Fachbeiträge & Kommentare zu Brexit

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§ 18 Gesellschaftsrecht / V. Limited (nach englischem Recht)

Rz. 232 Die englische Limited (Private Company Limited by Shares, auch Ltd.), die nach den Entscheidungen des EuGH zu "Centros",[373] "Überseering"[374] und "Inspire Art"[375] immer häufiger auch in Deutschland anzutreffen ist, basiert auf den Regelungen des Companies Act 1985. Sie weist als Kapitalgesellschaft englischen Rechts deutlich mehr Ähnlichkeiten mit der deutschen ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Ziele der Reform 1998

Rz. 1 Mit der UG sollte 1998 eine Rechtsformvariante der GmbH zur Verfügung gestellt werden, bei der eine einfache Gründung sowie ein niedriger Kapitalaufwand von mindestens einem Euro insb. kapitalschwachen Gründern den Marktauftritt ermöglichen soll. Ein weiteres Ziel besteht darin, das weitere Vordringen der englischen Ltd. aufzuhalten (limited company seit 2004 in Deutsc...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 4a Sitz der Gesellschaft

Kommentierung Literatur: Bayer/Schmidt Das Vale-Urteil des EuGH: Die endgültige Bestätigung der Niederlassungsfreiheit, ZIP 2012, 1481 = NJW 2012, 2715; Böttcher/Kraft Grenzüberschreitender Formwechsel und tatsächliche Sitzverlegung – Die Entscheidung VALE des EuGH, NJW 2012, 2701; EuGH Vale-Entscheidung, ZIP 2012, 1394; Teichmann/Knaier Grenzüberschreitender Formwechsel nach ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / jj) Versicherungen, § 10

Rz. 686 Zur Bestimmung des Bedarfs an zusätzlichen Versicherungen für den entsandten Arbeitnehmer ist vor allem entscheidend, ob für die Dauer des Auslandseinsatzes der Arbeitnehmer in die deutsche Sozialversicherung einbezogen bleibt oder nicht.[1462] Grds. gelten die Vorschriften über die Versicherungspflicht und -berechtigung in der deutschen Sozialversicherung aufgrund d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.8 Ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 53 Das KStG enthält keine ausdrücklichen Ausführungen zu der Frage, ob und ggf. welche ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen körperschaftsteuerpflichtig sind. Es dürften jedoch keine Zweifel bestehen, dass der Gesetzgeber nicht gewollt hat, juristische Personen des ausl. Rechts stets von der KSt auszuschließen. Durch die Einfügung des Wortes "in...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.7.1 Steuerfreie Leistungen mit Vorsteuerabzug

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 2.3 BREXIT, § 4 Nr. 6 GrEStG

Erwerbe, die allein auf dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union am 31.1.2020 beruhen, sind von der Besteuerung ausgenommen. Die Finanzverwaltung hat sich ausführlich zu den zivilrechtlichen Konsequenzen der Fortsetzung der britischen Ltd. mit inländischer Geschäftsleitung als Personengesellschaft oder als Einzelunterne...mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.2.3 Sonderregelung im Zusammenhang mit dem BREXIT, § 5 Abs. 3 Satz 2 GrEStG

Tritt eine Anteilsminderung innerhalb von 5 Jahren nach der Grundstücksübertragung allein aufgrund des BREXIT ein, führt dies nicht zur rückwirkenden Versagung einer gewährten Steuervergünstigung.[2] Diese Regelung gilt für alle Erwerbsvorgänge, die nach dem 31.1.2020 verwirklicht werden. Praxis-Beispiel Keine rückwirkende Versagung der Steuervergünstigung allein wegen des BR...mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.3.3 Sonderregelung im Zusammenhang mit dem BREXIT, § 6 Abs. 3 Satz 3 GrEStG

Überträgt eine Personengesellschaft ein Grundstück auf eine andere, ganz/teilweise personenidentische Personengesellschaft, dann ist der Vorgang zwar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG steuerbar, aber insoweit steuerbegünstigt, als die Gesamthänder am Grundstück vor und nach Übertragung deckungsgleich gesamthänderisch mitberechtigt sind.[2] Der Anteil der Gesamthänder an der erwer...mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.2.4 Sonderregelung für Drittstaatenkapitalgesellschaften, § 5 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 GrEStG

Grundsätzlich ist eine Kapitalgesellschaft mit mehreren Anteilseignern, die ihren Sitz in einem Drittstaat und ihre Geschäftsleitung im Inland hat, regelmäßig nicht als Kapitalgesellschaft zivilrechtsfähig und daher nach der Rechtsprechung des BGH als rechtsfähige Personengesellschaft deutschen Rechts zu behandeln. Eine solche Drittstaatenkapitalgesellschaft ist auch die unt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 3 Rechtsentwicklung

Rz. 15 Das AStG unterlag im Laufe seines Bestehens zunächst nur geringfügigen Anpassungen. Es trat im Rahmen des Gesetzes zur Wahrung der steuerlichen Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und zur Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbslage bei Auslandsinvestitionen am 9.9.1972 in Kraft.[1] Eine umfassende Reform erfolgte durch das ATAD-Umsetzungsgesetz.mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.1.3.2 Ausländische Kapitalgesellschaften

Rz. 23 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Umstritten ist (abgesehen vom Fall des § 331 Abs. 1 Nr. 3 HGB), ob der Schutzbereich von § 331 HGB auch KapGes ausländischer Rechtsform erfasst. Entsprechende Fragestellungen treten nach zwei Entscheidungen des EuGH[1] auch bei ausschließlicher Geschäftstätigkeit im Inland auf. Praktisch wichtigster Anwendungsfall war bisher die englische Pri...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.2.1 Funktionen der Offenlegung; Anwendungsbereich der §§ 325ff. HGB

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Funktion der Offenlegung von Rechnungslegungsdaten wie auch von anderen Unternehmensdaten ist zum einen der Funktionsschutz des Marktes und zum anderen der Individualschutz der Marktteilnehmer. Offenlegung bzw. Publizität bildet damit das Korrelat der Marktteilnahme.[1] § 325 HGB konstituiert als zentrale Grundnorm eine Offenlegungspflicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.1 Zuständige Behörde i. S. v. Art. 4 Abs. 1 Amtshilferichtlinie (Abs. 1)

Rz. 2 Das BMF ist gem. Abs. 1 der Vorschrift die zuständige Behörde i. S. des Art. 4 Abs. 1 der Amtshilferichtlinie. Die in Art. 4 Abs. 1 der Amtshilferichtlinie umschriebenen Leitungsaufgaben werden für die Bundesrepublik Deutschland also vom BMF wahrgenommen. Rz. 3 Die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten i. S. d. Art. 4 Abs. 1 der Amtshilferichtlinie sind nachs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drittlandsgebiet / 1 Begriffsbestimmung

Das Drittlandsgebiet umfasst alle Gebiete, die nicht zum Inland und zum übrigen Gemeinschaftsgebiet gehören. Zum Drittlandsgebiet gehören demnach auch die Teile des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, die umsatzsteuerrechtlich vom Inlandsbegriff nicht erfasst sind, also die Gemeinde Büsingen am Hochrhein (vom Schweizer Hoheitsgebiet eingeschlossene Enklave), die Ins...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 5.2.1 Veranlagungszeiträume bis 2021

Rz. 53 Verlegt eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige[1] Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einen Drittstaat und scheidet deshalb aus der unbeschränkten Steuerpflicht aus, gilt sie als aufgelöst (§ 12 Abs. 3 Satz 1 KStG). Dem Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht ist gleichgestellt, dass die Ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.3 Ausschluss von Asylbewerbern

Rz. 193 Ausländer werden nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sind. Daran hat sich nach der Reform des Asylbewerberleistungsrechts im Frühjahr 2015 und der Neufassung des Abs. 1 mit Wirkung zum 29.12.2016 nichts geändert. Der Leistungsausschluss greift für die Dauer der Leistungsberechtigung. Leistungsbere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. B: Sonderregelung aufgrund des Brexit (§ 95 S 2 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 § 95 EStG aF enthielt in Abs 1 S 2 eine Vertrauensschutzregelung für die Sachverhalte, in denen der StPfl seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit dem 22.06.2016 ununterbrochen im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland genommen hat und der Altersvorsorgevertrag vor dem 23.06.2016 abgeschlossen wurde (vgl G über steuerl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / IX. Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG) v. 25.3.2019 (BGBl. I 2019, 357 = BStBl. I 2019, 223)

1. Referentenentwurf v. 9.10.2018 Rz. 46 [Autor/Stand] (Auszug) [keine Gesetzesänderung zu § 6 AStG vorgesehen] A. Problem und Ziel Am 29.3.2017 unterrichtete das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) den Europäischen Rat von seiner Absicht, aus der Europäischen Union auszutreten, und leitete damit offiziell das Verfahren nach Artikel 50 de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 4.1.2019 (BR-Drucks. 4/19)

Rz. 47 [Autor/Stand] (Auszug) A. Problem und Ziel [...] Auch steuerliche und finanzmarktrechtliche Regelungen, die regelmäßig auf Grund des unionsrechtlichen Primär-und Sekundärrechts für EU-/EWR-Sachverhalte günstigere Rechtsfolgen vorsehen als für Drittstaatensachverhalte, werden gemäß dem jeweiligen Wortlaut künftig im Verhältnis zum Vereinigten Königreich keine Anwendung me...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 9.10.2018

Rz. 46 [Autor/Stand] (Auszug) [keine Gesetzesänderung zu § 6 AStG vorgesehen] A. Problem und Ziel Am 29.3.2017 unterrichtete das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) den Europäischen Rat von seiner Absicht, aus der Europäischen Union auszutreten, und leitete damit offiziell das Verfahren nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische U...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 22.2.2019 (BR-Drucks. 84/19)

Rz. 52 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 83. Sitzung am 21.2.2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 19/7959 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 20.2.2019 (BT-Drucks. 19/7959)

Rz. 51 [Autor/Stand][keine Änderungen zu § 6 AStG]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Gesetzesbeschluss des Bundesrates v. 15.3.2019 (BR-Drucks. 84/19[B])

Rz. 53 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 975. Sitzung am 15.3.2019 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 21.2.2019 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 28.1.2019 (BT-Drucks. 19/7377)

Rz. 48 [Autor/Stand][keine Änderungen gegenüber Gesetzesentwurf v. 13.12.2018 mit Bezug zu § 6 AStG]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 20.2.2019 (BT-Drucks. 19/7916)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 1.2.2019 (BR-Drucks. 4/1/19)

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Schädliche Verwendung (§ 95 Abs 1 EStG idF bis 31.12.2022)

Rn. 30 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine schädliche Verwendung iSd § 95 Abs 1 EStG tritt ein, wenn folgende Sachverhalte gegeben sind: Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Zulageberechtigten befindet sich außerhalb der Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR oder der Zulageberechtigte gilt ungeachtet eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in einem dieser Staaten...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach internationalen Standards 2011, Abschnitt 5: Währungsumrechnung (The Effects of Changes in Foreigen Exchange Rates); Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff., §§ 253, 298, 303; Anders, Bilanzoptimierung bei Desinvestitionen, in: PiR 2016, S. 269–277; Beiersdorf/Driesch/Ramscheid, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Regelung des § 95 EStG wurde durch das AltersvermögensG (AVmG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) neu in das EStG eingefügt. Sie ist Teil des XI. Abschn und damit Teil des Verfahrens zur Gewährung und Verwaltung der Altersvorsorgezulage. § 95 EStG ist wie auch die übrigen Vorschriften des XI. Abschn zum 01.01.2002 in Kraft getreten (Art ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Ermittlung eines Wertminderungsbedarfs

Tz. 91 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Der Buchwert von nicht monetären Posten wie zB Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten einschließlich Goodwill und Vorräten ist auf einen möglichen Wertminderungsbedarf zu überprüfen. Kurseinbrüche wie zB der Einbruch des GBP infolge des Brexit können als triggering event aufgefasst werden (vgl. Thomsen, WPg 2017, S. 1193; Zwirner/Zimny, I...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 60 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Axer, Der verfassungsrechtliche Schutz der Sozialversicherung in Organisation und Finanzen, SGb 2022, 453. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.2 Neufassung der Norm durch das SEStEG und Folgeänderungen

Rz. 12 Durch das SEStEG wurde § 6 AStG weitreichend überarbeitet und dabei modifiziert und ergänzt. Hintergrund der umfangreichen Änderungen waren insbesondere Entscheidungen des EuGH. So hat der Gerichtshof eine dem § 6 AStG vergleichbare französische Regelung für unionsrechtswidrig gehalten, weil diese an den Wegzug eine Abschlussbesteuerung knüpfte und dabei eine Steuerst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.16.2 Letztmalige Anwendung des § 12 Abs 4 KStG in der am 30.06.2021 geltenden Fassung (§ 34 Abs 6d S 2 KStG)

Tz. 50d Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 34 Abs 6d S 2 KStG wurde durch das Ges zur Abwehr von St-Vermeidung und unfairem St-Wettbewerb und zur Änderung weiterer Ges dem Wortlaut des Abs 6d angefügt. Nach § 34 Abs 6d S 2 KStG ist § 12 Abs 4 KStG in der am 30.06.2021 geltenden Fassung letztmals für den VZ 2020 anzuwenden. Nach § 12 Abs 4 KStG in der am 30.06.2021 geltenden Fassung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wessel/Ziegenhain, Sitz und Gründungstheorie im internationalen Gesellschaftsrecht, GmbHR 1988, 423; Dötsch, Kstliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Sandrock, Sitztheorie, Überlagerungstheorie und der EWG-Vertrag: Wasser, Öl und Feuer, RIW 1989, 505; Buyer, Die "Repatriierung" ausl beschr stpfl Kap-Ges ...mehr

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zfs 09/2024, Editorial

Die Europäischen Verkehrsrechtstage werden in diesem Jahr zum 23. Mal stattfinden. Diese finden schon seit mehreren Jahren in wechselnden europäischen Städten statt. Nachdem der Kongress im letzten Jahr in Prag veranstaltet wurde, zieht er dieses Jahr wieder in den Süden – nach Porto. Das Programm der Europäischen Verkehrsrechtstage weist in diesem Jahr wieder eine Vielfalt a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.5 Zivilrechtliche Folgen bei Sitzverlegung über die Grenze

Tz. 78 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bei der Sitzverlegung über die Grenze ist zu unterscheiden zwischen der Verlegung des Verwaltungssitzes (Ort der Geschäftsleitung) und der Verlegung des statutarischen Sitzes (Satzungssitz). Ferner ist zu differenzieren zwischen der Verlegung in das Inl (Zuzugsfälle) und in das Ausl (Wegzugsfälle). Die zivilrechtlichen Folgen aus der Sitzver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Rechtslage seit 2006

Tz. 87 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Mit dem SEStEG v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782) wurde ua der Katalog in § 1 Abs 1 Nr 1 KStG um die Europäische Gesellschaft erweitert. Durch die zusätzliche Einfügung des Wortes "insbesondere" hat der Ges-Geber nach eigenen Worten (s Begr in BR-Drs. 16/2710, 30) klargestellt, dass es sich hier nicht mehr um eine abschließende Aufzählung von G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bärsch/Spengel/Fischer/Stutzenberger, Internationale Unternehmensbesteuerung nach dem Brexit, DB 2019, 1978; Blücher/Spiering, Zum Schicksal der britischen Limited nach dem Brexit, GWR 2023, 97; Fittkau, Haftungssituationen bei ausländischen Gesellschaften, insbesondere am Beispiel der Limited, StBp 2005, 255; Herrmann/Guilliard, Zur Rechtsfähigkeit von "deutschen" LLPs währ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / I. Einleitung

Rz. 110 Die EuErbVO galt in Großbritannien von Anfang an nicht, da das Vereinigte Königreich an den justiziellen Maßnahmen der EU nicht teilnahm und für die EuErbVO auch kein opt in erklärt hat (vgl. EG 83 EuErbVO). Insoweit hat daher auch der Brexit im Erbrecht keinerlei Auswirkungen. Großbritannien ist Mehrrechtsstaat mit zwei Rechtsgebieten: England und Wales einerseits un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 16. Gesellschaften i.S.v. § 1 Abs. 1 KStG mit statuarischem Sitz im Ausland, deren Ort der Geschäftsleitung im Inland belegen ist, und die nach inländischem Gesellschaftsrecht als Personengesellschaft zu behandeln sind

Rz. 1030.36 [Autor/Stand] Zeitgleich mit der Erweiterung des Kreises der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG erfassten Personenvereinigungen um die zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Gesellschaften i.S.v. § 1a Abs. 1 KStG durch Art. 7 KöMoG vom 25.6.2021[2] dehnte der Gesetzgeber den Kreis der von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG umfassten Personenmehrheiten du...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2.5 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Rz. 257 Die Ausgestaltung der institutsinternen Vergütungssysteme steht seit der Finanzmarktkrise im Fokus internationaler und nationaler Regulierungsmaßnahmen, weil unangemessene Vergütungspraktiken und -strukturen im Finanzsektor als eine maßgebliche Ursache dieser Krise gelten. Die verschiedenen regulatorischen Initiativen, insbesondere vom Finanzstabilitätsrat (Financial...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Risikomanagementbegriff

Rz. 10 Die dem Risikomanagementbegriff der MaRisk zugrunde liegende Systematik ist durch die verschiedenen Novellierungen des § 25a Abs. 1 KWG ebenfalls weitgehend unberührt geblieben. Auch für die Anforderungen an das Risikomanagement gilt grundsätzlich das Proportionalitätsprinzip: Die Ausgestaltung des Risikomanagements hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Institute gemäß § 53 Abs. 1 KWG

Rz. 35 Die MaRisk sind darüber hinaus grundsätzlich auch von rechtlich unselbständigen Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland zu beachten, die Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen. In der Regel handelt es sich dabei allerdings um Abteilungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland (Unternehmenszentralen). Diese Zweigstellen werden nach der "Ver...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.3 Besondere Anforderungen an Zweigstellen deutscher Institute in Großbritannien

Rz. 302 Die damalige britische Aufsichtsbehörde "Financial Services Authority" (FSA) hat im Oktober 2009 ein "Policy Statement" zur Stärkung der Liquiditätsstandards veröffentlicht.[1] Danach müssen grundsätzlich auch Zweigstellen von Instituten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Großbritannien über eine ausreichende eigene Liquidität verfügen, um Stresssituatione...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.3 Interne Revision als Kontrolleinheit im Sinne der Vergütungsverordnung

Rz. 76 Die angemessenen, transparenten und auf eine nachhaltige Entwicklung des Institutes ausgerichteten Vergütungssysteme sind laut § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 KWG Gegenstand der Prüfungshandlungen der Internen Revision. In der Konsequenz werden der Internen Revision in der Vergütungsverordnung an zahlreichen Stellen Verantwortlichkeiten zugewiesen bzw. ihre Einbindung gefor...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Anforderungen an das Risikomanagement auf Gruppenebene

Rz. 22 Unter dem Eindruck der Finanzmarktkrise hat der Gesetzgeber im Rahmen des Trennbankengesetzes Regelungen in das Kreditwesengesetz aufgenommen, die es ermöglichen, zukünftig Pflichtverletzungen im Risikomanagement auch von Geschäftsleitern auf Gruppenebene strafrechtlich zu sanktionieren (§ 54a KWG). Die Anforderungen an die Geschäftsleiter des übergeordneten Unternehm...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Risikocontrolling-Funktion als Kontrolleinheit im Sinne der Vergütungsverordnung

Rz. 98 Die Aufgaben der Risikocontrolling-Funktion beschränken sich nicht auf die in den MaRisk enthaltenen Verantwortlichkeiten. Nach § 2 Abs. 11 InstitutsVergV ist die Risikocontrolling-Funktion als Kontrolleinheit im Sinne der Institutsvergütungsverordnung einzustufen. Die Institutsvergütungsverordnung weist den Kontrolleinheiten an zahlreichen Stellen Verantwortlichkeite...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Gegenparteiausfall-, Abwicklungs- und Vorleistungsrisiken

Rz. 10 Das Abwicklungsrisiko ("Settlement Risk") bzw. Lieferrisiko ("Delivery Risk") stellt eine Unterkategorie der Adressenausfallrisiken bei Handelsgeschäften dar. Das Abwicklungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass eine Gegenpartei ihre Zahlungs- bzw. Lieferverpflichtungen aus dem Geschäftsabschluss zum vereinbarten Zeitpunkt (noch) nicht erfüllt. Deshalb müssen die Institu...mehr