Fachbeiträge & Kommentare zu Betrug

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.1 Bedarfsdeckung

Rz. 45 § 20 bestimmt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf des bedarfsorientierten Bürgergeldes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Definiert wird die Leistung für den Regelbedarf, die den Normalbedarf abdecken soll, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle. Dementspreche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.2 Einpersonenhaushalte

Rz. 82 Die Abgrenzung der Bedarfsstufen für die Zeit ab 2017 durch das RBEG 2017 beruht nicht mehr auf einer Unterscheidung danach, ob Erwachsene allein oder in einer Konstellation von mehreren Personen in einer Wohnung leben. Es ist nicht mehr entscheidend, ob in einer Wohnung mehrere Haushalte bestehen können oder nicht. Rz. 83 Das BVerfG habe die Festlegung einer abweichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 5 Fondsbesteuerung

Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsächlich ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 1 Anlass der Neuregelung – Patentboxen anderer Staaten

Viele Staaten haben zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, aber auch um Anreize im internationalen Steuerwettbewerb zu setzen, in den letzten Jahren Privilegien für Lizenzeinkünfte in Form von Präferenzsystemen geschaffen. Die nachfolgende Übersicht macht dies deutlicht; sie beruht hierbei auf den Systemen zum Zeitpunkt der Einführung des § 4j EStG. "Ausweichreaktione...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 23 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die derzeitige Fassung von § 23 KStG wurde durch das StSenkG v. 23.10.2000 [1] eingefügt und besteht seitdem nahezu unverändert.[2] Damals betrug der allgemeine Körperschaftsteuersatz 25 %. Für das ZDF enthielt Abs. 3 eine besondere Anordnung (Steuersatz von 4 %). Die Vorschrift ist durch die rückwirkende Neuregelung durch das SFG[3] allerdings nie zur Anwendung gekomme...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gesetzeszweck und Verfassungsmäßigkeit

Rz. 10 Der ursprüngliche Zweck der Schaffung des § 22f UStG kann nur einheitlich mit der (zeitgleichen) Einfügung des neuen § 25e UStG (Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz) gesehen und begründet werden. Beide Vorschriften sind inhaltlich eng miteinander verknüpft. Bereits in der einleitenden Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vom 24.9.2918...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft mit beschränkt... / 6.1 Geschäftsführer

Rz. 46 Die GmbH als juristische Person braucht Organe, um handeln zu können und vertreten zu werden. Gem. § 6 Abs. 1 GmbHG muss die Gesellschaft daher einen oder mehrere Geschäftsführer haben.[1] Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Die Geschäftsführer sind nach § 35 Abs. 2 Satz 1 GmbHG nur gem...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3.3 Vereinfachungsregelung: Bundesbankstatistik

Aus Vereinfachungsgründen kann für die Feststellung des Maßstabszinssatzes auf die auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank[1] veröffentlichte Zinsstatistik zurückgegriffen werden. Sie bildet die Gesamtergebnisse für Deutschland (keine regionalen Daten) aufgrund von Stichprobenerhebungen ab. Maßgebend sind die Effektivzinssätze, die bei Vertragsabschluss zuletzt veröff...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell (1)

Leitsatz 1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) –GrStRefG– ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) zu. Selbst wenn er die ihm durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft haben sollte, lässt dies seine Gesetzgebungskompetenz nach dieser Vorschrift nicht entfallen. 2. Die Regelungen der §§ 252 bis 257 des Bewertungsgesetzes (BewG)GrStRefGmehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3.2 Finanzielle Eingliederung von Personengesellschaften

Rz. 230a Nachdem der EuGH[1] vor dem Hintergrund der Rechtsformneutralität des Unionsrechts grundsätzlich die Möglichkeit vorgegeben hatte, dass auch eine Personengesellschaft in ein einheitliches Unternehmen eingegliedert sein kann, musste sich der BFH mit dieser – entgegen der nationalen Fassung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG – Erweiterung der organschaftlichen Möglichkeiten be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Entwicklung der Organschaft

Rz. 175 Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht hat eine lange historische Entwicklung. Ursprünglich insbesondere durch die Rechtsprechung des RFH entwickelt, fand die Organschaft im Jahr 1934 Eingang in das UStG. Seit diesem Zeitpunkt ist die Organschaft – in unterschiedlicher Ausprägung – im deutschen Umsatzsteuerrecht verankert. Rz. 176 Die Organschaft hatte in dem vor 1968 g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Sonderproblem: Umsatzloser Unternehmer

Rz. 300 Eine besondere Rolle bei der Frage des Beginns der Unternehmereigenschaft spielt die Frage der umsatzlosen Unternehmer (in der Literatur auch: erfolgloser Unternehmer). Nach der gesetzlichen Definition liegt die Unternehmereigenschaft dann vor, wenn der Unternehmer nachhaltig mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig wird (§ 2 Abs. 1 S. 3 UStG). Ein Problem ergibt sich da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2 Vorleistungen können auch nichtunternehmerischen Zwecken dienen

Rz. 304 Bei bezogenen Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die sowohl unternehmerischen Zwecken als auch nichtunternehmerischen Zwecken dienen können (z. B. Einkauf eines Computers oder eines Pkw), gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen für die Beurteilung der Zuordnungsmöglichkeit und der Begründung der Unternehmereigenschaft. Dabei ist schon im Zeitpunkt des jewe...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 5. Betrug

Rz. 484 Nach § 263 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. a) Täuschung und Irrtum Rz. 485 Die Täuschung kann...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Täuschung und Irrtum

Rz. 485 Die Täuschung kann durch aktives Tun, aber auch durch Unterlassen erfolgen, sofern eine Aufklärungspflicht besteht. Beispiel für aktives Tun: Der Verwalter hat pflichtwidrig höhere Ausgaben bei einer Maßnahme getätigt, die von den Beschlüssen der Wohnungseigentümer und seinen Kompetenzen im Innenverhältnis nicht gedeckt waren. Um einer Inanspruchnahme durch die GdWE a...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Vermögensschaden; Strafantragserfordernis

Rz. 491 Hinsichtlich des Vermögensschadens ergibt sich dieselbe Problematik wie bei der Untreue. Maßgeblich dürfte sein, ob man das von der GdWE verwaltete Vermögen dieser und den Wohnungseigentümern zuschreibt (hierzu siehe Rdn 469 ff.). Für die Frage der Verwirklichung des Betrugstatbestandes ist die Beantwortung dieser dagegen weniger relevant, weil es keiner Identität zwi...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Vermögensverfügung; Stoffgleichheit

Rz. 486 Neben einer Täuschung und einem hierauf beruhenden Irrtum verlangt der objektive Tatbestand auch eine Vermögensverfügung. Eine Vermögensverfügung ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt und ist auch dann zu bejahen, wenn ein Anspruchsberechtigter infolge einer Täuschung oder unterlassenen Aufklärung (trotz Aufklärungspfl...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Ehrverletzungsdelikte

Rz. 457 Ferner kommt die Begehung von sog. Ehrverletzungsdelikten (Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede) nach den §§ 185 ff. StGB in Betracht, sofern ehrverletzende Äußerungen getätigt oder unwahre Tatsachen behauptet und die übrigen Voraussetzungen des jeweiligen Straftatbestandes erfüllt werden. Rz. 458 Die Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB), die auf die Or...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Gewerberechtliche Erlaubnis

Rz. 38 Wird ein Verwalter gewerbsmäßig tätig, benötigt er zudem eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO. Von einer gewerblichen Tätigkeit ist in der Regel auszugehen, wenn die erlaubte Tätigkeit auf Dauer, selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht, d.h. nicht nur gelegentlich, ausgeübt wird.[30] Rz. 39 Die Erlaubnis wird vom zuständigen Gewerbea...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Wiederwahl (§ 26 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 WEG)

Rz. 179 Ein Verwalter kann beliebig oft wiedergewählt werden (§ 26 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 WEG). Rz. 180 Über die wiederholte Bestellung darf dem Wortlaut des Gesetzes nach frühestens ein Jahr vor Ablauf der Bestellungszeit entschieden werden (§ 26 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 WEG). Rz. 181 Insofern sind mehrere Konstellationen zu unterscheiden: Zum einen diejenige, in der die Eigentümer in dem...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Bonität

Rz. 53 Auch die Bonität des Verwalters stellt ein Kriterium zur Beurteilung seiner Eignung dar. Ob die finanzielle Lage des Verwalters die hinreichende Eignungsgewähr bietet, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles. Der Verwalter muss mit seinen finanziellen Mitteln sicherstellen können, dass er die Durchführung der Verwaltung auf Dauer, in der von ihm und durch die...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Selbstbehalt

Rz. 114 In der Praxis wird häufig im Interesse einer niedrigen Prämie ein sog. Selbstbehalt (Eigenbeteiligung) vereinbart. Der Verwalter bedarf zu einer entsprechenden Einschränkung des Versicherungsschutzes regelmäßig einer Ermächtigung durch Vereinbarung oder Beschluss. Bei der verbundenen Gebäudeversicherung wird nicht selten ein Selbstbehalt vereinbart, also eine Summe, ...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 2. Anwendung des § 14 Abs. 1 RVG

Rz. 25 Gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 RVG gilt § 14 Abs. 1 RVG entsprechend. Hiernach bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / II. Kosten eines Rechtsanwalts

Rz. 27 Die Rechtsanwaltsvergütung richtet sich wie bei zivilrechtlichen Streitigkeiten nach dem RVG. Die Vergütung des Anwalts umfasst Gebühren und Auslagen, § 1 Abs. 1 S. 1 RVG. Die Gebühren hängen vom Streitwert und von dem Umfang der entstandenen Gebühren ab. Bei einem Streitwert von 4.000,01 EUR bis zu 5.000 EUR beträgt seit dem 1.6.2025 eine volle (1,0) Gebühr 354,50 EU...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung im V... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend (ebenso auch AG Cochem, Urt. v. 16.10.2025 – 21 C 275/24, zur Veröffentlichung vorgesehen im nächsten Heft). Der Gegenstandswert betrug unstreitig 126.750,00 EUR, sodass sich nach der damals geltenden Gebührentabelle 2021 folgende Vergütung zutreffend ergab:mehr

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ZErb 11/2025, Zustimmung de... / 1 Gründe

A. Der Kläger verlangt von der Beklagten die Durchführung eines Grundstücksgeschäfts. Die Beklagte bestreitet die Wirksamkeit des Vertragsschlusses. Wegen des Sachverhalts wird auf die tatbestandlichen Feststellungen des LG verwiesen. Zusammengefasst: Die Beklagte ist bei angeordneter Testamentsvollstreckung die alleinige Erbin nach ihrem im Februar 2020 verstorbenen Lebensgef...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Erlangung durch Straftat

Rz. 4 Die Schadensersatzhaftung des § 2025 BGB setzt voraus, dass der Erbschaftsbesitzer einen Erbschaftsgegenstand durch eine Straftat erlangt hat. Als Delikte werden im Wesentlichen Betrug, Unterschlagung, Erpressung und Urkundenfälschung in Betracht kommen, sowie die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung im Erbscheinsverfahren. In diesen Fällen wird der Erbs...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Vergütung

Rz. 94 Gem. § 1888 Abs. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das Nachlassgericht bei der Bestellung[266] des Pflegers feststellt, dass der Nachlasspfleger die Nachlasspflegschaft berufsmäßig führt. Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB, § 1 Abs. 1 VBVG.[267] Für die Bemessung der Vergütungshöhe ist dann ausschlaggebend, ob der...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.1 Berechnung der Wartezeit

Rz. 227 Der Arbeitnehmer hat die Wartezeit erfüllt, wenn sein Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung länger als 6 Monate in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens bestanden hat. Rz. 228 Die Frist wird anhand der §§ 187 Abs. 2 Satz 1, 188 Abs. 2 BGB berechnet. Demnach wird der 1. Tag des Arbeitsverhältnisses entsprechend der allgemeinen Verkehrsan...mehr

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§ 8 Bankrecht / III. Online-Banking-Betrug

1. Rechtliche Grundlagen a) Anspruch des Zahlungsdienstnutzers auf Wiedergutschrift, § 675u S. 2 BGB Rz. 75 Beim Online-Banking-Betrug bleiben die Täter in den meisten Fällen unerkannt. Da auch bei den Empfängern regelmäßig nichts zu holen sein wird, versuchen die Geschädigten ihren Verlust von ihrer Bank erstattet zu bekommen, indem sie von ihr Wiedergutschrift des Zahlbetrag...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Anspruch des Zahlungsdienstnutzers auf Wiedergutschrift, § 675u S. 2 BGB

Rz. 75 Beim Online-Banking-Betrug bleiben die Täter in den meisten Fällen unerkannt. Da auch bei den Empfängern regelmäßig nichts zu holen sein wird, versuchen die Geschädigten ihren Verlust von ihrer Bank erstattet zu bekommen, indem sie von ihr Wiedergutschrift des Zahlbetrags nach § 675u S. 2 BGB verlangen. Damit steht auch in diesen Fällen die Frage nach der Autorisierun...mehr

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§ 8 Bankrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

a) Anspruch des Zahlungsdienstnutzers auf Wiedergutschrift, § 675u S. 2 BGB Rz. 75 Beim Online-Banking-Betrug bleiben die Täter in den meisten Fällen unerkannt. Da auch bei den Empfängern regelmäßig nichts zu holen sein wird, versuchen die Geschädigten ihren Verlust von ihrer Bank erstattet zu bekommen, indem sie von ihr Wiedergutschrift des Zahlbetrags nach § 675u S. 2 BGB v...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Gegenanspruch des Zahlungsdienstleisters auf Schadenersatz, § 675v Abs. 3 BGB

Rz. 76 Einem Anspruch des Zahlungsdienstnutzers auf Wiedergutschrift steht jedoch ein Schadensersatzanspruch des Zahlungsdienstleiters nach § 675v Abs. 3 BGB gegenüber, wenn der nicht autorisierte Zahlungsvorgang auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung der Zahlungsdienstnutzers zurückzuführen ist. Den Schadensersatzanspruch kann der Zahlungsdie...mehr

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§ 8 Bankrecht / d) Kein Mitverschulden wegen angeblich nicht ausreichender Transaktionsüberwachung

Rz. 80 Oft werfen die Geschädigten ihrer Bank vor, diese hätte die missbräuchlichen Zahlungen erkennen und unterbinden müssen, weil sie von ihrem bisherigen Zahlungsverhalten deutlich abwichen. Eine Bank oder ein anderer Zahlungsdienstleister muss aber weder generell prüfen, ob die Abwicklung eines Zahlungsverkehrsvorgangs Risiken für den Beteiligten begründet, noch Kontobew...mehr

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§ 8 Bankrecht / aa) Voraussetzungen

Rz. 77 Die Sorgfaltspflichten, deren mindestens grobfahrlässige Verletzung einen Schadensersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters nach § 675v Abs. 3 BGB begründen, ergeben sich aus § 675l Abs. 1 BGB sowie den einschlägigen Sonderbedingungen der Banken und Sparkassen.[108] Nach § 675l Abs. 1 S. 1 BGB hat der Zahlungsdienstnutzer alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um di...mehr

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§ 8 Bankrecht / 2. Checkliste

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 381 Herr A wurde wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, obwohl er bereits einen Großteil des Schadens wiedergutgemacht hatte. Rechtsanwalt R möchte erreichen, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des übernehmenden Rechtsträgers

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.5: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des übernehmenden Rechtsträgers Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister der Firma _________________________, HRB _________________________ I. Als Anlagen überreichen wir, die sämtlichen Geschäftsführer der X GmbH:mehr

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§ 8 Bankrecht / bb) Ausschluss, insbesondere mangels starker Kundenauthentifizierung

Rz. 78 Ein Schadensersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters ist ausgeschlossen, wenn der Zahlungsdienstleister keine starke Kundenauthentifizierung verlangt hat oder der Zahlungsvorgang nach einer Anzeige des Zahlungsdienstnutzers über den Verlust oder die missbräuchliche Nutzung des Zahlungsinstruments ausgeführt wurde, § 675v Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 BGB.[111] Die starke Kunde...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VI. Muster: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.8: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister B melden wir zur Eintragung an die Firma _________________________ GmbH. Wir überreichen als Anlagen:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / h) Gewährleistung, Garantien, Aufklärungspflicht

Rz. 190 Der Anteilskauf (share deal) ist grundsätzlich Rechtskauf. Demgegenüber ist er nach dem BGH ein Sachkauf, wenn beim Erwerb (nahezu) sämtlicher Anteile nach der Vorstellung der Parteien und objektiv bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise sich der Kauf auf den Erwerb des von der GmbH betriebenen Unternehmens richtet; dann sind die Gewährleistungsrechte der §§ 434 ff. B...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Beweislast und Anscheinsbeweis

Rz. 79 Unabhängig davon, ob der Zahlungsvorgang auf dem Einsatz eines Zahlungsinstruments mit personalisierten Sicherheitsmerkmalen beruht, ist es nach dem Rechtsgedanken des § 675w S. 1 BGB der Zahlungsdienstleister, der die Beweislast sowohl für die Autorisierung des Zahlungsauftrags als auch für die Voraussetzungen seines Schadensersatzanspruchs nach § 675v Abs. 3 BGB trä...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Apokryphe Haftgründe

Rz. 178 Die Würdigung des Einzelfalles[80] und die Risikoabwägung sind nicht nur grundsätzlich ein schwieriges Unterfangen, da dies psychologisches Einfühlungsvermögen voraussetzt, sie stehen auch, wie jede Haftentscheidung, im Spannungsverhältnis von Eilbedürftigkeit und Sorgfaltspflicht. Rz. 179 Da wesentliche Punkte im Rahmen der Prüfung von der meist nicht einsehbaren inn...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XIV. Muster: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.10: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _________________________ Betr.: Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheim Als Gründer, Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats melden wir die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellsc...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VIII. Muster: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.12: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ (Gericht der entstehenden Gesellschaft) Neugründung der Firma Y GmbH mit dem Sitz in _________________________ in Anwendung der Vorschriften des Umwandlungsbereinigungsgesetzes...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Eignungsvoraussetzungen

Rz. 74 Als Vorstand kann nur eine natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Person bestellt werden, die insbesondere nicht wegen einer Betrugs- oder Insolvenzstraftat verurteilt worden ist und keinem gerichtlichen oder behördlichen Berufs- oder Gewerbeverbot unterliegt, vgl. im Einzelnen § 76 Abs. 3 AktG, dessen Ausschlusstatbestände durch das MoMiG (siehe Rdn 10) erweiter...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Muster: Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Gläubiger- und Schuldnerverzeichnis

Rz. 17 Hinweis: Der Schuldner hat den Eröffnungsgrund substantiiert und nachvollziehbar darzulegen, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 4 InsO. Erforderlich ist insoweit die Mitteilung von Tatsachen, die die wesentlichen Merkmale eines Eröffnungsgrundes erkennen lassen. Die Angaben müssen die Finanz- und ggf. Vermögenslage des Schuldners nachvollziehbar darstellen.[22] Muster in ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Insolvenzantrag einer GmbH

Rz. 16 Hinweis: Eine allgemeine Prozessvollmacht berechtigt nicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. Ggf. ist eine ergänzende Bevollmächtigung einzuholen. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.1: Insolvenzantrag einer GmbH An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Frankfurt am Main Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Namens und mit Vollmacht der Fa...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Muster: Sachgründungsberichte

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.12: Sachgründungsberichte Ich, der unterzeichnende alleinige Gesellschafter der Taxelex GmbH, erstatte den folgenden Sachgründungsbericht: Einbringung eines beweglichen Gegenstandes (Pkw) Herr Trakel leistet die von ihm übernommene Stammeinlage von 50.000 EUR in Höhe von 10.000 EUR durch Einbringung des ihm geh...mehr