Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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Teil B: Rechtsbehelfe / 44 Klageerzwingungsverfahren, Antragsteller [Rdn 559]

Rdn 560 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines, Teil B Rdn 521, und bei → Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten, Teil B Rdn 569. Rdn 561 1.a) Antragsteller i.S.d. §§ 172 ff. ist derjenige, der sich schon bei der StA mit der in § 171 vorgesehenen Weise, also durchmehr

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Teil A: Rechtsmittel / 33 Beschwerde, Entscheidung [Rdn 481]

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Teil A: Rechtsmittel / 68 JGG-Besonderheiten, Zuständigkeiten [Rdn 1024]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 13 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Körperliche Untersuchung [Rdn 202]

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Teil A: Rechtsmittel / 106 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Schriftlich [Rdn 1529]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 84 Wiederaufnahme, Begründetheitsprüfung (Probationsverfahren) [Rdn 1263]

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Teil A: Rechtsmittel / 70 Rechtsbeschwerde, Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts [Rdn 1064]

Rdn 1065 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil A Rdn 1045. Rdn 1066 1. Über die Verweisung in § 79 Abs. 3 OWiG gilt auch im Rechtsbeschwerdeverfahren die Vorschrift des § 346 entsprechend. Diese sieht vor, dass der Amtsrichter die Äußerlichkeiten der Fristwahrung und die Einhaltung der Formvorschrift des § 345 Abs. 2 prüft. Eine darüber hin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.2 Anwendbarkeit der Ratenstundung in Rückkehrfällen (§ 6 Abs. 4 S. 7, Halbs. 1 und 2)

Rz. 405 § 6 Abs. 3 S. 7 Halbs. 1 AStG regelt die Anwendung des Ratenzahlungskonzeptes in Rückkehrfällen. Demnach sollen die "vorstehenden Sätze", also die allgemeinen Regelungen zur Ratenzahlung, zur Anwendung kommen. Modifikationen der allgemeinen Grundsätze erfolgen durch die Anpassung des Stundungszeitraums (Halbs. 2, s. Rz. 408), der Möglichkeit der Abstandnahme von der ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 44 Wertfestsetzung, weitere Beschwerde [Rdn 596]

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AGS 09/2024, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Die in der Sache grds. zutreffende Entscheidung des OVG Münster bedarf einiger Anmerkungen. 1. Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde Vorliegend hatte der Kläger die Streitwertbeschwerde eingelegt, wobei er durch seinen Prozessbevollmächtigten vertreten worden ist. Infolge der mit der Streitwertbeschwerde erstrebten Halbierung des gerichtlich festgesetzten Streitwertes hätte de...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 17 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vollstreckungsverfahren [Rdn 256]

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Teil A: Rechtsmittel / 110 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines [Rdn 1591]

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Teil A: Rechtsmittel / 78 Rechtsbeschwerde, Rücknahme [Rdn 1147]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1148 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 9 Berufung, Gebühren [Rdn 87]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 13 Beschwerde, Gebühren [Rdn 134]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 62 Untersuchungshaft, Allgemeines [Rdn 847]

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Pfändungsverbote

Rz. 211 Weiterhin hat der Gerichtsvollzieher das Pfändungsverbot gem. § 811 ZPO [270] (§ 812 ZPO weggefallen) zu beachten. Nach dem Grundgesetz muss jeder Person das Existenzminimum verbleiben, um ein menschenwürdiges Dasein führen zu können. Der Katalog des § 811 Abs. 1 ZPO dient daher dem Schuldner als Schutz vor einer "Kahlpfändung" und bestimmt gewisse Sachen als unpfändb...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 98 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Antrag [Rdn 1527]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 66 Untersuchungshaft, Haftprüfung, mündliche, §§ 117 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO [Rdn 953]

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Teil A: Rechtsmittel / 55 JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelbeschränkungen [Rdn 809]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 23 Kostenfestsetzungsbeschluss, Beschwerde [Rdn 270]

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Teil A: Rechtsmittel / 57 JGG-Besonderheiten, Revision [Rdn 857]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 10 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 161]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 49 Sperrerklärung, Begründetheit einer Klage [Rdn 649]

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Teil A: Rechtsmittel / 17 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Vertretung [Rdn 202]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 34 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Ermittlungsverfahren [Rdn 420]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 69 Untersuchungshaft, Prüfungsmaßstab und inhaltliche Begründung der Rechtsbehelfe [Rdn 1010]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 11 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Erkennungsdienstliche Behandlung [Rdn 182]

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Teil A: Rechtsmittel / 139 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Öffentliche Zustellung [Rdn 1938]

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Teil A: Rechtsmittel / 41 JGG-Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 602]

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Beitrag aus Finance Office Professional
Ermäßigte Besteuerung von A... / 2 Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Zu den inländischen Einkünften eines beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmers gehören auch steuerpflichtige Abfindungen für die Auflösung des Dienstverhältnisses, soweit die für die zuvor ausgeübte Tätigkeit bezogenen Einkünfte der inländischen Besteuerung unterlegen haben. Damit ist jedoch noch nicht entschieden, dass auf die Abfindung in Deutschland tatsächlich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.3.1 Zusammenballung in einem Kalenderjahr

Zu außerordentlichen Einkünften führen nur solche Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung führt.[1] Außerordentliche Einkünfte liegen nicht allein deshalb vor, weil die Höhe der Einkünfte im betroffenen Veranlagungszeitraum im Vergleich zu einem anderen Veranlagungszeitraum höher oder besonders hoch ist; eine E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 7.10.1 Überblick

§ 15b EStG ist nur auf Verluste der dort bezeichneten Steuerstundungsmodelle anzuwenden, denen der Steuerpflichtige nach dem 10.11.2005 beigetreten ist oder für die nach dem 10.11.2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde.[1] § 15b EStG hat den bisherigen § 2b EStG abgelöst. Sämtliche Verluste im Zusammenhang mit solchen Steuerstundungsmodellen dürfen weder mit Einkünften au...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 1.4 Abzug höherer Werbungskosten

Der Werbungskosten-Pauschbetrag ist der Mindestbetrag, der von den Versorgungsbezügen abgezogen wird. Entstehen einem Pensionär höhere Werbungskosten als 102 EUR, kann er diese steuerlich geltend machen. In diesem Fall wirken sich bereits die Kosten, die über 102 EUR hinausgehen, steuermindernd aus. Falls ein Pensionär keine Werbungskosten nachweist – das ist der Normalfall –...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 7.9.1 Regelung

§ 15a EStG [1] begrenzt den Ausgleich von Verlusten mit anderen positiven Einkünften bei beschränkt haftenden (Mit-)Unternehmern, vor allem bei Kommanditisten. Die Regelung gilt für alle Kommanditgesellschaften[2], nicht nur für Verlustzuweisungsgesellschaften. Sie gilt grundsätzlich für alle Einkunftsarten, in denen die beschränkte Haftung eine Rolle spielen kann, und ist en...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 7.10.2 Anwendungsbereich

Die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG gilt auch für Verluste aus anderen Einkunftsarten. § 13 Abs. 7 EStG, § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 20 Abs. 7 EStG, § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG und § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG enthalten die entsprechenden Anwendungsverweise auf § 15b EStG. Daher ist ein Wechsel der Einkunftsart einzelner Beteiligungen, wie z. B. die Entnahme eines Medien...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 7.11.1 Allgemeines Verrechnungsverbot

Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, da für die Besteuerung der Kapitaleinkünfte der gesonderte Einkommensteuersatz von 25 % Anwendung findet. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden VZ aus Kapitalvermögen er...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sicherung von Arbeitgeberda... / 2.1 Begriff des Gelddarlehens und Inhaltskontrolle

Das BGB unterscheidet zwischen Geld- und Sachdarlehen – Letztere bleiben nachfolgend mangels praktischer Relevanz unberücksichtigt. Ein Gelddarlehen ist seiner Rechtsnatur nach ein Verpflichtungsgeschäft, aufgrund dessen sich der Darlehensgeber (Arbeitgeber) dem Darlehensnehmer (Arbeitnehmer) gegenüber zur Überlassung eines Geldbetrags verpflichtet. Der Darlehensnehmer ist v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Auch nach Gesetzesänderung ... / 5 Entscheidung

AG Brandenburg, Urteil v. 30.4.2024, 30 C 196/23, GE 2024, 508mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Auch nach Gesetzesänderung ... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Brandenburg entschiedenen Fall hatte der Mieter ausweislich der beigezogenen Strafakte des AG Brandenburg nicht nur Cannabisverschnitt, sondern darüber hinaus 14,45 gr netto Amphetamin besessen. Im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb war er hingegen nicht. Ferner ging das Gericht aufgrund des Umfangs des in der Wohnung vorgefundenen Bargeldes in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arzttätigkeit in ausländisc... / b) Sozialversicherungsrecht

Zur Beurteilung der Frage bietet sich auch ein Blick in das Sozialversicherungsrecht an. Dort ist von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen, wenn die Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis unter einer Weisungsgebundenheit verrichtet wird und eine Eingliederung in einen fremden Betrieb vorliegt (§ 7 SGB IV). Eine selbständige Tätigkeit ist durch das eigene Unternehmerrisiko...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 8 § 83 BetrVG stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage des Einsichtsrechts dar.[1] Das Einsichtsrecht steht dem Arbeitnehmer höchstpersönlich zu. Er kann jedoch auch eine Person hierzu bevollmächtigten, wobei der Arbeitgeber auf einer schriftlichen Vollmacht bestehen kann, die zur Personalakte genommen werden darf. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich auch um ein Be...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Erschütterung des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Leitsatz Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein, wenn zwischen der in Kenntnis einer Kündigung bescheinigten Arbeitsunfähigkeit und der Kündigungsfrist eine zeitliche Koinzidenz besteht. Dies betrifft Fälle, in denen Beschäftigte, die ihr Arbeitsverhältnis kündigen, am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben werden und die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Sachverhalt Die Klägerin war bei der Beklagten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Anzeigepflicht im Ausland ansässiger Unternehmer bei grenzüberschreitender Personenbeförderung (§ 18 Abs. 12 UStG)

Rz. 7 Im Ausland ansässige Unternehmer[1], die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, haben dies vor der erstmaligen Ausführung derartiger auf das Inland entfallender Umsätze bei dem für die Umsatzbesteuerung nach § 21 AO zuständigen FA anzuzeigen, wenn weder die Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 ...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.4 Fischerei- oder Jagdgäste

Rz. 53 Gast einer Fischerei oder Jagd ist, wer mit Erlaubnis, z. B. auf Einladung des Ausübungsberechtigten, fischt oder jagt. Jagdausübungsberechtigt ist der Eigentümer des Grundstücks oder der Jagdpächter. Alle jagd- und fischereibezogenen Begriffe ergeben sich nach der Rechtsprechung des BSG aus den Vorschriften des Bundesjagdgesetzes und den landesrechtlichen Jagdvorschr...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Benz, Der Unfallversicherungsschutz bei Unfällen im Krankenhaus, BG 1980, 366. ders., Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei stationärer Heilbehandlung, BB 1985, 466. ders., Gesundheitsverschlechterung durch Operation/Behandlung als mittelbare Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, BG 1989, 614. Dahm, Rehabilitationssport in der gesetzlichen U...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.4.1 Fischerei- und Jagdgäste

Rz. 23 Abs. 2 Nr. 1 stellt die grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 versicherungspflichtigen Jagd- oder Fischereigäste versicherungsfrei (vgl. § 3; zuletzt: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.02.2010, L 3 U 137/09; LSG Niedersachsen, Urteil v. 24.11.2009, L 3 U 168/08).mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 52 Benz, Anmerkung zum Urteil des BSG v. 20.4.1993 (2 RU 35/92, SozR 3-2200 § 541 RVO Nr. 3), SGb 1993, 635. ders., Anmerkung zum Urteil des BSG v. 31.5.1995 (2 RU 24/95, SGb 1996, 71), SGb 1996, 74. Breuer, Private Unfallversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Unfallversicherung, BG 1995, 138. Bühler, Die soziale Absicherung des Rechtsreferendars, JuS 1986, 241. Dahm, So...mehr

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Jung, SGB VII § 7 Begriff / 3 Literatur

Rz. 11 Becker, Gesetzliche Unfallversicherung, München 2004. Giesen, Arbeitsunfall und Dienstunfall, Dissertation 2017. Ricke, Der "Leistungsfall" in der Gesetzlichen Unfallversicherung – ein wehendes Vakuum, SGb 2002, 267. Römer/Brandenburg, Versicherungsfall § 3 BKV? Besprechung des BSG-Urteils vom 7.9.2004, BG 2006, 169. Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd. 2,...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.7 Notwendige Wege

Rz. 28 Versichert sind auch alle Wege, die der Verletzte im Rahmen der in § 11 durchgeführten oder angeordneten Maßnahmen zurücklegt. Für die Frage, welcher Weg notwendig ist, um den Ort der Heilbehandlung zu erreichen bzw. von dort wieder nach Hause zu gelangen, gelten die zum Wegeunfall (§ 8 Abs. 2) entwickelten Grundsätze. Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 24.3.1...mehr