Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

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Kinderfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2014 nicht verfassungswidrig

Leitsatz Die im Jahr 2014 gewährten Freibeträge für das sächliche Existenzminimum in Höhe von 4.368 € und den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.640 € für beide Elternteile stellen nach Auffassung des Finanzgerichts München das Existenzminimum eines Kindes in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Höhe von der Besteuerung frei. Sachverhalt Im ...mehr

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Sommer, SGB XI § 26a Beitri... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Marschner, Aktuelle Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Versicherungs- und Beitragsrecht der Pflegeversicherung, ZTR 2001 S. 297. Rz. 38 Es bestehen verfassungsrechtlich keine Bedenken, dass der Gesetzgeber die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung grundsätzlich an das Bestehen eines gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsschutzes geknüpft hat. E...mehr

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Sommer, SGB XI § 26a Beitri... / 2.2 Personen ohne Versicherungsschutz nach dem 1.1.1995 (Abs. 2)

Rz. 16 Neben dem Personenkreis der schon am 1.1.1995 nicht der Pflegeversicherungspflicht unterlag (Abs. 1), gab und gibt es auch Personen, die erst später zu den Nichtversicherten zu zählen waren. Diesen Personen gewährt Abs. 2 ein befristetes Beitrittsrecht zur sozialen Pflegeversicherung oder den Abschluss eines privaten Pflegeversicherungsvertrages. Zu diesem Kreis gehör...mehr

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Sommer, SGB XI § 26a Beitri... / 2.1 Personen ohne Versicherungsschutz am 1.1.1995 (Abs. 1)

Rz. 3 Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 regelt den berechtigten Personenkreis, der durch einen Antrag (schriftliche Beitrittserklärung) Zugang zur privaten oder sozialen Pflegeversicherung als freiwillig Pflegeversicherter erhält. Die Beitrittsberechtigung setzt zwingend voraus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dieses sind nur Personen, die bei Einführung der Pfle...mehr

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FF 3/2017, Verfassungsrecht... / 1

Der Beitrag zeigt die verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grenzen des Rechts auf Kenntnis der Abstammung auf, die Ergebnis einer Reihe markanter Verfassungsgerichtsentscheidungen sind. Sie gipfeln in der aktuellen Entscheidung zu § 1598a BGB. Das Bundesverfassungsgericht hat die Grenzen für das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung aufgezeigt und den gesetzgeberischen ...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / II. Verfahrens- und materiell-rechtliche Grundsätze

Mit § 1684 Abs. 1 BGB (s. ebenso § 18 SGB VIII [11]) hat das KindRG das durch die Verfassung nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geschützte, subjektive Recht des Kindes auf Umgang mit seinen Eltern und deren Pflicht zum Umgang mit ihrem Kind ausdrücklich im Familienrecht geregelt. Aus der Sicherstellung des Grundrechtsschutzes durch die Gestaltung des Verfahrens folgt, dass die Familie...mehr

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zfs 3/2017, Unfallflucht – ... / B. Zum Schutzgut des § 142 StGB

Blickt man nun zu diesen Fragen in die Rechtsprechung oder die Kommentarliteratur, so finden sich recht unterschiedliche oder eher vage Antworten. Dies beruht nicht entscheidend darauf, dass das Gesetz bei der Bestimmung der Verhaltenspflichten zum Teil unbestimmte Rechtsbegriffe einsetzt. Denn diese können durch Auslegung – insbesondere mit Blick auf die Schutzrichtung der ...mehr

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AGS 3/2017, Erstattung von ... / 2 Aus den Gründen

1. Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache Erfolg. Dem Beklagten kann die Festsetzung der für den Privatgutachter angefallenen Kosten nicht mit der Begründung versagt werden, die Kosten seien nicht ihm, sondern seinem Haftpflichtversicherer entstanden. a) Für Kosten, die mit der Beauftragung eines Rechtsa...mehr

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Kindergeld/-freibetrag über die Altersgrenze hinaus

Leitsatz Ein Kind wird nicht deshalb über die Altersgrenze von 25 Jahren hinaus berücksichtigt, weil es ausbildungsbegleitend im Katastrophenschutz tätig war. Sachverhalt Der Sohn hatte während seines Medizinstudiums im Katastrophenschutz gearbeitet. Der Vater beantragte Kindergeld über das 25. Lebensjahr des Sohnes hinaus. Die studienbegleitende Tätigkeit im Katastrophenschu...mehr

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Ein generelles Kopftuch-Verbot an Berliner Schulen ist unzulässig

Leitsatz In Berlin haben Bewerberinnen um eine Lehrerstelle Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihre Bewerbung wegen Tragens eines muslimischen Kopftuchs abgelehnt wird; denn das Kopftuch-Verbot im Berliner Neutralitätsgesetz muss einschränkend ausgelegt werden, dass es nicht generell, sondern nur beim Vorliegen einer konkreten Gefährdung gilt. Sachverhalt Die muslimische Klägerin hatte sich beim Land Berlin um eine Stelle als Grundschullehrerin beworben. Sie erklärte, dass sie das Kopftuch auc...mehr

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Streitwert bei Genehmigung der Abrechnung

Leitsatz Das für die Beschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse der Anfechtungsbeklagten, die einen für ungültig erklärten Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Abrechnung mit dem Ziel der Aufrechterhaltung verteidigen, bemisst sich nach dem Nennbetrag der Abrechnung ohne den auf den Anfechtungskläger entfallenden Anteil. Stützt der klagende Wohnungsei...mehr

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zerb 2/2017, NomosKommentar Pflichtteilsrecht, Handkommentar

Barbara Dauner-Lieb/Herbert Grziwotz (Hrsg.) 2. Aufl. 2016, 834 Seiten, 108,– EUR ISBN: 978-3-8487-1031-7 Der erfolgreiche Kommentar zum Pflichtteilsrecht liegt nun in einer zweiten Auflage vor. Dabei hat der Umfang des Werks deutlich spürbar zugenommen (von ehemals 620 Seiten auf nunmehr 834 Seiten). Frau Hohmann-Dennhardt ist als Mit-Herausgeberin und Autorin ausgeschieden. Be...mehr

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zerb 2/2017, Deutsches Erbrecht-Symposium

Heidelberg 14. und 15. Oktober 2016 Auf Einladung der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) trafen sich auch im Jahr 2016 wieder rund 200 Erbrechtlerinnen und Erbrechtler in Heidelberg, um mehr über aktuelle Fragestellungen und Dauerbrenner aus der Praxis des im Erbrecht tätigen Rechtsanwalts zu erfahren. Bereits im Vorfeld überzeugte die Ausw...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 5. Streitgenossen

Streitgenossen haften für die Gerichtskosten als Gesamtschuldner, wenn die Kosten nicht unter ihnen verteilt worden sind (§ 32 Abs. 1 S. 1 GKG). In der Rspr. ist jedoch umstritten, wie zu verfahren ist, wenn von mehreren Streitgenossen nur einem PKH bewilligt wurde. Strittig ist dabei, ob § 31 Abs. 3 GKG auch auf die Fälle der Streitgenossenschaft anzuwenden ist oder ob die ...mehr

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FF 1/2017, Der Auskunftsans... / II. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Die gesetzgeberische Aktivität wurde durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2015 ausgelöst.[7] 1. Der zugrunde liegende Sachverhalt entspricht einer typischen Fallkonstellation: Die Mutter und der Scheinvater heirateten aufgrund einer Schwangerschaft. Im Oktober 1991 wurde das Kind in die Ehe geboren. 1995 erfolgte die Scheidung, kurz zuvor hatte de...mehr

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FF 1/2017, Der Auskunftsans... / I. Einleitung und Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Scheinväter leisten oft jahrelang Unterhalt für Kinder, die sie nicht gezeugt haben. Kommt die Wahrheit ans Tageslicht, haben sie einen gesetzlichen Regressanspruch gegen den biologischen Vater, § 1607 Abs. 3 BGB. Den kennt aber oft nur die Mutter – und nennt ihn nicht freiwillig. Bislang half die Rechtsprechung mit einem von ihr entwickelten Auskunftsanspruch,[1] den das Bu...mehr

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FF 1/2017, Der Auskunftsans... / 1

Aktuell befindet sich eine Ergänzung der familienrechtlichen Vorschriften im BGB im Gesetzgebungsverfahren. Der von der Rechtsprechung entwickelte Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Nennung des biologischen Vaters wird kodifiziert, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine formelle gesetzliche Grundlage für den Anspruch gefordert hat. Der vorliegende Bei...mehr

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FF 1/2017, Der Auskunftsans... / VI. Zusammenfassung der Ergebnisse

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FF 1/2017, Der Auskunftsans... / III. Der Auskunftsanspruch nach § 1607 Abs. 4 BGB

Zwei Änderungen des BGB, die sich materiellrechtlich substantiell[23] auswirken werden, sind vorgesehen. Das ist zum einen der Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter in § 1607 BGB sowie zum anderen eine Regelung zur Begrenzung des Zeitraums, für den Unterhaltsregress genommen werden kann (dazu unter IV.). Der Gesetzentwurf sieht vor, § 1607 BGB um einen neuen Ab...mehr

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FF 1/2017, Der Auskunftsans... / IV. Die zeitliche Begrenzung des Regressanspruchs nach § 1613 Abs. 3 BGB

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Regress für Unterhaltsleistungen für die Vergangenheit nur noch begrenzt geltend gemacht werden kann. Zu diesem Zweck soll in § 1613 ein neuer Absatz 3 eingefügt werden. Dessen erster Satz lautet: Zitat "Der Berechtigte kann die Erfüllung eines nach § 1607 Abs. 3 Satz 2 übergegangenen Unterhaltsanspruchs in den Fällen des Absatzes 2 Nummer...mehr

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Ist die Höhe der Kinderfreibeträge verfassungswidrig?

Leitsatz Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgericht stuft die Höhe der Kinder- und Betreuungsfreibeträge für das Jahr 2014 (und darüber hinaus) als zu niedrig und damit verfassungswidrig ein. Am 2.12.2016 hat das Finanzgericht ein dort anhängiges Klageverfahren ausgesetzt und die Frage dem BVerfG vorgelegt. Sachverhalt Bei der Einkommensteuerveranlagung wird für jedes s...mehr

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zerb 12/2016, "Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen: Den Vorhang zu und alle Fragen offen."

So hätte Berthold Brecht[1] vielleicht die aktuelle Lage des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG 2016) kommentiert. Denn der Schlusssatz seines Stücks, Der gute Mensch von Sezuan[2] lautet: "Verehrtes Publikum, los, such dir selbst den Schluss! Es muss ein guter da sein, muss, muss, muss!" Nicht ausgeschlossen, dass auch die Verfassungsrichter im Dezember...mehr

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FF 12/2016, Unterhaltsrechtsreform: Praxistest bestanden – Blick nach vorn!

Dr. Birgit Grundmann Dr. Martin Menne FF/Schnitzler: Liebe Frau Dr. Grundmann, lieber Herr Dr. Menne, herzlichen Dank dafür, dass Sie sich zu einem Interview bereitfinden. In den Jahren von 2004 bis 2008 haben Sie beide die Unterhaltsrechtsreform 2008 im Bundesministerium der Justiz ganz maßgeblich mitgestaltet. Wer hatte seinerzeit überhaupt die Idee, das Unterhaltsrecht in w...mehr

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zerb 12/2016, Die Erbschaft... / 1

Mit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Art. 82 GG) hat das wohl schwierigste Gesetzesvorhaben der 18. Legislaturperiode seinen Abschluss gefunden.[2] Ausgelöst durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014[3] war das Verfahren zunächst rasch mit den Eckwerten des BMF vom 27.2.2015 gestartet, um ...mehr

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zerb 12/2016, Verhältnismäß... / I. Vormerkung

Grundgesetz und Erbschaftsteuergesetz scheinen ein ambivalentes Verhältnis zu pflegen. Das Bundesverfassungsgericht intervenierte dreimal in den letzten elf Kalenderjahren und sah das ErbStG nicht im Einklang mit einer verfassungskonformen Gleichbelastung.[1] Im gegenwärtigen Urteil forderte Karlsruhe die Legislative dazu auf, bis spätestens zum 30.6.2016 eine Neuregelung zu...mehr

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zerb 12/2016, "Verschonungs... / 1

Mit dem "Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts"[1] hat der Gesetzgeber versucht, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dessen Urteil vom 17.12.2014,[2] mit dem das bisherige Recht für verfassungswidrig erklärt worden war, umzusetzen. Einer der wesentlichen Kernpunkte der Kritik der Ka...mehr

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FoVo 12/2016, Endlich: Gege... / 3 Der Praxistipp

Die Bedeutung der Entscheidung Die Entscheidung betrifft zunächst § 802d in der bis zum Inkrafttreten des "Reparaturgesetzes" zur Reform der Sachaufklärung (BGBl I, 2016, 2591) geltenden Fassung. Die gesetzliche Neuregelung bringt wohl die vom BGH geforderte gesetzliche Einschränkung der Dispositionsbefugnis des Gläubigers. Hinweis Dass der BGH diese als dem Vollstreckungsrech...mehr

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zerb 12/2016, "Verschonungs... / 9

Auf einen Blick Ob der Gesetzgeber mit der nun vorliegenden Neuregelung tatsächlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2014 erfolgreich umgesetzt hat, ist sicherlich fraglich. Eine abschließende Antwort hierzu wird es erst in einigen Jahren geben. Denn dass ausgerechnet das ErbStG 2016, anders als seine Vorgänger, nicht dem BVerfG vorgelegt werden könnte...mehr

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zerb 12/2016, Die Erbschaft... / cc) Alternative Bedingungen

Ohne Ermessenspielraum ist der Verwaltungsakt über den Erlass nach § 28 a Abs. 4 S. 3 ErbStG ganz oder teilweise zu widerrufen, wenn eine der Bedingungen nach § 28 a Abs. 4 Nr. 1–3 ErbStG eintritt. Dabei trifft den Erwerber die Mitteilungspflicht nach § 28 a Abs. 5 ErbStG. Während die Einhaltung der Bedingungen nach § 28 a Abs. 4 Nr. 1 und 2 ErbStG dem Verschonungskonzept in...mehr

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FF 11/2016, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jutta Limbach verstorben

Am Samstag verstarb die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jutta Limbach im Alter von 82 Jahren in Berlin friedlich im Kreis ihrer Familie. Die Trauerfeier und die Beisetzung finden im engsten Familienkreis statt. Frau Prof. Dr. Jutta Limbach studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Freiburg. Sie wurde 1966 an der Freien Universit...mehr

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zerb 11/2016, Erbersatzsteu... / a) Einführung

Das Vermögen von inländischen Familienstiftungen unterliegt in Deutschland alle 30 Jahre einer Erbersatzsteuer (§§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 2 Abs. 2 ErbStG). Dabei handelt es sich faktisch um eine Art Vermögensteuer für Familienstiftungen. Grundlage der Besteuerung ist (anders als sonst im ErbStG) keine Vermögensübertragung, sondern die bestehende Vermögenssubstanz (s. a. § 10 Abs. 1...mehr

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zerb 11/2016, Umstrukturierungen im Bereich mittelständischer Unternehmen

Dr. Jochen Ettinger/Markus Schmitz NWB Verlag, 3. Auflage 2016, Buch inkl. Online-Nutzung, 581 S., 89,– EUR ISBN 978-3-482-59933-0 Umstrukturierungen von Unternehmen sind gerade auch im Bereich mittelständischer Unternehmen ein häufiges Betätigungsfeld für Rechts- und Steuerberater. Da gerade im Vorfeld von Unternehmensnachfolgeregelungen vielfach auch Umstrukturierungsmaßnahm...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / II. Umgangsbegleitung, § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB

Von der Umgangspflegschaft ist die Umgangsbegleitung zu unterscheiden. Beide Rechtsinstitute sind verschieden.[69] Während die Umgangspflegschaft den Regeln des § 1684 Abs. 3 S. 3 und 4 BGB folgt, beruht die Umgangsbegleitung auf der Bestimmung des § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB. Danach kann das Familiengericht anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkun...mehr

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Generelles Kopftuch-Verbot in Kitas ist verfassungswidrig

Leitsatz Erzieherinnen in Kindertagesstätten kann es nicht generell untersagt werden, bei der Arbeit ein islamisches Kopftuch zu tragen, da ein solches Verbot nur verhältnismäßig wäre, wenn hiervon nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr für den Einrichtungsfrieden und die Neutralität des öffentlichen Einrichtungsträgers ausgeht. Sachverhalt Die muslimische Beschwerdeführerin ist türkischer Abstammung, hat aber die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie ist seit einigen Jah...mehr

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FF 10/2016, Keine einstweil... / Leitsatz

Das Bundesverfassungsgericht sieht in Rückführungsfällen in der Regel von dem Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, um den Zweck des HKÜ, das widerrechtlich ins Ausland gebrachte Kind möglichst schnell zurückzuführen und die Sorgerechtsentscheidung am Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes sicherzustellen, nicht zu beeinträchtigen. (Leitsatz der Red.) BVerfG, ...mehr

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FF 10/2016, Mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes beschlossen. Zitat "Wir schaffen mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress. Der Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter wird klar gesetzlich...mehr

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FF 10/2016, Keine einstweil... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin wendet sich im Wege eines isolierten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter Ankündigung der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung einer Kindesrückführung nach Art. 12 Abs. 1 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (im Folgenden: HKÜ). [2] 1. a) Die Antragstelleri...mehr

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FF 10/2016, Gemeinsame elte... / III. Abänderung

Bei Trennung der Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, erfolgt die Erstentscheidung des Gerichtes nach § 1671 Abs. 1 BGB. Dabei ist es unerheblich, ob die gemeinsame Sorge kraft Gesetzes bei verheirateten Eltern oder gemäß § 1626a BGB zustande gekommen ist. § 1696 Abs. 1 S. 2 BGB bestimmt ausdrücklich, dass Entscheidungen nach § 1626 Abs. 2 BGB gemäß § 1671 B...mehr

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FF 9/2016, Betreuungsgeld –... / 1. Was wurde entschieden?

Das Bundesverfassungsgericht[2] hat das Betreuungsgeld mangels bundesrechtlicher Gesetzgebungskompetenz für verfassungswidrig erklärt. Materiell hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Betreuungsgeld nicht befasst.[3] Es ging somit bei dem Urteil nicht um Familienpolitik, sondern allein um Staatsorganisationsrecht, nämlich um die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme...mehr

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FF 9/2016, Betreuungsgeld –... / 1

Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes gekippt. Die bayerische CSU hatte diese familienpolitisch umstrittene Leistung einst durchgeboxt und will sie nun nahtlos in einen landesrechtlichen Familienzuschuss umwandeln.[1] Handelt es sich um bayerische Provinzialität oder um einen Aspekt der Familiengerechtigkeit?mehr

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FF 9/2016, Zur gemeinsamen ... / 2 Anmerkung

Das Kindschaftsrecht wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, was die Zahl der Entscheidungen angeht, eher durch das Bundesverfassungsgericht als durch den 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs als zuständigem Fachsenat für Familiensachen geprägt. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass der BGH in dem jetzt entschiedenen Fall nach längerer Zeit wieder Gelegenheit zu grundl...mehr

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FoVo 9/2016, Auskunftsanspr... / 1 I. Die Entscheidung

InsO verweist auf ZPO Die Erhebung der Auskünfte nach § 802l ZPO durch den Gerichtsvollzieher ist im Insolvenzverfahren gemäß § 4 InsO i.V.m. § 802 Abs. 1 ZPO zulässig und zur Sachverhaltsaufklärung auch verhältnismäßig. § 802l ZPO ist auch im Insolvenzverfahren anwendbar. Zwar gilt dies nicht für alle Vorschriften der ZPO über die Zwangsvollstreckung. Die Anwendung von Vorsc...mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Steuerrecht

Unterhaltsleistungen sind auch bei einer Steuernachzahlung für einen mehrjährigen Zeitraum als außergewöhnliche Belastung abziehbar (BFH, Urt. v. 28.4.2016 – VI R 21/15). Die Besteuerung der Altersrenten seit 2005 ist verfassungsgemäß – sofern nicht gegen das Verbot der doppelten Besteuerung verstoßen wird. Mit dem Vorbringen gegen die Richtigkeit eines Urteils des Bundesverf...mehr

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FF 9/2016, Zur gemeinsamen ... / 1 Gründe:

[1] A. Der Antragsteller begehrt die gemeinsame elterliche Sorge mit der Antragsgegnerin für die am 3.9.2009 geborene gemeinsame Tochter L. [2] Der Antragsteller (im Folgenden: Vater) und die Antragsgegnerin (im Folgenden: Mutter) lebten bis 2012 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Aus dieser ist neben der betroffenen Tochter ein im Jahr 2000 geborener Sohn hervorgegangen. ...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Bundesverfassungsgericht wird 65 Jahre alt

Keinesfalls im Rentenalter, sondern allenfalls in den besten Jahren präsentiert sich das BVerfG, das im September dieses Jahres 65 Jahre alt geworden ist. Nachdem im Mai 1949 das Grundgesetz in Kraft getreten und zwei Jahre später mit dem BVerfGG die Grundlagen für die Arbeit des Gerichts gelegt waren, nahm es am 7.9.1951 mit 23 Richtern und einer Richterin seine Arbeit im P...mehr

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ZAP 1/2016, Anwaltsmagazin / Anwälte begrüßen BKA-Urteil

Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz vom 20. April, mit dem die Verfassungsrichter Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt haben (vgl. dazu auch ZAP EN-Nr. 377/2016, in diesem Heft), schon kurz nach Bekanntwerden der Entscheidung begrüßt. Insbesondere die Aussagen des Urteils ...mehr

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ZAP 5/2017, Der durchschnittliche, nicht auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierte Rechtsanwalt – Eine verfassungsrechtliche Figur für den Strafverteidiger?

Der praktisch tätige Anwalt weiß, dass Substantiierungsanforderung von Gerichten auf allen Ebenen flexibel ausgelegt werden. Im Zivilprozess sind die Fälle Legion, in denen von den Tatsachengerichten Substantiierungsanforderungen verlangt werden, die mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht vereinbar sind. Eine Möglichkeit der Abhilfe zum BGH bietet die Nichtzulassun...mehr

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ZAP 21/2016, Die begründungslose Entscheidung

Die Nichtbegründung von Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe des Bundes stellt eine seit langem bekannte und verfassungsrechtlich gebilligte Praxis dar (vgl. BVerfGE 50, 287, 290). Besonders bedeutsam wird das Problem bei der Nichtbegründung bzw. Pauschalbegründung der Zurückweisung von Nichtzulassungsbeschwerden (§ 544 Abs. 2 S. 2 ZPO) oder der Verwerfung der Revision i...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / 3. Verfassung und Sozialrecht – Vereinbarkeit von Sozialrecht mit höherrangigem Recht

Im Grundgesetz wird das Wort "sozial" nur an wenigen Stellen verwendet (s. Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 und 74 Nr. 12 GG), im Grundrechtskatalog fehlen soziale Grundrechte. Dies bedeutet nicht, dass die Bundesrepublik (als sozialer Staat) der Sozialpolitik wenig Beachtung schenken würde. Für unsere Volkswirtschaft ist der soziale Sektor von großer wirtschaftlicher Tragweite. Di...mehr

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ZAP 11/2016, Grußwort zum 67. Deutschen Anwaltstag in Berlin

"Wenn das Strafrecht alles richten soll – Ultima Ratio oder Aktionismus?" ist das Motto des Deutschen Anwaltstages vom 1. bis 3. Juni 2016 in Berlin. Als der Deutsche Anwaltverein (DAV) sein diesjähriges Schwerpunktthema festlegte, konnte er noch nicht ahnen, dass das Bundesverfassungsgericht ihm durch eine breit gestreute Bitte um Stellungnahme ungeahnte Aktualität verschaff...mehr