Fachbeiträge & Kommentare zu Download

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Tax Solutions für mehr Effi... / 1 Haufe SteuerBriefing – Maßgeschneiderte Mandanteninformationen in 3 Schritten

Begeistern Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten mit aktuellen, verständlichen und individuellen Informationen zu Steuer- & Gesetzesänderungen. Die Lösung Haufe SteuerBriefing versorgt Ihre Mandantinnen und Mandanten einfach, bedarfsgerecht und zugleich zeitsparend mit verständlichen steuerlichen Informationen. Direkt zum Haufe SteuerBriefing Produktschulung: So setzen Sie Hauf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.4 Befreiungstatbestände (§ 289b Abs. 2 und 3 HGB-E)

Rz. 26 Trotz der deutlichen Ausweitung des Anwenderkreises sieht der Gesetzgeber Ausnahmeregelungen für TU vor. Diese Ausnahmeregelungen sind in § 289b Abs. 2 und Abs. 3 HGB-E festgelegt und ermöglichen es TU, von der Pflicht zur Erstellung eines eigenen Nachhaltigkeitsberichts befreit zu werden, wenn sie in den Konzernlagebericht eines MU einbezogen sind. Die Abs. 2 bis 4 d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Vergütungsbericht durch börsennotierte Aktiengesellschaften (Abs. 2 a. F.)

Rz. 14 Abs. 2 a. F. ist auf Jahresabschlüsse und Lageberichte letztmalig für das vor dem 1.1.2021 beginnende Gj anzuwenden. Soweit für das vor dem 1.1.2021 beginnende Gj oder für ein diesem vorausgehenden Gj ein Vergütungsbericht nach dem neuen § 162 AktG erstellt wird (§ 315a Rz. 41 ff.), ist Abs. 2 a. F. bereits nicht mehr anzuwenden. Durch das VorstOG wurden börsennotierte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.7 Verordnungsermächtigung und die Rolle der ESRS (§ 289c Abs. 6 HGB-E)

Rz. 25 In § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E wird die verpflichtende Anwendung der ESRS festgelegt, die durch die Europäische Kommission gem. Artikel 29b der Bilanzrichtlinie mittels delegierte Rechtsakte erlassen werden. Demnach sind die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht im Einklang mit den nach Art. 29b der Richtlinie 2013/34/EU angenommenen delegierten Rechtsakten zu Standards fü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz. 21. 6.1 Überblick und Normzweck Rz. 12 Durch das CSRD-UmsG soll der Titel des § 289c HGB-E in "Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts; Verordnungsermächtigung" geändert werden (§ 289b Rz. 21). § 289c HGB-E enthält Regelungen zum Inhalt des Na...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.6 Verweis auf andere Berichtsbestandteile (§ 289c Abs. 5 HGB-E)

Rz. 24 Soweit für das Verständnis erforderlich, sollen die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht auch Verweise auf andere gem. § 289 HGB in den Lagebericht aufgenommenen Angaben und auf die im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge sowie zusätzliche Erläuterungen umfassen. Dies fördert die Integration von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung und ermöglicht ein ganzheitlic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.5 Berichterstattung über die Wertschöpfungskette (§ 289c Abs. 4 HGB-E)

Rz. 23 Gem. § 289c Abs. 4 HGB-E sollen, soweit für das Verständnis erforderlich, die Angaben nach § 289c Abs. 1 und 2 HGB-E auch Informationen zur eigenen Geschäftstätigkeit und zur Wertschöpfungskette umfassen, einschl. Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsbeziehungen und Lieferketten. Dies erweitert den Betrachtungsrahmen auf die gesamte Wertschöpfungskette und unterstreic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.7 Beteiligungen der Arbeitnehmervertretungen bei der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts (§ 289b Abs. 6 HGB-E)

Rz. 30 § 289b Abs. 6 HGB-E setzt Art. 19a Abs. 5 Bilanzrichtlinie um und verpflichtet die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs eines Unt, die Arbeitnehmervertreter auf geeigneter Ebene über die Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts zu informieren und eine Erörterung darüber durchzuführen. Diese Regelung stärkt die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertreter und stellt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 289c HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes[1] am 18.4.2017 in Kraft und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Die Regelung des § 289c HGB enthält die inhaltlichen Vorgaben für die Berichterstattung der nichtfinanziellen Angaben. Grundsätzlich können nach derzeitiger Rechtslage zwecks Orientierung Rahmenwerke genutzt werden...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz. 21. Rz. 133 Im Zuge der Umsetzung der CSRD in deutsches Recht wird auch der bisherige § 289 HGB an einigen Stellen angepasst. So wird § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB durch den RegE CSRD-UmsG (2025) aufgehoben, weil die Versicherungen der Mitglie...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Nach § 264 Abs. 1 HGB haben mittelgroße und große KapG (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB) sowie mittelgroße und große Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB, sofern sie als TU nicht nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB befreit sind, einen Lagebericht aufzustellen. Unt, die dem PublG unterliegen, haben, sofern es sich bei ihnen nicht um Einzelkaufleute (EKfl.) oder r...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 43 Wenngleich mit dem BilReG vorwiegend die Etablierung der IFRS als weiterer Standard der externen Rechnungslegung in Deutschland in Verbindung gebracht wird, erweiterte dieser Reformschritt (nochmals) die Inhalte des Lageberichts: Ausgehend vom BiRiLiG (1985) hatten Unt, die nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet waren, einen Lagebericht zu erstellen, zumindest den Geschäft...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025 (vgl. auch § 334 Rz. 53).[1] Rz. 69 In Abs. 1 S. 1 soll eine Nr. 3 eingefügt werden, die lautet: "§ 328b über die Pflicht zur Offenlegung des Nachhaltigkeitsberichts"; Im Satzteil nach der Nr. 3 sollen entsprechend die Wörter "im Fall der Nummer 2" geändert werden in "in den...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Empfänger des Ordnungsgelds (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 21 Dem BfJ entstehen bei der Verfolgung der Verstöße gegen Offenlegungsverpflichtungen beträchtliche Kosten.[1] Als Ausgleich legt § 335 Abs. 1 Satz 5 HGB fest, dass eingenommene Ordnungsgelder dem BfJ zufließen. Im Jahr 2024 nahm das BfJ 142.600.000 EUR aus Ordnungsgeldverfahren ein.[2]mehr

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DIN EN ISO 9001:2015 – Ansa... / 6 ISO 9001:2015: Chance oder Risiko für das Wissensmanagement?

Die überarbeitete Norm DIN EN ISO 9001:2015 birgt für das Wissensmanagement Chancen und Risiken oder zumindest Unsicherheiten. Positiv ist anzumerken, dass die große Chance besteht, Wissensmanagement besser in immer mehr Unternehmen zu verankern und damit auf mittlere Sicht die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Zudem müssen mehrere Managementsysteme, vor all...mehr

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Agile Prozesse einführen / 2 Ziele agiler Prozesswelten

Das bisher (meist) vorherrschende wasserfallartige Vorgehensmodell und die damit verbundenen Kulturen sowie Denkweisen in den Unternehmen kommen bei steigender Komplexität der Markt- und Kundenbedürfnisse an ihre Grenzen. Dies ist sicherlich auch der Tatsache geschuldet, dass diese Modelle suggerieren, dass die Zukunft im Detail plan- und vorhersehbar wäre und die die Zukunf...mehr

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Mentale Teamgesundheit: Ein... / 8 Die Rolle der Führungskraft in Sachen Teamgesundheit

Das Team kümmert sich also um sich, einzelne Teammitglieder auch um andere, aber die Führungskraft hat definitiv drei unterschiedliche Aktionsebenen: Die (emotionalen) Ermüdungserscheinungen machen auch vor Führungskräften nicht halt. Daher muss sie sich zunächst um ihre eigene mentale Gesundheit kümmern – andernfalls kann sie nicht konstruktiv agieren und definitiv kein Vorb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289g-E Format des Lageberichts, Verordnungsermächtigung

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz. 21. 1 Format des Lageberichts Rz. 1 Der i. R. d. Umsetzung der CSRD neu einzufügende § 289g HGB-E bezieht sich auf die Vorgaben des Art. 29d Abs. 1 der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD eingefügten Fassung. Eine KapG, die gem. § 289b...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.2 Prozess der Überarbeitung

Im Zuge der angekündigten Bürokratieentlastung wurde eine deutliche Vereinfachung der ESRS von der Europäischen Kommission beauftragt.[1] Ziel war es, zukünftig die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte erheblich zu reduzieren, indem die für die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung als am wenigsten wichtig erachteten Datenpunkte entfernt werden, die quantitativen Daten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / 3.3 Digitale Lohnschnittstelle

Um die elektronische Lohnsteuer-Außenprüfung zu erleichtern, hat die Finanzverwaltung einen Standarddatensatz für die Einrichtung einer digitalen Lohnschnittstelle erarbeitet und beschrieben (Digitale LohnSchnittstelle – DLS). Die Anwendung des einheitlichen Datensatzes als Schnittstelle für die Lohnsteuer-Außenprüfung erleichtert den Datenexport, insbesondere der Lohnkonten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289h-E Versicherungen bei Kapitalgesellschaften, die Inlandsemittenten sind

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes [1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz. 21. 1 Übersicht Rz. 1 Der durch das CSRD-UmsG neu einzufügende § 289h HGB-E sieht vor, dass die Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Inlandsemittenten dort im neuen Siebenten Titel "Versicherungen hinsichtlich des Jahres...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Übersicht

Rz. 1 Der durch das CSRD-UmsG neu einzufügende § 289h HGB-E sieht vor, dass die Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Inlandsemittenten dort im neuen Siebenten Titel "Versicherungen hinsichtlich des Jahresabschlusses und des Lageberichts" zusammengeführt werden. Dies betrifft die Versicherungen zum Jahresabschluss in Abs. 1 ("Bilanzeid", derzei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 Mit dem Ziel, die Europäische Union zu einer modernen, ressourcenschonenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu machen, erweiterte die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) den Anwenderkreis und die Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.[1] Um sicherzustellen, dass ausländische Unternehmen die Verantwort...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Offenzulegende Unterlagen von inländischen Tochtergesellschaften

Rz. 9 Nach § 328b Abs. 1 HGB-E sind folgende Unterlagen offenzulegen: Der Konzernnachhaltigkeitsbericht des obersten MUs nach § 315h Abs. 1 Nr. 1 HGB-E und das zugehörige Bestätigungsurteil eines Prüfers. Der Konzernnachhaltigkeitsbericht ist dabei nach Maßgabe des § 315k Abs. 2 HGB-E zu erstellen, wodurch eine Kettenverweisung von § 315k HGB-E über § 315c HGB-E nach § 289c HGB...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 328b-E Offenlegung der Nachhaltigkeitsberichte von Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens s. § 289b Rz. 20. 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 328b HGB-E 1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 Mit dem Ziel, die Europäische Union zu einer modernen, ressourcenschonenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu ma...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 20 In § 329 HGB wird neben der Änderung in Abs. 3 mit dem Nachvollzug der Verschiebung der Offenlegungsvorgaben für Zweigniederlassungen von § 325a HGB nach § 328a HGB-E ein Abs. 3a ergänzt. Damit wird der das Unternehmensregister führenden Stelle erlaubt, für die Er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corporate Influencer im Unt... / 5.5 Zehn Praxis-Tipps

So bauen Corporate Influencer Reichweite, Einfluss und Relevanz auf: Strukturiertes und strategisches Vorgehen Die Basis für den Erfolg von Corporate-Influencer-Aktivitäten ist ein strukturiertes Vorgehen. Zunächst müssen dabei Zielgruppe, Ziele und geeignete Plattformen definiert und grundsätzlich passende Inhalte festgelegt werden. Relevante Inhalte für die Zielgruppe Die zu k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 40a EStG enthält Vorschriften über die Pauschalierung der LSt bei Teilzeitbeschäftigung. Die Vorschrift schließt an § 40 EStG an und unterscheidet sich in ihrem Regelungsteil deutlich von § 40b EStG. Während § 40b EStG eine Steuervergünstigung aus sozialen Gründen enthält (§ 40b EStG Rz. 3), handelt es sich bei § 40a EStG, ebenso wie bei § 40 EStG, um eine Vereinfach...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Taxonomien: Änderungen in d... / 1 Änderungen in der aktuellen Taxonomie-Version 6.10

Entsprechend der Vorgehensweise in den Vorjahren hat das BMF mit Schreiben vom 8.6.2026 das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der jüngsten Version 6.10 vom 1.4.2026 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind ebenso wie die Datenpakete der Vorjahre unter www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 238 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für die vorliegende Kommentierung lag noch keine finale Gesetzesfassung des CSRD-Umsetzungsgesetzes vor. Auf Basis des Referentenentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz sind folgende Änderungen beabsichtigt: Die Überschrift des § 3...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 155 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung lag noch keine endgültige Gesetzesfassung des CSRD-Umsetzungsgesetzes vor. Auf Basis des Regierungsentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz sind folgende Änderungen in § 317 HGB vorgesehen: Die Abs. 1, 3, 3a, 3b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.5 Arbeitsplatzbeschreibung

Die Organisationsstrukturen von Kommunalverwaltungen werden in Dezernatsverteilungsplänen, Aufgabengliederungsplänen und Geschäftsverteilungsplänen dokumentiert. Die Organisation der Ämter und die Verknüpfung der einzelnen Stellen ergeben sich aus den Geschäftsverteilungsplänen. Während Geschäftsverteilungspläne Aufgaben lediglich umfassend beschreiben, lassen sich aus den a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.2.1 Allgemeines

Die bisherigen Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Datenverarbeitung waren völlig überholt und daher für die Praxis nicht mehr geeignet. Aufgrund dessen wurde im November 2002 durch Beschluss der Mitgliederversammlung der VKA den Mitgliedern freigestellt, statt nach den speziellen Merkmalen in der Datenverarbeitung nach den allgemeinen Merkmalen der Fallgruppen 1 einz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachweisanforderungen

Rn. 230 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Mit BMF v 15.10.2025, BStBl I 2025, 1779 Rz 3 ff, hat die FinVerw Grundsätze für die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an Personen im Ausland als ag Belastung formuliert, vgl dazu Hillmoth, INF 2006, 257. Diese Grundsätze sind als norminterpretierende Verwaltungsvorschriften von den FG ausnahmsweise insoweit zu beachten, wie sie d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Eisendick, Der Freistellungsauftrag – gesetzliches Niemandsland, FR 1998, 49; Jansen, Freistellungsbescheinigungen nach § 44a Abs 5 EStG für Unternehmen der Finanzbranche, FR 2012, 667; Krauss/Meichelbeck, Zur Freistellung vom KapSt-Einbehalt bei Holding-Gesellschaften nach der sog Überzahlerregelung gem § 44a Abs 5 EStG, DStR 2015, 333; Ronig, KapSt-Abzug und Anmeldungsverfahr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324b-E Pflicht zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324b HGB-E regelt die Pflicht zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts und verweist hierzu auf die entsprechende Anwendung von § 316 HGB. Die Tatsache, dass diese Prüfungspflicht eine andere ist als die Prüfung der Finanzberichterstattung (Jahresabschluss/Lagebericht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324d-E Bestellung und Abberufung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324d HGB-E regelt die Bestellung und Abberufung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts. Hierzu wird im Wesentlichen auf die entsprechende Anwendung von § 318 HGB verwiesen. Auch wenn nicht explizit angegeben, gilt die Vorschrift entsprechend auch für ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324e-E Auswahl der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Ausschlussgründe

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324e HGB-E sieht vor, dass für die Auswahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts § 319 HGB entsprechend anzuwenden ist. Dies gilt sowohl für den Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts als auch des Konzernnachhaltigkeitsberichts. Die in § 319 HGB enthalten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324i-E Prüfungsvermerk über den Nachhaltigkeitsbericht

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324i HGB-E regelt den Prüfungsvermerk über den Nachhaltigkeitsbericht und setzt insoweit Art. 28a der Abschlussprüferrichtlinie (RL 2014/56/EU) in der durch die CSRD eingefügten Fassung um. Anders als noch im RefE sieht der RegE keinen (separaten) Prüf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324h-E Auskunftsrechte

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324h HGB-E regelt die Auskunftsrechte, die der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts bzw. Konzernnachhaltigkeitsberichts gegenüber den gesetzlichen Vertretern der prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaft hat. Ebenso wie bei § 324g HGB-E wird auch hier ein ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324k-E Bericht durch eine akkreditierte unabhängige dritte Partei

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 324k HGB-E Rz. 1 § 324k HGB-E regelt ein Minderheitengesellschafterrecht für einen Bericht an die Gesellschafter und setzt Art. 37 Abs. 3 Unterabs. 2 der Abschlussprüferrichtlinie in der durch die CSRD eingefügten Fas...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324l-E Prüfung durch eine akkreditierte unabhängige dritte Partei

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Bereitstellung von Berichten akkreditierter unabhängiger dritter Parteien, falls das Unt aufgrund anderer Rechtsakte des Unionsrechts verpflichtet ist, Teile seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung durch eine solche dritte Parte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324c-E Gegenstand und Umfang der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324c HGB-E enthält Regelungen zu Gegenstand und Umfang der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts. Während bislang nur zu prüfen war, ob die nichtfinanzielle Erklärung oder der gesonderte nichtfinanzielle Bericht vorgelegt wurden, erfolgt nunmehr eine vol...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324f-E Netzwerk

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324f HGB-E enthält als einzigen Regelungsinhalt die entsprechende Anwendung von § 319b HGB. Die Regelung ist im Zusammenspiel mit § 324e HGB-E zu sehen, der die entsprechende Anwendung von § 319 HGB für den Prüfer des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324g-E Vorlagepflicht

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324g HGB-E regelt die Vorlagepflichten des prüfungspflichtigen Unt. Die entsprechenden Regelungen des § 320 Abs. 1 und 3 HGB werden danach für entsprechend anwendbar erklärt. Einzig § 320 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 HGB werden von der Geltung für d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324j-E Verantwortlichkeit des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324j HGB-E regelt die Verantwortlichkeit des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts und verweist hierzu auf die entsprechende Anwendung von § 323 HGB, der für den Abschlussprüfer gilt. Rz. 2 Art. 96 Abs. 1 EGHGB-E sieht die erstmalige Anwendung der §§ 324b–m HGB-E auf ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324m-E Prüfungsausschuss

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Regelungsbereich Rz. 1 § 324m HGB-E übernimmt im Wesentlichen unverändert die bisher in § 324 HGB enthaltenen Regelungen zum Prüfungsausschuss. Insoweit wird auf die dortige Kommentierung verwiesen (§ 324 Rz. 1 ff.). Neben redaktionellen Anpassungen wird in § 324m Abs. ...mehr

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zfs 07/2026, Die bundesdeut... / V. Verkehrsverwaltungsrecht

Durch die Gründung des Kraftfahrbundesamtes (KBA) im Jahr 1951 wurde es möglich, den Entzug der Fahrerlaubnis bundesweit zu dokumentieren. Die Zuständigkeit des KBA sollte in der folgenden Zeit noch erheblich erweitert werden. Statt einer zunehmenden Regulierung geschah im Jahr 1953 zunächst aber etwas sehr Ungewöhnliches: Sämtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen für Kraftfah...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.50.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 719b Im Einzelnen fallen unter Nr. 50 der Anlage 2 des UStG Hörbücher unter folgenden Voraussetzungen[1]: Die Lieferung bzw. die Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb eines Speichermediums aus Position 8523 des Zolltarif fällt nur dann unter Nr. 50 der Anlage 2 des UStG, wenn auf diesem Speichermedium die Tonaufzeichnung der Lesung eines Buchs gespeichert ist. De...mehr