Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesregierung

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 142 Übergan... / 2.2 Verordnungermächtigung in Abs. 2

Rz. 4 Abs. 2 ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates den in Abs. 1 genannten Zeitraum längstens bis zum 31.12.2022 zu verlängern.mehr

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Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 2.4 Sonderregelungen zur vorläufigen oder vorschussweisen Bewilligung

Rz. 6 Abs. 4 regelt die Verfahrensweise bei vorläufiger Bewilligung von Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 44a oder Bewilligung von Geldleistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt als Vorschuss nach § 42 SGB I. Über den monatlichen Leistungsanspruch darf in diesen Fällen nur auf Antrag des Leistungsberechtigten, also nicht von Amts wegen ...mehr

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Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 2.6 Verordnungsermächtigung

Rz. 8 Die Verordnungsermächtigung in Abs. 6, die mit Wirkung zum 1.4.2021 aufgehoben worden war, wurde durch Gesetz v. 22.11.2021 mit Wirkung zum 24.11.2021 mit neuer Fassung wieder eingeführt. Damit wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates den in Abs. 1 genannten Zeitraum bis zum 31.12.2022 zu verlängern. Verfassungsrechtli...mehr

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§ 2 Urheberrecht / e) Durchsetzungsanspruch der Verwertungsgesellschaften und Digital Rights Management

Rz. 347 Nach altem Recht, also bis zum 31.12.2007, regelten die §§ 54b bis 54 h UrhG a.F. Ausnahmetatbestände, Hinweis-, Melde- und Auskunftspflichten und den Durchsetzungsanspruch der Verwertungsgesellschaften.[539] Dieses flächendeckende Pauschalvergütungssystem wurde zwar immer wieder kritisiert, insbesondere im Hinblick auf die theoretisch zielgenaue Erfassung digitaler ...mehr

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§ 4 Medienrecht / d) Sonstige Verpflichtungen, besondere Missbrauchsaufsicht und Rundfunkübertragung

Rz. 43 Als sonstige Verpflichtungen nennt §§ 31 ff. TKG die Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl. Die BNetzA verpflichtet Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht dazu, ihren Teilnehmern Zugang zu den Diensten aller unmittelbar zusammen geschalteten Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Dies geschieht entweder durch Betreibervora...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Künstlersozialversicherung

Rz. 48 Ausgangslage der Einführung der Künstlersozialversicherung im Jahre 1983 war die Erkenntnis des Gesetzgebers, dass die Lage der selbstständigen Künstler und Publizisten dringend verbessert werden musste. Getragen wird die Künstlersozialversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK), die ihren Sitz bei der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven hat. Versicherungsträ...mehr

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§ 4 Medienrecht / 4. Verhältnis zum geplanten Digital Services Act (DAS)

Rz. 417 Der geplante DSA stimmt nach dem derzeitigen Entwurfstext der EU-Kommission als "Grundgesetz für Online-Dienste" in weiten Teilen mit dem NetzDG überein.[383] Als Verordnung, die die bisherigen Haftungsregeln der Art. 12–15 ECRL (§§ 7 ff. TMG) ersetzt (Art. 71 Abs. 1 DSA-E), werden die Bestimmungen von der Richtlinien-Ebene auf die Verordnungs-Ebene angehoben, gelten...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 3. Unbekannte Nutzungsarten

Rz. 89 Bis zum 31.12.2007 galt Folgendes: Neue, bisher unbekannte Nutzungsrechte fielen automatisch dem Urheberrecht, namentlich dem Verwertungsrecht des Urhebers, zu und konnten nicht Gegenstand der Einräumung von Nutzungsrechten sein. § 31 Abs. 4 UrhG erklärte vielmehr die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu für...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Angebote und Drei-Stufen-Test

Rz. 165 Nach § 27 MStV (§ 11a Abs. 1 S. 1 RStV) umschließt das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Rundfunkprogramm (Fernseh- und Hörfunkprogramme, §§ 28 und 29 MStV, §§ 11b und 11c RStV) und Telemedien. Programmauftrag ist die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung (§ 26 M...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.2 Aufgehobene Ermächtigungsvorschriften

Rz. 13 Von besonderer Bedeutung waren nach § 26 Abs. 4 UStG a. F. in den Zeiten der deutschen Teilung Sonderregelungen zur Begünstigung des innerdeutschen Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Enthalten war eine Ermächtigung, durch Verwaltungsregelungen umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 26 UStG ermächtigt den Gesetzgeber und das BMF in bestimmten, gesetzlich umrissenen Fällen, Regelungen zur Ergänzung des UStG vorzunehmen. Die Ermächtigungen sind dabei teilweise redaktioneller Art, wenn das BMF ermächtigt wird, das Gesetz in der jeweils gültigen Fassung mit neuem Datum und neuer Überschrift im BGBl neu zu veröffentlichen (§ 26 Abs. 6 UStG) oder den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen (§ 26 Abs. 1 UStG)

Rz. 23 § 26 Abs. 1 UStG enthält eine "generalklauselartige Ermächtigung"[1], nach der die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung zur Wahrung der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung, zur Beseitigung von Unbilligkeiten in Härtefällen oder zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens den Umfang der in dem UStG enthaltenen Steuerbefreiungen, Steuerermäß...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.4.6 Sonstige bundeseinheitliche Übermittlungswege (§ 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 6 FGO)

Rz. 59 Die bis 31.12.2021 geltende Nr. 4 des § 52a Abs. 4 FGO wurde ohne inhaltliche Änderung aufgrund der seit 1.1.2022 geltenden neuen Nrn. 4 und 5 zu § 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 6 FGO. Die Regelung sieht vor, dass auch sonstige bundeseinheitliche Übermittlungswege durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats festgelegt werden können. Dies soll es erm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Konzentration der Datenschutzaufsicht

Rz. 4 § 32h AO wurde zusammen mit den anderen Regelungen zur Umsetzung der DSGVO im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes eingeführt.[1] Mit dem Artikelgesetz erfolgte auch die Anpassung des sozialrechtlichen Datenschutzes. Im ursprünglichen Gesetzentwurf waren allerdings noch keine Datenschutzregelungen enthalten.[2] Gegenstand waren ursprünglich di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Um elektronischen Rechtsverkehr zu ermöglichen, wurde in der FGO erstmalig mit Wirkung vom 1.8.2001 die Vorschrift des § 77a FGO a. F. eingefügt.[1] § 77a FGO a. F. ließ anstelle der Schriftform eine Aufzeichnung als elektronisches Dokument genügen, wenn dieses für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet war. Die verantwortende Person sollte das Dokument mit einer q...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.2 Eignung zur Bearbeitung und technische Rahmenbedingungen (§ 52a Abs. 2 FGO)

Rz. 17 Gem. § 52a Abs. 2 S. 1 FGO muss das elektronische Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Im Hinblick auf § 52a Abs. 6 S. 1 FGO muss das elektronische Dokument für das Gericht weiterbearbeitungsfähig sein.[1] Neben den Anforderungen des § 52a Abs. 3 FGO muss es die technischen Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2 Rechtslage vor dem 1.1.2018

Rz. 7 Bereits § 52a FGO a. F. ermöglichte es, elektronische Dokumente an das Gericht zu übermitteln. Elektronisches Dokument ist "eine Datei, die auf einem Datenträger aufgezeichnet werden kann und (bereits) in dieser Form maßgeblich ist".[1] Damit konnten grundsätzlich sämtliche Schriftsätze, Anlagen, Gutachten etc. bei Einhaltung der geregelten technischen Voraussetzungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die gesellschaftlichen Konf... / 6 Wertigkeit sozialer Berufe – Gesellschaftliche Maßstäbe im Wandel

Betrachtet man die Vergütungsstrukturen in sozialen Berufen, wird schnell klar, dass man sich nicht des Geldes wegen für diese Karriere entscheidet. Wer möglichst viel verdienen möchte, sollte sich anderen Berufssparten zuwenden, etwa dem verarbeitenden Gewerbe oder dem Banken- oder Versicherungswesen. Um Zahlen sprechen zu lassen: Der durchschnittliche Arbeitnehmer im Sozial...mehr

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zfs 04/2022, 25 Jahre Europ... / V. Begleitetes Fahren

Ein weiterer Meilenstein für das Fahrerlaubnisrecht war das begleitete Fahren.[20] Trotz Führerschein auf Probe, § 2a StVG, wollte die Zahl der verunglückten Fahrerlaubnisneulinge nicht sinken. Das begleitete Fahren sollte hier Abhilfe schaffen. Eingeführt wurde § 48a FeV. Mit Vollendung des 17. Lebensjahres konnte man nun die Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben. Diese galt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 150 Stand: EL 157 – ET: 04/2022> Durch das FAG v 29.08.1969 (BGBl I 1969, 1533) wurde erstmalig ein Instrument geschaffen, bei Störungen des Rohholzmarktes infolge von Naturereignissen den ordentlichen Holzeinschlag unter bestimmten Voraussetzungen für einzelne Holzartengruppen (regional begrenzt bzw bundeseinheitlich) zu beschränken. Da sich das Gesetz in seiner ursprüngl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 EStG)

Tz. 6 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlten Bezüge, welche nach einem Gesetz/einer Ermächtigung oder von der Bundesregierung oder Landesregierung festgesetzt sind und als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, sind nach § 3 Nr. 12 EStG steuerbefreit. Das Gleiche gilt für andere Bezüge, die als Aufwandsentschädigun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Besondere Billigkeitsmaßnahmen trotz fehlender Einschlagsbeschränkung (§ 34b Abs 5 EStG)

Rn. 140 Stand: EL 157 – ET: 04/2022> Die Bundesregierung wird (mit Zustimmung durch den Bundesrat) ermächtigt, durch Rechts-VO für besondere Schadensereignisse (Kalamitätsschäden) aus sachlichen Gründen sowohl von § 34b Abs 3 EStG abweichende Steuersätze festzulegen als auch bei buchführenden LuF die (teilweise) Nichtbewertung des am Bilanzstichtag vorhandenen eingeschlagenen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Echte und unechte Rückwirkung

Rn. 61 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei rückwirkenden Gesetzen unterscheidet das BVerfG in st Rspr zwischen Gesetzen mit echter Rückwirkung, die grundsätzlich nicht mit der Verfassung vereinbar sind (vgl BVerfG v 08.06.1977, 2 BvR 499/74, 2 BvR 1042/75, BVerfGE 45, 142,167f; BVerfG v 23.11.1999, 1 BvF 1/94, BVerfGE 101, 239, 262; BVerfG v 10.10.2012, 1 BvL 6/07, BVerfGE 132, 30...mehr

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AGS 04/2022, Gelder aus Cor... / III. Bedeutung für die Praxis

Das KG reiht sich damit in die Reihe der bisherigen – auch höchstrichterlichen – Rspr. ein, die eine gewährte Corona-Soforthilfe nach einem Bundes- oder Landesprogramm aufgrund ihrer Zweckbindung und dem damit verbundenen schutzwürdigen Interesse als grds. unpfändbar charakterisieren und damit in einem Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren nicht als einzusetzender Ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.7 Versteuerung und Krankenversicherungsbeiträge aus der Rentenleistung

Mit der Entgeltumwandlung hat der Versicherte die Besteuerung der Entgeltbestandteile von der Zeit der aktiven Beschäftigung in die Rentenphase verlagert. Da die Beiträge steuerfrei waren, müssen die daraus entstehenden Leistungen in vollem Umfang versteuert werden. In der Regel sind jedoch die Gesamt-Einkünfte im Alter niedriger als während der Arbeitsphase, sodass in den a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.1.2 Kurzfristig Beschäftigte

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt dann vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 EUR im Monat übersteigt (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Diese urspr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.1 Begriff der besonderen Auslandsverwendung

Rz. 7 Eine besondere Auslandsverwendung liegt vor, wenn es sich um eine Verwendung aufgrund eines Übereinkommens oder einer Vereinbarung mit einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung oder mit einem auswärtigen Staat auf Beschluss der Bundesregierung im Ausland oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen handelt. Dem steht eine sons...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6 Dauer

Rz. 33 Anders als Krankengymnastik oder physikalische Therapie fällt der "normale" Sport, der in allgemeiner Weise den körperlichen und psychischen Zustand positiv beeinflussen soll und bei dem der medizinische Zweck nicht überwiegt, nicht unter den krankenversicherungsrechtlichen Behandlungsbegriff. Eine Sonderstellung nimmt der "spezielle" Rehabilitationssport ein, der ein...mehr

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Jung, SGB VIII § 58a Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 58a wurde im Rahmen des Art. 13 Nr. 11 Kindschaftsreformgesetz (KindRG) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942) neu in das SGB VIII eingefügt und gilt seit dem 1.7.1998. Die Vorschrift entspricht dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme die Geeignetheit einer derartigen schriftlichen Auskunft als Nachweis über die Ausübung des allein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 25 Festset... / 6 Hebesatz für baureife Grundstücke – sog. Grundsteuer C (Abs. 5)

Rz. 22 Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung vom 30. November 2019[1] wird den Gemeinden für KJ. ab 2025 in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG i. V. m. § 25 Abs. 5 GrStG zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, aus städtebaulichen Gründen für baureife Grundstücke einen gesonderten – erhöhten – Hebesatz festzusetze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / 4.1 Klarstellendes BMF-Schreiben

Im Bund/Länderbeschluss v. 19.1.2021[1] wurde unter Tz. 8 angekündigt, dass bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben werden können. Die Umsetzung sollte "untergesetzlich"geregelt. Die "untergesetzliche Regelung" wurden in Gestalt eines BMF-Schreibens umgesetzt.[2] Die Ausführungen des BMF-Schreibens wurden in der Literatur zum Teil un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 37 Anwendu... / 4 Zeitlicher Geltungsbereich des § 25 Abs. 4 und 5 GrStG (Abs. 3)

Rz. 13 § 37 Abs. 3 GrStG bestimmt, dass die Regelungen in § 25 Abs. 4 und 5 GrStG in der am 1.1. 2025 geltenden Fassung erstmals bei der Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 anzuwenden sind.[1] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung vom 30.11.2019[2] wird den Gemeinden für KJe ab 2025 in § 25 Abs. 4 S. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 1 Heberecht / 2 Heberecht der Gemeinden (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 1 Abs. 1 GrStG bestimmt die Gemeinde, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz (siehe § 2 GrStG) Grundsteuer zu erheben ist. Ihr steht das Heberecht für die Grundsteuer zu. Die Vorschrift bringt die Besonderheit bei der Grundsteuer zum Ausdruck, dass es den Gemeinden überlassen ist, ob sie eine Grundsteuer für den in ihrem Hoheitsgebiet liegenden Grundbes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM bei hohen Fehlzeiten / Zusammenfassung

Überblick Seit 1.5.2004 haben die Arbeitgeber die Pflicht, ein "betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) durchzuführen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 167 Abs. 2 SGB IX vorliegen. Diese Pflicht trifft alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße; gleichgültig ist auch, ob es in dem Betrieb einen Betriebs- oder Personalrat gibt. Durch das BEM sollen di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM bei hohen Fehlzeiten / 1.4 Sonstige Beteiligte

Infographic Verantwortlich für die Durchführung des Eingliederungsmanagements ist zunächst der Arbeitgeber. Nach dem Wortlaut von § 167 Abs. 2 SGB IX ist sein Gesprächspartner die zuständige Interessenvertretung i. S. v. § 176 SGB IX, d. h. der Betriebsrat oder der Personalrat.[1] Sonstige Interessenvertretungen der Mitarbeiter, z. B. die bei kirchlichen Arbeitgebern existier...mehr

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Aus der Arbeit der standard... / 6 Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Da der IDW Prüfungshinweis: Auswirkungen von Fehlerfeststellungen durch die DPR bzw. die BaFin auf den Bestätigungsvermerk (IDW PH 9.400.11) nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entspricht, hat der HFA diesen IDW Prüfungshinweis mit Wirkung vom 10.1.2022 aufgehoben. Es soll ein neuer IDW Prüfungshinweis entwickelt werden, der die neue Rechtslage nach Übertragung der Bilanzko...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Dauer der Beschäftigung im Inland

Rz. 28 Die Grundverpflichtungen aus § 20 gelten grundsätzlich zwingend für alle Arbeitgeber mit Sitz im Inland oder im Ausland unabhängig davon, ob die Beschäftigung im Inland Tage, Wochen oder Monate oder nur wenige Minuten dauert. Die in Rz. 24 dargestellte Diskussion darum, was unter einer Beschäftigung im Inland zu verstehen ist, ist durch § 24 AEntG etwas entschärft wor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Kreditfabriken

Rz. 68 Entwicklungen im Finanzsektor gehen seit einigen Jahren dahin, bestimmte Aufgaben auszulagern. Die Kreditinstitute lassen dabei banktechnische Tätigkeiten durch externe Dienstleister erledigen. Ziel hierbei ist es, durch Synergien Kosten einzusparen. Ein Beispiel hierfür sind im Bankenbereich gegründete Dienstleistungsunternehmen, die für einzelne Kreditinstitute eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 37 , Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG wurde mit dem Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[1] eingefügt. Änderungen der Vorschrift erfolgten durch das G. zur Änderung des InvZulG v. 20.12.2000[2], das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001[3], das Fünfte Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes v. 23.7.2002[4], das G. zur Umsetzung d...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 10 Zwei Schritte vor – einer zurück

Einer Umfrage zufolge glauben weniger als die Hälfte der Befragten, dass die Verschärfungsmaßnahmen der Bundesregierung nicht dazu geeignet oder zumindest nicht ausreichend sind, den Steuerbetrug im Bargeldbereich wirksam zu bekämpfen. Befragt wurden Steuerberater, Unternehmer und Buchhaltungsangestellte. Die Mehrzahl ist sich jedoch darin einig, dass die Maßnahmen auch den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Entstehung, Bedeutung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG sind Personenbeförderungen (also nur Dienstleistungen, keine Lieferungen) zwischen inländischen Seehäfen und der Insel Helgoland umsatzsteuerfrei, wenn diese Beförderungen im Passagier- und Fährverkehr mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt stattfinden. Die Begünstigung stellt eine wirtschaftliche Fördermaßnahme des Ausflugsverkehrs n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verwaltung von Wagniskapitalfonds

Rz. 80g Ab 1.7.2021 gilt die Steuerbefreiung auch für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds (Rz. 9b). Der Gesetzgeber hat sich nicht die Mühe gemacht, zu definieren, was genau unter diesen (offensichtlich sehr weit gehenden) Begriff fällt. Schon allein dies könnte gegen eine unionsrechtliche Zulässigkeit der Steuerbefreiung[1] sprechen, da die Mitgliedstaaten nach Art. 135 A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Danach ist die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solchen definierten Sondervermögen steuerbefreit. In der deutschen Fassung des bis Ende 2006 geltenden Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie war insoweit noch von der Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesell...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Steuerbefreiung für die Vermögensverwaltung nach dem KAGG [1] war zum 1.1.1980 neu in das Gesetz aufgenommen worden. Das BMF-Schreiben v. 24.8.1970[2] wurde damit gegenstandslos.[3] Nach der Gesetzesbegründung[4] sollte mit der Regelung erreicht werden, dass Sparer, die ihr Geld bei Wertpapier- oder Grundstücksfonds anlegen, nicht mit USt belastet werden. Im Ergebni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 14 Für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG ist keine Grundlage im EU-Recht erkennbar.[1] Die unionsrechtliche Begründung in der amtlichen Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG ist nicht nachvollziehbar. Nach Art. 1 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL unterliegen der Mehrwertsteuer alle Dienstleistungen (damit auch Personenbeförderungen), die ein Steuerpfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Historische Entwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] Wie die Besteuerung bzw. Begünstigung von Betriebsvermögens in verfassungskonformer Art und Weise zu bewerkstelligen ist, dies beschäftigt den Gesetzgeber, das Bundesverfassungsgericht, den Bundesfinanzhof, die nachgeordneten Finanzgerichte, die Finanzverwaltung und natürlich die Beraterschaft, seit es eine Erbschaftsteuer gibt. Rz. 8 [Autor/Stand] Das heu...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.8 Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Leistungen

Die Leistungen aus einer im Wege der Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersversorgung sind voll zu versteuern (sogenannte nachgelagerte Versteuerung, § 22 Nr. 5 EStG). Die Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sind beitragspflichtige Einnahmen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Im Zuge des Koalitionsbeschlusses zur Grundrente am 10.11.20...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 2 Inhalt und Zweck

Rz. 2 Die GewSt knüpft nach § 6 GewStG an den Gewerbeertrag an. Er ist die einzige Bemessungsgrundlage der GewSt. § 7 S. 1 GewStG definiert den Gewerbeertrag als den nach den Vorschriften des EStG oder KStG zu ermittelnden Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Hinzurechnungen und Kürzungen. Der Gewerbeertrag setzt sic...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Dem mitgeteilten Sachverhalt steht es förmlich auf die Stirn geschrieben: Sittenwidrigkeit.[54] Und so lässt die Entscheidung des Gerichts den Betrachter mit dem wohligen Gefühl zurück, dass hier der Gerechtigkeit Genüge getan wurde, das Gericht mutig gegen das ungebührliche Verhalten der beiden (scheinbaren) Erben vorgegangen ist und der Erblasser einen ausreichenden "Schut...mehr