Fachbeiträge & Kommentare zu Depot

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / d) Verluste (Zeilen 12–15)

In den Zeilen 12 bis 15 sind die Angaben zu den Verlusten nach § 20 Abs. 6 EStG zu machen. Die Zuordnung der Verluste zu Zeile 12 führt zur Berücksichtigung allgemeiner Verluste i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG und die Angaben zur Zeile 13 sind für die Ermittlung des gesonderten Verlustverrechnungskreises aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG notw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wert der Vermögensbeteiligung (§ 3 Nr 39 S 4 EStG)

Rn. 1335 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 3 Nr 39 S 4 EStG ist als Wert der Vermögensbeteiligung der gemeine Wert zum Zeitpunkt der Überlassung anzusetzen. Der gemeine Wert ist in § 9 BewG definiert. Maßgebend ist mithin der gemäß § 9 Abs 2 BewG im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielende Preis, ohne dass ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu berücksichtigen wär...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Goldhandel

Rn. 135a Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Entgegen der Auffassung des FG München v 28.10.2013, EFG 2014, 180 und in Übereinstimmung mit dem FG Münster v 11.12.2013, EFG 2014, 753 können die in s Rn 135 dargestellten Rspr-Grundsätze zum Wertpapierhandel, wonach die Umschichtung von Wertpapieren – selbst in erheblichem Umfang – regelmäßig noch nicht den Rahmen der privaten Vermögens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Rn. 1327 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Begünstigt ist nur der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer Vermögensbeteiligung iSd § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a, b, f–l und Abs 2–5 5. VermBG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Wertpapierhandel

Rn. 135 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wegen der heutzutage infolge der internationalen Verflechtung, unterstützt durch Computernetze, kurzfristig verändernden Zinslandschaft kann auch mit festverzinslichen Wertpapieren (wie mit Aktien) spekuliert werden (s BFH v 31.07.1990, BStBl II 1991, 66). Daher besteht für die FinVerw unter fiskalischen Aspekten die Versuchung, auf dem Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Altersvorsorge

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Contractual Trust Arrangeme... / 1 Entstehung von Contractual-Trust-Arrangement- (CTA-)Modellen in der handelsrechtlichen Rechnungslegung

Rz. 1 Bedingt durch die demografische Entwicklung altert unsere Gesellschaft im Durchschnitt. Damit entstehen (erhebliche) Lücken im Rentensystem, die es gesetzesseitig adäquat zu schließen gilt. Gleichzeitig sorgt die aktuelle Niedrigzinsphase für geringere Erträge bei Anlageprodukten der betrieblichen Altersversorgung, weswegen sich (auch) der Gesetzgeber abermals entschie...mehr

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Sommer, SGB V § 128 Unzuläs... / 2.1 Depotverbot

Rz. 6 Nach Abs. 1 ist es untersagt, Hilfsmittel an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung über Depots bei den Vertragsärzten abzugeben. Adressaten der Vorschrift sind die Hilfsmittelerbringer. Der Begriff des Depots wird im Gesetz nicht näher definiert. Depot in diesem Sinne ist der Aufbewahrungsort, wo Hilfsmittel entnommen, bevorratet und zeitlich begrenzt gelage...mehr

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Sommer, SGB V § 128 Unzuläs... / 2.2 Ausnahmen vom Depotverbot

Rz. 7 Ausgenommen vom Verbot ist nach Abs. 1 Satz 1 die Hilfsmittelversorgung im Notfall, für die ein (kleines) Depot in der Vertragsarztpraxis vorgehalten werden kann (z. B. Gehstützen oder spezielle Bandagen, Daumen- oder Handorthesen zur Immobilisierung). Ein Notfall kann z. B. vorliegen, wenn Kompressionsstrümpfe oder -strumpfhosen unmittelbar postoperativ benötigt werde...mehr

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Sommer, SGB V § 128 Unzuläs... / 2.3 Gewährung wirtschaftlicher Vorteile

Rz. 8 Aufgrund des Abs. 2 ist ausgeschlossen, dass der Leistungserbringer im Zusammenhang mit der Hilfsmittelversorgung Geldzahlungen und sonstige Zuwendungen an Vertragsärzte, Ärzte in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen leistet. Zuwendungen sind nicht nur reine Provisionszahlungen, sondern auch Umgehungszahlungen, die im Zusammenhang mit der Hilfsmittelv...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.3 Einzelheiten der Neuregelung

Den §§ 19, 49 InvStG wurden Absätze hinzugefügt, die von Privatpersonen gehaltene Anteile an Investmentfonds bzw. Spezial-Investmentfonds der Wegzugsbesteuerung unterwerfen. Erfasst werden dabei sowohl Anteile an inländischen als auch an ausländischen Fonds und unabhängig davon, ob sie in inländischen oder ausländischen Depots verwahrt werden. Ausschlaggebende Kriterien sind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / U. Depotübertrag (§ 43 Abs 1 S 4–6 EStG)

Rn. 225 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Um einen lückenlosen Steuerabzug sicherzustellen, stuft § 43 Abs 1 S 4 EStG die Übertragung eines von einer inländischen auszahlenden Stelle verwahrten oder verwalteten WG iSd § 20 Abs 2 EStG auf einen anderen Gläubiger für KapSt-Zwecke als Veräußerung des WG ein. Nach dem Wortlaut werden alle iRd Veräußerungstatbestände nach § 20 Abs 2 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gewinneinkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 43 Abs 2 S 3 ff EStG)

Rn. 265 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Ausdehnung der Abzugstatbestände auf ausländische Dividenden, Stillhalterprämien, Veräußerungsvorgänge und Termingeschäfte zielt darauf ab, die Erträge aus Kapitalanlagen der natürlichen Person als Privatanleger durch den Steuerabzug zu erledigen. Bei der Zugehörigkeit der Kapitalanlage und damit auch ihrer Erträge zu den Gewinneinkünf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zinsen aus Forderungen gegen bestimmte Schuldner (sog b-Fälle, § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst b EStG)

Rn. 135 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der KapSt unterliegen die KapErtr aus den sonstigen Kapitalforderungen iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG, die weder unter § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG noch unter § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst a EStG fallen und sich gegen bestimmte inländische Schuldner richten. Schuldner muss ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Wertpapierin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kapitalerträge aus Aktien und Genussscheinen in Sammel- oder Sonderverwahrung (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG)

Rn. 70 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Diese Neuregelung verlagert im Falle der Sammelverwahrung oder Sonderverwahrung von Aktien und Genussscheinen nach den §§ 2 und 5 DepotG die Abzugsverpflichtung von den Emittenten auf die Depotbanken. Sie dient ferner dazu, die Möglichkeit einer doppelten Bescheinigung anrechenbarer KapSt auszuschließen. Der Gesetzgeber hat – wohl nicht zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 50 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 43 Abs 1 S 1 EStG führt enumerativ die KapErtr iSd § 20 EStG auf, bei denen der Entrichtungspflichtige – Schuldner der KapErtr, auszahlende Stelle oder die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle – KapSt einzubehalten, anzumelden und abzuführen hat. Die notwendige Folge eines solchen "Katalogs" der KapErtr, welche dem Abzug unterliegen, ist ...mehr

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Fragen und Antworten zur Fr... / Wie funktioniert die Frühstart-Rente?

Zur Anlage der Frühstart-Rente können Eltern für Kinder, die das 6. Lebensjahr vollenden, ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Die Bundesregierung zahlt für diese Kinder bis zur Volljährigkeit eine garantierte staatliche Prämie von 10 Euro pro Monat in das Depot ein. Es kann auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.2.3 Übertragungen aus dem (Nicht-EU-)Ausland nach Deutschland (Abs. 2 S. 6)

Rz. 74 Sitzt das Institut bzw. eine Zweigstelle eines inländischen Instituts im Ausland [hierzu zählt seit dem EU-Austritt (sog. "Brexit") zum 1.2.2020 auch das Vereinigte Königreich (Rz. 74a)] und liegen die Voraussetzungen laut Rz. 73 nicht vor, können die Anschaffungsdaten nicht auf das übernehmende Institut übertragen werden (§ 43a Abs. 2 S. 6 EStG). Bei Depotüberträgen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.2 Verlustmitteilung bei vollständiger Übertragung aller Wirtschaftsgüter

Rz. 85 Überträgt der Gläubiger seine im Depot befindlichen Wertpapiere vollständig auf ein auf ihn lautendes Depot bei einem anderen Kreditinstitut, so hat das abgebende Kreditinstitut dem übernehmenden Kreditinstitut auf Verlangen des Gläubigers die Höhe des noch nicht ausgeglichenen Verlusts mitzuteilen (§ 43a Abs. 3 S. 6 EStG). Durch die Mitteilung des Verlustüberhangs an...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.1 Grundlagen

Rz. 71 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG stellt die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf einen anderen Gläubiger ab dem Jahr 2009 einer Veräußerung gleich. Hierdurch soll verhindert werden, dass der KapESt-Abzug durch Veräußerungen ohne Einschaltung einer Zahlstelle mit anschließender Übertragung der Wirtschaftsgüter als Erfüllungsgeschäft vermieden wird. Die Regelungen zur Übertragung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.2.1 Allgemein

Rz. 72 Bei einem Depotwechsel ohne Gläubigerwechsel [1] überträgt der Gläubiger die ihm gehörenden Wertpapiere auf ein anderes für ihn geführtes Depot. Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn der Kunde Wertpapiere von seinem privaten Depot auf sein betriebliches Depot überträgt oder umgekehrt. Rz. 72a Übertragungen zwischen Einzel- und Gemeinschaftsdepots von Ehepartnern ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.4 Entgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern mit Gläubigerwechsel

Rz. 79 Wird ein Depotübertrag mangels Mitteilung über dessen Unentgeltlichkeit (§ 43 EStG Rz. 121) als Veräußerung behandelt, so wird als Veräußerungspreis der niedrigste am Vortag der Übertragung im regulierten Markt notierte Börsenkurs angesetzt (§ 43a Abs. 2 S. 9 EStG). § 43a Abs. 2 S. 9 EStG i. d. F. des G. v.19.12.2008 hatte noch auf § 19a Abs. 2 S. 2 EStG verwiesen. Da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.2.2 Nachweis bei Übertragungen aus der EU / dem EWR (Abs. 2 S. 5)

Rz. 73d Sitzt das abgebende Institut in einem anderen EU-Mitgliedstaat [hierzu zählt seit dem EU-Austritt (sog. "Brexit") zum 1.2.2020 nicht mehr das Vereinigte Königreich (Rz. 74a)], in einem EWR-Vertragsstaat (Island, Norwegen, Liechtenstein) oder in einem Vertragsstaat nach Art. 17 Abs. 2 Ziffer (i) der Richtlinie 2003/48/EG v. 3.6.2003 (Schweiz, Liechtenstein, San Marino...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.1 Verlustverrechnung mit Erstattungsmöglichkeit

Rz. 95 Im Steuerabzugsverfahren hat die auszahlende Stelle im Kj. die beim Anleger auftretenden negativen Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen. Unterjährig kann ein Kreditinstitut die Erträge allerdings nur in der Reihenfolge ihres Zuflusses abarbeiten.[1] Würden negative Kapitalerträge nur mit künftigen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Bonusaktie

Bonusaktien sind dem Aktionär im Zeitpunkt der Einbuchung in dessen Depot zugeflossen, BFH v 07.12.2004, VIII R 70/02, BStBl II 2005, 468.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbeteiligung / 4.1 Zufluss bei Erlangen der Verfügungsmacht

Der Zuflusszeitpunkt bestimmt sich nach dem Tag der Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf die Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Vermögensbeteiligung.[1] Bei Aktien ist dies der Zeitpunkt der Einbuchung der Aktien in das Depot des Arbeitnehmers.[2] Unbeachtlich sind positive wie negative Wertveränderungen zwischen schuldrechtlichem Veräußerungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme endgültig erlangt, BFH v 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH v 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH v 30.09.2008, VI R 67/05...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Geldverwaltung: Grenzen? / 4 Die Entscheidung

Das AG verurteilt B, Schadensersatz zu zahlen! Denn B habe schuldhaft seine Pflichten gegenüber der K verletzt. Mit der Anlage der Gelder habe er seine Befugnisse überschritten. Ein Verwalter sei nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die "untergeordnete Bedeutung" hätten und "nicht zu erheblichen Verpflichtungen" führten. Beide Tatbest...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aktienoptionen / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Verschiedene Unternehmen räumen ihren Arbeitnehmern Optionsrechte zum späteren Erwerb von Unternehmensaktien zu einem attraktiven Einkaufspreis ein. Dadurch können den Mitarbeitern dieser Unternehmen geldwerte Vorteile erwachsen. Zu einem Zufluss des Vermögensvorteils im steuerrechtlichen Sinne kommt es aber erst bei Ausübung des Optionsrechts. Dabei ist es unerheblich, ob d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aktienoptionen / 6.2 Bewertung des Sachbezugs "Aktienoption"

Der geldwerte Vorteil ist in Höhe der Differenz zwischen dem Kurswert der überlassenen Aktie am maßgebenden Bewertungsstichtag und den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die überlassenen Aktien und/oder das Optionsrecht als Arbeitslohn zu erfassen.[1] Praxis-Tipp Vereinfachungsregelungen Im Lohnsteuerabzugs- und im Veranlagungsverfahren gibt es 2 Vereinfachungsregelungen[2]: Fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aktienoptionen / 5.2.1 Geldwerter Vorteil im "Regelfall"

Die Umwandlung des Optionsrechts in Aktien führt zum Zufluss eines geldwerten Vorteils beim Arbeitnehmer. Maßgeblich für die Höhe des geldwerten Vorteils ist der Kurswert der Aktie beim Aktienbezug aufgrund der Ausübung des Optionsrechts, abzüglich der Erwerbsaufwendungen des Arbeitnehmers für die Aktien und/oder das Optionsrecht. Überträgt der Arbeitnehmer das ihm vom Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aktienoptionen / 5.2.2 Geldwerter Vorteil bei "Anfangsbesteuerung"

Im Fall der Anfangsbesteuerung ist der Sachbezug in Form des Optionsrechts mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten Endpreis am Abgabeort im Zeitpunkt der Übertragung anzusetzen.[1] Zeitpunkt der Übertragung ist der Tag, an dem der Arbeitnehmer das Optionsrecht erwirbt. Fallen Bestell- und Liefertag auseinander, sind für die Preisfeststellung die Verhältnisse am Bestell...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aktienoptionen / 6.1 Zuflusszeitpunkt bei nicht handelbaren Optionen

Weder im Zeitpunkt der Gewährung noch der erstmaligen Ausübbarkeit des nicht handelbaren Aktienoptionsrechts ist ein Lohnzufluss beim Arbeitnehmer zu erfassen. Der Lohnzufluss ist erst beim tatsächlichen verbilligten Aktienbezug durch Optionsausübung als geldwerter Vorteil zu versteuern.[1] Zeitpunkt des Zuflusses ist der Tag der Einbuchung der Aktien in das Depot des Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen / 5.3 Weitere Besonderheiten

Zuflussbesonderheiten ergeben sich bei laufendem Arbeitslohn, der in dem Kalenderjahr als bezogen gilt, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet.[1] Arbeitslohn fließt nicht bereits durch die Einräumung eines Anspruchs gegen den Arbeitgeber zu, sondern erst durch dessen Erfüllung.[2] Praxis-Tipp Aufteilung von Vorauszahlungen Einnahmen für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einjährige Haltedauer (§ 36a Abs 5 Nr 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ein Gestaltungsmissbrauch wird nicht mehr vermutet werden können, wenn der StPfl längerfristig in Aktien oder Genussscheine investiert hat. Die zeitliche Grenze wird bei einem Jahr gezogen. Ist der StPfl bei Zufluss der KapErtr seit mindestens einem Jahr ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer der Papiere, wird die Anrechenbarkeit der Kap...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mindestwertänderungsrisiko (§ 36a Abs 3 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl muss das Risiko aus einem sinkenden Wert der Anteile oder Genussscheine in einem vom Gesetzgeber definierten Umfang allein tragen. Der Gesetzentwurf der BReg hatte ursprünglich für das Wertänderungsrisiko nur eine Grenze von 30 % vorgesehen (Begründung zu § 36 Abs 2a EStG-E, BR-Drs 119/16 v 11.03.2016, 155). Der Bundesrat vertrat die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Wirtschaftliches Eigentum (§ 36a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Grundvoraussetzung für die volle Anrechnung der KapSt ist zunächst bestehendes zivilrechtliches, aber zusätzlich wirtschaftliches Eigentum des StPfl an den Wertpapieren; vgl Salzmann/Heufelder, IStR 2017, 125, 127; Spilker/Kremer, BB 2018, 2775 [2777]. Letzteres ist davon abhängig, wie im konkreten Einzelfall die Rechtsbeziehungen zwischen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Die Erstellun... / 2. Recherchepflichten des Notars

Die Recherchepflichten des Notars betreffen sowohl den realen als auch den fiktiven Nachlass. Dabei sind mehrere Maßnahmen erforderlich:mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.4 Kein Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten

Wird das Guthaben eines Zeitwertkontos aufgrund der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer z. B. als Depotkonto bei einem Kreditinstitut oder Fonds geführt, darf der Arbeitnehmer zur Vermeidung eines Lohnzuflusses keinen unmittelbaren Rechtsanspruch gegenüber dem Dritten haben. Beauftragt der Arbeitgeber ein externes Vermögensverwaltungsunternehmen mit der Anlage ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 11 Einzelheiten zu Veräußerungsgewinnen

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20 Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind diese Regelung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Zeilen 82-96

Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH-Anteile), wenn der Veräußerer irgendwann innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % qualifiziert beteiligt war (§ 17 EStG; frü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 5 Fondsbesteuerung

Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsächlich ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 9 Veranlagungsoptionen

Günstigerprüfung → Anlage KAP Zeile 4 Erträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung grds. außer Betracht. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, dass diese Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind (Günstigerprüfung). Der Antrag muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden (BFH, Urteil v. 28.7.20...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 27–34

Für die Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen 27–34 vorgesehen. Ausgaben i. Z. m. derartigen Erträgen können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn diese den Sparer-Pauschbetrag ü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.3 Liquiditätsplanung

Nachdem die nachzuerklärenden Besteuerungsgrundlagen mit dem Mandanten festgehalten worden sind, kann der Berater für den Mandanten die drohende Nachzahlung ermitteln (Steuer, Hinterziehungszinsen 6 % p. a., SolZ, KiSt ggf. Zuschlag gem. § 398 a AO). Hinterziehungszinsen gem. § 235 AO sind auch festzusetzen, wenn wirksam Selbstanzeige nach § 371 AO erstattet worden ist.[1] Für...mehr