Fachbeiträge & Kommentare zu Brexit

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Allgemeines

Tz. 119 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen iSv § 1 KStG können OT sein, wenn sie nicht stbefreit sind. Bis einschl VZ 2011 war weitere Voraussetzung, dass die Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen ihre Geschäftsleitung im Inl haben. Kö, die nur ihren Sitz, nicht jedoch auch die Geschäftsleitung, im Inl haben, konnten, obwohl sie unbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2.2 Geltende Rechtslage

Tz. 97 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts wurde § 14 Abs 1 S 1 KStG mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen dahingehend geändert, dass OG eine Kap-Ges mit Geschäftsleitung im Inl und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU bzw in einem Vertragss...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Brexit

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.1 Aufbau der Neuregelung

Rz. 14 Der Regelungsinhalt des neu eingeführten § 6 a GrEStG umfasst 5 Sätze. Rz. 15 Die Regelung in Satz 1: Satz 1 ordnet an, dass Umwandlungsvorgänge i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 UmwG, die zu einem grunderwerbsteuerbaren Vorgang nach § 1 Abs. 1, Abs. 2a oder Abs. 3 GrEStG führen, von der Steuer befreit sind. Wie bei den §§ 5 und 6 GrEStG handelt es sich um eine sachliche Begü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Wahlrecht zwischen Sofortbesteuerung und Verteilung der Steuer nach § 6 Abs 2a EStG

Rn. 121 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6b Abs 4 S 1 Nr 3 EStG schränkt die Möglichkeit der Übertragung der stillen Reserven auf WG insoweit ein, dass das Ersatz-WG zum AV einer inländischen Betriebsstätte gehören muss. Folglich sind Reinvestitionen in WG einer ausländischen Betriebsstätte nicht von § 6b EStG begünstigt. Die aufgedeckten stillen Reserven mussten daher vor Einfü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsentwicklung

Rn. 12 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei dem hohen wirtschaftspolitischen Gehalt der Rechtsnorm verwundern ständige Änderungen des Gesetzesinhalts im Zeitverlauf nicht. Dabei wurde allerdings der unter s Rn 1 dargestellte grundlegende Charakter der Vorschrift nie angetastet. Eine einschneidende Änderung erfuhr der § 6b EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 01.01.1...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.2.2.5 Gewinnabführungsverträge mit ausländischen Gesellschaften

Rz. 327a Organträger kann eine Gesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland, nur mit Sitz oder nur mit Geschäftsleitung im Inland oder ohne Sitz und Geschäftsleitung, aber mit einer Betriebsstätte im Inland sein. Organgesellschaft kann eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland oder mit Geschäftsleitung im Inland, aber Sitz in einem EU- oder EWR...mehr

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Kindergeld bei fehlender Mi... / Entscheidung

Das Finanzgericht Köln entschied, dass die Mutter das volle deutsche Kindergeld verlangen kann. Es sei nicht zumutbar, auf ausländische Auskünfte zu warten und dadurch eine Kürzung hinzunehmen. Die nationalen Anspruchsvoraussetzungen waren nach Auffassung des Gerichts unstreitig erfüllt. Die Familienkasse muss nach deutschem Recht zahlen, wenn aufgrund fehlender Mitwirkung – ...mehr

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Brexit / 1.1 Fortgelten der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit

Die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit sind auch über den 31.12.2020 hinaus anzuwenden, sofern sich in dem zu bewertenden Sachverhalt keine Änderungen in den Verhältnissen ergeben haben.mehr

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Brexit / 1 Das Austrittsabkommen

Am 29.3.2017 unterrichtete das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland die Europäische Union (EU) davon, aus der EU auszutreten – der Beginn des "Brexit". Erstmalig in der Geschichte der EU wurde damit das Austrittsverfahren nach Art. 50 EUV eingeleitet. Nach langen Verhandlungen hat das britische Parlament am 20.12.2019 dem "Abkommen über den Austritt des Verein...mehr

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Brexit / 2 Die Übergangsphase

Das Austrittsabkommen sah einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2020 vor, in dem das Vereinigte Königreich rechtlich weiterhin wie ein Mitgliedstaat behandelt wurde. Damit galt das EU-Recht im und gegenüber dem Vereinigten Königreich grundsätzlich weiter, jedoch ohne Beteiligung des Vereinigten Königreichs an EU-Institutionen. Arbeitsrechtliche Änderungen ergaben sich demnac...mehr

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Brexit / 1 Doppelbesteuerungsabkommen

Das Doppelbesteuerungsabkommen ist unabhängig davon anwendbar, ob das Vereinigte Königreich ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ist oder nicht. Die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens insbesondere zur Ansässigkeit[1], zum Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn[2] und zur Vermeidung der Doppelbesteuerung[3] sind daher auch nach dem Brexit weiter anwendbar. Ins...mehr

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Brexit / 5.1.1 Beschäftigung eines Unionsbürgers im Vereinigten Königreich

Mit dem Brexit gilt auch die Freizügigkeit als eine der elementaren Grundfreiheiten der EU im Verhältnis zum Vereinigten Königreich nicht mehr. Grundsätzlich endete die Arbeitnehmerfreizügigkeit für britische Staatsbürger in Deutschland und für Deutsche im Vereinigten Königreich bereits mit Ablauf der Frist des Artikel 50 Abs. 3 EUV, also zum 29.3.2019. Jedoch haben alle Bet...mehr

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Brexit / 5.6 Betriebsverfassungsrecht

Das Recht des Europäischen Betriebsrats auf Grundlage der Richtlinie 2009/38/EG gilt seit dem 1.1.2021 im Vereinigten Königreich nicht mehr. Damit ist die Neubildung von Europäischen Betriebsräten unter Beteiligung von im Vereinigten Königreich bestehenden Unternehmen nicht mehr möglich. Zahlreiche internationale Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU haben das britische Rech...mehr

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Brexit / 1.3 Abkommen über Handel und Zusammenarbeit

Das "Abkommen über Handel und Zusammenarbeit" regelt die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Es wurde am 27.4.2021 ratifiziert und ist zum 1.5.2021 in Kraft getreten. In der Zeit vom 1.1.2021 bis 30.4.2021 wurde es vorläufig angewandt. Von dem neuen Abkommen über Handel und Zusammenarbeit werden Sachverhalte erfasst, die ab dem 1.1.2021 be...mehr

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Brexit / 1.2 Austrittsabkommen und Übergangsphase

Mit dem "Austrittsabkommen" wird das im EU-Vertrag vorgesehene Abkommen zwischen dem Austrittskandidaten und der EU bezeichnet. Mit dem Inkrafttreten des Austrittsabkommens zum 1.2.2020 begann die Übergangsphase, die am 31.12.2020 endete. Nach dem Ende der Übergangsphase galten die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit in den Sachverhalten weiter, die vor dem Ende der Übe...mehr

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Brexit / 3.2 Krankenversicherung

3.2.1 Regelungen nach dem Austrittsabkommen Wohnort Deutschland Personen bleiben auch nach der Übergangsphase im Vereinigten Königreich versichert, solange sich keine Änderungen in den Verhältnissen ergeben (die ihrer versicherungsrechtlichen Beurteilung zugrunde lagen). Dies gilt für Personen, die in der Übergangsphase in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedschaft wohnen...mehr

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Brexit / 2.3 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland oder im Vereinigten Königreich

Wieder andere Regelungen betreffen sowohl unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige. Diese Regelungen können also in allen Entsendungsfällen, egal in welche Richtung, relevant werden. 2.3.1 Steuerfreiheit bestimmter Leistungen Bestimmte Lohnersatz- und Sozialleistungen sind steuerfrei, z. B. Leistungen aus einer Krankenversicherung, einer Pflegeversicherung oder aus de...mehr

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Brexit / 3 Einzelfall ist entscheidend

Die genannten steuerlichen Folgen können bei Entsendungen – je nach den Umständen des einzelnen Falls – relevant sein oder nicht. Erforderlich ist deshalb eine genaue Prüfung jedes Einzelfalls.mehr

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Brexit / 3 Auswirkungen auf die Sozialversicherung

3.1 Vorversicherungszeiten Die während der Übergangsphase im Vereinigten Königreich zurückgelegten Versicherungs- und Beschäftigungszeiten können als Vorversicherungszeiten in allen Versicherungszweigen angerechnet werden. Dies gilt insbesondere im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung. Zeiten, die nach der Übergangsphase im Vereinigten Königreich zurückgelegt werden, kö...mehr

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Brexit / Arbeitsrecht

1 Das Austrittsabkommen Am 29.3.2017 unterrichtete das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland die Europäische Union (EU) davon, aus der EU auszutreten – der Beginn des "Brexit". Erstmalig in der Geschichte der EU wurde damit das Austrittsverfahren nach Art. 50 EUV eingeleitet. Nach langen Verhandlungen hat das britische Parlament am 20.12.2019 dem "Abkommen über ...mehr

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Brexit / 5 Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Problembereiche

Nach dem Standpunkt des Vereinigten Königreichs ergeben sich keine wesentlichen Änderungen im Hinblick auf den arbeitsrechtlichen Schutz von im Vereinigten Königreich beschäftigten Arbeitnehmern. Dies soll unabhängig davon gelten, ob es sich um ein einheimisches oder ausländisches Unternehmen handelt. 5.1 Freizügigkeit und Aufenthaltsstatus Für EU-Bürger sowie britische Staats...mehr

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Brexit / Sozialversicherung

1 Entwicklung des Brexits Mit der Entscheidung zum sog. Brexit hat das Vereinigte Königreich am 29.3.2017 offiziell seinen Austritt aus der EU erklärt. Am 23.3.2019 erfolgte eine Fristverlängerung bis zum 12.4.2019 und anschließend bis zum 31.10.2019. Am 28.10.2019 wurde eine weitere Fristverlängerung bis zum 31.1.2020 beschlossen. Am 20.12.2019 hat das britische Parlament de...mehr

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Brexit / 2 Recht für Entsendungen in den verschiedenen Abkommensphasen

2.1 Entsendungen nach dem Austrittsabkommen Vor dem Ende der Übergangsphase Entsendungen, die vor dem 1.1.2021 begonnen haben gelten bis zum Ablauf der Entsendung weiter. Da die Entsendedauer auf 24 Kalendermonate begrenzt ist, kann es neue Entsendungen nach dem Austrittsabkommen nicht mehr geben. Begonnene Entsendungen sind im Regelfall bereits beendet. Nach dem Ende der Überg...mehr

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Brexit / 3.3 Pflegeversicherung

Die Ausführungen zur Krankenversicherung gelten auch für die Pflegeversicherung. Personen, die nach der Übergangsphase krankenversichert sind, sind auch weiter pflegeversichert und erhalten die Leistungen wie bisher. Personen, die nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit krankenversichert sind, werden nicht weiter pflegeversichert. Der Bereich der Pflegeversicherung w...mehr

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Brexit / Lohnsteuer

1 Doppelbesteuerungsabkommen Das Doppelbesteuerungsabkommen ist unabhängig davon anwendbar, ob das Vereinigte Königreich ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ist oder nicht. Die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens insbesondere zur Ansässigkeit[1], zum Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn[2] und zur Vermeidung der Doppelbesteuerung[3] sind daher auch nach dem ...mehr

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Brexit / 5.5 Datenverkehr und Datenschutz

Der reibungslose Transfer von Arbeitnehmerdaten von und in das Vereinigte Königreich wird auch in Zukunft unumgänglich sein. Das Brexit-Abkommen sah zunächst ab dem 1.1.2021 noch einen Übergangszeitraum vor. Danach galt das Vereinigte Königreich für 4 Monate nicht als (unsicheres) Drittland im Sinne der DSGVO. Diese Frist verlängerte sich automatisch um 2 weitere Monate. Nac...mehr

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Brexit / 2.2 Entsendungen nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit

Für Entsendungen und vorübergehende selbstständige Tätigkeiten gelten die Regelungen des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit, wenn sie nach dem 1.1.2021 beginnen und keinen grenzüberschreitenden Bezug zum Vereinigten Königreich haben, sofern dies vom jeweiligen Staat gewünscht wird. Ist dies der Fall, dann muss der jeweilige Staat eine entsprechende Meldung (sog. Notifizie...mehr

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Brexit / 2.1.6 Kindergeld

Anspruch auf Kindergeld hat, wer unbeschränkt steuerpflichtig ist[1] und, wenn er nicht freizügigkeitsberechtigt ist, eine Niederlassungs- oder bestimmte Aufenthaltserlaubnis besitzt.[2] Zudem müssen die Kinder einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR haben.[3] Ab dem 1.1.2021 kann daher bei Fehlen dieser Vor...mehr

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Brexit / 5.4 Arbeitnehmerüberlassung

Das Handels- und Kooperationsabkommen enthält keine Regelungen, die es Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat ermöglichen, Arbeitnehmer an Unternehmen im Vereinigten Königreich zu überlassen. Auch umgekehrt sind Überlassungen von Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich in Unternehmen in einem Mitgliedsstaat im Abkommen nicht vorgesehen. Die Möglichkeiten der Arbe...mehr

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Brexit / 2.1.1 Zusammenveranlagung von Ehegatten

Die Zusammenveranlagung von Ehegatten[1] führt häufig zu einer niedrigeren Besteuerung, da insbesondere der Splittingtarif anzuwenden ist.[2] Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind.[3] Ist dies beim Ehegatten des Arbeitnehmers nicht der Fall, kann der Ehegatte aber als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, wenn der Arbeitnehmer sel...mehr

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Brexit / 3.1 Vorversicherungszeiten

Die während der Übergangsphase im Vereinigten Königreich zurückgelegten Versicherungs- und Beschäftigungszeiten können als Vorversicherungszeiten in allen Versicherungszweigen angerechnet werden. Dies gilt insbesondere im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung. Zeiten, die nach der Übergangsphase im Vereinigten Königreich zurückgelegt werden, können ebenfalls berücksicht...mehr

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Brexit / 2.1 Entsendungen nach dem Austrittsabkommen

Vor dem Ende der Übergangsphase Entsendungen, die vor dem 1.1.2021 begonnen haben gelten bis zum Ablauf der Entsendung weiter. Da die Entsendedauer auf 24 Kalendermonate begrenzt ist, kann es neue Entsendungen nach dem Austrittsabkommen nicht mehr geben. Begonnene Entsendungen sind im Regelfall bereits beendet. Nach dem Ende der Übergangsphase Entsendungen, die nach dem 31.12.2...mehr

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Brexit / 2.1.5 Abziehbarkeit des Pflege-Pauschbetrags

Für die persönliche Pflege einer anderen Person kann ein Pflege-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn die Pflege in einer Wohnung in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat durchgeführt wird.[1] Dies ist ab dem 1.1.2021 bei der Pflege in einer Wohnung im Vereinigten Königreich nicht mehr der Fall.mehr

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Brexit / 5.3 Arbeitnehmerentsendung

Die Arbeitnehmerentsenderichtlinie[1] verlor zum 1.1.2021 ebenfalls ihre Wirksamkeit. Auch die europäische Dienstleistungsfreiheit besteht nicht mehr. Bestehen bleibt zunächst das britische Umsetzungsgesetz. Ein Außerkrafttreten des britischen Entsendegesetzes würde dazu führen, dass – im Hinblick auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Arbeitnehmern, die aus EU-S...mehr

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Brexit / 5.1 Freizügigkeit und Aufenthaltsstatus

Für EU-Bürger sowie britische Staatsangehörige (einschließlich ihrer Familienangehörigen), die zum Ende der Übergangsphase (Stichtag: 31.12.2020) dauerhaft im Vereinigten Königreich bzw. in der EU lebten und arbeiteten, wird durch das Austrittsabkommen ein umfassender Bestandsschutz garantiert. Gleiches gilt für Personen, die sich zum Stichtag zwar nicht mehr in einer solche...mehr

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Brexit / 2.1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland

Einige der Regelungen betreffen ausschließlich unbeschränkt Steuerpflichtige. Dies sind Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.[1] Dabei kann es sich um Arbeitnehmer handeln, die von Deutschland aus in das Vereinigte Königreich entsendet werden und ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten. Es kann sich aber auch um Arbeitnehmer ...mehr

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Brexit / 2.3.3 Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen

Für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kann eine Steuerermäßigung bis zu 20 % der Aufwendungen, begrenzt auf bestimmte Höchstbeträge, in Anspruch genommen werden, wenn die Leistung in einem Haushalt in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat erbracht wird.[1] Ab dem 1.1.2021 ist somit die Steuerermäßigung für Leistun...mehr

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Brexit / 2.2.1 Antragsveranlagung

Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich Abgeltungswirkung.[1] Eine Veranlagung kommt nur in 2 Fällen in Betracht. So besteht eine Pflicht zur Veranlagung, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist[2] und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn die Pflichtveranlagungsgrenze ...mehr

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Brexit / 2.1.4 Abziehbarkeit von Schulgeld

Zahlungen von Schulgeld können bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn die Schule in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat gelegen ist.[1] Ab dem 1.1.2021 können daher Zahlungen an Schulen im Vereinigten Königreich nicht mehr abgezogen werden.mehr

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Brexit / 3.4 Rentenversicherung

Rentenversicherungsrechtliche Tatbestände, die während oder nach Ende der Übergangsphase im Vereinigten Königreich zurückgelegt wurden, werden wie bisher berücksichtigt. Wohnt eine Person während oder nach der Übergangsphase im Vereinigten Königreich und erhält diese Person bereits eine Rente, wird diese wie bisher in gleicher Höhe ausgezahlt. Solange sich keine Änderungen in...mehr

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Brexit / 2.3.2 Abziehbarkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen

Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke können als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie an einen Empfänger in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat geleistet werden.[1] Zuwendungen an Empfänger im Vereinigten Königreich sind somit ab dem 1.1.2021 nicht mehr abziehbar.mehr

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Brexit / 3.2.2 Regelungen nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit

Wohnortverlegung von Deutschland ins Vereinigte Königreich Für Personen, die in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat wohnen, finden die Regelungen nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit Anwendung, sofern sie bisher keinen grenzüberschreitenden Bezug zum Vereinigten Königreich aufweisen und nach dem 31.12.2020 ihren Wohnort in das Vereinigte Königreich verlegen...mehr

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Brexit / 2.2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich

Andere Regelungen betreffen ausschließlich beschränkt Steuerpflichtige. Dies sind Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, die aber inländische Einkünfte haben.[1] Dabei kann es sich insbesondere um Arbeitnehmer handeln, die vom Vereinigten Königreich aus nach Deutschland entsendet werden und hier keinen Wohnsitz und auch ke...mehr

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Brexit / 5.2 Vertragsstatut

Von Bedeutung ist außerdem, welchem Recht der jeweilige Arbeitsvertrag unterliegt. Die maßgebliche "Rom I-Verordnung" ist zwar unmittelbar nicht mehr anwendbar, sie gilt jedoch als "retained EU-Law" auf Basis des Austrittsabkommens bzw. des Handelsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich weiter. Vorrang hat danach die vertragliche Festlegung der anwendbaren R...mehr

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Brexit / 2.1.3 Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen

Vorsorgeaufwendungen, insbesondere für Alters- und Krankenvorsorge[1], können unter bestimmten Voraussetzungen auch dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei ist. Dies gilt jedoch nur, wenn sie in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz er...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 2.3.1 Steuerfreiheit bestimmter Leistungen

Bestimmte Lohnersatz- und Sozialleistungen sind steuerfrei, z. B. Leistungen aus einer Krankenversicherung, einer Pflegeversicherung oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld.[1] Dies gilt auch für vergleichbare Leistungen ausländischer Rechtsträger, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR oder in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 2.1.7 Wegzugsbesteuerung

Wird die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beendet und ist der Arbeitnehmer an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, so werden unter bestimmten Voraussetzungen im Zeitpunkt des Wegzugs eventuelle stille Reserven der Besteuerung unterworfen.[1] Bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats, die in einem dieser Staaten unbeschränkt steuerpflichtig werden, wir...mehr

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Brexit / 2.1.2 Abziehbarkeit von Unterhaltsleistungen

Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Zusammenveranlagung können Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten als Sonderausgaben abgezogen werden.[1] Diese Möglichkeit besteht ab dem 1.1.2021 nicht mehr.mehr