Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesregierung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Mitteilung der meldepflichtigen Informationen gemäß § 14 Abs. 2, 3 oder 4 (Abs. 2)

Rz. 8 § 22 Abs. 2 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nr. 5 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 9 Nach § 22 Abs. 2 PStTG muss der meldende Plattformbetreiber die Informationen, die er dem BZSt zu melden hat, innerhalb derselben Frist auch dem meldepflichtigen Anbieter übermitteln. Mit dieser Bestimmung wird sichergestellt, dass die meldepflichtigen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Inhalt und Umfang der Informationspflichten (Abs. 1)

Rz. 6 § 22 Abs. 1 PStTG dient der Umsetzung von Art. 25 Abs. 4 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 7 Meldende Plattformbetreiber sind nach § 22 Abs. 1 PStTG verpflichtet, Anbieter über die Tatsache und den Zweck der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren und sie dabei nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2016/679 [2], die nach § 2a Abs. 5 AO entsprechend auch auf di...mehr

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AGS 11/2023, Zeitschriften aktuell

VorsRiBGH Dr. Ulrich Herrmann und RiOLG Dr. Stefan Andreas Stodolkowitz, Gebührenvorschusspflicht im Rechtsmittelverfahren, NJW 2023, 1190 Gem. § 12 Abs. 1 S. 1 GKG soll im Verfahren nach der ZPO die Klage erst nach Zahlung der gerichtlichen Verfahrensgebühr, die gem. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GKG mit der Einreichung der Klageschrift fällig geworden ist, zugestellt werden. Eine e...mehr

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zfs 11/2023, zfs Aktuell / 2.1 Strafrechtlicher Schutz gemeinnütziger Tätigkeit

Der Bundesrat hat am 20.10.2023 auf Anregung des Freistaats Bayern den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Strafrechtlicher Schutz gemeinnütziger Tätigkeit beschlossen. Der Entwurf sieht vor, die Strafzumessungsregelung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB dahin zu ergänzen, dass hinsichtlich der verschuldeten Auswirkungen der Tat auch solche in Betracht zu zieh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Kritik

Rz. 75 [Autor/Stand] Die Entscheidung des Gesetzgebers, den Wert von selbständig nutzbaren Teilflächen von der Abzinsung auszuschließen, ist kritisch zu beurteilen. Insoweit handelt es sich um eine aufwendige und kleinteilige Regelung, die nur in seltenen Fällen angewendet werden wird, aber in jedem einzelnen Fall geprüft werden muss. Zudem ist die Definition des Begriffs ei...mehr

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zfs 11/2023, zfs Aktuell / 3.1 Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften

Der Bundestag und der Bundesrat haben am 20.10.2023 den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (BT-Drucks 20/8092) angenommen. Durch das Gesetz wird die Lkw-Maut ab dem 1.12.2023 um eine CO2-Komponente erweitert und ab dem 1.7.2024 auf Lkws mit mehr als 3,5 t bis 7,5 t ausgeweitet. Die CO2-Komponente soll ein Preissignal setzen, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ausnahme von der Abzinsung

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Abzinsung des Bodenwerts ist nach § 257 Abs. 2 BewG für den Wert von solchen Teilflächen ausgenommen, die selbständig nutzbar sind. Zur Definition dieser Teilflächen und den damit verbundenen Schwierigkeiten vgl. Rz. 52 ff. Rz. 46 [Autor/Stand] Die Abzinsung bezieht sich im Ergebnis nur auf den Wert des "Hauptgrundstücks", also der Teilfläche, die nic...mehr

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zfs 11/2023, Zehntes Gesetz zur Änderung des StVG - Quo vadis StVG?

Wir Anwälte sollten aufmerksam die anstehende Änderung des StVG beobachten. Im Koalitionsvertrag wurde von den Regierungsfraktionen vereinbart, dass in das StVG zusätzliche Ziele aufgenommen werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen: "Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sachwertfaktoren bei progressiver Abschreibung

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Frage, ob vom Gutachterausschuss ermittelte und im Grundstücksmarktbericht zur Verfügung gestellte Sachwertfaktoren anzuwenden sind, bei deren Berechnung vom Gutachterausschuss eine progressive Alterswertminderung zugrunde gelegt wurde, ist seinerzeit nicht von der Finanzverwaltung beantwortet worden. In diesen Fällen hat der Gutachterausschuss die A...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / I. Einleitung

Schon im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 hatte sich die Ampelkoalition vorgenommen, das Unterhaltsrecht zu modernisieren und die Betreuungsanteile beider Eltern bei der Berechnung des (Kindes-)Unterhalts besser zu berücksichtigen.[1] Nun hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 25.8.2023 hierzu ein Eckpunktepapier vorgelegt[2]. Es sieht Neuregelungen vor, die sich n...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.2.3 Schutz eines berechtigten Interesses

Nicht zu vernachlässigen ist der Umstand, dass § 5 GeschGehG in seinen Nr. 1–3 nur besondere Fälle regelt, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt. Der Tatbestandsausschluss kann aber seiner Formulierung nach auch in anderen – nicht ausdrücklich genannten – Fällen greifen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt. Im Ergebnis ist daher schon auf der Tatbestandsebene...mehr

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Baugewerbe / 3 Steuersatz

Bauleistungen unterliegen grds. dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG von 19 %.[1] Eine Ermäßigung des Steuersatzes ergibt sich bei Bauleistungen regelmäßig nicht. Der ermäßigte Steuersatz von 7 %[2] kommt aber bei der Herstellung eines Hauswasseranschlusses und während der Absenkung des Steuersatzes für die Lieferung von Gas und Wärme[3] auch für die Herstellung eines H...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.2.2 Whistleblowing

Bereits im obigen arbeitsrechtlichen Teil des Beitrags wurde kurz auf die Regelungen zum Whistleblowing eingegangen. Der Umgang mit Whistleblowern ist eine der zentralen strafrechtlichen Fragen bei dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen, weshalb sie auch aus dieser Perspektive noch einmal beleuchtet werden soll. Unter Whistleblowing versteht man im Allgemeinen die Meldung von ...mehr

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Corona-Wirtschaftshilfen, F... / 2.2 Was ist in Bezug auf andere Corona-Hilfen zu beachten?

Neben den oben genannten Corona-Wirtschaftshilfen haben Bund, Länder und Kommunen weitere aufeinander abgestimmte Corona-Hilfsprogramme konzipiert, um Unternehmen, die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten beziehungsweise in einen Liquiditätsengpass geraten sind, zu unterstützen. Um Doppelförderungen auszuschließen erfolgt i...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 3.3 Arbeitsklima

Das Arbeitsklima muss frei von Herabwürdigungen und Erniedrigungen sein. Das AGG erfasst speziell solche, die entweder an eines der Merkmale des § 1 AGG (bspw. Geschlecht und sexuelle Identität) anknüpfen oder sexuelle Belästigungen sind. Für Verstöße seitens der Mitarbeiter haftet der Arbeitgeber, da § 278 BGB ihm das Verhalten der Mitarbeiter zurechnet. Belästigungen i. S. ...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das am 1.1.1993 in Kraft getretene GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) haben sich lediglich einige kleinere technische Änderungen ergeben. Abs. 4 ist gestrichen worden. Durch das 7. SGB V-ÄndG v. 28.10.1996 (BGBl. I S. 1558) ist § 35 mit Wirkung zum 1.1.1997 um den Abs. 1a erweitert worden. Abs. 5 Sätze 2 und 3 sind durch das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (GKV-So...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.2 Festsetzungsverfahren (Abs. 3 und 5)

Rz. 13 Festbeträge für Arzneimittel werden bundesweit vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgesetzt (Abs. 3 Satz 1). Welche Bedeutung den rechnerischen mittleren Tages- oder Einzeldosen oder anderen geeigneten Vergleichsgrößen (zu ermitteln nach Abs. 1 Satz 5 vom Gemeinsamen Bundesausschuss) beizumessen ist, die der Spitzenverband zur Grundlage der Festbetragsfestset...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Diese Regelung gehört zu den umstrittensten des Reformgesetzes. Die Abs. 1 bis 3 regeln die Möglichkeit der bundesweiten Festsetzung von Festbeträgen. Die bei der Festsetzung zu berücksichtigenden Kriterien, die indessen oft nicht mehr als allgemeine Programmsätze sind, finden sich in Abs. 1 und Abs. 5 der Vorschrift. Rz. 5 Die Vorstellungen des Gesetzgebers (vgl. insbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stillstand bei der Arbeitne... / 1. Aufhebung der Einkommensgrenze für Vermögensbeteiligungen

Die Standpunkte zur Aufhebung der Einkommensgrenze für Vermögensbeteiligungen nach § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 5. VermBG fallen deutlich auseinander. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) etwa sah in der Aufhebung der Einkommensgrenze einen "wichtige[n] Schritt, die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand deutlich zu verbessern"[31]. Der DStV begründete dies insbesondere dami...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stillstand bei der Arbeitne... / 3. Arbeitnehmer-Sparzulage

§ 13 5. VermBG = zweite zentrale Norm: Neben § 2 5. VermBG bildet § 13 5. VermBG die zweite zentrale Norm des 5. VermBG, da in ihr die staatlichen Förderungen vermögenswirksamer Leistungen in bestimmten Fällen geregelt ist.[17] Ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht gem. § 13 Abs. 1 S. 1 5. VermBG allerdings nur dann, wenn der Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbstän...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Digitalisierungslexikon / Industrie 4.0

Der Begriff geht auf ein Forschungsprojekt der Bundesregierung zurück. Technische Grundlage hierfür sind intelligente und digital vernetzte Systeme. Mit ihrer Hilfe soll eine weitestgehend selbst organisierte Produktion möglich werden: Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkte kommunizieren und kooperieren in der Industrie 4.0 direkt miteinander.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Digitalisierungslexikon / E-Government

Unter dem Begriff "Electronic Government", kurz: "E-Government", versteht das Bundesministerium des Innern alle Prozesse der öffentlichen Willensbildung, Entscheidungsfindung und Leistungserstellung in Politik, Staat und Verwaltung, soweit sie unter weitestgehender Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien stattfinden. Beispiele Als einige der vielen Beispiele n...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Balko... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall bittet ein Wohnungseigentümer für seinen Mieter, also einen Drittnutzer, um die Gestattung der Anbringung eines "Balkonkraftwerks". Insoweit ist zunächst zu fragen, ob es sich hierbei um einen bloßen Gebrauch handelt oder, wie es das AG annimmt, um eine bauliche Veränderung. Geht es um eine bauliche Veränderung, ist dann zu fragen, ob der Verlangende ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 55 Beitrag... / 2.1 Beitragssatz, Verordnungsermächtigung (Abs. 1 und 1a)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt die Höhe des Beitragssatzes der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. Seit Inkrafttreten der Norm wurde er vielfach erhöht. Er beträgt: ab dem 1.1.1995: 1,00 % ab dem 1.7.1996: 1,70 % ab dem 1.7.2008: 1,95 % ab dem 1.1.2013: 2,05 % ab dem 1.1.2015: 2,35 % ab dem 1.1.2017: 2,55 % ab dem 1.1.2019: 3,05 % ab dem 1.7.2023: 3,40 %. Die Erhöhungen erfol...mehr

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Jansen, SGB VI § 200 Änderu... / 2.1 Beitragsberechnungsgrundlagen

Rz. 5 Bei Zahlung von freiwilligen Beiträgen für einen zurückliegenden Zeitraum sind grundsätzlich folgende Beitragsberechnungsgrundlagen maßgebend: die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167) und der Beitragssatz (§ 158), die im Zeitpunkt der Beitragszahlung gelten (§ 200 Satz 1 Nr. 1; bei Senkung des Beitragssatzes gilt nach Satz 2 der Vorschrift der Beitragssatz des Kal...mehr

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FF 09/2023, Ein modernes Namensrecht: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

Pressemitteilung des Bundesministeriums der JustizNr. 51/2023 vom 23.8.2023 Einführung Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann erklärt aus diesem Anlass: Der Gesetzentwurf sieht eine Modernisierung des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts vor: also des E...mehr

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FF 09/2023, Digitale Verfassungsbeschwerde: Bundesregierung beschließt Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz Nr. 52/2023 vom 23.8.2023 Die Bundesregierung hat heute den von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegten Regierungsentwurf zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht veröffentlicht. Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann erklärt aus diesem Anlass: Zitat "Das Bundesverfass...mehr

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FF 09/2023, Ein modernes Na... / Einführung

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann erklärt aus diesem Anlass: Der Gesetzentwurf sieht eine Modernisierung des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts vor: also des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Das geltende deutsche Namensrecht ist sehr restrik...mehr

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FF 09/2023, Ein modernes Na... / IV. Geschlechtsangepasste Familiennamen

Unter bestimmten Voraussetzungen es künftig möglich sein, eine geschlechtsangepasste Form des Geburts- und Ehenamens zu bestimmen, wie sie – für Frauen – insbesondere der sorbischen Tradition entspricht (z.B. Kralowa in Abwandlung von Kral). Offenstehen soll diese Möglichkeit neben den Angehörigen des sorbischen Volkes auch anderen Personen, sofern die Anpassung ihrer Herkun...mehr

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FF 09/2023, Ein modernes Na... / VI. Kein Zwang zur Namensänderung nach Erwachsenadoption

Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption soll aufgehoben werden. Die angenommene (adoptierte) Person soll den bisherigen Familiennamen behalten können, den Namen der annehmenden Person erhalten können oder eine Kombination aus dem bisherigen und dem Namen der annehmenden Person wählen können. Der Entwurf wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen. Quelle: ht...mehr

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FF 09/2023, Ein modernes Na... / I. Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder

Kernstück der Reform ist die Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder. Wenn Ehepaare einen Ehenamen führen wollen, sollen sie künftig einen Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen können, der sich aus ihrer beider Familiennamen zusammensetzt (z.B. Arnheim-Bauer oder Bauer-Arnheim – mit und ohne Bindestrich). Im geltenden Recht ist dies nicht möglich: Ehename kann nur ...mehr

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FF 09/2023, Ein modernes Na... / V. Geburtsnamen nach friesischer und nach dänischer Tradition

Auch auf die friesische Namenstradition und die Namenstradition der dänischen Minderheit soll das Namensrecht künftig Rücksicht nehmen. Als Geburtsname eines Kindes, das der friesischen Volksgruppe angehört, soll auch ein Patronym – das heißt eine Ableitung vom Vornamen des Vaters – bestimmt werden können (z.B. Johannsen in Abteilung von Johann als dem Vornamen des Vaters). ...mehr

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FF 09/2023, Ein modernes Na... / III. Änderung des Geburtsnamens als Volljähriger

Als weitere Neuerung sieht der Entwurf vor, dass künftig jede volljährige Person ihren Geburtsnamen einmalig durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen kann, ohne dass ein familienrechtliches Ereignis wie Eheschließung oder Scheidung hinzutreten muss. Hierfür sollen drei Varianten zur Verfügung stehen: (1) der Wechsel von dem Namen des einen Elternteils zum Namen...mehr

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FF 09/2023, Ein modernes Na... / 1

Zitat "Am geltenden deutschen Namensrecht zeigt sich deutlich, woran das deutsche Familienrecht insgesamt leidet: überholte Rollenvorstellungen, unlogische Regeln, bürokratische Verfahren. Mit der Reform des Namensrechts gehen wir den ersten Schritt bei der überfälligen Modernisierung des Familienrechts. Wenn Eheleute ihre Verbundenheit durch einen gemeinsamen Doppelnamen aus...mehr

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FF 09/2023, Ein modernes Na... / II. Erleichterung der Namensänderung für Stiefkinder und Scheidungskinder

Stief- und Scheidungskindern soll es in bestimmten Fällen erleichtert werden, ihren Namen zu ändern. Eine vorgeschlagene Neuerung betrifft einbenannte Stiefkinder: Das sind Kinder, die im Wege der Einbenennung den Namen eines Stiefelternteils erhalten haben. Ihnen soll es erleichtert werden, die Einbenennung rückgängig zu machen – und wieder den Geburtsnamen zu erhalten, den ...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / 1. Anforderungen an das elektronische Dokument

Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein, § 130a Abs. 2 Satz 1 ZPO. Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates durch die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) u.a. die techn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften (nationales Recht, internationale Bezüge)

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Norm ist im Dritten Buch des HGB innerhalb der für alle Kaufleute geltenden Bewertungsvorschriften (Erster Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt, Dritter Titel) verankert und betrifft damit – unter Berücksichtigung der Befreiung von Einzelkaufleuten nach § 241a – alle bilanzierenden Kaufleute. Gegenüber § 252 Abs. 2, der ein Wahlrecht zur Abweichung von...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 5. Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands

Nach der derzeit herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rspr. nimmt der nach § 68b StPO für die Dauer der Vernehmung beigeordnete Zeugenbeistand eine Einzeltätigkeit wahr und rechnet deshalb mit der Staatskasse eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4301 VV i.H.v. 220,00 EUR ab.[18] Diese Vergütung wird auch als verfassungsrechtlich zumutbar angesehen.[19] Die Frage, wie de...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / III. BilMoG

Rz. 30 [Autor/Zitation] Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) wurden zwei Ziele verfolgt. Den äußeren Anlass boten die erforderliche Umsetzung verschiedener Richtlinienänderungen (im Einzelnen Pöschke in Großkomm. HGB6, Vor § 238 Rz. 19 Fn. 77) . Die Bundesregierung nahm die notwendigen Änderungen zum Anlass für eine Initiative z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Regelungszweck

Rz. 130 [Autor/Zitation] Bis zum Inkrafttreten des BilMoG v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) enthielt das HGB keine Regelung über die vom Zivilrecht abweichende Zuordnung für wirtschaftliches Eigentum. § 246 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB aF schrieb stattdessen beispielhaft für unter Eigentumsvorbehalt erworbene, zur Sicherheit verpfändete oder in anderer Weise zur Sicherheit übertra...mehr

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zfs 10/2023, Widerstand geg... / 1 Sachverhalt

Das AG hat die Angeklagte wegen "gemeinschaftlich begangener" Nötigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer zu einer Geldstrafe verurteilt. Ferner wurde der beschlagnahmte Sekundenkleber eingezogen. Nach den getroffenen Feststellungen beteiligte sich die Angeklagte von 8:00 bis 9:40 Uhr auf dem Autobahnzubringer A 111 an einer Straßenblockade der ...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / b) Technische Standards

Nach § 2 Abs. 2 ERVV "soll" das elektronische Dokument den technischen Eigenschaften genügen, die die Bundesregierung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.justiz.de bekannt gemacht hat. Essentiell ist hier, dass es sich bei § 2 Abs. 2 ERVV lediglich um eine Soll-Vorschrift handelt. Dies bedeutet, dass ein elektronisches Dokument, dann, wenn es diesen Vorgaben nich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Abzinsung von Rückstellungen (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 400 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 1 sind sonstige Rückstellungen (gemeint sind alle Rückstellungen außer Altersversorgungsverpflichtungen) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben GJ abzuzinsen (allgemeine Abzinsungspflicht). Um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Modernisiertes Personengesellschaftsrecht ab 1.1.2024

Rz. 161 [Autor/Zitation] Das am 1.1.2024 in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG v. 10.8.2021, BGBl. I 2021, 3436) führt zu erheblichen Änderungen im Gesellschaftsrecht der Personengesellschaften. Das bisher zentrale Prinzip eines gemeinsamen Gesamthandsvermögens (§§ 718 f. BGB) wird nach dem MoPeG nicht fortgeführt. Stattdessen hat ...mehr

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FF 09/2023, Reform des Unte... / 1

Zitat Das Unterhaltsrecht muss dringend reformiert werden. Darüber sind sich Expertinnen und Experten des Familienrechts seit Jahren einig. Denn das Gesetz lässt Trennungsfamilien oft im Regen stehen: Für wichtige Lebenssituationen fehlt es an überzeugenden und klaren Vorgaben. Das erzeugt Frust und Streit. Trotzdem hat sich die Politik lange Zeit vor einer Reform gedrückt. M...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (a) Nachteilsausgleich

Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG überschreitet. Die Höhe des E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zeitpunkt der Unterzeichnung

Rz. 30 [Autor/Zitation] Das Gesetz schreibt vor, dass der JA unter Angabe des Datums zu unterzeichnen ist. Während sich bei Einzelkaufleuten, bei denen eine Feststellung des JA nicht vorgesehen ist, die Unterzeichnungspflicht notwendigerweise auf den aufgestellten JA bezieht (Drüen in KKD10, § 245 HGB Rz. 2; Hennrichs in BKT, Bilanzrecht, § 244 HGB Rz. 23 [12/2014]), ist bei ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Zinssatz nach alter Gesetzesfassung

Rz. 189 [Autor/Zitation] Verbindlichkeiten, die unverzinslich sind oder eine Laufzeit von zwölf Monaten oder mehr aufweisen, sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. In der Fassung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.12.2022 ist das Abzinsungserfordernis ni...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / aa) Grundsätzliches

Rz. 16 [Autor/Zitation] Gemeinsam ist allen Gesellschaften, dass sich ihre Geschäftsleitung im Inland und der statuarische Sitz entweder im Inland oder in einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Staat befinden muss (§§ 14 Abs. 1 Satz 1, 17 Abs. 1 Satz 1 KStG). Hiermit hat der Gesetzgeber den ursprünglich geforderten doppelten Inlandsbezug, der voraussetzte, dass sich auch der S...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d...mehr