Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.1 Allgemeines

Rz. 184 § 23 Abs. 1 UmwStG regelt den Fall, dass die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem unter dem gemeinen Wert liegenden Wert ansetzt. Dies erfasst somit sowohl den Ansatz mit dem Buchwert als auch den Ansatz mit einem Zwischenwert. Für den Zwischenwertansatz sind zudem auch die Regelungen des § 23 Abs. 3 UmwStG zu beachten, weshal...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3 Ausübung des Bewertungswahlrechts

Rz. 143 Das Bewertungswahlrecht wird durch den Ansatz in der Steuerbilanz der übernehmenden Personengesellschaft und die Einreichung der entsprechenden Steuererklärung beim FA ausgeübt. Die eingereichte Steuerbilanz muss dabei den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Eine Bindung an den handelsbilanziellen Wertansatz des eingebrachten Betriebsvermögens besteh...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2.2 Sonstige Gegenleistung

Rz. 77 Unschädlich für den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG ist die Gewährung einer sonstigen Gegenleistung, z. B. in Form einer Gutschrift auf einem Darlehenskonto des Einbringenden[1], soweit der gemeine Wert der sonstigen Gegenleistungen, die neben den neuen Gesellschaftsanteilen gewährt werden, nicht mehr beträgt als 25 % des Buchwerts des eingebrachten Betriebsvermögen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.2 Wertobergrenze für sonstige Gegenleistungen

Rz. 133a In § 24 UmwStG wurden die gleichen Begrenzungen für sonstige Gegenleistungen implementiert wie in den § 20 und § 21 UmwStG. Die Finanzverwaltung erachtete diese Begrenzung als notwendig, da der BFH entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung[1] zwischenzeitlich unter Rückgriff auf die sog. Einheitstheorie entschieden hatte, dass auch bei Einbringungen na...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2.3 Sonderfall der Zuzahlung durch einen Mitgesellschafter

Rz. 79 Ein Sonderfall liegt vor, wenn der Einbringende neben dem Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft eine Zuzahlung von anderen Mitunternehmern erhält, welche nicht Betriebsvermögen der Personengesellschaft wird. Eine solche Zuzahlung kann beispielsweise in Form von Hingabe von Geld, Einräumung einer Forderung oder der Befreiung von einer privaten Verbindlichkei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4 Abgrenzung zu anderen Rechtsgrundlagen

Rz. 89 Die fremdübliche Einbringung gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte stellt ein entgeltliches Tauschgeschäft dar. Aus der Sicht des Einbringenden handelt es sich mithin um eine Veräußerung des Einbringungsgegenstands. Damit steht die Anwendung des § 24 UmwStG in einem Konkurrenzverhältnis zur Anwendung des § 16 EStG.Das Tauschgeschäft stellt weiterhin eine Veräußeru...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Handelsrechtlich bietet der Formwechsel folgende Besonderheiten: Es kommt zu keiner Vermögensübertragung von einem auf einen anderen Rechtsträger (bloßer Rechtskleidwechsel des identischen Rechtsträgers). Es bedarf für beide Gesellschaften weder einer Schlussbilanz noch einer Eröffnungsbilanz. Die Buchwerte sind zwingend fortzuführen. Eine zeitliche Rückbeziehung ist grund...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2 Voraussetzungen des Bewertungswahlrechts (§ 24 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 u. Satz 3 UmwStG)

3.3.2.1 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des Besteuerungsrechts Rz. 123 An dieser Stelle sei verwiesen auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG.[1] Rz. 124 einstweilen frei Rz. 125 Eine Beschränkung in diesem Sinne liegt nicht vor, soweit der Veräußerungsgewinn durch die Einbringung z. B. nach § 8b KStG steuerbefreit wird. Das wäre der Fall, wenn zum eingebracht...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 134 Wenn die Einbringung nicht zum gemeinen Wert erfolgen soll, muss die übernehmende Personengesellschaft einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag ist damit selbst eine Voraussetzung für den Ansatz des Buchwerts oder eines Zwischenwerts.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4 Änderung des Bewertungswahlrechts

Rz. 145 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 146 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4.1 Grundsatz: Bewertung gem. § 6a EStG

Rz. 147 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 148 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2 Grundsatz: Bewertung mit dem gemeinen Wert (§ 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG)

Rz. 94 An dieser Stelle wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 95 – 100 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1 Umfang des Bewertungswahlrechts (§ 24 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 UmwStG)

3.3.1.1 Buchwert Rz. 101 Auch hier wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 102 – 104 einstweilen frei Rz. 105 In der steuerlichen Schlussbilanz des Einbringenden kann auch eine Rücklage nach § 6b EStG aufgelöst werden. Eine solche Aufdeckung stiller Reserven beruht auf den allgemeinen steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften, nicht aber ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.2 Zwischenwert

Rz. 111 Auch hier wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 112 – 113 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.3 Antragstellung als formale Voraussetzung

3.3.2.3.1 Allgemeines Rz. 134 Wenn die Einbringung nicht zum gemeinen Wert erfolgen soll, muss die übernehmende Personengesellschaft einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag ist damit selbst eine Voraussetzung für den Ansatz des Buchwerts oder eines Zwischenwerts. 3.3.2.3.2 Zuständiges Finanzamt Rz. 135 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 136 einst...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.3.4 Antragsform

Rz. 141 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4.2 Ausnahme: Buch- oder Zwischenwertansatz

Rz. 149 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 150 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4 Bewertung von Pensionsrückstellungen (§ 24 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 UmwStG)

3.4.1 Grundsatz: Bewertung gem. § 6a EStG Rz. 147 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 148 einstweilen frei 3.4.2 Ausnahme: Buch- oder Zwischenwertansatz Rz. 149 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 150 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3 Ausnahme: Bewertungswahlrecht (§ 24 Abs. 2 Sätze 2 u. 3 UmwStG)

3.3.1 Umfang des Bewertungswahlrechts (§ 24 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 UmwStG) 3.3.1.1 Buchwert Rz. 101 Auch hier wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 102 – 104 einstweilen frei Rz. 105 In der steuerlichen Schlussbilanz des Einbringenden kann auch eine Rücklage nach § 6b EStG aufgelöst werden. Eine solche Aufdeckung stiller Reserven beruht auf den a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.2.2 Überschreiten der Wertobergrenze

Rz. 133c Die Möglichkeit zur Fortführung der Buchwerte besteht nur, soweit die Wertobergrenze nicht überschritten wird. Bei einem Überschreiten der Wertobergrenze kommt es zwangsläufig zu einer (zumindest) anteiligen Aufdeckung der stillen Reserven. Aus der Gesetzesbegründung geht hervor, dass der übersteigende gemeine Wert der sonstigen Gegenleistungen als (schädliches) Ent...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.3.2 Zuständiges Finanzamt

Rz. 135 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 136 einstweilen frei Rz. 137 Bei der Einbringung in eine ausländische Personengesellschaft ohne inländische Betriebsstätte sind bei mehreren im Inland steuerpflichtigen Mitunternehmern gem. § 18 Abs. 2 AO für die Feststellungerklärung die nach § 19 AO oder § 20 AO für die Mitunternehmer zuständigen Finanzämter...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.2.1 Ermittlung der Wertobergrenze

Rz. 133b Es wird verwiesen auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.1 Buchwert

Rz. 101 Auch hier wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 102 – 104 einstweilen frei Rz. 105 In der steuerlichen Schlussbilanz des Einbringenden kann auch eine Rücklage nach § 6b EStG aufgelöst werden. Eine solche Aufdeckung stiller Reserven beruht auf den allgemeinen steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften, nicht aber auf dem Bewertun...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / b) Steuerliche Fallstricke bei Betriebsvermögen

Rz. 11 Besteht der Nachlass auch aus Sonderbetriebsvermögen, ist darauf zu achten, dass die Mitunternehmeranteile (z.B. die Gesellschaftsanteile einer GmbH oder einer gewerblichen oder gewerblich geprägten GmbH & Co. KG) gemeinsam mit dem Sonderbetriebsvermögen an den Unternehmenserben zugewendet werden. Es darf also auf keinen Fall dem einen Kind der Mitunternehmeranteil un...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 4. Familienpool in der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Rz. 25 Bis zur Erbschaftsteuerreform im Jahre 2009 wurden Familienpools in der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG verwendet, um die erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen zu erhalten. Seit dem Jahr 2009 erhalten Familienpools in der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG zwar regelmäßig nicht mehr die erbschaftsteuerrechtlichen V...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / bb) Führt die Einbringung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn?

Rz. 85 Soweit Wirtschaftsgüter des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, liegt begrifflich ein Tausch vor (§ 6 Abs. 6 S. 1 EStG), also ein Veräußerungsvorgang.[86] Innerhalb von zehn Jahren seit Anschaffung einer Immobilie führt dieser Vorgang daher bei Immobilien des Privatvermögens – ebenso wie...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Rz. 27 Eine GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt ist, gilt ertragsteuerlich stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (sog. gewerbliche Prägung, § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), auch wenn sie ausschließlich eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.[23] Die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ist für einkommensteuerliche Zwecke ...mehr

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§ 9 Familienpool: Rechneris... / B. Fallstricke bei Gestaltungen von Familienpool

Rz. 20 Die Gestaltung eines Familienpools erfordert sowohl rechtlich als auch steuerlich ein umfangreiches Wissen. Um bei der Gestaltung keine bösen Überraschungen zu erleben, sind im Folgenden mögliche Fallstricke aufgeführt, die es bei der Beratung und Gestaltung zu verhindern gilt.mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 3. Pflichtteilsverzichte und Unternehmensnachfolge

Rz. 30 Im Rahmen der Unternehmensnachfolge sind Verzichtserklärungen derer, die nicht Unternehmensnachfolger werden sollen, unabdingbar, um nicht das Unternehmen nach dem Erbfall in den Strudel von nicht absehbaren Pflichtteilsprozessen zu führen.[21] Geht es bei dem Pflichtteilsverzicht tatsächlich um ein Unternehmen (Beispiel: Der Unternehmer überträgt seine Geschäftsantei...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Schenkungsteuerliche Aspekte

Rz. 178 Bei einer gewerblichen Personengesellschaft (z.B. einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG) ist Erwerbs- und Bewertungsgegenstand aus Sicht des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts im Grundsatz der Gesellschaftsanteil selbst. Hier ist der Gesamtwert des Betriebsvermögens grundsätzlich nach den Regeln des Bewertungsgesetzes zu ermitteln (unter Berücksichtigung der Ert...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / f) Besteuerung der Doppelstiftung

Rz. 125 Die gemeinnützige Stiftung ist gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG von der Erbschaftsteuer befreit. Daher empfiehlt es sich grundsätzlich, möglichst viele Vermögensanteile an der Kapitalgesellschaft auf die gemeinnützige Stiftung zu übertragen. Die Erbschaftsteuerfreiheit der gemeinnützigen Stiftung schont zugleich die Kapitalbasis des Unternehmens. Die (privatn...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Rz. 37 Wird der Familienpool in der Rechtsform einer GmbH errichtet, so ergibt sich in ertragsteuerlicher Hinsicht ein erheblicher Unterschied gegenüber der Wahl einer Personengesellschaft. Denn während für Personengesellschaften steuerlich im Grundsatz das "Transparenzprinzip" gilt, gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH steuerlich das "Trennungsprinzip". Die GmbH unte...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / aa) Führt die Einbringung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn?

Rz. 57 Die steuerlichen Auswirkungen der Übertragung von Wirtschaftsgütern auf den Familienpool hängen von diversen Faktoren ab. So ist zum einen relevant, ob die Wirtschaftsgüter zum steuerlichen Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören und wie lange der Einbringende bereits Eigentümer der Einbringungsgegenstände ist. Zum anderen ist der steuerliche Status der Gesel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / bb) Erbschaftsteuerliche Schenkungsfiktionen bei Abfindungsmodifikationen

Rz. 143 Löst der Abfindungsverzicht (wie regelmäßig) noch nicht im Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags eine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG aus, so kann sich aber ein erbschafts- bzw. schenkungsteuerpflichtiger Erwerb im Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Gesellschaft ergeben. Ist dem zu Lebzeiten aus einer Personengesellschaft ausscheiden...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Abschreibung nach Wegfall d... / Entscheidung

Der BFH hat die Revision zurückgewiesen und bestätigt, dass die AfA für Immobilien, die nach Wegfall der gewerblichen Prägung ins Privatvermögen überführt werden, grundsätzlich nach dem Wert zu berechnen sind, der bei der Betriebsaufgabe steuerlich angesetzt wurde. Normalerweise richtet sich die AfA nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Wird ein Gebäude jedoch aus d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Privatnutzung mehrerer betr... / Hintergrund

Eine Personengesellschaft betrieb ein Gewerbe und ermittelte ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Im Betriebsvermögen befanden sich zwei Fahrzeuge: ein Saab und ein Land Rover Defender. Für beide Fahrzeuge wurden keine Fahrtenbücher geführt, sie waren jedoch im Anlagespiegel der Jahresabschlüsse aufgeführt. In den Jahresabschlüssen wurden Entnahmen für die private ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1.1 Rechtsträgerwechsel

Rechtsträgerwechsel erforderlich Besteuert wird der Grundstückswechsel zwischen verschiedenen Rechtsträgern. Veräußerer und Erwerber müssen stets verschiedene Rechtspersonen sein. Deshalb entsteht mangels Rechtsträgerwechsels keine Grunderwerbsteuer, wenn z. B. der Grundstückseigentümer an seinem Grundstück Wohnungs- oder Teileigentum begründet oder wenn ein Gewerbetreibender ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen / 2.5 Bewertungswahlrecht

Die geltenden Vorschriften über Sonderabschreibungen erlauben es dem Steuerpflichtigen, Sonderabschreibungen innerhalb des Begünstigungszeitraums bis zu einer bestimmten Höhe und in beliebigen Veranlagungszeiträumen in Anspruch zu nehmen. Werden die Sonderabschreibungen auf mehrere Jahre verteilt, ist keine gleich bleibende Höhe der jährlichen Abschreibungen erforderlich – di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen / 2.8 Aufzeichnungspflichten

Gehören die Wirtschaftsgüter, für die Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden, zu einem Betriebsvermögen, sind sie grundsätzlich in ein laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen.[1] Dieses braucht nicht geführt zu werden, wenn sich die geforderten Angaben bereits aus der Buchführung ergeben.[2] Das Verzeichnis bzw. die Buchführung muss folgende Angaben enthalten: T...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / 1. Betriebsvermögen oder Privatvermögen?

Die Anteile an einer Genossenschaft können zum Betriebsvermögen (BV) oder zum Privatvermögen (PV) gehören. Dabei gelten die allgemeinen Grundsätze. Bei einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt ist eine Zuordnung der Anteile zum BV in der Regel ausgeschlossen, weil die Mitglieder den Wohnraum privat nutzen. Wenn das gemeinschaftliche Wohnprojekt neben Wohnräumen auch Gewerberäume u...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Steuerrecht

Rz. 175 § 5 Abs. 1 EStG schreibt für die steuerliche Gewinnermittlung den Ansatz des sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung ergebenden Vermögens in der Bilanz vor. Da nach § 60 Abs. 2 EStDV die aus dem Handelsrecht bzw. der ordnungsmäßigen Buchführung abgeleitete Bilanz die Grundlage der Besteuerung bildet und ggf. vorliegen...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Personelle, sachliche und zeitliche Zurechnung

Rz. 11 Voraussetzung für die Aufnahme von VG, Schulden, RAP sowie Aufwendungen und Erträgen in den Jahresabschluss ist, dass diese in personeller Hinsicht einem bestimmten Kfm. sowie in sachlicher Hinsicht seinem Betriebs- und nicht seinem Privatvermögen zuzurechnen sind. Die personelle Zurechnung ist in § 246 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 HGB geregelt. Gem. § 246 Abs. 1 Satz 2 H...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.9 Anschaffungskosten bei Sacheinlagen

Rz. 51 Der Tatbestand der Sacheinlage liegt bei folgenden Gegebenheiten vor: Einbringung von VG bei der Gründung von Einzelunternehmen oder Ges., Überführung von VG aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen durch Ekfl., Einbringung von VG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten durch Gesellschafter.[1] Rz. 52 Sacheinlagen sind handelsrechtlich wahlweise mit dem Buchwert od...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Sachanlagen

Rz. 246 Zum Begriff der Sachanlagen vgl. § 266 Rz 37. Unbebaute Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Um eine Überbewertung zu vermeiden, ist bei ihrer Bewertung der ggf. bestehenden Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen ein besonderes Augenmerk zu widmen. Der beizulegende Wert eines Grundstücks kann bspw. abgeleitet werden aus beobachteten Markt...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Erleichterungen

Rz. 12 Die Erleichterungen des Abs. 4 gelten nur für Einzelkaufleute i. S. d. § 241a HGB. Für Einzelkaufleute, die die Erleichterungen des § 241a HGB in Anspruch nehmen wollen, besteht mangels Buchführungspflicht auch keine Aufstellungspflicht für eine Eröffnungsbilanz bzw. einen Jahresabschluss. § 242 Abs. 4 HGB folgt somit unmittelbar den Überlegungen zur Inanspruchnahme d...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1 Eröffnungsinventur

Rz. 3 § 240 Abs. 1 HGB schreibt dem Kfm. vor, zu Beginn seines Handelsgewerbes ein Eröffnungsinventar aufzustellen; das Eröffnungsinventar ist Grundlage für die nach § 242 Abs. 1 HGB aufzustellende Eröffnungsbilanz (§ 242 Rz 3). Rz. 4 Nach dem Gesetzeswortlaut sind darin Grundstücke, Forderungen, Bargeld, sonstige VG und Schulden des Kfm. mit ihrem Wert zu verzeichnen. Der Ge...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Umweltschutzverpflichtungen

Rz. 112 Umweltschutzverpflichtungen sind Verbindlichkeitsrückstellungen. Die dortigen Grundsätze gelten analog (Rz 23 ff.). Soweit es sich um Umweltschutzverpflichtungen (z. B. Sanierungsverpflichtungen) auf privatrechtlicher Grundlage (z. B. Nachbarrecht, Deliktrecht[1], Umwelthaftungsgesetz [2]) handelt, ergeben sich keine Besonderheiten. Handelt es sich um öffentlich-recht...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.4 Schaffung von kleineren Unternehmensteilen

Rz. 207 Eine weitere Gestaltung könnte darauf zielen, die größenabhängigen Erleichterungen zu nutzen. Wie unter Rz 20 dargestellt, sind kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB und kleine KapCoGes nur verpflichtet, die Bilanz und den Anhang offenzulegen, nicht aber die GuV. Insoweit kann versucht werden, den Umfang der offenlegungspflichtigen Unterlagen zu begrenzen, um so die ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken (Abs. 2 A. II. 1.)

Rz. 38 Unter diesem Posten wird das gesamte Grundvermögen des Unt ausgewiesen, sofern es dem dauernden Geschäftsbetrieb dienen soll. Auch im Falle der gewerblichen Grundstücksvermietung zählen Grundstücke zum AV.[1] Der Gesetzgeber schreibt keinen gesonderten Ausweis in Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten vor. Dieser undifferenzierte Ausweis wird in der Literat...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Erstmaliger Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 23 Ausgeschlossen ist die Bildung einer Steuerlatenz aus dem erstmaligen Ansatz eines GoF bzw. eines passiven Unterschiedsbetrags im Konzernabschluss (§ 306 Satz 3 HGB). Da der GoF die Residualgröße der Kaufpreisallokation darstellt, führt der Ansatz passiver latenter Steuern zu einer Erhöhung des GoF, was wiederum eine zusätzliche Abgrenzung latenter Steuern bedingen wü...mehr