Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2019, Streitpotenzial... / III. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

In Bezug auf das Umgangsrecht hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 23.3.2007[23] ausgeführt, dass "das Umgangsrecht … aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung folgt und daher von den Eltern im Verhältnis zueinander respektiert werden muss. Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, hat demgemäß grundsätzlich den persönlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 145 BewG regelt neben der Bewertung von unbebauten Grundstücken auch die Frage, wann Grundstücke zu dieser Grundstücksart gehören. Die Vorschrift ist mit dem JStG 1997[2] eingeführt worden. Mit dem JStG 2007[3] ist § 145 BewG für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2006 geändert worden. Damit ist die Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 weggef...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2019, Erlass eines Ve... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen das Unterlassen einer richterlichen Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe sowie gegen einen Versäumnisbeschluss in einem familienrechtlichen Unterhaltsverfahren. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt er, den angegriffenen Versäumnisbeschluss zum Zwecke der Abwehr schwerer Nachteile ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Stichtag für die Ermittlung der Bodenrichtwerte

Rz. 77 [Autor/Stand] Die Bodenrichtwerte waren nach § 145 Abs. 3 Satz 2 BewG i.d.F. vor dem JStG 2007[2] auf den 1.1.1996 zu ermitteln und den Finanzämtern mitzuteilen. Der Vorschrift über die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf den 1.1.1996 hätte es in § 145 Abs. 3 BewG nicht bedurft. Denn bereits durch § 138 Abs. 1 Satz 2 BewG i.d.F. vor dem JStG 2007[3] war der 1.1.1996 al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2019, Erlass eines Ve... / 2 Anmerkung

Das Bundesverfassungsgericht greift in seiner Entscheidung erneut die verfassungsrechtlichen Anforderungen für die Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe auf und nimmt in dem der verfassungsgerichtlichen Hauptsacheentscheidung vorausgehenden einstweiligen Anordnungsverfahren[1] auch zum Verhältnis zwischen Verfahrenskostenhilfe- und dem Hauptsacheverfahren Stellung. Bei der v...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einheitsbewertung eines eingeschossigen Lebensmittelselbstbedienungsmarkts

Leitsatz Fraglich ist, in welchem Umfang in einem eingeschossigen Lebensmittelselbstbedienungsmarkt mit integriertem Einzelshop der umbaute Raum bei abgehängten, nicht tragenden Sichtschutzdecken in die Einheitsbewertung des im Sachwertverfahren zu bewertenden Grundstücks einzubeziehen ist. Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, in welchem Umfang in einem eingeschossig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2018, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 62 OWiG

Hinweis "In dem Verfahren gegen […] – Unterfertigter – wegen OWi-StVO habe ich unter dem [Datum] ergänzende Akteneinsicht beantragt und insbesondere auch beantragt, mir ergänzend zur bisher gewährten Akteneinsicht folgende Unterlagen zuzuleiten:"mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter ist verfassungswidrig

Leitsatz Die Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter in Niedersachsen ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Laut Bundesverfassungsgericht hat der Gesetzgeber des Landes eine verfassungskonforme Regelung zu treffen, die spätestens ab dem 1. Januar 2020 gelten muss. Entscheidung Eine Förderschullehrerin in Niedersachsen war in der Besoldungsgruppe A 13 eingruppiert. Im Jahr 2007 wurde ihre zu unterrichtende Wochenstundenzahl entsprechend der festgestellten begrenzten Dienstfähigkeit um 50 % erm...§ 24 NBesGmehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer

Leitsatz Für die ab dem 1.7.2016 geltende Erbschaftsteuer gibt es keine Steuerpause. Auch nicht, wenn es der Gesetzgeber nicht geschafft hat, das ErbStAnpG 2016 rechtzeitig zu verabschieden. Sachverhalt Die Klägerin ist Alleinerbin ihrer Tante, die im August 2016 verstorben ist. Der Nachlass der Tante setzte sich zusammen aus Guthaben bei einer Bank und der Auszahlung einer L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Kindeswohlgefäh... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten sind Eheleute und leben seit Juli 2017 voneinander getrennt. Die Trennung vollzog sich zunächst innerhalb des vorher als Ehewohnung genutzten Hauses, zwischenzeitlich ist der Antragsgegner ausgezogen, nachdem das Amtsgericht – Familiengericht – Bad Hersfeld in einem von der Antragstellerin angestrengten Wohnungszuweisungsverfahren dieser das Haus für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Verwirkungstatb... / VII. Ausblick – Solidarität als maßgebliches Kriterium

Entscheidend ist vor allem im Zusammenhang mit der verfestigten Lebensgemeinschaft, dass sich der geschiedene Ehegatte, der eine neue Lebensgemeinschaft eingegangen ist, damit endgültig aus der nachehelichen Solidarität herauslöst und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt. Die verfestigte Lebensgemeinschaft muss als Anwendungsfall der Unbilligkeit nach § 1579 BG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2018, Ergänzungspfl... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde der Kinder ist zulässig: Nachdem der familiengerichtliche Beschluss den Kindern auf telefonische Nachfrage ihres Verfahrensbevollmächtigen nach dem Sachstand am 28. Mai 2018 formlos übersandt wurde, das Rechtsmittel aber bereits am 7. Juni 2018 beim Familiengericht einging, wurde die Beschwerde rechtzeitig und in der gehörigen Form angebracht (§§ 58 Abs. 1,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2018, Wirksamkeit d... / Aus den Gründen

II. (...) III. Die Beschwerde des Testamentsvollstreckers ist begründet, denn er ist von der Erblasserin wirksam zum Testamentsvollstrecker ernannt worden und etwaige – im hiesigen Beschwerdeverfahren nicht zu prüfende – Gründe, die seine Entlassung rechtfertigen könnten, stehen der Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses nicht entgegen. Da das Beschwerdegericht das Tes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kirchhof, Handbuch des Staatsrechtes, Bd. III, S. 268; List, Die Rechtsquelle des modernen Steuerrechts, StBKongrRep 1975, 139 ff.; Lang, Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, 1988; von Wedelstädt, 75 Jahre Abgabenordnung, DB 1995, 7; Grammer, Zur Rechtsanwendung im Steuerrecht, SteuerStud 1998, 201; Tipke, Steuerrechtsordnung, Bd. I, 2. Aufl., Köln 2000; Balmes, Rückwirkun...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Keine Wiedereinsetzung nach Zeitablauf

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht mehr gestellt oder die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr verstrichen ist, außer wenn dies vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war (§ 110 Abs. 3 AO). Unter höherer Gewalt ist ein außergewöhnl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Gast-de Haan, Ermessensschranken bei der Aussetzung des Besteuerungsverfahrens nach § 363 Abs. 2 AO, DStZ 1983, 254; Wendland, Ruhen von Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 363 Abs. 2 AO, INF 1991, 459; Rößler, Verfahrensaussetzung bei verfassungsgerichtlichem Musterprozess vor dem Bundesverfassungsgericht, DStZ 1993, 148; Löhlein, Die "Zwangsruhe" des § 363 Abs. 2 Satz 2 AO als Ste...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsmittel

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Beschluss, mit dem die Rüge als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird, ist kein Rechtsbehelf/Rechtsmittel mehr möglich (§ 133a Abs. 4 Satz 2 FGO: unanfechtbar). Eine erneute Anhörungsrüge gegen den Beschluss ist ebenso ausgeschlossen wie eine außerordentliche Beschwerde (u. a. BFH v. 16.09.2010, IX B 12...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2018, Das Wechselmode... / 1. Keine paritätische Betreuung als verfassungsrechtlich gebotener Regelfall

Im Jahr 2015 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Wechselmodell befasst:[5] Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist Vater eines nichtehelich geborenen Kindes. Kurz nach der Geburt des Kindes erfolgte die Trennung der Eltern. Das Kind lebt im Haushalt der Mutter, die die elterliche Sorge allein ausübt. Anträge des BF zur elterlichen Sorge blieben erfolglos. Der BF r...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Hinblick auf die grundgesetzlich geschützte Rechtschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) und das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) bedarf es einer Möglichkeit, Rechtsnachteile zu vermeiden, die in Folge einer unverschuldeten Fristversäumnis entstehen können. Diesem damit verfassungsrechtlich gebotenen Bedürfnis trägt die Mög...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Alexy, Ermessensfehler, JZ 1996, 701; Hain/Schette/Schmitz, Ermessen und Ermessensreduktion, AöR 122 (1997), 32; Bartone, Gesellschafterfremdfinanzierung – Die Frage der Vereinbarkeit des § 8a KStG mit Verfassungs-, Europa- und Völkerrecht, Bielefeld 2001 (Diss. Saarbrücken, 2000); Gersch, Überprüfung von Ermessensentscheidungen, AO-StB 2001, 76; Stoll, Ermessen im Steuerrecht, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 15 AO enthält die Definition des Begriffs "Angehöriger" für den Anwendungsbereich der AO. Der Begriff wird in zahlreichen verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Vorschriften verwendet, z. B. beim Auskunftsverweigerungsrecht nach § 101 AO, und ist dort allein verbindlich. Verwendet das einzelne Steuergesetz ähnliche Begriffe wie...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Konkrete Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG i. V. m. §§ 13 Nr. 11, 80 ff. BVerfGG)

Tz. 62 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach Art. 100 Abs. 1 GG hat jedes Gericht, das ein förmliches Gesetz, auf das es bei seiner Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig hält, nach näherer Maßgabe des § 80 BVerfGG unter Aussetzung des Verfahrens die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Voraussetzungen für einen solchen Vorlagebeschluss ist, dass es si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.6.2015

Schrifttum: Behrens, Hofmann, UVR 2015, 285–288, BVerfG fordert Neuregelung der Grundstücksbewertung für die Zwecke der Grunderwerbsteuer mit Rückwirkung ab 1.1.2009; Bock, Weis, GmbHR 2016, 205–213, Änderungen beim mittelbaren Gesellschafterwechsel (§ 1 Abs. 2a GrEStG) und der grunderwerbsteuerlichen Ersatzbemessungsgrundlage durch das Steueränderungsgesetz 2015; Bopp, HFR 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rückwirkende Unvereinbarkeitserklärung

Rz. 25.2 [Autor/Stand] Obwohl für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 Grundstücke nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes mit dem gemeinen Wert zu bewerten und anzusetzen sind, hatte sich der Gesetzgeber dazu entschieden,[2] die Ersatzbemessungsgrundlage[3] für Zwecke der Grunderwerbsteuer weiterhin n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verwaltungsmäßige Umsetzung

Rz. 25.11 [Autor/Stand] Bei der verwaltungsmäßigen Umsetzung waren verfahrensrechtliche Fragen zu diskutieren. Bei erster Betrachtung führt die gesetzliche Neuregelung zum Ansatz der Grundbesitzwerte nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes, die tendenziell über den bisher maßgebenden Werten liegen. Ebenfalls war zunächst davon ausgegangen worden,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rückwirkende Änderung

Rz. 25.9 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 gelten die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes. Das gilt sowohl für die Erbschaft-/Schenkungsteuer als auch – nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.6.2015[2] und den Änderungen durch das StÄndG 2015 – auch für die Grunderwerbsteuer. Rz. 25.10 [Autor/S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Aufgrund der Entscheidungen des BVerfG v. 22.6.1995[2] musste der Gesetzgeber die Bewertung der Grundstücke neu regeln, und zwar sowohl für die Vermögensteuer als auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. In der Entscheidung zur Vermögensteuer sah das BVerfG § 10 Nr. 1 VStG insoweit als mit dem Grundgesetz unvereinbar an, als die Regelung das zu Gegenw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte ab 2009

Rz. 17 [Autor/Stand] Das Anwendungsproblem wiederholte sich aufgrund des Beschlusses des BVerfG v. 7.11.2006[2] nicht. Zwar war auch in 2008 zunächst offen, ab wann das neue Recht konkret gelten soll. Fest stand im Laufe des Jahres 2008 nur, dass die Anwendung neuen Rechts spätestens für Besteuerungszeitpunkte nach dem 31.12.2008 erforderlich ist.[3] Eine Rückwirkung war gru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Nachweis ab 2009

Rz. 190 [Autor/Stand] Für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer gilt für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2009 der Sechste Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes. Insoweit ist § 198 BewG für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts maßgebend. Das gilt nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.6.2015[2] auch für die Ersatzbemessungsgrundlage bei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008

Rz. 25.1 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 gelten die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes. Das gilt sowohl für die Erbschaft-/Schenkungsteuer als auch – nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.6.2015[2] und entsprechend der Änderung der in § 8 Abs. 2 GrEStG i.d.F. des Art. 8 Nr. 2 StÄndG 2015[3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Typisierender Wert

Rz. 27 [Autor/Stand] § 138 Abs. 3 Satz 1 BewG i.d.F. vor dem Jahressteuergesetz 2007[2] bestimmte, dass die Grundstückswerte typisierende Werte sind, die von dem allgemeinen Wertniveau "gemeiner Wert" abweichen. Damit brachte das Bewertungsgesetz klar zum Ausdruck, dass die Grundstückswerte nicht darauf ausgerichtet sind, einen gemeinen Wert anzustreben, sondern einen pausch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Besonderheiten bei Nutzungsrechten

Rz. 142 [Autor/Stand] Probleme bereiten in der Praxis die Fälle, in denen ein bebautes Grundstück, das im Ertragswertverfahren zu bewerten ist, mit einem Nutzungsrecht, z.B. mit einem Nießbrauch, belastet ist. Zwar ist unstreitig, dass das Nutzungsrecht bei der Ermittlung des Ertragswerts nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG nicht berücksichtigt werden kann, da es für den Ansatz der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Behrens, Hofmann, UVR 2015, 285–288, BVerfG fordert Neuregelung der Grundstücksbewertung für die Zwecke der Grunderwerbsteuer mit Rückwirkung ab 1.1.2009; Bock, Weis, GmbHR 2016, 205–213, Änderungen beim mittelbaren Gesellschafterwechsel (§ 1 Abs. 2a GrEStG) und der grunderwerbsteuerlichen Ersatzbemessungsgrundlage durch das Steueränderungsgesetz 2015; Bopp, HFR 2015, 891, G...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Streitwert: Wirksamkeit des Verwaltervertrags

Leitsatz Beim Streit um die Wirksamkeit des Verwaltervertrags ist für das Gesamtinteresse auf die Restvergütungsforderung des Verwalters abzustellen. Normenkette GKG § 49a Das Problem Kläger K wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den im Urteil des Amtsgerichts (AG) enthaltenen Beschluss, durch den der Streitwert auf 64.043,04 EUR festgesetzt worden ist. Er begehrt die Herab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / I. Einleitung

Das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte geht nicht ohne Bremsspuren oder gar Funkenflug ab. Immer häufiger werden die Fälle, in denen das BVerfG Verfassungsbeschwerden (ohne Begründung!) nicht zur Entscheidung annimmt, um anschließend feststellen zu müssen, dass der EGMR der daraufhin erhobenen Individual- bzw. Menschenrech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / a) Die gesetzliche Regelung

Nach der Bestimmung des § 10 Abs. 2 S. 1 Nichtehelichengesetz a.F., die das Bundesverfassungsgericht mehrfach für mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 6 Abs. 5 GG, vereinbar erklärt hatte,[43] wurde auch nichtehelichen Kindern beim Ableben des Vaters ein Erbersatzanspruch gegen die Erben in Höhe des Wertes des Erbteils zuerkannt, allerdings beschränkt auf die nach dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / III. Fazit

Die Gegenüberstellung von Entscheidungen/Beschlussfassungen des BVerfG einerseits und des EGMR andererseits auf dem Gebiet des Familienrechts aus den letzten ca. 15 Jahren macht zunächst deutlich, dass der EGMR bei Einzelfallentscheidungen eher bereit ist, konkret-situativ zugunsten der Beschwerdeführer insbesondere auch dann zu votieren, wenn das zuvor mit der gleichen Ange...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2018, Perspektiven i... / 1. Zwei-Eltern-Prinzip

Der AK hält daran fest, dass ein Kind rechtlich nicht mehr als zwei Eltern gleichzeitig haben soll.[11] Das ist keinesfalls diskussionslos: Forderungen nach einer "pluralen Elternschaft" sind in mehr oder minder großem Ausmaß in den vergangenen Jahren immer wieder erhoben worden.[12] Konkurrenz um eine Elternstelle kann es z.B. geben, wenn der genetische Vater mit dem Eheman...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2018, Großeltern im ... / a) Häusliche Pflege

Die Betroffenen bevorzugen die häusliche Pflege, die auch das Gesetz an die erste Stelle stellt. In nahezu ¾ aller Pflegefälle erfolgt die Pflege im eigenen Haushalt. Bei knapp der Hälfte aller Pflegefälle sind es ausschließlich Angehörige, Freunde und Nachbarn, die diese Versorgung erbringen. In einem weiteren Viertel besteht eine Unterstützung oder auch Vollversorgung durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 189 Mitglie... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Bress, Die Mitgliedschaft der Rentenantragsteller und Rentenbezieher, WzS 1993 S. 225. ders., Das Ende der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner, KrV 1993 S. 150. Minn, Neuregelung in der KVdR – Optionsrecht für bislang freiwillig versicherte Rentner, ErsK 2002 S. 139. Nommensen, Die Krankenversicherung der Rentner seit 1. April 2002, BKK 2002 S. 132. Karl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nur teilweise Versteuerung von Bareinnahmen wegen eines strukturellen Erhebungsdefizits bei der Besteuerung

Leitsatz Ein bargeldintensiver Betrieb hat keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf nur teilweise Besteuerung seiner Bareinnahmen wegen eines strukturellen Erhebungsdefizits bei der Besteuerung bargeldintensiver Geschäftsbetriebe wie z. B. Gaststätten und Hotels. Sachverhalt Die Klägerin, eine oHG, betreibt bargeldintensive Gaststätten und Hotelbetriebe. Das Finanzamt veran...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Tatbestand des § 129 Abs. 1 BewG

Rz. 16 [Autor/Stand] § 129 Abs. 1 BewG regelt, dass die Einheitswerte, die nach den Wertverhältnissen am 1.1.1935 festgestellt sind oder noch festgestellt werden, weiter gelten. Rz. 17 [Autor/Stand] Während auf dem Gebiet der ehemaligen Bundesrepublik am 13.8.1965 ein Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes [3] erlassen wurde und in der Folge das Bewertungsgesetz – BewG 196...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2018, Großeltern im Vi... / 3. Ersatzeltern

Können Eltern – aus welchen Gründen auch immer (mangelnde Eignung, Krankheit, Tod) – ihre Kinder nicht selbst betreuen, müssen andere Personen zur Pflege und Erziehung der Kinder einspringen. Die bevorzugte Hilfe rekrutiert sich aus dem Kreis der Verwandten oder dem sozialen Umfeld. Der Tochter, dem Sohn soll in einer schwierigen Lage geholfen werden und die Enkel sollen nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2018, Fortbildungsverp... / D. Fazit

Die für viele zu unverbindliche Forderung einer intensiveren Richterfortbildung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode macht das Dilemma deutlich: Gewünscht ist eine fundiertere Richterfortbildung, in Länderkompetenze soll aber nicht eingegriffen werden und schon gar nicht soll der Verdacht aufkommen, die richterliche Unabhängigkeit solle eing...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2018, Keine Verletzung... / Leitsatz

1. Das Wohl des Kindes ist auch bei Aufhebung der gemeinsamen Sorge und der Übertragung des Sorgerechts auf nur einen Elternteil oberste Richtschnur. Jede gerichtliche Lösung eines Konflikts zwischen Eltern, die sich auf die Zukunft des Kindes auswirkt, muss das Kind in seiner Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen. Sorgerechtsentscheidungen müssen daher den Wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2018, Keine Verletzung... / 1 Gründe:

[1] I. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge für seine beiden 15- beziehungsweise 17-jährigen Söhne. [2] 1. a) Der Beschwerdeführer ist Vater zweier Söhne, die seit der Trennung ihrer Eltern im September 2014 bei der Mutter leben und jeglichen Kontakt mit ihrem Vater strikt ablehnen. Zwischen den E...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kostenentscheidung bei Weitergeltungsanordnung des BVerfG

Leitsatz Der Kläger, dessen Revision zurückgewiesen wird, hat die Kosten des Revisionsverfahrens auch zu tragen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt auf Vorschriften beruht, die zwar verfassungswidrig sind, deren Anwendung im Streitfall aber aufgrund einer entsprechenden Anordnung des BVerfG zulässig ist. Normenkette § 182 Abs. 2 Satz 1 AO, § 135 Abs. 2 FGO, § 34a Abs. 3 BVe...mehr