Fachbeiträge & Kommentare zu CLP-Verordnung

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.2 Benannte Gefahrstoffe nach § 12 Abs. 1 Satz 2

Rz. 28 Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 liegt eine unverantwortbare Gefährdung i. S. v. Satz 1 insbesondere dann vor, wenn die stillende Frau Tätigkeiten ausübt oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist, bei denen sie den in den Nrn. 1 und 3 benannten Gefahrstoffen ausgesetzt ist. Satz 2 nimmt damit eine Konkretisierung für die Prüfung nach Satz 1 vor: Ist eine stillende Frau diesen bei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.2 Katalog der Gefahrstoffe nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

Rz. 26 Das Gesetz benennt in § 11 Abs. 1 MuSchG konkrete Situationen, die untersagen, dass der Arbeitgeber Tätigkeiten ausüben lässt und die Schwangere Arbeitsbedingungen aussetzt, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 nimmt in den Buchsta...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Begriff der "unverantwortbaren Gefährdung" (§ 11 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 Die Ausübung einer in § 11 beschriebenen unzulässigen Tätigkeit vermutet das Vorliegen einer unverantwortbaren Gefährdung. Der Begriff der "Gefährdung" bezeichnet – im Unterschied zum Rechtsbegriff der "Gefahr" – die Möglichkeit eines Schadens ohne bestimmte Anforderungen an ihr Ausmaß oder ihre Eintrittswahrscheinlichkeit. Dieser aus dem Arbeitsschutz bekannte Gefähr...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1.2 Zentrale Definition

Rz. 20 Bevor die zentralen Definitionen des ESRS E2 vorgestellt werden, ist zunächst der Begriff "Emissionen" zu definieren, welcher sich aus der Industrieemissionsrichtlinie ergibt (Rz 7). Hiernach sind Emissionen die "direkte oder indirekte Freisetzung von Stoffen, Erschütterungen, Wärme oder Lärm in die Luft, das Wasser oder den Boden"[1]. Abzugrenzen hiervon sind Immissi...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1.1 EU-Gesetzgebungen und Aktionspläne mit Bezug zu Verschmutzung

Rz. 6 In den ESRS sollen diverse EU-Richtlinien und Verordnungen sowie weitere unionsrechtliche Instrumente, die mit den verschiedenen Themenbereichen zusammenhängen, eingebunden werden.[1] Daher ergibt sich dieser Standard aus den einschlägigen Bestimmungen der CSRD, aus der bestehenden EU-Gesetzgebung (Rz 7 ff.) sowie aus dem EU-Aktionsplan "Schadstofffreiheit von Luft, Wa...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.3 ESRS E2-5 – Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe

Rz. 96 Angabepflicht ESRS E2-5 sieht die Offenlegung von Informationen über die Produktion, die Verwendung, den Vertrieb, die Vermarktung und den Import bzw. Export von besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen in Reinform, in Gemischen oder in Erzeugnissen vor. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Auswirkungen des Unternehmens au...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.4 Phase 4: Vorbereiten

Rz. 42 Phase 4 umfasst die Offenlegung der verschmutzungsbezogenen Risiken und Chancen. Die Analyse i. R. d. ESRS sollte lediglich die ersten drei Phasen umfassen, da sich die Offenlegung aus den Vorgaben der ESRS ergibt, nicht der TNFD. Daraus ergibt sich auch, dass die ESRS keine weiteren Erläuterungen zur vierten Phase enthalten. Dennoch sei erwähnt, welche weiteren Aspek...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.1 Allgemeine Angabepflicht

Rz. 71 Angabepflicht ESRS E2-4 sieht die Offenlegung von Kennzahlen zur Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung vor. Offenzulegen sind die Schadstoffe, die bei Produktionsprozessen entstehen bzw. verwendet oder beschafft werden und die das Unternehmen als Emissionen, als Produkte oder als Teil von Produkten bzw. Dienstleistungen verlassen. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / Literaturtipps

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PFAS-Beschränkung: Hintergr... / 5.1 Sicherheitsdatenblätter

PFAS zeichnen sich grundsätzlich dadurch aus, dass sie sehr schlecht abbaubar sind. Nur führt diese Eigenschaft an sich noch nicht dazu, dass sie nach der CLP-Verordnung als Gefahrstoffe eingestuft werden müssten. Das erklärt, dass nur etwa die Hälfte der mengenmäßig wichtigsten PFAS als Gefahrstoffe eingestuft sind. Sie kommen in ganz unterschiedlichen Gemischen zum Einsatz...mehr

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Beschichtungsstoffe / 2.1.1 Wasserlacke

Wasserlacke enthalten einen wesentlich geringeren Anteil an organischen Lösemitteln (i. Allg. ?3–10 %) als konventionelle Lacke, der Anteil an Wasser liegt bei ?50–70 %. Wasserlack kann entzündbar sein, wenn er einen bestimmten Anteil an organischen Lösemitteln überschreitet (Formel zur Berechnung in DGUV-I 209-046). Es sind dann Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz umz...mehr

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Sicherheitsdatenblatt / 5 Umsetzung der CLP-Verordnung

Die CLP-Verordnung 1272/2008/EG setzt das Global Harmonisierte System (GHS) um und trat am 20.1.2009 in Kraft. Sie hat auch Auswirkungen auf Inhalte des Sicherheitsdatenblattes. Ziel des GHS ist, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erreichen und den weltweiten Warenverkehr zu erleichtern. Wichtige Elemente der CLP-Verordnung sind: Gefahrenp...mehr

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Sicherheitsdatenblatt / Zusammenfassung

Begriff Das Sicherheitsdatenblatt ist die zentrale Informationsquelle für den gewerblichen Anwender gefährlicher Stoffe und Gemische. Es muss v. a. Angaben darüber enthalten, um welchen Gefahrstoff es sich handelt, welche Gefährdungen bestehen und welche Maßnahmen geeignet sind, um Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Inhalt und Struktur legt die REA...mehr

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Sicherheitsdatenblatt / 4 Bedeutung für den Anwender

Gewerbliche Anwender bzw. "nachgeschaltete Anwender" (nach REACH) müssen Sicherheitsdatenblätter und sonstige Informationen für die Gefährdungsbeurteilung beschaffen (§ 6 Abs. 2 GefStoffV). Es empfiehlt sich, dass Anwender in einem festgelegten Turnus beim Hersteller die aktuelle Version anfordern. Anwender müssen die Sicherheitsdatenblätter auf Fehler, Mängel oder fehlende ...mehr

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FCKW

Begriff Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) – auch als Chlorfluorkohlenwasserstoffe (CFKW) bezeichnet – sind sehr stabil und nicht brennbar. Wegen ihrer Eigenschaften wurden FCKW v. a. verwendet als Treibgase in Spraydosen, Kältemittel in Klimaanlagen sowie Kühl- und Gefriergeräten, Treibmittel für Schaumstoffe (u. a. Polyurethan, Polystyrol), Lösungsmittel zur Textilreinigung....mehr

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Gase / 1 Arten von Gasen

In Abhängigkeit von ihren Eigenschaften sind sicherheitstechnisch die in Tab. 1 aufgeführten Gruppen von Gasen relevant.mehr

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Anwendung von DNEL in der P... / 2.1 Folgen unterschiedlich "strenger" Grenzwerte

Schon bisher führen unterschiedliche herkömmliche Luftgrenzwerte aus verschiedenen Quellen in der Praxis häufig zur Verwirrung, z. B. bei unterschiedlichen Luftgrenzwerten in der DFG-MAK-Werte-Liste einerseits und der TRGS 900 andererseits oder bei unterschiedlichen Luftgrenzwerten in der TRGS 900 einerseits und den Grenzwertlisten der EG/EU (Richtlinien 2000/39/EG, 2006/15/EG...mehr

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Sauerstoff / 2.2 Brand- und Explosionsgefahren

Die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre ist nur bei gleichzeitiger Anwesenheit von brennbaren Gasen, Flüssigkeiten oder Stäuben möglich. Brandgefahren entstehen, wenn Sauerstoff bei hohen Temperaturen mit brennbaren Stoffen reagiert. Achtung Gefahren auch bei Verwendung von schwer entflammbarem Material Auch schwer entflammbare Stoffe, wie Metalle, Öle, Fette sowie Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gase / Zusammenfassung

Begriff Gas bezeichnet einen Aggregatzustand von Materie oder einen Stoff, der sich üblicherweise in diesem Aggregatzustand befindet. Kennzeichnend für den gasförmigen Aggregatzustand sind: freie Beweglichkeit der Atome oder Moleküle, beliebiges Mischungsverhältnis verschiedener Gaskomponenten, Komprimierbarkeit, ein Gas füllt jeden Raum, in den es gebracht wird, völlig aus. Nach...mehr

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Warum ist für bestimmte Tät... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist zur gesundheitlichen Fürsorge für seine Beschäftigten verpflichtet.[1] Er muss daher für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sorgen, zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt nach § 7 ArbMedVV beauftragen, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", dem Arzt alle erforderlichen Auskü...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4 Aufbau und Inhalt der CLP-Verordnung

4.1 Der Verordnungstext 4.1.1 Titel I: Allgemeines Titel I "Allgemeines" (Art. 1 bis 4) enthält neben Angaben zum Zweck und Geltungsbereich der Verordnung die Begriffsbestimmungen sowie allgemeine Bestimmungen zu den Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten. Der Geltungsbereich der CLP-Verordnung ist nahezu identisch mit dem der früheren Stoff- und Zubereitungsric...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Verordnung

Zusammenfassung Überblick Das "Global Harmonisierte System" (GHS) regelt die Kriterien für eine weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen. GHS wurde in Europa mit der CLP-Verordnung umgesetzt. Danach müssen in Europa Stoffe seit dem 1.12.2010 und Gemische seit dem 1.6.2015 nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden. Der Beitrag erläu...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2.5 Anhang V: Gefahrenpiktogramme

Anhang V enthält die Gefahrenpiktogramme mit Angabe der jeweiligen Gefahrenklasse und ggf. der Gefahrenkategorien, für die das jeweilige Piktogramm auf dem Kennzeichnungsschild angegeben werden muss. Eine etwas gekürzte Fassung dieser Tabelle, ergänzt um die korrespondierenden früheren EG-Symbole enthält Abschn. 2.1 des Beitrags "GHS: Elemente der CLP-Verordnung".mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.4 Titel IV: Verpackung

Die Vorschriften von Titel IV "Verpackung" (Art. 35) waren früher in Art. 22 der EG-Stoffrichtlinie und in Art. 9 der EG-Zubereitungsrichtlinie enthalten und wurden inhaltlich praktisch unverändert in die CLP-Verordnung übernommen.mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2 Die Anhänge

Wie bei EG-Richtlinien und Verordnungen üblich, enthalten die Anhänge zahlreiche Detailregelungen zur Ausfüllung der Vorgaben im Artikelteil. Die CLP-Verordnung enthält insgesamt 8 Anhänge. 4.2.1 Anhang I: Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen Anhang I – neben den Stofftabellen der umfangreichste und wohl wichtigste Teil der V...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 2.3 Sonderregelungen

Die CLP-Verordnung enthält darüber hinaus zahlreiche Sonderregelungen für die Kennzeichnung bestimmter Produkte. Sie waren früher z. B. in Anhang IX der EG-Stoffrichtlinie oder in den Anhängen IV und V der EG-Zubereitungsrichtlinie geregelt und wurden nun ebenfalls in die CLP-Verordnung übernommen. Neben den inhaltlichen Fragen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CLP-Verordnung

Zusammenfassung Überblick Die CLP-Verordnung regelt die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen auf der Grundlage des weltweiten "Global Harmonisierten Systems" (GHS) der Vereinten Nationen. Seit dem 1.12.2010 müssen Stoffe in Europa nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden. Entsprechende Pflichten für Gemische gelten seit dem 1.6.2015. D...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 1.2 Toxische Gefahren

Die CLP-Verordnung teilt die toxischen Gefahren in die folgenden Gefahrenklassen ein: Akute Toxizität, Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Sensibilisierung der Atemwege, Sensibilisierung der Haut, Keimzellmutagenität, Karzinogenität, Reproduktionstoxizität, Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Spezifische Zielorgan-Toxizität (wi...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.1 Titel I: Allgemeines

Titel I "Allgemeines" (Art. 1 bis 4) enthält neben Angaben zum Zweck und Geltungsbereich der Verordnung die Begriffsbestimmungen sowie allgemeine Bestimmungen zu den Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten. Der Geltungsbereich der CLP-Verordnung ist nahezu identisch mit dem der früheren Stoff- und Zubereitungsrichtlinie. Die Verordnung gilt für alle chemischen ...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 1.3.1 Wassergefährdung

Bei den Umweltgefahren kennt das UN-GHS derzeit nur die Gefahrenklasse "Gewässergefährdung". Die CLP-Verordnung differenziert die Gefährdung der aquatischen Umwelt hingegen nach akuten und chronischen Wirkungen. Auch dies ist ein neues Element, da das frühere EG-Recht beides unter dem Gefährlichkeitsmerkmal "umweltgefährdend" (N) subsummierte und die chronischen Eigenschafte...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2.3 Anhang III: Liste der Gefahrenhinweise

Anhang III der Verordnung enthält die Liste der Gefahrenhinweise (H-Sätze und EUH-Sätze) in allen EU-Amtssprachen. Die Liste wird dadurch sehr unübersichtlich, sodass es für den Anwender der Verordnung schwierig ist, bestimmte Sätze zu finden. Eine anwenderfreundliche Zusammenstellung in deutscher Sprache finden Sie im Lexikon.mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1 Der Verordnungstext

4.1.1 Titel I: Allgemeines Titel I "Allgemeines" (Art. 1 bis 4) enthält neben Angaben zum Zweck und Geltungsbereich der Verordnung die Begriffsbestimmungen sowie allgemeine Bestimmungen zu den Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten. Der Geltungsbereich der CLP-Verordnung ist nahezu identisch mit dem der früheren Stoff- und Zubereitungsrichtlinie. Die Verordnung...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2.4 Anhang IV: Liste der Sicherheitshinweise

Anhang IV enthält die Liste der Sicherheitshinweise (P-Sätze) in 2 Tabellen: Die Tabelle in Teil 1 führt die Kriterien für die Wahl der Sicherheitshinweise in deutscher Sprache und in laufender Reihenfolge im Einzelnen auf. Daher ist es hier leicht möglich, die gesuchten Sicherheitshinweise zu finden. Die Tabelle in Teil 2 führt die Sicherheitshinweise ebenfalls in allen EU-Am...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.7 Titel VII: Allgemeine und Schlussvorschriften

Dieser Titel (Art. 48 bis 62) regelt: jegliche Werbung für als gefährlich eingestufte Stoffe oder Gemische darf nur unter Angabe der Gefahreneigenschaften in der Werbung erfolgen; Lieferanten müssen sämtliche Informationen aufbewahren, die dort im Zusammenhang mit der Einstufung und Kennzeichnung anfallen; die Aufgaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Zusammenhang ...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 1 Neuordnung des Chemikalienrechts

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist nach REACH das zweite große Projekt der EU zur Modernisierung des Chemikalienrechts. Während sich REACH v. a. mit der Gewinnung von Informationen über chemische Stoffe befasst, regelt die CLP-Verordnung die Übermittlung dieser Informationen an die Verwender vo...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / Zusammenfassung

Überblick Die CLP-Verordnung regelt die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen auf der Grundlage des weltweiten "Global Harmonisierten Systems" (GHS) der Vereinten Nationen. Seit dem 1.12.2010 müssen Stoffe in Europa nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden. Entsprechende Pflichten für Gemische gelten seit dem 1.6.2015. Der Beitrag fass...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.3 Titel III: Gefahrenkommunikation durch Kennzeichnung

Kap. 1 des Titels III (Art. 17 bis 30) regelt den Inhalt des Kennzeichnungsetiketts und beschreibt die Elemente, die auf dem Kennzeichnungsschild enthalten sein müssen[1] und Ausnahmen für die Kennzeichnung. Auch die Verwendung von alternativen Bezeichnungen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist hier geregelt. Kap. 2 (Art. 31 bis 34) enthält die Vorschriften ...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2.7 Anhang VII: Tabelle für die Umwandlung einer Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG in eine Einstufung gemäß dieser Verordnung

Dieser Anhang enthält eine Tabelle, die die Umwandlung der Einstufung eines Stoffes oder Gemisches nach der früheren EG-Stoffrichtlinie oder der Zubereitungsrichtlinie in die entsprechende Einstufung gemäß CLP-Verordnung erleichtern soll. Wenn Daten für einen Stoff oder ein Gemisch zur Verfügung stehen, müssen Lieferanten eine Bewertung gemäß den Artikeln 9 bis 13 (Titel II ...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / Zusammenfassung

Überblick Das "Global Harmonisierte System" (GHS) regelt die Kriterien für eine weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen. GHS wurde in Europa mit der CLP-Verordnung umgesetzt. Danach müssen in Europa Stoffe seit dem 1.12.2010 und Gemische seit dem 1.6.2015 nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden. Der Beitrag erläutert die Kriter...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.6 Titel VI: Zuständige Behörden und Durchsetzung

Dieser Titel (Art. 43 bis 47) regelt: die Benennung der zuständigen Behörden für die Umsetzung der CLP-Verordnung (in Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)), die Einrichtung von nationalen Auskunftsstellen ("Help-Desks"); in Deutschland wurde der bereits bestehende REACH-Help-Desk bei der BAuA mit dem CLP-Help-Desk zusammengeführt (...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2.6 Anhang VI: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe

Anhang VI umfasst 3 Teile: Teil 1: Einführung zur Liste der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen, Teil 2: Dossiers für harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung, Teil 3: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung – Tabellen. Erläuterungen zu den Tabellen Teil 1 dieses Anhangs erläutert die Einträge bei den einzelnen Stoffen sowie die Kürzel (Codes), die bei den Einträ...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 2.5 Stoffverzeichnisse

Das frühere EG-Recht kannte 2 Arten der Einstufung und Kennzeichnung: Legaleinstufung nach Anhang I 67/548/EWG, Einstufung und Kennzeichnung nach dem Definitionsprinzip (Anhang VI 67/548/EWG). Auch die CLP-Verordnung enthält in Anhang VI ein Verzeichnis mit Legaleinstufungen, die jetzt als "harmonisierte Einstufung" bezeichnet werden. Darüber hinaus gibt es ein Einstufungs- und...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 2 Die Grundzüge von GHS

2.1 Baukastenprinzip Die Einführung eines global harmonisierten Systems zu Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien bedeutet allerdings nicht, dass die Vorschriften über den Transport und den Umgang mit Chemikalien in allen Ländern und in allen Anwendungsbereichen zukünftig vollständig übereinstimmen werden. Die Vorgehensweise folgt vielmehr dem sogenannten Baukastenprinzi...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.5 Titel V: Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Schaffung des Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses Kap. 1 von Titel V (Art. 36 bis 38) erläutert Hintergründe und die Verfahrensweise bei der Schaffung dieses Verzeichnisses. Stoffe, die früher im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG enthalten waren, wurden i. d. R. hinsichtlich aller ihrer gefährlichen Eigenschaften eingestuft. Ausgenommen davon waren die etwa 700 Mine...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 1.1 Physikalisch-chemische Gefahren

Die CLP-Verordnung definiert insgesamt 17 Kategorien von physikalischen Gefahren, im Vergleich zu 5 Gefährlichkeitsmerkmalen (E, O, F+, F und R10) nach der früheren EG-Stoffrichtlinie: Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff, Entzündbare Gase (einschließlich chemisch instabile Gase), Aerosole, Oxidierende Gase, Gase unter Druck, Entzündbare Flüssigkeiten, Entzün...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Elemente der CLP-Veror... / 2.3 Gefahrenhinweise

Gefahrenhinweise (H-Sätze) ersetzen die bisherigen "Hinweise auf die besonderen Gefahren" (R-Sätze) nach Anhang III der EG-Stoffrichtlinie. Sie bestehen aus systematisch geordneten Texten, die hinsichtlich ihrer inhaltlichen Aussagen in vielen Fällen identisch oder zumindest ähnlich mit den bisherigen R-Sätzen sind. Sie sind mit entsprechenden Codes (Buchstabe H für "Hazard-...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.2 Titel II: Gefahreneinstufung

Titel II "Gefahreneinstufung" (Art. 5 bis 16) regelt die Ermittlung und Prüfung von Informationen sowie die Bewertung der Gefahreneigenschaften und die Entscheidung über die Einstufung und Kennzeichnung. Informationsquellen Um zu überprüfen, ob von einem Stoff Gefahren ausgehen, muss der Inverkehrbringer folgende Informationsquellen heranziehen: Daten aus Prüfungen, z. B. nach ...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2.1 Anhang I: Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen

Anhang I – neben den Stofftabellen der umfangreichste und wohl wichtigste Teil der Verordnung – enthält die Kriterien für die Einstufung von Stoffen und Gemischen in die verschiedenen Gefahrenklassen und ihre jeweiligen Differenzierungen in Gefahrenkategorien. In einem sehr empfehlenswerten Leitfaden "Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem nach GHS – kurz erklärt"[1]...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2.8 Anhang VIII: Harmonisierte Informationen für die gesundheitliche Notversorgung und für vorbeugende Maßnahmen

Mit der Verordnung (EU) 2017/542 vom 22.3.2017 wurde ein neuer Anhang VIII an die Verordnung angefügt, der mit Wirkung ab dem 1.1.2020 EU-weit verbindlich geltende Vorgaben für Rezepturmitteilungen der Hersteller von bestimmten gefährlichen Gemischen enthält, die der gesundheitlichen Notfallberatung ("Giftinformationsmitteilungen") dienen sollen. Zuvor galt hier noch eine Übe...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 1.2.3 Spezifische Zielorgan-Toxizität

Zur spezifischen (nicht letalen) Zielorgan-Toxizität (Specific Target Organ Toxicity – STOT) gehören alle reversiblen oder irreversiblen signifikanten Auswirkungen auf die Gesundheit, durch die Körperfunktionen beeinträchtigt werden können, falls sie nicht ausdrücklich anderen Gefahrklassen zugeordnet sind. Die CLP-Verordnung unterscheidet eine spezifische Zielorgan-Toxizität...mehr