Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

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FF 11/2017, Anforderungen a... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich, auch im Wege des Eilantrags, gegen den im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgten teilweisen Entzug der elterlichen Sorge für seine beiden im Jahr 2016 geborenen Zwillingstöchter. [2] 1. a) Der Beschwerdeführer, ein belgischer Staatsangehöriger, ist Vater zweier Kinder. Die Eltern leben voneinander getrennt. Der Beschwerdeführer woh...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 6. Ausschluss des Umgangsrechts der Eltern(teile) mit ihrem in einer Pflegefamilie lebenden Kind

Eltern, deren Kinder in einem Pflegeverhältnis (Vollzeitpflege als zeitlich befristete oder Dauerpflege nach § 33 SGB VIII oder Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII) leben, bleiben weiterhin umgangsberechtigt.[44] Da auch diese Eltern hinsichtlich ihrer fremduntergebrachten Kinder grundsätzlich eine Rückführungsperspektive haben,[45] muss der Umgang der Eltern mit den Kindern a...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 1. Umgangsausschluss bei unmittelbarer Gewalttätigkeit des Vaters gegen den Sorgeberechtigten (und (un-)mittelbar gegen das Kind)

Ist häusliche Gewalt im Spiel und richtet sich diese unmittelbar nur gegen den anderen Elternteil bei der Übergabe des Kindes an den Umgangsberechtigten, so ist die Rechtsprechung in Bezug auf die Kindeswohlgefährdung zurückhaltend. Denn diese kann dadurch abgewendet werden, dass ein Umgangspfleger das Kind von dem sorgeberechtigten Elternteil abholt und das Kind dem umgangs...mehr

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AGS 11/2017, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde (§§ 574 Abs. 1 Nr. 2, 575 ZPO) ist nicht begründet. Im Ergebnis zu Recht hat das Beschwerdegericht gemeint, dem Beklagten zu 3) stehe lediglich ein Anspruch auf Ersatz der hälftigen Kosten zu, § 91 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 und 3 ZPO. 1. Zu Unrecht geht das Beschwerdegericht davon aus, dass die Beklagten zu 3) u. 4)...mehr

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Sommer, SGB V § 117 Hochsch... / 2.2 Forschung und Lehre

Rz. 4 Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) schützt die freie wissenschaftliche Betätigung. Gegenstand dieser Freiheit sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u. a. Beschluss v.8.4.1981, BVerfGE 57 S. 70) vor allem die auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei der Suche nach Erke...mehr

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Abzinsung Pensionsrückstellung mit 6 % verfassungswidrig?

Leitsatz Das Finanzgericht Köln hält den im Gesetz vorgeschriebenen Zinssatz von 6 % für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen (Abzinsung der künftigen Pensionszahlungen) für nicht mehr realitätsgerecht und deshalb verfassungswidrig. Es hat diese Frage für das Jahr 2015 dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Sachverhalt Ein mittelständisches Unternehmen in der Rechtform ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter (Nr. 18 Buchst. b)

Rz. 190 [Autor/Stand] Steuerfrei sind – nach § 13 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b ErbStG, geltend für Erwerbe mit Steuerentstehungszeitpunkt nach dem 31.12.2008[2] – auch Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter, deren ausschließlicher Zweck die Teilnahme an Bundes-, Landtags- oder Kommunalwahlen ist und die entweder bei der letzten Wahl mindestens ein Mandat errungen haben oder ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Schenkungsteuerbefreiung grundstücksbezogener Zuwendungen zwischen Ehe- und zwischen Lebenspartnern (Abs. 1 Nr. 4a)

Rz. 21 [Autor/Stand] Schenkungsteuerfrei sind nachbenannte[2], im Zusammenhang mit einem "Familienheim"[3] stehende, auch mittelbare, Zuwendungen zwischen Ehegatten und zwischen Lebenspartnern i.S. des Lebenspartnerschaftsgesetzes [4], d.h. die im sog. Lebenspartnerschaftsregister der Standesämter eingetragen sind:[5] Verschaffung des Mit-/Eigentums (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ...mehr

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FF 10/2017, Reform des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Symposion des Familienrechtsausschusses im DAV Nach jahrelanger intensiver fachlicher Diskussion hat der Ausschuss Familienrecht im DAV eine Initiativstellungnahme zur Reform des nachehelichen Ehegattenunterhaltsrechts entwickelt, die auf einem Symposion einem fachlich hoch kompetenten Publikum zur Diskussion gestellt wurde. Leitmotiv der Reform soll die gemeinsame Elternveran...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 [Autor/Stand] Soweit sich der Erwerb aus Hausrat inkl. Wäsche und Kleidung sowie sonstigen beweglichen Gegenständen zusammensetzt, stehen Personen der Stkl. I Freibeträge [2] bis zu 41 000 EUR bzw. 12 000 EUR[3] zu (Nr. 1 Buchst. a und b). Alle andere Erwerber erhalten hierfür insgesamt nur einen Freibetrag in letztgenannter Höhe (Nr. 1 Buchst. c). Maßgebend ist selbstv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Zuwendungen von Kindern an erwerbsunfähige Eltern und Voreltern (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 41 [Autor/Stand] Eine nur selten praktisch werdende Regelung[2]: Eltern, Adoptiveltern und Stiefeltern sowie Großeltern können von ihren (Adoptiv-/Stief-)Kindern bzw. Enkeln Vermögen von Todes wegen oder durch Schenkung (§ 1 Abs. 2 ErbStG) steuerfrei erwerben, wenn der Erwerb zusammen mit ihrem übrigen Vermögen eine Freigrenze von 41 000 EUR nicht übersteigt[3] und der Erw...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verfassungswidrigkeit der Verlustabzugsbeschränkung des § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG

Leitsatz Der vollständige Untergang eines Verlustabzugs bei einer Übertragung von mehr als 50 % der GmbH-Anteile steht nicht im Einklang mit dem Grundgesetz. Diese Rechtsfrage wird dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Sachverhalt In 2008 wurden 80 % der Anteile an einer GmbH unmittelbar übertragen. Die GmbH verfügte aus früheren Jahren über einen Verlustvortrag. Das Finanz...mehr

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Sauer, SGB II § 6a Zugelass... / 2.1 Allgemeines zur zugelassenen kommunalen Trägerschaft

Rz. 17c Das BVerfG führt in seinem Urteil v. 7.10.2014 aus, der verfassungsändernde Gesetzgeber habe mit Art. 91e GG für das Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine umfassende Sonderregelung geschaffen. Er habe auf ein Urteil des BVerfG v. 20.12.2007 reagiert, das die Zusammenarbeit von Agenturen für Arbeit und Kommunen in gemeinsamen Einrichtungen (seinerzeit sog....mehr

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Jansen, SGG § 62 Rechtliche... / 2.5 Rechtliches Gehör in der mündlichen Verhandlung

Rz. 23 Bei einem Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung muss den Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung und Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben, Gelegenheit gegeben werden, sich zur Sach- und Rechtslage selbst zu äußern (BSG, Beschluss v. 26.5.2014, B 12 KR 67/13 B; Beschluss v. 7.7.2011, B 14 AS 35/11 B; Beschluss v. 30.6.2009,...mehr

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zerb 08/2017, Kein Zugangsr... / Aus den Gründen

A. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands für die Beklagte 600 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Die vom Landgericht ausgesprochene Verurteilung der Beklagten, der Erbengemeinschaft "Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten” zu gewähren, kommt inhaltlich einem Auskunf...mehr

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zfs 7/2017, Aktuelle Rechts... / F. Beweisverwertungsverbot bei Verstoß gegen § 81a StPO

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer nicht entscheidungserheblichen Passage eines Beschlusses[81] Bedenken dagegen erhoben, dass Erkenntnisse, die unter Verstoß gegen § 81a Abs. 2 StPO (Richtervorbehalt bei Blutentnahmen) gewonnen wurden, im Verwaltungsrecht verwertet werden dürfen. Das ist kritisch zu sehen. Der hierzu vorliegenden neueren Bewertung des OVG Münster [82...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Gesetzesbegründung

Rz. 297 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung ist insbesondere im Hinblick auf die unklare Bewertungshierarchie von besonderer Bedeutung. Dabei ist hervorzuheben, dass nach der Gesetzesbegründung die Feststellungslast, ob statt der Ertragswertmethode eine vergleichsorientierte Methode oder eine Multiplikatormethode angewendet werden kann, von demjenigen zu tragen ist, der sic...mehr

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FF 07/08/2017, Eilanträge betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare erfolglos

BVerfG, Beschl. v. 14.6.2017 – 2 BvQ 29/17 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die Eilanträge der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare abgelehnt. Die Anträge richten sich gegen die unterbliebene Beschlussfassung über die entsprechenden...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fehlende realitätsgerechte Relation bei der Bemessungsgrundlage

Rz. 277 [Autor/Stand] Das BVerfG legt mit dem Beschluss vom 7.11.2006 dar, dass die erbschaftsteuerliche Ermittlung der Bemessungsgrundlage beim Betriebsvermögen schon auf der Bewertungsebene nicht den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt. Die daraus resultierenden Besteuerungsergebnisse sind nicht mit den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Rz. 8 des Beschlu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Problematik der rückwirkenden Anwendung

Rz. 34 [Autor/Stand] Der Kapitalisierungsfaktor ist mit dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.11.2016[2] rückwirkend für alle Erwerbe nach dem 31.12.2015 eingeführt worden. Damit reduziert sich das bisher maßgebende Wertniveau um ca. 25 %. Mit der Einführung des für Erwerbe nach dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Verfügungsbeschränkungen

Rz. 199 [Autor/Stand] In der Praxis wird die Zulässigkeit einer Verkaufsableitung häufig auch daran scheitern, dass nach dem Gesellschaftsvertrag Anteilsübertragungen nur innerhalb der Familiengesellschafter gestattet sind. Der Kreis der Gesellschafter kann zwar im Laufe von Generationen sehr groß werden, so dass sich die einzelnen Familienmitglieder in tatsächlicher Hinsich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtsverordnung versus Gesetz

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Ermittlung des Jahresertrags sollte zunächst zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung bei gleichen Sachverhalten und zur Erleichterung der Bewertung mit Zustimmung des Bundesrats in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist jedoch letztlich im Bewertungsgesetz geregelt worden. § 203 BewG ist für Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Komplexe Strukturen

Rz. 105 [Autor/Stand] Bei der Konzeption des vereinfachten Ertragswertverfahrens ist eine grundsätzliche Orientierung an dem von den Oberfinanzdirektionen Nordrhein-Westfalens entwickelten Leitfaden erkennbar, der in der Praxis im Wesentlichen in Betriebsprüfungsfällen relevant war. Der Leitfaden und auch das vereinfachte Ertragswertverfahren eignen sich grundsätzlich ledigl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. FG Hessen vom 16.2.2016

Rz. 494 [Autor/Stand] Das FG Hessen hat sich dagegen mit Urteil vom 16.2.2016[2] für den Ansatz des Kurswerts entschieden. Danach sind Anteilsscheine eines offenen Immobilienfonds, deren Rücknahme gemäß § 81 InvG ausgesetzt ist, nicht gemäß § 11 Abs. 4 BewG mit dem Rücknahmepreis, sondern mit dem zum Bewertungsstichtag im Rahmen des Freiverkehrs festgestellten niedrigeren Bö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wahl der Wertermittlungsmethode

Rz. 279 [Autor/Stand] Mit Rz. 109 und 110 des Beschlusses des BVerfG vom 7.11.2006[2] wird hinsichtlich der vom Gesetzgeber vorzusehenden Wertermittlungsmethoden Folgendes ausgeführt: „bb) In der Wahl der Wertermittlungsmethode, derer er sich zur Bestimmung des gemeinen Werts von Vermögensgegenständen bedient, ist der Gesetzgeber hingegen grundsätzlich frei. Inwieweit die pra...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Anhaltspunkte für das Vorliegen begründeter Zweifel

Rz. 99 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat Anhaltspunkte formuliert, in welchen Fällen vom Vorliegen begründeter Zweifel auszugehen ist.[2] Die beispielhafte Aufzählung der maßgebenden Anhaltspunkte wirft zwar weitere Fragen auf. Dennoch wird erkennbar, wie die Finanzverwaltung grundsätzlich mit dieser Frage umgehen will. Rz. 100 [Autor/Stand] R B 199.1 Abs. 6 ErbStR 2011 [...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / 3. Bundesverfassungsgericht und EGMR zur grundsätzlichen Achtung dieses Rechts

Die erste Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, die hierzu Stellung nimmt, stammt aus dem Jahre 1988.[7] Es ging um die Frage, ob ein erwachsenes Kind gegen seine Mutter einen Anspruch auf Benennung des biologischen Vaters hat. Das Gericht bejahte unter dem damaligen Nichtehelichenrecht einen solchen Anspruch grundsätzlich. Es leitete diesen aus dem allgemeinen Persönlichke...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / a) Rechtsprechung des BVerfG

Allerdings ist – wie bereits angedeutet – das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung nicht ausnahmslos gegeben.[39] Sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auch nach der des EGMR können die allgemeinen Persönlichkeitsrechte anderer betroffener Personen einer Durchsetzung dieses Rechts entgegenstehen. Es wurde bereits erwähnt, dass das Bundesverfas...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / a) Recht auf erlangbare Informationen

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinen ersten Entscheidungen deutlich gemacht, dass es den Staat nicht in der Pflicht zu einer Informationsverschaffung sieht.[16] Vielmehr darf der Staat erlangbare Informationen nicht vorenthalten. Dies dürfte man wohl angesichts des Gewichts, das dem Kenntnisrecht jedenfalls inzwischen zugebilligt wird, dahin verstehen: Die Rech...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / b) Analoge Anwendung von § 1598a BGB

Eine analoge Anwendung von § 1598a BGB auf andere Fälle, insbesondere ein gegen den biologischen Elternteil gerichteter Anspruch, wird zwar von Teilen der Literatur bejaht. Das Bundesverfassungsgericht hat einer analogen Anwendung dieser Vorschrift aber in seiner Entscheidung vom April 2016 eine Absage erteilt, weil eine bewusste Lücke vorliege.[54]mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / b) Unterscheidung zwischen Kenntnis und Status

Da es um Kenntnis, also nur um den Zugang zu Informationen über die eigene Abstammung geht, ist dieses Recht im Grundsatz statusunabhängig, d.h. es besteht für das in der Ehe geborene Kind ebenso wie für das außerehelich geborene Kind. Es muss auch nicht notwendig mit der Begründung oder Veränderung einer entsprechenden statusmäßigen Beziehung verbunden sein. Sprich: Der bio...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / c) § 242 BGB (eventuell Verbindung mit § 1618a BGB)

Außerhalb eines Statusverfahrens kommt möglicherweise als Anspruchsgrundlage für einen Auskunftsanspruch die Generalklausel des § 242 BGB in Betracht. Soweit die Eltern die entsprechenden Kenntnisse haben, kann zusätzlich § 1618a BGB herangezogen werden. Der BGH hat einen Auskunftsanspruch gegen den eine heterologe Insemination vornehmenden Arzt auf § 242 BGB in Verbindung m...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / 1. Das Recht der rechtlichen Eltern

Rechtliche Väter, die Zweifel an der Abstammung der ihnen rechtlich zugeordneten Kinder haben, können zur Klärung derselben die Vaterschaft innerhalb gewisser Fristen anfechten. Die Rechtsprechung verlangt dafür jedoch einen sog. "Anfangsverdacht".[56] Einen solchen Anfangsverdacht substantiiert vorzutragen, mag unter Umständen schwer sein. Die Praxis wich auf sog. "heimliche...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / 3. Verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Vorgaben

Aus dem Familienschutz des Art. 6 Abs. 1 GG i.V.m. § 1589 BGB lässt sich ein Recht auf eine der Abstammung entsprechende Zuordnung jedenfalls nicht ableiten, weil der verfassungsrechtliche Begriff der Familie nicht auf der einfachgesetzlichen Verwandtschaftsbeziehung aufbaut. Art. 6 GG umfasst auch die nur rechtliche und die nur sozial-familiäre Beziehung[74] sowie die allei...mehr

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FF 6/2017, Anforderungen an... / 1 Gründe:

[1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Übertragung der elterlichen Gesundheitsfürsorge für seine 2005 geborene Tochter auf die Mutter. [2] Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. [3] Sie hat keine Aussicht auf Erfolg, da sie offensichtlich unzulässig (unten 1) und offenbar unbeg...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / b) Rechtsprechung des EGMR

Der EGMR hielt eine Versagung des Kenntnisrechts im Rahmen des den Vertragsstaaten zustehenden Ermessensspielraums für legitim, wenn der staatliche Gesetzgeber eine ausgewogene Abwägung der möglicherweise entgegenstehenden Interessen anderer betroffener Personen vorgenommen hat. So hat er 2003 die französische Regelung zum "accouchement sous x", also zur anonymen Geburt, tro...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / 7. Zusammenfassung des ersten Abschnitts

Aus den Ausführungen in diesem ersten Abschnitt ergeben sich damit fünf Thesen: Aus verfassungs- und menschenrechtlichen Vorgaben ergibt sich ein Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung. Der Gesetzgeber hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass niemandem ermittelbare und feststellbare Informationen vorenthalten werden. Dieses Recht betrifft auch nichtidentifizieren...mehr

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FF 5/2017, Versagung der Va... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich dagegen, dass die Gerichte es ablehnen, ihn als Vater von mehreren in einer kalifornischen Fortpflanzungsklinik kryokonservierten Embryonen festzustellen. [2] 1. a) Der Beschwerdeführer lebt mit seinem Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Sie leben im gemeinsamen Haushalt mit zwei im Jahr 2012 von einer Leihmutter in Kali...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienrecht: Einblicke und Ausblicke

Interview mit Gabriele Ey, Vors. Richterin am OLG Köln Gabriele Ey Schnitzler: Sie sind seit 2004, nach dem Rücktritt von Dieter Miesen, Mitglied der Redaktion der FF. Dr. Büttner, das langjährige Beiratsmitglied der Zeitschrift, hat den Kontakt zwischen uns hergestellt. Wie sehen Sie mit Blick auf das Jubiläumsjahr die vergangenen Jahre? Ey: Im Mai 2004 war ich bei der Sitzung...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 1. Die Vorgabe des GG: Gleichwertigkeit von Familien- und Erwerbsarbeit

Das Grundgesetz sieht dies anders: Das BVerfG leitet eine Gleichwertigkeit von Familienarbeit und Erwerbsarbeit unmittelbar aus der Verfassung ab.[14] Das GG schütze die Ehe gem. Art. 6 Abs. 1, 3 Abs. 2 GG nur als die partnerschaftliche, gleichberechtigte Gemeinschaft der Ehegatten.[15] Die Ehegatten hätten gleiches Recht und gleiche Verantwortung bei der Ausgestaltung ihres...mehr

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FF 5/2017, Versagung der Va... / Leitsatz

1. Zur Begründung einer Verfassungsbeschwerde gehört es, dass das angeblich verletzte Recht bezeichnet und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird. Wesentlicher Zweck des Begründungserfordernisses der §§ 23 Abs. 1 S. 2, 92 BVerfG ist es sicherzustellen, dass das Bundesverfassungsgericht ohne weitere Ermittlungen über die Sachentscheidungsvorauss...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / 1. Einleitung

Der geschäftsführende Ausschuss entschloss sich im November 1996 anlässlich der Herbsttagung in Hamburg, eine eigene Zeitschrift für die Mitglieder zu kreieren. Dies war der Startschuss für die FF! Sie ist seit 1.5.1997 auf dem Markt. Ganz bewusst hat man damals den Begriff "Forum" gewählt. Dieses Forum sollte dem Austausch von Meinungen, der Diskussion von widerstreitenden Rec...mehr

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FF 5/2017, Stellungnahme de... / 2. Folgeregelungen im BGB

§ 1600d BGB Auch diese Regelung beschränkt sich auf eine solche im Kontext der ärztlich assistierten Reproduktion und regelt nicht die private Samenspende. Da die Lebenssachverhalte der Privatspende sich häufig von denjenigen der assistierten unterscheiden, ist dies konsensfähig. Zugleich wird nicht verkannt, dass damit eine Ungleichbehandlung der Rechte von Personen einhergeh...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 2. Dogmatische Hürden?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 6.2.2001[24] zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen der bisherigen Linie des BGH – einer fast grenzenlosen Vertragsfreiheit – den Boden entzogen hatte, stand der BGH vor der Notwendigkeit einer Neuorientierung. Die Chance einer grundsätzlichen Neuorientierung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichwerti...mehr

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FF 5/2017, Interviews in Forum Familienrecht 1997–2017

1997 Kindschaftsrechtsreform – Kindesunterhaltsgesetz – Mediation Eherechtsreform – Kindschaftsrechtsreform – Fachanwalt Familienrecht Familiengerichtstag – Reformvorhaben – Familiengerichtsbarkeit Herbsttagung – Kindschaftsrechtsreform – Familiengerichtsbarkeit 1998mehr

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FF 5/2017, Das Kind im Mittelpunkt

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Nürnberg (24.–26.11.2016) Die Herbsttagung war wieder sehr gut besucht: Etwa 400 Teilnehmer waren nach Nürnberg gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. Abstammungsrecht, Samenspende...mehr

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Sommer, SGB V § 135 Bewertu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Während sich das Dritte Kapitel zu den speziellen Anspruchsvoraussetzungen für die im Leistungskatalog aufgeführten Leistungen verhält, hat der Gesetzgeber innerhalb der Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern im Vierten Kapitel in § 135 für die Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung ein Prüfungsverfahren zur ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fortgesetzte Gütergemeinschaft (Abs. 2)

Rz. 6 [Autor/Stand] Ergänzend bestimmt § 20 Abs. 2 ErbStG , dass bei Fortsetzung einer Gütergemeinschaft[2] die Erwerber des Anteils des Erblassers am Gesamtgut nur anteilig Steuerschuldner sind. Das sind regelmäßig die gemeinsamen Kinder des Ehepaars (§ 4 Abs. 1 ErbStG, § 1483 Abs. 1 BGB). Beachten Sie: Die Vorschrift wurde durch das ErbStRG an die geänderte Fassung des § 4 A...mehr

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zerb 4/2017, § 2057a BGB – ... / bb) Einbezug der Vermögensinteressen der übrigen Erben und Pflichtteilsberechtigten

Für die endgültige Bestimmung der Höhe des Ausgleichungsbetrags sind schließlich auch die Vermögensinteressen der übrigen Erben und der Pflichtteilsberechtigten sowie die Höhe des gesamten Nachlasses zu berücksichtigen. Streitig ist, ob der Ausgleichungsbetrag im Einzelfall sogar den Wert des gesamten Nachlasses mit der Folge erreichen darf, dass für die übrigen Abkömmlinge n...mehr

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zerb 4/2017, Zur Pflichttei... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist auf der Leistungsstufe größtenteils begründet und nur zu einem geringfügigen Teil unbegründet. Dem Kläger steht gegen die Beklagten als Gesamtschuldner ein ordentlicher Pflichtteilsanspruch in Höhe von 916.946,16 EUR aus den §§ 2303 Abs. 1, 2309 BGB zu. Der Kläger ist Abkömmling des Erblassers iSv § 2303 Abs. 1 S. 1 BGB, denn er ist sein Enkel. Insowe...mehr