Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Ausnahmen vom Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Rn. 63 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die materielle Maßgeblichkeit der HB einer gewerblich tätigen – bzw geprägten – PersGes für die StB gilt (über die Ansatz- bzw Bewertungsvorbehalte von § 5 Abs 1a–5b, 6, § 6a, § 6b Abs 3 und § 7 EStG hinaus) nicht ohne Einschränkungen (§ 5 Abs 6 EStG). Sofern und soweit steuerrechtliche Vorschriften einen anderen Ansatz fordern, kommt es zwi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?

Rz. 1475 [Autor/Stand] Die mehrfachen Verdikte des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit einzelner Steuergesetze werfen die Frage nach den steuerstrafrechtlichen Konsequenzen dieser Rspr. auf.[2] Dabei geht es zum einen um die potentielle Strafbarkeit der entsprechenden Verkürzungen, zum anderen um die gravierenden finanziellen steuerlichen Nebenfolgen (wie verlängerte Festsetzun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIV. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 1515 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer hat seit jeher wegen ihrer weniger fiskalischen (0,74 Prozent des Gesamtsteueraufkommens) als vielmehr rechtspolitischen Bedeutung eine bewegte Geschichte. Zu früheren verfassungsrechtliche Bedenken im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht für die Jahre 1987–1996 vgl. den Beschl. des BVerfG vom 22.6.1995[2]. Mit Blick auf die vergleic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Berechnung der verkürzten Steuer

Rz. 474 [Autor/Stand] Die Berechnung der verkürzten Steuer in den Urteilsgründen setzt zunächst voraus, dass sich der Tatrichter mit den Besteuerungsgrundlagen insoweit auseinandersetzt, als er diese der Berechnung der verkürzten Beträge zugrunde legen will.[2] Die verkürzte Steuer ist im Urteil für jeden Steueranspruch – für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt – gesond...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Abrundung der Einheitswerte und Umrechnung in Euro (Satz 1)

Rz. 5 [Autor/Stand] Einheitswerte werden beim Grundbesitz (§ 19 Abs. 1 BewG) auf volle 100 DM nach unten abgerundet (Einheitswerte für Gewerbebetriebe und Mineralgewinnungsrechte ursprünglich auf volle 10.000 DM). Rz. 6 [Autor/Stand] Nach der Einführung des Euro werden Einheitswerte weiterhin in Deutscher Mark geführt. Das gilt auch bei der Frage, ob Fortschreibungsgrenzen üb...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Bodenschätze

Einnahmen (und Ausgaben) aus der zeitlich begrenzten Überlassung eines Grundstücks zur Hebung der darin ruhenden Bodenschätze, wie Kies oder Lehm (sog. Ausbeuteverträge), also aus der Nutzungsüberlassung zur Bodenschatzgewinnung, zählen regelmäßig zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.[1] Ausbeuteverträge können in besonders ...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 5 Abschreibungsbeginn und -ende

Die AfA beginnt grundsätzlich mit der Anschaffung [1] oder im Herstellungsfall mit der Fertigstellung des Gebäudes.[2] Es kommt nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Zeitpunkt der Vornahme der AfA bereits gezahlt hat. Anschaffungskosten trägt auch, wer den Kaufpreis noch nicht beglichen hat, sondern ganz oder teilweise schuldet....mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 7 Anschaffungsnahe Aufwendungen

Zu den (fiktiven) Herstellungskosten eines Gebäudes gehören nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG i. V. m. § 9 Abs. 5 Satz 2 EStG auch anschaffungsnahe Aufwendungen für ein Gebäude. Der Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist auf bauliche Maßnahmen an Einrichtungen des Gebäudes oder am Gebäude selbst beschränkt, die – ohne die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG – vom Grundsa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstücksübertragung auf ... / 1.2 Zurechnung laufender Einkünfte der Miterbengemeinschaft vor Erbauseinandersetzung

Sowohl für den Bereich des Betriebsvermögens als auch für den Bereich des Privatvermögens bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung keine rechtliche Einheit. Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, geht sein Vermögen mit dem Tod im Ganzen auf die Erben über und wird bei ihnen zu gemeinschaftlichem Vermögen. Die Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und können über Nachla...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 4. Gesamtplan-Rechtsprechung i.R.d. §§ 20,24 UmwStG

Die in §§ 20, 24 UmwStG geregelten Bewertungswahlrechte sind nur anwendbar, wenn alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebes, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils mit eingebracht werden. Beachten Sie: Werden in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit einer solchen Einbringung funktional wesentliche Betriebsgrundlagen in ein anderes BV überführt, ist di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 3. Stehenlassen von Gesellschafterforderungen i.R.d. § 20 UmwStG

Bei der Einbringung vom Mitunternehmeranteilen nach § 20 UmwStG muss geklärt werden, was mit den Forderungen des einbringenden Mitunternehmers gegen die Mitunternehmerschaft (z.B. GmbH & Co. KG) passieren soll. Dabei bestehen in der Regel drei Optionen: Verzicht auf die Forderung Stehenlassen der Forderung Kombination von Verzicht und Stehenlassen Bei einem Verzicht ist die steu...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 8.4.2 Mitwirkungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Betriebsvermögen

Grundsätzlich gilt: Rechtsquellen: Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten kommen aus AO, StAbwG sowie Einzelsteuergesetzen, z. B. UStG, EStG. § 140 AO: Außersteuerliche Pflichten (v. a. HGB/GoB) gelten auch steuerlich. Aufbewahrungspflichten: Alle für die Besteuerung wichtigen Unterlagen – analog und elektronisch (Daten, Datensätze, eDokumente). Auch Nachweise, wie die Ordnungs...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 3.3.2 Sachspenden

Bei Sachspenden ist der gemeine Wert der Zuwendung als Spende anzusetzen.[1] Wurde der Gegenstand unmittelbar vor seiner Zuwendung dem Betriebsvermögen entnommen, hat der Unternehmer ein Wahlrecht: Er kann das gespendete Wirtschaftsgut mit dem Teilwert oder mit dem Buchwert entnehmen (Buchwertprivileg).[2] In der Spendenbescheinigung ist der Entnahmewert anzusetzen zzgl. der...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.10 Treibhausgasminderungsprämie (THG-Prämie)

Seit 2015 sind Unternehmen der Mineralölwirtschaft verpflichtet, die durch Otto- und Dieselkraftstoffe entstehenden Treibhausgasemissionen zu mindern. Die für die CO2-Einsparung festgelegte Quote, die sog. Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), kann das Unternehmen u. a. durch Beimischung oder Verkauf von reinem Biokraftstoff oder eFuels erfüllen, aber auch durch die Anrec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 1.1 Subsidiarität

Die Besteuerungstatbestände des § 23 EStG sind im Verhältnis zu den anderen Einkunftsarten subsidiär.[1] Werden also Wirtschaftsgüter, die zu einem Betriebsvermögen gehören, veräußert, sind die Veräußerungsgewinne stets bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit zu erfassen.mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.5 Gewinnausschüttungen aus GmbH-Anteilen

Werden Gewinnanteile aus der Beteiligung an einer GmbH an die Gesellschafter ausgeschüttet, liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor; Ausnahme: Der GmbH-Anteil befindet sich im Betriebsvermögen.[1] Die Gewinnausschüttung kann offen oder verdeckt erfolgen. Eine offene Gewinnausschüttung erfolgt aufgrund eines handelsrechtlichen Gewinnverteilungsbeschlusses. In diesem wird i. d...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.2.2 Abgrenzung typisch/atypisch stiller Gesellschafter

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG werden nur die Einkünfte des typisch stillen Gesellschafters besteuert. Ein atypisch stiller Gesellschafter ist als Mitunternehmer anzusehen und erzielt deshalb Einkünfte aus Gewerbebetrieb.[1] Ist der stille Gesellschafter auch am Betriebsvermögen (d. h. an den stillen Reserven) beteiligt, ist der Gesellschafter kein "typischer" (i. S. d. HGB), so...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.1 Überblick

Nach § 20 Abs. 2 EStG sind steuerpflichtig: die Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, die Veräußerung von Dividenden- und Zinsscheinen ohne das jeweilige Stammrecht, Gewinne bei Termingeschäften sowie die Veräußerung eines solchen Finanzinstruments, die Veräußerung eines Anteils an einer stillen Gesellschaft/eines partiarischen Darlehens, die Rechtsübertragung bei Hypotheke...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.2.1 Begriffsdefinitionen

Die stille Beteiligung an einem Handelsgewerbe ist in den §§ 230–236 HGB geregelt. Danach ist ein stiller Gesellschafter, wer sich an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt, welche in das Vermögen des Geschäftsinhabers übergeht. Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft; nach außen führt der Geschäftsinhaber sein Unternehmen wie ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.8 Anteile an vermögensverwaltenden Personengesellschaften

Trotz Einführung der Abgeltungsteuer ist für vermögensverwaltende Personengesellschaften und Gemeinschaften auch seit 2009 ein Feststellungsverfahren für die Kapitalerträge durchzuführen. Damit müssen auch Erträge erklärt werden, die durch den Steuerabzug dem Grunde nach abgeltend besteuert sind. Erst später – im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung des Beteiligten – entsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 8.2 Derivativer Erwerb

Typischerweise wird bereits vorhandene virtuelle Währung auf Onlinebörsen, z. B. im Gegenzug für andere virtuelle oder gegen staatliche Währungen, getauscht. Soweit Kryptowährungen nicht im Betriebsvermögen erworben und veräußert werden, stellen derartige Veräußerungen Tatbestände i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und Veräu...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.10.2 Anwendungsbereich

Die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG gilt auch für Verluste aus anderen Einkunftsarten. § 13 Abs. 7 EStG, § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 20 Abs. 7 EStG, § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG und § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG enthalten die entsprechenden Anwendungsverweise auf § 15b EStG. Daher ist ein Wechsel der Einkunftsart einzelner Beteiligungen, wie z. B. die Entnahme eines Medien...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.2 Liebhaberei

Nicht zu berücksichtigen sind Gewinne, Überschüsse und Verluste aus sog. Liebhaberei. Man versteht darunter eine Tätigkeit ohne die Absicht, Einkünfte, also Gewinne oder Überschüsse zu erzielen. Im Rahmen der Prüfung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, sind alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird.[1] Sollte eine Tätigkeit als sog. L...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.10.3 Umfang

Für die Annahme eines Steuerstundungsmodells i. S. d. § 15b Abs. 1 EStG ist Voraussetzung, dass auf ein vorgefertigtes Konzept i. S. d. § 15b Abs. 2 Satz 2 EStG zurückgegriffen wird. Das bloße Aufgreifen einer bekannten Gestaltungsidee führt nicht ohne Weiteres zur Annahme eines Steuerstundungsmodells. Um ein vorgefertigtes Konzept handelt es sich auch, wenn die positiven Ei...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 4 Ansatz

IAS 12 folgt dem Konzept der temporary differences. Zu latenten Steuern führen danach alle Wertunterschiede zwischen IFRS-Bilanz und Steuerbilanz, die sich im Zeitablauf steuerwirksam auflösen, in der Regel unabhängig davon, wie diese Differenzen entstanden sind. Beispiel Die Tax Base GmbH hat zum 31.12.00 ihre unbebauten Grundstücke (Buchwert 10 Mio. EUR) von einem Sachverst...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.5 Nicht betrieblich genutzte Grundstücke – investment properties

Auch dem deutschen Bilanzrecht ist der Gedanke nicht fremd, vom Betrieb selbst genutzte Grundstücke anders zu beurteilen als fremdvermietete Grundstücke. Bekannt ist die steuerbilanzielle Unterscheidung von notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen. Weniger geläufig ist eine Unterscheidung im handelsrechtlichen Schrifttum. In der Abwesenheit von Marktpreisen ist der beiz...mehr

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Perspektiven einer Internat... / 4.2 Von der HGB-basierten deutschen zur IFRS-basierten europäischen Steuerbilanz

Die steuerliche Argumentation vernachlässigt die schleichend schon lange, seit BilMoG auch offiziell gegebene Entkopplung von Handelsbilanz und Steuerbilanz. Beim Ansatz und bei der Bewertung von Rückstellungen, bei der außerplanmäßigen Abschreibung, beim Umfang des Betriebsvermögens etc. hat sich das Steuerrecht bereits in hohem Maße vom Handelsbilanzrecht gelöst. In einige...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 24 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft

1 Inhalt und Zweck von § 24 UmwStG Rz. 1 § 24 UmwStG ist die Parallelvorschrift zu den §§ 20ff. UmwStG. Während es bei den §§ 20ff. UmwStG um die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft geht, behandelt § 24 UmwStG die Einbringung in eine Personengesellschaft sowie die sich aus der unterschiedlichen Rechtsform ergebenden Folgewirkungen. Rz. 2 Die Vorschrift ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Veräußerungspreis des eingebrachten Betriebsvermögens

Rz. 152 Der Wert, mit dem die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Steuerbilanz ansetzt, gilt gem. § 24 Abs. 3 S. 1 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis des eingebrachten Betriebsvermögens. Die etwaige Ausübung des Bewertungswahlrechts gem. § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG durch die übernehmende Personengesellschaft ist bindend fü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3 Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens (§ 24 Abs. 2 UmwStG)

3.1 Allgemeines Rz. 93 Die übernehmende Personengesellschaft hat das eingebrachte Betriebsvermögen in ihre Bilanz aufzunehmen. Der Wert, den die Personengesellschaft dabei ansetzt, gilt gem. § 24 Abs. 3 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Grundsätzlich hat die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Steuerbilanz gem. § 24 Abs. 2 S. 1 Umw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Allgemeines

Rz. 93 Die übernehmende Personengesellschaft hat das eingebrachte Betriebsvermögen in ihre Bilanz aufzunehmen. Der Wert, den die Personengesellschaft dabei ansetzt, gilt gem. § 24 Abs. 3 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Grundsätzlich hat die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Steuerbilanz gem. § 24 Abs. 2 S. 1 UmwStG mit dem gem...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 24 UmwStG

Rz. 1 § 24 UmwStG ist die Parallelvorschrift zu den §§ 20ff. UmwStG. Während es bei den §§ 20ff. UmwStG um die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft geht, behandelt § 24 UmwStG die Einbringung in eine Personengesellschaft sowie die sich aus der unterschiedlichen Rechtsform ergebenden Folgewirkungen. Rz. 2 Die Vorschrift geht auf die Rechtsprechung des BF...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2.5 Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 46 Nach der Gesetzesbegründung soll die zu einem Betriebsvermögen gehörende 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als Teilbetrieb i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG gelten.[1] Für den § 24 Abs. 1 UmwStG des dem derzeit gültigen UmwStG 2006 vorhergehenden UmwStG 1995 hat der BFH entschieden, dass eine zu einem Betriebsvermögen gehörende 100 %-Beteiligung an einer Kapita...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.1 Allgemeines

Rz. 176 § 24 Abs. 4 Hs. 1 UmwStG erklärt § 23 Abs. 1, 3, 4 und 6 UmwStG für entsprechend anwendbar. § 23 UmwStG regelt die Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft. Die Steuerfolgen hängen entscheidend davon ab, ob die übernehmende Gesellschaft im Einbringungszeitpunkt für das eingebrachte Betriebsvermögen den bisherigen Buchwert, einen Zwischenwert oder den ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.1 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 123 An dieser Stelle sei verwiesen auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG.[1] Rz. 124 einstweilen frei Rz. 125 Eine Beschränkung in diesem Sinne liegt nicht vor, soweit der Veräußerungsgewinn durch die Einbringung z. B. nach § 8b KStG steuerbefreit wird. Das wäre der Fall, wenn zum eingebrachten Betriebsvermögen auch Anteile an einer Kapitalgesellschaft gehören...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.2.3 "Überdimensionierte" sonstige Gegenleistung

Rz. 133d In Ausnahme- bzw. Grenzfällen, in welchen der gemeine Wert der sonstigen Gegenleistung weit über dem Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens liegt, kann der gemeine Wert der sonstigen Gegenleistung noch über dem sich nach § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG ergebenden Wert liegen.[1] In diesen Fällen ist das eingebrachte Betriebsvermögen nach § 24 Abs. 2 S. 4 UmwStG mindes...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.3 Einheitlichkeitsgrundsatz

Rz. 114 § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG spricht im Gegensatz zu § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG nicht ausdrücklich davon, dass das übernommene Betriebsvermögen "einheitlich" mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert anzusetzen ist. Diesem abweichenden Wortlaut ist jedoch wohl keine weitere Bedeutung beizumessen. Auch für Zwecke des § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG ist für jeden einzelnen Einbringungs...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.3.3 Antragszeitpunkt

Rz. 138 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 139 Der Antrag ist nach § 24 Abs. 2 S. 3 i. V. m. § 20 Abs. 2 S. 3 UmwStG spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz, in der das eingebrachte Betriebsvermögen erstmalig anzusetzen ist, zu stellen. Bei der Einbringung einzelner Mitunternehmeranteile, die zu keiner Auflösung und Anwach...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.4 Keine weiteren Voraussetzungen

Rz. 142 Anders als bei der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft kann z. B. auch ein negatives Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft eingebracht werden, ohne dass die stillen Reserven anteilig aufzudecken sind.[1] Allerdings ist in diesen Fällen verstärkt darauf zu achten, dass es zu einer Gutschrift auf dem Kapitalkonto I kommt, da sonst die Voraussetzung "gegen G...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.1 Grundtatbestand: Veräußerung der (mit) eingebrachten Anteile

Rz. 269 Zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II kommt es gem. § 24 Abs. 5 UmwStG, soweit eine (Mit-)Einbringung gem. § 24 Abs. 1 UmwStG von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (oder einer anderen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) unter dem gemeinen Wert vorausgegangen ist, beim Einbringenden der Gewinn aus einer etwaigen Veräußerung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.3.2 Nicht-fremdübliche Gegenleistung

Rz. 86 Unstreitig ist, dass die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung bzw. der verdeckten Einlage als lex specialis die Anwendung des § 24 UmwStG überlagern. Deshalb kommt § 24 UmwStG nicht zur Anwendung, soweit die Einbringung zu einer Vermögensverschiebung zugunsten oder zulasten einer Kapitalgesellschaft führt und diese zudem durch das Gesellschafterverhältnis vera...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.4 Austausch bzw. Überspringen stiller Reserven

Rz. 117 Sofern das eingebrachte Betriebsvermögen von der übernehmenden Personengesellschaft mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert angesetzt wird, werden stille Reserven, die sich auf der Ebene des Einbringenden gebildet haben, auf die Personengesellschaft übertragen. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die stillen Reserven der Höhe nach und objektbezogen, nur der Höhe ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3 "Anschaffungskosten" des erhaltenen Anteils

Rz. 156 Anders als § 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG, wonach der Wert, mit dem die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, auch als Anschaffungskosten der erhaltenen Gesellschaftsrechte gilt, fehlt in § 24 UmwStG eine entsprechende Regelung. Der Gesetzgeber konnte hierauf verzichten, da sich die Anschaffungskosten aufgrund des für Personengesellscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3 Bewertung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft

Rz. 44 Die formgewechselte Kapitalgesellschaft hat eine Eröffnungsbilanz gem. § 25 S. 2 i. V. m. § 9 S. 2 UmwStG aufzustellen. Das "übernommene" Betriebsvermögen ist dort grundsätzlich mit dem gemeinen Wert gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Hs 1 UmwStG anzusetzen. Der Ansatz mit dem Buch- bzw. einem Zwischenwert ist auf Antrag möglich.[1] Rz. 45 Hierfür sind die jeweiligen Voraussetzunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.2 Anwendungsbereich

Rz. 186 Die entsprechende Anwendung des § 23 Abs. 1 UmwStG setzt voraus, dass die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Buchwert (oder einem Zwischenwert) ansetzt. Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 23 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 187 – 189 einstweilen freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 9 Auswirkungen bei der Kapitalgesellschaft

Rz. 62 Die Steuerfolgen, wie beispielsweise die Zugehörigkeitsdauer zum Betriebsvermögen, der Eintritt in die Rechtsstellung, die AfA sowie spätere Erhöhung der Anschaffungskosten im Falle eines Einbringungsgewinns I oder II auf der Ebene der formgewechselten Kapitalgesellschaft, ergeben sich aus der entsprechenden Anwendung des § 23 UmwStG. Zur Anwendung der Regelung des § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3.2 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 31 Zum steuerlichen Betriebsvermögen der übertragenden Personengesellschaft kann neben dem Gesamthandsvermögen auch Sonderbetriebsvermögen I bzw. II gehören. Handelt es sich dabei um eine wesentliche Betriebsgrundlage[1], muss dieses in einem einheitlichen Vorgang mit auf die Kapitalgesellschaft übertragen werden. Insoweit die Übertragungen in einem zeitlichen und wirtsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.1 Allgemeines

Rz. 151 Gem. § 24 Abs. 3 UmwStG gilt der Wert, mit dem das eingebrachte Betriebsvermögen in der Steuerbilanz der übernehmenden Personengesellschaft angesetzt wird, für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Aufgrund der Transparenz der Personengesellschaft gilt dieser Wert grundsätzlich auch automatisch, d. h. ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung, als Anschaffungskoste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 159 Soweit die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem Wert oberhalb des Buchwerts der eingebrachten Wirtschaftsgüter ansetzt, entsteht auf der Ebene des Einbringenden ein sog. Einbringungsgewinn, der bei natürlichen Personen grundsätzlich zu Einkünften nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG führt. Dieser Einbringungsgewinn ist ein Veräuße...mehr