Fachbeiträge & Kommentare zu BilRUG

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Zitation] § 340i wurde erstmals mit seinen zunächst drei Absätzen durch das BaBiRiLiG v. 30.11.1990 mit Anwendbarkeit für nach dem 31.12.1992 beginnende GJ in das HGB aufgenommen. Rz. 15 [Autor/Zitation] Durch das BilReG v. 4.12.2004 wurden in Abs. 2 die seither inhaltlich im Wesentlichen unveränderten Sätze 2 bis 5 zum Konzernabschluss nach internationalen Rechnu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Umsatzerlöse

Rz. 39 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 sind auf Basis einer Konzern-GuV zu ermitteln. Deren Zeitraum bezieht sich auf die zwölf Monate vor dem Abschlussstichtag, Aufgrund der Bezugnahme auf eine Konzern-GuV wird deutlich, dass es sich bei den Umsatzerlösen um eine konsolidierte Größe handeln muss, welche letztlich nur die vom Konzern erzielten "Außenum...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 280 [Autor/Zitation] Gemäß § 9 Abs. 2 dürfen unter das PublG fallende Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute auf die Offenlegung der GuV und des Beschlusses über die Ergebnisverwendung verzichten, wenn sie die in § 5 Abs. 5 Satz 3 geforderten Angaben in eine Anlage zur Bilanz aufnehmen. Die Vorschrift ist zwar häufig kritisiert worden (vgl. zB Castan, DB 1980, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 23 [Autor/Zitation] Bis zur Neuregelung der handelsrechtlichen Rechnungslegung im Dritten Buch des HGB waren die Rechnungslegungsvorschriften für eingetragene Genossenschaften im Genossenschaftsgesetz kodifiziert. Die bis zur Neuregelung durch das BiRiLiG geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung (§§ 33 bis 33i GenG AF) sind bis auf § 33 GenG aufgehoben worden. Nach dem ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 5 war bereits bei Einführung des PublG im Jahr 1969 Bestandteil des Gesetzes (BGBl. I 1969, 1189). Mit dem ersten Abschnitt des PublG sollten die Neuregelungen zur Rechnungslegung im JA durch das AktG 1965 flankiert werden, da insbes. streitig war, ob bzw. in welchem Umfang das AktG 1965 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung normierte und damit auch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Regelungen zur Konzernrechnungslegung wurden bereits bei Einführung des PublG im Jahr 1969 (BGBl. I 1969, 1189) getroffen. Das PublG sollte damit die Neuregelungen zur Konzernrechnungslegung durch das AktG 1965 (§§ 329 ff. AktG 1965) flankieren. Nach AktG 1965 bestand eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nur, wenn die Konzernspitze als AG o...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Erwartbare Änderungen im Zuge des CSRD-UmsG

Rz. 63 [Autor/Zitation] Mögliche inhaltliche Änderungen des § 340i Abs. 5 durch das CSRD-UmsG idF des RefE v. 10.7.2025 (abrufbar unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_CSRD-UmsG.html): (5) 1 Auf den Konzernlagebericht ist § 315 Absatz 3a nur anzuwenden, wennmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 328 geht auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) zurück, mit dem dieser zur Umsetzung der Bilanz-RL (Rz. 5) neu eingeführt wurde. Durch das Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes und anderer handelsrechtlicher Bestimmungen v. 25.7.1994 (BGBl. I 1994, 1682) wurde Abs. 4 (Rz. 49) neu geschaffen, der wenig später durch d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 9 [Autor/Zitation] Während die in §§ 325 ff. geregelten allgemeinen Offenlegungs- und Veröffentlichungspflichten für alle KapGes. bzw. bestimmte Personenhandelsgesellschaften gelten (§§ 264, 264a) und somit über den Verweis in § 340 auch für die dort genannten Institute in diesen Rechtsformen einschlägig sind, hat der Verweis in § 340 für die Institute in der Rechtsform d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 55 [Autor/Zitation] Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 sind für den Inhalt des JA, seine Gliederung und für einzelne Posten des JA §§ 264 Abs. 1a, 265, 266, 268-275 und 277 HGB sinngemäß anzuwenden. Damit gelten die meisten der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB entsprechend. Diese Vorschrift...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (Abs. 5 Satz 3 Nr. 5)

Rz. 315 [Autor/Zitation] Mit dem BilRUG hat der Gesetzgeber die Angabepflicht zur durchschnittlichen Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer präzisiert. Nach dem vorigen Wortlaut war die "Zahl der Beschäftigten" anzugeben, was Unsicherheiten bezüglich deren Berechnung nach sich gezogen hatte. Nach der Neufassung ist in der Anlage zur Bilanz die "durchschnittliche Anzahl der in de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) § 246 Abs 1 S 2 HGB

Rn. 41 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Mit dem seit dem BilMoG in § 246 Abs 1 S 2 HGB handelsrechtlich kodifizierten Grundsatz wirtschaftlicher Vermögenszugehörigkeit, demgemäß ein Vermögensgegenstand in der Bilanz eines Nichteigentümers auszuweisen ist, wenn er "nicht dem Eigentümer, sondern einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen" ist (wirtschaftliche Vermögenszugehörigkeit), ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Jahresfrist (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 111 [Autor/Zitation] Der Offenlegungspflicht nach Abs. 1 muss spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Abschlussstichtag nachgekommen werden. Der Abschlussstichtag bezieht sich dabei immer auf die jeweiligen Unterlagen. Soweit das GJ das Kalenderjahr ist, bedeutet dies, dass es auf den 31. Dezember ankommt, aufgrund von § 187 Abs. 1 BGB ist aber erst der 1. Januar der F...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Zitation] Seit Aufnahme der branchenspezifischen Vorschriften der §§ 340 ff. in den Ersten Unterabschnitt im Vierten Abschnitt des Dritten Buchs sowie dem Erlass der RechKredV waren diese zahlreichen Änderungen unterworfen. Diese betrafen sowohl die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorschriften als auch – neben rein redaktionellen Änderungen – Anpassungen d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach den für das Unternehmen geltenden Bestimmungen (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 253 [Autor/Zitation] Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 dürfen Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute die GuV "nach den für ihr Unternehmen geltenden Bestimmungen aufstellen", dh., es besteht ein Wahlrecht, die GuV abweichend von § 275 HGB zu gliedern. Rz. 254 [Autor/Zitation] Das Wahlrecht besteht nur dann, wenn für das Unternehmen keine Formblattvorschriften gem. § 5 Abs....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, Eigenständige StB und modifizierte Überschussrechnung – Gutachten für das BMF, 2004; Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, WPg 2005, 211; Schön, Steuerliche Maßgeblichkeit in Deutschland und Europa 2005; Endres et al., The Determination of Corporate Taxable Income in the EU-Member States, 2006; Gehm/Kirsch, Der IFRS...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bilanzsumme

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung der Bilanzsumme ist eine auf den Konzernabschlussstichtag aufgestellte (Probe-)Konzernbilanz maßgebend. § 11 PublG verweist im Gegensatz zu § 293 HGB nicht auf § 267 Abs. 4a HGB, wonach ein auf der Aktivseite ausgewiesener "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" nicht in die Bilanzsumme einzubeziehen ist. Dies entspricht der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 17 [Autor/Zitation] Mit Inkrafttreten des PublG (v. 15.8.1969, BGBl. I 1969, 1189) umfasste § 14 PublG drei Absätze. § 14 Abs. 1 PublG erhielt seine jetzige Fassung durch das BiRiLiG (Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355). Damit wurde auf die Nennung mehrerer Personen als Abschlussprüfer und die Verwendung des besonderen Begriffs "Konzernabschlussprü...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Befreiung von der Beschreibung des Diversitätskonzepts

Rz. 69 [Autor/Zitation] Die Verpflichtung nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 zur Beschreibung des Diversitätskonzepts besteht für unter den Anwendungsbereich des § 289f fallende Unternehmen nur dann, wenn diese auch ungeachtet ihrer Kapitalmarktorientierung aufgrund Überschreitens der Größenkriterien nach § 267 als große Gesellschaften gelten würden (Rz. 68). Nach § 340i Abs. 6 wird di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärung zur Unternehmensf... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Bei Unternehmen des öffentlichen Interesses (sog. Public Interest Entities) befindet sich die externe Berichterstattung spätestens seit der Finanzkrise 2008/2009 in einer zentralen Umbruchphase. Aufgrund der zunehmenden Komplexität durch die Megatrends der Vernetzung und Digitalisierung, die nicht selten disruptive Geschäftsmodelle zur Folge haben, ist die traditionell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsatz der Wesentlichkeit

Rn. 407 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit können unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis vernachlässigt, verkürzt oder verdichtet werden, wenn es unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar wäre, durch zeit- und kostenintensive Arbeiten Informationen zu generieren, die den JA nur wenig beeinflussen (Leffson, D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgeleitete steuerliche Buchführungspflicht (§ 140 AO)

Rn. 303 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Eine nach außersteuerlichen Gesetzen bestehende Verpflichtung, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, ist auch für die Besteuerung zu erfüllen, § 140 AO . In steuerliche Pflichten überführt werden damit insb handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Die Befreiung für kleine Einzelkaufleute gem § 241a HGB iVm § 242 Abs 4 HGB (...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Durch die Vierte Richtlinie des Rates v. 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (RL 78/660/EWG – Jahresabschluss-Richtlinie oder 4. EG-Richtlinie; ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11) wurde in Art. 51 die Pflicht geregelt, dass bestimmte Gesellschaften ihren Jahre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen / 1.6.1 Außerordentliche Aufwendungen nach BilRUG

Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) entfiel für nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahre der Posten "außerordentliche Aufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung. Anstelle eines gesonderten Ausweises dieser außerordentlichen Aufwendungen (und Erträge) sind nun der Betrag und die Art der einzelnen Aufwendungen (und Erträge) von außergewöhnlicher Bed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen / 1.6 Außerordentliche Aufwendungen

Vor Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) waren mittelgroße und große Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften dazu verpflichtet, den Posten "außerordentliche Aufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung separat auszuweisen. Als außerordentliche Aufwendungen galten nach altem Recht Aufwendungen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.2.2 Klasse 8: Aufwendungen

In dieser Klasse werden alle Aufwendungen – unabhängig davon, ob es sich um betriebstypische oder nicht betriebstypische, ordentliche oder außerordentliche handelt – erfasst. Die in der Klasse 8 aufgeführten Aufwendungen lassen sich in sieben Gruppen unterteilen. Die erste Gruppe fasst mit den Kontengruppen 80 bis 83 die bei der Erstellung wohnungswirtschaftlicher Leistung a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

IDW, Arbeitskreis Gewinn- und Verlustrechnung, WPg 1960, 545; Betriebswirtschaftlicher Ausschuß des Verbandes der chemischen Industrie e. V., Gliederungsvorschriften der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bewertungsvorschriften im Aktiengesetz 1965, ZfB Erg.-Heft 1/1966, 17; Schulze-Osterloh, Das Recht der Unternehmensverträge und die stille Beteiligung a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition der Umsatzerlöse

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind Umsatzerlöse als Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der USt. sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern definiert. Diese Legaldefinition wurde durch das BilRUG eingeführt und setzt Art. 2 Nr. 5 B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Rechtverbindliche Erklärung und Umfang der Einstandspflicht

Rz. 355 [Autor/Zitation] Voraussetzung für die Befreiung nach Abs. 3 ist ferner, dass sich das MU "bereit erklärt [hat], für die von dem Tochterunternehmen bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen". Die Regelung ersetzt die bis zum BilRUG v. 22.7.2015 (BGBl. I 2015, 1245) geltende Fassung, nach welcher eine gesetzliche "Ve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Der Anhang ist gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 notwendiger Teil des JA einer KapGes. (vgl. zu Erleichterungen Rz. 15 ff.). Da bei KapGes. der Anhang Teil des JA ist, unterliegt er nach § 316 der Prüfungspflicht durch den Abschlussprüfer. Dies gilt zunächst für die Pflichtangaben nach §§ 284, 285 und nach den sonstigen, im HGB oder den Spezialgesetzen (zB AktG,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, "A True and Fair View – or Compliance with the Law and the Company Statutes", WPg 1973, 517; Lee, Modern Financial Accounting, 1975; Moxter, Der Einfluß der EG-Bilanzrichtlinie auf das Bilanzsteuerrecht, BB 1978, 1629; Biener, Auswirkungen der Vierten Richtlinie der EG auf den Informationsgehalt der Rechnungslegung deutscher Unternehmen, BFuP 1979, 1; Forster, Rec...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erleichterungen gem. Abs. 1

Rz. 11 [Autor/Zitation] Der Anhang einer kleinen KapGes. (§ 267 Abs. 1) braucht nach Abs. 1 folgende Angaben aus § 285 nicht zu enthalten: Aufgliederung des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten für jeden Posten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 274 [Autor/Zitation] Nr. 15a wurde durch das BilRUG neu eingefügt. Er geht auf Art. 17 Abs. 1 Buchst. i und j Bilanz-RL (2013/34/EU) zurück (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44, 66). Die Einführung einer neuen allgemeinen Angabepflicht wurde erforderlich, da Art. 17 Abs. 1 Buchst. j Bilanz-RL (2013/34/EU) Angaben zu Genussrechten und ähnlichen Rechten auf Gewinn...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 426 [Autor/Zitation] Nr. 30 dient der Ergänzung und Erweiterung von Nr. 29, um quantitative Angaben zu den latenten Steuersalden und ihren Bewegungen im GJ (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 66). Der Zweck der Berichtspflicht entspricht deshalb demjenigen von Nr. 29. Rz. 427 [Autor/Zitation] Die Angabepflicht wurde durch das BilRUG eingeführt und dient der Umsetzun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 254 [Autor/Zitation] Nr. 14 dient seit dem BilRUG der Umsetzung von Art. 17 Abs. 1 Buchst. l und n Bilanz-RL (2013/34/EU) (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44; früher: Art. 56 Abs. 2 der 4. EG-RL idF von Art. 41 der 7. EG-RL). Rz. 255 [Autor/Zitation] Ursprünglich enthielt Nr. 14 die Verpflichtung zu Angaben sowohl zur Gesellschaft, die den Konzernabschluss für de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 471 [Autor/Zitation] Nr. 34 geht zurück auf das BilRUG und dient der Umsetzung von Art. 17 Abs. 1 Buchst. o Bilanz-RL (2013/34/EU) (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44, 67). Zuvor war der Vorschlag für die Ergebnisverwendung oder der entsprechende Beschluss nicht Bestandteil des JA, aber nach § 325 Abs. 1 aF im Bundesanzeiger offenzulegen. Rz. 472 [Autor/Zitation] Klei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Abzug sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern

Rz. 41 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind die Umsatzerlöse nach Abzug sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Dies war mangels einer expliziten Regelung im Gesetz bis zum BilRUG umstritten (zur uneinheitlichen Praxis vgl. Kolb/Roß, WPg 2015, 869, 872 f.). Mehrheitlich wurde im Schrifttum von einem faktischen Wahlrecht ausgegangen (Kirsch, DStR 20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 30 [Autor/Zitation] In Abs. 2 wird dem Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, die Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4) bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu unterlassen. Damit wird seit dem BilRUG das in Art. 18 Abs. 2 Bilanz-RL (2013/34/EU) – ehemals Art. 45 Abs. 2 iVm. 1b der 4. EG-RL – den Mitgliedstaaten eingeräumte Wahlrecht transformiert (vgl. B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XVI. Angaben zum kleinsten Konsolidierungskreis (Nr. 14a)

Rz. 265 [Autor/Zitation] Nr. 14a dient der Umsetzung von Art. 17 Abs. 1 Buchst. m und n Bilanz-RL (2013/34/EU) (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44) und schreibt vor, Namen und Sitz des MU, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie den Ort, wo der von diesem MU aufgestellte Konzernabschluss erhältlich ist, im Anhang anzugeben....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 461 [Autor/Zitation] Nr. 33 wurde durch das BilRUG neu in § 285 aufgenommen und dient der Umsetzung von Art. 17 Abs. 1 Buchst. q Bilanz-RL (2013/34/EU) (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44, 67). Die Berichtspflicht im Anhang ist – mit Modifikationen – an die Stelle einer vergleichbaren Berichtsvorgabe im Lagebericht gem. § 289 Abs. 2 Nr. 1 aF getreten, die gelegentli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 474 [Autor/Zitation] Die Vorgabe beschränkt sich inhaltlich auf die Ergebnisverwendung. Darzustellen ist, wie das gesamte Ergebnis verwendet werden soll (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 67; Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 285 Rz. 466). Wenn eine Gewinnausschüttung vorgeschlagen wird, ist zu berichten, welcher Teil des Gewinns ausgeschüttet, in die Rücklagen einge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umsatzerlöse (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse bilden den Ausgangspunkt der Gewinn- und Verlustrechnung und stellen eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der Ertragslage des Unternehmens dar. Angesichts ihrer hohen Bedeutung werden Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 explizit definiert (§ 277 Rz. 9). Danach handelt es sich um solche Erlöse, die aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpac...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Kleine KapGes. (§ 267 Abs. 1) waren schon nach der bis 1994 geltenden Fassung von § 288 Satz 1 aF von zahlreichen Angabepflichten im Anhang befreit; mittelgroße KapGes. (§ 267 Abs. 2) brauchten die Angaben nach § 285 Nr. 4 nicht zu machen (§ 288 Satz 2 aF). Damit waren die Mitgliedstaatenwahlrechte aus Art. 44 und 45 Abs. 2 Satz 2 der 4. EG-RL transform...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 275 geht zurück auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) und wurde mit Wirkung vom 1.1.1986 in das HGB eingefügt (vgl. auch Stobbe/Schmeisky in Beck HdR, B 310 Rz. 1 [12/2019]). Während der RegE zum BiRiLiG nur eine Gliederung nach dem GKV vorsah, ist im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens auch eine Gliederung nach dem UKV in die Vorschrift ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Abs. 2: Bei der Beurteilung, ob die Angabe zu einem erheblichen Nachteil führen kann, war in Abs. 2 aF außer der Rechnung legenden Gesellschaft auch jedes andere Unternehmen, an dem die Gesellschaft zu mindestens 20 % beteiligt ist, in Betracht zu ziehen. Es war dabei nicht erforderlich, dass der durch die Aufgliederung befürchtete Nachteil bei dem Bet...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 113 [Autor/Zitation] Die Bestimmung in Nr. 4 zur Aufschlüsselung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und nach geografisch bestimmten Märkten ergibt sich aus Art. 18 Abs. 1 Buchst. a sowie Art. 2 Nr. 5 Bilanz-RL (2013/34/EU) (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44, 65; ehemals Art. 43 Abs. 1 Nr. 8 der 4. EG-RL). Durch das BilRUG wurde der Wortlaut näher an § 2...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Zitation] § 285 geht zurück auf das Bilanzrichtlinien-Gesetz (Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts – BiRiLiG). Nach Änderungen einzelner Angabepflichten infolge einer Reihe von Reformen, auf die im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Einzelpflich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 439 [Autor/Zitation] Nr. 31 verpflichtet zur Angabe von Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Die Berichtspflicht wurde durch das BilRUG neu eingefügt und dient der Umsetzung von Art. 16 Abs. 1 Buchst. f Bilanz-RL (2013/34/EU) ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 453 [Autor/Zitation] Die Angabepflicht wurde durch das BilRUG eingeführt und entspricht (inhaltlich unverändert) § 277 Abs. 4 Satz 3 aF (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 67). Nr. 32 hat keine Grundlage in der Bilanz-RL (2013/34/EU). Es handelt sich um eine rein nationale Vorgabe. Für den Konzernanhang folgt aus § 314 Abs. 1 Nr. 24 eine parallele Angabepflicht. Rz. 45...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Anlagespiegel (Abs. 2 aF – aufgehoben)

Rz. 33 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 aF war wahlweise in Bilanz oder Anhang die Entwicklung des Anlagevermögens (insbes. Ausweis von Anschaffungs- und Herstellungskosten, Zu- und Abgängen sowie Abschreibungen) darzustellen (Anlagespiegel, -gitter). § 268 Abs. 2 wurde durch das BilRUG aufgehoben (vgl. Rz. 5) und ist nach Art. 75 Abs. 1 Satz 2 EGHGB letztmalig für vor dem 1.1.20...mehr