Fachbeiträge & Kommentare zu Brexit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.6 Rechtsentwicklung

Rz. 32 § 1 UmwStG 1995 ist durch Gesetz v. 7.12.2006 neu gefasst worden.[1] § 1 UmwStG 2006 ist nur hinsichtlich einiger Verweisungen geändert worden. Durch Gesetz v. 26.6.2013[2] wurde in § 1 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG der Verweis auf den EGV durch einen Verweis auf den AEUV ersetzt. Durch Gesetz v. 25.7.2014[3] wurde in § 1 Abs. 5 Nr. 1 UmwStG die Bezeichnung der FRL angepasst. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island[3]. Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften

Tz. 5 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Kapitalmarktorientierte Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU (nicht auch des EWR) sind nach Art. 4 der IAS-VO verpflichtet, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den von der EU übernommenen (= endorsten) internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen (Art. 2 IAS-VO). Mit dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs Großbr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Grenzüberschreitende Verschmelzungen, Auslandsverschmelzungen

Tz. 49 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Seit der Umsetzung der sog Verschmelzungs-RL (s RL 2005/56/EG v 26.10.2005, ABl EG Nr L 310,1) ermöglichen die damals neu eingefügten §§ 122aff UmwG die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kap-Ges aus einem Mitgliedstaat der EU bzw des EWR und damit die Verschmelzung von Gesellschaften unterschiedlichen Rechts (s UmwStG Einf Tz 12). Zuläs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sitzverlegung – ABC IntStR / 2.1 Wegzug von Kapitalgesellschaften

Infolge der Verlegung ihres Sitzes als Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung kann eine Kapitalgesellschaft aus der unbeschränkten Stpfl. ausscheiden. Zwar wird der statuarische Sitz regelmäßig im Inland verbleiben; damit besteht weiterhin nach deutschem Steuerrecht unbeschränkte Stpfl. Allerdings ist eine solche doppelt ansässige Gesellschaft abkommensrechtlich nur im Staat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rücklagen / Zusammenfassung

Begriff Rücklagen sind Überschüsse aus wirtschaftlicher Tätigkeit, die für bestimmte künftige Zwecke reserviert sind. Rücklagen haben – im Gegensatz zu Rückstellungen – Eigenkapitalcharakter. Sie dienen der Selbstfinanzierung des Unternehmens und der Stärkung der Eigenkapitalbasis. Konkrete Zwecke sind z. B. die Deckung von Verlusten und die Finanzierung von Investitionen. Da...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 16 Brexit-Steuerbegleitgesetz (§ 37 Abs. 17 ErbStG)

Rz. 36 Durch das Brexit-Steuerbegleitgesetz vom 25.3.2019[1] wurde § 37 Abs. 17 ErbStG eingefügt. Die Vorschrift stellt jedoch nicht nur auf den- zwischenzeitlich erfolgten – Austritt am 31.1.2020 (24 Uhr) ab, sondern auch darauf, ob nicht in der Folgezeit Großbritannien und Nordirland "wie ein solcher zu behandeln ist". Daraus ist zu folgern, dass der Austritt den Zeitraum ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Financial Planning und ... / (2) Renditen der einzelnen Anlageklassen

Rz. 92 Das nachstehende Schaubild weist die Renditen ausgewiesener Anlageklassen für den Zeitraum 2008–2021 auf. Aktien: Welt (MSCI Welt), Dividenden (MSCI Welt High Dividend Yield), Euroland (EURO STOXX 50), Deutschland (DAX); Renten: Inflation (CPI Deutschland YoY); Quellen: Bloomberg, DekaBank. MSCI: MSCI ist eine eingetragene Marke von Morgan Stanley Capital International ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.3.1 Grundlagen

Rz. 50 Im Gegensatz zur Vollrechtsfähigkeit der natürlichen und juristischen Personen (Rz. 36, 42) können Einzelgesetze eine auf bestimmte Bereiche oder Angelegenheiten beschränkte Teilrechtsfähigkeit für Personenvereinigungen oder Sachgesamtheiten gleich welcher Rechtsform vorsehen.[1] Entscheidend ist, dass diesen durch das jeweilige Steuergesetz Rechte gewährt oder Pflich...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 13 Gesetz über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG)

Rz. 37 Neben den Auswirkungen auf zukünftige Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle hat der 2019 abzusehende Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union auch Auswirkungen auf bereits verwirklichte Sachverhalte, wie beispielsweise auf die Behaltensfristen nach § 13 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 ErbStG oder die Lohnsummenfrist nach § 13a Abs. 3 ErbStG, wenn diese Fristen zum Zeitpu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3 Europarecht

Rz. 11 Ein besonderes Augenmerk ist zunehmend auf die Frage zu richten, ob einzelne Steuerbefreiungen möglicherweise gegen die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) garantierte Kapitalverkehrsfreiheit (s. Art. 63 AEUV) und die Niederlassungsfreiheit (s. Art. 49 bis 55 AEUV) verstoßen. Die Entscheidung des EuGH vom 17.01.2008 (BFH/NV Beilage 2008, 120...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.3 Belegenheit (Nr. 2)

Rz. 44 Weiterer Anknüpfungspunkt für die Verschonungsregelung ist die Belegenheit des Grundvermögens. So kann nach § 13d Abs. 3 Nr. 2 ErbStG nur im Inland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes belegenes Grundvermögen der Verschonungsregelung unterfallen. Der Begriff des Inlandes wird vom Gesetz nicht definiert. Nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Mitunternehmerschaften (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 14 Zu den von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG erfassten PersG gehören: die gewerblich tätigen PersG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), die nur teilweise gewerblich tätigen PersG, die infolge Abfärbung vollumfänglich Gewerbebetrieb sind (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG), die gewerblich geprägten PersG (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), die freiberuflich tätigen PersG (§ 18 Abs. 4 Satz 2 EStG), Pers...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 95 BewG Begriff des Betriebsvermögens

Ausgewählte Literaturhinweise: Bron/Bellgardt, Der Brexit und die Nachfolgeplanung. Erbschaft-, schenkung- und wegzugsteuerliche Implikationen durch den Austritt Großbritanniens aus der EU, ErbStB 2021, 186; Große, Unternehmensbewertung und Stille-Reserven-Klausel nach § 8c Abs. 1 S. 5 KStG n. F., WPg 2019, 1000; Halaczinsky, Ausgewählte Fragen der Bewertung für Erbschaft-/Sc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Ausländische Kapitalgesellschaften, die im Inland als Personenunternehmen gelten (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 Durch das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze vom 25.06.2021 (s. BGBl I 2021, 2056) wurde § 95 Abs. 1 BewG um eine Regelung zur Lückenfüllung ergänzt. Es geht dabei um die Behandlung von gewerblich tätigen ausländischen Kapitalgesellschaften, die im Inland aufgrund der Sitztheorie (s. dazu BGH vom 27.1...mehr

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ZErb 06/2022, Süß/Wachter Handbuch des internationalen GmbH-Rechts

4. Auflage 2022 2.404 Seiten, 189 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-115-5 Ob Sitzverlegung ins Ausland oder Gesellschaftsgründungen in "Steueroasen": Internationale Sachverhalte sind längst auch im Gesellschaftsrecht angekommen. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Tätigkeit auch deutscher Unternehmen sieht sich der Berater immer häufiger...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 15.2 Anwendungsstichtage nach dem 31.12.1995 und bis zum 29.12.2020

Rz. 41 Die wesentlichen Änderungen sind in nachstehender Übersicht zusammengefasst:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 11 Voraussetzung für sämtliche Verschonungen ist die Zugehörigkeit der Übertragungsobjekte entweder zu einem Betriebsvermögen, zu einem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder die Eigenschaft als "wesentliche" Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (mehr als 25 %-Beteiligung des Übergebers bezogen auf das Nennkapital der Kapitalgesellschaft). Erforderlich ist hie...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 6 § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG erfasst unmittelbar qua Aufzählung die AG, KGaA, GmbH (wegen § 5a GmbHG inklusive UG; vgl. Eisele in R/T, § 97 Rz. 5 m. w. N.) und SE. Unter § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG fallen wie bei der KSt (vgl. H 1.1 KStR "Beginn der Steuerpflicht") auch bereits die Vor-Gesellschaften (die nach wirksamer Beurkundung der Gründung entstehen), wenn es im weiteren Ver...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 97 BewG Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Ausgewählte Literaturhinweise: Bron/Bellgardt, Der Brexit und die Nachfolgeplanung. Erbschaft-, schenkung- und wegzugsteuerliche Implikationen durch den Austritt Großbritanniens aus der EU, ErbStB 2021, 186; Dörfler/Spitz, Das Optionsmodell zur Besteuerung mit Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften nach dem KöMoG, ErbStB 2022, 14; Eisele, Die Erbschaftsteuer-Ric...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bestimmte Personen, die ihre Einkünfte im Wesentlichen im > Inland erwirtschaften, haben hier weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt, sondern sind im Ausland ansässig. Deshalb sind sie grundsätzlich mit ihren im Inland erzielten Einkünften (vgl § 49 EStG; > Inländische Einkünfte) in Deutschland beschränkt steuerpflichtig...mehr

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Anwendung des ErbStG nach d... / [Ohne Titel]

RiFG a.D. Franz Rothenberger, Königsbrunn Mit gleich lautenden Ländererlassen v. 13.12.2021 (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 13.12.2021, BStBl. I 2022, 38) hat die Finanzverwaltung die Folgen geregelt, die der sog. Brexit Großbritanniens und Nordirlands (Vereinigtes Königreich) auf die Anwendung von Vorschriften des ErbStG hat. Der Beitrag st...mehr

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Anwendung des ErbStG nach d... / I. Einführung

Mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder v. 13.12.2021 (BStBl. I 2022, 38) hat die Finanzverwaltung die Folgen geregelt, die der sog. Brexit Großbritanniens und Nordirlands (Vereinigtes Königreich) auf die Anwendung von Vorschriften des ErbStG hat. Nach § 37 Abs. 17 ErbStG gilt das Vereinigte Königreich (das nach dem Abkommen über den Austritt des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerhinterziehung und Schmuggel (§§ 370, 373 AO)

a) Sachbezogenheit Rz. 18 [Autor/Stand] Da Gegenstand einer Steuerhehlerei nur Sachen sein können (s. Rz. 15), kommen als Vortaten nur (einfach gem. § 370 AO oder qualifiziert gem. § 373 AO begangene) Einfuhrabgaben- und Verbrauchsteuerhinterziehungen in Betracht (s. auch § 370 Rz. 1526 ff.). b) Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern Rz. 19 [Autor/Stand] Anders als be...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Folgerecht des bildenden Künstlers

Rz. 253 Das Folgerecht gewährt dem bildenden Künstler gegenüber dem Veräußerer eines Originals eines Werkes der bildenden Künste einen Anspruch bis maximal 4 % des Verkaufspreises ohne Steuern (Abs. 1 S. 2), sofern ein Kunsthändler oder Versteigerer an der Veräußerung beteiligt ist ( § 26 Abs. 1 UrhG).[403] Ausgenommen hiervon sind Werke der Baukunst und der angewandten Kunst...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 618 Der persönliche Geltungsbereich erstreckt sich grundsätzlich auf Inländer (§ 120 Abs. 1 S. 1 UrhG), wobei es gleichgültig ist, ob und wo deren Werke erschienen sind. Rz. 619 Bei Miturhebern im Sinne von § 8 UrhG genügt es, wenn ein Miturheber die deutsche Staatsangehörigkeit innehat (§ 120 Abs. 1 S. 2 UrhG). Rz. 620 Den Inländern gleichgestellt werden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Weitergehende DBA-Entlastung (§ 50g Abs 5 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 50g Abs 5 EStG stellt klar, dass nach einem DBA weitergehende Entlastungen nicht durch die Vorschrift des § 50g EStG eingeschränkt werden. Mithin handelt es sich um eine Meistbegünstigungsklausel (s Rn 3). Unerheblich ist hierbei, auf welche genaue Ursache die jeweils weitergehende Entlastung zurückzuführen ist. Beispiel: Die in Großbritann...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Definitionen (§ 50g Abs 3 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50g Abs 3 EStG enthält insb die Definitionen für die Begrifflichkeiten "Gläubiger", "Schuldner", "Zinsen", "Lizenzgebühren" und "verbundene Unternehmen". Ergänzend wirkt Anlage 3 durch die Definition der Begrifflichkeiten "Unternehmen" und "Steuern" iSd § 50g Abs 3 Nr 5 Buchst a Doppelbuchst aa bzw cc EStG. Um Gestaltungen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 57 FGO – Beteiligtenfähigkeit einer britischen Ltd.

Im entschiedenen Fall hat der BFH seine Rspr. bestätigt, dass eine britische Ltd. mit Sitz in Deutschland Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens i.S.d. § 57 FGO sein könne. Zwar habe sich durch den Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (UK) aus der Europäischen Union ("Brexit") zwar der zivilrechtliche Status der Ltd. geändert. Denn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH / 1 Registrierung

Jeder Stoff, der in einer Menge von mindestens einer Jahrestonne von einem Hersteller oder Importeur produziert bzw. in die EU eingeführt wird, unterliegt der Registrierungspflicht. Dabei ist jeder Hersteller bzw. Importeur grundsätzlich selbst für die Registrierung des von ihm in Verkehr gebrachten Stoffs verantwortlich. Die betroffenen Unternehmen sind jedoch gehalten, sich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.10 Ausgleichsposten und Brexit (§ 4g Abs 6 EStG)

Tz. 638a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4g Abs 6 EStG bestimmt, dass allein der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland für Zwecke der Anwendung des § 4g Abs 2 EStG nicht dazu führt, dass ein nach § 4 Abs 1 S 3 EStG als entnommen geltendes WG als aus der Besteuerungshoheit der Mitgliedstaaten der EU ausgeschieden gilt. Damit sollte zum einen sicherges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.8 Stundung und Brexit

Tz. 658 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Anders als bei § 4g EStG (s Tz 638a) und § 12 Abs 3 S 4 KStG aF (s Tz 507a) hatte der Ges-Geber bei § 36 Abs 5 EStG aF keinen Handlungsbedarf für erforderlich gehalten. Dies war aufgr der bisherigen Ges-Fassung insofern nachvollziehbar als der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland nicht zur Beendigung der Stundu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 502 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Von § 12 Abs 3 S 1 KStG sind sämtliche Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen erfasst, die aufgrund eines oder beider genannter Merkmale (statutarischer Sitz oder Ort der Geschäftsleitung) in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen (Island, Liechtenstein, Norwegen) Anwendung findet, unbeschr stpfl sind. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Rechtsentwicklung; zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 606 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4g EStG knüpft an § 4 Abs 1 S 3 EStG an und ist daher erstmals für nach dem 31.12.2005 endende Wj anzuwenden (s § 52 Abs 8b EStG idF v 20.02.2013). Tz. 606a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Brexit-StBG v 25.03.2019 (BGBl I 2019, 357; BStBl I 2019, 223): § 4g Abs 3 Satz 2 wurde redaktionell angepasst, indem der Verweis aus "§ 175 Absatz 1 Nummer 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kennerknecht, Komm zum KStG, Köln 1926; Evers, Komm zum KStG, Berlin 1927; Kennerknecht, Komm zum KStG, 5. Aufl, Köln 1937; Vogel, Das StÄndG 1961, BB 1961, 685; Baranowski, Gewinnverwirklichung bei der Überführung von WG in eine ausl BetrSt?, DB 1962, 881; Jung, Die Verlegung der Geschäftsleitung und des Sitzes dt Kap-Ges oder von BetrSt ins Ausl unter besonderer Berücksichtigun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 701 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der pers Anwendungsbereich des § 12 Abs 4 KStG ist auf Kö mit Sitz iSd § 11 AO im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland beschr. Dh es betrifft nur Kö britischer Rechtsform (insbes Limited) und keine Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen britischer Rechtsform oder doppelt ansässige Kö schweizerischer Rechtsform. Diese müssen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Limited und Sitztheorie (§ 12 Abs 4 KStG)

Tz. 700 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 4 KStG ergänzt den allg Entstrickungstatbestand des § 12 Abs 1 KStG und soll eine Aufdeckung stiller Reserven infolge eines Rechtsträgerwechsels, welcher sich aus der Anwendung der Sitztheorie auf doppelt ansässige Kö britischer Rechtsform ergeben könnte, verhindern. Hierzu wird einer unbeschr stpfl Kö mit Sitz im Vereinigten Königr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Rechtsentwicklung; zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 15 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Seitdem durch das KStG 1920 erstmalig eine Vorschrift zur Sicherstellung der Besteuerung von stillen Reserven für KStpfl eingeführt worden ist, wurde das mit § 12 KStG verfolgte "Entstrickungskonzept" fortlfd ergänzt und systematisch fortentwickelt: Tz. 16 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 KStG 1920 v 30.03.1920 (RGBl I 1920, 393):Mit § 18 KStG 1920...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 505 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Unter den Anwendungsbereich des § 12 Abs 3 S 1 KStG fällt die Verlegung des Sitzes iSd § 11 AO (s § 1 KStG Tz 23ff) oder des Orts der Geschäftsleitung iSd § 10 AO (s § 1 KStG Tz 22) einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse, wenn sie aufgrund der Sitzverlegung in keinem EU-/EWR-Staat mehr unbeschr stpfl ist. Nicht unter den Anwendungsb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Bedeutung; Überblick über die Regelung

Tz. 600 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der AP nach § 4g EStG wurde auf Initiative des BR iRd SEStEG (s Tz 24) in das EStG neu eingefügt; durch das JStG 2008 wurde § 12 Abs 1 zweiter Hs KStG um einen Verweis auf § 4g EStG ergänzt (s Tz 25). Der Grund der Regelung ist in dem durch das SEStEG eingeführten allg Entstrickungskonzept zu sehen. Insbes das im Reg-Entw enthaltene Prinzip...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.4 § 12 Abs 3 KStG

Tz. 12 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Abs 3 stellt anders als Abs 2 keine Ausnahme vom Entstrickungsgrundsatz des Abs 1 dar, sondern erweitert den Entstrickungstatbestand des Abs 1 bei Verlegung des Orts der Geschäftsleitung oder des Sitzes einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse eines EU- oder EWR-Staats in einen Drittstaat, sofern die Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.4 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 645 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In pers Hinsicht kann ein Antrag auf Stundung von ESt kann sowohl von unbeschr als auch beschr stpfl natürlichen Pers gestellt werden. Nach § 31 Abs 1 KStG iVm § 36 Abs 5 KStG gilt dies auch bei Kö, da § 16 Abs 3a EStG lex specialis zu § 12 Abs 1 KStG ist (s hierzu Tz 87). Für unbeschr und beschr Stpfl gilt dies gleichermaßen, wenn sie MU e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.4 § 12 Abs 4 KStG

Tz. 34a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 4 ergänzt dessen Abs 1 und stellt sicher, dass es infolge der Anwendung der Sitztheorie (s Tz 111f) infolge des Brexits stlich zu keiner Zurechnungsänderung (also zu keinem Rechtsträgerwechsel) hinsichtlich des einer doppelt ansässigen Kö britischer Rechtsform im Austrittszeitpunkt zuzurechnenden BV führt. Hierdurch soll im Ergebni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.5 § 12 Abs 4 KStG

Tz. 14a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Abs 4 ergänzt für doppelt ansässige Kö britischer Rechtsform den Abs 1 dahingehend, dass die Anwendung der Sitztheorie (s Tz 111f) infolge des Brexits stlich zu keiner Zurechnungsänderung (Rechtsträgerwechsel) hinsichtlich des dieser Kö im Austrittszeitpunkt zuzurechnenden BV führt (s Tz 34a u 700ff).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 7.3 Gemeinschaftsgebiet

Das Gemeinschaftsgebiet umfasst das Inland und die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Mitgliedstaaten gelten (übriges Gemeinschaftsgebiet). Das Fürstentum Monaco gilt als Gebiet der Französischen Republik. Wichtig Brexit Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (VK) ist zum 31.1.2020 aus ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 7.4 Drittlandsgebiet

Drittlandsgebiet ist das Gebiet, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist. Hier ist auch Großbritannien nach Vollzug des Brexits einzuordnen. Die Zollausschlussgebiete und Zollfreigebiete gehören damit ebenfalls zum Drittlandsgebiet.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36 Brexit – Sonderregelung für Nordirland – RL 2020/1756

Rz. 730 Mit der Richtlinie 2020/1756[1] wurde zum Ablauf der Übergangsfrist für den Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der EU (d. h. zum 31.12.2020) eine spezielle USt-IdNr. für in Nordirland ansässige Unternehmen geschaffen. Im Rahmen des Austrittsabkommens unterliegen Warenlieferungen zwischen der EU und Nordirland weiterhin den EU-MwSt-Vorschriften, und die spe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.35 Brexit – Austrittsabkommen

Rz. 727 Die EU hatte gemäß Art. 50 EUV mit dem VK ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts ausgehandelt, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen des VK zur Union berücksichtigt wurde (Austrittsabkommen). Am 11.1.2019 erließ der Rat den Beschluss (EU) 2019/274 über die Unterzeichnung des Austrittsabkommens.[1] Nach weiteren Verhandlungen wurde Einvernehmen über...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Territorialität – Geografischer Steueranwendungsbereich

Rz. 78 In Art. 5 der MwStSystRL werden vier Territorialitätsbegriffe definiert: Mitgliedstaat und Gebiet eines Mitgliedstaats, Gemeinschaft und Gebiet der Gemeinschaft, Drittland, Drittgebiete. Rz. 79 Mitgliedstaat und Gebiet eines Mitgliedstaats ist das Gebiet jedes Mitgliedstaats der Gemeinschaft nach Art. 299 EG-Vertrag mit Ausnahme der Gebiete nach Art. 6 MwStSystRL (z. B. Be...mehr