Fachbeiträge & Kommentare zu Bundeswehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 362 Nutzung von elektronischen Gesundheitskarten oder digitalen Identitäten für Versicherte von Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Postbeamtenkrankenkasse, der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, für Polizeivollzugsbeamte, für sonstige heilfürsorgeberechtigte Beamte oder für Soldaten der Bundeswehr

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 40 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.4 Ausgabe durch die Gesellschaft für Telematik (Abs. 4)

Rz. 11 Die gematik bestimmt geeignete Stellen, die elektronische Heilberufs- und Berufsausweise sowie die Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen ausgeben, wenn die Zuständigkeit weder für die Länder noch den Bund gesetzlich geregelt ist (Auffangzuständigkeit). Die gematik kann Ausweise und Komponenten auch selbst ausgeben. Für die akademischen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 362 Nutzung... / 2.1 Gesundheitskarte und digitale Identität (Abs. 1)

Rz. 3 Neben den gesetzlichen Krankenkassen können folgende Stellen eine elektronische Gesundheitskarte oder digitale Identität ausgeben (Satz 1):mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2026

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2021

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übergangshilfen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Begriff: Menschen, die sich in einer Übergangssituation oder einer anderen schwierigen Lebenssituation befinden, erhalten zT finanzielle Unterstützungen, die als Anpassungsgeld, Ausfallgeld, Überbrückungshilfe, Überbrückungsgeld, Übergangsbeihilfe, Übergangsgebührnisse, Übergangsgeld oder ähnlich bezeichnet werden. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Feuerwerker

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Gefahrenzulagen , die den Feuerwerkern der > Bundeswehr (Berufssoldaten) sowie den Feuerwerkern und Munitionsarbeitern bei den alliierten Streitkräften (> Stationierungsstreitkräfte) gewährt werden, sind als Erschwerniszuschläge stpfl > Arbeitslohn (§ 2 Abs 2 Nr 7 LStDV; > R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 1 LStR; > Lohnzuschläge Rz 2, 14).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Familienheimfahrten

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 60 ff, > Bundeswehr Rz 36 ff, > Doppelte Haushaltsführung Rz 115 ff, > Entfernungspauschale Rz 103 ff, > Fahrtkostenzuschüsse Rz 3 – 3/1, > Kraftfahrzeuggestellung Rz 30 ff, 57 ff, > Reisekosten Rz 60 ff [73], > Zwischenheimfahrten.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fliegendes Personal

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die zum fliegenden Personal der Luftverkehrsgesellschaften gehörenden Personen – > Piloten und Bordpersonal wie > Stewards/Stewardessen und > Purser – sind regelmäßig > Arbeitnehmer; arbeitsrechtlich gilt dies entsprechend (vgl BAG vom 16.03.1994 – 5 AZR 447/92, DB 1994, 2504). Soweit im Einzelfall ausnahmsweise nicht von einem Dienstverhältn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Heilfürsorge

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei Angehörigen der > Bundeswehr, der > Bundespolizei, des Zollfahndungsdienstes, der Bereitschaftspolizei der Länder, der Vollzugspolizei und der Berufsfeuerwehr der Länder und Gemeinden ist der Geldwert der auf Grund gesetzlicher Vorschriften wie zB der BPolHfV vom 22.05.2014 (BGBl 2014 I, 586) gewährten Heilfürsorge steuerfrei (§ 3 Nr 4 EStG). D...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Berufliche Veranlassung des Umzugs

Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grundsätzliches: Durch Verlegung der Wohnung entstehende Umzugskosten können > Werbungskosten sein, wenn der Stpfl nahezu ausschließlich aus beruflicher Veranlassung umzieht und private Gründe eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (ergänzend > Rz 1). Bei der die Gesamtumstände eines jeden Falles würdigenden Abwägung von beruflich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Feuerwehr

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst im > Ehrenamt, soweit Kräfte nicht hauptberuflich beschäftigt werden. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen entfällt für den ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr die Pflicht zur Arbeitsleistung. Der ArbG zahlt regelmäßig für di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unbeschränkte und beschränk... / 2.4 Besonderheiten nach NATO- und EU-Recht

Besonderheiten hinsichtlich der Steuerpflicht können sich aus dem NATO-Truppenstatut und für EU-Bedienstete ergeben. Bei NATO-Truppenangehörigen wird eine Nichtansässigkeit im eigentlichen Ansässigkeitsstaat während der Dienstzeit im Truppenstatut festgeschrieben. Deswegen sind etwa US-Soldaten nicht in Deutschland ansässig. Gleiches gilt z. B. für Angehörige der Bundeswehr,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.2 Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen (§ 9 UStDV)

Rz. 300 Durch die in § 9 UStDV geforderten Belege wird der Nachweis über die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG erbracht werden, nämlich dass der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat. Der Unternehmer, der die geforderten Angaben nicht in der in § 9 UStDV vorgesehenen For...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet (§ 6 Abs. 3a Nr. 1 UStG)

Rz. 249 Nach § 6 Abs. 3a Nr. 1 UStG muss der Abnehmer seinen Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, haben. Im Gegensatz zum "ausländischen Abnehmer" i. S. v. § 6 Abs. 2 UStG, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten, hat, verlangt § 6 Abs. 3a Nr. 1 UStG einen "drittländischen" ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3.3 Ausfuhr- und Abnehmernachweis

Rz. 395 Für den Nachweis der Ausfuhr des Liefergegenstands sind dieselben Voraussetzungen zu erfüllen, wie für den Ausfuhrnachweis in den Abholfällen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 UStG i. V. m. § 9 UStDV (Rz. 121ff.; 290ff.). Grundsätzlich hat der Reisende eine Ausfuhrbestätigung der den Ausgang des Gegenstands aus der Union überwachenden Grenzzollstelle eines Mitgliedstaates der Un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Abnehmer mit Wohnort oder Sitz im Ausland (§ 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 170 Ausländischer Abnehmer i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG ist ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete, hat.[1] Es gilt der staatsrechtliche Begriff des Auslands. "Ausland" umfasst sämtliche Gebiete, die nicht zum Inland gehören, nämlich im übrigen Unionsgebiet und das Drittlandsgebiet. Ein auslä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen; Konkretisierung der Vorgaben nach der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH: Die mit BMF-Schr. v. 25.6.2020 hinsichtlich des Nachweises der Ausfuhrlieferungen durch andere geeignete Belege umgesetzte sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH (EuGH, Urt. v. 8.11.2018 – C-495/17 – Cartrans Spedit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.15 Beispiele weiterer Tätigkeitsmerkmale

Eingruppierung eines Werkstattleiters – Verantwortliche Elektrofachkraft Die Wahrnehmung der Aufgabe als Verantwortliche Elektrofachkraft durch einen Handwerksmeister der Elektrotechnik, der eine große Werkstatt Elektrotechnik eines Wasserstraßen – und Schifffahrtsamtes leitet (EG 9a Fg 1 EntgO Bund Teil III Nr. 32) nicht zwangsläufig zu einer Heraushebung nach EG 9b.[1] Eing...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1.1 Geltungsbereich (§ 1 TV EntgO Bund)

Der TV EntgO Bund gilt für Beschäftigte des Bundes, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. Ausgenommen sind Beschäftigte als Lehrkräfte, soweit nicht ein besonderes Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist. Insoweit wird auf die Darlegungen oben unter Punkt 2.6.14 verwiesen. Der TV EntgO Bund gilt nach § 1 Abs. 3 Buchst. b auch nicht für Ärzte in Bundeswehrkrankenhäusern und a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 5.4 Teil IV der Entgeltordnung

Teil IV der Entgeltordnung enthält die besonderen Tätigkeitsmerkmale für den Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Teil IV der Entgeltordnung gliedert sich in 32 Abschnitte mit ca. 350 Tätigkeitsmerkmalen. Besonders zu erwähnen ist der Abschnitt 25, in dem die Tätigkeitsmerkmale für den Pflegedienst enthalten sind. Sie sind deshalb in Teil IV geregelt, weil e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.7 Integrierung der Entgeltgruppen 1 bis 3 in die Teile III bis VI der Entgeltordnung

Das Merkmal der Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeit) ist in Teil I und II ausdrücklich enthalten. In den Teilen III bis VI ist es nicht ausdrücklich enthalten, gilt jedoch auch dort aufgrund der Regelung in § 3 Abs. 5 TV EntgO Bund. Damit ist sichergestellt, dass in allen Teilen der Entgeltordnung eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 1 erfolgen kann. Die in den jeweiligen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3.3 Entgeltgruppenzulage (§ 17 TV EntgO Bund)

Vorgänger der Entgeltgruppenzulagen sind die Vergütungsgruppenzulagen nach Anlage 1a zum BAT/BAT-O, welche ab Einführung des TVöD bei neueingestellten Beschäftigten nicht mehr gewährt wurden (§ 17 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-Bund). Entsprechendes gilt auch im Bereich des TV-L. Im TV-L wurden alle Vergütungsgruppenzulagen, die spätestens nach 6 Jahren gewährt wurden, als Entgeltgruppenz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 277 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung wurde zuletzt durch das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG) v. 13.5.2015 (BGBl. I S. 706) mit Wirkung zum 1.1.2016 geändert. Rz. 2 Die Regelung enthält als Übergangsvorschrift Sonderregelungen zu den §§ 181, 184 . § 277 Abs. 1 enthält Bestimmungen zu vor dem Zeitpu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.15 Verletztenrente

Rz. 100 Bei Verletztenrenten aus der Unfallversicherung werden als Ausnahmetatbestand seit dem 1.7.2011 Wehrdienstleistende, die in Ausübung des Wehrdienstes einen Gesundheitsschaden erlitten haben, gleich behandelt, unabhängig davon, ob sie den Wehrdienst in der Bundeswehr oder in der Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR geleistet haben. Bei Wehrdienstleistenden der Bun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) eingefügt und trat zum 11.8.2010 in Kraft. Zuletzt geändert wurde sie durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) mit Wirkung zum 17.11.2016. Rz. 2...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Soldatenversorgung / Zusammenfassung

Begriff Soldatenversorgung ist der Oberbegriff einzelner Versorgungsleistungen der Bundeswehr an den berechtigten Personenkreis, mithin grundsätzlich ehemalige Soldaten und ihre Hinterbliebenen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Regelungen über die Versorgung von Soldaten bzw. weiteren anspruchsberechtigten Personen finden sich im Soldatenversor...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Zeiten einer... / 1.3 Gewährung des Zuschlags ("on-top")

Die Zuschläge an Entgeltpunkten für die Auslandsverwendung kommen zu den übrigen Entgeltpunkten "on-top". Es spielt keine Rolle, ob für den Zeitraum, für den die Zuschläge gewährt werden, bereits Entgeltpunkte vorhanden sind, die aus einem bis zur Beitragsbemessungsgrenze versicherten "normalen" Arbeitsentgelt stammen. Gleiches gilt für Soldaten auf Zeit, für die im Rahmen d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.1.2 Unabkömmlichstellung

Nach § 13 Abs. 1 WPflG kann zum Ausgleich des personellen Kräftebedarfs für die Aufgaben der Bundeswehr und andere Aufgaben ein Wehrpflichtiger im Spannungs- oder Verteidigungsfall im öffentlichen Interesse für den Wehrdienst unabkömmlich gestellt werden, wenn und solange er für die von ihm ausgeübte Tätigkeit nicht entbehrt werden kann.[1] Der Antrag kann auch vom Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2.3 Beratung und Untersuchung

Personen, die am freiwilligen Wehrdienst Interesse haben, können beim Karrierecenter der Bundeswehr eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen.[1] Nach der Beratung werden die potenziellen Bewerber auf ihre Eignung untersucht.[2] Grundlage für die Eignungsprüfung ist das Musterungsverfahren, welches in § 17 WPflG geregelt ist. Dieses wird von den Wehrersatzbehörden durchge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.2 Beamte, Richter, Soldaten und sonstige Beschäftigte des Bundes

Krankenversicherungsfrei sind auch Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten der Bundeswehr, sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes (ebenso Zweckverbandes – Entscheidung des Bundessozialgerichts[1]), einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder von Verbänden öffentlich-rechtlicher Körper...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pensionär / Zusammenfassung

Begriff Bei Pensionären handelt es sich um Beamte, Richter und Berufssoldaten der Bundeswehr im Ruhestand, die eine Pension beziehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Die Besteuerung der Ruhegehälter der Pensionäre erfolgt nach § 19 Abs. 2 EStG. Die Regelungen zur (höheren) Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge sind verfassungsgemäß, vgl. BFH, U...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrübung / 8 Kostenerstattung für Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann sich folgende Kosten erstatten lassen, die während einer Wehrübung entstehen: Mehrkosten für die vorübergehende Beschäftigung von 2 Personen am gleichen Arbeitsplatz, damit die dem Arbeitgeber durch eine vorzeitige Beendigung der Wehrübung entstehenden Lohnkosten einer Doppelbesetzung ausgeglichen werden. Erforderlich ist ein Antrag, der innerhalb von 6 M...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrdienst / 7 Kostenerstattung für Arbeitgeber

Um die Attraktivität insbesondere des freiwilligen Wehrdienstes zu steigern, können dem Arbeitgeber entstehende Mehraufwendungen und Kosten wie folgt erstattet werden: Mehrkosten für die vorübergehende Beschäftigung von 2 Personen am gleichen Arbeitsplatz[1] können übernommen werden, damit die dem Arbeitgeber durch eine vorzeitige Beendigung des Wehrdienstes bzw. der Eignungs...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.1.1.3 Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst

Anträge auf Zurückstellung nach § 12 Abs. 2 und 4 WPflG sind frühestens nach der Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer Wehrdienstleistung[1] und spätestens bis zum Abschluss der Musterung zu stellen, es sei denn, der Zurückstellungsgrund tritt erst später ein oder wird später bekannt.[2] Anträge auf Zurückstellung sind schriftlich ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrdienst / 3 Der besondere Kündigungsschutz nach dem ArbPlSchG

Unabhängig von den allgemeinen Regelungen des Kündigungsschutzes regelt § 2 ArbPlSchG ein umfassendes Kündigungsverbot.[1] Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis eines (freiwillig) Wehrdienstleistenden nicht durch ordentliche Kündigung beenden. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Tag der Zustellung des Einberufungsbescheids bzw. der Aufforderung zum Antritt des freiwilligen...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6 Kündigungsschutz/Benachteiligungsverbot

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis eines freiwilligen Wehrdienstleistenden nicht durch ordentliche Kündigung beenden. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Tag der Zustellung der Aufforderung zum Antritt des freiwilligen Wehrdienstes durch das Karrierecenter der Bundeswehr bis zur Beendigung des Wehrdienstes.[1] Er umfasst alle Arten der Kündigung und alle möglichen Kündi...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / Zusammenfassung

Überblick Die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht ab dem 1.7.2011 durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)[1] stellte eine der größten Reformen der Bundeswehr seit ihrer Gründung im Jahr 1955 dar. Sie bedeutete einen gravierenden Strukturwandel im personellen Bereich. Die allgemeine Wehrpflicht ist seitdem auf den Spannungs- und Verteidigungsfall begrenzt...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.3.1 Steuerpflichtiger Arbeitslohn

Erhält ein Beamter von seinem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber Bezüge, sind diese nach den allgemeinen steuerlichen Regelungen grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt insbesondere für die Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen wegen einer Entlassung aus dem Dienstverhältnis, z. B. die Sonderzahlungen an Zeitsoldaten anlässlich des Ausscheidens aus der Bundeswehr. Für den L...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2 Generelle Regelungen zum freiwilligen Wehrdienst

Die Regelungen über den freiwilligen Wehrdienst finden sich in den§§ 58b–58h Soldatengesetz (SG).[1] 2.1 Status der freiwillig Wehrdienstleistenden Der freiwillige Wehrdienst nach den §§ 58b ff. SG ist dem in § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 5 WPflG geregelten Grundwehrdienst und die freiwillige Verlängerung des Grundwehrdienstes gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3, § 6a WPflG nachgebildet. Dies ergibt...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2.4 Verpflichtung

Die Verpflichtung zum freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SG bedarf nach § 58e Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 SG einer schriftlichen Erklärung, die gegenüber dem Karrierecenter der Bundeswehr abzugeben ist. Die besondere Verwendung des Freiwilligen im Ausland bedarf einer gesonderten schriftlichen Verpflichtungserklärung.[1] Die Abgabe der Erklärung zur Auslandsverwendung ist keine zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrübung / 1 Kranken- und Pflegeversicherung

Zu den gesetzlichen Wehrdienstarten gehören auch Wehrübungen.[1] Wird ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zu einer Wehrübung einberufen, hat der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen.[2] Das Beschäftigungsverhältnis gilt als durch die Wehrübung nicht unterbrochen. Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung besteht in diesen Fällen weiter.[3] Das gilt auch fü...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.4 Dienstantritt

Der freiwillige Wehrdienst wird nicht auf Grundlage eines Einberufungsbescheids begonnen, vielmehr ergeht durch das Karrierecenter der Bundeswehr eine Aufforderung zum Dienstantritt.[1] In der Aufforderung sind Ort und Zeitpunkt des Dienstantritts sowie die Dauer des Wehrdienstes anzugeben. Die Aufforderung soll 4 Wochen vor dem Dienstantrittstermin bekannt gegeben werden. D...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2.5 Antritt des freiwilligen Wehrdienstes

Das Karrierecenter der Bundeswehr fordert eine Person, deren Verpflichtung zum freiwilligen Wehrdienst angenommen worden ist, unter Angabe von Ort, Zeitpunkt und Dauer des Wehrdienstes zum Dienstantritt auf. Die Aufforderung soll 4 Wochen vor dem Dienstantrittstermin bekannt gegeben werden.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berufsförderung von Soldate... / Zusammenfassung

Begriff Die Leistungen der Berufsförderung sollen den Soldaten auf Zeit (SaZ) und den Freiwillig Wehrdienstleistenden (FWDL) nach Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit eine individuelle Qualifizierung ermöglichen, sie auf die Zeiten der zivilberuflichen Bildung und der Tätigkeits- oder Beschäftigungssuche vorbereiten, diese Zeiten finanziell absichern und bei Tätigkeits- u...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.3 Kostenerstattung

Neben dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung werden weitergehende Aufwendungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlprozesses vom Staat erstattet. § 58d Abs. 4 SG regelt für die Erstattung von Aufwendungen für das Beratungsgespräch die entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz. Um die Mehrkosten für die vorübergehende Beschäftigung einer anderen Person am Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrdienst / 1 Steuerfreie Bezüge

Die Vorteile aus einer unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung, die Soldaten nach § 16 Wehrsoldgesetz erhalten, bleiben steuerfrei.[1] Bezüge von Reservisten bleiben steuerfrei Ebenfalls steuerfrei bleiben an Reservisten der Bundeswehr gezahlte Bezüge i. S. d. § 1 Reservistinnen- und Reservistengesetz. Diese Bezüge von Reservisten sind unabhängig vom Dienstantritt vollstä...mehr