Fachbeiträge & Kommentare zu Bezugsgröße

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Langfristige Verträge (§§ 2, 3 PrKG).

Rn 28 § 3 PrKG nimmt für drei verschiedene Konstellationen bestimmte Klauseln in langfristigen Verträgen vom Verbot nach § 1 I PrKG aus. Zunächst ist die Anknüpfung an einen – vom Statistischen Bundesamt oder einem Statistischen Landesamt ermittelten – Preisindex für die Gesamtlebenshaltung oder einen – vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaft ermittelten – Verbra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vollzug der externen Teilung (Abs 3).

Rn 6 Der Vollzug der externen Teilung richtet sich wie bei der internen Teilung nach den Regelungen der betroffenen Versorgungssysteme, insbes des auszugleichenden und des zu übertragenden Anrechts; § 14 III verweist insoweit auf § 10 III (BTDrs 16/10144, 59; BGH FamRZ 18, 1745 Rz 28). Auf Seiten des Ausgleichspflichtigen treten danach grds die gleichen Wirkungen ein wie im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Ausgleichszahlung in Höhe des mindestens zugesicherten Betrags iSd § 304 Abs 2 S 1 AktG

Tz. 725 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 2 S 1 KStG gilt der ganze Gewinn auch dann als abgeführt iSd § 14 Abs 1 S 1 KStG, wenn über den mind zugesicherten Betrag iSd § 304 Abs 2 S 1 AktG hinausgehende Az vereinbart und geleistet werden. Nach § 14 Abs 2 S 2 KStG jedoch gilt das nur, wenn die Az insges den dem Anteil des Minderheitsgesellschafters am gezeichneten Kap ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Allgemeines

Tz. 731 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 14 Abs 2 S 2 KStG macht die Anwendung der in § 14 Abs 2 S 1 KStG geregelten Fiktion der Abführung des gesamten Gewinns der OG davon abhängig, dass die Az insges den dem Anteil (des außenstehenden AE) am gezeichneten Kap (der OG) entspr Gewinnanteil des Wj nicht überschreiten, der ohne GAV hätte geleistet werden können. Wenn man von dem Fal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Minderung und Wegfall eines Anrechts.

Rn 3a Ist ein Versorgungsanrecht zwar in der Ehezeit erworben worden, aber bei Ehezeitende nicht mehr vorhanden, folgt schon aus dem Stichtagsprinzip, dass es im Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen ist. Aber auch soweit ein Anrecht erst nach Ehezeitende – ganz oder tw – ersatzlos weggefallen ist, kann es nicht mehr in den Versorgungsausgleich einbezogen werden (Gru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausgleichswert (Abs 1 S 1).

Rn 10c Gem § 20 I 1 steht dem Ausgleichsberechtigten ein Anspruch auf eine schuldrechtliche Ausgleichsrente zu, deren Höhe sich grds nach dem Ausgleichswert des schuldrechtlich auszugleichenden Anrechts richtet. Dieser entspricht der Hälfte des jeweiligen Ehezeitanteils (§ 1 II 2). Der Ehezeitanteil der auszugleichenden Versorgung ist grds nur als Rentenbetrag zu berechnen (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 18 § 569 III Nr 2 fingiert, dass die durch die wirksam erklärte fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs (§ 543 II 1 Nr 3) bewirkte Beendigung des Mietverhältnisses rückwirkend ›als nicht eingetreten‹ gilt (BGH NJW 18, 3517 [BGH 19.09.2018 - VIII ZR 231/17] Rz 24), wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten (Schonfrist) nach Eintritt der Rechtshängigke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fälle fehlender Ausgleichsreife.

Rn 2 Nr 1 erfasst die noch verfallbaren betrieblichen Anrechte, dies gilt auch, wenn die Anwartschaftsdynamik endgehaltsbezogener betrieblicher Anrechte noch verfallbar ist. Die nachehezeitlich eintretende Unverfallbarkeit wirkt auf die Ehezeit, § 5, zurück (BGH FamRZ, 18, 94). Wertveränderungen bei fondsgebundenen Rentenversicherungen unterfallen der Bestimmung nicht (BGH F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vereinbarung.

Rn 32 Der Kaufpreis muss bestimmt oder bestimmbar vereinbart sein. Dazu reicht Zustimmung des Käufers unter Vorbehalt der gerichtlichen Prüfung auf Angemessenheit (zu Konzessionsvertrag über Stromlieferung BGH WM 06, 1348 Rz 23–25). ›Bestimmbarkeit‹ gestattet sowohl Bezugnahme auf zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht festliegende Faktoren, zB den Wert von Bezugsgrö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zustim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB B

Bagatellunterhalt Ausschluss 1573 1 Bagatellvertrag 359 12 Balkon 566 26 Bank 280 62, 78 Einlösung von Schecks und Wechseln 826 44 Insolvenzverschleppung 826 39 Widerspruch gegen Lastschrift 826 43 Bankgeheimnis 399 10 Bankgeschäft 248 3 Bankkontokorrent 782 3 Banknoten 798 2 Bankvertrag 328 19; vor 328-335 18 Bargeld 245 2 Bargeldlose Zahlungen 675c 3 Barkaution 551 5 Barvermögen 1960 38 Ba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten: Lebenszeit, Rentenleistungen.

Rn 6 Die Leibrente muss auf Lebenszeit versprochen werden: Bezugspunkt kann die Lebenszeit des Gläubigers, des Schuldners oder eines Dritten sein (Erman/Müller § 759 Rz 2). Im Zweifel endet das Leistungsversprechen nach § 759 I mit dem Tod des Gläubigers. Der Vertrag kann einen Endtermin für die Verpflichtung zur Erbringung von Rentenleistungen vorsehen, sofern dadurch der Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gleichwertige Teilhabe, Abs 1.

Rn 1 § 11 findet keine Anwendung auf die Anrechte bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung, deren Ausgleich ist gesetzlich geregelt. Adressat sind Versorgungen, die in berufsständischen Versorgungswerken begründet sind und andere, deren Versorgung kraft Satzung geregelt ist sowie die der betrieblichen oder privaten Versorgung. Das Ziel der internen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.6 Angemessenheit der Arbeitsvergütung

Rz. 53 Um beim Ehegatten als Arbeitgeber dem Grunde und der Höhe nach betrieblich veranlasst zu sein, müssen die vereinbarten Bezüge des arbeitenden Ehegatten in den einzelnen Bezugsteilen und in ihrer Gesamtheit sich im Rahmen dessen halten, was ein fremder Dritter bekommen würde. Der Fremdvergleich ist das wichtigste Kriterium der Finanzverwaltung, um echten Arbeitslohn vo...mehr

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ISO 50001: Aufbau, normativ... / 1.3 Kapitel 6: Planung, Energetische Bewertung und Dokumentation

Die Planung des Energiemanagements erfolgt auf unterschiedlichen Ebenen: Die Strategische Planung nimmt häufig die Form einer Risiken- und Chancenanalyse an (Kap. 6.1), wodurch sich die Organisation auf kommende negative oder positive Ereignisse im Marktumfeld oder bei den eigenen Anlagen und Prozessen vorbereiten soll (z. B. technische Risiken durch eine fehlende oder falsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.2 Beiträge zu privaten kapitalgedeckten Lebensversicherungen, Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG

Rz. 62 Als Sonderausgaben abziehbar sind nach § 10 Nr. 2 Buchst. b EStG Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (sog. Basisrente-Alter), ggf. ergänzt um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen oder zur Absicherung gegen den Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkei...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.4 Krebsregisterpauschale ab dem Jahr 2022 (Satz 5)

Rz. 50 Ab dem Jahr 2022 erhöht sich die Pauschale nach Satz 2 jährlich entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Für das Jahr 2022 bedeutet das wegen der unveränderten Bezugsgröße im Vergleich zu 2021, dass die Pauschale von zuletzt 141,73 EUR auch im Jahr 2022 gilt. Die Regelung sichert eine an der Lohn- und Gehaltsentwic...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.8 Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Vereinigungen (Nr. 7)

Rz. 48 Nr. 7 regelt die Versicherungsfreiheit von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und ähnlicher Personen. Durch die ausdrückliche Ergänzung um den Begriff der "satzungsmäßigen" Mitglieder sollte die Versicherungsfreiheit auf Personen beschränkt werden, die der Gemeinschaft – jedenfalls dem Grunde nach – auf Dauer (ewiger Profess) angehören und nicht die...mehr

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Indexmiete / 1 Inhaltliche Anforderungen

Die Indexmiete nach § 557b BGB kann nur in Form einer echten Gleitklausel vereinbart werden. Man versteht hierunter eine Vereinbarung, wonach sich die Höhe der Miete mit der Änderung einer bestimmten, von den Parteien gewählten Bezugsgröße verändern soll. Die Veränderung muss dergestalt erfolgen, dass den Parteien kein Verhandlungsspielraum für die Festsetzung der Miethöhe v...mehr

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Freier Beruf / 4.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen sind bei der Beitragsberechnung wie bei allen Selbstständigen sämtliche Einkünfte zu berücksichtigen, die der Selbstständige zum Lebensunterhalt erzielt.[1] Aufgrund des Merkmals der Hauptberuflichkeit gilt allerdings regelmäßig ein Mindesteinkommen. Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten...mehr

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Mieterhöhung bei Geschäftsr... / 3 Mietänderungsklauseln

Nun werden Mietverträge über Geschäftsräume häufig für längere Zeit abgeschlossen. Hier werden dann i. d. R. Klauseln vereinbart, die eine Mietänderung innerhalb der Vertragszeit ermöglichen. Fehlt eine entsprechende Klausel, kann eine Änderung der Miete während der Laufzeit des Vertrags gegen den Willen des Vertragspartners nicht erreicht werden. Insbesondere bewirkt das Si...mehr

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Wertsicherungsklauseln im M... / 2 Arten der Wertsicherung

Neben Staffelmietvereinbarungen sind in der Vertragspraxis Wertsicherungsklauseln bei langfristigen Gewerbemietverträgen üblich. Hierunter sind Vereinbarungen zu verstehen, die die Höhe einer Geldschuld (hier: Miete oder Pacht) von dem Preis oder der Menge anderer Güter oder Leistungen abhängig machen. Gleitklauseln und Leistungsvorbehalte Es ist zu unterscheiden zwischen gene...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 1.6 Selbstständige Tätigkeit ohne andere Erwerbstätigkeit

Wird neben der selbstständigen Tätigkeit keine andere Erwerbstätigkeit ausgeübt, gilt die selbstständige Tätigkeit trotzdem nicht automatisch als hauptberuflich ausgeübt. Entscheidend ist die Bedeutung für die Lebensführung des Betroffenen. Dabei ist auf den wirtschaftlichen Erfolg und den zeitlichen Aufwand abzustellen: Kriterien für die Hauptberuflichkeit Zeitaufwand von meh...mehr

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Verzug (Miete) / 1.1 Rechtsfolgen: Ersatz von Verzugsschaden und Verzugszinsen

Die Rechtsfolgen des Verzugs sind in den §§ 280, 287 und 288 BGB geregelt. Danach hat der Schuldner dem Gläubiger den Verzugsschaden zu ersetzen.[1] Bei Geldschulden stehen dem Gläubiger Verzugszinsen zu.[2] Hinweis Höhe der Verzugszinsen Gemäß § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an dene...mehr

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Wertsicherungsklauseln im M... / 2.3 Voraussetzungen der Gleitklausel

Eine Gleitklausel liegt vor, wenn die Klausel ohne jedes weitere Zutun der Vertragspartner selbsttätig zu einer Anpassung an alle Veränderungen der Vergleichs- oder Bezugsgröße, d. h. des Wertmessers, führt. Das Entscheidende liegt in der Automatik. Eine Zahlungsaufforderung des Vermieters ist nicht nötig. Für die Miete bedeutet das: Sie ändert sich im gleichen Verhältnis wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 1.5 Selbstständige Tätigkeit neben anderer Erwerbstätigkeit

Wird eine selbstständige Tätigkeit neben einer vollschichtig ausgeübten Beschäftigung als Arbeitnehmer betrieben, spricht das gegen die Hauptberuflichkeit der selbstständigen Tätigkeit. Dabei spielt die Höhe des Entgelts keine Rolle. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass neben der vollschichtigen Beschäftigung für eine als hauptberuflich geltende Selbstständigkeit kein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 4.3 Arbeitslosenversicherung

Der monatliche Beitrag im Rahmen der Antragspflichtversicherung bemisst sich an der vollen Bezugsgröße.[1] Der Ausgangswert beläuft sich für 2024 auf 3.535 EUR/West bzw. 3.465 EUR/Ost (2023: 3.2395 EUR/West bzw. 3.290 EUR/Ost).mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 3.3 Gleitzins

Basiszinssatz Bei der Eintragung rechtsgeschäftlich vereinbarter variabler Zinsen in das Grundbuch ist die Angabe eines Höchstzinssatzes nicht erforderlich, sofern sich der variable Zinssatz aus der Bezugnahme auf eine gesetzlich bestimmte Bezugsgröße wie den Basiszinssatz ergibt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 4.2 Rentenversicherung

Für die in der Rentenversicherung Selbstständigen gilt als Ausgangswert für die Beitragsberechnung ein Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße 2024: 3.535 EUR/West bzw. 3.465 EUR/Ost mtl. (2023: 3.395 EUR/West bzw. 3.290 EUR/Ost mtl.). Das gilt auch, wenn keine Hauptberuflichkeit vorliegt. Bei Nachweis eines niedrigeren oder höheren Arbeitseinkommens gilt das nachgewiesene ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 2.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten Beschäftigung nicht kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Beschäftigungen bleiben auch dann versicherungsfrei, wenn sie für sich gesehen grundsätzlich die Voraussetzungen für die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht erfüllen.[1] Diese Regelung erfüllt einen Schutzzweck für die Kranken- und Pflegeversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Leistungsvorbehalt / 1 Definition

Wie schon der Begriff "Leistungsvorbehalt" sagt, handelt es sich um einen Vorbehalt, der sich allerdings, was aus der Wortfassung nicht hervorgeht, auf künftige Leistung bezieht. Das wesentliche Kriterium des Leistungsvorbehalts besteht im Unterschied zur Wertsicherungsklausel darin, dass die künftige Leistung sich nicht automatisch an einer Bezugsgröße orientiert, also nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.18 Berechnung des abrechenbaren Gesamtpunktzahlvolumens in Sonderfällen

Rz. 32 Die Berechnung des abrechenbaren Gesamtpunktzahlvolumens erfolgt in Sonderfällen nach anderen Kriterien. Solche Sonderfälle liegen nach § 43 Abs. 1 Bedarfsplanungs-Richtlinie vor, wenn die Kürze der bisherigen Tätigkeit des Vertragsarztes einen Vergleich über einen längeren Zeitraum nicht zulässt, eine Vertragsärztin/ein Vertragsarzt wegen der Betreuung und Erziehung vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 37 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das praktische Bedürfnis, die LSt in "Bausch und Bogen", also pauschal zu erheben, ist nicht neu. Der individuelle LSt-Abzug bereitet Schwierigkeiten, wenn der ArbG für eine Vielzahl von ArbN besondere Leistungen erbringt und – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand feststellbar ist, welcher Teil der Gesamtleistung auf den einzelnen Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wertsicherungsklauseln im M... / 2.2 Genehmigung von Währungsklauseln

Für gewerbliche Miet- und für Pachtverträge verbleibt es bei den bisherigen Bestimmungen. Für Wohnraummietverträge gilt ausschließlich § 557b BGB. Gleitklauseln gelten als genehmigt, wenn sie folgende Voraussetzungen einhalten: Der Vermieter muss für mindestens 10 Jahre auf das Recht zur ordentlichen Kündigung verzichten oder der Mieter muss das Recht haben, die Vertragsdauer ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.2 Befreiungsmöglichkeiten von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung

Rz. 43 Die grundsätzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts nach den vorstehend beschriebenen Kriterien würde dazu führen, dass unabhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße bei Erfüllung des § 290 HGB oder des § 11 Abs. 1 PublG eine Konzernrechnungslegungspflicht bestünde.[1] Im Fall mehrstufiger Mutter-Tochter-Verhältnisse wären zud...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / D. Entschließung des Bundesrats oder der Blick in den ERV

Rz. 8 Neben den förmlichen Änderungswünschen hat der Bundesrat noch eine Entschließung gefasst, die schon darauf hinweist, wie sich der Bundesrat die Fortentwicklung der ZVFV und letztlich die Fortentwicklung des Formularwesens in der Zwangsvollstreckung vorstellt. Die neue ZVFV stellt also nicht den Beginn, aber eben auch nicht das Ende der Entwicklung dar. Der Bundesrat ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / 1.3.1 Verlustrücktrag in die Vorjahre

Gem. § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG wird der verbleibende Verlust des Steuerpflichtigen automatisch vom Finanzamt vom Gesamtbetrag der Einkünfte des vorangegangenen Jahres abgezogen und zwar vorrangig vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen. Dabei gilt bezüglich des Verlustrücktrags ein Höchstbetrag.[1] Soweit ein Ausgleich der negativen Ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.1 Ermittlung der Bezugsgröße

Rz. 19 Nach § 141 Abs. 1 AO kann die Höhe des Umsatzes, des Gewinns oder des Vermögens Anknüpfungspunkt für die Begründung der Buchführungspflicht sein. Diese Bezugsgrenzen für die Begründung der Pflicht zur Buchhaltung sind alternativ zu sehen. Die Überschreitung bereits eines einzigen Werts begründet grundsätzlich die Buchführungspflicht.[1] Auch das einmalige Überschreite...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.2.2 Gewinn

Rz. 22 Bei gewerblichen Unternehmern wird eine Buchführungspflicht auch dann begründet, wenn ein Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 60.000 EUR[1] vorliegt. Die entsprechende handelsrechtliche Grenze bei einer Anwendung des § 241a HGB beträgt einen Jahresüberschuss von 60.000 EUR.[2] Auch diese gilt nach § 241a HGB allerdings nur für Einzelkaufleute. Die beiden Bezugsgröß...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.3.3 Inhalt

Rz. 43 Zum notwendigen Inhalt der Mitteilung trifft § 141 Abs. 2 AO ebenfalls keine Regelung. Erforderlich ist nach der allgemeinen Bestimmung des § 119 AO nur, dass sie wie jeder VA inhaltlich hinreichend bestimmt ist. Der Inhalt der Mitteilung ist ggf. durch Auslegung zu ermitteln.[1] Für die Mitteilung ist gem. § 121 Abs. 1 AO eine Begründung zu geben. Diese hat die "Fest...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.1 Überblick

Rz. 33 Die Buchführungspflicht nach § 141 AO entsteht kraft Gesetzes, sofern die materiellen Voraussetzungen vorliegen, also allein eine Bezugsgröße erreicht ist (s. Rz. 20). Die allgemeine Rechtspflicht zur Führung von Büchern bedarf allerdings der Konkretisierung durch die Finanzbehörde mittels eines Verwaltungsakts. Diese Konkretisierung der Rechtspflicht erfolgt durch ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Objektbezogenheit der Buchführungspflicht

Rz. 13 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 141 Abs. 1 S. 1 AO besteht die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nur für den einzelnen Betrieb.[1] Die Buchführungspflicht ist folglich objektbezogen, sodass bei mehreren Betrieben eines einheitlichen Unternehmens das Bestehen der Buchführungspflicht für jeden einzelnen Betrieb gesondert festzustellen ist. Eine Zusammenfassung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1.1 Unternehmer

Rz. 5 Die Rechtspflicht zur Buchführung und Bilanzierung besteht nach § 141 Abs. 1 AO zunächst für gewerbliche Unternehmer. Dies sind Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S . von § 15 EStG erzielen.[1] Die Gewerblichkeit der Einkünfte ist hierbei nach § 15 Abs. 2 EStG zu beurteilen.[2] Die Unternehmereigenschaft für Zwecke der Anwendung des § 141 AO bestimmt sich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3.2 Wirtschaftswert

Rz. 27 Bezugsgröße für die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht von Land- und Forstwirten ist zudem ein Wirtschaftswert i. S. v. § 46 BewG von mehr als 25.000 EUR.[1] Gemäß § 141 Abs. 1 S. 3 AO sind alle vom Land- oder Forstwirt selbst bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu erfassen. Die Rechtsverhältnisse hinsichtlich dieser Flächen, ob sie vom Land- ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1.2 Ausländische Unternehmer

Rz. 9 Soweit ausländische Unternehmer im Inland eine Niederlassung gem. §§ 13–13h HGB haben, gelten für sie bereits über § 140 AO die handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten.[1] Die Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung besteht darüber hinaus auch für ausländische Unternehmer, wenn sie im Geltungsbereich des Gesetzes eine Betriebsstätte unterhalt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.2.1 Rechtscharakter

Rz. 34 Gem. § 141 Abs. 1 S. 1 AO muss die Finanzbehörde das Erreichen oder Überschreiten der Bezugsgrößen (s. Rz. 20ff.) festgestellt haben. Die Rechtsqualität dieser "Feststellung" ist in der Literatur und in der Finanzrechtsprechung umstritten: Einerseits wird die Ansicht vertreten, diese Feststellung sei nur die normale Beweiserhebungs- bzw. Ermittlungstätigkeit der Finanz...mehr

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Stundung / 2 Voraussetzungen für eine Stundung

Die Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist vom Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Stelle (z. B. Steuerberater) bei der Einzugsstelle (Krankenkasse) zu beantragen. Sind in einem Betrieb mehrere Krankenkassen vertreten, ist der Stundungsantrag bei jeder Krankenkasse zu stellen. Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag darf die Einzugsstelle allerd...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / a. In der Kritik: die unterschiedliche Konkretisierung des Nachranggrundsatzes durch immer neue Differenzierung von Lebenssachverhalten

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass Erbschaften in nachrangig ausgestalteten Sozialleistungsgesetzen nicht gleichbehandelt bzw. berücksichtigt werden. Die Unterschiede sind selbst für eine juristisch ausgebildete Person schwerlich bis gar nicht nachzuvollziehen bzw. nicht mehr zu verstehen. Mit überzeugenden Gründen für eine solche Differenzierung hält sich der Gesetz...mehr