Fachbeiträge & Kommentare zu Brexit

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Definitionen (§ 50g Abs 3 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50g Abs 3 EStG enthält insb die Definitionen für die Begrifflichkeiten "Gläubiger", "Schuldner", "Zinsen", "Lizenzgebühren" und "verbundene Unternehmen". Ergänzend wirkt Anlage 3 durch die Definition der Begrifflichkeiten "Unternehmen" und "Steuern" iSd § 50g Abs 3 Nr 5 Buchst a Doppelbuchst aa bzw cc EStG. Um Gestaltungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.10 Ausgleichsposten und Brexit (§ 4g Abs 6 EStG)

Tz. 638a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4g Abs 6 EStG bestimmt, dass allein der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland für Zwecke der Anwendung des § 4g Abs 2 EStG nicht dazu führt, dass ein nach § 4 Abs 1 S 3 EStG als entnommen geltendes WG als aus der Besteuerungshoheit der Mitgliedstaaten der EU ausgeschieden gilt. Damit sollte zum einen sicherges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.8 Stundung und Brexit

Tz. 658 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Anders als bei § 4g EStG (s Tz 638a) und § 12 Abs 3 S 4 KStG aF (s Tz 507a) hatte der Ges-Geber bei § 36 Abs 5 EStG aF keinen Handlungsbedarf für erforderlich gehalten. Dies war aufgr der bisherigen Ges-Fassung insofern nachvollziehbar als der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland nicht zur Beendigung der Stundu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 502 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Von § 12 Abs 3 S 1 KStG sind sämtliche Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen erfasst, die aufgrund eines oder beider genannter Merkmale (statutarischer Sitz oder Ort der Geschäftsleitung) in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen (Island, Liechtenstein, Norwegen) Anwendung findet, unbeschr stpfl sind. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Rechtsentwicklung; zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 606 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4g EStG knüpft an § 4 Abs 1 S 3 EStG an und ist daher erstmals für nach dem 31.12.2005 endende Wj anzuwenden (s § 52 Abs 8b EStG idF v 20.02.2013). Tz. 606a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Brexit-StBG v 25.03.2019 (BGBl I 2019, 357; BStBl I 2019, 223): § 4g Abs 3 Satz 2 wurde redaktionell angepasst, indem der Verweis aus "§ 175 Absatz 1 Nummer 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kennerknecht, Komm zum KStG, Köln 1926; Evers, Komm zum KStG, Berlin 1927; Kennerknecht, Komm zum KStG, 5. Aufl, Köln 1937; Vogel, Das StÄndG 1961, BB 1961, 685; Baranowski, Gewinnverwirklichung bei der Überführung von WG in eine ausl BetrSt?, DB 1962, 881; Jung, Die Verlegung der Geschäftsleitung und des Sitzes dt Kap-Ges oder von BetrSt ins Ausl unter besonderer Berücksichtigun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 701 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der pers Anwendungsbereich des § 12 Abs 4 KStG ist auf Kö mit Sitz iSd § 11 AO im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland beschr. Dh es betrifft nur Kö britischer Rechtsform (insbes Limited) und keine Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen britischer Rechtsform oder doppelt ansässige Kö schweizerischer Rechtsform. Diese müssen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Limited und Sitztheorie (§ 12 Abs 4 KStG)

Tz. 700 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 4 KStG ergänzt den allg Entstrickungstatbestand des § 12 Abs 1 KStG und soll eine Aufdeckung stiller Reserven infolge eines Rechtsträgerwechsels, welcher sich aus der Anwendung der Sitztheorie auf doppelt ansässige Kö britischer Rechtsform ergeben könnte, verhindern. Hierzu wird einer unbeschr stpfl Kö mit Sitz im Vereinigten Königr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Rechtsentwicklung; zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 15 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Seitdem durch das KStG 1920 erstmalig eine Vorschrift zur Sicherstellung der Besteuerung von stillen Reserven für KStpfl eingeführt worden ist, wurde das mit § 12 KStG verfolgte "Entstrickungskonzept" fortlfd ergänzt und systematisch fortentwickelt: Tz. 16 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 KStG 1920 v 30.03.1920 (RGBl I 1920, 393):Mit § 18 KStG 1920...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 505 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Unter den Anwendungsbereich des § 12 Abs 3 S 1 KStG fällt die Verlegung des Sitzes iSd § 11 AO (s § 1 KStG Tz 23ff) oder des Orts der Geschäftsleitung iSd § 10 AO (s § 1 KStG Tz 22) einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse, wenn sie aufgrund der Sitzverlegung in keinem EU-/EWR-Staat mehr unbeschr stpfl ist. Nicht unter den Anwendungsb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Bedeutung; Überblick über die Regelung

Tz. 600 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der AP nach § 4g EStG wurde auf Initiative des BR iRd SEStEG (s Tz 24) in das EStG neu eingefügt; durch das JStG 2008 wurde § 12 Abs 1 zweiter Hs KStG um einen Verweis auf § 4g EStG ergänzt (s Tz 25). Der Grund der Regelung ist in dem durch das SEStEG eingeführten allg Entstrickungskonzept zu sehen. Insbes das im Reg-Entw enthaltene Prinzip...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.4 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 645 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In pers Hinsicht kann ein Antrag auf Stundung von ESt kann sowohl von unbeschr als auch beschr stpfl natürlichen Pers gestellt werden. Nach § 31 Abs 1 KStG iVm § 36 Abs 5 KStG gilt dies auch bei Kö, da § 16 Abs 3a EStG lex specialis zu § 12 Abs 1 KStG ist (s hierzu Tz 87). Für unbeschr und beschr Stpfl gilt dies gleichermaßen, wenn sie MU e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.4 § 12 Abs 3 KStG

Tz. 12 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Abs 3 stellt anders als Abs 2 keine Ausnahme vom Entstrickungsgrundsatz des Abs 1 dar, sondern erweitert den Entstrickungstatbestand des Abs 1 bei Verlegung des Orts der Geschäftsleitung oder des Sitzes einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse eines EU- oder EWR-Staats in einen Drittstaat, sofern die Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.5 § 12 Abs 4 KStG

Tz. 14a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Abs 4 ergänzt für doppelt ansässige Kö britischer Rechtsform den Abs 1 dahingehend, dass die Anwendung der Sitztheorie (s Tz 111f) infolge des Brexits stlich zu keiner Zurechnungsänderung (Rechtsträgerwechsel) hinsichtlich des dieser Kö im Austrittszeitpunkt zuzurechnenden BV führt (s Tz 34a u 700ff).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.4 § 12 Abs 4 KStG

Tz. 34a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 4 ergänzt dessen Abs 1 und stellt sicher, dass es infolge der Anwendung der Sitztheorie (s Tz 111f) infolge des Brexits stlich zu keiner Zurechnungsänderung (also zu keinem Rechtsträgerwechsel) hinsichtlich des einer doppelt ansässigen Kö britischer Rechtsform im Austrittszeitpunkt zuzurechnenden BV führt. Hierdurch soll im Ergebni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 1.2 Grundsatz

Rz. 5 Nach § 95 EStG gelten die Vorschriften der §§ 93 und 94 EStG über die schädliche Verwendung entsprechend, sobald der Zulageberechtigte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der EU- und EWR-Staaten hat oder aufgrund eines DBA als außerhalb des EU-/EWR-Gebiets ansässig gilt und die Zulageberechtigung endet oder die Auszahlungsphase beginnt. Sobald also der Z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach der Intention des Gesetzgebers sollte die Förderung von Altersvorsorgevermögen nach Abschn. XI, bzw. § 10a EStG mit der nachgelagerten Besteuerung der darauf beruhenden Altersbezüge korrespondieren. Das hat seinen Grund darin, dass die Förderung (über § 10a EStG tatsächlich und über die Zulagen nach §§ 79ff. EStG fiktiv) die Erbringung der Eigenbeiträge aus unvers...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Konsignationslagerregelung (zu § 6b UStG)

Kommentar Im Rahmen der sog. "Quick Fixes" waren zum 1.1.2020 Vereinfachungsregelungen für bestimmte Konsignationslagerfälle in der Europäischen Union umgesetzt worden. Ziel der Vereinfachungsregelung ist, dass der Unternehmer sich möglichst nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Union umsatzsteuerrechtlich erfassen lassen muss. Nach knapp 2 Jahren hat sich jetzt die Finan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 2 Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (§ 92a Abs. 1 EStG)

Rz. 5 § 92a Abs. 1 EStG erlaubt bis zum Beginn der Auszahlungsphase die Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals zu bestimmten wohnwirtschaftlichen Zwecken. Diese Verwendung ist i. S. v. § 93 EStG unschädlich. Rz. 6 Bis zu 100 % des vorhandenen, geförderten Kapitals können entnommen werden. Wird das Kapital nicht in vollem Umfang entnommen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Brexit-Sonderregel (§ 4g Abs 6 EStG)

Rn. 130 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Brexit als schädliches Ereignis: § 4g EStG wurde mit Brexit-StBG v 25.03.2019 (BGBl I 2019, 357) um Abs 6 erweitert, um die Besteuerungsfolgen des Austritts des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (UK) aus der EU abzufedern. War für die Überführung von WG in UK-Betriebsstätten ein Ausgleichsposten gebildet worden, hätt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des KStG, DB 2006, 2648; Benecke, Internationalisierung des Ertragsteuerrechts durch das SEStEG – ein Überblick, StuB 2007, 3; Benecke/Schnitger, Letzte Änderungen der Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2007, 22; Förster, SEStEG: Rechtsänderungen im EStG, DB 2007, 72; Kessler/Winterhalter/Huck, Überführun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 21 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für den mit SEStEG v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782) eingeführten § 4g EStG wurde eine besondere Anwendungsregelung nicht getroffen, so dass die Norm erstmals ab VZ 2006 zusammen mit § 4 Abs 1 S 3 idF SEStEG anzuwenden war (§ 52 Abs 1 EStG aF; BGBl I 2005, 3682). Im Zuge des JStG 2010 v 08.12.2010 (BGBl I 2010, 1768) wurde eine rückwirkende A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 4g EStG wurde im Zuge des SEStEG v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782) ergänzend zur Entstrickungsnorm (§ 4 Abs 1 S 3 EStG) zur Sicherung des deutschen Besteuerungsanspruchs auf die stillen Reserven (ua) bei Überführung von WG in ausländische Betriebsstätten (s §§ 4, 5 Rn 244ff (Briesemeister)) unter gleichzeitiger Abmilderung der Sofortbesteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Struktur der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 4g EStG ist eine Gewinnermittlungsvorschrift, die zur Abmilderung der Besteuerungsfolgen der Zwangsentstrickung nach § 4 Abs 1 S 3, 4 EStG bei Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich stiller Reserven an WG (s §§ 4, 5 Rn 244ff (Briesemeister)) sowie der Veräußerungsfiktion nach § 12 Abs...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / Literaturtipps

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / B. Grundlagen des Brexit

I. Einführung Rz. 21 Mit Wirkung zum 1.1.1973 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft beigetreten. Der Beitritt war damals politisch sehr umstritten. Nach einem Regierungswechsel fand am 5.6.1975 ein Referendum über die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft statt. Das...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / IV. Handelsabkommen

1. Grundlagen Rz. 34 Am 24.12.2020(!) haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, TCA) verständigt.[35] Das Abkommen ist am 1.1.2021 (vorläufig) in Kraft getreten. Rz. 35 Derzeit ist nicht abzusehen, ob es noch weitere ergänzende Abkommen oder Protokollerklärungen geben wird. Das (mi...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / V. Zwischenergebnis

Rz. 38 Das Vereinigte Königreich ist wirksam aus der Europäischen Union ausgetreten und somit ein echter Drittstaat. Das Recht der Europäischen Union gilt seit dem 1.1.2021 nicht mehr. Dies gilt für das gesamte Primär- und Sekundärrecht der Europäischen Union. Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich enthält keine u...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaftsrecht – mögliche Folgen für englische Gesellschaften in Deutschland und deren inländische Zweigniederlassungen

A. Ausgangssituation I. Geringe Attraktivität von Zweigniederlassungen Rz. 1 Das europäische Recht der Zweigniederlassungen kann auf eine über dreißigjährige Geschichte zurückblicken.[1] Bereits im Jahr 1989 wurde in Europa die erste Zweigniederlassungsrichtlinie verabschiedet.[2] Ziel war es, die Errichtung von Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern un...mehr

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England und Wales1 England ... / V. Der Brexit

Rz. 36 Am 1.1.1973 ist Großbritannien Mitglied der damaligen drei Europäischen Gemeinschaften geworden, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft, heute der Europäischen Union. Rz. 37 Der EU-Austritt, häufig als "Brexit" bezeichnet, erfolgte zum 31.1.2020, gefolgt von einer Übergangsphase,...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 2. Mögliche Auswirkungen auf Gesellschaften

Rz. 37 Einzelne Abschnitte des Abkommens zu dem Themenbereich Dienstleistungen und Investitionen könnten allerdings für Unternehmen und Gesellschaften zumindest mittelbar von Bedeutung sein (siehe dazu Rdn 66 ff.).[37] Viele Fragen werden dabei aber erst in ferner Zukunft geklärt werden.mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / IV. Gang der Darstellung

Rz. 19 Im Mittelpunkt der nachfolgenden Darstellung steht die Frage nach der Zukunft der englischen (Schein-)Auslandsgesellschaften in Deutschland. Dabei sollen zunächst die Grundlagen des Brexit kurz skizziert (nachfolgend Teil B, siehe Rdn 21 ff.) und die neuen (europarechtlichen) Rahmenbedingungen für das Gesellschaftsrecht erörtert werden (siehe Rdn 39 ff.). Von besondere...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / E. Eintragungen im Handelsregister

I. Englisches Companies House Rz. 146 Im englischen Companies House ist und bleibt die englische private limited company unverändert eingetragen.[103] Maßgebend ist insoweit die Sicht des englischen Rechts. Bei der private limited company handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft englischen Rechts mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich. Der Verwaltungssitz der Gesellsch...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / G. Limited als Gesellschafterin einer Kapitalgesellschaft

I. GmbH 1. Ausgangssituation a) Gesellschafterliste Rz. 234 In zahlreichen Fällen sind englische private limited companies auch an deutschen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) beteiligt und als solche auch in den im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterlisten eingetragen (§§ 16, 40 GmbHG). Die zum 1.1.2021 eingetretenen Veränderungen machen es erforderlich, d...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / II. Deutsches Handelsregister

1. Vorbemerkung Rz. 149 Für das deutsche Handelsregister gilt deutsches Recht (lex fori).[105] Das deutsche (Handelsregister-)Recht ist auch dann maßgebend, wenn es sich um die inländische Zweigniederlassung einer englischen private limited company handelt, für die englisches Gesellschaftsrecht gilt. Rz. 150 Aus deutscher Sicht hat sich die Rechtslage zum 1.1.2021 allerdings e...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / IV. Handelsabkommen

1. Regelungen des Handelsabkommens Rz. 66 Das am 1.1.2021 (vorläufig) in Kraft getretene Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich enthält unmittelbar keine Regelungen zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. In dem Kapitel "Dienstleistungen und Investitionen" des umfangreichen Abkommens finden sich allerdings einige Vor...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / d) Keine Einzelrechtsnachfolge

aa) Mehrpersonen-Limited (1) Ausgangssituation Rz. 111 Bei einer Mehrpersonen-Limited besteht die englische Kapitalgesellschaft fort. Die deutsche Personengesellschaft ist nicht Rechtsnachfolgerin der englischen Kapitalgesellschaft. Rz. 112 Für eine Gesamtrechtsnachfolge gibt es keine Rechtsgrundlage (siehe demgegenüber etwa § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG). Eine Einzelrechtsnachfolge l...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 3. Unechte Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften)

a) Allgemeines Rz. 206 Anders ist die Rechtslage dagegen bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften), die im Vereinigten Königreich (nur) ihren Satzungssitz haben und ausschließlich in Deutschland tätig sind. Dazu gehören in aller Regel auch Gesellschaften, deren Tätigkeit sich auf die Übernahme der Rolle als persönlich haftende Gesellschafterin bei...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Handelsregister

1. Überblick Rz. 218 Die geänderte Rechtslage bei der Komplementär-Limited muss grundsätzlich auch im deutschen Handelsregister der Kommanditgesellschaft entsprechend verlautbart werden. Rz. 219 Im Regelfall ist allein die (rechtlich selbstständige) ausländische Gesellschaft als Komplementärin im Handelsregister eingetragen (und nicht die rechtlich unselbstständige inländische...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 1. Ausgangssituation

a) Gesellschafterliste Rz. 234 In zahlreichen Fällen sind englische private limited companies auch an deutschen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) beteiligt und als solche auch in den im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterlisten eingetragen (§§ 16, 40 GmbHG). Die zum 1.1.2021 eingetretenen Veränderungen machen es erforderlich, die vorhandenen Gesellschaft...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 2. Echte Auslandsgesellschaften

a) Ausgangssituation Rz. 153 Bei den echten Auslandsgesellschaften handelt es sich um englische private limited companies mit Satzungs- und Verwaltungssitz im Vereinigten Königreich, die dort nachhaltig unternehmerisch tätig sind. Diese (echten) Auslandsgesellschaften sind in Deutschland auch nach dem 1.1.2021 uneingeschränkt anzuerkennen, und zwar als Kapitalgesellschaften (...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 2. Gesellschaften

a) Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich Rz. 68 Das Handelsabkommen gilt nur für solche Gesellschaften aus dem Vereinigten Königreich, die dort ordnungsgemäß gegründet worden sind ("constituted or organised under the law of the United Kingdom") und dort auch tatsächlich unternehmerisch tätig sind ("engaged in substantive business operations in the territory of the Unit...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / b) Handelsregister

aa) Eintragungspflicht Rz. 155 Eine gesetzliche Eintragungspflicht besteht in diesem Fall nicht. Bei der inländischen Zweigniederlassung einer englischen private limited company (echte Auslandsgesellschaft) muss zum deutschen Handelsregister nicht angemeldet werden, dass die Gesellschaft der ausländischen Hauptniederlassung unverändert besteht. Für eine solche Anmeldung beste...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 3. Unechte Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften)

a) Ausgangssituation Rz. 163 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) handelt es sich um englische private limited companies mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich und Verwaltungssitz in Deutschland, die in aller Regel ausschließlich in Deutschland (und nicht auch im Vereinigten Königreich) tätig sind. Die Rechtslage für die unechten Auslands...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Ausgangssituation

1. Grundbuch Rz. 243 Eine englische private limited company kann Eigentümer eines in Deutschland belegenen Grundstücks (oder Inhaber dinglicher Rechte an einem solchen Grundstück) sein. Beschränkungen für den Erwerb von ausländischen Gesellschaften bestehen heute nicht mehr (siehe Art. 86 EGBGB). 2. Existenz- und Vertretungsnachweis Rz. 244 Das wirksame Bestehen der englischen ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / b) Handelsregister

aa) Ausgangssituation Rz. 165 In deutschen Handelsregistern sollen derzeit immer noch rund 10.000 Zweigniederlassungen von englischen private limited companies eingetragen sein. Diese Eintragungen waren ursprünglich richtig. Seit dem 1.1.2021 sind diese Eintragungen aber unrichtig. Rz. 166 Eingetragen ist in aller Regel die inländische Zweigniederlassung einer englischen priva...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 3. Einzelfragen

a) Haftung der Gesellschafter Rz. 125 Bei der unechten Auslandsgesellschaft (Scheinauslandsgesellschaft) haften seit dem 1.2.2021 alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (§§ 128 ff. HGB).[97] Die Haftung ist zwingend. Eine Beschränkung der Haftung ist nicht möglich (auch nicht analog § 139 HGB). Rz. 126 Die Haftung trifft alle...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / b) Formulierungsvorschlag für eine Handelsregisteranmeldung

aa) Mehrpersonen-Limited Rz. 227 Eine mögliche Handelsregisteranmeldung könnte beispielsweise[134] wie folgt gestaltet werden: Amtsgericht, Handelsregister (Stadt, Deutschland) HRA (Nummer) Firma (…) Ltd. & Co. KG mit dem Sitz in (…) Geschäftsanschrift (…) I. Bestehende Ausgangssituation Im Handelsregister des Amtsgerichts (…), Deutschland ist derzeit unter HRA (Nummer) eine Kommandi...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / II. Neue Rechtslage bei der Ltd. & Co. KG

1. Überblick Rz. 202 Persönlich haftender Gesellschafter einer deutschen KG kann grundsätzlich jede in- und ausländische natürliche oder juristische Person sein (siehe §§ 161 ff. HGB).[125] Dies gilt auch für eine englische private limited company. Bei der Ltd. & Co. KG handelt es sich im Regelfall um eine deutsche KG, deren (alleinige) persönlich haftende Gesellschafterin ei...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / D. Mögliche Folgen für Auslandsgesellschaften

I. Echte Auslandsgesellschaften Rz. 97 Bei den echten Auslandsgesellschaften handelt es sich um englische private limited companies mit Satzungs- und Verwaltungssitz im Vereinigten Königreich, die dort auch nachhaltig unternehmerisch tätig sind. Rz. 98 Die Rechtslage hat sich bei den echten Auslandsgesellschaften nicht geändert. Diese werden in Deutschland auch nach dem 1.1.20...mehr