Fachbeiträge & Kommentare zu BilRUG

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.22 DRS 22 – Konzerneigenkapital

Rz. 63 Der am 23.2.2016 bekannt gemachte DRS 22 Konzerneigenkapital regelt erneut die Darstellung der Entwicklung des Konzerneigenkapitals als Bestandteil des Konzernabschlusses gemäß § 297 Abs. 1 HGB und ersetzt damit auch den bereits 2014 vorgelegten E-DRS 29 ersatzlos. Dies wurde notwendig, da das BilRUG bereits in dem Standardentwurf vollständig berücksichtigt wurde. DRS...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.13 DRS 13 – Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern

Rz. 38 Der Standard wurde am 23.10.2002 durch das BMJ gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der letztmaligen Änderung erfolgte am 4.12.2017 durch das BMJV mit DRÄS 8. DRS 13 ist anzuwenden von Mutterunternehmen, die nach § 290 HGB, auch in Verbindung mit § 264a Abs. 1 HGB, sowie nach § 11 PublG zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.18 DRS 18 – Latente Steuern

Rz. 51 Der DRS 18 ersetze den DRS 10 und wurde durch den Deutschen Standardisierungsrat (DSR) am 8.6.2010 verabschiedet. Die Bekanntmachung der deutschsprachigen Fassung gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ erfolgte am 3.9.2010. Eine größere Überarbeitung erfolgte mit DRÄS 11, bekannt gemacht am 2.6.2021 Rz. 52 Der DRS 18 konkretisiert die Vorschriften der §§ 274, 306 und 314 ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.21 DRS 21 – Kapitalflussrechnung

Rz. 57 DRS 21 wurde vom BMJV am 8.4.2014 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und ersetzt DRS 2. Wichtige Änderungen betreffen: die konkrete Zuordnung von erhaltenen und gezahlten Zinsen sowie Dividenden zu den Tätigkeitsbereichen und die Definition des Finanzmittelfonds. Weiterhin werden parallel die direkte und die indirekte Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätig...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.2 Aufgaben des DRSC

Rz. 4 Aus den Aufgaben gemäß § 342 HGB folgend, setzt sich das DRSC in der Präambel der Satzung (Fassung vom 1.7.2022) folgende Ziele: die Fortentwicklung der Rechnungslegung im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit, insbesondere der an der Rechnungslegung Beteiligten, zu fördern; als deutscher Standardisierer von der Bun...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 1.2 Unterschied zu Beteiligungen

Während Beteiligungen an anderen Unternehmen i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB nur Verhältnisse in gerader, vertikaler Linie meinen, werden von dem Begriff der Anteile an verbundenen Unternehmen nach § 271 Abs. 2 HGB auch Beteiligungsverhältnisse zwischen Unternehmen desselben Konzerns erfasst, die aneinander weder direkt noch indirekt beteiligt sind.[1] Durch das BilRUG wurde der Be...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 3.1 Handelsbilanz

Anteile an verbundenen Unternehmen können – wie andere Beteiligungen auch – Anlagevermögen oder Umlaufvermögen sein. Das gilt z. B. für Aktien einer herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten AG.[1] Beteiligungen an Tochterunternehmen können im Einzelabschluss des Mutterunternehmens mit den Anschaffungskosten oder mit dem beizulegenden Wert bilanziert werden. § 272 Abs. 4 HGB sc...mehr

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Beteiligungen / 2.2.1.4 Steuerliche Wahlrechte

Seit Aufgabe der sog. umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG[1] braucht die Ausübung steuerlicher Wahlrechte, die von den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften abweichen, im handelsrechtlichen Jahresabschluss nicht mehr nachvollzogen zu werden. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG verpflichtet den Steuerpflichtigen, die von der handelsrechtlichen Rechnungslegung abweichende Au...mehr

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Beteiligungen / 1.1 Definition

Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Auf eine bestimmte Anteilsquote kommt es dabei grundsätzlich nicht an. Im Zweifelsfall gelten als Beteiligung Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die insgesamt mindestens 20 % des Nennkapitals dieser...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Handelsrechtliche Pflichten

Rz. 9 Die wichtigsten Bestimmungen über Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten normiert das Handelsrecht für den Kaufmann.[1] Gemäß § 238 HGB ist der Kaufmann zur Buchführung verpflichtet. Kaufmann ist nach § 1 Abs. 1 HGB jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt (Ist-Kaufmann). Ein Handelsgewerbe i. S. d. HGB ist jede erkennbar planmäßige und auf Dauer angelegte, selbstständ...mehr

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Umlaufvermögen / 3.1 Anschaffungs- und Herstellungskosten, Teilwert

Erworbenes Umlaufvermögen ist mit den Anschaffungskosten, hergestelltes mit den Herstellungskosten zu bewerten. Das gilt auch für selbst hergestellte immaterielle Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, z. B. einen in Auftragsproduktion hergestellten Fernsehfilm. Das ertragsteuerrechtliche Aktivierungsverbot für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter[1] gilt...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 3.1 Sonstige Vermögensgegenstände: Einnahmen, die das Jahr zuvor betreffen

Bei den unter den sonstigen Vermögensgegenständen zu erfassenden antizipativen Vorgängen handelt es sich um Einnahmen nach dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine Zeit davor sind. Praxis-Beispiel Im Dezember anerkannte Versicherungsentschädigungen gehen im Januar ein Unternehmer Groß ist im November 01 durch einen Unfall in der Produktion ein Schaden von 100.000 EUR an mehr...mehr

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Erträge / 2.1.1 Merkmale vor dem BilRUG

Umsatzerlöse waren nach der vor Einführung des BilRUG geltenden Fassung des HGB die Erlöse: aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens typischen Erzeugnissen und Waren sowie aus von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens typischen Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsa...mehr

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Erträge / 2.1.2 Merkmale seit dem BilRUG

Nach aktueller Fassung des § 277 Abs. 1 HGB (nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) sind Umsatzerlöse die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten (Waren und Erzeugnissen) sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen, Umsatzsteuer und sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern.[1] Im Unterschied zum...mehr

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Erträge / 2.1.3 Bisherige Abgrenzung gegenüber den sonstigen Erträgen und außerordentlichen Erträgen

In Jahresabschlüssen vor BilRUG war es geboten, bei Erträgen streng abzugrenzen, ob sie für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typisch sind oder nicht. Für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typische Erträge waren den Umsatzerlösen zuzuordnen; andere Erträge den sonstigen betrieblichen Erträgen oder außerordentlichen Erträgen. Da auch die Buchführungspflicht von Einzelkaufleu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)

Rn. 32 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch das sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17.07.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.) zog mit Blick auf die §§ 331, 334 sowie 335b (Folge-)Änderungen nach sich, die ihrerseits zum einen durch materielle Regelungsänderungen bedingt waren, andererseits der Klarstellung respektive Beseitigung früherer Redaktionsversehen dienten (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Kreis der prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften

Rn. 2 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Eine KapG (AG, KGaA, SE, GmbH) ist nach § 316 Abs. 1 prüfungspflichtig, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden GJ jeweils mindestens zwei der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 2f. für mittelgroße oder große Gesellschaften aufweist (vgl. § 267 Abs. 4 Satz 1; H dR-E, HGB § 267). Bei einer in den Kreis der prüfungspfli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Überprüfung der Vollzähligkeit der Unterlagen

Rn. 13 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 329 Abs. 1 verlangt die Überprüfung der "Vollzähligkeit" der eingereichten Unterlagen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass allein zu prüfen ist, ob die Zahl der tatsächlich eingereichten Unterlagen unabhängig von ihrer Art der Zahl der einzureichenden Unterlagen entspricht; vielmehr ist auch die Art der eingereichten Unterlagen zu prüfen, d. h...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.9 Erklärung zur Unternehmensführung

Rz. 113a Mit dem BilRUG sind für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, börsennotierte Aktiengesellschaften nach § 315d HGB verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung auf konsolidierter Ebene zu erstellen und als gesonderten Abschnitt in den Konzernlagebericht aufzunehmen. Dabei verweist der Gesetzgeber auf § 289f HGB. Die Pflicht besteht nur, wenn das M...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.1 Überblick über den Inhalt des Konzernlageberichts

Rz. 20 Nach dem Wortlaut des § 315 HGB regeln die Absätze 1, 2, 3 und 4 für den Konzernlageberichte seit dem BilRUG inhaltlich ausschließlich Pflichtinhalte: Rz. 21 Zunächst ist im sog. Wirtschaftsbericht über den Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und der Lage des Konzerns so zu berichten, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild verm...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.3 Zielkonflikte

Rz. 17 Da Bilanzpolitik meistens mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt, können zwischen den verschiedenen Zielen Widersprüche – Zielkonflikte – entstehen. Dabei lassen sich insbesondere die folgenden Arten von Zielkonflikten unterscheiden: Zielkonflikte zwischen den einzelnen an der Unternehmung beteiligten Gruppen: Beispielsweise zählt hierzu der Konflikt zwischen Anteilseigne...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.2 Umfang der Rechnungslegung

Rz. 13 Innerhalb der Rechnungslegung der Aktiengesellschaft kann zwischen kapitalmarktorientierten und nicht kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften unterschieden werden.[1] Bei den nicht kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften kann weiter zwischen kleinsten, kleinen, mittelgroßen und großen Gesellschaften differenziert werden. Der Begriff der Kapitalmarktorientie...mehr

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Anlagespiegel / Anlagegitter / 2.3.6 Kumulierte Abschreibungen

Rz. 33 Im Anlagespiegel sind die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahrs gesondert aufzuführen. Diese Spalten, meist als "kumulierte Abschreibungen" bezeichnet, umfassen die aufgelaufenen Abschreibungen der Vergangenheit, soweit sie auf Posten des Anlagevermögens entfallen, die am Anfang bzw. zum Ende des Geschäftsjahres noch im Anlage...mehr

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Anlagespiegel / Anlagegitter / 2.3.7 Abschreibungen des Geschäftsjahres

Rz. 37 Für Abschreibungen des Geschäftsjahres besteht kein Ausweiswahlrecht mehr, sie sind seit dem Geschäftsjahr 2016 als Anhangangabe im Anlagespiegel aufzuführen. Diese Regelung entspricht der als am zweckmäßigsten anzusehenden Umsetzung der Informationspflicht, indem die Abschreibungen des Geschäftsjahres in den Abschreibungsspiegel integriert werden. Rz. 38 Zwischen den ...mehr

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Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 1.3 Auswirkungen im Konzernabschluss

Im Konzernabschluss ist nach § 314 Abs. 1 Nr. 25 HGB ebenfalls ein Nachtragsbericht aufzustellen, um Ereignisse zwischen dem Konzernbilanzstichtag und mindestens der Aufstellung – in besonders bedeutsamen Fällen aber auch bis zur Billigung des Konzernabschlusses – darzustellen. Er beschränkt sich aber abweichend auf die aus Sicht des Konzerns bedeutende Sachverhalte. Auch hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen / 2.4.2 Geschäfts- oder Firmenwert

Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert gilt als zeitlich begrenzt nutzbares Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand). Handelsrechtlich besteht Aktivierungspflicht.[1] Der Geschäfts- oder Firmenwert ist abzuschreiben. Kann seine voraussichtliche Nutzungsdauer ausnahmsweise nicht verlässlich geschätzt werden, ist er über einen Zeitraum von 10 Jahren abzuschreiben.[2]...mehr

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Anlagevermögen / 2.4.1 Wirtschaftliche Abnutzung

Auch immaterielle Anlagegüter können sich wirtschaftlich abnutzen. Sie sind unter Inanspruchnahme von AfA zu bewerten.[1] Es kommt nur die lineare AfA in Betracht.[2] Kann die voraussichtliche Nutzungsdauer eines handelsrechtlich aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands[3] in Ausnahmefällen nicht verlässlich geschätzt werden, sind die Herstellungsko...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.1.3 IDW ERS HFA 33: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (Stand: 1.7.2021)

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat am 18.5.2022 den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (IDW RS HFA 33) verabschiedet, da die Verlautbarung mit Einführung des BilMoG im Jahr 2010 erarbeitet und seither nicht ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zusammenspiel von IAS-VO und § 315e HGB

Tz. 2 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die IAS-VO ist unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der EU. Mithin ergibt sich die Pflicht, bei der Aufstellung von konsolidierten Abschlüssen die von der EU übernommenen IFRS (= endorsten IFRS, im Folgenden: EU-IFRS) anzuwenden, unmittelbar aus der IAS-VO; § 315e Abs. 1 HGB ist insoweit deklaratorisch. Tz. 3 Stand: EL 48 – ET: ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995; Assmann, in: Assmann/Schneider (Hrsg.), Wertpapierhandelsgesetz, 7. Aufl., Köln 2019; Bilanzkontrollgesetz vom 15. Dezember 2004 (BilKoG), BGBl. I 2004, S. 3408; Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BilMoG), BGBl. I 2009, S. 1102; Bilanzrechtsreformgesetz vom 4. Dezember ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Zusätzliche handelsrechtliche Vorschriften

Tz. 27 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Unternehmen, die nach § 315e HGB ihren Konzernabschluss nach den IFRS aufstellen, haben zusätzlich zu den von der Europäischen Union übernommenen IFRS bestimmte Vorschriften des HGB anzuwenden, die überwiegend kein Pendant in den IFRS haben. Nur insoweit ist § 315e Abs. 1 HGB konstitutiv (vgl. Tz. 4). Nach der abschließenden Aufzählung des § ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXII. Latente Steuersalden (§ 285 Nr. 30)

Rn. 793 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 285 Nr. 30 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. f) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 30. Nach § 285 Nr. 30 sind im Anhang die "latenten Steuersalden am Ende des Geschäftsjahrs und die im Laufe des Geschäft...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXIII. Beträge außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung (§ 285 Nr. 31)

Rn. 798 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 285 Nr. 31 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 16 Abs. 1 lit. f) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 31. Nach § 285 Nr. 31 sind "jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXV. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres (§ 285 Nr. 33)

Rn. 861 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 285 Nr. 33 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. q) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus ergibt sich das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 33. Nach § 285 Nr. 33 sind im Anhang "Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs einget...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Grundlagen der Fremdwährungsumrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 (a. F.))

Rn. 105 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Im Anhang müssen [...] die Grundlagen für die Umrechnung in Euro angegeben werden, soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten" (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 (a. F.)). Diese Vorschrift wurde durch das BilRUG aufgehoben. Dadurch entsteht indes kei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XVI. Name und Sitz des Mutterunternehmens für den größten Kreis des Konzernabschlusses (§ 285 Nr. 14)

Rn. 549 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 14 sind im Anhang anzugeben "Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der Ort, wo der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss erhältlich ist". Die im nationalen Recht umgesetzte Aufspaltung und Ergänzung von ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) (Derivativer) Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 148 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Während in der Ansatzfrage mit der VG-Fiktion des GoF durch § 246 Abs. 1 Satz 4 (und der aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 resultierenden Aktivierungspflicht) sowie der steuerlichen Qualifikation des entgeltlich erworbenen GoF als immaterielles WG (vgl. BFH, Urteil vom 24.03.1987, I R 202/83, BStBl. II 1987, S. 70; BFH, U...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XV. Erläuterung der Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts (§ 285 Nr. 13)

Rn. 542 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 In den Anhang ist "jeweils eine Erläuterung des Zeitraums, über den ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben wird" (§ 285 Nr. 13), aufzunehmen. § 285 Nr. 13 setzt Art. 12 Abs. 11 Unterabs. 2 Satz 3 der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 1

Rn. 14 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 284 Abs. 1 sind in den Anhang "diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben sind; sie sind in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen. Im Anhang sind auch die Angaben zu machen, die in Ausübung eines Wa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit dem Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes und anderer handelsrechtlicher Bestimmungen (DMBilG) vom 25.07.1994 (BGBl. I 1994, S. 1682ff.) wurde die Vorschrift zur Umsetzung der sog. Mittelstands-R (90/604/EWG) in deutsches Recht eingefügt. Gegenstand dieser Regelung(en) sind (größenabhängige) Erleichterungen bei der Aufstellung des J...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 1083 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Achleitner/Wollmert (2002), Stock Options, 2. Aufl., Stuttgart. APAS (2018), Verlautbarung Nr. 4 vom 20.12.2018: Informationspflicht nach Art. 14 der VO (EU) Nr. 537/2014, URL: https://www.apasbafa.bund.de/SharedDocs/Downloads/APAS/DE/vb_verlautbarung_04_ue_f.html (Stand: 04.08.2021). Baetge/Fischer/Paskert (1989), Der Lagebericht, Stuttgart....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse

Rn. 427 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Zweck der Angabepflicht von Vorschüssen, Krediten und Haftungsverhältnissen ist die Offenlegung der finanziellen Verflechtung zwischen dem UN und ihren Organmitgliedern (vgl. MünchKomm. HGB (2020), § 285, Rn. 193). Kredit versteht sich dabei als die "Überlassung von Kapital bzw. Kaufkraft auf Zeit" (Hölscher/Helms (2020), S. 1247). Als Kredi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XVII. Name und Sitz des Mutterunternehmens für den kleinsten Kreis des Konzernabschlusses (§ 285 Nr. 14a)

Rn. 553 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 14a sind im Anhang anzugeben "Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der Ort, wo der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss erhältlich ist". Die im nationalen Recht umgesetzte Aufspaltung und Ergänzung v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVI. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder Beschluss über seine Verwendung (§ 285 Nr. 34)

Rn. 881 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 285 Nr. 34 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. o) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus ergibt sich das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 34. Nach § 285 Nr. 34 ist im Anhang der "Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Gewinn- oder Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung (§ 268 Abs. 1 Satz 2 (a. F.))

Rn. 71 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 268 Abs. 1 (a. F.) darf bzw. durfte die Bilanz "auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt werden. Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so tritt an die Stelle der Posten ‚Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag’ und ‚...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIII. Außerordentliche und periodenfremde Aufwendungen und Erträge (§ 277 Abs. 4 (a. F.))

Rn. 84 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die (Alt-)Regelungen des § 277 Abs. 4 (a. F.) wurden i. R.d. BilRUG durch § 285 Nr. 31 ersetzt (außerordentliche Aufwendungen und Erträge; vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 798ff.) bzw. in § 285 Nr. 32 überführt (periodenfremde Aufwendungen und Erträge, vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 831ff.).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Umfang der auf das gewöhnliche und außerordentliche Ergebnis entfallenden Ertragsteuern (§ 285 Nr. 6 (a. F.))

Rn. 360 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Als Folge der Überführung der Darstellung der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge aus der GuV (vgl. § 277 Abs. 4 (a. F.)) in den Anhang (vgl. § 285 Nr. 31; HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 798ff.) wurde § 285 Nr. 6 für GJ, die am oder nach dem 01.01.2016 begonnen haben, im Zuge des BilRUG aufgehoben (vgl. BT-Drs. 18/4050, S. 65).mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rn. 201 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für in der Entwicklungsphase anfallende HK besteht handelsrechtlich ein Aktivierungswahlrecht (vgl. § 255 Abs. 2a i. V. m. § 248 Abs. 2 Satz 1), für Forschungskosten ein Aktivierungsverbot. Darüber hinaus dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle VG des AV nicht aktiviert werden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 10. Genussrechte, Rechte aus Besserungsscheinen und ähnliche Rechte (§ 160 Abs. 1 Nr. 6 AktG (a. F.))

Rn. 944 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 6 AktG waren "Genußrechte, Rechte aus Besserungsscheinen und ähnliche Rechte unter Angabe der Art und Zahl der jeweiligen Rechte sowie der im Geschäftsjahr neu entstandenen Rechte" im Anhang anzugeben. Durch das BilRUG wurde die Angabepflicht nunmehr aus dem AktG in § 285 Nr. 15a (vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 556ff.)...mehr