Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesregierung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 5 Mit Wirkung für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, ist aufgrund der Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens für private Einkünfte aus Kapitalvermögen durch Gesetz v. 14.8.2007[1] die Verweisung auf § 3 Nr. 40 Buchst. d, e und f EStG entfallen und somit nicht mehr zu berücksichtigen. Rz. 6 Für Kapitalerträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 EStG, die dem...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 15 Abstandnahme bei Kapitalerträgen aus Aktien bei Girosammel- und Streifbandverwahrung (Abs. 10 S. 1 bis 3)

Rz. 124 Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren[1] wurde die Systematik der KapESt-Erhebung für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus girosammel- oder streifbandverwahrten Aktien und Genussscheinen, die dem Gläubiger n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.2 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung

Rz. 21 Grundsätzlich kann auch der Gesamtbetriebsrat seine Beschlüsse nur in einer Sitzung in Anwesenheit seiner Mitglieder fassen, eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren oder in einer Videokonferenz sah das BetrVG in seiner früheren Fassung nicht vor. Als Folge der im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie aus Gründen des Infektionsschutzes erlassenen Kontakt- und Reisebe...mehr

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Bewertung der Erbbaurechte ... / 5. Fazit

Die Bewertung der mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes und des Erbbaurechtes selbst ist nicht unproblematisch. Obwohl grundsätzlich die allgemeinen Regeln über die Bewertung des Grundvermögens zur Anwendung kommen, gibt es einige Besonderheiten, die durch die Vertragsgestaltung eines eingeräumten Erbbaurechtes bedingt sind. Sehr hilfreich sind hier die in den Hinwei...mehr

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Ganzheitliches ESG-Manageme... / 1.2 Nachhaltigkeit im Kontext der Umfeldanalyse

Die Trigger der Nachhaltigkeit sind sehr vielfältig. Sehr gut können die Treiber auf Basis der PESTEL-Analyse mit den englischen Perspektiven Political, Economic, Social, Technological, Environmental und Legal (vgl. Abb. 2) visualisiert werden. Abb. 2: PESTEL-Analyse Die Agenda 2030 hat aus politischer Sicht (P), mit den 17 Sustainable Development Goals (SDGs) Europa klimaneut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Reformbestrebungen

Rn. 50 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 IRd Reformvorschläge zur Unternehmenssteuerreform wurden auch die Konsequenzen für den Steuertarif erörtert. Die vorhandenen Entwürfe des Sachverständigenrates und der Stiftung Marktwirtschaft kommen zu folgenden Schlussfolgerungen für den Tarif (vgl Sachverständigenrat (Hrsg), Reform der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung durch die Dua...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsrechtliche Fragen

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der VZ-übergreifende Verlustabzug (wegen des vorrangigen einkünfteübergreifenden Verlustausgleichs im VZ selbst s § 2 Abs 3 EStG) ist seit längerem Gegenstand einer intensiv geführten verfassungsrechtlichen Debatte. Im Beschluss BFH v 29.04.2005, XI B 127/04, BStBl II 2005, 609 hatte der BFH keine ernsthaften Bedenken gegen die Verfassungsmäß...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 1. Gesetzlich geregelte Fälle der Satzungsänderung

§ 85 BGB n.F. regelt in den Absätzen 1 bis 3 drei Arten von Satzungsänderungen. a) Der schwerste Eingriff in eine bestehende Satzung ist die in Abs. 1 geregelte vollständige Änderung oder erhebliche Beschränkung des bisherigen Stiftungszweckes. Eine solche Änderung ist nur zulässig, wenn entweder der Stiftungszweck nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllt werden kann (Abs. 1 ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Ausgenommener Personenkreis (Abs. 4)

Falls eine Personalmaßnahme aus Abs. 1 eine in Abs. 4 genannte Person betrifft, ist die Mitbestimmung komplett ausgeschlossen. § 54 Abs. 1 BBG-Beamte und entsprechende Arbeitnehmer Mit dieser Verweisung sind die politischen Beamten gemeint, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, soweit sie Beamte auf Lebenszeit sind – und die Arbeitnehmer mit ents...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 6 Ausblick: Mahnende Finanzverwaltung stellt Influencer-Leitfaden in Aussicht

Der vom BMF veröffentliche FAQ macht deutlich, dass die Einkünfteerzielung über die Sozialen Medien längst aus ihrem steuerlichen Schattendasein herausgetreten ist. Die Finanzverwaltung ist zunehmend für diese Berufsgruppe sensibilisiert [1] und bestrebt im Rahmen des zur Verfügung stehenden Instrumentariums Zugriff auf steuerrelevante Information zu erhalten. Die Finanzverwal...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Einberufung der Gesellschafterversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Rz. 91 Gem. § 5a Abs. 4 GmbHG müssen die Geschäftsführer bei drohender Zahlungsunfähigkeit (Legaldefinition in § 18 Abs. 2 InsO) unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen; die Einberufungspflicht bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals nach § 49 Abs. 3 GmbHG soll nicht eingreifen.[291] Ggf. müssen die Geschäftsführer die Versammlung schon weit vor einer drohend...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 4. Abgrenzung zur Europäischen Fusionskontrolle

Rz. 66 Die Fusionskontrolle nach dem GWB findet keine Anwendung und eine Anmeldepflicht beim Bundeskartellamt entfällt, wenn die Aufgreifkriterien der europäischen Fusionskontrolle (siehe Rdn 109 ff.) erreicht werden und damit die Kommission allein zuständig ist (§ 35 Abs. 3 GWB). Das Bundeskartellamt und ggf. der Bundesminister für Wirtschaft haben sich für unzuständig zu e...mehr

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§ 24 IT-Recht / b) Insolvenzfestigkeit der Hinterlegungsabrede

Rz. 19 Das zentrale Problem bei der Gestaltung von Hinterlegungsvereinbarungen ist die Frage der Insolvenzfestigkeit solcher Abreden,[36] obwohl gerade die Herstellerinsolvenz vielfach wesentlicher Antriebsfaktor für den Abschluss einer Hinterlegungsvereinbarung ist. Um Probleme mit der Insolvenzfestigkeit von vornherein auszuschließen, sollte jeweils überlegt werden, ob Her...mehr

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§ 28 Leasing / a) Beginn und Länge der Widerrufsfrist

Rz. 40 Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss,[46] nicht jedoch bevor der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Abschrift des Vertrages oder des Antrags des Leasingnehmers, der sämtliche Pflichtangaben enthält, zur Verfügung gestellt hat, § 356b Abs. 1 BGB [47] (vgl. davon abweichend zur Widerrufsbelehrung für Null-Finanzierungsleas...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 47 Gem. § 556 Abs. 1 BGB können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten i.S.d. § 2 der BetrKV trägt. Haben die Parteien nichts vereinbart, hat der Vermieter sämtliche Betriebs- und Nebenkosten zu tragen. Für die Überbürdung der Betriebskosten auf den Mieter ist eine eindeutige vertragliche Abrede erforderlich. In Wohnraummietverhältnissen ist...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / II. Annahmevoraussetzungen

Rz. 22 Eine Verfassungsbeschwerde kann nur dann zur Entscheidung angenommen werden, wenn der Entscheidung grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt oder die Annahme der Verfassungsbeschwerde für die Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers insbesondere deshalb angezeigt ist, weil ihm durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Inhalt der Regelung des Hin- und Herzahlens

Rz. 255 Die Regelung (vgl. Rdn 250) stellt auf eine bilanzielle Betrachtungsweise ab. Die Verwendungsabrede soll bei einem vollwertigen Rückzahlungsanspruch der Einlagenbewirkung nicht entgegenstehen. Das zielt erklärtermaßen auf Fälle, in denen die GmbH dem Gesellschafter absprachegemäß eine Geldeinlage im Wege eines Darlehens wieder auszahlt, insb. im Rahmen eines Cash Poo...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / 2. Beweisaufnahme im Ausland

Rz. 32 Dagegen können gegenüber im Ausland wohnenden Zeugen oder Sachverständigen, die nicht freiwillig vor einem deutschen Gericht erscheinen wollen, keine Zwangsmaßnahmen ergriffen werden. In diesem Fall muss der Weg der internationalen Rechtshilfe beschritten werden.[102] Nach § 363 ZPO kann die Beweisaufnahme hierbei durch ein ersuchtes ausländisches Gericht oder – wenig...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / II. Kosten

Rz. 35 Das Verfahren vor dem EGMR als solches ist für die Parteien kostenfrei.[172] Prozesskostenhilfe kann gem. Art. 105 bis 110 VerfO gewährt werden, wenn sie für die ordnungsgemäße Prüfung der Rechtssache notwendig und der Beschwerdeführer finanziell bedürftig ist – allerdings erst nach Zustellung der Beschwerde an die Regierung des betroffenen Staates. Ab diesem Zeitpunk...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Exkurs: Schriftformerfordernis

Rz. 81 Als bestimmender Schriftsatz bedarf die Klage grds. einer eigenhändigen Unterschrift eines beim Prozessgericht postulationsfähigen Rechtsanwalts.[56] Die Unterschrift muss grds. im Original auf dem beim Gericht eingereichten[57] Schriftsatz unter dem Schluss des Textes angebracht sein, um Zweifel an der Urheberschaft des Schriftsatzes auszuschließen.[58] Im Zuge des t...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / 1. Grundsätzliches

Rz. 302 Ob Anteile an Personengesellschaften überhaupt vererblich sind, richtet sich zum einen nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben, zum anderen aber auch nach etwa vorhandenen individuellen gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen. Die heute geltenden gesetzlichen Regelungen zum Recht der Personengesellschaften, insbesondere auch zu ihrer Vererblichkeit, sind deutl...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / A. Einführung

Rz. 1 Ein weiteres, gerade für große Unternehmen bewährtes Instrument der Sicherung des Fortbestandes eines Unternehmens besteht darin, das Eigentum am Unternehmen auf eine Stiftung zu übertragen und auf diese Weise eine Verselbstständigung sowie Perpetuierung herbeizuführen. Eine Zersplitterung gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen, die im Laufe der Generationen droht, kan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.2 Energetische Maßnahmen

Rz. 9 In § 35c Abs. 1 S. 3. Nr. 1 bis 8 EStG sind abschließend die förderfähigen baulichen Maßnahmen (Sanierung) zur Energieeinsparung aufgezählt. Welche energetischen und technischen Mindestanforderungen bei der Sanierung der jeweiligen Bauteile erfüllt sein müssen (z. B. Einhaltung bestimmter Wärmedurchgangskoeffizienten) regeln insbesondere die Anlagen 1 bis 8 zur ESanMV ....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.3 Durchführung der Maßnahmen durch Fachbetrieb

Rz. 13 Die Durchführung der Maßnahmen muss durch einen Fachbetrieb i. S. d. § 2 ESanMV erfolgen (§ 35c Abs. 1 S. 6 EStG). Fachunternehmen i. S. d. § 35c EStG ist jedes Unternehmen, das in den, in § 2 Abs. 1 ESanMV aufgeführten Gewerken, tätig ist (z. B. Mauer- und Betonbau-, Zimmer- und Schreinerarbeiten, Wärme-, Kälte- und Schallisolierungsarbeiten, Dachdecker-, Sanitär- un...mehr

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§ 17 Familienholding / I. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 12 Der Grundtypus der Gesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das gilt auch im Bereich der Familiengesellschaften. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist einkommensteuerrechtlich transparent;[11] die Besteuerung findet auf Ebene der Gesellschafter (nicht der Gesellschaft) statt. Da die im Rahmen einer GbR erzielten Einkünfte nicht Kraft Rechtsform ...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.2.2 Orientierungspraktika (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MiLoG)

Das Mindestlohngesetz bestimmt in § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, dass für ein Praktikum, welches höchstens 3 Monate dauert und zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums geleistet wird, kein Anspruch auf den Mindestlohn besteht. Festzustellen ist, dass das Gesetz keine klare Definition des Begriffs "Orientierungspraktikum" enthält und es auch ...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / B. Allgemeines

Rz. 2 Das Gesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt (BinSchG) vom 15.6.1895 in der Fassung der der Bekanntmachung vom 20.5.1898 enthält u.a. Regelungen über den Schiffseigner, den Ausrüster, den Schiffer, die Schiffsmannschaft, die Haverei, den Zusammenstoß von Schiffen, die Bergung und Hilfeleistung, die Schiffsgläubiger und die Verjährung. ...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / A. Straßenverkehrsgesetz

Rz. 1 Straßenverkehrsgesetz § 1 Zulassung (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigu...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / I. Übersicht

Rz. 2 Haftpflichtversicherungen, zu deren Abschluss eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sind zahlreich und werden in der Regel verlangt, wenn von dem zu versichernden Risiko eine erhebliche Gefahr für einzelne oder mehrere Personen oder für die Allgemeinheit ausgeht. Beispiele für solche Versicherungen sind etwa die Haftpflicht-Versicherungspflicht für Luftverkehrsunterne...mehr

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§ 31 Kostenrecht / b) Wiederkehrende Leistungen

Rz. 47 Klage auf wiederkehrende Leistungen: Sachliche Eingangszuständigkeit und Zulässigkeit von Rechtsmitteln, § 9 ZPO: Danach wird der Wert des Rechts auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezugs berechnet. Bei bestimmter Dauer des Bezugsrechts ist der Gesamtbetrag der künftigen Bezüge maßgebend, wenn er der geringere ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 1. Zweckrichtung

Rz. 2 Das in § 7 StVG auf den Halter und in § 18 StVG auch auf den Führer eines Kraftfahrzeugs ausgerichtete Haftungssystem trägt der potenziellen Gefährlichkeit des Kraftfahrzeugs als Verkehrsmittel Rechnung. Deswegen ist in § 7 StVG eine weitgehend von einem Verschulden unabhängige Haftung des Halters und zugleich in § 18 StVG eine vermutete Verschuldenshaftung des Fahrzeu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Besonderheiten in Binn... / E. Verklarungsverfahren

Rz. 25 Das in §§ 11 ff. BinSchG geregelte Verklarungsverfahren bezweckt eine alsbaldige Sicherung der Beweismittel nach einem Schiffsunfall. Mit dem Seehandelsrechtsreformgesetz (vgl. dazu § 6 Rdn 3 f.) wurde das seerechtliche Verklarungsverfahren abgeschafft. Die ursprüngliche Absicht der Bundesregierung, auch das binnenschifffahrtsrechtliche Verklarungsverfahren abzuschaff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / I. Grundlagen, Bedeutung und Verfahren

Rz. 14 Seit 1943 bietet die StPO dem Verletzten die nach dem Vorbild des österreichischen Rechts[10] ausgerichtete Möglichkeit, vermögensrechtliche Ansprüche im Rahmen des Strafprozesses und damit unabhängig von dem dafür vorgesehenen Zivilprozess klären und titulieren zu lassen. Dieses in den §§ 403 ff. StPO normierte und als Adhäsionsverfahren benannte Verfahren trägt dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / D. Unfallhaftpflichtrecht und Internet

Rz. 21 Der Bedeutung der EDV für das Unfallhaftpflichtrecht wird bereits seit der 14. Auflage dieses Buches durch Hinweise z.B. auf elektronische Datenbanken und andere Hilfen und Dokumente Rechnung getragen. Angesichts der schnell wachsenden Verbreitung des Internets auch in Europa und seiner Auswirkungen auf viele Bereiche unserer Gesellschaft erscheinen einige Hinweise zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zum BE... / Welche Rolle spielt Deutschland im BEPS-Projekt?

Die Bundesregierung hat das BEPS -Projekt von Beginn an nachdrücklich unterstützt. Deutschland hat sich dafür eingesetzt, dass die Thematik auf höchster politischer Ebene diskutiert wird; zudem begleiten Expertinnen und Experten der Bundesregierung die fachlichen Arbeiten eng. Deutschland betreibt keinen unfairen Steuerwettbewerb und verfügt schon heute über vergleichsweise ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zum BE... / Warum wurde ein internationales Vorgehen gewählt?

BEPS -Probleme haben internationale Ursachen. Möglichkeiten für BEPS -Gestaltungen ergeben sich insbesondere dann, wenn die Steuerrechtsordnungen mehrerer Staaten unzureichend aufeinander abgestimmt sind. Wenn ein Staat isoliert Maßnahmen gegen BEPS ergreifen würde, bestünde die Gefahr, dass neue Diskrepanzen entstehen und dadurch neue unerwünschte Steuergestaltungen möglich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zum BE... / Welche Maßnahmen zur Abwehr von Steuervermeidung wurden bereits ergriffen?

Die Bundesregierung, die EU und die internationale Gemeinschaft haben in den letzten Jahren bei der Bekämpfung von Steuervermeidung wichtige Fortschritte erreicht. So konnte man sich auf G20 / OECD -Ebene auf Maßnahmen gegen BEPS einigen, BEPS -Empfehlungen in das europäische und nationale Steuerrecht überführen sowie globale Standards für Transparenz in Gestalt des automati...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 3. Entstehungsgeschichte der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

a) Ziele des Gesetzgebers Rz. 32 [Autor/Stand] Leitsätze vom 17.12.1970. Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren zum Außensteuerreformgesetz mit sog. Leitsätzen v. 17.12.1970 eingeleitet.[2] Aus der entsprechenden Begründung ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Einschaltung sog. Basisgesellschaften als ein Zentralproblem der Steuerflucht ansah. Als Basisgesellscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2021, Sittenwidrigk... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet. Das notarielle Testament vom 4.5.2005 ist unwirksam, und zwar sowohl wegen Testierunfähigkeit des Erblassers zur Zeit der Testamentserrichtung (2. b), als auch wegen der Sittenwidrigkeit des notariellen Testaments (2. c). 1. Soweit die Klage auf der Auskunftsstufe mit dem Teilurteil des Landgerichts teilweise abgewiesen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / f) Steueroasen-Abwehrgesetz

Rz. 28 [Autor/Stand] Zielsetzung und Hintergrund. Ziel des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) [2] ist es, Staaten und Gebiete (Steuerhoheitsgebiete), die international anerkannte steuerliche Standards im Hinblick auf die Transparenz in Steuersachen, unfairen Steuerwettbewerb und bei der Umsetzung der verbindlichen BEPS-Mindeststandards nicht erfüllen, dazu anzuhalten, entspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Augsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / IV. Entscheidung des Gesetzgebers für eine Erwerberperspektive bei der Grenzziehung

In dem der Gesetzgeber den Anwendungsbereich der Verschonungsregelungen grundsätzlich auf Erwerbe begünstigten Vermögens in Höhe von bis zu 26 Mio. EUR beschränkt, stellt er für die geforderte Grenzziehung auf eine Erwerberperspektive ab. In der Gesetzesbegründung heißt es insofern ausdrücklich, dass eine "erwerbsbezogene Betrachtung" zu Grunde gelegt wird.[17] Diese Perspek...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / a) Oasenbericht, Oasenerlass

Rz. 2 [Autor/Stand] Steueroasenländer. Es gibt nicht wenige Staaten, die aus den unterschiedlichsten Gründen entweder nur niedrige Ertragsteuern erheben oder aber bestimmte Personen (Körperschaften) einer bevorzugten Besteuerung unterwerfen. Als klassische Steueroasenländer galten früher die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Niederländische Antillen, Bahamas und Bermudas. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 1. Beherrschung einer ausländischen Zwischengesellschaft (§ 7)

Rz. 81 [Autor/Stand] Reform der Hinzurechnungsbesteuerung und zeitliche Anwendung. Art. 7 und 8 ATAD[2] verpflichten die Mitgliedstaaten i.S. eines Mindestschutzniveaus (Rz. 17), Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung einzuführen (Einzelheiten in Rz. 18 ff.). Wenngleich Deutschland – zumindest nach Ansicht des Gesetzgebers – seit 1972 eine "robuste Hinzurechnungsbes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 1. Rechtssystematische Ansätze

Rz. 43 [Autor/Stand] Ziel der Hinzurechnungsbesteuerung. Die im Jahr 1972 eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung hatte das Ziel, bestimmte Einkünfte, die eine ausländische Basisgesellschaft erzielt, den im Inland ansässigen Anteilseignern entsprechend ihrer Beteiligung anteilig als Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen. Dabei sollten nur niedrig besteuerte Einkünfte aus p...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D Grunderwerbsteuer / 4 Gesetzesänderungen bei der Grunderwerbsteuer treten zum 01.07.2021 in Kraft

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 23.09.2019 (BT-Drs. 19 aus 13437) sollte gegen sog. Share Deals vorgegangen werden und die entsprechenden Grunderwerbsteuervorschriften verschärft werden. Das Gesetz sollte ursprünglich noch im Jahr 2019 verabschiedet werden und zum 01.01.2020 in Kraft treten. Dazu ist es nicht gekommen und im Jahr 2020 ist das Gesetzgebungsverfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B Gesellschaftsrecht / 2.2.1.1 Im Vereinigten Königreich gegründete Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland

Nach wohl herrschender Meinung ist das VK (auch) gesellschaftsrechtlich seit dem Brexit (also seit Ablauf des Übergangszeitraums) als Drittstaat zu behandeln (vgl. Abschnitt 1.3). Die Folge ist, dass im VK gegründete Gesellschaften seit dem 01.01.2021 in Deutschland nach der strengen Sitztheorie zu behandeln sind. Eine britische Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland muss...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.3 Checkliste

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden/Sponsoring / 1.2 Zweck der Vorschrift

Rz. 7 Nach § 10 b Abs. 1 Satz 1 EStG sind Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung bestimmter steuerbegünstigter Zwecke als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehbar, nach § 10b Abs. 1a EStG weitere Spenden an bestimmte Stiftungen. § 10 b EStG regelt aber entgegen der Überschrift der Vorschrift nicht "steuerbegünstigte ...mehr