Fachbeiträge & Kommentare zu BilRUG

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Befreiung von Verpflichtungen nach § 285 (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 18 [Autor/Zitation] Abs. 2 Satz 1 befreit mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2) lediglich von den Verpflichtungen: die Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen oder nach geographisch bestimmten Merkmalen aufzugliedern (§ 285 Nr. 4); anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bew...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 206 [Autor/Zitation] Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Gesellschaft mit Beteiligungsbesitz lässt sich häufig nur durch die Beurteilung auch der Beteiligungsgesellschaften zutreffend darstellen. Nr. 11 sieht daher vor, dass KapGes. im Anhang über Unternehmen, von denen sie mindestens den fünften Teil der Anteile besitzen, bestimmte Angaben über das Eigenkapital...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 417 [Autor/Zitation] Nach Nr. 29 ist im Anhang anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist. Zweck ist es, die aufgrund der Möglichkeit einer bilanziellen Verrechnung bzw. Aktivierung latenter Steuern (§ 274 Abs. 1) denkbaren Einblicksverzerrungen über den Anhang a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen (Abs. 2 Satz 3 iVm. § 285 Nr. 21)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 3 brauchen mittelgroße KapGes. nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen entgegen § 285 Nr. 21 nur dann im Anhang anzugeben, wenn die Geschäfte direkt oder indirekt mit einem Gesellschafter, Unternehmen, an denen die Gesellschaft selbst eine Beteiligung hält, oder Mitglie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XIV. Angabe der Gründe für die planmäßige Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts (Nr. 13)

Rz. 249 [Autor/Zitation] Nr. 13 wurde durch das BilMoG neu gefasst und durch das BilRUG in Umsetzung von Art. 12 Abs. 11 UAbs. 2 Satz 3 Bilanz-RL (2013/34/EU) geändert. Die Berichtspflicht steht in Zusammenhang mit der Ergänzung in § 253 Abs. 3 (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 66). Die Angabe ist von allen KapGes. und Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a im Anhang ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 35 [Autor/Zitation] Nr. 3 wurde durch das BilMoG neu gefasst und diente ursprünglich der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 7a der 4. EG-RL idF der RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsolidierten Absch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 68 [Autor/Zitation] Abs. 7 enthält die Bestimmung, dass KapGes. für die in § 251 genannten Haftungsverhältnisse Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse im Anhang zu machen haben. Der vor Inkrafttreten des BilRUG normierte alternativ zulässige Ausweis unter der Bilanz ist damit für KapGes. und ihnen gleichstellte Unter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 237 [Autor/Zitation] Nr. 11b wurde durch das BilRUG eingeführt. Ziel war es, Nr. 11 um zusätzliche Angabepflichten, die bei börsennotierten Unternehmen für erforderlich gehalten werden, zu entlasten (vgl. RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 65). Sie tritt für börsennotierte KapGes. neben die für alle mittelgroßen und großen KapGes. geltende Vorgabe aus Nr. 11. Die Berichtspf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 144 [Autor/Zitation] Nr. 9 verpflichtet zu einer Reihe von Angaben, die sämtlich die aktiven (Nr. 9 Buchst. a) und die ehemaligen (Nr. 9 Buchst. b) Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines AR, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung betreffen. Darunter fallen: die Gesamtbezüge und weitere, bisher in keinem JA angegebenen Bezüge (Nr. 9 Buchst. a Satz 1–3 und Buc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 187 [Autor/Zitation] Nr. 9 Buchst. c dient seit dem BilRUG der Umsetzung von Art. 16 Abs. 1 Buchst. e Bilanz-RL (2013/34/EU) (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 43). Alle Gesellschaften haben im Anhang die den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans, eines AR, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung gewährten Kredite und Vorschüsse anzugeben. Dabei sind nach dem W...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 445 [Autor/Zitation] Der Begriff der außergewöhnlichen Bedeutung nimmt Bezug auf die das Unternehmen prägenden Vorgänge (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 67). Rz. 446 [Autor/Zitation] Dabei soll die von der Praxis zu § 277 Abs. 4 Satz 1 aF entwickelte Abgrenzung nach der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit indiziell weiter herangezogen werden können (Begr.RegE BilRUG, BT-D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 130 [Autor/Zitation] Nach § 289 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a ist im Lagebericht auch auf die Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft einschließlich ihrer Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden, unter Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten durch die Gese...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 24 [Autor/Zitation] Die Gliederungsvorschrift des § 266 wurde durch das BiRiLiG 1985 eingeführt. Zuvor gab es seit der Verordnung des Reichspräsidenten (Notverordnung) "über Aktienrecht, Bankenaufsicht und über eine Steueramnestie" v. 19.9.1931 (RGBl. I 1931, 493) Gliederungsvorschriften im HGB. Für Genossenschaften wurde durch die Verordnung "über die Bilanzierung von Ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die Definition der Beteiligung, wie sie in § 271 Abs. 1 enthalten ist, hat ihren Ursprung im Aktiengesetz aus dem Jahr 1937, und zwar in dessen § 131 Abs. 1 A.II.6., in dem sie neu geschaffen wurde. Später wurde diese Regelung im Rahmen des Aktiengesetzes aus dem Jahr 1965 in dessen § 152 Abs. 2 übernommen. Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Definition der verb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Unternehmen, auf die sich die Angabepflicht bezieht

Rz. 212 [Autor/Zitation] Voraussetzung für die Angabe nach Nr. 11 ist, dass die Gesellschaft an anderen Unternehmen eine Beteiligung iSd. § 271 Abs. 1 hält oder ein solcher Anteil von einer Person für Rechnung der KapGes. gehalten wird. Dafür muss die Gesellschaft an dem anderen Unternehmen nach der Beteiligungsvermutung des § 271 Abs. 1 Satz 3 mehr als den fünften Teil der A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung

Rz. 443 [Autor/Zitation] Das Merkmal der außergewöhnlichen Größenordnung ist abhängig von den das Unternehmen ansonsten prägenden Größenordnungen zu bestimmen (vgl. Rz. 442; Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 67). Demnach findet keine generelle Kategorisierung (vgl. zu einer solchen etwa § 267) statt. Da auf die Größenordnung abgestellt wird, können, anders als nach § 277 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XIX. Ergebnis nach Steuern (Abs. 2 Nr. 15)

Rz. 185 [Autor/Zitation] Beim "Ergebnis nach Steuern" handelt es sich um eine Zwischensumme, die sämtliche Erträge und Aufwendungen einschließt, die dem Betriebsergebnis, dem Finanzergebnis und den Einkommen- und Ertragsteuern zuzuordnen sind (Saldo der Posten Nr. 1 bis 14). Der Posten wurde mit dem BilRUG eingeführt, um das bis dahin auszuweisende "Ergebnis der gewöhnlichen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Keine Mehrfachberücksichtigung

Rz. 47 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht ist abzugrenzen von derjenigen nach Nr. 3a. Danach ist im Anhang der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen anzugeben, die nicht in der Bilanz erscheinen, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist. Da Nr. 3 zur Angabe finanzieller Auswirkungen verpflichtet, die aus nicht in der Bilanz ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 277 wurde durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) mit Wirkung v. 1.1.1986 in das HGB eingefügt. Dabei wurde mit der Definition der Umsatzerlöse Art. 28 der RL 78/660/EWG umgesetzt. Darüber hinaus wurden weitere zentrale GuV-Posten unter Bezugnahme auf die RL 78/660/EWG definiert. Eine Erweiterung hat § 277 durch das BilMoG v. 25.5.2009 (B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zwischensummen

Rz. 132 [Autor/Zitation] Durch das BilRUG wurde Abs. 5 Satz 2 dahingehend ergänzt, dass nunmehr auch der Ausweis von Zwischensummen ausdrücklich zulässig ist. Zwischensummen können auch zur optischen Hervorhebung bestimmter Kennzahlen oder Positionen der Bilanz oder GuV dienen (Zwirner/Boecker, BC 2014, 460, 461; Reiner in MünchKomm. HGB5, § 265 Rz. 16; Kliem/Büssow in Beck B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 274a wurde 1994 durch das Gesetz zur Änderung des D-Mark-Bilanzgesetzes und anderer handelsrechtlicher Bestimmungen ( DMBilG) in das HGB eingefügt. § 274a wurde anschließend mehrfach geändert, die bedeutsamsten Änderungen erfolgten durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Durch das BilMoG ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 141 [Autor/Zitation] Der Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" ist ein Sammelposten für alle betrieblichen Aufwendungen, die nicht unter einem anderen Aufwandsposten auszuweisen sind. Er wird im Gesetz nicht definiert und ist daher negativ abzugrenzen. Seit dem Wegfall des Ausweises von außerordentlichen Aufwendungen durch das BilRUG werden derartige Aufwendungen me...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Gesonderte Angabe von Verpflichtungen

Rz. 103 [Autor/Zitation] Ist nach Nr. 3a ein Gesamtbetrag im Anhang anzugeben und sind in diesem Betrag Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und gegenüber verbundenen Unternehmen (vgl. § 271 Abs. 2) enthalten, so sind sie seit dem BilRUG (vgl. Rz. 13) gesondert anzugeben. Nach Nr. 3a angabepflichtig sind nur Altersversorgungsverpflichtungen, die nicht passiviert od...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Abs. 1, 1a, 1b und 4 wurden durch das BilMoG v. 28.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) grundlegend überarbeitet bzw. eingefügt. Abs. 5 wurde durch das BilRUG v. 17.7.2015 (BGBl. I 2015, 1245) eingefügt. Zur Rechtsentwicklung bis vor 2000, s. Mock in HKMS[4], § 272 HGB Rz. 11 ff. Rz. 16–25 [Autor/Zitation] Einstweilen frei.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Erfolgsstruktur

Rz. 16 [Autor/Zitation] § 275 Abs. 1 Satz 2 schreibt ausdrücklich vor, dass die im Gesetz vorgesehenen Posten "in der angegebenen Reihenfolge" auszuweisen sind. Dies dient dazu, bestimmten im Gesetz vorgesehenen Zwischenposten einen eindeutigen Inhalt zu geben. Die Zwischenposten ihrerseits sollen die Erfolgsstruktur, dh. die Herkunft des Erfolgs aus bestimmten Bereichen sich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Zitation] § 276 wurde durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) mit Wirkung vom 1.1.1986 in das HGB eingefügt. Grundlage hierfür war das Mitgliedstaatenwahlrecht aus Art. 27 der RL 78/660/EWG. Durch das MicroBilG v. 20.12.2012 (BGBl. I 2012, 2751) wurden mit Wirkung vom 28.12.2012 spezielle Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften in § 275 Abs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umsatzerlöse

Rz. 20 [Autor/Zitation] Umsatzerlöse als Kriterium für die Zuordnung eines Unternehmens in die Größenkategorien nach § 267 sind aus der GuV abzuleiten unabhängig davon, ob das Gesamt- oder das Umsatzkostenverfahren zur Anwendung gebracht wird. Sie müssen der Definition des § 277 Abs. 1 entsprechen, wonach es sich um Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung v...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 268 wurde – wie die anderen Vorschriften des Dritten Buches – durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) mit Wirkung ab dem 1.1.1986 eingeführt. Durch das BilMoG v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) wurde mit Wirkung vom 29.5.2009 in Abs. 8 eine dem Gläubigerschutz dienende außerbilanzielle Ausschüttungssperre eingeführt. Daneben hat § 268 im R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Norm des § 267 wurde aufgrund von Art. 11 und Art. 27 der 4. EG-RL (78/660/EWG) über das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) v. 19.12.1985 in das HGB übernommen. Sie wurde nachträglich durch das Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinien-Gesetz (KapCoRiLiG) v. 24.2.2000 sowie durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 und das ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz und Bestimmung der Restlaufzeit

Rz. 53 [Autor/Zitation] Ähnlich dem Vermerk der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr nach Abs. 4 Satz 1, fordert Abs. 5 Satz 1 einen Vermerk der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und von mehr als einem Jahr gesondert für jeden Posten. Die Verpflichtung auch den Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestimmung der Größenkriterien

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bestimmung der Größenkriterien für Kleinstkapitalgesellschaften und deren Anwendung richtet sich nach § 267a Abs. 1 Satz 2 HGB in analoger Anwendung nach § 267 Abs. 4 bis 6 HGB. Für die Bestimmung der die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft relevanten Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und im Jahres...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Darstellung des Einflusses von Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rz. 132 [Autor/Zitation] Art. 31 Abs. 2 Satz 2 der 4. EG-RL ging davon aus, dass jede Abweichung von den gesetzlich geregelten oder den bisher angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden die Vergleichbarkeit der JA beeinträchtigt. Deswegen ist in Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 2 auch nach dem BilRUG noch vorgeschrieben, dass der Einfluss von Abweichungen auf die Vermögens-, Finan...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Grottel/Larenz, Deferred taxes – ein Vergleich der Vorschriften des § 274 HGB mit den geplanten Änderungen der amerikanischen Bilanzierungspraxis, BFuP 1987, 54; Dötsch/Pung, Die Neuregelungen bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer durch das Steuergesetzgebungspaket vom Dezember 2003, DB 2004, 151; Freiberg, Tarifeffekte bei der Steuerlatenzberechnung nach IFRS, Pi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 42 [Autor/Zitation] Das Unterlassen von Angaben zum Anteilsbesitz (§ 285 Nr. 11 und 11b) geht auf Art. 17 Abs. 1 Buchst. g UAbs. 1 Bilanz-RL (2013/34/EU) – Art. 43 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der 4. EG-RL – (bezüglich der Unterlassung bei untergeordneter Bedeutung, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, sowie bezüglich der Nichtangabe des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses von Unternehmen, di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Bilanz-RL (2013/34/EU) enthält in Art. 13 iVm. Anhang V und VI ein Mitgliedstaatenwahlrecht zur Gliederung der GuV. Danach können Mitgliedstaaten vorschreiben, die GuV entweder nach dem GKV oder dem UKV aufzustellen, wobei die Staffelform jeweils zwingend ist. Schon die 4. EG-RL sah ein Wahlrecht zwischen GKV und UKV vor, erlaubte aber auch die Auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Außerplanmäßige Abschreibungen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 55 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 3 Satz 1 verlangt, außerplanmäßige Abschreibungen auf VG des Anlagevermögens (§ 253 Abs. 3 Satz 5 und 6) gesondert in der GuV auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Solche Abschreibungen sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung verpflichtend (§ 253 Abs. 3 Satz 5). Bei Finanzanlagen können diese auch bei voraussichtlich nicht dauernder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 37 [Autor/Zitation] § 264 Abs. 1 und 2, die KapGes. ua. zur Aufstellung eines erweiterten JA und eines Lageberichts (Abs. 1) sowie zur Beachtung des Einblicksgebots (Abs. 2) verpflichten, gehen in ihrer Ursprungsfassung auf das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360) zurück, welches ua. der Umsetzung der 4. EG-RL (78/660/EWG) v. 25.7.197...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Zilias/Lanfermann, Die Neuregelung des Erwerbs und Haltens eigener Aktien, WPg 1980, 61 und 89; WPK/IDW, Gemeinsame Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer zum Entwurf eines Bilanzrichtlinie-Gesetzes, WPg 1981, 609; Lauth, Buchhaltungs- und Bilanzierungsprobleme im Gefolge des geplanten Bilanzrichtlinie-Gesetzes, BB 1982, 2022; Hoffm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 56 [Autor/Zitation] Im Anhang ist ferner der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 268 Abs. 7 zu vermerken sind, anzugeben, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist (vgl. hierzu Rz. 104); Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und gegenüber verbundenen oder...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / III. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz 2015 und nachfolgende Entwicklung

Rz. 53 [Autor/Zitation] Nachdem die 8. EG-RL (84/253/EWG) bereits durch die APrRL (2006/43/EG) v. 17.5.2006 aufgehoben worden war, wurden durch die Bilanz-RL (2013/34/EU) v. 26.6.2013 auch die 4. EG-RL (78/660/EWG) und die 7. EG-RL (83/349/EWG) ersetzt. Ziel der Überarbeitung war vor allem eine Deregulierung zur Entlastung von KMU. Zudem wurden – im Sinne einer stärkeren Verg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 267a entstammt der EU-Richtlinie 2012/6/EU v. 14.3.2012 und wurde durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) v. 27.12.2012 in das HGB eingefügt. Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), das am 23.7.2015 in Kraft gesetzt worden war (vgl. Staake in HKMS[3], § 274a HGB Rz. 7), erfuhr § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) eingeführt und war erstmals für nach dem 31.12.2008 begonnene GJ anzuwenden (Art. 66 Abs. 2 EGHGB). Sie enthielt zunächst nur die bereits damals in § 289a HGB aF und auch heute in Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 enthaltenen Regelungen (vgl....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 390 [Autor/Zitation] Nr. 26 verpflichtet Gesellschaften, die Anteile an Sondervermögen iSd. § 1 Abs. 10 KAGB oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital iSv. §§ 108 ff. KAGB oder vergleichbare Anteile an vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder an vergleichbaren ausländischen Investmentvermögen halten, die im bilanziellen Buchwert diese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 107 [Autor/Zitation] Die Erleichterungen für kleine KapGes. gelten für Kleinstkapitalgesellschaften iSd. § 267a entsprechend (§ 267a Abs. 2). Darüber hinaus sind sie gem. § 264 Abs. 1 Satz 5 von der Erstellung eines Anhangs befreit, wenn sie die in Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 bis 3 nummerierten Angaben statt im Anhang unter der Bilanz ("unter-dem-Strich-Vermerk") machen. Die auf ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 311 [Autor/Zitation] Die heute in Nr. 18 geregelte Berichtspflicht geht zurück auf das Bilanzrechtsreformgesetz (Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung v. 4.12.2004 – BilReG) und diente der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 14, Art. 42a Abs. 2 und Art. 42b Abs. 1 der nunmehr überholten 4. EG-RL id...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verfahren

Rz. 341 [Autor/Zitation] Die Inanspruchnahme der Befreiung des Abs. 3 hängt – neben der Einbeziehung in den KA (vgl. Rz. 320 ff.) – von fünf weiteren, in Abs. 1 enumerierten Voraussetzungen ab, die durch das BilRUG neu sortiert und in Teilen inhaltlich verändert wurden. In Übereinstimmung mit Art. 37 Abs. 2 Bilanz-RL (2013/34/EU) verlangt Abs. 1 Nr. 1 zunächst, dass alle Gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Branchenspezifische Besonderheiten

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Definition der Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 gilt branchenübergreifend und unabhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens. Gleichwohl gibt es in Abhängigkeit von Branche und Geschäftsmodell häufig spezifische Fragen zur Abgrenzung der Umsatzerlöse. Rz. 23 [Autor/Zitation] Industrieunternehmen erzielen Umsätze vor allem durch den Verkauf der von ihn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Angaben im Einzelnen

Rz. 191 [Autor/Zitation] Unter die Angabepflicht fallen Vorschüsse und Kredite. Bei Vorschüssen handelt es sich um Vorauszahlungen der Gesellschaft an das Organmitglied auf ihm zustehende, aber noch nicht fällige Ansprüche, zB Ansprüche auf Gehalt, Gewinnbeteiligungen, Provisionen oder Ähnliches (vgl. Angaben nach Nr. 9 Buchst. a, Rz. 163 ff.). Dagegen besteht keine Angabepfl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Anforderungen an Konzernabschluss und Konzernlagebericht (Abs. 3 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 372 [Autor/Zitation] Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 macht die Befreiung davon abhängig, dass der KA und der Konzernlagebericht des MU nach dem in seinem Sitzstaat geltenden Recht aufgestellt und geprüft worden ist, zugleich müssen Aufstellung und Prüfung den einschlägigen Richtlinienvorgaben für die Aufstellung und die Abschlussprüfung entsprechen. Das Verlangen nach einer EU-Rechts...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundlagen

Rz. 150 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3 ist im Anhang die Entwicklung des Anlagevermögens nach der direkten Bruttomethode (vgl. Rz. 152) darzustellen (Anlagespiegel, -gitter). Dadurch sollen das insgesamt im Anlagevermögen gebundene Kapital, die Altersstruktur der Anlagen und die Entwicklung im abgelaufenen GJ dargestellt werden. Rz. 151 [Autor/Zitation] Abs. 3 wurde eingefügt dur...mehr