Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 §§ 85, 88, 92 S. 2 Nr. 1 AO normieren die Befugnis der Finanzbehörden, zur Erfüllung ihres Besteuerungsauftrags Auskünfte jeder Art von den Beteiligten und anderen Personen einzuholen. § 93 AO ist hierzu Ausführungsnorm und gilt als allgemeine Beweismittelvorschrift gleichermaßen im Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren.[1] Im Rahmen ihrer Verpflichtung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Datenschutz bei der Weiterverarbeitung von Daten

Rz. 184 [Autor/Stand] Auch datenschutzrechtliche Bestimmungen haben inzwischen Einfluss auf den kritischen Zeitpunkt des Übergangs vom Besteuerungs- in das Strafverfahren i.S.v. § 393 AO [2]. Relevant ist hier vor allem § 29c AO [3], der im Zuge der Anpassung der AO an die ab 25.5.2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung ( DSGVO) [4] geändert wurde. Danach ist die Weiterverarb...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Jugendfreizeit planen – so ... / 1.4 Datenschutz

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen alle Daten, mit deren Hilfe eine Person identifiziert werden kann, besonders vertraulich und sorgfältig behandelt werden. Die Daten dürfen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn eine ausdrückliche Genehmigung der betroffenen Person bzw. der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die für die Anmeld...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.6.1 Überwachung der Telefonkommunikation

Für die Kontrolle von Dienstgesprächen findet das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung.[1] Nach der ursprünglichen Konzeption des BDSG bedurfte die Überwachung stets einer Einwilligung oder eines sonstigen Erlaubnistatbestands. In der seit dem 25.5.2018 geltenden Fassung hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die Frage der "Einwilligung" jeweils in den dazugehörigen Bereichen z...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.7.4 Einsatz von KI zur Mitarbeiterkontrolle

Nützlich erscheint eine Nutzung von KI beispielsweise für die automatisierte Auswertung von Videoaufnahmen. Rechtsgrundlage hierfür sind entweder eine Einwilligung des Arbeitnehmers oder, wie bei den anderen Technologien auch, § 26 Abs. 1 Satz 1 DSGVO, Art. 6, 9 DSGVO oder eine Betriebsvereinbarung.[1] Indes ist eine erteilte Einwilligung die "unsicherste" Ermächtigungsgrund...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.6 Kontrolle der Nutzung betrieblicher Kommunikations- und Informationssysteme

Bei der Zulässigkeit von Maßnahmen zur Kontrolle der Nutzung betrieblicher Kommunikations- und Informationssysteme (insbesondere Telefon, E-Mail und Internet) durch Arbeitnehmer ist einerseits zwischen dienstlicher und privater Nutzung, andererseits auch zwischen der Überwachung des Kommunikationsvorgangs (insbesondere der Erfassung der sogenannten Verbindungsdaten wie Datum...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.3.4 Kontrollen ohne automatisierte Datenverarbeitung

Wichtig Klassische Mitarbeiterkontrollen Wichtig für Arbeitgeber ist, dass die besondere Arbeitnehmerdatenschutzregel des § 26 Abs. 1 BDSG aufgrund ausdrücklicher Anordnung in § 26 Abs. 7 BDSG nicht (wie das BDSG im Übrigen) nur bei automatisierter Verarbeitung[1] der Daten gilt, sondern für überhaupt jede, auch nicht automatisierte Datenverarbeitung.[2] Somit sind auch klass...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.3 Spezielle Kontrollgrenze gemäß § 26 BDSG und der DSGVO

Nach § 26 Abs. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten von Arbeitnehmern für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies erforderlich ist für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung. Dies galt bereits ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Ergonomie-Analyse im Homeof... / 1 Homeoffice: Eine Form der mobilen Arbeit

In der heutigen Arbeitswelt gibt es eine Vielzahl von Begriffen, die sich auf flexible Arbeitsmodelle beziehen. Hierzu gehören Telearbeit, mobile Arbeit und Homeoffice. Oftmals werden diese Begriffe synonym verwendet, obwohl es feine Unterschiede gibt, die es zu beachten gilt. Für das Arbeiten von zu Hause hat sich umgangssprachlich der Begriff "Homeoffice" eingebürgert. Hom...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Psychische Belastung am Arb... / 2 Sinn und Nutzen einer Gefährdungsbeurteilung

Nicht immer ist allen Akteuren im Unternehmen klar, was genau der Sinn einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist. Ein häufiges Missverständnis ist, dass hier die Mitarbeiter auf Stresssymptome sowie psychische Störungen und Erkrankungen untersucht werden sollen. Dies ist nicht Aufgabe der Arbeitgeber und wäre auch nicht mit dem Datenschutz vereinbar. Psychische ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Psychische Belastung am Arb... / 3.3 Ermittlung der psychischen Belastung und Ressourcen bei der Arbeit

Wenn die Tätigkeiten und Arbeitsbereiche, die gemeinsam untersucht werden sollen, festgelegt sind, beginnt die eigentliche Untersuchung der Arbeitsbedingungen auf psychische Belastungsfaktoren hin. Wichtig Privatleben spielt keine Rolle Die Zuständigkeit der Arbeitgeber erstreckt sich nur auf arbeitsbezogene Belastungsfaktoren. Belastungen aus dem Privatleben der Beschäftigten...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Kossens, SGB XIV § 37 Verei... / 2.2.1.5 Datenschutz (Nr. 5)

Rz. 18 Unter Nr. 5 fällt u. a. eine Datenschutzerklärung der Traumaambulanz, in der Einzelheiten der Erhebung, des Zwecks, der Verwendung und der Speicherung von personenbezogenen Daten bestimmt sind.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X Einführung

Einführung zum Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – Das SGB X wurde mit Gesetz v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) als dritte Stufe der Kodifikation des Sozialrechts geschaffen und trat am 1.1.1981 in Kraft. Das Erste Kapitel trägt die Bezeichnung "Verwaltungsverfahren" und vereinheitlicht das bis dahin recht zersplitterte und di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie wurde in der Folgezeit mehrfach geändert und durch das AVmG v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) mit Wirkung zum 1.1.2004 vollständig neu gefasst. Durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stä...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.2 Wesen der stufenweisen Wiedereingliederung

Rz. 8 Ist ein Arbeitnehmer im Laufe der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, muss ihm der Arbeitgeber die Möglichkeit eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) anbieten (§ 167 Abs. 2). Ziel des vertrauensbildenden Gesprächs ist die Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeitszeiten. Am Ende des BEM kann bei arbeitsunfähigen Arbeitnehmern auch die stu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei handelt es sich stets um Pflichtverletzungen des Betroffenen, die darin bestehen, dass die Bemühungen darum, die eigene Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit dem...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Augmented Reality im Arbeit... / 1 Definition Augmented Reality

Der Begriff "Augmented Reality" (AR) steht für "erweiterte Realität". Gemeint ist, dass mithilfe eines Computers unsere Realitätswahrnehmung erweitert wird. Das kann zwar theoretisch für alle Sinne gelten, aber i. d. R. wird darunter die Erweiterung unseres Sichtfeldes verstanden. So werden im Rahmen von AR bei Fußballübertragungen im Fernsehen beispielsweise virtuelle Abseit...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Satzungs-Update 2023 / 5 Streitpunkt im Verein: Datenschutz bei Mitgliederlisten und E-Mail-Adressen

Das Thema Mitgliederdaten, insbesondere E-Mail-Adressen, und Datenschutz ist ein ständiger Streitpunkt in der Praxis. Die E-Mail-Kommunikation dürfte inzwischen in den meisten Vereinen eine Selbstverständlichkeit sein. Dennoch stellt sich immer die Frage, wann und zu welchem Zweck diese Adressen verwendet werden dürfen. Inzwischen gibt es zu diesem Themenbereich eine ganze Me...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Minderjährigen im Verein / 3 Minderjährige und Datenschutz

Minderjährige werden durch die Rechtsordnung besonders geschützt. Dies gilt auch im Rahmen der Vereinsarbeit. Die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spielen daher gerade auch im Umgang mit personenbezogenen Daten von Minderjährigen in der Vereinsarbeit eine wichtige Rolle. Nachfolgend soll beispielhaft nur auf zwei wichtige Aspekte in diesem Zusammenhang e...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Minderjährigen im Verein / 3.1 Einwilligung von Minderjährigen

Einen ersten Hinweis dazu gibt Art. 8 Abs. 1 DSGVO. Danach können Minderjährige, wenn sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die in Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO vorgesehene Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten selbst abgeben. Hat der Minderjährige das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, so ist diese Verarbeitung nur rechtmäßig, wenn die ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Minderjährigen im Verein / 1.1.2 Der "Minderjährige" in den verschiedenen Rechtsbereichen

Nicht nur im Zivilrecht spielt der Minderjährige eine zentrale Rolle, sondern auch in anderen Rechtsgebieten, die für die Vereinsarbeit von Bedeutung sind. Zu nennen sind: das Strafrecht das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Die nachfolgende Übersicht zeigt zunächst die wichtigsten Begriffe und deren rechtliche Zuordnung: Jede Alt...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Minderjährigen im Verein / 3.2 Was gilt bei der Veröffentlichung von Berichten, Fotos und Videos über bzw. mit Minderjährigen?

Wie bereits oben ausgeführt, hat der Schutz von Minderjährigen in der DSGVO ein besonderes Gewicht. Die DSGVO stellt zum Beispiel in Art. 6 Abs. 1 lit. f) klar, dass Kinder einen besonderen Schutz verdienen und sich der Risiken und Folgen einer Datenverarbeitung oft nicht so richtig bewusst sind. In der Praxis bedeutet dies aber keineswegs, dass zum Beispiel Fotos von Minderj...mehr

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Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 2.3.3 Datenschutz (Satz 4)

Rz. 16d Das Krankenversichertennummernverzeichnis darf nur zum Ausschluss und zur Korrektur von Mehrfachvergaben verwendet werden.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 5b Sonstige... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift, die bisher innerhalb des AsylbLG keine Vorläufernorm hat, wurde mit dem Integrationsgesetz v. 31.7.2016 (BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 1.1.2017 eingeführt, während andere Teile des o. g. Gesetzes bereits zum 6.8.2016 in Kraft getreten sind. Durch Art. 5 Nr. 6 des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (sog. Geordnete-Rückkehr-G...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt und zwischenzeitlich mehrfach geändert worden. Erhebliche Änderungen wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) und dem Zweiten Gesetz zur Änderung d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift befugt die Krankenkassen, jeweils eine Versichertennummer zu vergeben. Dabei regelt sie die Bestandteile und den Aufbau der Versichertennummer und sichert den Bezug zwischen einem familienversicherten Angehörigen (§ 10) und dem Stammversicherten. Der GKV-Spitzenverband legt den Aufbau und das Verfahren der Vergabe der Krankenversichertennummer durch Richtli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 2.3.2 Aufbau (Sätze 2 und 3)

Rz. 16c Das Verzeichnis enthält für jeden Versicherten den unveränderbaren und den veränderbaren Teil der Krankenversichertennummer. Dabei ist zu gewährleisten, dass der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer nicht mehrfach vergeben wird. Der GKV-Spitzenverband legt das Nähere dazu im Einvernehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informations...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 19 Abs. 2 des sog. Einordnungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) eingefügt worden und am 1.1.1989 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich gab es mehrere Änderungen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) wurde Abs. 2 Satz 1 mit Wirkung zum 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.2 Beratende Berufe

Rz. 55 Zu den beratenden Berufen gehört die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und der beratenden Volks- und Betriebswirte, der vereidigten Buchprüfer und der Steuerbevollmächtigten. Rz. 56 Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare üben ihre Tätigkeit als unabhängige Organe der Rechtspflege aus.[1] Die Tätigkeit des Rechtsan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 15 ABC der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Rz. 135 Abfallwirtschaftsberater Die Tätigkeit eines Abfallwirtschaftsberaters kann der eines Ingenieurs ähnlich sein, wenn sie eine nach den Ingenieurgesetzen erforderliche, nach Breite und Tiefe vergleichbare Ausbildung erfordert.[1] Altenpfleger Die Tätigkeit eines Altenpflegers ist den Heilberufen nicht ähnlich, daher nicht freiberuflich (Rz. 77; BFH v. 17.10.1996, XI B 214...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 7 Datenschutz

§ 8 Abs. 2 EntgTranspG regelt, dass die Nutzung der in einem Auskunftsverlangen erlangten Informationen auf die Geltendmachung von Rechten im Sinne dieses Gesetzes beschränkt ist. Die Veröffentlichung personenbezogener Gehaltsangaben und die Weitergabe an Dritte sind von dem Nutzungsrecht nicht umfasst. Die Weitergabe von Entgeltdaten, die der Beschäftigte oder die Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Sowohl aus dem Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, als auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich eindeutig, dass das Mitbestimmungsrecht nur die Ausgestaltung der mobilen Arbeit betrifft. Die Ausgestaltung betrifft das "Wie" der mobilen Arbeit, nicht aber die Frage, ob diese Möglichkeit für Arbeitnehmer überhaupt geschaffen werden soll. Die Einführung der mobilen Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Hier gelangen Sie zum Bundesdatenschutzgesetz.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Whistleblowing / 4 Datenschutzrechtliche Aspekte

Bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems sind zudem auch datenschutzrechtliche Aspekte [1] zu berücksichtigen. Personenbezogene Daten insbesondere der von einem Hinweis betroffenen Person (die in die Datenverarbeitung nicht einwilligen kann) dürfen nur dann verarbeitet (mithin gespeichert oder weitergegeben) werden, wenn das Interesse des Unternehmens an der Verarbeitung ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 4.5 Datenerhebung

Die Datenerhebung hängt vom gewählten Verfahren ab. Grundsätzlich liefern alle standardisierten Verfahren auch Checklisten, Erhebungsbögen oder sogar eine Anleitung zu Auswertung mit. Bei einer Befragung sind darüber hinaus folgende Punkte zu beachten: Information an die Beschäftigten zu Inhalten und Datenschutz/Anonymität; bei schriftlicher Befragung neben dem Fragebogen auch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 3.3 Vor- und Nachteile der Methoden und Praxisrelevanz

Die klassische Gefährdungsbeurteilung nicht-psychischer Belastungen erfolgt i. d. R. auf Basis einer objektiven Belastungsbeurteilung unter Einsatz von Checklisten und Bewertungsinstrumenten, wie z. B. der Leitmerkmalmethode für das Heben und Tragen von Gegenständen, von Messinstrumenten bei den Arbeitsumgebungsbedingungen, z. B. Lärmmessung, sowie die Beurteilung anhand von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Handelsvertreter- und V... / 4. Datenschutz-Grundverordnung und Ausgleichsanspruch

Rz. 312 Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit Mai 2018, auch für das VH-Vertragsrecht, hier besonders für den Ausgleichsanspruch. Aus Platzgründen kann hier nur darauf verwiesen werden.[456] Rz. 313 Bezüglich Compliance im Vertriebsrecht stellt Martinek die Rechtsinstrumente des Risikomanagement in vertraglichen Vertriebssystemen dar. Hierauf kann nur verwiesen we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Maßnahmen zum Datenschutz

Rz. 24 Die Vorschriften der GBO, insbesondere § 12 GBO und der vorliegende Abschnitt 7 über das maschinelle Grundbuch, stellten eine gegenüber dem BDSG bis zum Inkrafttreten der DSGVO in spezieller Weise geregelte Form der Datenverarbeitung dar.[23] Nach dem Referentenentwurf[24] zur Umsetzung der DSGVO im Bereich der GBO ist folgende Fassung der Nummer 3 geplant: "3. die na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Handelsvertreter- und V... / 3. Datenschutz-Grundverordnung

Rz. 75 Die Datenschutz-Grundverordnung [87] (DSGVO) ist eine Verordnung der EU, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit vereinheitlicht werden. Die DSGVO regelt u.a. die gemeinsame Verantwortlichkeit von Unternehmer und HV.[88] Denn der HV kommt im Rahmen seiner Tätigkeit für einen Unternehmer zwangsläufig mit personenbezogenen Daten der für ihn ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Datenschutz und öffentliches Interesse

Rz. 3 § 12 GBO geht den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes als lex specialis vor. Sie regelt die Voraussetzungen der Einsichtsgewährung autonom, datenschutzrechtliche Bestimmung müssen auch nicht zur Definition des Begriffs des berechtigten Interesses herangezogen werden.[6] Die Vorschrift ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[7] Dennoch und gerade deshalb m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Führung des Protokolls über Grundbucheinsicht nach § 12 Abs. 4 GBO. Sie wurde eingefügt durch das Datenbankgrundbuchgesetz vom 1.10.2013 (BGBl I S. 3719). Wesentlich soll durch die Protokollierung der Datenschutz zugunsten des Eigentümers gesichert werden.[1] Durch Art. 16 des Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung v. 20.11.201...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem ERVGBG eingeführt.[1] Im Rahmen des ERV und der elektronischen Grundakte werden sensible personen- und grundstücksbezogene Daten übermittelt und gespeichert. Auch die Öffnung der EDV-Systeme für Fernzugriffe und die hieraus resultierenden Gefahren erfordern die Festlegung bundeseinheitlicher Standards in Bezug auf Datensicherheit und Datens...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Anerkannte technische Anforderungen

Rz. 6 Die Vorschrift schließt an § 126 Abs. 1 S. 1 GBO sowie die zu dessen Nr. 3 ergangene Anlage an und konkretisiert in § 64 Abs. 2 GBV insbesondere den Begriff der Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung sowie die speziellen grundbuchrechtlichen Anforderungen an Datensicherheit und – insoweit aufgrund der Überlagerung durch die Datenschutzgrundverordnung historisch –...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Auswertung der Protokolle; Auskunftspflicht; Aufbewahrung

Rz. 8 Nähere Vorschriften über die Behandlung des Protokolls enthält die Vorschrift nicht mehr. Das Protokoll muss nunmehr nur noch für Stichprobenverfahren durch die aufsichtsführenden Stellen bereitgehalten werden. Neben Zwecken der Überprüfung dient es nunmehr ausdrücklich auch der Kostenberechnung. Rz. 9 Die Ausgestaltung des in § 133 Abs. 5 S. 2 GBO angelegten Verfahrens...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / Literaturtipps

mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschriften des 5. Unterabschnitts mit den §§ 80–85a GBV wurden seit der Einführung durch das RegVBG [1] mehrfach modifiziert[2] und in den §§ 62 und 63 GBV mit dem DaBaGG geändert. Sie basieren auf der Ermächtigung in § 134 GBO. Die Regelungen schließen an § 133 GBO an und enthalten detaillierte Ausführungsvorschriften für die neu geschaffene Einsichtsform des aut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / b) Grundsatz der Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens

Rz. 87 Anders als im staatlichen Zivilprozess ist das Verfahren vor einem Schiedsgericht der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zugänglich. § 169 GVG findet keine Anwendung, das Verfahren ist nur parteiöffentlich.[187] Zwar könnten die Parteien die Öffentlichkeit des Verfahrens vereinbaren oder bestimmten Einzelpersonen die Teilnahme am Schiedsverfahren gestatten. Es ist aber ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Überprüfung und Schutz des Protokolls

Rz. 7 Die protokollierten Daten sind durch geeignete Vorkehrungen gegen zweckfremde Nutzung und gegen sonstigen Missbrauch zu schützen, was sich aus dem Verweis auf § 83 Abs. 2 S. 6 GBV ergibt (vgl. § 83 GBV Rdn 12). Diese Vorgabe entspricht dem Datenschutz. Rz. 8 Nach Ablauf des auf die Erstellung der Protokolle nächstfolgenden Kalenderjahres sind die Protokolle über die Mit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die Landesjustizverwaltungen können dem Entwickler eines automatisierten optischen Zeichen- und Inhaltserkennungsverfahrens (Migrationsprogramm) nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 Grundbuchdaten zur Verfügung stellen; im Übrigen gelten das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgesetze der Länder. Das Migrationsprogramm soll bei der Einführung eines Datenbankgrundbuch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Schutz vor Hacking bei Datenfernkommunikation

Rz. 9 Hacking, also das Eindringen Unbefugter über öffentliche Datenleitungen in fremde Datenverarbeitungsanlagen, ist ein ernstzunehmendes Problem, gegen das immer dann Vorkehrungen zu treffen sind, wenn eine Anlage zum Zweck der Datenfernübertragung an ein öffentliches Telekommunikationsnetz angeschlossen werden soll. Die GBO hat diese Möglichkeit zum Vorteil der an der Gr...mehr