Fachbeiträge & Kommentare zu Bundeswehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.1 Überblick

Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) einen rahmenrechtlichen[1] Typenzwang für das hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal an Hochschulen auferlegt. Dieser Typenzwang gilt jedoch nicht für das nebenberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal. Nebenberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dami...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2026

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2021

mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.5 Verweis auf § 6 des Unterhaltssicherungsgesetzes (Satz 4)

Rz. 28 Ausgenommen von dieser Versicherungspflicht sind nach § 3 Satz 4 die Wehr- und Zivildienstleistenden, die für die Zeit ihres Dienstes Arbeitsentgelt weiter erhalten oder Leistungen an Selbstständige nach dem bisherigen § 7 des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) erhalten. Ab dem 1.1.2020 (vgl. insoweit Art. 34 Abs. 5 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwE...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.8 Wohnsitz eines Soldaten, § 9 BGB

Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit begründen einen gesetzlichen Wohnsitz am Standort, d. h. am Garnisonsort, in dem der Truppenteil seine regelmäßige Unterkunft hat.[1] Bei längerem Abkommandieren zu einem anderen Truppenteil stellt der Standort dieses Truppenteils den Wohnsitz des Soldaten dar. Soldatinnen und Soldatenn, die keinem Truppenteil angehören, haben ihren Stand...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.6 Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse (Satz 1 Nr. 2b)

Rz. 31 Zum 1.1.2021 (vgl. insoweit Art. 34 Abs. 6 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG v. 4.8.2019, BGBl. I S. 1147, 1189) wird eine Versicherungspflicht für den Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse eingeführt. Sinn der Regelung ist es, der nachwirkenden Fürsorgepflicht des Dienstherrn Ausdruck zu verleihen. Der ehemalige (ab 1.1.2025 wird der ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Sonderregelungen im Geschäftsbereich des BMVg (§ 29 Abs. 5)

Rz. 29 In Betrieben und Verwaltungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung wird die Aufsicht über das Einhalten der mutterschutzrechtlichen Vorschriften durch das Bundesministerium der Verteidigung selbst durchgeführt bzw. durch die von ihm bestimmte Stelle. Gem. § 21 Abs. 5 ArbSchG obliegt dem Bundesministerium der Verteidigung die Kontrolle und Überwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrdienst / 1 Steuerfreie Bezüge

Die Vorteile aus einer unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung, die Soldaten nach § 16 Wehrsoldgesetz erhalten, bleiben steuerfrei.[1] Bezüge von Reservisten bleiben steuerfrei Ebenfalls steuerfrei bleiben an Reservisten der Bundeswehr gezahlte Bezüge i. S. d. § 1 Reservistinnen- und Reservistengesetz. Diese Bezüge von Reservisten sind unabhängig vom Dienstantritt vollstä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrdienst / 7 Kostenerstattung für Arbeitgeber

Um die Attraktivität insbesondere des freiwilligen Wehrdienstes zu steigern, können dem Arbeitgeber entstehende Mehraufwendungen und Kosten wie folgt erstattet werden: Mehrkosten für die vorübergehende Beschäftigung von 2 Personen am gleichen Arbeitsplatz[1] können übernommen werden, damit die dem Arbeitgeber durch eine vorzeitige Beendigung des Wehrdienstes bzw. der Eignungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 8.3.2 Dienstverhältnisse bei der Bundeswehr

Die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten zum Unteroffizier bzw. Offizier[1] stellt Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG dar. Zur Ausbildung können auch sog. ZAW-Maßnahmen gehören oder ein Studium an einer (Bundeswehr-)Hochschule.[2] Gleiches gilt im Prinzip bei einer Ausbildung zum Reserveoffizier.[3] Ein Soldat auf Zeit, der für seine sp...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausbildungszuschüsse

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Arbeitsförderung, > Aufstiegsförderung, > Ausbildungsförderungsgesetz, > Auszubildende Rz 2, > Bildungsaufwendungen, > Beihilfen Rz 23 ff, > Bundeswehr Rz 9, 11/1, > Erziehungsbeihilfen.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausbleibezulage

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Bundesmarine Rz 2, > Bundeswehr Rz 23, > Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandsbeamte

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 In diesem Stichwort werden als Auslandsbeamte pauschal sämtliche im > Ausland eingesetzte ArbN (Beschäftigte) des öffentlichen Dienstes (> Beamte, Soldaten, Angestellte, Arbeiter) bezeichnet. Ihre Bezüge unterliegen abkommensrechtlich der Besteuerung im Inland; es gilt die Kassenstaatsklausel (vgl Art 19 Abs 1 OECD-MA; > Doppelbesteuerung Rz ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 "Einrichtung" im Sinne des § 4 Abs 1 S 1 KStG

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus der Legaldefinition des Begriffs "BgA" (s § 4 Abs 1 KStG), die auf die Rspr des RFH (s Urt des RFH v 22.10.1929, RStB1 1929, 666) zurückgeht, ergibt sich uE, dass als Einrichtung in diesem Sinne jede nachhaltige und selbständige wirtsch Tätigkeit anzusehen ist, die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der jur Pers d öff Rechts als selbstä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Rz. 1184 [Autor/Stand] Berufsträger (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und Beamte oder Richter müssen bei einer Verurteilung wegen eines Steuervergehens oftmals mit berufs- bzw. disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen.[2] Die eigene Steuerhinterziehung eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe stellt eine Berufspflichtverletzung dar,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 207 Mehrar... / 2.1 Geltungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift gilt für alle schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Beschäftigten unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit. Sie ist auch unabhängig davon anwendbar, ob die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 Abs. 1 oder auf einer Stelle i. S. d. § 156 Abs. 2 ausgeübt wird, die nicht als Arbeitsplatz gilt. Rz. 3 Anspruch auf Frei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.2.6.1.1 Bund

Im Bereich des Bundes erhalten Ärztinnen und Ärzte Entgelt gemäß § 46 (Bund) Nr. 21a Abs. 1 zu § 51 TVöD – BT-K nach der Anlage D (Bund). Für Ärztinnen und Ärzte in Bundeswehrkrankenhäusern und anderen kurativen Einrichtungen der Bundeswehr gilt nach § 46 (Bund) Nr. 21a TVöD – BT-V die Entgelttabelle gemäß der Anlage D (Bund) TVöD – BT-V mit den besonderen Entgeltgruppen I un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.2.5 Anlage E ("P-Tabelle") – Beschäftigte in Pflegeberufen

Für Beschäftigte in Pflegeberufen gilt die zum 1.1.2017 mit Inkrafttreten der Entgeltordnung eingeführte P-Entgelttabelle (Anlage E zum TVöD-K bzw. TVöD-B). Damit werden die bisherigen besonderen Tabellenwerte, welche in der Anwendungstabelle KR (Anlage 4 TVÜ-VKA) aufgeführt waren, abgelöst. In § 15 Abs. 2.1 Satz 2 TVöD-K (entspricht § 52 Abs. 1 BT-K) und § 15 Abs. 2.1 Satz 2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.1 Voraussetzungen

Für die Steuerpflicht sind 2 Kriterien entscheidend: die Kirchenmitgliedschaft und der Wohnsitz. Beim Wohnsitzwechsel im Umzugsjahr ist der Hebesatz der Religionsgemeinschaft anzuwenden, in deren Bereich die Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt durchgeführt wurde. Nur bei unterschiedlichem Hebesatz im Umzugsjahr wird die KiSt entsprechend der Dauer des Wohnsitzes in den j...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1 Geltungsbereich

Rz. 2 Die Vorschriften des 3. Abschnitts über anzeigepflichtige Entlassungen gelten nach § 23 Abs. 2 KSchG für Betriebe und Verwaltungen des privaten Rechts sowie für Betriebe, die von einer öffentlichen Verwaltung geführt werden, soweit sie wirtschaftliche Zwecke verfolgen (z. B. Gas-, Wasser-, Elektrizitätswerke, Verkehrsbetriebe, Theater, Sparkassen, Krankenhäuser, Alten-...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebssanitäter / 2.1.1 Grundlehrgang

Der Betriebssanitäter ist kein Ausbildungsberuf, sondern lediglich eine Qualifizierungsmaßnahme. Gemäß den Richtlinien der DGUV (DGUV-G 304-002) ist der Grundlehrgang eine 63-Stunden-Ausbildung. Pro Tag dürfen maximal 9 Unterrichtseinheiten absolviert werden, wobei mindestens insgesamt 3 Pausen – deren Gesamtdauer mindestens 45 Minuten beträgt – durchzuführen sind. Vorausset...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.4.2 Begriff der Zweitwohnung

Liegt danach eine auswärtige Beschäftigung des Arbeitnehmers vor, sind an die zusätzliche Wohnung am auswärtigen Beschäftigungsort nur geringe Anforderungen zu stellen. In Anlehnung an die Rechtsprechung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG kommt als Zweitwohnung jede entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Manövergeld

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die an > Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst für die Teilnahme an Manövern und Übungen gezahlten Pauschentschädigungen sind steuerfreier Reisekostenersatz (vgl § 3 Nr 13 EStG); > Reisekostenvergütungen. Bei Angehörigen der > Bundeswehr und der > Bundespolizei, aber auch von Zoll oder Bereitschaftspolizei der Länder, sind Verpflegungszuschüsse oder ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 9 enthält spezielle Wohnsitzregelungen für Soldaten. Dabei trennt das Gesetz zwischen denjenigen Soldaten, die als Berufs- oder Zeitsoldaten tätig sind (I) und denjenigen Soldaten, die nur ihre kraft Gesetzes bestehende Wehrpflicht ableisten (II). Nicht erfasst von § 9 sind die Beamten und die Zivilbeschäftigten sowie die Ärzte der Bundeswehr, die keine Soldaten iSd S...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freifahrtberechtigung

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zu den steuerlichen Auswirkungen der Benutzung des ÖPNV > Öffentlicher Personennahverkehr sowie des geldwerten Vorteils der ArbN der Träger des ÖPNV > Nahverkehrsbetriebe, > Deutsche Bahn. Außerdem > Abgeordnete Rz 8, > BahnCard, > Bundespolizei, > Bundesverfassungsgericht Rz 2, > Bundeswehr Rz 18 f, > Entfernungspauschale Rz 72 ff, > Fahrtkostenzu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Ersatz durch den Arbeitgeber

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Trägt der ArbG die Führerscheinkosten, so liegt darin kein stpfl > Arbeitslohn, wenn der ArbN den Führerschein erwirbt, um ein betriebliches Fahrzeug (Werkstattwagen) zu führen, das für Privatfahrten ungeeignet ist (BFH 93, 270 = BStBl 1968 II, 773). Entscheidend ist in solchen Fällen, dass die Fahrerlaubnis im ganz überwiegenden betriebliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Weitergehende Entschädigung, insb Merkantiler Minderwert.

Rn 10 Manchmal kann die Reparatur zur vollen Entschädigung nicht genügen, § 251 I Alt 2. Das kommt schon deshalb in Betracht, weil die Reparatur bestimmte Folgeschäden nicht beseitigen kann, etwa den entgangenen Gewinn, den Nutzungsausfall oder den Verlust des restlichen Treibstoffs im Unfallfahrzeug, wenn dieses als Totalschaden ›entsorgt‹ wird (AG Solingen SP 13, 401; dage...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unregelmäßige oder einmalige Barbezüge.

Rn 10 Auch unregelmäßig oder einmalig erzielte Einkünfte sind unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen. Abfindungen, die ein Schuldner nach Verlust eines Arbeitsplatzes oder aufgrund eines Sozialplans erhält, haben Lohnersatzfunktion (BGH FamRZ 12, 1048; Hamm FamRZ 23, 195; 23, 588). Dies gilt auch für Abfindungen, die aufgrund einer vormaligen unzumutbaren Tätigkeit gezahlt w...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Bewertung des Sachbezugs Mahlzeit

Rz. 15 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Als Wert einer dem ArbN vom ArbG überlassenen Mahlzeit (typischer Fall: Kantinenessen) ist grundsätzlich der für das jeweilige Kalenderjahr für die > Sozialversicherung und die LSt/ESt gleichermaßen maßgebende Sachbezugswert anzusetzen (§ 8 Abs 2 Satz 6 EStG iVm der SvEV; vgl zB für die Gemeinschaftsverpflegung der > Bundeswehr BFH 233, 171 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / Zusammenfassung

Begriff Ein Bürohund wird vom Arbeitnehmer zum Arbeitsplatz mitgebracht (täglich, an einzelnen Tagen, stundenweise, regel- oder unregelmäßig) – aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen: Entweder benötigt er einen Assistenzhund als Hilfsmittel oder der Hund ist ein reines Haustier (sog. Luxustier) und wird in den Betrieb mitgeführt, damit er nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Eignungsübung

Begriff Die viermonatige Eignungsübung ist eine besondere Form der Probezeit für Bewerber als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Die Eignungsübung beginnt mit einer Einberufung und führt zum Ruhen eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Feststellung der Zahl der Betriebsratsmitglieder

Rz. 4 Der Wahlvorstand stellt vor jeder Betriebsratswahl die Größe des Betriebsrats fest. Maßgeblicher Zeitpunkt dafür ist der Zeitpunkt der Wahl, also der Erlass des Wahlausschreibens. Entscheidend ist die Zahl der in diesem Zeitpunkt "in der Regel" tätigen Arbeitnehmer, und zwar so, wie sie vom Wahlvorstand beim Erlass des Wahlausschreibens nach pflichtgemäßem Ermessen ein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach seinem Inkrafttreten ist § 166 im Zusammenhang mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung (PflegeVG v. 26.5.1994, BGBl. I S. 1014) um Abs. 2 ergänzt worden. Die Regelung für Bezieher von Arbeitslosenhilfe ist aus Nr. 2 genommen und in Nr. 2a angefügt worden (WFG v. 25.9.1996, BGBl. I S. 1461). Mit der Einführung eines Teilarbeitslosengeldes (§ 150 SGB ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Arbeitnehmer

Rz. 3 Wahlberechtigt sind die Arbeitnehmer des Betriebs. In der Vergangenheit war streitig, wie mit Leiharbeitnehmern zu verfahren ist. Mittlerweile hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Leiharbeitnehmer bei Zahl- und Schwellenwerten auch im Betrieb des Entleihers mitzuberücksichtigen sind, selbst, wenn sie nach wie vor formal nicht als Arbeitnehmer des Entleiherbetriebes e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 176c Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung (bzw. das Bundesamt für das Personalwesen der Bundeswehr als vom Bundesministerium der Verteidigung bestimmte Stelle) und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben am 12.4.2024 Grundsätze der Beitragszahlung für Bezieher von Erwerbsschadensausgleich vereinbart (abzurufen im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2021 durch Art. 29 Nr. 5 des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes (BwEinsatzBerStG) v. 4.8.2019 (BGBl. I S. 1147) in Kraft getreten. Durch Art. 40 des Gesetzes über die Entschädigung von Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932), dieses geändert durch Art. 1...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben am 29.7.2020 Grundsätze der Beitragszahlung für Bezieher von Übergangsgebührnissen vereinbart, denen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestimmt hat. Diese Vereinbarung betrifft nach ihrer Nr. 2 ehemalige (nunmehr: "frühere") Soldaten auf Zeit, die Übergangsgebührnisse na...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3.1.4 Bezieher eines Erwerbsschadensausgleichs nach dem Soldatenentschädigungsgesetz (Nr. 3)

Rz. 72 Mit dem Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (SEuSVNOG) v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) ist mit der Nr. 3 mit Wirkung zum 1.1.2025 ein weiterer Versicherungspflichttatbestand auf Antrag für Bezieher eines Erwerbsschadensausgleichs nach dem Soldatenentschädigungsgesetz geschaffen worden. Rz. 73 Durch ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1 Wehr- und Zivildienstleistende (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für Wehr- und Zivildienstleistende sind für die Krankenversicherung § 244 Abs. 1 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 345 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 3 Buchst. d RVO, § 112 Abs. 3 Buchst. d AVG und § 130 Abs. 5 Buchst. b RKG. Von de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Wahlberechtigte Arbeitnehmer

Rz. 5 Wählbar sind nur wahlberechtigte Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es müssen also sämtliche Voraussetzungen für die Wahlberechtigung nach § 7 BetrVG erfüllt sein (siehe dazu die gesamte Kommentierung zu § 7 BetrVG). Es muss sich folglich vor allem um einen Arbeitnehmer oder einen Heimarbeiter, der in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet hat, ha...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 170 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 1 Nr. 6 ist durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.4.1995 eingefügt, sein Buchst. c durch Gesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) neu gefasst worden. Das AFRG v. 23.4.1997 (BGBl. I S. 594) änderte mit Wirkung zum 1.1.1998 Abs. 1 Nr. 1 und fasste Abs. 1 Nr. 2 neu. Eine weitere Änderung erfuhr § 17...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Ausgenommener Personenkreis (Abs. 4)

Falls eine Personalmaßnahme aus Abs. 1 eine in Abs. 4 genannte Person betrifft, ist die Mitbestimmung komplett ausgeschlossen. § 54 Abs. 1 BBG-Beamte und entsprechende Arbeitnehmer Mit dieser Verweisung sind die politischen Beamten gemeint, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, soweit sie Beamte auf Lebenszeit sind – und die Arbeitnehmer mit ents...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.8 Hinausschieben des Beamten-Ruhestands / Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Altersgrenze hinweg (Abs. 1 Nr. 8)

Hinausschieben des Beamten-Ruhestands Regulärer Eintritt in den Ruhestand Wann Bundesbeamte regulär, d. h. durch Erreichen der Regelaltersgrenze (kraft Gesetzes) in den Ruhestand treten, ist wie folgt geregelt: Ausgangspunkt ist § 51 BBG: Gemäß § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG treten Bundesbeamte grundsätzlich mit Ablauf desjenigen Monats in den Ruhestand, in dem sie das 67. Leben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen, StuW 1977, 293; Tipke, Bezüge und Abzüge im ESt-Recht, StuW 1980, 1; Biergans/Stockinger, Zum Einkommensbegriff und zur persönlichen Zurechnung von Einkünften im ESt-Recht, FR 1982, 1 und 25; Wolff-Diepenbrock, Einnahmen und Aufteilung bei Einnahmen, DB 1986, 242; Ruppe, ESt-rechtliche Positionen bei Rechtsnachfolge, DStJG Bd 10 (1987), 4...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Soldaten.

Rn 13 Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit haben ihren Wohnsitz am Standort (§ 9 I 1 BGB), bei Auslandseinsätzen am letzten inländischen Standort (§ 9 I 2 BGB). Die Begründung eines weiteren Wohnsitzes gem § 7 BGB ist möglich (MüKoBGB/Schmitt § 9 Rz 1). Für Wehrpflichtige und Geschäftsunfähige gilt die Vorschrift nicht (§ 9 II BGB). Auch sonstige Angehörige der Bundeswehr we...mehr