Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.6 Datenverarbeitung zur Gewinnung von Mitgliedern (Abs. 4)

Rz. 22 Krankenkassen sind berechtigt, zum Zwecke der Mitgliedergewinnung Daten zu verarbeiten (Satz 1; Rz. 21a). Die Verarbeitung ist zulässig, wenn die Daten allgemein zugänglich sind und die Betroffenen kein überwiegendes Interesse am Ausschluss der Verarbeitung haben. Die Norm betrifft insbesondere personenbezogene Daten (vgl. BT-Drs. 15/1525 S. 143 zu § 284). Rz. 23 Der A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Entstehung

Rz. 1 Die ehemalige, 1953 eingeführte Regelung des § 10a EStG enthielt die 1992 ausgelaufene[1] Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns; sie wurde durch G. v. 11.10.1995[2] aufgehoben. Rz. 2 Die heutige Vorschrift des § 10a EStG ist durch das AVmG v. 26.6.2001[3] mit Wirkung v. 1.1.2002 eingefügt worden. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Abschn. XI (§§ 79ff. ES...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden (ursprüngliche Überschrift: Personenbezogene Daten bei den Krankenkassen). Sie zählt abschließend auf, für welche Aufgaben die Krankenkassen personenbezogene Daten ihrer Versicherten erheben können. D...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 291a ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) hat der Gesetzgeber ab 30.3.2005 Änderun...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.1 Zulässige Zwecke (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Die Krankenkasse darf Daten erheben und speichern, die für die Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft, einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses, erforderlich sind (Nr. 1). Der zulässige Rahmen ergibt sich aus §§ 5 bis 10 (versicherter Personenkreis) und §§ 186 bis 193 (Mitgliedschaft). Rz. 6 Ausdrücklich gestattet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6 Besoldungsempfänger und Gleichgestellte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 Nr. 1 bis 5 EStG)

Rz. 44 Die Erstreckung der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten und den Beamten versorgungsrechtlich gleichgestellte Personen[1] war im politischen Raum bei der Konzipierung der Rentenreform von vorneherein geplant.[2] Das Vorhaben konnte nicht zeitgleich mit dem AVmG durchgeführt werden, wurde aber alsbald mit Einfügen des § 69e BeamtVG mit Wirkung zum...mehr

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Sommer, SGB V § 291b Verfah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch das Gesetz zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen v. 22.6.2005 (BGBl. I S. 1720, 2566) mit Wirkung zum 28.6.2005 in das SGB V eingefügt worden und enthält Vorschriften über die Aufgaben und die Organisationsstruktur der Gesellschaft für Telematik (gematik). Art. 256 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.20...mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat durch Art. 1 Nr. 64 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 in Kraft. Sie regelte die Finanzierung, das Haushalts- und Rechnungswesen, die Vermögensverwaltung und die Rechtsaufsicht über die Verbindungsstelle. Rz. 2 Die Vorschrift erf...mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2.6 eHealth-Kontaktstelle (Abs. 6)

Rz. 12a Die DVKA hat den Auftrag, die nationale eHealth-Kontaktstelle aufzubauen und zu betreiben (Satz 1). Die Kontaktstelle ist die organisatorische und technische Verbindungsstelle für die Bereitstellung von Diensten für den grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten. Sie ist die Datenverantwortliche i. S. v. Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 679/2016 (Satz 2). D...mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2.1 Nationale Kontaktstelle (Abs. 1)

Rz. 5 Die Aufgaben der nationalen Kontaktstelle sind der DVKA vom 25.10.2013 an zugewiesen (Satz 1). Die Organisationshoheit für die Einrichtung der Kontaktstelle liegt bei der DVKA und wird nicht durch überstaatliches Recht vorgegeben. Rz. 6 Die Kontaktstelle stellt insbesondere Informationen über nationale Gesundheitsdienstleister, geltende Qualitäts- und Sicherheitsbestimmu...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sozialdaten sind personenbezogene Daten, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch verarbeitet werden (§ 67 Abs. 2 Satz 1 SGB X). Dazu gehören alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen (Art. 4 der Verordnung-EU-679/2016). Auf die Ar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4 Inhalt der Einzelbekanntgabe, Abs. 3

Rz. 28 Im Fall der Einzelbekanntgabe stellt sich die Frage, welche Teile des Feststellungsbescheids jedem Einzelnen bekannt gegeben werden dürfen. Bekanntgabe von Teilen, die einen anderen Beteiligten betreffen und die für die Besteuerung des Feststellungsbeteiligten keine Bedeutung haben, würde gegen das Steuergeheimnis und den Datenschutz verstoßen. Diese Frage kann sich i...mehr

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Microsoft Fabric: Skalierba... / 6 Sicherheit, Datenschutz und Kosteneinsparungen mit Microsoft Fabric

Die Sicherheit sensibler Unternehmensdaten ist von größter Bedeutung, insbesondere in einer Zeit, in der die eigene IT-Sicherheit immer stärker bedroht wird. In diesem Kapitel werden wir die Sicherheits- und Datenschutzfunktionen von Microsoft Fabric erläutern und anhand eines Beispiels verdeutlichen, wie Unternehmen ihre Daten sicher und geschützt halten können. 6.1 Sicherhe...mehr

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Microsoft Fabric: Skalierba... / 6.1 Sicherheits- und Datenschutzfunktionen von Microsoft Fabric

Microsoft Fabric ist mit vielen Sicherheitsfunktionen ausgestattet, die darauf abzielen, Daten vor unbefugtem Zugriff und Bedrohungen zu schützen: Umfassende Sicherheitsarchitektur: Microsoft Fabric bietet eine Sicherheitsarchitektur, die es Unternehmen ermöglicht, ihre Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Dies umfasst unter anderem Verschlüsselung, Zugriffskontrollen un...mehr

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Microsoft Fabric: Skalierba... / 6.3 Anwendungsbeispiel für Sicherheit und Kosteneffizienz

Ein Finanzinstitut verwendet Microsoft Fabric, um verschiedene Datenquellen zu integrieren und umfassende Analysen seiner finanziellen Leistung durchzuführen. Die Plattform ermöglicht es dem Finanzinstitut, Daten aus internen Systemen wie Transaktionsdaten, Kundeninformationen und Risikometriken sowie externen Quellen wie Marktdaten und Wirtschaftsindikatoren nahtlos zu inte...mehr

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Microsoft Fabric: Skalierba... / 7.2 Herausforderungen und Überlegungen für die Zukunft

Während Microsoft Fabric eine vielversprechende Lösung für viele Herausforderungen im Bereich des Datenmanagements bietet, gibt es doch einige Überlegungen und potenzielle Herausforderungen, die Unternehmen bei der Adoption berücksichtigen sollten: Datenschutz und Compliance: Angesichts der zunehmenden globalen Vorschriften zum Datenschutz müssen Unternehmen sicherstellen, da...mehr

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KI-Technologie in der Steue... / 5 Strategische Konsequenzen für das Geschäftsmodell Steuerberatung

Auf Basis dieser Annahmen ist absehbar, dass die Steuerberatungsbranche auch in Deutschland in naher Zukunft von substanziellen und disruptiven Veränderungen betroffen sein wird. Auf diese oder ähnliche Veränderungen sollte sich jede Kanzlei rechtzeitig und möglichst langfristig einstellen, da auch in der Kanzlei grundsätzlich alle Bereiche substanziell weiterentwickelt werd...mehr

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KI-Tools in der Steuerberat... / 5 Herausforderungen und Bedenken bleiben

Den Vorteilen Effizienzsteigerung, Zeitersparnis und datengetriebene Insights stehen somit die Risiken Datenschutz und Datensicherheit gegenüber. Auch das Vertrauen der Mandanten steht auf dem Spiel, wenn KI falsch eingesetzt wird. Nicht zuletzt neigen vor allem generative KI-Tools zum Halluzinieren – sie erfinden also Sachverhalte und Zusammenhänge, die nicht existieren. Da...mehr

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Microsoft Fabric: Skalierba... / 6.2 Kosteneinsparungen durch optimierte Ressourcennutzung

Neben der Bereitstellung einer sicheren Umgebung hilft Microsoft Fabric Unternehmen auch, ihre Kosten zu optimieren: Skalierbare Ressourcen: Durch die Nutzung der Cloud-Infrastruktur können Unternehmen ihre Ressourcennutzung flexibel an den aktuellen Bedarf anpassen, was eine effiziente Nutzung der Ressourcen gewährleistet und Überkapazitäten vermeidbar macht. Pay-as-you-go-Pr...mehr

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DIN 33430 in der Personalpr... / 6.3 Einführung in einem Unternehmen

Will man sich bei der Eignungsbeurteilung an die Norm halten, ergeben sich 6 klar aufeinander folgende Schritte. Diese Abfolge stellt für erfahrene Praktiker nichts Neues dar, es ist eher "state of the art". Arbeitsanalyse, Aufgabenbeschreibung, Tätigkeiten Anforderungsanalyse Planung des Prozesses zur Eignungsbeurteilung und Auswahl Durchführung Auswertung und Beurteilung Auswert...mehr

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Aufgaben und Pflichten von ... / 3.3 Datenschutz-Folgenabschätzung

Datenschutzbeauftragte beraten auch bzgl. einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) (Art. 39 Abs. 1 Buchst. c DSGVO). Bei der Folgenabschätzung geht es um die Abschätzung und Minimierung möglicher Folgen, wenn eine risikobehaftete Verarbeitung geplant oder geändert wird (Art. 35 DSGVO). Beauftragte überwachen und beraten die verantwortliche Stelle bei der Durchführung der DS...mehr

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Aufgaben und Pflichten von ... / 5 Zusammenfassung

Die Aufgaben und Pflichten von Datenschutzbeauftragten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind umfangreich. Größere Unternehmen und Behörden sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen; dies gilt auch für kleinere Unternehmen, wenn sie besonders sensible personenbezogene Daten verarbeiten. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten der Datensch...mehr

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Aufgaben und Pflichten von ... / Zusammenfassung

Überblick Jedes größere Unternehmen und jede Behörde muss laut Artikel 37 der DSGVO einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Diese Pflicht besteht, soweit in einem Unternehmen oder einer Behörde i. d. R. mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Diese Regelung gilt nicht, wenn Verantwortliche oder Auftragsver...mehr

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Aufgaben und Pflichten von ... / 3.4 Zusammenarbeit mit und Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde

Eine weitere, erstmals gesetzlich geregelte Aufgabe ist, dass Datenschutzbeauftragte unmittelbar mit der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz kommunizieren. Sie dienen als deren Anlaufstelle und direkter Gesprächspartner in allen Datenschutz-Angelegenheiten (Art. 39 Abs. 1 Buchst. d und e DSGVO). Dies stärkt die Position der Beauftragten, weil sie die Verantwortung erhalten, ...mehr

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Aufgaben und Pflichten von ... / 4.1 Angestelltenschulung

Dass Angestellte in Bezug auf den Datenschutz zu schulen sind, ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz. Beispielsweise verlangt Art. 5 DSGVO, dass nicht nur alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten sind, sondern auch, dass dies nachgewiesen werden muss. Die verantwortliche Einrichtung muss daher Maßnahmen treffen, die sicherstellen, dass ihre Beschäftigten über Kenntnisse...mehr

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Aufgaben und Pflichten von ... / 3.1 Überwachung

Nach Art. 39 Abs. 1 Buchst. b DSGVO haben die Datenschutzbeauftragten die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu "überwachen". Zu den zu überwachenden Datenschutzvorschriften zählen die DSGVO, andere Datenschutzvorschriften in der EU und in den Mitgliedsstaaten und die internen Vorgaben und die Strategie des Verantwortlichen, einschließlich der Zuweisung der Zuständigkeiten, ...mehr

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Aufgaben und Pflichten von ... / 2 Anwendbare Gesetze

Unter der EU-Datenschutz-Grundverordnung richten sich Benennung, Stellung und Aufgaben Datenschutzbeauftragter nach den Art. 37, 38 und 39 DSGVO. Diese Vorschriften müssen alle Stellen innerhalb der Europäischen Union, die personenbezogene Daten verarbeiten, gleichermaßen beachten. Für öffentliche Stellen in Deutschland gilt zusätzlich das BDSG. Darin werden die Öffnungsklaus...mehr

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Aufgaben und Pflichten von ... / 4.2 Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Nach Art. 30 DSGVO muss in jedem Unternehmen, jeder Organisation und Behörde ein Verzeichnis geführt werden, das auflistet, welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken und wie verarbeitet werden. Dieses Verzeichnis müssen zwar auf den ersten Blick nur Unternehmen und Einrichtungen mit mehr als 250 Beschäftigten führen. Auf den zweiten Blick aber gelten laut Art. 30 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 2 Social Media: Wie umsetzen?

Oft ist der Entschluss, Social Media Kanäle für die Kanzlei anzulegen, schnell gefasst – und leider oft auch genauso schnell wieder verworfen, wenn man an das Thema ohne passende Strategie herangeht. Meist liegt das schnelle Scheitern an dem Fehlschluss, dass es reichen würde, sich ruckzuck in allen sozialen Medien einen Account anzulegen. Denn ja: So eine Anmeldung ist in d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.11 Pinterest: Bilder sagen mehr als tausend Worte

Pinterest setzt sich aus den zwei Wörtern "to pin" für "Anpinnen" und "interest" für "Interesse" zusammen – und genau das ist auch der eigentliche Sinn und Zweck der Plattform, die neben einer visuellen Suchmaschine optional ein soziales Netzwerk integriert hat, in erster Linie aber vor allem eine Online-Pinnwand ist. Hauptsinn und Zweck hierbei ist, dass Nutzer nach allen m...mehr

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Aufgaben und Pflichten von ... / 1 Einführung

Betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte gibt es seit dem Jahr 1978, als die erste Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft trat. Seitdem haben sich die Voraussetzungen und Aufgaben des Beauftragten gewandelt. 1995 traf die Europäische Gemeinschaft erstmals Regelungen zum Datenschutz in öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen. In der Richtlinie 95/46/EG w...mehr

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Aufgaben und Pflichten von ... / 3 Gesetzlich zugewiesene Aufgaben

Die Aufgaben, die Datenschutzbeauftragte zwingend zu beachten haben, nennt das Gesetz in Art. 39 DSGVO. Bei all den nachfolgend dargestellten Aufgaben gilt: Beauftragte müssen bei ihrer Arbeit den spezifischen, datenschutzrechtlichen Risiken gebührend Rechnung tragen (Pflicht zur risikoorientierten Tätigkeit gem. Art. 39 Abs. 2 DSGVO). D.h., sie müssen risikoorientiert handeln...mehr

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Aufgaben und Pflichten von ... / 3.2 Unterrichtung und Beratung

Eine weitere Aufgabe für Beauftragte ist die Unterrichtung und Beratung in allen datenschutzrechtlichen Fragen (Art. 39 Abs. 1 Buchst. a DSGVO). Diese Aufgabe ist nach innen gerichtet: Als interne Ansprechpartner stehen sie sowohl der Leitungsebene als auch allen Beschäftigten zur Verfügung. Dabei sollen sie über den Umgang mit personenbezogenen Daten aufklären und gesetzlic...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anspruch auf Akteneinsicht nach bestandskräftiger Veranlagung; Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

Leitsatz 1. Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Einsicht in eine Steuer­akte außerhalb eines finanzgerichtlichen Verfahrens besteht nicht, wenn der Steuerpflichtige für den betroffenen Besteuerungszeitraum bereits bestandskräftig veranlagt wurde und die Einsichtnahme der Verfolgung steuerverfahrensfremder Zwecke dienen soll (hier: Prüfung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Datenschutz in der AO

Rz. 8 [Autor/Stand] Die DSGVO gilt innerhalb ihres Anwendungsbereichs unmittelbar (s. Rz. 4). Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, besteht die Möglichkeit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Regelung des § 384a AO wurde durch Art. 17 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7.2017[2] in die Abgabenordung aufgenommen. Hierdurch wurden die Vorschriften der AO an das Recht der EU, insbesondere an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natü...mehr

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ZErb 05/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aigner-Sahin Erbfälle mit Drittstaatenbezug unter dem Regime der Europäischen Erbrechtsverordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1163-6, 109 EUR Die vor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Plausibilität des Gutachtens

Rz. 72 [Autor/Stand] Zwingende Voraussetzung für die Anerkennung eines Sachverständigengutachtens als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts ist die Plausibilität des Gutachtens. Bei der Würdigung der Plausibilität wird sich die Finanzverwaltung insb. an den nachstehenden Kriterien orientieren. Die Plausibilität setzt voraus, dass die Gedankengänge des Sachverständigen dokum...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Grundsätze der DSGVO

Rz. 4 [Autor/Stand] Die DSGVO ist ab dem 25.5.2018 (Art. 99 Abs. 2 DSGVO) unmittelbar und vorrangig zu allen nationalen Regelungen anwendbar (vgl. Art. 288 Abs. 2 AEUV), soweit sie nicht Öffnungsklauseln zur Regelung von Rechtsmaterien zugunsten des nationalen Rechts enthält. Sie ersetzt das bisherige Bundesdatenschutzgesetz i.d.F. vom 14.1.2003, das bis zum 24.5.2018 anzuwe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anwendungsvorrang des Unionsrechts (§ 384a Abs. 1 AO)

Rz. 12 [Autor/Stand] § 384a Abs. 1 AO regelt das Rangverhältnis der nationalen Steuergesetze zur DSGVO und hat wegen des bereits beschriebenen Anwendungsvorrangs des Unionsrechts (s. Rz. 4) lediglich eine klarstellende Funktion: Art. 83 DSGVO geht den Regelungen in der AO oder den Steuergesetzen vor, wenn eine rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten, die unmittelb...mehr

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Jansen, SGB X § 67c Zweckbi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) neu bekanntgemacht worden. Von der Anpassung der nationalen Vorschriften an die Vorgaben der EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Da...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.15 Aufsichtsbehörde (Art. 4 Nr. 21 DSGVO)

Rz. 62 Mit Aufsichtsbehörde ist nach Art. 4 Nr. 21 DSGVO eine von einem Mitgliedstaat gemäß Art. 51 Abs. 1 DSGVO eingerichtete unabhängige staatliche Stelle gemeint, die für die Überwachung der Anwendung dieser Verordnung zuständig i. S. v. Art. 55 DSGVO ist. Dies sind der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und die Landesdatenschutzbeau...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 in das Sozialgesetzbuch (BGBl. I S. 1469) zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Umfassend überarbeitet wurde sie durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229). Die bis zum 30.6.1994 geltende Übermittlungsbefugnis gegenüber allen Behörden im Rahmen der Amtshilfe wurde reduziert auf bestimmte im Gesetz gena...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat zum 1.1.1981 mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. 1994 wurde § 67 durch das 2. SGBÄndG (BGBl. I S. 1229) überarbeitet und erstmals wurden einheitliche Begriffsbestimmungen durch Übernahme der Definitionen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auch für das Sozialdatenschutzrecht zusammengefasst...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) neu bekannt gemacht worden. § 67b wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorgaben der EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz ...mehr

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Jansen, SGB X § 67d Übermit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) bekanntgemacht worden. Von der Anpassung der nationalen Vorschriften an die Vorgaben der EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenv...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift hat als Vorläufer § 35 SGB I a. F., der bis 31.12.1980 galt, und wurde zum 1.1.1981 mit dem Zweiten Kapitel in das SGB X eingefügt. Überarbeitet wurde sie durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229), in dessen Fassung sie heute mit geringfügigen Änderungen noch gilt. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ...mehr

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Jansen, SGB X § 67e Erhebun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit dem 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) neu in das SGB X eingefügt worden und am 1.1.1998 in Kraft getreten. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift neu bekannt gemacht. § 67e wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. ...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.5 Vordrucke (Abs. 2)

Rz. 22 Die Nutzung von Vordrucken des Leistungsträgers korrespondiert mit § 17 Abs. 1 über die Verwendung allgemein verständlicher Vordrucke. Der Vorteil von Vordrucken für den Leistungsträger besteht in der Gewinnung aller Erkenntnisse für die Entscheidung über die Sozialleistung oder jedenfalls in einer guten Übersicht über die kritischen Punkte bei einem Antrag auf eine S...mehr