Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2017, Anwaltsmagazin / Länder wollen Finanzierungsstopp für verfassungswidrige Parteien

In ihrer Plenarsitzung am 10. Februar beschloss die Länderkammer einstimmig auch eine Entschließung zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung. Darin spricht sie sich insbesondere dafür aus, einen entsprechenden Hinweis des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren (vgl. hierzu ZAP EN-Nr. 103/2017) aufzugreifen und die rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Anwaltsmagazin / 4 Zwangsbehandlung von Betreuten

Eine Regelungslücke im Genehmigungsverfahren für lebenswichtige medizinische Zwangsbehandlungen von Personen, die selbst zu einer verantwortlichen Entscheidung nicht in der Lage sind, soll mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung geschlossen werden, der jetzt dem Bundestag zugegangen ist (vgl. BT-Drucks 18/11240). Die Lücke war durch einen Beschluss des Bundesverfassungsg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2016, Oberste Gerichtshöfe – ineffektive Rechtsschutzinstanz?

Sind mehr als 20.000 EUR (noch) im Streit (Wert der Beschwer für eine Nichtzulassungsbeschwerde gem. § 26 Nr. 8 EGZPO), gibt es in der Zivilgerichtsbarkeit i.d.R. einen dreistufigen Gerichtsaufbau, der beim BGH endet. Ebenso endet der Instanzenzug in Strafsachen beim BGH, sofern das LG Eingangsinstanz war. Eine Kontrolle durch den BGH erscheint damit in den wesentlichen Fäll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2017, Anwaltsmagazin / Bundesratsentwurf zur Änderung der Grundsteuer

Der Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Grundstücksbewertung reformiert und damit eine "rechtssichere, zeitgemäße und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage" für die Grundsteuer geschaffen werden soll. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (vgl. BT-Drucks 18/10753) zielt darauf ab, die Grundsteuer als verlässliche kommunale Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Personalia

Der bisherige Münchener Generalstaatsanwalt Peter Frank wird neuer Generalbundesanwalt. Der Bundesrat stimmte Ende September einer entsprechenden Empfehlung von Bundesjustizminister Heiko Maas zu. Frank folgt damit Harald Range nach, der wegen seines öffentlich geäußerten Vorwurfs eines "unerträglichen Eingriffs in die Unabhängigkeit der Justiz" im Zusammenhang mit der sog. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 21/2015, Anwaltsmagazin / Vielfache Kritik an geplanter Erbschaftsteuerreform

Nachdem der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf (vgl. zum Vorhaben zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 19/2015, S. 1007 f.) davor gewarnt hat, die Unternehmenserben stärker zu begünstigen als bisher und hier insbesondere die vorgesehene Verschonung i.H.v. 20 bzw. 35 % bei hohen vererbten Unternehmensvermögen ohne Durchführung einer entsprechenden Bedürftigkeitsprüfung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2015, Anwaltsmagazin / Länder legen dem BVerfG neue Beweise gegen NPD vor

Im NPD-Verbotsverfahren haben die Länder dem Bundesverfassungsgericht Mitte Mai eine Vielzahl neuer Beweise vorgelegt. Wie Nachrichtenagenturen meldeten, hatten dies die Ländervertreter und deren Prozessbevollmächtigter, Prof. Christian Waldhoff, zuvor am 8. Mai beschlossen. Das BVerfG hatte die Antragsteller im März aufgefordert, weitere Belege für das aggressive und antidem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2016, Die Menschenre... / I. Einleitung

Die Anwaltschaft macht insgesamt immer noch zu wenig Gebrauch von der Menschenrechtsbeschwerde, einem (außerordentlichen) Rechtsbehelf. Der hohe Prozentsatz unzulässiger bzw. gestrichener Beschwerden wirkt auf den ersten Blick sicher abschreckend. Über weitere Gründe für die Zurückhaltung lässt sich nur spekulieren. Gewiss spielt auch die Scheu, in einer anderen als der Mutt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2017, Die neuen Regel... / I. Vorbemerkung

Die Neuregelungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes wurden infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 notwendig. Es erteilte dem Gesetzgeber mit Frist zum 30.6.2016 den Auftrag, die Abgrenzung des steuerlich begünstigten zum nicht begünstigten Betriebsvermögen zu treffen sowie die sog. Lohnsummenregelung zu überarbeiten und schließlich di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 18/2016, Verfassungswidrigkeit des Regierungsentwurfs zum Bauvertragsrecht?

Der Entwurf der Bundesregierung zum Bauvertragsrecht vom 18.5.2016 (BT-Drucks 18/8486) befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Nach erster Lesung im Bundestag am 10.6.2016 und einer Stellungnahme des Bundesrats wurden am 22.6.2016 Sachverständige im Rechtsausschuss angehört. Mit Inkrafttreten des Gesetzes rechnet man im Jahr 2017. Heftig umstritten ist dabei insbeso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 8/2017, Vertretung in Zivilsachen beim Bundesgerichtshof

Vor dem Bundesgerichtshof können sich die Beteiligten in zivilrechtlichen Verfahren nur durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, der beim Bundesgerichtshof zugelassen ist. Die Singularzulassung, die das Bundesverfassungsgericht als verfassungsmäßig gebilligt hat (Beschl. v. 31.10.2002 – BvR 819/02, JZ 2003, 252), gewährleistet, auch unter Berücksichtigung ihrer Filterfunkt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2016, Anwaltsmagazin / Zeitdruck wegen Erbschaftsteuerreform wächst

Der Zeitdruck, unter dem sich Regierung und Parlament wegen des vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Termins zur Neuregelung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts befinden, hat sich jetzt nochmals verschärft. Unmittelbar nachdem der Bundesrat Mitte Juli den Vermittlungsausschuss angerufen und damit verdeutlicht hatte, dass sich das Gesetzgebungsvorhaben um weitere Monat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2017, Von der Rundfunkgebühr zur Fernsehsteuer

Jeder, der ein Auto hält (und meist auch selber fährt), zahlt dafür selbstverständlich eine staatliche Kfz-Steuer (§ 1 KraftStG). Kaum ein Steuerpflichtiger regt sich darüber auf. Leistung und hoheitliche Gegenleistung empfinden die meisten als halbwegs fair. Bis vor einigen Jahren wurde mit der Forderungserhebung für eine andere (staatsvertraglich verordnete) "Leistung" ähnl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2015, Anwaltsmagazin / Expertenkontroverse zur geplanten Tarifeinheit

Der derzeit vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 2/2015, S. 52) sollte noch nicht das letzte Wort zu diesem Thema sein. Dafür plädierte die Mehrheit der Sachverständigen Anfang Mai bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales. Für das Gesetz sprachen sich der Deutsche Gewerk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 17/2015, Maas(los)

Herr Range ist nicht der erste Generalbundesanwalt, der in den vorzeitigen Ruhestand entlassen worden ist. Aber er ist der erste, der gehen musste, weil er das Legalitätsprinzip beachtet hat. Die vom Generalbundesanwalt geleitete Bundesanwaltschaft beim BGH ist dem Bundesjustizminister unterstellt, §§ 142 ff. GVG. § 147 Nr. 1 GVG regelt die Dienstaufsicht, die aktuell unter d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2015, Grußwort zum 66. Deutschen Anwaltstag in Hamburg

"Streitkultur im Wandel – weniger Recht?" ist das Motto des diesjährigen Deutschen Anwaltstages vom 11. bis 13. Juni 2015 in Hamburg. Die beiden Schwerpunktveranstaltungen "Gerichtsschließungen – Aufgabe der Rechtspflege" und "Streitkultur im Wandel – Aufgabe der Rechtspflege" und die sie begleitenden Fachveranstaltungen lassen vermuten, dass es eine allgemeine Diskussion zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 17/2016, Rechtsprechung... / b) Menschenwürdiges Existenzminimum

Die vorgenannten Entscheidungen betreffen den europarechtlichen Kontext. Verfassungsrechtlich ist jedoch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu berücksichtigen (insb. Urt. v. 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 und v. 18.7.2012 – 1 BvL 10/10). Dieses Grundrecht stellt ein Menschenrecht dar, welches glei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2016, Anwaltsmagazin / Anwälte begrüßen BVerfG-Entscheidung zu Sozietätsverboten

Die jüngste Entscheidung des BVerfG, mit dem § 59a BRAO insoweit für verfassungswidrig erklärt wurde, als darin eine gemeinschaftliche Berufsausübung zwischen Rechtsanwälten und Ärzten oder Apothekern in Form einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt wird (vgl. ZAP EN-Nr. 215/2016), ist auf einhellige Zustimmung der Anwaltsverbände gestoßen. Unmittelbar nach Bekanntwerden de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Anwaltsmagazin / DAV kritisiert mangelnden Rechtsschutz im Asylpaket II

Das sog. Asylpaket II, mit dem Asylverfahren beschleunigt und der Familiennachzug eingeschränkt wurde, ist Mitte März in Kraft getreten (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 8/2016, S. 393). Der Deutsche Anwaltverein hat kürzlich auf einer Diskussionsveranstaltung Kritik an der Ausgestaltung des Gesetzespakets geübt, insbesondere bemängelte er einen fehlenden Zugang der Flüchtlinge zum R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2017, Anwaltsmagazin / Personalia

Am 10. Januar ist der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und spätere Bundespräsident Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Roman Herzog im Alter von 82 Jahren verstorben. Prof. Herzog habilitierte 1964 und hatte seit 1969 den Lehrstuhl für Staatslehre und Politik an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer inne, deren Rektor er in den Jahren 1971 und 1972 war...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 8/2017, Anwaltsmagazin / 9 EU kritisiert weiterhin deutschen Dienstleistungssektor

Die EU-Kommission kritisiert weiterhin das hohe Regulierungsniveau im deutschen Dienstleistungssektor. In ihrem kürzlich veröffentlichten Länderbericht bemängelt sie u.a., dass es in Deutschland an einer Strategie fehle, um den Wettbewerb im Dienstleistungssektor über geringfügige Anpassungen hinaus substanziell zu verbessern und die reglementierten Berufe zu modernisieren. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 13/2015, Anwaltsmagazin / Personalia

Zum neuen Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins wurde Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg aus Berlin gewählt. Er löst RA Prof. Dr. Wolfgang Ewer ab, der nach sechsjähriger Amtszeit sein Amt zur Verfügung gestellt hatte. Schellenberg ist seit 1999 Mitglied des Vorstands des DAV, seit 2013 ist er auch Schatzmeister des Vereins. Seine anwaltliche Tätigkeit liegt im Ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2016, Anwaltsmagazin / Verfassungsrichter warnen vor Verfall der Demokratie in Europa

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle und sein französischer Amtskollege Laurent Fabius haben sich besorgt über den Zustand der Europäischen Union (EU) geäußert. In einem gemeinsamen Interview mit einer deutschen und einer französischen Tageszeitung warnten sie mit Blick auf die politischen Entwicklungen in Ungarn und Polen vor einem Verfall der Rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2016, Bundesjustizministerium will Urteilsverkündungen live aus dem Gerichtssaal

Ende Mai hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte“ vorgelegt. Bis zum 8.7.2016 sollte die Stellungnahme der Beteiligten erfolgen. Ein Grund für die gerade einmal vier bis fünf Woc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2017, Anwaltsmagazin / Wichtige Gesetzesverkündungen im Überblick

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2016, Anwaltsmagazin / Neuregelungen im November

In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen die Bereiche Justiz, Steuern, Gesundheit und Landwirtschaft. Im Einzelnen: Maßnahmen gegen Menschenhandel Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel soll der strafrechtliche Schutz von Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution verbessert werden. Bi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 14/2015, Rechtsprechung... / 1. Kirchliches Arbeitsrecht, eingeschränkte gerichtliche Überprüfung

Dem hier darzustellenden Beschluss des BVerfG vom 22.10.2014 (2 BvR 661/12, ZAP EN-Nr. 922/2014 = NZA 2014, 1387, hierzu Edenharter NZA 2014, 1378), lag als Sachverhalt zugrunde: Der Kläger des arbeitsgerichtlichen Ausgangverfahrens war als Chefarzt bei einem katholischen Krankenhaus beschäftigt. Zum Beginn des Arbeitsverhältnisses war er nach katholischem Ritus in erster Eh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Auswahl und Bestellung

Rn 5 Auch nach Inkrafttreten der InsO gestaltet sich bis heute das Verfahren der Auswahl und Bestellung des Insolvenzverwalters im Einzelfall vielerorts höchst unterschiedlich, vor allem aber meist intransparent. So gab es so genannte geschlossene Listen, in die ein Verwalterkandidat nur aufgenommen wurde, wenn ein bisher regelmäßig bestellter Verwalter aus der Liste ausschi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Bestellung des Insolvenzverwalters, der zentralen Figur des Insolvenzverfahrens.[1] Sie lehnt sich an die früheren Regelungen in § 38 VerglO und § 5 Nr. 2 GesO an[2] und ergänzt diese um das Merkmal einer Eignung für den jeweiligen Einzelfall. Damit soll dem erheblich erweiterten Aufgabenbereich des Insolvenzverwalters nach der Insolvenzordnung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2016, Verfassungsrec... / 1 Gründe:

[1] Es liegen keine Gründe für die Annahme zur Entscheidung vor (§ 93a BVerfGG). Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Sie lässt nicht erkennen, dass der Beschwerdeführer in Grundrechten verletzt sein könnte. [2] Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für seinen Sohn auf die Mutte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2016, Elisabeth Selbert und die Gleichstellung der Frauen

Eichel/Stolterfoht (Hrsg.) 2015, 160 Seiten, illustrierter Sammelband, euregioverlag, 20 EUR, ISBN: 978-3-933617-62-0 Der 37. Band der Reihe "Die Region trifft sich – Die Region erinnert sich", befasst sich mit dem Leben und Wirken von Elisabeth Selbert. 13 Autorinnen und Autoren haben ihren Werdegang, ihre Arbeit und ihre Bedeutung beschrieben. Wer war Elisabeth Selbert? Sie g...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Investmentbesteuerung: § 18 Abs. 3 AuslInvestmG im Verhältnis zum Drittstaat

Kommentar Das BMF hat in einem weiteren Schreiben zur Pauschalbesteuerung von Investmentfonds in Bezug auf die Anwendung des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG im Verhältnis zu Drittstaaten Stellung zu mehreren BFH-Urteilen zum EuGH-Urteil "Wagner-Raith" genommen. Hintergrund: Verstoß gegen Kapitalverkehrsfreiheit Der BFH hat mit Urteil v. 25.8.2009 (I R 88, 89/07), unter anderem entsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2016, Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungsklärungsanspruch

BVerfG, Urt. v. 19.4.2016 – 1 BvR 3309/13 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Bereitstellung eines Verfahrens zur sog. rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater von Verfassungs wegen nicht geboten ist. Der aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / VII. Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB

Eine gesamtschuldnerische Haftung der Eltern für ärztliche Behandlungskosten des Kindes folgt nicht aus dem gemeinsamen Sorgerecht oder § 1357 Abs. 3 BGB, so das Bundesverfassungsgericht, welche eine anderslautende amtsgerichtliche Entscheidung, die es als unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ansah, wegen objektiver Willkür aufgehoben hat.[55] Der Bundesgerichtsh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / C. Deutscher Familiengerichtstag 2015

Der Vorstand des Deutschen Familiengerichtstages hat folgende Empfehlung verabschiedet: Zitat "Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Teilhabeanspruch der Ehegatten auch am Vermögen steht das Güterrecht im Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts“.[91]" Diese an die Rechtsprechung gerichtete Empfehlung zum Ehevertragsrecht hätte im Falle ihrer Umsetzung dur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2016, Aktuelle Entwicklungen in der Familienrechtspolitik

Interview mit Dr. Sabine Sütterlin-Waack, MdB (CDU/CSU), und Sonja Steffen, MdB (SPD) Dr. Sabine Sütterlin-Waack Sonja Steffen FF/Schnitzler: Ihre Arbeit wird im Augenblick von der Flüchtlingsproblematik in Deutschland und in Europa bestimmt. Trotzdem wollen wir gemeinsam einige Fragestellungen erörtern, die den Familienrechtler interessieren. Sie sind beide Rechtsanwältinnen u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2016, Ergänzungspflegs... / III. Richtervorbehalt und Drittbeteiligung

Dass die konkrete Ausgestaltung des elterlichen Umgangsrechts in Konfliktfällen grundsätzlich richterlicher Entscheidung vorbehalten bleiben muss, wird im vorerwähnten Fall der Fremdunterbringung besonders deutlich. Ein Ausschluss der Eltern vom Umgang mit ihrem in einer Pflegestelle untergebrachten Kind sowie die Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts unterliegen streng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2016, Berücksichtigung... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Der Antragsteller begehrt als Sozialhilfeträger vom Antragsgegner Elternunterhalt aus übergegangenem Recht für den Zeitraum ab Januar 2012. [2] Der Antragsgegner ist der Sohn des im Jahre 1941 geborenen S., der seit Anfang 2010 von einem Pflegedienst in der eigenen Wohnung betreut und versorgt wird. S. bezieht von dem Antragsteller laufende Sozialhilfe nach §§ 61 ff. S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zur Barabfindung bei einem Squeeze-Out bei beherrschten Unternehmen

Zusammenfassung Die bei einem Squeeze-Out den Minderheitsaktionären zu gewährende angemessene Barabfindung errechnet sich auch bei beherrschten Unternehmen aus dem Ertragswert des Unternehmens. Dies gilt jedenfalls dann, wenn dieser höher ist als der Barwert der aufgrund des Unternehmensvertrags dem Minderheitsaktionär zustehenden Ausgleichszahlungen. Hintergrund Die Beteiligt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2016, Unternehmensna... / 1

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17.12.2014 das ErbStG für teilweise verfassungswidrig, aber noch (zunächst) bis zum 30.6.2016 für anwendbar erklärt. Aktuell werden daher Übertragungen von Betriebsvermögen in letzter Minute noch vorgenommen werden, um die aktuelle schenkungsteuerschonende Rechtslage zu nutzen. Vor allem Übertragungen von Unternehmensanteilen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2016, Urteilsverkündung in Sachen "Abstammungsklärung"

Az.: 1 BvR 3309/13 Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 24.11.2015 (siehe Pressemitteilungen Nr. 76/2015 vom 27.10.2015 und Nr. 81/2015 vom 9.11.2015) am Dienstag, 19. April 2016, 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe, sein Urteil verkündet, wonach die Verfassungsbes...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 23 Sozialhi... / 3 Literatur

Rz. 70 Bethäuser, Zur Auslegung des Art. 1 des Europäischen Fürsorgeabkommens, DVBl. 1983 S. 536. Berger , Die Sozialhilfeansprüche von Ausländerinnen und Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland und aufenthaltsrechtliche Konsequenzen des Sozialhilfebezugs, Diss., Bonn 2005. Budde, Sozialhilfe für "Bürgerkriegsflüchtlinge" – Zur Problematik des § 120 BSHG, MDR 1994 S. 644. B...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
EuGH-Vorlage zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" und zur Berücksichtigung des Gutglaubensschutzes beim Vorsteuerabzug

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Enthält eine zur Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug nach Art. 168 Buchst. a i.V.m. Art. 178 Buchst. a MwStSystRL erforderliche Rechnung die "vollständige Anschrift" i.S.v. Art. 226 Nr. 5 MwStSystRL, wenn der leistende Unternehmer in der von ihm über die Leistung ausgestellten Rechnung eine Anschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2016, Ablehnung der Au... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf Rückübertragung der elterlichen Sorge für ihre beiden Kinder. [2] 1. Die Beschwerdeführerin ist Mutter eines 2003 geborenen Sohnes und einer 2008 geborenen Tochter. Die Beschwerdeführerin und der Kindesvater waren nicht miteinander verheiratet. Sie lebten mit den Kindern in einem gemeinsamen H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2016, Die Reparatur der Reform der Sachaufklärung

Rechtzeitig auf neue Rechtslage vorbereiten Die Reform der Sachaufklärung hat eine Vielzahl von Streitfragen aufgeworfen. Mit einem ersten Reparaturgesetz steuert der Gesetzgeber nun nach. Gelegenheit gibt ihm der Umstand, dass die EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Kontopfändung Ergänzungen und Anpassungen im nationalen Recht erfordert (hierzu in FoVo 4/2016). Und so ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 3. Reichweite des Anspruchsübergangs (Abs. 1 S. 1, S. 4)

Keineswegs einheitlich geregelt sind die vom Anspruchsübergang erfassten Ansprüche. Während die cessio legis im SGB XII, UVG, BAföG und SGB III auf Unterhaltsansprüche beschränkt ist, gehen nach § 33 SGB II alle Ansprüche des Leistungsempfängers auf das Job-Center über. Dies betrifft zivilrechtliche Ansprüche – u.a. Pflichtteils- und Zugewinnansprüche sowie das Recht auf Sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2016, Recht auf unbena... / I. Die "verunglückten" Fälle und das Bundesverfassungsgericht

Es sind häufig nicht alltägliche Fälle, die das Bundesverfassungsgericht dazu veranlassen, eine höchstrichterliche Rechtsprechung im Familienrecht mit einem Federstrich zur Makulatur werden zu lassen. Familienrechtler erinnern sich noch an den "Paukenschlag aus Karlsruhe",[2] der die Ehevertragsfreiheit der damaligen familiengerichtlichen Rechtsprechung beendet hat. Zugrunde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2016, Recht auf unbena... / Einführung

Das Bundesverfassungsgericht hat unter dem Beifall des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb)[1] den "Blick ins Schlafzimmer" von Frauen zur Durchsetzung des bloßen Geldanspruchs (Unterhaltsregress) des Scheinvaters wegen des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Frauen versagt. Gleichzeitig hat es sich zu den Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung im Familienrecht geäuß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 2/2016, Wenn das Kredi... / II. Die Lösung

Drittschuldner offenbar ohne Kenntnisse im Rechtsdienstleistungsrecht Der Drittschuldner offenbart, über keine Kenntnisse im Rechtsdienstleistungsrecht zu verfügen. Nach § 10 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) darf ein registriertes Inkassounternehmen Inkassodienstleistungen erbringen, die nach § 2 Abs. 2 RDG als spezielle Form der Rechtsdienstleistung legal definiert s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2016, Recht auf unbena... / 1. Das Recht auf Kenntnis der genetischen Abstammung

Die Grundrechte sind nach klassischer Auffassung staatsgerichtet.[18] Zwischen Privatpersonen ("Horizontalwirkung") wirken sie vermittelt über die Generalklauseln des Zivilrechts.[19] Die diesbezügliche Rechtsfortbildung hat das Bundesverfassungsgericht von den Zivilgerichten wiederholt angemahnt. Die Fachgerichte sollen die Mühen der Rechtsfortbildung nicht scheuen und sich...mehr