Fachbeiträge & Kommentare zu Brexit

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / II. Unechte Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften)

1. Ausgangssituation Rz. 99 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) handelt es sich um englische private limited companies mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich und Verwaltungssitz in Deutschland, die in aller Regel ausschließlich in Deutschland (und nicht auch im Vereinigten Königreich) tätig sind. Rz. 100 Die Rechtslage für die unechten Au...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 2. Grundlagen

a) Kein Bestandsschutz Rz. 101 Die neuen Regeln gelten einheitlich für alle unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften). Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob die Gesellschaften vor oder nach dem 1.1.2021 gegründet worden sind. Für bestehende Gesellschaften gibt es keinen Bestands- oder Vertrauensschutz. Es ist weder europarechtlich noch verfassungsrech...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 3. Unechte Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften)

a) Anmeldepflicht Rz. 223 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) aus dem Vereinigten Königreich hat sich die Rechtslage zum 1.2.2021 grundlegend geändert. Die Eintragungen im deutschen Handelsregister der Kommanditgesellschaft sind unrichtig geworden (siehe Rdn 149 ff.). Persönlich haftender Gesellschafter ist aus der maßgeblichen Sicht des deu...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / dd) Formulierungsvorschlag für eine Handelsregisteranmeldung

(1) Beendigung der Eintragung in Abteilung B (a) Offene Handelsgesellschaft Rz. 190 Eine mögliche Handelsregisteranmeldung könnte beispielweise[111] wie folgt gestaltet werden: Amtsgericht, Handelsregister (Stadt, Deutschland) HRB (Nummer) Inländische Zweigniederlassung unter der Firma (…) mit dem Sitz in (…) Geschäftsanschrift (…) I. Bestehende Ausgangssituation Im Handelsregister de...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (2) Neue Eintragung in Abteilung A

(a) Offene Handelsgesellschaft Rz. 192 Eine mögliche Handelsregisteranmeldung könnte beispielsweise[113] wie folgt gestaltet werden: Amtsgericht, Handelsregister (Stadt, Deutschland) HRA Neu Neue Anmeldung der Errichtung einer offenen Handelsgesellschaft mit dem Sitz in (…) Geschäftsanschrift (…) I. Neue Errichtung einer offenen Handelsgesellschaft Herr/Frau (…), geboren am (…), wohn...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 1. Niederlassungsfreiheit

a) Perspektive des Vereinigten Königreichs Rz. 41 Das Vereinigte Königreich folgt im Bereich des internationalen Gesellschaftsrechts traditionell der Gründungstheorie. Eine englische private limited company ist daher rechtlich als Kapitalgesellschaft anzuerkennen, wenn sie im Vereinigten Königreich wirksam gegründet worden ist. Die Gesellschaft muss nur ihren Satzungssitz im ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / F. Ltd. & Co. KG

I. Einführung Rz. 199 Die Auslandsgesellschaft & Co. KG beschäftigt Gerichte und Praxis in Deutschland[115] seit mittlerweile über 30[116] Jahren.[117] Die Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Typenvermischung ist heute allgemein anerkannt. Dazu hat nicht zuletzt die Rechtsprechung des EuGH in den Rechtssachen Centros (1999), Überseering (2002) und Inspire Art (2003) maßgeb...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / b) Perspektive der Bundesrepublik Deutschland

aa) Grundsatz: Sitztheorie Rz. 43 In Deutschland ist das internationale Gesellschaftsrecht bis heute gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Daran dürfte sich auf absehbare Zeit nichts ändern. Der Vorschlag einer generellen Kodifizierung der Gründungstheorie hatte bislang keinen Erfolg[40] und ist (derzeit) auch nicht mehrheitsfähig.[41] Der deutsche Gesetzgeber hat auch den B...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. GmbH

1. Ausgangssituation a) Gesellschafterliste Rz. 234 In zahlreichen Fällen sind englische private limited companies auch an deutschen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) beteiligt und als solche auch in den im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterlisten eingetragen (§§ 16, 40 GmbHG). Die zum 1.1.2021 eingetretenen Veränderungen machen es erforderlich, die vorh...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / C. Neue Rahmenbedingungen für das Gesellschaftsrecht

I. Einführung Rz. 39 Die rechtlichen Rahmenbedingungen für englische private limited companies haben sich aus deutscher Sicht zum 1.1.2021 grundlegend geändert:mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / aa) Mehrpersonen-Limited

(1) Ausgangssituation Rz. 111 Bei einer Mehrpersonen-Limited besteht die englische Kapitalgesellschaft fort. Die deutsche Personengesellschaft ist nicht Rechtsnachfolgerin der englischen Kapitalgesellschaft. Rz. 112 Für eine Gesamtrechtsnachfolge gibt es keine Rechtsgrundlage (siehe demgegenüber etwa § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG). Eine Einzelrechtsnachfolge liegt nicht vor. Bei der ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / H. Limited im Grundbuch

I. Ausgangssituation 1. Grundbuch Rz. 243 Eine englische private limited company kann Eigentümer eines in Deutschland belegenen Grundstücks (oder Inhaber dinglicher Rechte an einem solchen Grundstück) sein. Beschränkungen für den Erwerb von ausländischen Gesellschaften bestehen heute nicht mehr (siehe Art. 86 EGBGB). 2. Existenz- und Vertretungsnachweis Rz. 244 Das wirksame Best...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / A. Ausgangssituation

I. Geringe Attraktivität von Zweigniederlassungen Rz. 1 Das europäische Recht der Zweigniederlassungen kann auf eine über dreißigjährige Geschichte zurückblicken.[1] Bereits im Jahr 1989 wurde in Europa die erste Zweigniederlassungsrichtlinie verabschiedet.[2] Ziel war es, die Errichtung von Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern und den Rechtverkehr d...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / II. Vorübergehender Boom bei Zweigniederlassungen

1. Anlass Rz. 4 Das jahrelange Schattendasein der Zweigniederlassungen wurde in der Vergangenheit für kurze Zeit, dafür aber umso heftiger unterbrochen. Auslöser für diese Entwicklung war die Rechtsprechung des EuGH zur europäischen Niederlassungsfreiheit in den Rechtssachen Centros (1999), Überseering (2002) und Inspire Art (2003). Danach waren Gesellschaften, die in einem M...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / cc) Berichtigung des Handelsregisters

(1) Beendigung der Eintragung in Abteilung B Rz. 181 Bislang ist im Handelsregister eine inländische Zweigniederlassung einer englischen private limited company eingetragen. Bei unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) wird die englische private limited company seit dem 1.1.2021 nicht mehr als Kapitalgesellschaft anerkannt, sondern als Personengesellscha...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 2. Echte Auslandsgesellschaften

a) Anmelderecht Rz. 220 Bei echten Auslandsgesellschaften bleibt die Rechtslage unverändert. Die englische private limited company ist weiterhin als Kapitalgesellschaft anzuerkennen. Eine Anmeldung zum Handelsregister ist gesetzlich nicht erforderlich (§§ 106 ff., 12 HGB). Der persönlich haftende Gesellschafter ist und bleibt identisch, so dass keine Änderung zum Handelsregis...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (1) Beendigung der Eintragung in Abteilung B

(a) Offene Handelsgesellschaft Rz. 190 Eine mögliche Handelsregisteranmeldung könnte beispielweise[111] wie folgt gestaltet werden: Amtsgericht, Handelsregister (Stadt, Deutschland) HRB (Nummer) Inländische Zweigniederlassung unter der Firma (…) mit dem Sitz in (…) Geschäftsanschrift (…) I. Bestehende Ausgangssituation Im Handelsregister des Amtsgerichts (…), Deutschland ist derzeit ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / II. Europarecht

1. Niederlassungsfreiheit a) Perspektive des Vereinigten Königreichs Rz. 41 Das Vereinigte Königreich folgt im Bereich des internationalen Gesellschaftsrechts traditionell der Gründungstheorie. Eine englische private limited company ist daher rechtlich als Kapitalgesellschaft anzuerkennen, wenn sie im Vereinigten Königreich wirksam gegründet worden ist. Die Gesellschaft muss n...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / bb) Eintragungspflicht

(1) Rechtsgrundlage Rz. 169 Das Handelsregisterrecht der inländischen Zweigniederlassung von ausländischen Gesellschaften ist im Gesetz detailliert und umfassend geregelt (§§ 13d ff. HGB). Anzumelden und einzutragen sind nicht nur die erstmalige Errichtung der Zweigniederlassung, sondern auch spätere Änderungen sowie Aufhebungen. Rz. 170 Für den vorliegenden Fall der geänderte...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Einführung

Rz. 21 Mit Wirkung zum 1.1.1973 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft beigetreten. Der Beitritt war damals politisch sehr umstritten. Nach einem Regierungswechsel fand am 5.6.1975 ein Referendum über die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft statt. Das Referendum w...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 1. Grundlagen

Rz. 34 Am 24.12.2020(!) haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, TCA) verständigt.[35] Das Abkommen ist am 1.1.2021 (vorläufig) in Kraft getreten. Rz. 35 Derzeit ist nicht abzusehen, ob es noch weitere ergänzende Abkommen oder Protokollerklärungen geben wird. Das (mit über tausen...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Einführung

Rz. 39 Die rechtlichen Rahmenbedingungen für englische private limited companies haben sich aus deutscher Sicht zum 1.1.2021 grundlegend geändert:mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / a) Anmelderecht

Rz. 220 Bei echten Auslandsgesellschaften bleibt die Rechtslage unverändert. Die englische private limited company ist weiterhin als Kapitalgesellschaft anzuerkennen. Eine Anmeldung zum Handelsregister ist gesetzlich nicht erforderlich (§§ 106 ff., 12 HGB). Der persönlich haftende Gesellschafter ist und bleibt identisch, so dass keine Änderung zum Handelsregister anzumelden ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 2. Englische Scheinauslandsgesellschaften

Rz. 8 Diese rechtliche Entwicklung hatte zur Folge, dass insbesondere in den Jahren von ca. 2000 bis 2010 eine Vielzahl von solchen Scheinauslandsgesellschaften von deutschen Unternehmensgründern im Vereinigten Königreich errichtet worden sind. Verschiedenen Schätzungen zufolge soll es sich dabei um 30.000 bis 50.000 Gesellschaften gehandelt haben.[11] Die Scheinauslandsgese...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 4. Zwischenergebnis

Rz. 194 In deutschen Handelsregistern sind derzeit noch viele inländische Zweigniederlassungen von englischen private limited companies eingetragen. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat auch für diese Gesellschaften zahlreiche Änderungen mit sich gebracht, die für außenstehende Dritte oft nicht ohne weiteres zu erkennen sind. Im Interesse d...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Ungewisse Zukunft der verbleibenden Zweigniederlassungen

Rz. 14 Nach verschiedenen Schätzungen soll es in Deutschland noch rund 10.000 englische private limited companies geben, die ihren Satzungssitz im Vereinigten Königreich und ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben (Scheinauslandsgesellschaften bzw. unechte Auslandsgesellschaften). Bei den meisten dieser Gesellschaften ist in den deutschen Handelsregistern eine inländische...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Austrittsabkommen

Rz. 27 Am 31.1.2020 haben das Vereinigte Königreich und die Europäische Union ein Austrittsabkommen (Withdrawal Agreement) geschlossen.[26] Damit ist der Austritt des Vereinigten Königreichs wirksam geworden. Das Vereinigte Königreich ist seitdem ein Drittstaat. Mit Wirkung zum 1.2.2020 wäre somit das gesamte europäische Recht außer Kraft getreten. Die mit diesem Systemwechs...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Englisches Companies House

Rz. 146 Im englischen Companies House ist und bleibt die englische private limited company unverändert eingetragen.[103] Maßgebend ist insoweit die Sicht des englischen Rechts. Bei der private limited company handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft englischen Rechts mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich. Der Verwaltungssitz der Gesellschaft kann im Vereinigten König...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / II. Austritt

Rz. 23 Am 29.3.2017 hat das Vereinigte Königreich offiziell mitgeteilt, dass es aus der Europäischen Union austreten wird.[22] Damit wurde das Ende der mehr als 40 Jahre währenden (wechselvollen) Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union besiegelt. Rz. 24 Es war das erste Mal in der Geschichte der Europäischen Union, dass ein Mitgliedstaat aus der G...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / aa) Grundsatz: Sitztheorie

Rz. 43 In Deutschland ist das internationale Gesellschaftsrecht bis heute gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Daran dürfte sich auf absehbare Zeit nichts ändern. Der Vorschlag einer generellen Kodifizierung der Gründungstheorie hatte bislang keinen Erfolg[40] und ist (derzeit) auch nicht mehrheitsfähig.[41] Der deutsche Gesetzgeber hat auch den Brexit nicht zum Anlass gen...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / cc) Englische private limited company

Rz. 51 Für die englische private limited company galt bis zum 31.12.2020 die europarechtliche Gründungstheorie. Grundlage dafür war die europäische Niederlassungsfreiheit. Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gilt die Niederlassungsfreiheit nicht mehr.[55] Das Vereinigte Königreich ist ein Drittstaat. Seit dem 1.1.2021 besteht somit keine G...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / II. AG

Rz. 242 Für die Eintragungen in das Aktienregister (§ 67 AktG) gelten die vorstehenden Ausführungen zur GmbH-Gesellschafterliste (siehe Rdn 234 ff.) grundsätzlich entsprechend.mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / c) Zwischenergebnis

Rz. 61 Für Gesellschaften aus dem Vereinigten Königreich findet die europäische Niederlassungsfreiheit seit dem 1.1.2021 keine Anwendung mehr. Dies gilt für alle Gesellschaften. Eine Unterscheidung zwischen Neu- und Alt-Gesellschaften erfolgt insoweit nicht. Eine grenzüberschreitende Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel) ist jedenfalls seit dem 1.1.2021 nicht...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 1. Grundbuch

Rz. 243 Eine englische private limited company kann Eigentümer eines in Deutschland belegenen Grundstücks (oder Inhaber dinglicher Rechte an einem solchen Grundstück) sein. Beschränkungen für den Erwerb von ausländischen Gesellschaften bestehen heute nicht mehr (siehe Art. 86 EGBGB).mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 3. Inländische Zweigniederlassungen

Rz. 11 Der vorübergehende Boom bei der Gründung von englischen private limited companies durch deutsche Gründer führte zu einer unerwarteten Renaissance des europäischen Zweigniederlassungsrechts. Die zahlreichen englischen private limited companies mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich und Verwaltungssitz in Deutschland mussten in Deutschland das Bestehen einer inländi...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Unechte Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften)

Rz. 249 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) muss an Stelle der englischen Kapitalgesellschaft eine deutsche Personengesellschaft bzw. ein Einzelunternehmen in das Grundbuch eingetragen werden. Rz. 250 Die englische Kapitalgesellschaft und die deutsche Personengesellschaft sind ein und derselbe Rechtsträger (siehe Rdn 99 ff.). Eine Auflassung...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (2) Identität des Rechtsträgers

Rz. 115 Die Rechtslage stellt sich bei einer Mehrpersonen-Limited in Gestalt einer unechten Auslandsgesellschaft (Scheinauslandsgesellschaft) somit wie folgt dar: Rz. 116 Tatsächlich handelt es sich bei der englischen Kapitalgesellschaft und der deutschen Personengesellschaft um eine Gesellschaft (und einen Rechtsträger). Rechtlich wird die Form der Gesellschaft im Vereinigte...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / bb) Eintragungsrecht

Rz. 157 Eine gesetzliche Pflicht zur Handelsregisteranmeldung besteht bei echten Auslandsgesellschaften somit nicht. Gleichwohl könnte zumindest ein Recht bestehen, den unveränderten Fortbestand der englischen private limited company (echte Auslandsgesellschaft) freiwillig zum deutschen Handelsregister anzumelden. Rz. 158 Die Rechtsprechung[106] geht allerdings davon aus, das...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 4. Meistbegünstigung

Rz. 88 Das Handelsabkommen enthält einen allgemeinen Grundsatz der Meistbegünstigung. Danach dürfen Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich in der Europäischen Union nicht schlechter behandelt werden als Unternehmen aus Drittstaaten. Rz. 89 Der Grundsatz der Meistbegünstigung könnte auch für die Anerkennung von Kapitalgesellschaften aus dem Vereinigten Königreich von Bedeu...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (3) Zweigniederlassungen von ausländischen Kapitalgesellschaften

Rz. 173 § 13e HGB enthält neben den besonderen Vorschriften für Zweigniederlassungen von ausländischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 13g HGB) und Aktiengesellschaften (§ 13f HGB) allgemeine Vorschriften für Zweigniederlassungen von ausländischen Kapitalgesellschaften.mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / b) Kein Statutenwechsel

Rz. 102 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) ist es zum 1.1.2021 zu einer Statutenverdopplung [89] gekommen, nicht dagegen zu einem Statutenwechsel.[90] Aus englischer Sicht handelt es sich bei der private limited company unverändert um eine englische Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung. Lediglich aus deutscher Sicht wird die englisch...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (2) Zweigniederlassungen von ausländischen GmbH

Rz. 171 § 13g HGB regelt die inländischen Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland. Bis zum 31.12.2020 war die englische private limited company aus Sicht des deutschen Rechts eine solche Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Seit dem 1.1.2021 ist sie rechtlich aber als Personengesellschaft mit unbeschränkter Haftung zu behandeln....mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / b) Zuständigkeit

Rz. 235 Zuständig dafür sind die Geschäftsführer der GmbH (§ 40 Abs. 1 GmbHG). Eine Zuständigkeit der Notare besteht nicht, da diese an den Veränderungen nicht "mitgewirkt" haben (i.S.v. § 40 Abs. 2 GmbHG). Eine solche Mitwirkung eines Notars liegt auch dann nicht vor, wenn der Notar im Zusammenhang mit der private limited company eine Handelsregisteranmeldung entworfen oder...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 2. Echte Auslandsgesellschaften

Rz. 238 Bei den echten Auslandsgesellschaften kann die Gesellschafterliste inhaltlich grundsätzlich unverändert bleiben. Nach der gesetzlichen Regelung ist allein der "Satzungssitz" einzutragen (§ 40 Abs. 1 S. 2 GmbHG) und nicht auch der Verwaltungssitz oder sonstige Angaben zur Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich. In den vorliegenden Fällen kann aber ein klarstelle...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (3) Zwischenergebnis

Rz. 121 Die englische private limited company besteht aus deutscher Sicht in Gestalt einer Personengesellschaft fort. Es handelt sich dabei um ein und denselben Rechtsträger. Ein Wechsel des Rechtsträgers erfolgt nicht. Eine Rechtsnachfolge findet gleichfalls nicht statt. Aus deutscher Sicht ändert sich allerdings die Rechtsform der Gesellschaft. Dies ist kein rechtlicher Fo...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (b) Einzelkaufmann

Rz. 193 Eine mögliche Handelsregisteranmeldung könnte beispielsweise[114] wie folgt gestaltet werden: Amtsgericht, Handelsregister (Stadt, Deutschland) HRA Neu Neue Anmeldung der Errichtung eines einzelkaufmännischen Handelsunternehmens mit dem Sitz in (…) Geschäftsanschrift (…) I. Neuer Einzelkaufmann/Neue Einzelkauffrau Herr/Frau (…), geboren am (…), wohnhaft in (…), betreibt unte...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Zwischenergebnis

Rz. 143 Die rechtliche Beurteilung der englischen private limited companies richtet seit dem 1.1.2021 maßgebend danach, ob es sich insoweit um echte oder um unechte Auslandsgesellschaften handelt. Maßgebend ist insoweit das Kriterium der substantive business operations des Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich. Rz. 144 Für die echten ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 1. Überblick

Rz. 218 Die geänderte Rechtslage bei der Komplementär-Limited muss grundsätzlich auch im deutschen Handelsregister der Kommanditgesellschaft entsprechend verlautbart werden. Rz. 219 Im Regelfall ist allein die (rechtlich selbstständige) ausländische Gesellschaft als Komplementärin im Handelsregister eingetragen (und nicht die rechtlich unselbstständige inländische Zweignieder...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 2. Echte Auslandsgesellschaften

Rz. 204 Bei den echten Auslandsgesellschaften handelt es sich um englische private limited companies mit Satzungs- und Verwaltungssitz im Vereinigten Königreich, die dort nachhaltig unternehmerisch tätig sind. Die echten Auslandsgesellschaften sind in Deutschland auch nach dem 1.1.2021 uneingeschränkt als Kapitalgesellschaften anzuerkennen. Rechtsgrundlage dafür ist jetzt da...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / a) Allgemeines

Rz. 206 Anders ist die Rechtslage dagegen bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften), die im Vereinigten Königreich (nur) ihren Satzungssitz haben und ausschließlich in Deutschland tätig sind. Dazu gehören in aller Regel auch Gesellschaften, deren Tätigkeit sich auf die Übernahme der Rolle als persönlich haftende Gesellschafterin bei einer deutsch...mehr