Fachbeiträge & Kommentare zu CLP-Verordnung

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefahrenhinweise / Zusammenfassung

Begriff Mit der Einführung des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) müssen gefährliche Stoffe und Gemische u. a. mit sog. Gefahrenhinweisen (Hazard Statements) gekennzeichnet werden. Gefahrenhinweise beschreiben Art und Schweregrad der Gefahr und setzen sich zusammen aus dem Kürzel H (Hazard Statements) und einer dreistelligen ...mehr

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Kennzeichnung von Gefahrsto... / 6.2 Anhang 2: Vereinfachte Einstufung bei Informationsdefiziten

Neben einigen allgemeinen Hinweisen zur Gefährdungsermittlung, zur Einstufung und zur Kennzeichnung enthält dieser Anhang besondere Hinweise hinsichtlich physikalischer Gefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren. Den umfangreichsten Teil dieses Anhangs nehmen die Hinweise zur Einstufung und Kennzeichnung bei bestehenden Gesundheitsgefahren ein. Als Kriterien werden hier i....mehr

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Kennzeichnung von Gefahrsto... / 1 Grundsätzliches zur TRGS 201

Die Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen in der CLP-Verordnung beziehen sich lediglich auf das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen, d. h. also auf die (außerbetriebliche) Abgabe an andere. Darüber hinaus enthält die Gefahrstoffverordnung nur allgemein gehaltene Pflichten der Arbeitgeber, die Beschäftigten in einer Betriebsanweisung über die am Arbeitsp...mehr

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Kennzeichnung von Gefahrsto... / 3 "Vollständige" und "vereinfachte" Kennzeichnung

Die TRGS 201 unterscheidet eine "vollständige Kennzeichnung", die im Regelfall anzuwenden ist, und eine "vereinfachte Kennzeichnung", die in bestimmten Anwendungsfällen ausreichend ist. Achtung Abweichungen von der vollständigen Kennzeichnung Abweichungen von der vollständigen Kennzeichnung setzen eine entsprechende Betriebsanweisung mit der zugehörigen Unterweisung der Beschäft...mehr

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Kennzeichnung von Gefahrsto... / 3.1 Gefährdungsbeurteilung entscheidend

Anders als bei der Kennzeichnung für das Inverkehrbringen macht die TRGS 201 die Entscheidung darüber, ob eine vollständige Kennzeichnung erforderlich ist oder die "vereinfachte" Kennzeichnung ausreicht, vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung abhängig. Grund: Die Kennzeichnung bei Tätigkeiten soll im Wesentlichen eine Warnwirkung für die Beschäftigten bei der Verwendung des...mehr

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Kennzeichnung von Gefahrsto... / 3.2 Informationsermittlung

Bei allen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen stehen am Anfang die Informationsermittlung und die Bewertung der Ermittlungsergebnisse. Achtung Informationsermittlung Informationsermittlung bedeutet, dass der Arbeitgeber bei nicht ausreichend gekennzeichneten Gefahrstoffen die gefährlichen Eigenschaften – wie in § 6 GefStoffV beschrieben – ermitteln muss. Dazu gehört die Ermittlung d...mehr

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Gemische und REACH: Aufgabe... / 4.2 Prüfen, ob sich Einstufung und Kennzeichnung geändert haben

Formulierer werden unter REACH umfangreichere Informationen über ihre Rohstoffe erhalten. Sie müssen überprüfen, ob sich Einstufung und Kennzeichnung geändert haben. Die Sicherheitsdatenblätter von Stoffen müssen in jedem Fall überarbeitet werden, um den neuen Format-Anforderungen von Anhang II REACH und der Einstufung gemäß der CLP-Verordnung zu genügen. Gemische müssen ab ...mehr

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Gemische und REACH: Aufgabe... / 2 Welche Anforderungen von REACH beziehen sich speziell auf Gemische?

Die meisten Anforderungen in REACH beziehen sich auf Stoffe. Beispielsweise gelten Anforderungen zur Registrierung, Zulassung und Beschränkung für Stoffe als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen.[1] Registrierungsdossiers werden also für Stoffe erstellt, nicht für Gemische. Nur bei einigen Anforderungen werden Gemische ausdrücklich genannt. Einige der REACH-Pflichten zu...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 4 Sehr problematisch: REACH-Kandidatenstoffe

Die Stoffe, die unter REACH auf Dauer ersetzt werden sollen, werden als "besonders besorgniserregende Stoffe" bezeichnet (Englisch: "substances of very high concern" – SVHC). Beispiele hierfür sind das Flammschutzmittel HBCD (Hexabromocyclododecan) und der Weichmacher DEHP (Diethylhexylphthalat). In einem aufwendigen Bewertungsverfahren wird von den Mitgliedsstaaten und der ...mehr

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Sicherheitsdatenblatt / 5 Umsetzung der CLP-Verordnung

Die CLP-Verordnung 1272/2008/EG setzt das Global Harmonisierte System (GHS) um und trat am 20.1.2009 in Kraft. Sie hat auch Auswirkungen auf Inhalte des Sicherheitsdatenblattes. Ziel des GHS ist, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erreichen und den weltweiten Warenverkehr zu erleichtern. Wichtige Elemente der CLP-Verordnung sind: Gefahrenp...mehr

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Warum werden Sicherheitsdat... / 1.1 Definition und Hintergrund

Der Lieferant gefährlicher Stoffe oder Gemische muss Sicherheitsdatenblätter erstellen bzw. den Anwendern zur Verfügung stellen. Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter sind EU-weit gleich und in Art. 31 und Anhang II 1907/2006/EG (REACH-Verordnung) festgelegt. Demnach werden mit den Sicherheitsdatenblättern die "sicherheitsbezogenen Informationen über eingestufte Stoff...mehr

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Betriebsanweisungen für Gef... / 3.2.3 Gefahren für Mensch und Umwelt

Die Gefahren bei der Tätigkeit mit dem Gefahrstoff, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben haben, müssen beschrieben werden, mind. jedoch die Hinweise auf die besonderen Gefahren (H-Sätze und EUH-Sätze nach GHS/CLP). Diese sollen im Wortlaut, nicht nur als Zahlenkombination angegeben werden. Der Inhalt der H- bzw. EUH-Sätze kann auch sinnvoll umschrieben werden. Pra...mehr

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Sicherheitsdatenblatt / Zusammenfassung

Begriff Das Sicherheitsdatenblatt ist die zentrale Informationsquelle für den gewerblichen Anwender gefährlicher Stoffe und Gemische. Es muss v. a. Angaben darüber enthalten, um welchen Gefahrstoff es sich handelt, welche Gefährdungen bestehen und welche Maßnahmen geeignet sind, um Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Inhalt und Struktur legt die REA...mehr

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Betriebsanweisungen für Gef... / 3.2.8 Beispiel für eine Gefahrstoffbetriebsanweisung

Abb. 2: Beispiel für eine Betriebsanweisung nach neuem Recht (CLP-Verordnung)mehr

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Sicherheitsdatenblatt / 4 Bedeutung für den Anwender

Gewerbliche Anwender bzw. "nachgeschaltete Anwender" (nach REACH) müssen Sicherheitsdatenblätter und sonstige Informationen für die Gefährdungsbeurteilung beschaffen (§ 6 Abs. 2 GefStoffV). Es empfiehlt sich, dass Anwender in einem festgelegten Turnus beim Hersteller die aktuelle Version anfordern. Anwender müssen die Sicherheitsdatenblätter auf Fehler, Mängel oder fehlende ...mehr

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Tätigkeiten mit krebserzeug... / 3.1 Die Idee hinter der TRGS 561

Die meisten wirtschaftlich relevanten und i. d. R. nicht ohne Weiteres zu ersetzenden Metalle und ihre Verbindungen, die in der TRGS Metalle berücksichtigt werden, sind entweder nach CLP-Verordnung EU-weit harmonisiert oder nach TRGS 905 als krebserzeugend Kategorie 1A oder 1B eingestuft. Die TRGS Metalle beschreibt allgemeine Schutzmaßnahmen, die unabhängig vom krebserzeugen...mehr

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Sichere Verwendung und REAC... / 3.1 Die Stoffsicherheitsbeurteilung

In der Stoffsicherheitsbeurteilung wird untersucht, unter welchen Bedingungen Stoffe sicher verwendet werden können. Dies erfordert eine Beurteilung der Stoffeigenschaften und der Verwendungen, bei denen Expositionen entstehen. Sie umfasst folgende Schritte (Art. 14 Nr. 3 REACH): die Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen, die Ermittlung schädlicher Wi...mehr

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Kühlschmierstoffe: Grundlag... / 3.1 Informationsermittlung: Inhaltsstoffe und deren Funktion, Tätigkeiten

Was müssen Sie nun alles an Information zusammentragen? Grundsätzlich alles, was der Beantwortung der Frage nach der Gefährdungshöhe dient. Der Umfang ist zu Beginn der Informationsermittlung oft schlecht zu überblicken. Deshalb sind Sie auf der sicheren Seite, wenn systematisch alle im Arbeitsbereich vorhandenen Produkte (= Stoffe und Zubereitungen, auch Werkstoffe!) in For...mehr

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Nachgeschaltete Anwender

Begriff Nachgeschalteter Anwender ist jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in der EU, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch verwendet. Hersteller, Importeure, Händler oder Verbraucher sind definitionsgemäß keine nachgeschalteten Anwender. Ein sog. "Reimporteur" gilt ebenfalls als nachgeschalte...mehr

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Gemische

Begriff Gemische sind aus zwei oder mehreren Stoffen bestehende Gemenge, Gemische oder Lösungen. Typische Gemische sind i. d. R. Farben, Klebstoffe, Reiniger oder Bauchemikalien. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Der Begriff Gemisch wird in Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung), Art. 2 Abs. 8 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bzw....mehr

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Inverkehrbringen

Begriff Das Inverkehrbringen steht im chemikalienrechtlichen Sinne für die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Damit gilt nicht nur der Verkauf, sondern z. B. auch das Verschenken als Inverkehrbringen. Hingewiesen werden muss insbesondere darauf, dass definitionsgemäß auch die Einfuhr als Inverkehrbringen gilt. Gesetze, Vorschri...mehr

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Signalwörter

Begriff Mit der Einführung des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) werden gefährliche Stoffe u. a. mit sog. Signalwörtern gekennzeichnet. Die Signalwörter beschreiben den relativen Gefährdungsgrad und weisen auf die potenzielle Gefahr beim Umgang mit Stoffen bzw. Gemischen hin. Das Signalwort "Gefahr" ist für "schwerwiegende ...mehr

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Warum muss eine Betriebsanw... / 2 FAQ

1) Wo gibt es Hilfestellungen für die Erstellung von Betriebsanweisungen? Eine gute Quelle ist die TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten", die die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung konkretisiert und praktische Tipps gibt. Wie alle Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) gibt sie den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygie...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4 Aufbau und Inhalt der CLP-Verordnung

4.1 Der Verordnungstext 4.1.1 Titel I: Allgemeines Titel I "Allgemeines" (Art. 1 bis 4) enthält neben Angaben zum Zweck und Geltungsbereich der Verordnung die Begriffsbestimmungen sowie allgemeine Bestimmungen zu den Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten. Der Geltungsbereich der CLP-Verordnung ist nahezu identisch mit dem der früheren Stoff- und Zubereitungsric...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Verordnung

Zusammenfassung Überblick Das "Global Harmonisierte System" (GHS) regelt die Kriterien für eine weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen. GHS wurde in Europa mit der CLP-Verordnung umgesetzt. Danach müssen in Europa Stoffe seit dem 1.12.2010 und Gemische seit dem 1.6.2015nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden. Der Beitrag erläut...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2.5 Anhang V: Gefahrenpiktogramme

Anhang V enthält die Gefahrenpiktogramme mit Angabe der jeweiligen Gefahrenklasse und ggf. der Gefahrenkategorien, für die das jeweilige Piktogramm auf dem Kennzeichnungsschild angegeben werden muss. Eine etwas gekürzte Fassung dieser Tabelle, ergänzt um die korrespondierenden früheren EG-Symbole enthält Abschn. 2.1 des Beitrags "GHS: Elemente der CLP-Verordnung".mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.4 Titel IV: Verpackung

Die Vorschriften von Titel IV "Verpackung" (Art. 35) waren früher in Art. 22 der EG-Stoffrichtlinie und in Art. 9 der EG-Zubereitungsrichtlinie enthalten und wurden inhaltlich praktisch unverändert in die CLP-Verordnung übernommen.mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2 Die Anhänge

Wie bei EG-Richtlinien und Verordnungen üblich, enthalten die Anhänge zahlreiche Detailregelungen zur Ausfüllung der Vorgaben im Artikelteil. Die CLP-Verordnung enthält insgesamt 8 Anhänge. 4.2.1 Anhang I: Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen Anhang I – neben den Stofftabellen der umfangreichste und wohl wichtigste Teil der V...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 1.2 Toxische Gefahren

Die CLP-Verordnung teilt die toxischen Gefahren in die folgenden Gefahrenklassen ein: Akute Toxizität, Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Sensibilisierung der Atemwege, Sensibilisierung der Haut, Keimzellmutagenität, Karzinogenität, Reproduktionstoxizität, Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Spezifische Zielorgan-Toxizität (wi...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 2.3 Sonderregelungen

Die CLP-Verordnung enthält darüber hinaus zahlreiche Sonderregelungen für die Kennzeichnung bestimmter Produkte. Sie waren früher z. B. in Anhang IX der EG-Stoffrichtlinie oder in den Anhängen IV und V der EG-Zubereitungsrichtlinie geregelt und wurden nun ebenfalls in die CLP-Verordnung übernommen. Neben den inhaltlichen Fragen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CLP-Verordnung

Zusammenfassung Überblick Die CLP-Verordnung regelt die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen auf der Grundlage des weltweiten "Global Harmonisierten Systems" (GHS) der Vereinten Nationen. Seit dem 1.12.2010 müssen Stoffe in Europa nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden. Entsprechende Pflichten für Gemische gelten seit dem 1.6.2015. D...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.1 Titel I: Allgemeines

Titel I "Allgemeines" (Art. 1 bis 4) enthält neben Angaben zum Zweck und Geltungsbereich der Verordnung die Begriffsbestimmungen sowie allgemeine Bestimmungen zu den Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten. Der Geltungsbereich der CLP-Verordnung ist nahezu identisch mit dem der früheren Stoff- und Zubereitungsrichtlinie. Die Verordnung gilt für alle chemischen ...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 1.3 Umweltgefahren

Bei den Umweltgefahren kennt das UN-GHS derzeit nur die Gefahrenklasse "Gewässergefährdung". Die CLP-Verordnung differenziert die Gefährdung der aquatischen Umwelt hingegen nach akuten und chronischen Wirkungen. Auch dies ist ein neues Element, da das frühere EG-Recht beides unter dem Gefährlichkeitsmerkmal "umweltgefährdend" (N) subsummierte und die chronischen Eigenschafte...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2.3 Anhang III: Liste der Gefahrenhinweise

Anhang III der Verordnung enthält die Liste der Gefahrenhinweise (H-Sätze und EUH-Sätze) in allen EU-Amtssprachen. Die Liste wird dadurch sehr unübersichtlich, sodass es für den Anwender der Verordnung schwierig ist, bestimmte Sätze zu finden. Eine anwenderfreundliche Zusammenstellung in deutscher Sprache finden Sie im Lexikon.mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1 Der Verordnungstext

4.1.1 Titel I: Allgemeines Titel I "Allgemeines" (Art. 1 bis 4) enthält neben Angaben zum Zweck und Geltungsbereich der Verordnung die Begriffsbestimmungen sowie allgemeine Bestimmungen zu den Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten. Der Geltungsbereich der CLP-Verordnung ist nahezu identisch mit dem der früheren Stoff- und Zubereitungsrichtlinie. Die Verordnung...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2.4 Anhang IV: Liste der Sicherheitshinweise

Anhang IV enthält die Liste der Sicherheitshinweise (P-Sätze) in 2 Tabellen: Die Tabelle in Teil 1 führt die Kriterien für die Wahl der Sicherheitshinweise in deutscher Sprache und in laufender Reihenfolge im Einzelnen auf. Daher ist es hier leicht möglich, die gesuchten Sicherheitshinweise zu finden. Die Tabelle in Teil 2 führt die Sicherheitshinweise ebenfalls in allen EU-Am...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.7 Titel VII: Allgemeine und Schlussvorschriften

Dieser Titel (Art. 48 bis 62) regelt: jegliche Werbung für als gefährlich eingestufte Stoffe oder Gemische darf nur unter Angabe der Gefahreneigenschaften in der Werbung erfolgen; Lieferanten müssen sämtliche Informationen aufbewahren, die dort im Zusammenhang mit der Einstufung und Kennzeichnung anfallen; die Aufgaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Zusammenhang ...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / Zusammenfassung

Überblick Das "Global Harmonisierte System" (GHS) regelt die Kriterien für eine weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen. GHS wurde in Europa mit der CLP-Verordnung umgesetzt. Danach müssen in Europa Stoffe seit dem 1.12.2010 und Gemische seit dem 1.6.2015nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden. Der Beitrag erläutert die Kriteri...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2.7 Anhang VII: Tabelle für die Umwandlung einer Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG in eine Einstufung gemäß dieser Verordnung

Dieser Anhang enthält eine Tabelle, die die Umwandlung der Einstufung eines Stoffes oder Gemisches nach der früheren EG-Stoffrichtlinie oder der Zubereitungsrichtlinie in die entsprechende Einstufung gemäß CLP-Verordnung erleichtern soll. Wenn Daten für einen Stoff oder ein Gemisch zur Verfügung stehen, müssen Lieferanten eine Bewertung gemäß den Artikeln 9 bis 13 (Titel II ...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.3 Titel III: Gefahrenkommunikation durch Kennzeichnung

Kap. 1 des Titels III (Art. 17 bis 30) regelt den Inhalt des Kennzeichnungsetiketts und beschreibt die Elemente, die auf dem Kennzeichnungsschild enthalten sein müssen[1] und Ausnahmen für die Kennzeichnung. Auch die Verwendung von alternativen Bezeichnungen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist hier geregelt. Kap. 2 (Art. 31 bis 34) enthält die Vorschriften ...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.6 Titel VI: Zuständige Behörden und Durchsetzung

Dieser Titel (Art. 43 bis 47) regelt: die Benennung der zuständigen Behörden für die Umsetzung der CLP-Verordnung (in Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)), die Einrichtung von nationalen Auskunftsstellen ("Help-Desks"); in Deutschland wurde der bereits bestehende REACH-Help-Desk bei der BAuA mit dem CLP-Help-Desk zusammengeführt (...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2.6 Anhang VI: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe

Anhang VI umfasst 3 Teile: Teil 1: Einführung zur Liste der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen, Teil 2: Dossiers für harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung, Teil 3: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung – Tabellen. Erläuterungen zu den Tabellen Teil 1 dieses Anhangs erläutert die Einträge bei den einzelnen Stoffen sowie die Kürzel (Codes), die bei den Einträ...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 1 Neuordnung des Chemikalienrechts

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist nach REACH das zweite große Projekt der EU zur Modernisierung des Chemikalienrechts. Während sich REACH v. a. mit der Gewinnung von Informationen über chemische Stoffe befasst, regelt die CLP-Verordnung die Übermittlung dieser Informationen an die Verwender vo...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / Zusammenfassung

Überblick Die CLP-Verordnung regelt die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen auf der Grundlage des weltweiten "Global Harmonisierten Systems" (GHS) der Vereinten Nationen. Seit dem 1.12.2010 müssen Stoffe in Europa nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden. Entsprechende Pflichten für Gemische gelten seit dem 1.6.2015. Der Beitrag fass...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 2.5 Stoffverzeichnisse

Das frühere EG-Recht kannte 2 Arten der Einstufung und Kennzeichnung: Legaleinstufung nach Anhang I RL 67/548/EWG, Einstufung und Kennzeichnung nach dem Definitionsprinzip (Anhang VI RL 67/548/EWG). Auch die CLP-Verordnung enthält in Anhang VI ein Verzeichnis mit Legaleinstufungen, die jetzt als "harmonisierte Einstufung" bezeichnet werden. Darüber hinaus gibt es ein Einstufung...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 2 Die Grundzüge von GHS

2.1 Baukastenprinzip Die Einführung eines global harmonisierten Systems zu Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien bedeutet allerdings nicht, dass die Vorschriften über den Transport und den Umgang mit Chemikalien in allen Ländern und in allen Anwendungsbereichen zukünftig vollständig übereinstimmen werden. Die Vorgehensweise folgt vielmehr dem sogenannten Baukastenprinzi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.5 Titel V: Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Schaffung des Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses Kap. 1 von Titel V (Art. 36 bis 38) erläutert Hintergründe und die Verfahrensweise bei der Schaffung dieses Verzeichnisses. Stoffe, die früher im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG enthalten waren, wurden i. d. R. hinsichtlich aller ihrer gefährlichen Eigenschaften eingestuft. Ausgenommen davon waren die etwa 700 Mine...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 1.1 Physikalisch-chemische Gefahren

Die CLP-Verordnung definiert insgesamt 17 Kategorien von physikalischen Gefahren, im Vergleich zu 5 Gefährlichkeitsmerkmalen (E, O, F+, F und R10) nach der früheren EG-Stoffrichtlinie: Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff, Entzündbare Gase (einschließlich chemisch instabile Gase), Aerosole, Oxidierende Gase, Gase unter Druck, Entzündbare Flüssigkeiten, Entzün...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 1.2.3 Spezifische Zielorgan-Toxizität

Zur spezifischen (nicht letalen) Zielorgan-Toxizität (Specific Target Organ Toxicity – STOT) gehören alle reversiblen oder irreversiblen signifikanten Auswirkungen auf die Gesundheit, durch die Körperfunktionen beeinträchtigt werden können, falls sie nicht ausdrücklich anderen Gefahrklassen zugeordnet sind. Die CLP-Verordnung unterscheidet eine spezifische Zielorgan-Toxizität...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 2 Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Wie bisher enthalten die Kennzeichnungsschilder unter GHS verschiedene Kennzeichnungselemente. Die Elemente, die auf dem Kennzeichnungsschild angegeben werden müssen, entsprechen weitgehend dem früheren EG-Recht. Tab. 4 stellt die bisherigen den neuen Inhalten der Kennzeichnungsschilder gegenüber.mehr