Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des luf Betriebsvermögens (§ 13a Abs 3 S 1 Nr 5 EStG)

Rn. 276 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Zu erfassen sind im Wj zugeflossene Einnahmen aus einer Nutzungsüberlassung, die ohne Zugehörigkeit der überlassenen WG zum luf BV als vermögensverwaltende Tätigkeit zu qualifizieren wären. Auf die Bezeichnung der vertraglichen Vereinbarungen kommt es nicht an (BMF v 10.11.2015, BStBl I 2015, 877 Rz 74–77, glA Märkle/Hiller, Die ESt bei LuF...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamteinkommen / 3 Gewinnermittlung bei Einkunftsarten aus selbstständiger Tätigkeit

Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit i. S. d. EStG sind Einkunftsarten aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit. Hinweis Unterschiedliche Begriffe mit gleichem Inhalt Während das Steuerrecht bei diesen Einkunftsarten von Gewinn spricht, verwendet § 15 Abs. 1 SGB IV bei den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit den Begriff "Arbeitseinkommen". ...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 6. Verkauf von Anlagevermögen

Rz. 135 Sofern Anlagevermögen verkauft wird, ist der Verkaufserlös als Einnahme zu verbuchen. Auch unterliegt der Verkauf der Umsatzsteuer. Entsprechend ist die vereinnahmte USt dann an das Finanzamt abzuführen. Rz. 136 Außerdem muss der Anlagenabgang erfasst werden, da der Gegenstand nicht mehr zum Betriebsvermögen gehört. Es handelt sich hierbei um den "Buchwert". Das ist d...mehr

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Vermögensbeteiligung / 5.2 Begünstigte Arbeitnehmer

Die vorläufige Nichtbesteuerung findet nur dann Anwendung, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um ein sog. Start-up-Unternehmen handelt, welches die Voraussetzungen des § 19a Abs. 3 EStG erfüllt. Hierunter fallen insbesondere Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU[1]), deren Gründung nicht mehr als 20 Jahre zurückliegt. Die Besteuerung des geldwerten Vort...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 3. Fahrtkosten

Rz. 95 Sofern der RA mit dem Kanzlei-Pkw unterwegs ist, fallen keine extra Reisekosten an. Diese sind durch die Betriebsausgaben gedeckt, die der Pkw verursacht, d.h. Benzin, Reparaturkosten, Versicherung, Steuer, Abschreibung etc. Sollte der RA nicht den Kanzlei-Pkw für die Auswärtstermine nutzen, sind die Fahrtkosten als Betriebsausgabe in tatsächlicher Höhe abzugsfähig. Al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Einbringung von Sachgesamtheiten oder Anteilen an Kapitalgesellschaften/Genossenschaften ohne Gewährung von neuen Gesellschaftsrechten

Tz. 20 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird BV in eine Kap-Ges oder Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2–9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einbringung von nichtqualifizierten Sachgesamtheiten (Einzelwirtschaftsgütern) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Tz. 14 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird BV in eine Kap-Ges oder Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2–9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbes...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 7.2 Sonderfall: Ansatz des gemeinen Werts

Fiktive Kosten sind als Bemessungsgrundlage anzusetzen, wenn dem Zuwendenden für die Sachleistung keine bzw. nur geringe Aufwendungen entstehen. Hierunter fallen im Wesentlichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens, die im Betrieb nicht mehr benötigt und deshalb an Arbeitnehmer verschenkt oder verbilligt überlassen werden. Hauptanwendungsfall dürfte die Überlassung des Firm...mehr

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Entnahme von Grundstücken des Betriebsvermögens (estb 2025, Heft 12, S. 467)

Wann die Aufdeckung stiller Reserven droht und wie dies ggf. verhindert werden kann Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Betrieblich genutzte Grundstücke gehören zu den Wirtschaftsgütern des notwendigen Betriebsvermögens mit erheblichen stillen Reserven, die bei einer Entnahme realisiert werden und zu nicht unerheblichen steuerlichen Belastungen führen können. Dabei kann di...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Betrieblich genutzte Grundstücke gehören zu den Wirtschaftsgütern des notwendigen Betriebsvermögens mit erheblichen stillen Reserven, die bei einer Entnahme realisiert werden und zu nicht unerheblichen steuerlichen Belastungen führen können. Dabei kann die Entnahme eines Grundstücks auch ohne ausdrückliche Entnahmehandlung – z.B. durch e...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / 1. Betriebsaufgabe

Der "klassische" Fall des Ausscheidens eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen (BV) ist die Aufgabe des Betriebs (§ 16 Abs. 3 EStG) mit daraus folgender Aufdeckung der stillen Reserven durch Ansatz des gemeinen Werts des Grundstücks zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Mögliche Ermäßigungen: In derartigen Fällen muss die Aufdeckung der stillen Reserven nicht unbedingt zur "V...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / I. Entnahmetatbestände

1. Betriebsaufgabe Der "klassische" Fall des Ausscheidens eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen (BV) ist die Aufgabe des Betriebs (§ 16 Abs. 3 EStG) mit daraus folgender Aufdeckung der stillen Reserven durch Ansatz des gemeinen Werts des Grundstücks zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Mögliche Ermäßigungen: In derartigen Fällen muss die Aufdeckung der stillen Reserven nich...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / 1. Nutzung zu privaten Zwecken

Nutzt der Steuerpflichtige das Grundstück nach der Entnahme zu privaten Zwecken, z.B. indem er ein dem BV entnommenes Grundstück zu eigenen Wohnzwecken nutzt oder es unentgeltlich einem Angehörigen zur Nutzung überlässt, hat dies keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Folgen, da mit dem Grundstück keine Einkünfte erzielt werden. In diesen Fällen kommt ein steuermindernder Ko...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / 5. Betriebsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG? Bei kleineren und mittleren gewerblichen oder freiberuflichen Betrieben ist das Betriebsgrundstück häufig die einzige funktional wesentliche Betriebsgrundlage, so dass sich hier die Frage stellt, ob bei Betriebsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt eventuell eine Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG in Betracht kommen könnte. a) ...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / II. Steuerliche Rechtsfolgen bei nachfolgender Nutzung des entnommenen Grundstücks durch den Steuerpflichtigen

1. Nutzung zu privaten Zwecken Nutzt der Steuerpflichtige das Grundstück nach der Entnahme zu privaten Zwecken, z.B. indem er ein dem BV entnommenes Grundstück zu eigenen Wohnzwecken nutzt oder es unentgeltlich einem Angehörigen zur Nutzung überlässt, hat dies keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Folgen, da mit dem Grundstück keine Einkünfte erzielt werden. In diesen Fällen...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / 2. Bebauung/Nutzungsüberlassung/Schenkung

In der Besteuerungspraxis häufig anzutreffen ist der Fall, dass ein zum BV gehörendes unbebautes Grundstück bebaut wird. Hier droht eine – die stillen Reserven aufdeckende – Entnahme immer dann, wenn die Bebauung in keinem Bezug zum Betrieb steht – z.B. durch Bebauung mit einem sodann selbstgenutzten Wohnhaus. Entsprechendes gilt, wenn das mit einem Wohnhaus bebaute Grundstü...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / 4. Grundstücksübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

Die Übertragung eines zum BV gehörenden Grundstücks unter Vorbehalt des Nießbrauchs führt zur Entnahme des Grundstücks und damit zur Realisierung der stillen Reserven. Der Vorbehaltsnießbraucher, der das Grundstück aufgrund seines Nießbrauchsrechts weiterhin betrieblich nutzt, ist zwar nicht zur Einlage eines Nießbrauchsrechts, wohl aber zur weiteren gewinnmindernden Geltendma...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / c) Reaktion der Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben v. 28.10.2025

Übergangsregelung: Die Finanzverwaltung hat hierauf mit BMF-Schreiben v. 28.10.2025 [13] reagiert und zur Anwendung des BFH-Urteils v. 29.1.2025 – X R 35/19 folgende Übergangsregelung getroffen: Übertragungen ab dem 17.4.2025: Die Urteilsgrundsätze der Entscheidung X R 35/19[14] sind für alle Übertragungen ab 17.4.2025 (Tag der Veröffentlichung des Urteils durch den BFH) anzuw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / a) BFH = kein § 6 Abs. 3 EStG bei verpachtetem Betrieb

Der BFH hat dies zunächst bei einem verpachteten Betrieb abgelehnt. Denn die Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass der Übertragende seine bisherige gewerbliche Tätigkeit einstellt. Daran fehlt es, wenn das Betriebsgrundstück als funktional wesentliche Betriebsgrundlage aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchs vom bisherigen Betriebsinhaber weiterhin gewerblich genut...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / 6. Wegfall der gewerblichen Infizierung/Prägung

Vorsicht ist angebracht, wenn eine Personengesellschaft sowohl vermögensverwaltend als auch gewerblich tätig wird – und damit unter die Infektionswirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG fällt. Entfällt hier der gewerbliche Teil der Tätigkeit, löst dies eine Zwangsbetriebsaufgabe nach § 6 Abs. 3 EStG aus. Beispiel Die A-B-GbR ist Eigentümerin eines insgesamt zum BV gehörenden vermiete...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / III. Fazit

Die im vorstehenden Beitrag aufgeführten Beispiele machen deutlich, dass es auch ohne bewusst vorgenommene Entnahmehandlung zum gewinnrealisierenden Ausscheiden aus dem BV kommen kann. Der Rechtsanwender sollte dies in jedem Fall insbesondere bei anstehenden betrieblichen Veränderungen beachten, um ggf. Maßnahmen ergreifen zu können, mit denen eine Aufdeckung der stillen Res...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / d) Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt

Anders ist die Rechtslage dagegen bei Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt. Dort hat die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt zur Folge, dass zwei Betriebe entstehen: nämlich ein ruhender Betrieb in der Hand des nunmehrigen Eigentümers (des Nießbrauchsverpflichteten) und ein wirtschaftender Betrieb in der Hand des Nießbrauchsb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / b) BFH = Anwendung dieser Rechtsprechung auch auf aktiv betriebenen Gewerbebetrieb

Der BFH hat mit Urteil v. 29.1.2025 [12] die vorstehend – für verpachtete Betriebe – geltenden Rechtsfolgen ebenfalls bei aktiv betriebenen Gewerbebetrieben angewandt. Auch in diesem Fall liegt keine unentgeltliche Übertragung des Gewerbebetriebs i.S.d. § 6 Abs. 3 S. 1 Halbs. 1 EStG vor. Das gilt für einen aktiven wie für einen verpachteten Gewerbebetrieb. Die unter Vorbehalt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / 3. Arbeitszimmer

Bei einem zu betrieblichen Zwecken genutzten häuslichen Arbeitszimmer kann die Aufgabe der Tätigkeit oder die räumliche Veränderung durch Verkauf des Grundstücks und Neuerrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers im neu erworbenen Objekt zur "Steuerfalle" werden. Beispiel A ist als Werbetexter und Werbeberater gewerblich tätig. Seine Tätigkeit übt er so gut wie ausschließlich von...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / 2. Nutzung zu Vermietungszwecken

Anders ist dies jedoch, wenn das Grundstück nachfolgend vermietet wird und nunmehr Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden. In diesem Fall erfolgt die Abschreibung des Gebäudes auf der Basis des Teilwerts als Entnahmewert, mit dem das Grundstück bei der Überführung in das PV steuerlich erfasst worden ist (R 7.3 Abs. 6 S. 1 EStR). Entnahmewert falsch (zu niedri...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.3 Anlagevermögen (Zeilen 25 bis 57)

In Zeile 26 sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte) zu erfassen.[1] Der Geschäftswert, der Firmenwert oder der Praxiswert ist in Zeile 27 einzutragen (soweit er nicht in Zeile 26 enthalten ist) – aber nur in der Spalte zur Steuerbilanz. Hinweis Kein Geschäfts- oder Firmenwert in der Spalte na...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.3 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/23 (Zeilen 36 bis 80)

Zu beachten sind für das Ertragswertverfahren die gleichlautenden Ländererlasse v. 20.3.2023.[1] Für das Formular BBW 2/23 können auch die Erläuterungen in 2.6.2 herangezogen werden. Beim Ertragswertverfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide Werte zusammengerechnet und ergeben somit den Ertragswert für d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.5.1 Hinzu- und Abrechnungen (Zeilen 94 bis 109)

In der Zeile 93 ist der Zwischenwert Substanzwert zu erfassen (laut Zeile 91). In den Zeilen 95 bis 108 sind aus dem Wert des Betriebs zum Zeitpunkt des letzten Jahresabschlusses (Bilanzstichtag) der Wert zum Bewertungsstichtag abzuleiten und entsprechende Angaben zu machen. Angaben in den Zeilen 94 bis 108 sind jedoch entbehrlich, wenn der Bewertungsstichtag mit dem Bilanzst...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.5 Angaben zum Betriebsgrundstück (Zeilen 29 bis 32)

Hinweis Formulare Die Angaben zum Betriebsgrundstück sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. Bei einem Zusammenhang des zu bewertenden Grundstücks zu einem Betriebsvermögen des Voreigentümers (in der Zeile 30 ist ja oder nein anzukreuzen) ist in den Zeilen 31 und 32 der Name oder die Firma dieses Betriebs (bzw. der Gesellschaft) einzutragen. Mit dieser Angabe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.1 Verwendungszweck entscheidet über die Zuordnung

Ob ein Darlehen zum Betriebs- oder zum Privatvermögen gehört, bestimmt sich danach, für welche Zwecke es verwendet wird. Das einem Betriebsinhaber von einem Angehörigen gewährte Darlehen, das zwar zivilrechtlich, aber unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, ist nicht dem Betriebsvermögen, sondern dem Privatvermögen des Betriebsinhabers ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.3 Abgrenzungen

Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen ist abzugrenzen: vom Betriebsvermögen (s. auch R B 158.2 ErbStR 2019 und H B 158.2 ErbStH 2019). Dabei ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen vom Betriebsvermögen vorrangig nach den Anweisungen in den R 15.5 EStR abzugrenzen. vom Grundvermögen (s. auch R B 158.3 ErbStR 2019). Zu den Wirtschaftsgütern, die zwischen dem land- u...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.20.1 Grundlagen

Zur Abgrenzung der gewerblichen Tierzucht gilt folgendes. Tierbestände gehören in vollem Umfang zur landwirtschaftlichen Nutzung, wenn im Wirtschaftsjahr:mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.1 Allgemeines

Der Wert von Vermögensgegenständen (Wirtschaftsgütern) und von Schulden, die mehreren Personen zustehen, ist gesondert festzustellen, wenn der Wert für die Erbschaftsteuer oder für eine andere Feststellung von Bedeutung ist. Dabei sind alle zu Beginn des Besteuerungszeitpunkts im Eigentum der jeweiligen Gemeinschaft oder Gesellschaft stehenden Wirtschaftsgüter und Schulden a...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Abschnitt B – Vermögen nach dem Stand am Bewertungsstichtag (Zeilen 25 bis 129)

Das ausländische Sachvermögen ist in den Zeilen 26 bis 38 aufzuführen. Dabei sind die gemeinen Werte immer in Euro anzugeben. In den Zeilen 28 bis 29 sind bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich im Ausland liegen, die Lage des Betriebs und der gemeine Wert anzugeben. In Zeile 30 wird die Summe der Werte aus den Zeilen 28 und 29 gebildet. In den Zeilen 3...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.2 Ausstehende Einlage

Die ausstehenden Einlagen sind in Zeile 24 einzutragen. Bei Kapitalgesellschaften gehören auch die eingeforderten ausstehenden Einlagen zum Betriebsvermögen. Gleiches gilt bei einer OHG oder KG, bei der nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder eine OHG, KG oder andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8 Verschonungsmaßnahmen

Es gelten folgende Regelungen: Begünstigungsfähiges Vermögen Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zählt ebenfalls zum sog. begünstigungsfähigen Vermögen des § 13b Abs. 1 ErbStG. Hierzu gehört der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und selbstbewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG.[1] Begünstigungsfähig ist nur der Wirtschafts...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.4 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 92 im Formular BBW 2/16 und 89 bis 119 im Formular BBW 2/23)

Die Zeilen 65 bis 92 (im Formular BBW 2/16) bzw. 89 bis 119 (im Formular BBW 2/23) betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / Zusammenfassung

Begriff Ein Darlehen (Kredit) wird aufgenommen, um finanzielle Engpässe im Unternehmen zu überbrücken oder um große Investitionen zu finanzieren. Klassischerweise wird das Darlehen bei der Hausbank aufgenommen. Auch Gesellschafter oder Angehörige können als Geldgeber fungieren. Die Finanzverwaltung hat hierfür strenge Regeln festgelegt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.1 Allgemeines

Der Substanzwert als Mindestwert darf nur dann angesetzt werden, wenn der gemeine Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren oder mit einem Gutachtenwert (Ertragswertverfahren oder andere im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke übliche Methode) ermittelt wird.[1] Hinweis Substanzwert als Mindestwert Ausgeschlossen ist hingegen der Ansatz des Substanzwe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/16 (Zeilen 36 bis 64)

Wichtig Zeitliche Anwendung Die folgenden Ausführungen betreffen das Formular BBW 2/16 – für den Zeitraum bis zum 31.12.2022. Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Beim...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung zur Anlage Substanzwert zur Feststellungserklärung. Der Beitrag folgt der Gliederung des amtlichen Vordrucks. Das Formular ist für Bewertungsstichtage ab dem 1.7.2016 anzuwenden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf bei der Bewertung eines Unternehmens der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 2.2 Darlehen an Gesellschafter einer Personengesellschaft

Gewährt die Gesellschaft einem Gesellschafter ein Darlehen, kann das Darlehensverhältnis auch steuerlich anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass der Vertrag in dieser Form auch zwischen fremden Dritten zustande gekommen wäre (sog. Fremdvergleich).[1] Vergleichsmaßstab sind grundsätzlich die vertraglichen Gestaltungen, die zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten übli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.2 Aufbewahrungspflichtige

Rz. 3 Da die Aufbewahrungspflicht Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht ist (Rz. 1), ist der Personenkreis der Aufbewahrungspflichtigen zunächst identisch mit dem Kreis der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen.[1] Darüber hinaus gelten nach § 146 Abs. 6 AO die Ordnungsvorschriften, einschließlich derjenigen hinsichtlich der Aufbewahrung, auch für dieje...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Unterlagen nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 11 Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Bilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen aufzubewahren.[1] Rein private Unterlagen[2] sind also nicht aufzubewahren, es sei denn, die Sonderbestimmung des § 147a AO [3] greift ein. Unterlagen i. S. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / Zusammenfassung

Überblick Zur Bewertung von Betriebsvermögen bzw. Anteilen am Betriebsvermögen oder Anteilen an Kapitalgesellschaften kann auf das vereinfachte Ertragswertverfahren zurückgegriffen werden. Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Vereinfachtes Ertragswertverfahren nach der Rechtslage ab dem 1.7.2016. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Rechts...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.1 Ermittlung des Jahresertrags (Zeilen 2 bis 35)

In Zeile 3 ist anzugeben, welche Wirtschaftsjahre bei der Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags zu Grunde gelegt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Hat sich im 3-Jahreszeitraum der Charakter des Unternehmens nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nachhaltig geändert, so ist ein verkürzter Ermittlungszeitraum zugrunde zu legen. Die Summe der Betriebsergebnis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 13.2 Wegzugsbesteuerung/Vermögenszuwachsbesteuerung

Hält der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung ins Ausland wesentliche Beteiligungen an inländischen und ab 1.1.2006 auch ausländischen Kapitalgesellschaften in seinem Privatvermögen, ordnet § 6 AStG unter bestimmten Voraussetzungen eine Besteuerung der darin enthaltenen stillen Reserven nach den Grundsätzen des § 17 EStG an (sog. Vermögenszuwachsbesteuerung). D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.3.2 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Aktivitätsklauseln

Aktivitätsklauseln sollen die Verlagerung von "privaten Einkünften" wie Kapitalanlageeinkünften in begünstigte, freigestellte gewerbliche Einkünfte verhindern. Diese Klausel findet sich daher fast nur im Verhältnis zu "Niedrigsteuerstaaten". Ca. 2/3 der deutschen DBA[1] enthalten Aktivitätsklauseln, die für Betriebsstätteneinkünfte, bewegliches und unbewegliches Vermögen diese...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Gesonderter Ansatz mit dem gemeinen Wert (Zeilen 38 bis 45)

In der Zeile 39 sind die gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter einzutragen, die zum sog. nicht betriebsnotwendigen Vermögen gehören. Mit diesem in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden sind in der Zeile 40 zu erfassen. Das "betriebsnotwendige Vermögen" sind Wirtschaftsgüter und mit diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden, die aus dem zu bewertenden ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.1 Allgemeines

Das vereinfachte Ertragswertverfahren wird angewandt zur Ermittlung des gemeinen Werts von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie Betriebsvermögen und Anteilen daran (z. B. Einzelunternehmen oder Anteile an Personengesellschaften). Sind branchentypisch ertragswertorientierte Verfahren ausgeschlossen, z. B. wenn Multiplikatoren- oder Substanzwertverfahren zur An...mehr