Fachbeiträge & Kommentare zu Brexit

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in einen Drittstaat.

Rn 22 Zieht eine nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates gegründete Gesellschaft in einen Drittstaat außerhalb der EU durch Verlegung der Hauptverwaltung um, kann der Schutz der Grundfreiheiten entfallen (vgl zB Grüneberg/Thorn Anh zu Art 12 EGBGB Rz 13). Soweit die Gesellschaft in diesem Fall aber die Voraussetzungen von Art 54 AEUV noch erfüllt (Gründung nach dem Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines und Zweck.

Rn 1 Die VO 1215/2012 regelt die internationale Zuständigkeit, Aspekte der Beachtung ausländischer Rechtshängigkeit sowie die gegenseitige Urteilsanerkennung unter den EU-Mitgliedstaaten iSd Abs 3. Sie hat die zuvor geltende VO 44/2001 abgelöst, die ihrerseits an die Stelle des ursprünglichen Brüsseler Übereinkommens (EuGVÜ) getreten war. Im Verhältnis zu Dänemark gilt weite...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz: Ersetzung des EVÜ.

Rn 1 Art 24 regelt das Verhältnis zum EVÜ, das seinerseits dem internationalen Schuldvertragsrecht in ex Art 27 ff EGBGB (www.pww-oe.de) zu Grunde lag (s Vor ROM I Rn 2); insoweit wirkt Art 24 als lex specialis im Verhältnis zu Art 2. ROM I hat grds das EVÜ ersetzt (I, 1. Hs). Nach II werden zugleich alle Bezugnahmen auf das EVÜ in anderen Rechtsakten der Gemeinschaft durch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausnahme: Hoheitsgebiete nach ex Art 299 EGV.

Rn 3 Eine Ausnahme gilt nach I, 2. Hs ›hinsichtlich‹ (frz sauf en ce qui concerne; engl except as regards) der sich aus ex Art 299 EGV – nunmehr Art 52 EUV iVm Art 355 AEUV – erschließenden Hoheitsgebiete von Mitgliedstaaten, für die (1) das EVÜ als Staatsvertrag gilt, (2) hingegen Rom I nicht gilt, weil dort auch der dieser Verordnung zu Grunde liegenden EUV nicht gilt. Ins...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht.

Rn 1 Für alle seit dem 17.12.09 abgeschlossenen Verträge gilt vor deutschen staatlichen Gerichten die unionsrechtliche VO (EG) Nr 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (ROM I) (ABl 2008 L 177/6, geändert durch Berichtigung v 24.11.09 ABl 2009 L 309/87), Art 28 ROM I. ROM I ist ua Teil des Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherhe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aus einem anderen EU-Mitgliedstaat innerhalb der EU.

Rn 21 Die – nach dem ›gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts‹ getroffene – National Grid Indus-Entscheidung des EuGH (s Urt v 29.11.11 – C-371/10 Rz 26) (dazu Verse ZEuP 13, 463 ff; Teichmann in FS Hommelhoff (12), 1213, 1233 ff; Mörsdorf EuZW 12, 296; Schall/Barth NZG 12, 414; Schaper EWiR 12, 506; s zuletzt EuGH C-405/18 AURES Holdings, ECLI:EU:C:2020:127 Rz 26) bestä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonst: Sitz- oder Gründungstheorie nach deutschem autonomem Internationalen Gesellschaftsrecht?

Rn 41 Wo weder das Unions- oder EWR-Recht noch Staatsverträge die Anknüpfung an die Gründung gebieten (s Rn 11 ff), ist das deutsche autonome IntGesR in seiner Entscheidung frei. Im Hinblick auf die Vielzahl der Staaten, deren Gesellschaften kraft staatsvertraglicher Regelung mittlerweile nach der Gründungstheorie zu beurteilen sind, wird von vielen in der Literatur die Ankn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 1067 ff ZPO

Rn 1 Das 11. Buch der ZPO enthält die vom deutschen Gesetzgeber für notwendig erachteten Umsetzungs- und Begleitvorschriften zu den von der EU erlassenen Rechtsakten im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit (heute Art 67 IV und 81 AEUV). Für Zustellungen ist seit dem 1.7.22 die Verordnung (EU) 2020/1784 anzuwenden (EuZVO, im Anhang nach § 1071 abgedruckt und erläutert, zur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eingrenzung durch ›Erfüllungsort‹, Praxis, Interessen, Abwehr.

Rn 35 Kann drittstaatlichen Eingriffsnormen nach III Wirkung verliehen werden, so bemüht sich Art 9 um Eingrenzungen, sollte aber im Kontext der bisherigen Praxis, der Interessen und des Gesamtproblems gesehen werden. Nur von den Eingriffsnormen des Staates, ›in dem die durch den Vertrag begründeten Verpflichtungen erfüllt werden sollen oder erfüllt worden sind‹, spricht Art...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32008R0593 Art 28 ROM I – Zeitliche Anwendbarkeit.

Gesetzestext Diese Verordnung wird auf Verträge angewandt, die ab dem 17. Dezember 2009 geschlossen werden. Rn 1 Prinzip: Art 28 enthält das intertemporale Recht von Rom. Sie gilt für alle ab dem 17.12.09 (›Stichtag‹) geschlossenen Verträge. Dies hat der europäische Gesetzgeber durch eine Änderung von ROM I vom 24.11.09 (ABl 2009 L 309/87) ggü der ursprünglichen Fassung von ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 16 Das deutsche intertemporale Schuldrecht folgt dem allgemeinen Grundsatz, dass neue Vorschriften nur auf solche Rechtsverhältnisse anzuwenden sind, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung entstanden sind (Staud/Löwisch [2003] Art 229 § 5 Rz 1). Dieser Grundsatz hat bereits 1896 und späterhin in vielen weiteren Vorschriften seinen Niederschlag gefunden (s ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Prinzip 1: Vorrang bestehender völkerrechtlicher Verträge (Abs 1).

Rn 1 Art 25 regelt das Verhältnis zwischen dem unionsrechtlichen IPR in ROM I und staatsvertraglichem IPR im Bereich des internationalen Schuldvertragsrechts. Kein Vertrag, keine Verordnung zu Lasten Dritter (vgl Erw 41, Art 34 WVRK, Art 351 I AEUV und Brödermann/Iversen/Brödermann Rz 431 ff). Deshalb bestimmt I, dass im Zeitpunkt der Annahme von ROM I fortbestehende Staatsv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsangleichung in der EU.

Rn 23 Für wenige europäische Gesellschaftsformen ( EWIV, SE, Europäische Genossenschaft) macht einheitliches unionsrechtliches Sachrecht in EU-Verordnungen die Anwendung von IntGesR zT entbehrlich (s jeweils mwN die Darstellungen bei MAHIntWirtR/Wegen/Mossler § 11 Rz 272–373 (mit einer statistischen Übersicht zur SE in Rz 276 f); Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 297 f, 299 ff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz der universellen Anwendung.

Rn 1 Art 2 schreibt im Grundsatz fest, dass das nach ROM I bestimmte Recht stets anzuwenden ist, dh ohne Unterscheidung, ob es ein Recht aus dem EU-Raum oder aus einem Drittstaat außerhalb der EU ist. Dies dient der Schaffung eines funktionierenden Binnenmarktes (Erw 6): Unionsbürger und die ihnen nach Art 54, 62 AEUV gleichgestellten Gesellschaften können ggü Vertragspartne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB B

Bagatellunterhalt Ausschluss 1573 1 Bagatellvertrag 359 12 Balkon 566 26 Bank 280 62, 78 Einlösung von Schecks und Wechseln 826 44 Insolvenzverschleppung 826 39 Widerspruch gegen Lastschrift 826 43 Bankgeheimnis 399 10 Bankgeschäft 248 3 Bankkontokorrent 782 3 Banknoten 798 2 Bankvertrag 328 19; vor 328-335 18 Bargeld 245 2 Bargeldlose Zahlungen 675c 3 Barkaution 551 5 Barvermögen 1960 38 Ba...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.2 Voraussetzungen der Aufbewahrungspflicht nach § 147a Abs. 2

Rz. 21 Zentral für die neue Aufbewahrungspflicht ist zunächst, dass eine sog. Drittstaat-Gesellschaft i. S . von § 138 Abs. 3 AO gegeben ist.[1] Eine solche liegt nach § 138 Abs. 3 AO immer dann vor, wenn eine Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit Sitz oder Geschäftsleitung in Staaten oder Territorien gegeben ist, die nicht Mitgliede...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.15 Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (sog. "Brexit")

Rz. 169 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Mit Ablauf des 31.12.2020 (Ende der vereinbarten Übergangsfrist) ist das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland endgültig aus der EU ausgetreten. Seit diesem Zeitpunkt ist das Gebiet von Großbritannien zollrechtlich und umsatzsteuerlich grundsätzlich Drittlandsgebiet, d. h. es gelten die Vorschriften der Einfuhr und...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der EU (sog. "Brexit")

Rz. 191 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Mit Ablauf des 31.12.2020 endete die vereinbarte Übergangsfrist und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist endgültig aus der EU ausgetreten. Ab diesem Moment gilt das Gebiet von Großbritannien sowohl zollrechtlich als auch umsatzsteuerlich grundsätzlich als Drittlandsgebiet, d. h. es sind auf Warenbewegungen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Eckert, Nachweispflichten und Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhrlieferungen, BBK 22/2008, 1163 (Fach 6, 1479). Esser/Staib, Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr, NWB 2016, 2100. Fischer, Brexit und Umsatzsteuer, StBp 2019, 45. Fischer/Kirchhainer, ATLAS-Ausfuhr – Neue Anforderungen an die Exportwirtschaft, DStR 2009, 2518 ff...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Die qualifizierte Abfrage von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, NWB 2014, 134 f. Bachstein, Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft, IWB 2017, 767 ff. Bärenweiler, Zum "wissen" oder "hätte wissen müssen" der Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung – Umset...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.2 Abnehmer mit Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet

Rz. 75 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Während es in den Fällen des § 6 Abs. 1 UStG ausreicht, dass der ausländische Abnehmer die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 UStG erfüllt, mithin seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete hat, muss der Abnehmer im Bereich der Ausfuhr im nichtkommerziellen Reiseverkehr nach § 6 Abs. 3a N...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Vorwort – Update 4 zur 5. Auflage

Umsatzsteuer – national und international § 4 Nr. 4a Steuerbefreiungen: Umsätze mit dem Steuerlager, § 4 Nr. 4b Steuerbefreiungen: Lieferungen vor Einfuhr Berücksichtigung der Rechtsentwicklung und aktueller Praxisfälle. § 4 Nr. 13 UStG Steuerbefreiungen: Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaften § 4 Nr. 13 UStG ist nach Auffassung des EuGH richtlinienwidrig. Der Gesetzgeb...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 19 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 § 6a UStG entspricht den Vorgaben der Art. 131, Art. 138 ff. MwStSystRL (zur Auslegung der gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen durch die Rechtsprechung des EuGH und BFH sowie den Abweichungen zur nationalen Gesetzeslage vgl. Reiß in UR 2017, 254 ff.). Die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen für die Besteuerung des Handelsverkehrs zwi...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 § 6 UStG entspricht den Vorgaben der Art. 131, 146, 147, 169 Buchst. b MwStSystRL (Art. 15 Nr. 1 und 2 i. V. m. Anhang E Nr. 12, Art. 16 Abs. 1 Teil B, Art. 28 Abs. 3 Buchst. a und b i. V. m. Anhang F Nr. 21 und 22 der 6. EG-RL). Rz. 19 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Die Vorschrift enthält die Legaldefinition der nach § 4 Nr. 1 Bu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 60 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016 S. 284. Axer, Der verfassungsrechtliche Schutz der Sozialversicherung in Organisation und Finanzen, SGb 2022 S. 453. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017 S. 2001. Bosch, Weiterbildung und Arbeitsmarktpolitik, SoS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Auslands-Körperschaften mit Geschäftsleitung im Inland ohne zivilrechtliche Rechtsfähigkeit (§ 8 Abs 1 S 4 KStG)

Tz. 495 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch das Gesetz zur Abwehr von St-Vermeidung und unfairem St-Wettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze wurde § 8 Abs 1 KStG um einen S 4 erweitert. Der Regelungsinhalt des § 8 Abs 1 S 4 KStG besteht darin, dass bei Kö iSd § 1 Abs 1 KStG mit Sitz im Ausl, deren Ort der Geschäftsleitung im Inl belegen ist und die nach inl Gesellschaftsrec...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 2. Flat Tax für natürliche Personen, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, Art. 24-bis TUIR

Rz. 66 Italien hat mit dem Haushaltsgesetz von 2017[40] die sog. Flat Tax für Superreiche eingeführt. Das Gesetz sieht gemäß Art. 24-bis TUIR vor, dass, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, natürliche Personen, die ihren Wohnsitz, ihr Domizil oder ihre Meldeanschrift im Sinne des Art. 2 Abs. 2 TUIR nach Italien verlegen, bei der Versteuerung ihrer ausländischen Einkünfte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.2.3 EU-Staatsangehörige (Neue EU-Länder ab 1.5.2004)

Rz. 16g Die Bürger aus den Beitrittsstaaten durften innerhalb einer Übergangsfrist von längstens 7 Jahren nach dem Beitritt eine Beschäftigung nur mit Genehmigung ausüben. Diese Frist ist am 30.4.2011 ausgelaufen. Für Bulgaren und Rumänen ist die Frist am 31.12.2013 abgelaufen. Aktuell besteht auch keine Übergangsfrist für Kroaten mehr, weil sich die Bundesregierung auf die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Rechtsgrundlagen für Streitbeilegungsverfahren

Rz. 7 Die Rechtsgrundlagen für die internationalen Streitbeilegungsverfahren sind zersplittert und überschneiden sich teilweise. Internationale Streitbeilegungsverfahren sind regelmäßig in den DBA (Steuerabkommen) vereinbart.[1] Die Streitbeilegungsverfahren nach den DBA sind regelmäßig Verständigungsverfahren, bei denen die beteiligten Staaten lediglich verpflichtet sind, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Wahlrecht zwischen Sofortbesteuerung und Verteilung der Steuer nach § 6 Abs 2a EStG

Rn. 121 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 6b Abs 4 S 1 Nr 3 EStG schränkt die Möglichkeit der Übertragung der stillen Reserven auf WG insoweit ein, dass das Ersatz-WG zum AV einer inländischen Betriebsstätte gehören muss. Folglich sind Reinvestitionen in WG einer ausländischen Betriebsstätte nicht von § 6b EStG begünstigt. Die aufgedeckten stillen Reserven mussten daher vor Einfü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsentwicklung

Rn. 12 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Bei dem hohen wirtschaftspolitischen Gehalt der Rechtsnorm verwundern ständige Änderungen des Gesetzesinhalts im Zeitverlauf nicht. Dabei wurde allerdings der unter s Rn 1 dargestellte grundlegende Charakter der Vorschrift nie angetastet. Eine einschneidende Änderung erfuhr der § 6b EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 01.01.1...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XVII. Regelungen zum Brexit (Abs. 17)

Rz. 22 Da z.B. der Erhalt der Verschonungsvergünstigung in § 13a Abs. 3 S. 11 ErbStG nur die Lohnsumme einbezieht, die in einem EU-Mitgliedstaat gezahlt wird, hätte der Brexit ungewollte, weil durch den Erwerber unbeeinflussbare Folgen mit sich gebracht. Entsprechendes gilt für die Entnahmevorschrift des § 13a Abs. 6 i.V.m. § 13b Abs. 1 ErbStG.[67] Aus diesem Grund wurde mit...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Veräußerung/Aufgabe eines Gewerbebetriebes bzw. einer freiberuflichen Praxis

Rz. 207 Als Verstoß gegen die Behaltensbedingung kommt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG insb. die Veräußerung sowie die Aufgabe eines Gewerbebetriebes oder eines Teilbetriebes in Betracht. Wegen der bewertungsrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Gleichbehandlung des der Ausübung eines freien Berufs dienenden Vermögens mit einem Gewerbebetrieb (vgl. § 96 BewG) gilt d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital / 5.2 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Keine besondere Rechtsform im eigentlichen Sinne ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Bei dieser handelt es sich vielmehr "nur" um eine besondere Art der GmbH, für deren Gründung kein Mindeststammkapital von 25.000 EUR aufgebracht werden muss. Die Schaffung der Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) war seinerzeit eine Reaktion des Geset...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.7.1 Steuerfreie Leistungen mit Vorsteuerabzug

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Internationaler Anwendungsbereich

Rz. 109 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bachem, Erbschaftsteuer und Kapitalverkehrsfreiheit: eine "never ending story"?, ZEV 2022, 189; Baßler, Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht beim Erwerb von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften, ZEV 2014, 469; Bockhoff, Ausgesuchte internationale Aspekte des neuen ErbStG, ZEV 2017, 186; Bron, Der Brexit in de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die steuerliche Förderung der Unternehmensnachfolge hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Verschonung erfolgte viele Jahrzehnte vor allem (mittelbar) durch eine niedrige Bewertung. Das BVerfG hat die niedrige Bewertung im Jahr 2006 allerdings für verfassungswidrig erklärt.[1] Die Bewertung muss sich für alle Vermögenswerte einheitlich am gemeinen Wert orientier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.5 Lohnsumme bei Beteiligungen an anderen Unternehmen (§ 13a Abs. 3 S. 11 ff. ErbStG)

Rz. 326 Bei (unmittelbaren oder mittelbaren) Beteiligungen an Personengesellschaften (unabhängig von der Beteiligungshöhe) oder an Kapitalgesellschaften (von mehr als 25 %) in EU-/EWR-Mitgliedstaaten sind die Lohnsummen der dort Beschäftigten anteilig mit einzubeziehen (§ 13a Abs. 3 S. 11 und 12 ErbStG).[1] Rz. 327 Die Zurechnung der Lohnsumme von anderen Unternehmen setzt be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Anhang 1

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Rechtsgrundlagen: Die Änderungen des ErbStRG im Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem ErbStRG [1] das ErbStG sowie das BewG in Teilen neu geregelt. Er hat damit dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[2] entsprochen, der die Anwendung des einheitlichen Steuertarifs (§ 19 Abs. 1 ErbStG a. F.) auf die sich nach § 12 ErbStG a. F. ergebenden unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig beanstandet und dem Gesetzgeber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 4 Die neue Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 6 GrEStG

Rz. 13 Mit dem – mittlerweile vollzogenen – Austritt des Vereinigten Königreiches von Großbritannien aus der Europäischen Union sind bereits am 19.2.2019 umfangreiche Regelungen mit dem Brexit-Begleitgesetz verabschiedet worden. Unter anderem wurde in das Grunderwerbsteuergesetz ein neuer § 4 Nr. 6 eingefügt, der regelt, dass Erwerbe, die alleine auf dem Austritt Großbritann...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Grundstück in EU-/EWR (§ 13d Abs. 3 Halbs. 2 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 75 Das Grundstück muss im Inland oder in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat belegen sein.[1] Für Grundstücke in Drittstaaten (z. B. der Schweiz) wird (bislang) keine Steuerbefreiung gewährt. Mit der EU-Kapitalverkehrsfreiheit ist dies aber nicht vereinbar.[2] Mit dem (deutschen) Brexit-Steuerbegleitgesetz[3] wurde für Zwecke des ErbStG [4] fingiert, dass das Vereinigte Königreich...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Kurzübersicht zum Brexit

Tz. 130 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Seit dem 01.01.2021 gehört Großbritannien nicht mehr der Europäischen Union an, sondern gilt zollrechtlich als Drittland. Zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU wurde ein "Abkommen über Handel und Zusammenarbeit" – "Trade and Cooperation Agreement (TCA)" – abgeschlossen, welches zunächst zum 01.01.2021 vorläufig angewendet wurde und...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Warenverkehr mit Nordirland

Tz. 133 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Warenbewegungen zwischen der EU und Nordirland gelten als Warenverkehr innerhalb der EU, für die keine Einfuhr- oder Ausfuhrzollförmlichkeiten zu erfüllen sind. D.h. weil sich die EU und UK bislang noch nicht über das schwierige Verhältnis des UK zu Irland einigen konnten und man keine grüne Grenze zwischen der EU und UK wollte, vereinbarte...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Die Bedeutung des Zollrechts für Vereine

Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Regelmäßig ist es den für den Verein Handelnden nicht klar, wann sich zollrechtliche Frage- und Problemstellungen ergeben können. Bedeutsam ist das Zollrecht immer dann, wenn Sachverhalte mit einem sog. Drittlandsbezug gegeben sind. Unter dem Drittland wird das Gebiet außerhalb der Europäischen (Zoll-)Union verstanden. Hintergrund ist, dass e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Verfahrensrechtliches

Tz. 140 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Eine Präferenzbehandlung wird seitens des Vertragspartners nur gewährt, wenn ein entsprechender Antrag auf Präferenzbehandlung gestellt wird. Der Einführer muss diesen Antrag stellen, er ist für die Richtigkeit seines Antrags und die Einhaltung der Voraussetzungen des Ursprungskapitels verantwortlich. Als Grundlage für den Antrag stehen zwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Das Ursprungskapitel des TCA

Tz. 134 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Das Abkommen (TCA) enthält im Unterschied zu anderen Freihandelsabkommen kein gesondertes "Ursprungsprotokoll". Vielmehr ergeben sich die Ursprungsregelungen aus dem Abkommen selbst (Art. 37ff). Die Liste mit den produktspezifischen Regeln, einleitenden Bemerkungen und die Texte der Erklärungen zum Ursprung (sog. Ursprungserklärungen) finde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen / 3.4.1 Übertragung stiller Reserven/Bildung einer Rücklage

Für Sachanlagevermögen gibt es steuerrechtliche Vergünstigungen und Erleichterungen, z. B. die Möglichkeit der Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung [1] oder die Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter.[2] Bei Ausscheiden bestimmter Anlagegüter aus dem Betriebsvermögen infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr