Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte ab 2009

Rz. 17 [Autor/Stand] Das Anwendungsproblem wiederholte sich aufgrund des Beschlusses des BVerfG v. 7.11.2006[2] nicht. Zwar war auch in 2008 zunächst offen, ab wann das neue Recht konkret gelten soll. Fest stand im Laufe des Jahres 2008 nur, dass die Anwendung neuen Rechts spätestens für Besteuerungszeitpunkte nach dem 31.12.2008 erforderlich ist.[3] Eine Rückwirkung war gru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Nachweis ab 2009

Rz. 190 [Autor/Stand] Für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer gilt für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2009 der Sechste Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes. Insoweit ist § 198 BewG für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts maßgebend. Das gilt nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.6.2015[2] auch für die Ersatzbemessungsgrundlage bei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008

Rz. 25.1 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 gelten die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes. Das gilt sowohl für die Erbschaft-/Schenkungsteuer als auch – nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.6.2015[2] und entsprechend der Änderung der in § 8 Abs. 2 GrEStG i.d.F. des Art. 8 Nr. 2 StÄndG 2015[3...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Typisierender Wert

Rz. 27 [Autor/Stand] § 138 Abs. 3 Satz 1 BewG i.d.F. vor dem Jahressteuergesetz 2007[2] bestimmte, dass die Grundstückswerte typisierende Werte sind, die von dem allgemeinen Wertniveau "gemeiner Wert" abweichen. Damit brachte das Bewertungsgesetz klar zum Ausdruck, dass die Grundstückswerte nicht darauf ausgerichtet sind, einen gemeinen Wert anzustreben, sondern einen pausch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Besonderheiten bei Nutzungsrechten

Rz. 142 [Autor/Stand] Probleme bereiten in der Praxis die Fälle, in denen ein bebautes Grundstück, das im Ertragswertverfahren zu bewerten ist, mit einem Nutzungsrecht, z.B. mit einem Nießbrauch, belastet ist. Zwar ist unstreitig, dass das Nutzungsrecht bei der Ermittlung des Ertragswerts nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG nicht berücksichtigt werden kann, da es für den Ansatz der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Behrens, Hofmann, UVR 2015, 285–288, BVerfG fordert Neuregelung der Grundstücksbewertung für die Zwecke der Grunderwerbsteuer mit Rückwirkung ab 1.1.2009; Bock, Weis, GmbHR 2016, 205–213, Änderungen beim mittelbaren Gesellschafterwechsel (§ 1 Abs. 2a GrEStG) und der grunderwerbsteuerlichen Ersatzbemessungsgrundlage durch das Steueränderungsgesetz 2015; Bopp, HFR 2015, 891, G...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Streitwert: Wirksamkeit des Verwaltervertrags

Leitsatz Beim Streit um die Wirksamkeit des Verwaltervertrags ist für das Gesamtinteresse auf die Restvergütungsforderung des Verwalters abzustellen. Normenkette GKG § 49a Das Problem Kläger K wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den im Urteil des Amtsgerichts (AG) enthaltenen Beschluss, durch den der Streitwert auf 64.043,04 EUR festgesetzt worden ist. Er begehrt die Herab...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / I. Einleitung

Das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte geht nicht ohne Bremsspuren oder gar Funkenflug ab. Immer häufiger werden die Fälle, in denen das BVerfG Verfassungsbeschwerden (ohne Begründung!) nicht zur Entscheidung annimmt, um anschließend feststellen zu müssen, dass der EGMR der daraufhin erhobenen Individual- bzw. Menschenrech...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / a) Die gesetzliche Regelung

Nach der Bestimmung des § 10 Abs. 2 S. 1 Nichtehelichengesetz a.F., die das Bundesverfassungsgericht mehrfach für mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 6 Abs. 5 GG, vereinbar erklärt hatte,[43] wurde auch nichtehelichen Kindern beim Ableben des Vaters ein Erbersatzanspruch gegen die Erben in Höhe des Wertes des Erbteils zuerkannt, allerdings beschränkt auf die nach dem ...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / III. Fazit

Die Gegenüberstellung von Entscheidungen/Beschlussfassungen des BVerfG einerseits und des EGMR andererseits auf dem Gebiet des Familienrechts aus den letzten ca. 15 Jahren macht zunächst deutlich, dass der EGMR bei Einzelfallentscheidungen eher bereit ist, konkret-situativ zugunsten der Beschwerdeführer insbesondere auch dann zu votieren, wenn das zuvor mit der gleichen Ange...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / 1. Zwei-Eltern-Prinzip

Der AK hält daran fest, dass ein Kind rechtlich nicht mehr als zwei Eltern gleichzeitig haben soll.[11] Das ist keinesfalls diskussionslos: Forderungen nach einer "pluralen Elternschaft" sind in mehr oder minder großem Ausmaß in den vergangenen Jahren immer wieder erhoben worden.[12] Konkurrenz um eine Elternstelle kann es z.B. geben, wenn der genetische Vater mit dem Eheman...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / a) Häusliche Pflege

Die Betroffenen bevorzugen die häusliche Pflege, die auch das Gesetz an die erste Stelle stellt. In nahezu ¾ aller Pflegefälle erfolgt die Pflege im eigenen Haushalt. Bei knapp der Hälfte aller Pflegefälle sind es ausschließlich Angehörige, Freunde und Nachbarn, die diese Versorgung erbringen. In einem weiteren Viertel besteht eine Unterstützung oder auch Vollversorgung durc...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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Sommer, SGB V § 189 Mitglie... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Bress, Die Mitgliedschaft der Rentenantragsteller und Rentenbezieher, WzS 1993 S. 225. ders., Das Ende der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner, KrV 1993 S. 150. Minn, Neuregelung in der KVdR – Optionsrecht für bislang freiwillig versicherte Rentner, ErsK 2002 S. 139. Nommensen, Die Krankenversicherung der Rentner seit 1. April 2002, BKK 2002 S. 132. Karl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nur teilweise Versteuerung von Bareinnahmen wegen eines strukturellen Erhebungsdefizits bei der Besteuerung

Leitsatz Ein bargeldintensiver Betrieb hat keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf nur teilweise Besteuerung seiner Bareinnahmen wegen eines strukturellen Erhebungsdefizits bei der Besteuerung bargeldintensiver Geschäftsbetriebe wie z. B. Gaststätten und Hotels. Sachverhalt Die Klägerin, eine oHG, betreibt bargeldintensive Gaststätten und Hotelbetriebe. Das Finanzamt veran...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Tatbestand des § 129 Abs. 1 BewG

Rz. 16 [Autor/Stand] § 129 Abs. 1 BewG regelt, dass die Einheitswerte, die nach den Wertverhältnissen am 1.1.1935 festgestellt sind oder noch festgestellt werden, weiter gelten. Rz. 17 [Autor/Stand] Während auf dem Gebiet der ehemaligen Bundesrepublik am 13.8.1965 ein Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes [3] erlassen wurde und in der Folge das Bewertungsgesetz – BewG 196...mehr

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FF 6/2018, Fortbildungsverp... / D. Fazit

Die für viele zu unverbindliche Forderung einer intensiveren Richterfortbildung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode macht das Dilemma deutlich: Gewünscht ist eine fundiertere Richterfortbildung, in Länderkompetenze soll aber nicht eingegriffen werden und schon gar nicht soll der Verdacht aufkommen, die richterliche Unabhängigkeit solle eing...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / 3. Ersatzeltern

Können Eltern – aus welchen Gründen auch immer (mangelnde Eignung, Krankheit, Tod) – ihre Kinder nicht selbst betreuen, müssen andere Personen zur Pflege und Erziehung der Kinder einspringen. Die bevorzugte Hilfe rekrutiert sich aus dem Kreis der Verwandten oder dem sozialen Umfeld. Der Tochter, dem Sohn soll in einer schwierigen Lage geholfen werden und die Enkel sollen nic...mehr

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FF 6/2018, Keine Verletzung... / Leitsatz

1. Das Wohl des Kindes ist auch bei Aufhebung der gemeinsamen Sorge und der Übertragung des Sorgerechts auf nur einen Elternteil oberste Richtschnur. Jede gerichtliche Lösung eines Konflikts zwischen Eltern, die sich auf die Zukunft des Kindes auswirkt, muss das Kind in seiner Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen. Sorgerechtsentscheidungen müssen daher den Wi...mehr

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FF 6/2018, Keine Verletzung... / 1 Gründe:

[1] I. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge für seine beiden 15- beziehungsweise 17-jährigen Söhne. [2] 1. a) Der Beschwerdeführer ist Vater zweier Söhne, die seit der Trennung ihrer Eltern im September 2014 bei der Mutter leben und jeglichen Kontakt mit ihrem Vater strikt ablehnen. Zwischen den E...mehr

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Kostenentscheidung bei Weitergeltungsanordnung des BVerfG

Leitsatz Der Kläger, dessen Revision zurückgewiesen wird, hat die Kosten des Revisionsverfahrens auch zu tragen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt auf Vorschriften beruht, die zwar verfassungswidrig sind, deren Anwendung im Streitfall aber aufgrund einer entsprechenden Anordnung des BVerfG zulässig ist. Normenkette § 182 Abs. 2 Satz 1 AO, § 135 Abs. 2 FGO, § 34a Abs. 3 BVe...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 3. Unterhalt in der Paarbeziehung

Das dritte Element – Unterhalt in der Paarbeziehung – kam erst im Jahr 2007 durch das Bundesverfassungsgericht ins Spiel.[5] Die Verfassungsrichter stellten einen vergleichenden Bezug zwischen § 1615l BGB und § 1570 BGB, also mit dem Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten her und legte fest, dass die Dauer des Betreuungsunterhalts für eheliche und nichteheliche Kinder ni...mehr

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FF 5/2018, Erneute Verfahre... / 1 Gründe:

[1] I. Das Familiengericht bewilligte der Antragsgegnerin mit Beschl. v. 1.10.2015 Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des gegen sie anhängig gemachten Scheidungsverfahrens. Mit Beschl. v. 29.11.016 hob es die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf, weil die Antragsgegnerin absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige Angaben über die persönlichen oder wir...mehr

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zerb 5/2018, Gleichzeitige ... / 4. Dem Standpunkt der Finanzverwaltung kann nicht gefolgt werden

Der Standpunkt der Finanzverwaltung, Zuwendungen ausländischer Stiftungen an deutsche Destinatäre unterlägen (auch) der Schenkungsteuer, ist nicht zu folgen. a) Die Auslegung der Finanzverwaltung ist vom Wortlaut des § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG nicht gedeckt. § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG unterscheidet zwischen "Stiftungen" (Satz 1) und "Vermögensmassen ausländischen Rechts" (Satz 2), ...mehr

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zerb 5/2018, Erbschaftsteue... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 4 FGO). Das FG hat im Ergebnis zu Recht entschieden, dass dem Kläger für den Erwerb des Anteils an der D-KG die Steuerbefreiung nach § 13 a iVm § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG nicht zu gewähren ist. Die Vermietung der Wohnungen durch die D-KG erforderte keinen wirtschaftlichen Geschäftsb...mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von U... / Aus den Gründen

Gründe: [1] I. Die Beteiligten streiten über die Pflicht zur Erstattung der Beiträge ihrer Kinder zur privaten Krankenversicherung für die Zeit ab August 2014 und im Wege eines isolierten Drittwiderantrags über eine Teilhabe des Vaters an der Ersparnis der Mutter der Antragsteller durch den ihr gewährten erhöhten Beihilfebemessungssatz. [2] Die Antragsteller sind die 2004 und...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Religionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung bei kirchlichen Arbeitgebern

Leitsatz Die Entscheidung kirchlicher Träger, dass die Religionszugehörigkeit Voraussetzung bei der Einstellung von Mitarbeitern ist, ist gerichtlich voll überprüfbar. Sachverhalt Die konfessionslose Klägerin bewarb sich 2012 auf eine vom Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung (Deutschland) ausgeschriebene befristete Referentenstelle für ein Projekt, das die Erstellung des Parallelberichts zum Internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von rassistisch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG Abkürzungsverzeichnis

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FF 4/2018, Der (die) ideale Familienrichter(in)?

Klaus Schnitzler Was sind die Eigenschaften, die einen guten Familienrichter[1] auszeichnen? Da sind zunächst einmal die wichtigsten Eigenschaften für jeden Juristen, die im Studium und im Referendariat trainiert werden: "Gute Juristinnen und Juristen zeichnen sich durch eine bestechende Klarheit in der Analyse, durch Kreativität, Fantasie und Präzision aus. Sie können meisterh...mehr

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FF 4/2018, / Betreuung und Unterbringung

BGH, Beschl. v. 7.2.2018 – XII ZB 334/17 In einem Unterbringungsverfahren ersetzt die Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich (im Anschl. an Senatsbeschl. v. 8.3.2017 – XII ZB 516/16, FamRZ 2017, 911). BGH, Beschl. v. 31.1.2018 – XII ZB 527/17 Hat der Betroffene mehre...mehr

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Jansen, SGG § 55a Normenkon... / 2.1.5 Vorrang der verfassungsgerichtlichen Überprüfung

Rz. 10 Das Normenkontrollverfahren ist nach Abs. 3 ausgeschlossen, wenn ein Landesgesetz die Prüfung der Vereinbarkeit von Satzungen oder anderen Rechtsvorschriften mit Landesrecht durch das Verfassungsgericht des Landes vorsieht. Damit wird sowohl im Wortlaut des Abs. 3 als auch in der Gesetzesbegründung deutlich gemacht, dass es nicht darauf ankommt, ob der Antragsteller o...mehr

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Verwendung von ausschließlich männlichen Personenbezeichnungen auf Bankformularen

Zusammenfassung Frauen können in Formularen unter grammatikalisch männlichen Personenbezeichnungen erfasst werden und haben keinen Anspruch darauf, dass grammatikalisch weibliche Personenbezeichnungen verwendet werden. Der Sachverhalt Die Klägerin ist Kundin einer Sparkasse, in deren Formularen und Vordrucken im Geschäftsverkehr ausschließlich grammatikalisch männliche Persone...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Benz, Die Bestandskraft von Verwaltungsakten der Sozialversicherungsträger, WzS 1986 S. 161. ders., Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, BG 1987 S. 31. Bieback, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als Institut staatlicher Haftung für rechtswidriges Verwaltungshandeln, DVBl. 1983 S. 159. ders., Grundlagen und Schranken des sozialrechtlichen Herstellungsanspruc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2 Verfassungsrechtliche Fragen

Rz. 9 Verfassungsrechtliche Bedenken sind insbesondere gegen den SolZ1991 erhoben worden. Die Besonderheit seiner Erhebung bestand darin, dass nach dem Regelungsziel des Gesetzgebers dem SolZ nur Steuern auf Einkünfte unterliegen sollten, die nach dem 30.6.1991 und vor dem 1.7.1992 erzielt wurden. Da aber für die Veranlagungsfälle ein Durchschnittssatz für die Vz 1991 und 19...mehr

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Anfechtung der Vaterschaft / 1 Gründe:

[1] I. In der vorliegenden Abstammungssache ficht der Antragsteller (Beteiligter zu 2) als biologischer Vater die Vaterschaft des Beteiligten zu 3 zu dem im Januar 2013 geborenen Kind (Beteiligte zu 1) an und begehrt seine Feststellung als rechtlicher Vater. [2] Der Beteiligte zu 3 und die Kindesmutter (Beteiligte zu 4) haben zwei gemeinsame (2007 und 2011 geborene) Söhne. Si...mehr

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Auskunft über Einkommen bei... / 2 Anmerkung

Sachverhalt Die Ehefrau begehrt im Scheidungsverbund von ihrem Ehemann Unterhalt und verlangt dazu in der ersten Stufe Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Ehemann gibt sein Einkommen mit monatlich 6.000 EUR bis 7.000 EUR netto an und erklärt, unbegrenzt leistungsfähig zu sein. Entscheidungsgründe Ein Auskunftsanspruch über die Einkommens- und Vermögensverhält...mehr

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zerb 2/2018, Zur Verjährung... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Klägers bleibt in der Sache ohne Erfolg. Der Kläger macht mit der Berufung nur noch geltend, dass das Landgericht die Stufenklage zu Unrecht auf allen Stufen abgewiesen habe, weil sein Anspruch aus § 2329 BGB gegen die Beklagten nicht verjährt sei. Dieser Rechtsauffassung vermag sich der Senat nicht anzuschließen. Dem Kläger stehen zwar grundsätzlich...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.4.1 Rechtsentwicklung in der Bundesrepublik

Ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern (im Gesetz früher als "nichteheliches Kind" bezeichnet) ist erst seit Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes am 1.7.1970 Abkömmling seines Vaters im Rechtssinne. In Erbfällen nach diesem Termin war es zwar gesetzlicher Erbe erster Ordnung nach seinem Vater, wurde aber neben miterbenden ehelichen Kindern und dem Ehegatten auf ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.3.3 Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz

Grundgedanke dieses Gesetzes ist, dass der Minderjährige nicht auf Grund von Handlungen seiner Eltern verschuldet in die Volljährigkeit entlassen werden soll. Denn nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts[44] ist die Möglichkeit der Eltern, ihre minderjährigen Kinder bei Fortführung eines von den Kindern ererbten Handelsgeschäfts finanziell unbegrenzt zu verpflichten (§...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 7.2 Auswirkung der Inhaltskontrolle von Eheverträgen auf das Erbrecht?

Ausgehend von den Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des BGH zu den Grenzen der Vertragsfreiheit bei Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen und der hierfür entwickelten Inhaltskontrolle wird zunehmend diskutiert, inwieweit auch Erb-, und Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen.[60] Konkrete Berührungspunkte zu...mehr

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FF 1/2018, Familienrechtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Interview mit Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts (1. Senat) Prof. Dr. Gabriele Britz Schnitzler/FF: Sie sind seit Februar 2011 Mitglied des für wesentliche Teile des Familienrechts zuständigen Senats beim Bundesverfassungsgericht. Die Hälfte der Amtszeit ist vielleicht ein ganz guter Zeitpunkt, Sie zu befragen. Welche Entscheidungen aus der Zeit ...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / I. Der Weg zur Öffnung der Ehe zwischen Gesetzgebung und Bundesverfassungsgericht

Die Öffnung des Familienrechts für gleichgeschlechtliche Paarbeziehungen nahm ihren Ausgang in der – seinerzeit von einer heute kaum mehr vorstellbaren politischen Kontroverse begleiteten – Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahre 2001 durch das – fortbestehende[4] – Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).[5] Das BVerfG hat das seinerzeit mit einer abstrakten N...mehr

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FF 1/2018, Anforderungen an... / 2 Anmerkung

1. Das Bundesverfassungsgericht, im entschiedenen Fall die 2. Kammer des Ersten Senats, hatte Gelegenheit, seine in den letzten Jahren entwickelten Leitlinien zum Recht der Eltern aus Art 6 Abs. 2 S. 1 GG auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder erneut in die familiengerichtliche Praxis zu tragen. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war der im einstweiligen Anordnungsverfahren...mehr

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zerb 1/2018, Nachlassvertei... / 1. Gibt es formelle Regelungen?

Das Bürgerliche Gesetzbuch nennt zwar das Losverfahren im Gesetz, macht aber keine Vorgaben, wie es konkret durchzuführen ist. Dabei gibt es zahlreiche Gesetze und Verordnungen,[6] die ebenfalls ein Losverfahren vorsehen. So wird sogar in § 15 Abs. 2 S.1 BVerfGG ein Losverfahren für den Fall der fehlenden Beschlussfähigkeit des Senats angeordnet, durch das solange Richter de...mehr

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Verletzung rechtlichen Gehörs bei übergangenem Beweisantrag

Hinweis "Das erstinstanzliche Gericht hat den Beweisantrag des Berufungsklägers auf Einholung eines verkehrsanalytischen Gutachtens übergangen. Der Berufungskläger hatte hierdurch die Tatsache unter Beweis gestellt, dass er mit seinem Gespann aus Pkw und Wohnanhänger auf der zweispurigen BAB den Fahrspurwechsel auf die linke Spur schon vollständig abgeschlossen hatte, als de...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / aa) Träger der elterlichen Verantwortung – Ein Elternteil ausreichend?

Rz. 51 Die Verordnung selbst trifft keine nähere Bestimmung dazu, wer "Träger der elterlichen Verantwortung" ist und lässt somit die familienrechtlichen Bestimmungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten zur Anwendung gelangen.[92] Nicht beantwortet ist damit die – jedenfalls in Deutschland – seit einiger Zeit umstrittene Frage, ob hier eine Einwilligung bzw. Zustimmung durch be...mehr

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FoVo 12/2017, Inkassokosten... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen

IKU wird in eigenem Namen tätig Die sofortige Beschwerde ist begründet. In dem angefochtenen Beschluss wie auch im Nichtabhilfebeschluss geht das Vollstreckungsgericht zunächst zutreffend davon aus, dass das Inkassounternehmen seine Tätigkeit vorliegend nicht als Bevollmächtigter des etwaigen ursprünglichen Gläubigers, sondern nach Forderungsübernahme selbst als Gläubiger aus...mehr

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FF 12/2017, Personenstandsrecht muss weite-ren positiven Geschlechtseintrag zulassen

BVerfG, Beschl. v. 10.10.2017 –1 BvR 2019/16 Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag "weiblich" oder "männlich" keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts m...mehr

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Allgemeinverfügung zu Umlagen an Zusatzversorgungseinrichtungen

Kommentar Mit einer neuen Allgemeinverfügung weisen die Finanzbehörden alle Einsprüche zurück, die sich gegen die Steuerpflicht von Zuwendungen an Zusatzversorgungseinrichtungen richten. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit Allgemeinverfügung vom 16.11.2017 alle Einsprüche allgemein zurückgewiesen, die an diesem Tage anhängig und zulässig waren und mit denen Steuerb...mehr

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Sommer, SGB V § 192 Fortbes... / 2.2.4 Erziehungs- oder Elterngeldbezug (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 29 Die Regelung über die Erhaltung der Pflichtmitgliedschaft im Zusammenhang mit Erziehungsgeld ist mehrfach geändert worden. Die Vorschrift i. d. F. des Gesundheitsreformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) sah zunächst die Erhaltung der Mitgliedschaft vor, soweit Erziehungsgeld bezogen wird. Diese Regelung wurde mit Wirkung ab 1.1.1992 durch Art. 3 des 2. Ges...mehr