Fachbeiträge & Kommentare zu Download

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unt wird seit der Umsetzung der Corporate-Social-Responsibility-Richtline (CSR-RL) durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) im Jahr 2017 in § 289b HGB geregelt. Seither sind große KapG i. S. d. § 267 HGB von öffentlichem Interesse und mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet ihren Lagebericht um eine n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand des CSRD-UmsG s. § 289b Rz 21. Rz. 158 Die Umsetzung der CSRD führt zu zwei Änderungen im § 264 HGB. Zum einen wird der Abs. 2 Satz 3 aufgehoben. Der sog. Bilanzeid (Rz 88) wird künftig inhaltlich fast unverändert im § 289h HGB-E geregelt. Demnach habe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Konzernbilanzeid (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 315f Abs. 1 HGB-E haben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapG, die MU ist, als Inlandsemittent (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begibt und keine KapG i. S. d. § 327a HGB ist, in einer schriftlichen Erklärung nach bestem Wissen zu versichern, dass der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die nichtfinanzielle Konzernerklärung hat das Ziel, zum einen eine Stärkung der Rechenschaft und der Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen über nichtfinanzielle bzw. nachhaltigkeitsbezogener Aspekte zu erreichen. Dabei stellt der Gesetzgeber nicht nur auf den Konzern, sondern auch auf die Lieferketten der vom Konzern bearbeiteten Produkte und erbrachten Die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 328 HGB regelt Form, Format und Inhalt der Rechnungslegungsunterlagen, die nach Maßgabe der §§ 325 ff. HGB, des Gesellschaftsvertrags und/oder der Satzung offenzulegen oder zu hinterlegen sind.[1] Neben der Offenlegung definiert der Gesetzgeber in § 328 HGB dabei auch die Anforderung an die Publizitätsarten der Veröffentlichung und der Vervielfältigung (Rz 16 ff.). V...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Zusammenfassung von Konzernbilanzeid und Konzernlageberichtseid (Abs. 3)

Rz. 6 In § 315f Abs. 3 HGB-E wird klargestellt, dass der Konzernbilanzeid und der Konzernlageberichtseid in einer gemeinsamen Erklärung abgegeben werden können. Dies bedeutet, dass es den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs freigestellt ist, die beiden Eide getrennt oder zusammen abzugeben, solange die inhaltlichen Anforderungen erfüllt sind. Die Möglichkeit, die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Prüfung auf Fortführung

Rz. 40 Das HGB enthält keine ausdrückliche Pflicht zur Vornahme einer spezifischen Einschätzung der Fähigkeit des Unt zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter. Bereits aus dem Charakter als gesetzlich unterstellter Regelfall ist eine Prüfung auf Nichtbestehen der Fortführungsprämisse bzw. auf das Vorliegen entgegenstehender rechtlicher oder ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Offenlegung eines internationalen Einzelabschlusses mit befreiender Wirkung (Abs. 2a und 2b)

Rz. 125 Durch das BilReG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, anstelle des offenzulegenden HGB-Einzelabschlusses einen Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards zu verwenden. Mit diesen Regelungen wird Art. 5 der IAS-Verordnung[1] umgesetzt. Dies gilt jedoch nur für Zwecke der Offenlegung. Hiervon unberührt bleibt die Notwendigkeit, einen Jahr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 13 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025, der auch die sog. "Stop-the-Clock-Richtlinie" ((EU) 2025/794 vom 14.4.2025), welche die zeitliche Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022) regelt, sowie weite...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Angaben zu den bedeutsamen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (Abs. 3)

Rz. 78 Mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie wurde der bisher in § 315 Abs. 1 Satz 4 HGB stehende Satz als eigener Abs. 3 gefasst. Allerdings ergeben sich daraus keine weiteren inhaltlichen Änderungen. Auch hat der Gesetzgeber diese klarere Positionierung nicht dazu genutzt, um die für große kapitalmarktorientierte Unt (§ 315b Rz 5) bestehende Gefahr der Dopplung von Angaben ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315e HGB-E

Rz. 1 Mit Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird der § 315e HGB-E neu eingeführt,[1] welcher MU, die ihren Konzernlagebericht um einen Konzernnachhaltigkeitsbericht erweitern müssen, verpflichtet, diesen in einem standardisierten elektronischen Format nach Maßgabe des Art. 3 Delegierten Verordnung (EU) 2019/815[2] zu erstellen und auszuzeichne...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2.4 Abschreibungsmethoden

Rz. 173 Als weiteres wesentliches Kriterium wird die planmäßige Abschreibung von AV durch die gewählte Abschreibungsmethode bestimmt. Da § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB lediglich fordert, die AHK auf die Gj der voraussichtlichen Nutzung des VG zu verteilen, bleibt es dem Kfm. weitgehend freigestellt, welche Abschreibungsmethode er zugrunde legt. Entscheidend ist, dass die jährlichen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 CSRD Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 65 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung lag das CSRD-UmsG noch nicht in einer verabschiedeten Form vor. Die zu erwartenden Änderungen werden auf Basis des RegE CSRD-UmsG nachfolgend dargestellt: In Abs. 1 Satz 1 sollen die Wörter "§ 264 Absatz 2 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.38 Nachtragsbericht (Nr. 33)

Rz. 176 Im sog. Nachtragsbericht nach § 285 Nr. 33 HGB ist über die Vorgänge von besonderer Bedeutung zwischen Abschlussstichtag und Zeitpunkt der Berichtserstellung zu berichten. Vorgänge besitzen eine besondere Bedeutung, wenn sie zu einer anderen Darstellung der Lage der Ges. geführt hätten, wären sie schon vor Ende des Gj eingetreten. Zu berichten ist über positive wie n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Anwendungsbereich des § 315k HGB-E ergibt sich aus den vorherigen Vorschriften §§ 315h, 315i sowie 315j HGB-E. Eine Berichtspflicht nach § 315k HGB-E entsteht für Unt aus Drittstaaten grundsätzlich dann, wenn sie in erheblichem Umfang wirtschaftliche Aktivitäten in der EU betreibt. Im Prinzip lassen sich hier drei verschiedene Konstellationen unterscheiden, wo dies...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Bilanzeid (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 64 Die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs eines MU, das als Inlandsemittent (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begibt und keine KapG i. S. d. § 327a HGB ist (also wenn das MU ausschl. Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 WpHG mit einer Mindeststückelung von 100.000 EUR oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begeben...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 5 § 321 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Etliche andere Gesetze verweisen auf diese und lehnen sich dementsprechend an die handelsrechtlichen Grundsätze an (z. B. § 6 Abs. 1 PublG, § 34 KHG NRW, § 6b A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 289c HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes[1] am 18.4.2017 in Kraft und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Die Regelung des § 289c HGB enthält die inhaltlichen Vorgaben für die Berichterstattung der nichtfinanziellen Angaben. Grundsätzlich können nach derzeitiger Rechtslage zwecks Orientierung Rahmenwerke genutzt werden...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem neuen Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 9 Eine direkte Änderung des § 315d HGB ist nicht vorgesehen, allerdings wird der § 289f HGB, auf den verwiesen wird, geändert: Aufgrund des breiten Begriffsverständnisses der Richtlinie hinsichtlich Nachhaltigkeit, welche auch die Dimension der (Corporate) Governance umfass...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Konzenlageberichtseid (Abs. 2)

Rz. 4 Nach § 315f Abs. 2 Satz 1 HGB-E haben die in Abs. 1 benannten Personen in einer schriftlichen Erklärung nach bestem Wissen zu versichern, dass im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschl. des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und die wesentlichen Chanc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 8 Explizit gilt § 264 HGB zunächst nur für KapG; KapCoGes haben die Vorschrift aufgrund des Verweises von § 264a HGB anzuwenden. Als ergänzende Vorschrift bestehen enge Normenzusammenhänge zu den allgemeinen Aufstellungsvorschriften, wie insbes. §§ 242 ff. HGB. Rz. 9 Die Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB wird in § 297 Abs. 2 Satz 2–4 HGB für den Konzernabschluss nachgebild...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Entgegenstehende Gegebenheiten

Rz. 42 Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Durchbrechung der Fortführungsprämisse (Rz 40) vor oder ergibt sich eine solche ohne entsprechende Indizien, so ist eingehend zu prüfen, ob der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche (Rz 43 f.) oder rechtliche (Rz 46 f.) Gegebenheiten entgegenstehen und diese in der Gesamtschau der Fortführung entgegenstehen. Dies gilt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 215 Nachdem der erste Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht infolge des Bruchs der Koalition Ende 2024 nicht zu Ende geführt werden konnte, startete der Gesetzgebungsprozess mit dem Referentenentwurf (RefE) "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen der ESRS

Rz. 8 Die durch die CSRD überarbeitete Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) verpflichtet nach der Umsetzung in nationales Recht bestimmte EU- und Drittstaatenunternehmen, zukünftig die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden.[1] Nach dem RegE CSRD-UmsG wird § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E die verpflichtende Anwendung der ESRS als Rahmenwerk für die Nachhaltigkei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.20 Publizität der Entsprechenserklärung (Nr. 16)

Rz. 110 Börsennotierte AG haben anzugeben, dass die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung [1] zum DCGK abgegeben wurde und wo diese dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden ist. Es ist damit leichter nachzuprüfen, ob Vorstand und Aufsichtsrat erklärt haben, dass den im amtlichen Teil des BAnz bekannt gemachten und auch unter www.dcgk.de/de/ veröffentlich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Pflichtangaben kapitalmarktorientierter Unternehmen (Abs. 4)

Rz. 85 Die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess sind in den Konzernlagebericht aufzunehmen, sofern kapitalmarktorientierte Unt i. S. d. § 264d HGB (§ 264d Rz 1 ff.) dem Konzernverbund angehören.[1] Dabei ist es gleichgültig, ob das MU oder ein TU die Kriterien des § 264d HGB erfüllt. Auch ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Allgemeine Vorbemerkungen zum Prüfungsausschuss

Rz. 6 Wie bisher besteht für Aufsichtsräte deutscher AG keine gesetzliche Verpflichtung, Ausschüsse einzurichten (§ 107 Abs. 3 AktG: "Der Aufsichtsrat kann ... Ausschüsse bestellen ..."). In der Praxis haben allerdings insbes. börsennotierte Ges. diverse Ausschüsse eingerichtet, darunter auch Prüfungsausschüsse.[1] Durch den neu gefassten § 107 Abs. 4 HGB sind PIE-AG nunmehr ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.2 Wertaufhellende und wertbegründende Tatsachen

Rz. 63 Das Wertaufhellungsprinzip und die entsprechende Unterscheidung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Tatsachen folgt aus der Systematik der Trennung von Abschlussstichtag (s. zum Abschlussstichtag § 242 Rz 8 ff.) und dem Stichtag der Bilanzaufstellung (§ 243 Rz 33, § 264 Rz 43) i. V. m. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB sowie § 252 Nr. 4 Hs. 1 HGB. Wenngleich es bei kl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.1 Gesetzgebungsverfahren und Zielsetzung

Rz. 54 Infographic Nachdem die alte Bundesregierung einen erfolglosen Anlauf für die Umsetzung der CSRD unternommen hatte, ist das Gesetzgebungsverfahren mit Ende der 20. Legislaturperiode verfallen.[1] Erst am 10.7.2025 wurde dann mit der Vorlage eines neuen Referentenentwurfs (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.2 Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht (§ 42d Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 22 Ein Arbeitgeber haftet nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG für die LSt, die er einzubehalten und abzuführen hat. Denn der Arbeitgeber hat die LSt nach § 38 Abs. 3 S. 1 EStG für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten und nach Maßgabe von § 41a Abs. 1 EStG an das Betriebsstätten-FA abzuführen. Der Arbeitgeber behält die LSt richtig ein, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.10 Ausblick zum CSRD-Umsetzungsgesetz

Rz. 93 Da der Gesetzgeber bei der Umsetzung der CSRD kaum Spielräume hat (relevante Ausnahme ist nur die Frage der Person zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts), dürfte das Gesetzgebungsverfahren schnell, d. h. noch im Jahr 2025 erfolgen. Damit wäre zumindest über das Geschäftsjahr 2025 von den verpflichteten Unternehmen der 1. Welle ein Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Einordnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Die Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist zu einem komplexen Prozess geworden, da verschiedene Regulierungen Einfluss nehmen auf die Berichterstattung und während der Umsetzung weitreichende Änderungen vorgenommen wurden bzw. werden sollen. Ergänzend gibt es von den verschiedensten Akteuren begleitende Hinweise und FAQ-Dokumente, sodass es schwer ist, de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.2 Konkrete Berichterstattungspflicht

Rz. 66 Zentral in der Umsetzung ist, dass die §§ 289b ff. HGB und §§ 315b ff. HGB neu gefasst werden müssen: Statt der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht künftig die Verpflichtung zur (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gefordert wird ein Nachhaltigkeitsbericht, in den ESRS wird dieser zwar als Nachhaltigkeitserklärung bezeichnet, doch bleibt der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Sorgfaltspflichtenregulierung

Rz. 4 Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) [1] sind alle Unternehmen mit mehr als 3.000 (1.000) Beschäftigten in Deutschland seit dem 1.1.2023 (2024) zu einer Überwachung ihrer Lieferketten verpflichtet, um ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und (bestimmte) Umweltaspekte zu identifizieren und zu verringern.[2] Auch wenn von politischer Seite immer w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 74 Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden in die Prüfung des Abschlusses und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshalb hier viele neue Paragrafen eingefügt werden müssen. Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" usw. statt nur "Prüfung" gesprochen. Die Abschlussprüfung s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2 Direkte Verpflichtung

Rz. 17 Die mit RL (EU) 2025/794 geänderte CSRD unterteilt die Anwendung in folgenden Klassen: Für die kapitalmarktorientierten Unternehmen (1. Welle) gilt weiterhin eine Pflicht zur Anwendung der neuen Vorgaben für am oder nach dem 1.1.2024 beginnende Geschäftsjahre, soweit sie bereits jetzt nach § 289b HGB zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind. Hier ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 (Umwelt-)Taxonomie

Rz. 10 Eine weitere Initiative führt unter dem Stichwort Sustainable Finance zu einer Regulierung von Finanzinstituten, um die großen benötigten Finanzströme für den Umbau der Wirtschaft an die richtigen Stellen zu leiten. Daher werden zunächst Anlageobjekte (börsennotierte Unternehmen), später aber nach bisheriger Umsetzung auch Kreditnehmer ebenfalls gezwungen, sich mit Na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / a) Transaktionsübersichten (Tz. 29a)

Transaktionsübersichten sind die von zentralen Handelsplattformen und Wallet-Anbietern als Download zur Verfügung gestellten Auflistungen der vom Stpfl. auf der jeweiligen Handelsplattform getätigten Transaktionen. Beraterhinweis Das BMF weist zudem darauf hin, dass diese Übersichten bei zentralen Handelsplattformen und Wallet-Anbietern mitunter nur zeitlich beschränkt abgeru...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Compliance-Gefährdungsanaly... / 3.1.4 Informations- und Beratungsgespräche mit dem Compliance-Beauftragten

Die Fragebögen verzichten auf die Angabe von Verbesserungsvorschlägen oder negativer Compliance-Erfahrungen in schriftlicher Form. Compliance-Risiken sind so wichtig, dass entsprechende Hinweise oder Verbesserungsvorschläge der Führungskräfte vom Compliance-Beauftragten persönlich aufgenommen und im Detail besprochen werden sollten. Daher empfehlen die Arbeitshilfe für die F...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.1 Pflegebereich 1: Mobilität

Rz. 17 Im Pflegebereich 1 geht es ausschließlich um motorische Aspekte wie Körperkraft, Balance, Bewegungskoordination etc. und nicht um die zielgerichtete Fortbewegung. Es geht auch nicht um die Folgen kognitiver Beeinträchtigungen zur Planung, Steuerung und Durchführung motorischer Handlungen (vgl. Kap. 4.9.1 der Begutachtungs-Richtlinien). Rz. 18 Der Pflegebereich 1 umfass...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.6 Pflegebereich 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Rz. 29 Der Pflegebereich 6 betrifft die kognitiven und sozialen Fähigkeiten einer pflegebedürftigen Person zur Gestaltung des Alltags und der sozialen Kontakte. Dieser Pflegebereich umfasst folgende Kriterien, die von den Begutachtungs-Richtlinien inhaltlich wie folgt näher erläutert werden: Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen: Den Tagesablauf nach indiv...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.3 Pflegebereich 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Rz. 21 In Pflegebereich 3 werden Kriterien aufgeführt, die Verhaltensweisen und psychische Problemlagen als Folge von Gesundheitsproblemen (häufig psychische Erkrankungen) betreffen, die immer wieder auftreten und personelle Unterstützung erforderlich machen. Maßgeblich ist, dass bestimmte Verhaltensweisen nicht nur einmalig auftreten, sondern wiederkehren und dass es der Un...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.5 Pflegebereich 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Rz. 26 Der Pflegebereich 5 erfasst in 4 Kategorien insgesamt 17 Kriterien, die dem Themenkreis der selbständigen Krankheitsbewältigung zuzuordnen sind, und zwar insbesondere der krankheitsbezogenen Arbeit, die direkt auf die Kontrolle von Erkrankungen und Symptomen sowie auf die Durchführung therapeutischer Interventionen bezogen ist. Ein Großteil der in diesem Pflegebereich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.2 Pflegebereich 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Rz. 19 Im Pflegebereich 2 geht es einerseits um das Erkennen, Entscheiden und Steuern (als Denkprozess) kognitiver Funktionen und Aktivitäten, was auch die Verarbeitung äußerer Reize, jedoch nicht die Beeinträchtigung der Mobilität oder Sinnesfunktionen beinhaltet. Andererseits geht es auch um die Kommunikation, bei der die Auswirkungen von Hör-, Sprech- und Sprachstörungen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.4 Pflegebereich 4: Selbstversorgung

Rz. 25 Im Pflegebereich 4 geht es um die Körperpflege, die Toilettennutzung, das An- und Auskleiden sowie die Nahrungsaufnahme. Dieser Pflegebereich umfasst folgende Kriterien, die von den Begutachtungs-Richtlinien inhaltlich wie folgt näher erläutert werden: Waschen des vorderen Oberkörpers: Sich die Hände, das Gesicht, den Hals, die Arme, die Achselhöhlen und den vorderen B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.14.4 Ermittlung des Beihilfewertes der Sonderabschreibung nach § 7b EStG

Sind im Kalenderjahr der Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG und in den 2 vorausgegangenen Kalenderjahren die Beihilfehöchstbeträge durch weitere De-minimis-Beihilfen nicht erreicht worden oder wurden in diesem Zeitraum bisher keine De-minimis-Beihilfen bezogen, muss der Beihilfewert der Sonderabschreibung nach § 7b EStG ermittelt werden. Bei der Ermittlung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Software und Daten.

Rn 5 Computerprogramme, Daten und Informationen sind nach hM keine Sache, sondern das Ergebnis einer geistigen Schöpfung des Urhebers und damit ein Immaterialgut (Rostock BeckRS 21, 42957; Redeker NJW 92, 1739; Junker NJW 93, 824; BeckOKBGB/Fritzsche Rz 28; aA König NJW 93, 3124; Erman/J.Schmidt Rz 3). Der BGH bejaht die Sacheigenschaft jedenfalls bei Verkörperung in einem D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) Funktions- und Risikoanalyse im Bereich digitaler Geschäftsmodelle

Rz. 630 [Autor/Stand] Lokalisierung der Funktionsausübung. Besondere Fragestellungen ergeben sich bei der Ausübung von Funktionen im Bereich E-Commerce, die sich vornehmlich auf die Tätigkeitsbereiche Vertrieb und Dienstleistungen beziehen.[2] Werden bspw. Software-Produkte zum Herunterladen aus dem Internet bereitgestellt (Software as a Service) ("SaaS"), so liegt darin ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unveränderte Wiedergabe, S 2 Nr 2.

Rn 9 Zudem muss der dauerhafte Datenträger die Erklärung unverändert wiedergeben können. Dafür reicht es, wenn die Erklärungen vom Adressaten dauerhaft gespeichert und von ihm am Bildschirm, Display oder als Ausdruck gelesen werden können (vgl BGH NJW 09, 3227 [BGH 16.07.2009 - III ZR 299/08] Tz 13). Derzeit erfüllen insb Papier, Vorrichtungen zur Speicherung digitaler Daten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bereitstellung eines digitalen Inhalts, III.

Rn 4 Ein digitaler Inhalt ist dem Verbraucher nach III zur Verfügung gestellt, wenn diesem eine eigenständige Zugriffsmöglichkeit verschafft wurde. Das ›Zugänglichmachen‹ stellt dagegen auf die Möglichkeit der Nutzung durch den Verbraucher unter fremder Kontrolle, also mittels der Einrichtung eines Dritten, ab. Rn 5 Den Gegenstand der Bereitstellungspflicht des Unternehmers k...mehr