Fachbeiträge & Kommentare zu Bezugsgröße

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.3.4 Förderung durch Zuschuss (Abs. 2 Satz 5 bis 7)

Rz. 26 Die Förderung erfolgt wie bisher durch einen angemessenen Zuschuss zu den notwendigen Personalkosten. Zu den Personalkosten zählen auch Kosten für die Fort- und Weiterbildung der bereits tätigen Fachkräfte einschließlich der Übernachtungs- und Bewirtungskosten. Als Personalkosten werden innerhalb des Betrages nach Abs. 7 und 8 auch Aufwendungen für Fort- und Weiterbil...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.1.3 Zuschusshöhe (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 11 Das Gesetz verpflichtet die Krankenkassen zur Beteiligung an der Finanzierung der Hospize durch Zuschüsse. Die ursprüngliche Finanzierungsregelung, wonach die Krankenkassen die Höhe des Zuschusses in der Satzung festzulegen hatten, führte zu einer starken und unterschiedlichen Eigenbeteiligung der Versicherten. Deswegen regelte der Gesetzgeber mit Wirkung zum 23.7.200...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39a ist erst auf Initiative des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss, BT-Drs. 13/7264) durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) rückwirkend zum 1.1.1997 in das SGB V aufgenommen worden. Rz. 2 Art. 2 des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes v. 14.12.2001 (BGBl. I S. 3728) änderte die Überschrift der Norm in "Stationäre und ambulante Hospizleistungen". Der...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 39a Abs. 1 ergänzt die Regelung in § 39 zur Krankenhausbehandlung für den Personenkreis der unheilbar Kranken. Da nach der Rechtsprechung des BSG bei Dauererkrankungen strenge Maßstäbe an die Annahme der Erforderlichkeit von Krankenhausbehandlung zu legen sind, ist die Regelung grundsätzlich geeignet, finanzielle Probleme für die Betroffenen bei Verneinung der Kranke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 10.3 Beteiligungsvoraussetzungen

Rz. 235 Die Kürzung nach § 9 Nr. 8 S. 1 GewStG betrifft nur Gewinne aus Anteilen an einer ausl. Gesellschaft. Die ausl. Gesellschaft muss ihren Sitz in einem DBA-Staat haben. Maßgebend für den Begriff "ausl. Gesellschaft" ist § 7 Abs. 1 AStG. [1] Danach ist eine ausl. Gesellschaft eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG, die weder i...mehr

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Strategische Einkaufsteueru... / 2.3 Erfolgsmessung

Schaffen der Datenbasis Für die Beurteilung der Zielerreichung ist eine fundierte Datenbasis eine unabdingbare Voraussetzung. Speziell die Zugänglichkeit und der Zugriff auf steuerungsrelevante Kennzahlen und Daten stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Deswegen ist der Aufbau eines unternehmensweiten Spend-Cubes (siehe Abbildung 6) zur Ergänzung der ope...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Ansatz des Bodenrichtwertes (Abs. 2)

a) Bodenrichtwert (Abs. 2 Satz 1) Rz. 301 [Autor/Stand] § 7 Abs. 2 HGrStG regelt den Zähler der Formel in Absatz 1, den Bodenrichtwert. Dies ist der zum jeweiligen Hauptveranlagungszeitpunkt nach § 8 Abs. 1 Satz 2 HGrStG ermittelte Bodenrichtwert nach § 196 BauGB der Bodenrichtwertzone, in der das Grundstück liegt. Für die bevorstehende Hauptveranlagung gelten die Bodenrichtw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 7. Beschränkung auf einen Teil der Gemeinde (Abs. 4)

Rz. 390 [Autor/Stand] Liegen die städtebaulichen Gründe, mit der die Gemeinde den gesonderten Hebesatz rechtfertigt, nur für einen Teil des Gemeindegebiets vor, muss die Gemeinde die Grundsteuer C nach Satz 1 auf diesen Gemeindeteil beschränken. Sie hat wie auch bei der identischen Bundesregelung (§ 25 Abs. 5 Satz 5 GrStG) kein Wahlrecht. Rz. 391 [Autor/Stand] Nach Satz 2 mus...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / 1. Grundvergütung

Rz. 15 Den verschiedenen Tabellen ist der Ansatz gemein, zunächst durch einen Prozentsatz, der sich auf den Nachlasswert als Bezugsgröße bezieht, eine Grundvergütung zu bestimmen. Sodann werden durch ggf. hinzutretende Zuschläge, die sich auf die Grundvergütung als Bezugsgröße beziehen, besondere Schwierigkeiten der Tätigkeit zusätzlich vergütet. Die Einzelheiten hierzu, abe...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / E. Gerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 23 Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergütung des Testamentsvollstreckers sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen. Etwas anderes gilt, wenn sich die Streitenden etwa wegen der Vertraulichkeit der Verhandlung auf ein privates Schiedsgericht geeinigt haben, oder der Erblasser hat ein solches, was er ohne weiteres kann, letztwillig angeordnet.[35] Rz. 24...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / I. Beurkundungsverfahren

Rz. 81 Fraglich ist, wie in letztwilligen Verfügungen wirksam auf Vergütungstabellen verwiesen werden kann. Testamente – notariell beurkundete wie auch privatschriftlich erstellte – enthalten häufig pauschale Bezugnahmen auf Tabellen, nach denen sich die Vergütung des Testamentsvollstreckers richten soll. Entsprechende Formulierungen sind in fast allen kautelarjuristischen W...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.11 Nichtfinanzielle Erklärung (§§ 289b–289e HGB)

Rz. 58a Mit der Umsetzung der Europäischen Richtlinie für Corporate Social Responsibility wurde durch das CSR-RL-UG v. 11.4.2017 neben der bereits aufgeführten Verlagerung bestimmter Normen und der Ergänzung der Erklärung zur Unternehmensführung insbesondere ein vollständig neuer Berichtsteil in den Lagebericht integriert. Die Nichtfinanzielle Erklärung, die nunmehr in den §...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Urheber und Werk

Rz. 3 Primär sind die Interessen des Urhebers darzulegen. Dietz [6] hat sich wiederholt mit der Person des Urhebers als "nicht unangefochtene Zentralfigur des Urheberrechtssystems" befasst und dessen Schutzbedürfnis herausgestellt. Er sieht den Urheber als Zentralfigur des Urheberrechtsschutzes[7] und verlangt im Hinblick auf die Entwicklung des Urheberrechts zum Recht der Ku...mehr

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§ 2 Urheberrecht / a) Unterricht und Lehre

Rz. 395 Für Zwecke des Unterrichts und der Lehre[598] dürfen privilegierte Einrichtungen, also frühkindliche Bildungseinrichtungen, Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung (§ 60a Abs. 4 UrhG) zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 %[599] eines veröffentlichen Werkes vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugängl...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Normvertrag; Vertragsinhalte; Verlagsrecht und Nebenrechte

Rz. 296 Für den Buchverlag gelten zunächst die gesetzlichen Bestimmungen des Verlagsgesetzes, daneben aber auch so genannte Normverträge, die sowohl für den Bereich der Belletristik als auch für wissenschaftliche Beiträge zwar nicht zwingend sind, aber dennoch praktische Bedeutung entfalten. Zunächst sei der Normvertrag zwischen dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) in d...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / a) Unmittelbare Bewertung, § 39 VersAusglG

Rz. 26 Eine unmittelbare Bewertung erfolgt, wenn die Höhe der Versorgung Rz. 27...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / III. Übersicht über die Anrechte der Beteiligten

Rz. 45 Da die Auskünfte der Versorgungsträger nicht gleichzeitig eingehen, ist es nicht immer einfach, die Übersicht zu behalten. Für die praktische Behandlung kann folgende Checkliste eingesetzt werden. Rz. 46mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Inhalt der Regelung des § 33 VersAusglG

Rz. 400 Der Ausgleichpflichtige erhält, obwohl der Berechtigte davon noch keinen Vorteil hat, nur eine gekürzte Versorgung. Der Berechtigte hat durch die Kürzung des Versorgungsausgleichs einen geringeren Unterhaltsanspruch. § 33 VersAusglG regelt die Anpassung nach Rechtskraft der Scheidung.[602] Rz. 401 Die Vorschrift ist unabhängig davon anzuwenden, ob der Berechtigte nur ...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / III. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Rz. 50 Nach § 18 VersAusglG soll das Familiengericht bei Bagatellwerten vom Ausgleich der Anrechte absehen. Voraussetzung dafür ist, dass der Ausgleichswert eines Anrechts oder die Differenz der Ausgleichswerte beiderseitiger Anrechte gleicher Art gering ist. Für die Geringfügigkeit gibt § 18 Abs. 3 VersAusglG zwei unterschiedliche Grenzwerte vor, die beide an die allgemeine...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 232 Die Trennung führt nicht zwingend zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes aus der gesetzlichen Krankenversicherung für den getrennt lebenden Ehegatten. Vielmehr ist der getrennt lebende Ehegatte grds. in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners bis zur Rechtskraft der Scheidung mitversichert (§ 10 SGB V). Rz. 233 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in ...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 2. Ehezeitanteil

Rz. 17 Der Ehezeitanteil wird vom Versorgungsträger jeweils in der für das auszugleichende Anrecht nach § 5 Abs. 1 VersAusglG maßgebenden Bezugsgröße berechnet.mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 3. Ausgleichswert

Rz. 18 Der Ausgleichswert ist nach § 1 Abs. 2 VersAusglG die Hälfte des Werts des Ehezeitanteils eines Anrechts. Dabei handelt es sich – vorbehaltlich des Abzugs anteiliger Teilungskosten nach § 13 VersAusglG – um den Wert, der zugunsten des Ausgleichsberechtigten übertragen wird. Rz. 19 Der Ausgleichswert hat u.a. auch Bedeutung für die möglichen Ausgleichsformen. Denn von d...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 377 Mit der Rechtskraft der Ehescheidung erlischt für den berechtigten Ehepartner i.d.R. der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung aus § 10 SGB V. Rz. 378 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in der Familienversicherung beitragsfrei (§ 3 Satz 3 SGB V) versichert der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sofern diese Familienangehörigen[582...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / f) Korrespondierender Kapitalwert

Rz. 34 Der Versorgungsträger muss dem Gericht – wenn es sich dabei nicht um einen Kapitalbetrag handelt – auch den korrespondierenden Kapitalwert nach § 47 VersAusglG mitteilen, der dem Betrag entspricht, der zum Ende der Ehezeit aufzubringen wäre, um beim Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts zu begründen. Praktisch handelt es s...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nachdem der BFH seine Rspr im Jahr 2016 geändert hat und seitdem die Ansicht vertritt, dass unabhängig von der handelsrechtlichen Beurteilung nunmehr Aufwendungen iSd § 6 Abs 1 Nr 1a EStG grundsätzlich alle Aufwendungen für bauliche Maßnahmen sind, die im Rahmen einer im Zusammenhang mit der Anschaffung des Gebäudes vorgenommenen Instandsetzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gemischte Nutzung

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Wird eine Immobilie gemischt genutzt, so ist im Rahmen der Einkunftsquelle VuV zu entscheiden, welcher Teil als Bezugsgröße insb für die anschaffungsnahen Aufwendungen bzw für den Grenzbetrag für anschaffungsnahe Aufwendungen und für die AfA heranzuziehen ist. Nach der Rspr des BFH ist der jeweilige Nutzungs- und Funktionszusammenhang maßgebl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiles Performance-Management / 1.3.2 ›Agile‹ Instrumente

Wenn Mitarbeitergespräche, Leistungsbeurteilung und Zielvereinbarungen als agile Instrumente eingesetzt werden, bedeutet dies, dass die Gespräche aus einem gegenseitigen Verständnis von Gleichwertigkeit heraus verabredet und geführt werden. Hier spielt neben dem Ergebnis auch die Zielsteuerung, das Verhalten, die Weiterentwicklung des Einzelnen, des Teams und genauso die Mot...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die gesellschaftlichen Konf... / 4 Gender Pay Gap – Die Vielschichtigkeit geschlechtergerechter Entlohnung

Damit sind wir beim nächsten Reizthema in Sachen Geld angelangt: die ungleiche Entlohnung von Männern und Frauen. Interessanterweise verläuft der Graben nicht zwischen den Geschlechtern selbst. Wer genauer hinhört, erkennt vielmehr, dass es um Bewertungsmaßstäbe geht, mit denen die Diskutanten Lohngerechtigkeit definieren oder ungleiche Vergütung begründen. Der Gender Pay Gap...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 2.7 Versteuerung und Krankenversicherungsbeiträge aus der Rentenleistung

Mit der Entgeltumwandlung hat der Versicherte die Besteuerung der Entgeltbestandteile von der Zeit der aktiven Beschäftigung in die Rentenphase verlagert. Da die Beiträge steuerfrei waren, müssen die daraus entstehenden Leistungen in vollem Umfang versteuert werden. In der Regel sind jedoch die Gesamt-Einkünfte im Alter niedriger als während der Arbeitsphase, sodass in den a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 3.2.2.2 Anpassung des Beitrages

Um im Rahmen von Riester-Verträgen einen Anspruch auf die volle staatliche Förderung zu haben, ist es erforderlich, dass die Beiträge jährlich angepasst werden. Da Bezugsgröße für die Beitragszahlung jeweils das sozialversicherungspflichtige Entgelt des Vorjahres ist, muss der Versicherte jährlich zum Ende eines Jahres, den künftigen Beitrag neu ermitteln (4 % aus dem Vorjah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 212b Prüfu... / 2.1 Beitragsverfahren für selbständig Tätige

Rz. 3 Beitragspflichtige Einnahmen für versicherte Selbständige sind gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 alternativ ein Arbeitseinkommen in Höhe der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 SGB IV, 2022 = 3.290,00 EUR West, 3.150,00 EUR Ost), bei Nachweis eines höheren oder niedrigeren Arbeitseinkommens das tatsächlich erzielte Arbeitseinkommen, mindestens aber 450,00 EUR monatlich, b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
I. Aufgabe und Leistungen d... / 13 Versteuerung und Sozialversicherungspflicht der Betriebsrente

Die Besteuerung der Betriebsrente richtet sich danach, ob diese mit versteuerten oder steuerfreien Aufwendungen finanziert wurde. Im Einzelnen ergibt sich Folgendes: Die Betriebsrente aus Versicherungszeiten vor 2003 ist – da sie bis dahin ausschließlich über Umlagen finanziert wurde – nur mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern. Dieser richtet sich nach dem Alter des Versich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
I. Aufgabe und Leistungen d... / 11 Auszahlung und Abfindung von Renten

Die Betriebsrenten werden monatlich im Voraus auf ein Girokonto des Rentners innerhalb eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes überwiesen. Für Zahlungen im Inland trägt die Zusatzversorgungseinrichtung die Kosten und die Gefahr der Auszahlung mit Ausnahme der Kosten für die Gutschrift auf dem Empfängerkonto. Eine Abfindung der an sich monatlich zu zahlenden Be...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gerüche und Reizstoffe am A... / 4 Anhang: Luftgrenzwerte und ihre rechtlichen Grundlagen

Achtung Einheit des Messwertes beachten Um Missverständnisse und Fehlinterpretationen bei der Kommunikation über Grenz- oder Richtwerte zu vermeiden, ist unbedingt auf die Einheit des Messwertes zu achten. Grenz- oder Richtwerte werden häufig in mg/m3 angegeben, Messwerte dagegen oft in der Einheit ppm (parts per million). Die Einheit ppm gibt die Anzahl der Teile pro 1 Mio. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit leitende... / 1.4 Auslegungsregel des § 5 Abs. 4 BetrVG

Im Rahmen der Prüfung, ob ein Angestellter leitender Angestellter i. S. d. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG ist, soll § 5 Abs. 4 BetrVG in Zweifelsfällen als Auslegungsregel eine Entscheidungshilfe geben. Danach ist im Zweifel leitender Angestellter, wer aus Anlass der letzten Wahl des Betriebsrats, des Sprecherausschusses oder von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer oder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.2 Individualarbeitsrecht

Für die Gestaltung des Arbeitsvertrags mit leitenden Angestellten gelten zwar einige Besonderheiten. Zunächst ist aber zu beachten, dass – bis auf einige Ausnahmevorschriften –, die die Arbeitnehmer schützenden arbeitsrechtlichen Vorschriften auch für leitende Angestellte gelten. In diesem Sinne sind sie ebenfalls Arbeitnehmer. So sollen die Arbeitsbedingungen wie auch bei a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.7 Empfehlungsvereinbarung der Sozialpartner

Rz. 13 Empfehlungsvereinbarung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Entschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane in der Renten- und Unfallversicherung DGB und BDA sind der Auffassung, dass die Entschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch künftig durch Beschlüsse der Vertreterversammlungen u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.2 Bruttoverdienst

Rz. 5 Zum tatsächlich entgangenen regelmäßigen Bruttoverdienst, der allen Mitgliedern der Selbstverwaltungsorgane sowie den Versichertenältesten und Vertrauenspersonen zu ersetzen ist, gehört jedes Einkommen einschließlich des Einkommens der Selbständigen, das durch persönliche Arbeitsleistung erzielt worden wäre. Dazu zählen: Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Urlaubs-, Weih...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2022, Anpassung des V... / 3. Keine Geringfügigkeit

Die Kürzung muss die Geringfügigkeitsgrenze gem. § 33 Abs. 2 VersAusglG übersteigen. Für Anrechte mit einem Rentenbetrag als maßgeblicher Bezugsgröße beträgt die Grenze 2 %, für alle anderen Anrechte 240 % der maßgeblichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Maßgeblich sind Werte zum jeweiligen Ehezeitende. Im Jahr 2021 lagen diese Grenzen für eine Rente bei 65,80 EUR, im Ü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Verrechenbares EBITDA

Tz. 50 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Gem § 4h Abs 1 S 1 EStG ist der die Zinserträge übersteigende Teil des Zinsaufwands eines Betriebs (Nettozinsaufwand) nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb. Das verrechenbare EBIDTA beträgt bei Kö 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2, § 7 EStG, um Spenden nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG un...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.8 Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Leistungen

Die Leistungen aus einer im Wege der Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersversorgung sind voll zu versteuern (sogenannte nachgelagerte Versteuerung, § 22 Nr. 5 EStG). Die Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sind beitragspflichtige Einnahmen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Im Zuge des Koalitionsbeschlusses zur Grundrente am 10.11.20...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 109 [Autor/Stand] § 2 HmbGrStG regelt die für die Ermittlung des Grundsteuerwerts maßgeblichen Gebäudeflächen. Die Fläche des Grund und Bodens wird im HmbGrStG nicht definiert, aber nach dem Sprachgebrauch allgemein bekannt und regelmäßig Synonym für die Flurstücksfläche. Rz. 110 [Autor/Stand] Bei Gebäudeflächen, die der Wohnnutzung dienen ist Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HmbGr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung (Abs. 2 und 3)

Rz. 121 [Autor/Stand] § 2 Abs. 2 und 3 HmbGrStG enthalten besondere Geringfügigkeitsregelungen für Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung, die im Zusammenhang mit einer Wohnnutzung stehen. Entsprechende Garagen und Nebengebäude werden aus verfahrensökonomischen Gründen nicht berücksichtigt. Rz. 122 [Autor/Stand] Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusam...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.8 Besteuerung und Sozialversicherungspflicht der Leistungen

Grundnorm für die Besteuerung von Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung bildet die durch das Jahressteuergesetz 2007 neu gefasste Regelung des § 22 Nr. 5 EStG – sowohl für die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung als auch für die umlagefinanzierte betriebliche Altersversorgung. Die Differenzierung nach Art der Besteuerung (z. B. mit dem Ertragsanteil, na...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.5 Beiträge zur freiwilligen Versicherung, § 26 Abs. 2 ATV

Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind vom Arbeitnehmer aus seinem versteuerten und verbeitragten Arbeitseinkommen aufzubringen. Der Arbeitgeber hat diese Beiträge einzubehalten und an die Zusatzversorgungseinrichtung abzuführen. Der Arbeitnehmer hat dazu dem Arbeitgeber eine schriftliche Ermächtigung zu erteilen. Die Höhe der Beiträge steht weitgehend im Belieben de...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.19 Zahlung und Abfindung

Die Betriebsrente wird monatlich im Voraus auf ein Girokonto des Berechtigten gezahlt. Hat der Berechtigte seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt außerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, kann die Zahlung der Rente von der Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten im Inland abhängig gemacht werden. Eine Betriebsrente, die den Betrag von 1 % der monatlichen Bez...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Maßgeblicher Gewinn (§ 4h Abs 3 S 1 EStG)

Tz. 212 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 4h Abs 3 S 1 EStG definiert den maßgeblichen Gewinn. Das ist die Größe, auf die sich die Kappung des Zinsabzugs nach § 4h Abs 1 EStG bezieht. Für Kö wird der "maßgebliche Gewinn" durch die Größe "maßgebliches Einkommen" ersetzt (s § 8a Abs 1 S 1 KStG). Diese Bezugsgröße wird nach § 4h Abs 1 EStG bzw § 8a Abs 1 S 2 KStG noch um vd Zu- und A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.2 Vergütungen für Gesellschafterfremdkapital

Tz. 102 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Rechtsfolge des § 8a Abs 2 KStG wird ausgelöst, wenn ein bestimmter Teil der Vergütungen für FK iHv 10 % des Nettozinsaufwands an den wes beteiligten AE, eine diesem nahe stehende Person oder einen rückgriffberechtigten Dritten fließt. Für die in § 8a Abs 2 KStG vorgeschriebene 10 %-Prüfberechnung sind nach dem Gesetzeswortlaut eine Sald...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Personengesellschaften und KGaA

Tz. 56 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei einer Pers-Ges ist die Zinsschranke sowohl auf der Ebene der Pers-Ges als ggf auch auf derjenigen des Gesellschafters (zB einer Kö) zu prüfen, obwohl die Pers-Ges für die Besteuerung nach dem Einkommen an sich stlich transparent ist. Das ergibt sich jedenfalls dann, wenn es sich bei der Pers-Ges um eine MU-Schaft handelt, denn die MU-Scha...mehr