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Balkonkraftwerk: Darf der Vermieter es verbieten?

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Balkonkraftwerke sind brandaktuell. Oft werden sie aber für Vermieter zum Ärgernis – etwa wenn sich Mieter bei der Installation der Mini-Solaranlagen nicht an die Anforderungen halten. Ein neuer Rechtsstreit soll nun Klarheit bringen. Umweltlobbyisten hoffen auf ein Grundsatzurteil.

Ein Paar klagt derzeit vor dem AG Kiel gegen das Verbot der Anbringung einer Mini-Solaranlage – auch bekannt als Balkonkraftwerk oder Steckersolargerät – gegen Haus & Grund Kiel. Die Hausverwaltung habe u. a. ein Gutachten zur Statik des Balkons, ein Brandschutzgutachten und die Prüfung der Hauselektrik verlangt, berichteten die Kläger. Damit würde sich das Projekt nicht mehr rentieren.

Diese Auflagen seien verhältnismäßig, da Vermieter und Hausverwaltung Recht beachten müssten, hieß es seitens Haus & Grund Kiel auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Mini-Solaranlage: Statik und technische Sicherheit

Mieter-Anwalt Dirk Legler sprach von "fadenscheinigen Gründen" und einer "Salamitaktik". Die Anlage habe eine Leistung von 600 Watt. Die Leistung vieler Staubsauger bewege sich in diesem Bereich, die Leistung von Waschmaschinen deutlich darüber. Es mache keinen Unterschied für die Elektrik im Haus, ob Strom erzeugt oder verbraucht werde, so Legler. Zur Statik sagte er, die Anlage wiege 20 Kilogramm. Zudem müsse der Vermieter für die technische Sicherheit sorgen.

Haus & Grund befürworte das Förderprogramm für Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein "hundertprozentig", hieß es zu der Klage. Einige wenige Faktoren seien aber zu beachten. Der Balkon müsse ausreichend Tragfähigkeit haben und angesichts der Windlasten im Land sei die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. "Das heißt, die Solaranlage darf nicht herunterfallen können. Schließlich darf auch aus Denkmalschutzgründen nicht an jedem Balkon eine ...

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