Fachbeiträge & Kommentare zu Coronavirus

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Infektionsschutzgesetz (IfSG)

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6b EStG ermöglicht es dem Stpfl. aus Veräußerungsvorgängen freiwerdende stille Reserven steuerrechtlich nicht sofort zu erfassen, sondern sie auf ein Reinvestitionsobjekt zu übertragen. Die Vorschrift ist durch Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung v. 26.4.2006 geändert worden.[1] § 6b Abs. 8 S. 1 einleitender Satzteil EStG wurde geändert m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2 Auflösung der Rücklage

Rz. 135 Die Rücklage ist nach der gesetzlichen Regelung in § 6b Abs. 3 S. 4 u. 5 EStG sowohl dann aufzulösen, wenn stille Reserven auf neu angeschaffte Wirtschaftsgüter übertragen werden, als auch dann, wenn es nach Ablauf der gesetzlichen Fristen nicht zu einer Übertragung gekommen ist. Diese in § 6b Abs. 3 S. 2, 3 und 5 sowie in Abs. 8 S. 1 Nr. 1 EStG geregelten Fristen we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.7 Rücklagenbildung nach Abs. 10 S. 5 bis 9

Rz. 161 Statt der sofortigen Übertragung kann auch für den Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen eine Rücklage "nach Maßgabe des Abs. 10 S. 1" gebildet werden (§ 6b Abs. 10 S. 5 EStG). In die Rücklage kann danach der erzielte Veräußerungsgewinn von höchstens 500.000 EUR eingestellt werden, und zwar einschließlich des nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a) und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Rückstellung wegen der Corona-Pandemie

Rn. 1043 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abschlüsse zum Stichtag 31.12.2019: Das IDW hat die Corona-Pandemie für das Wj 2020 als wertbegründete Tatsache eingeordnet, so dass eine Berücksichtigung erst danach, spätestens nach dem 29.02.2020 erfolgen kann/muss (vgl. Fachlichen Hinweis des IDW v 03.04.2020). Zum JA im Lichte der Corona-Pandemie vgl Schütte/Götz, DStR 2021, 366. Rn. 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 220. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Erstes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385

Rn. 240 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das Gesetz basiert auf den Ergebnissen der Sitzung des Koalitionsausschusses vom 22.04.2020. Es wurde am 12.05.2020 von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht, am 28.05.2020 hat der Bundestag das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet, dem der Bundesrat am 05.06.2020 ohne Änderungen zugestimmt hat. Da sich der Koal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 237. Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona–Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2022, BGBl I 2022, 911

Rn. 257 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen einen steuerfreien Corona-Pflegebonus, zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen (verbesserte Verlustverrechnung; Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche WG des AV sowie der steuerlichen Investitionsfristen; Wegfall der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten) und eine nochma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 226. Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) v 10.03.2021, BGBl I 2021, 330

Rn. 246 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 10d Abs 1 S 1 EStG, § 52 Abs 18b EStG: Erneut wurden hiermit nach Zustimmung des Bundestags in 2./3. Lesung am 26.02.2021 und des Bundesrats am 05.03.2021 die Höchstbetragsgrenzen zum Verlustrücktrag angehoben (im Einzelnen auch s Schiffers, DStZ 2021, 280; s Rn 240 (Bitz): Durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz wurden in § 10d Abs 1 S 1 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11a. Corona-Sonderleistungen des ArbG (§ 3 Nr 11a EStG)

Schrifttum: Haupt, Zusätzlicher steuerfreier Zuschuss für Arbeitnehmer wegen Corona per Verwaltungsanweisung – ein populistischer Schnellschuss, DStR 2020, 967; Hechtner, Der steuerfreie Coronabonus, NWB 17/2020, 1248; Hechtner, Update zum steuerfreien Coronabonus, NWB 21/2020, 1540; Hechtner, Steuerliche Sofortmaßnahmen durch das Erste und Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, NWB 2...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11b. Corona-Pflegebonus für spezielle ArbN (§ 3 Nr 11b EStG)

Schrifttum: Bergan, Das 4. Corona-Steuerhilfegesetz im Überblick, DStR 2022, 1233; Hörster, Viertes Corona-Steuerhilfegesetz, NWB 26/2022, 1832; Hörster, JStG 2022: Änderungen des EStG, NWB 2/2023, 86; Niermann, Rechtsänderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch das JStG 2022, DB 2023, 216. a) Allgemeines, Rechtsentwicklung Rn. 400 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 1, Art 9 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Corona-Hilfen vor Einführung des § 3 Nr 11a EStG

Rn. 373a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Hierzu s Rn 397.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 400 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 1, Art 9 Abs 2 des 4. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (4. Corona-SteuerhilfeG vom 19.06.2022, BGBl I 2022, 931) fügte einen neuen § 3 Nr 11b EStG in den Katalog der steuerfreien Einnahmen ein, anzuwenden ab 01.01.2021 (= § 52 Abs 4 S 3 EStG idF des Gesetzes). Rn. 401 Stand: EL 169 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Zweck der Leistungsgewährung

Rn. 409b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Leistungen müssen "zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise" gewährt werden. Der Gesetzgeber äußert sich nicht zu diesem Tatbestandsmerkmal, das Finalität ausdrückt (s BT-Drucks 20/1111, 18 f); mE sind keine Nachweise für die "besonderen Leistungen" zu erbringen (glA Hörster, NWB 26/2022, 1832; Geurts in Frotscher...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 3.1 Ausfall der Berufsausbildung (Abs. 1 Nr. 2a)

Rz. 7 Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2a BBiG erlangt der Auszubildende einen Anspruch auf Fortzahlung seiner Vergütung, wenn die Berufsausbildung aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund ausfällt. Auch wenn die Vorschrift offen lässt, welche Gründe im Einzelnen erfasst werden, handelt es sich hierbei in aller Regel um solche, die dem Risikobereich des Ausbildenden zuzuordnen sind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Haupt, Zusätzlicher steuerfreier Zuschuss für Arbeitnehmer wegen Corona per Verwaltungsanweisung – ein populistischer Schnellschuss, DStR 2020, 967; Hechtner, Der steuerfreie Coronabonus, NWB 17/2020, 1248; Hechtner, Update zum steuerfreien Coronabonus, NWB 21/2020, 1540; Hechtner, Steuerliche Sofortmaßnahmen durch das Erste und Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, NWB 25/2020, 182...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Teil 1), NWB 37/2020, 2730; Hechtner, Steuerliche Sofortmaßnahmen durch das Erste und Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, NWB 25/2020, 1826; Eismann, LSt-Update 2021: Die wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen, DStR 2021, 834; Bergan, Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Überblick, DStR 2022, 1233; Hörster, Viertes Corona-Steuerh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (§ 60 IfSG)

Rn. 946a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 60 Abs 1 IfSG sieht vor, dass derjenige, der durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die (alternativ)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Kausalität

Rn. 397m Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Sonderleistung des ArbG muss "auf Grund der Corona-Krise" gezahlt worden sein, dh die Corona-Krise muss die Ursache für die Zahlung sein. Während die FinVerw zum Stand der FAQ "Corona"-Steuern Stand 26.04.2021 eine (schriftliche) Vereinbarung zwischen ArbG und ArbN verlangte, aus der auch die Kausalität ersichtlich war, wurde dies Stan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

Rn. 1114 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Aufgrund seines weiten Spielraums muss der Gesetzgeber diese Vergünstigung nicht für ewig gewähren, sondern kann sie befristen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie (s Rn 1113) sind mE ein sachlicher Befristungsgrund. Eine stete Synchronisation von ESt und Sozialversicheru...mehr

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Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 3.2.3 Fehlendes Verschulden

Rz. 15 Die Vorschrift setzt weiter voraus, dass der Auszubildende die Verhinderung nicht verschuldet hat. Auch beim Verschuldensbegriff ist an das Verständnis im EFZG anzuknüpfen. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG liegt Verschulden in diesem Sinne vor, wenn in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 397 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit BMF vom 09.04.2020, BStBl I 2020, 503, gestützt auf § 3 Nr 11 EStG (kritisch dazu Haupt, DStR 2020, 967, s auch Hechtner, NWB 17/2020, 1248 und NWB 21/2020, 1540) wurde geregelt, dass ArbG ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu EUR 1 500 steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren können. Begünstigt waren Cor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Der umfangreiche Regelungsgehalt des § 6 Abs 1 EStG ist erstmals durch das EStG 1934 in die Rechtswelt überführt worden und hat seitdem die üblichen Änderungen und Ergänzungen erfahren. Erwähnenswert ist bzgl dieser Änderungen die Verschaffung der "Abschreibungsfähigkeit" für den Geschäfts- oder Firmenwert (§ 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG iVm § 7 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bergan, Das 4. Corona-Steuerhilfegesetz im Überblick, DStR 2022, 1233; Hörster, Viertes Corona-Steuerhilfegesetz, NWB 26/2022, 1832; Hörster, JStG 2022: Änderungen des EStG, NWB 2/2023, 86; Niermann, Rechtsänderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch das JStG 2022, DB 2023, 216.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Die Gewährung der Sonderleistung muss in einem bestimmten Zeitraum erfolgen

Rn. 397j Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Sonderleistung ist nicht zeitlich unbegrenzt steuerfrei gestellt. Gemeint ist der Zufluss beim ArbN in diesem Zeitraum. Nach allgemeinen lohnsteuerlichen Regelungen ist dies der Tag der Erfüllung des Anspruchs des ArbN auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, also zB der Tag der Gutschrift auf dem Gehaltskonto des ArbN (K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung

Rn. 1109 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 2 Nr 1b, Art 6 Abs 1 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-SteuerhilfeG vom 18.06.2020, BGBl I 2020, 1385) fügte mit Wirkung ab 30.06.2020 einen neue Nr 28a in den Katalog des § 3 EStG ein, anzuwenden ab VZ 2020 (§ 52 Abs 1 EStG). Rn. 1110 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 2 Nr 1e,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 410a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei § 3 Nr 11c EStG handelt es sich um eine sozialpolitische Maßnahme, um den durch die Corona-Krise und den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine stark angestiegenen Verbraucherpreisen, insbesondere für Energien, Rechnung zu tragen. Dies liegt im Ermessen des Gesetzgebers. Genauso wenig ist es zu beanstanden, dass er wie bei § 3 Nr 11...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Lohnsteuerlicher Hinweis

Rn. 409v Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 4 Abs 2 Nr 4 LStDV sind die Corona-Sonderleistungen des ArbG nach § 3 Nr 11b EStG im Lohnkonto aufzuzeichnen.mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)

Tz. 45 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Mark Carney, seinerzeit Governor der Bank of England und Chairman des G20 Financial Stability Board (FSB) und mittlerweile kanadischer Premierminister, warnte bereits im Herbst 2014 vor einer "Carbon Bubble", die den Finanzmärkten drohe und potenziell gravierendere Auswirkungen als die Finanz- und Wirtschaftskrise haben werde. Wenn die Staate...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / df) Die Höhe des Freibetrages

Rn. 409e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Formulierung "bis zu" handelt es sich um einen Freibetrag, keine Freigrenze (glA Geurts in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11b EStG Rz 1. Vgl. die ähnlichen Formulierungen etwa in § 3 Nr 38, 39 EStG: "soweit … nicht übersteigt". Die Sonderleistung des ArbG, die EUR 4 500 übersteigt, ist somit stpfl Arbeitslohn. Wie bereits erwähnt, w...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Nr 1 Buchst g EStG)

Rn. 1119b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Zuschuss des ArbG zum (Saison-)Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt (synchron mit § 3 Nr 28a ins Gesetz eingeführt durch Art 2 Nr 2 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-SteuerhilfeG vom 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 397c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Insbesondere kann der Gesetzgeber aufgrund seines weiten Spielraums die Steuerfreiheit zeitlich und betragsmäßig befristen. Ebenso ist es mE verfassungsrechtlich unbedenklich, aber rechtspolitisch fragwürdig, dass nur ArbN begünstigt sind (BFH BStBl II 2012, 816 zu § 3 Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Allgemeines

Rn. 1112 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei nach § 3 Nr 2 Buchst a EStG Fall 3 (s Rn117f–117i). ArbG-Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld sind eigentlich (laufender) stpfl Arbeitslohn (BFH vom 12.03.2019, IX R 44/17, BStBl II 2019, 574 zum Transfer-Kurzarbeitergeld). Daraus ergibt sich der Konstitutivcharakter der Vorschrift. Rn. 1113 Stand: EL 17...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Lohnsteuerlicher Hinweis

Rn. 397r Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 4 Abs 2 Nr 4 LStDV sind die Corona-Sonderleistungen des ArbG nach § 3 Nr 11a EStG im Lohnkonto aufzuzeichnen (BMF vom 26.10.2020, BStBl I 2020, 1227).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der begünstigte Zeitraum für die ArbG-Zuschüsse

Rn. 1115 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Zeitraum hat sich diverse Male verlängert. Rn. 1116 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Zuschuss muss "für" die Lohnzahlungszeiträume (zum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Tatbestandsmerkmale der Vorschrift

ca) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Rn. 397d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 407, 1215, 1232, 1246e, 1248, 1248a, 1770g; ebenso Hörster, NWB 23/2021, 1652; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11a ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Allgemeine Tatbestandsmerkmale (§ 3 Nr 11b S 1 EStG)

da) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Rn. 407 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11c, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Konkurrenzen

Rn. 409x Stand: EL 169 – ET: 12/2023 zum Verhältnis zu § 3 Nr 11 EStG s Rn 397 zum Verhältnis zu § 3 Nr 11a EStG s Rn 409n zum Verhältnis zu § 3 Nr 11c EStG s Rn 410l.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

ba) Der Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen Rn. 402 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11b S 2 EStG definiert den Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen (sog Einrichtungsbezug), damit sie in den Genuss der Steuerfreiheit der Vorschrift kommen. Zum Kreis der begünstigten Einrichtungen s Rn 409h ff. Im Umkehrschluss sind ArbN, die i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Die Höhe des Freibetrages

Rn. 404 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Höhe des Freibetrages liegt mE im weiteren Spielraum des Gesetzgebers und ist daher nicht zu beanstanden.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der Einrichtungsbezug (§ 3 Nr 11b S 2, 3 EStG)

Rn. 409h Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Kreis der begünstigten Einrichtungen erweitert (s Empfehlung des Finanzausschusses BT-Drucks 20/1906, 44). Es handelt sich um eine abschließende Aufzählung der Einrichtungen, in denen der ArbN tätig sein muss. Die Einrichtung wird jeweils definiert durch Bezugnahmen auf das Infektionsschutzges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Progressionsvorbehalt

Rn. 409w Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11b EStG unterfällt nicht dem Progressionsvorbehalt (s Katalog in § 32b Abs 1 Nr 1 EStG).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Der Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen

Rn. 402 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11b S 2 EStG definiert den Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen (sog Einrichtungsbezug), damit sie in den Genuss der Steuerfreiheit der Vorschrift kommen. Zum Kreis der begünstigten Einrichtungen s Rn 409h ff. Im Umkehrschluss sind ArbN, die in den in s Rn 409l genannten Einrichtungen tätig sind, nicht begünst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Entschädigungen nach § 56 IfSG

Rn. 944 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 56 IfSG sieht (Geld-)Entschädigungen für folgende Fälle vor:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Nur Begünstigung von ArbN

Rn. 405 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 ME liegt es ebenfalls im Spielraum des Gesetzgebers, dass er nur ArbN begünstigt und nicht etwa auch Freiberufler (aA Levedag in Schmidt, § 3 Nr 11a EStG Rz 48 (41. Aufl 2022) (zu § 3 Nr 11a EStG). Ob dies rechtspolitisch sinnvoll ist, ist eine andere Frage.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Parteien der Leistungsbeziehung

Rn. 397i Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Leistungen müssen vom ArbG an seine ArbN erfolgen. Zum Begriff ArbN s § 1 LStDV, also zB auch sog Minijobber. Es müssen "seine" ArbN sein, also die ArbN, die bei ihm in einem Arbeitsverhältnis stehen, eine Gewährung der Leistungen an Dritte, zB ArbN anderer Unternehmer, ist daher nicht begünstigt.mehr