Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.9 Gemeiner Wert der Zusatzleistung als Untergrenze der Bewertung (§ 24 Abs 2 S 4 UmwStG)

Tz. 129q Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nicht nur die in Bsp 1 (s Tz 129o) angeführten Fälle der Einbringung gegen Mischentgelt, bei denen die "schädliche" sonstige Gegenleistung den Gesamt-(Netto-)Bw des Einbringungsgegenstands nicht überschreitet, werden (nunmehr) nach § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG beurteilt. Auch die Sachverhalte, bei denen das Zusatzentgelt höher als der stl Bw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.7 Schädliche Gegenleistung iSd § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 und S 4 UmwStG – Ermittlung

Tz. 129n Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung bei einer Einbringung gegen Mischentgelt die Grenzen des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG, ist der Antrag auf Bw-Fortführung insoweit nicht (mehr) zulässig. Vor Inkrafttreten des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG ging die FinVerw hier in jedem Fall von einer Gewinnrealisierung aus; allerdings der Höhe nach ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Einbringung durch Gesamtrechtsnachfolge (Umwandlung)

Tz. 105 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils kann im Wege der hr-lichen Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG durch Verschmelzung und Spaltung oder durch vergleichbare ausl Vorgänge erfolgen (s § 1 Abs 3 Nr 1 und 2 UmwStG; Bsp s Tz 21 ff). Da die an einer solchen Umw-Maßnahme nach inl Recht beteiligten Unternehmensträger abschließend ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.2 Erstmalige Anwendung

Tz. 129a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 27 Abs 14 UmwStG regelt die erstmalige Anwendung des § 24 Abs 2 UmwStG idF des StÄndG 2015. Hier wird – anders als in allen weiteren Bestimmungen des § 27 UmwStG – nicht auf die Anmeldung der Umw-Maßnahme zur Eintragung in das öff Reg bzw Übergang des wirtsch Eigentums an den eingebrachten WG (s § 27 Abs 1, 2, 5, 7, 11, 12 und 16 UmwStG)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 "Wahlrecht" auf Minderbewertung (Buchwert oder Zwischenwert)

Tz. 115 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Auf Antrag kann die Übernehmerin eine Bewertung zum Bw oder Zwischenwert wählen, wenn und soweit dieser niedriger als der gW der Sacheinlage (s Tz 113 iVm s § 20 UmwStG Tz 203) und soweit aus ges Gründen eine Minderbewertung nicht ausgeschlossen ist (s § 24 Abs 2 S 2 UmwStG). Buchwert Bw ist nach der Legaldefinition in § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Bestimmung über die Bewertung

Tz. 116 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die aufnehmende Pers-Ges (Übernehmerin) allein übt das (Antrags-)Wahlrecht auf Bewertung unterhalb des Regelansatzes gem § 24 Abs 2 S 1 UmwStG (gW) aus. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 24 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die Pers-Ges hat … anzusetzen …" (zur bisherigen Rechtslage schon: s Urt des BFH v 26.01.1994, BStBl II 1994, 458; v 12.1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.2 Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz bei der Wahlrechtsausübung

Tz. 119 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Frage der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil in Einbringungsfällen stellt sich nur dann, wenn die aufnehmende Pers-Ges eine OHG oder KG ist. Unabhängig davon, dass durch die Aufstellung von (rein stlichen) Erg-Bil abweichend von den Ansätzen in der H-Bil jeder stliche Bewertungsansatz möglich ist, stellen die Bewertungsregeln des §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.4 Bilanzansatz auch bei Buchwertfortführung?

Tz. 121 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Erfolgt für die Einbringung gem § 24 Abs 1 UmwStG eine Bewertung zum gW oder einem Zwischenwert (§ 24 Abs 2 S 1 UmwStG oder auf Antrag gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG), hat die aufnehmende Pers-Ges die eingebrachten WG dementspr in einer St-Bil auszuweisen (s Tz 125). Der Einbringende, der bisher seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG (Einnahmen-Übers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.6 Wertansatz durch Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Tz. 125 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Umsetzung des beantragten Bewertungsansatzes erfolgt in der Einbringungs- oder Eröffnungsbil der aufnehmenden Pers-Ges durch eine Aktivierung oder Passivierung der WG in der Gesamthandsbil einschl der positiven wie auch negativen Erg-Bil der Gesellschafter für die in das Gesellschaftsvermögen der Übernehmerin eingebrachten WG. Dies gilt...mehr

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FF 06/2026, Kein Anspruch a... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Herausgabe eines Pkw Audio A5 Cabriolet. [2] Die Beteiligten haben am 22.2.2022 auf den I [Inselgruppe] geheiratet. Spätestens seit Mai 2024 leben sie dauerhaft getrennt; das Scheidungsverfahren ist anhängig. [3] Am 17.12.2021 kaufte der Antragsgegner beim A. Ingolstadt den streitgegenständlichen Pkw für die Fa.A., deren Inhaber e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besitz-Einzelunternehmen

Rn. 362 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei einem Besitz-Einzelunternehmen handelt es sich auch hinsichtlich der Überlassung nicht wesentlicher Betriebsgrundlagen stets um notwendiges BV, wenn dieses den Betrieb der Betriebsgesellschaft zumindest fördert (so auch BFH v 20.04.2005, BFH/NV 2005, 1774). Gegenstand des Urt v 20.04.2005, aaO, war eine Einzel-Besitzunternehmerin, die n...mehr

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Personengesellschaft, Eintr... / 4 Wahlrecht zwischen Buchwert und gemeinem Wert

§ 24 UmwStG regelt die Fälle, in denen ein Betrieb oder Teilbetrieb in eine Personengesellschaft eingebracht wird. § 24 UmwStG beinhaltet ein Wahlrecht, sodass stille Reserven bei der Einbringung unter bestimmten Voraussetzungen nicht aufdeckt werden müssen. § 24 Abs. 2 UmwStG bietet die folgenden Möglichkeiten: Die Personengesellschaft setzt das eingebrachte Betriebsvermögen...mehr

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Anschaffungskosten, Besonde... / 5 Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen: So entscheiden Sie richtig

Bereits mit der Absicht, ein unbebautes oder bebautes Grundstück zu erwerben, muss der Unternehmer eine Zuordnungsentscheidung treffen. Ist der Unternehmer verpflichtet, monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einzureichen, kann er bereits über die geltend gemachte Vorsteuer aus dem Erwerb des Grundstücks gegenüber dem Finanzamt seine Zuordnu...mehr

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Personengesellschaft, Eintr... / 5.3 Eintritt in eine Personengesellschaft gegen Zuzahlung in das Privatvermögen

Entsteht eine Personengesellschaft in der Form, dass ein Gesellschafter ein Einzelunternehmen einbringt und der andere Gesellschafter eine Zuzahlung in das Privatvermögen des Anderen leistet, ist § 24 UmwStG nur teilweise anwendbar. D. h., das Wahlrecht, den Buchwert anzusetzen, gilt nur insoweit, als der Unternehmer sein Unternehmen "auf eigene Rechnung" einbringt. Soweit d...mehr

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Personengesellschaft, Eintr... / 3.2 Entstehung einer Personengesellschaft durch Einbringung

Ein gesamter Betrieb wird eingebracht, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in die aufnehmende Personengesellschaft übernommen werden. Hierbei kommt es auf den Zeitraum an, in dem die Einbringung erfolgt. Unschädlich für die Anwendung des § 24 UmwStG ist es, wenn ein Grundstück, das bisher im Einzelunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage war, vor der Einbringung u...mehr

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Personengesellschaft, Eintr... / 5 Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Tritt ein neuer Gesellschafter in eine bestehende Personengesellschaft ein, kann dies auf unterschiedliche Art und Weise geschehen:mehr

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Personengesellschaft, Eintr... / 3.1 Welche Gesellschaftsform für die Zusammenarbeit mehrerer Personen gewählt werden kann

Wer zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen seine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben will, hat die Wahl. Er kann sich für eine Kapitalgesellschaft oder für eine Personengesellschaft entscheiden. Die Personengesellschaft bietet insbesondere den Vorteil, dass sie in der Handhabung einfacher ist als eine Kapitalgesellschaft. Kleine und mittlere Betriebe...mehr

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Personengesellschaft, Eintr... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Tritt ein Gesellschafter in eine Personengesellschaft ein, geht ein Anteil am Betriebsvermögen von den ...mehr

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Personengesellschaft, Eintr... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Aufnahme eines neuen Gesellschafters – Einbringung zum Buchwert ohne stille Reserven

Eine Personengesellschaft, die aus den Gesellschaftern A und B besteht, weist zum 31.12.01 folgende Bilanz aus: Die Personengesellschaft nimmt zum 1.1.02 den neuen Gesellschafter C auf....mehr

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Anschaffungskosten, Besonde... / 4.1 Aufteilung Gebäude: Jeder unterschiedlich genutzte Gebäudeteil ist ein besonderes Wirtschaftsgut

Wird das Gebäude in unterschiedlicher Art und Weise genutzt, ist jeder unterschiedlich genutzte Gebäudeteil ein besonderes Wirtschaftsgut. Ein Gebäude kann maximal 4 verschiedenen Nutzungsarten unterliegen. Es kann zum Teil fremdbetrieblich, zum Teil eigenbetrieblich, zum Teil zu fremden Wohnzwecken und zum Teil zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Jede Nutzungsart führt d...mehr

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Anschaffungskosten, Besonde... / 8.1 Erwerb mit Abbruchabsicht

Wird ein Gebäude oder auch Gebäudeteil abgerissen, sind für steuerrechtliche Zwecke 4 Fälle zu unterscheiden: der Steuerpflichtige hat das Gebäude auf einem ihm gehörenden Grundstück errichtet, der Steuerpflichtige hat das Gebäude in der Absicht erworben, es als Gebäude zu nutzen (Erwerb ohne Abbruchabsicht), der Steuerpflichtige hat das Gebäude zum Zweck des Abbruchs erworben ...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 6.3 Lösung

I als natürliche Person ist zwar unternehmerfähig, im vorliegenden Fall aber nicht als Unternehmer tätig, da er offensichtlich nur Anteile an der Invest-AG hält. Das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften ist keine wirtschaftliche (unternehmerische) Betätigung.[1] Die Invest-AG ist als juristische Person des privaten Rechts unternehmerfähig und hier auch – zumindest teilw...mehr

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Personengesellschaft, Eintr... / 5.2.2 Einbringung zum Buchwert bei stillen Reserven

Wenn ein neuer Gesellschafter in eine Personengesellschaft eintritt, richtet sich die Zahlung bzw. die Einlage des neuen Gesellschafters i. d. R. nicht nach dem Buchwert, sondern nach dem tatsächlichen Wert des Gesamtvermögens der Personengesellschaft. Es ist davon auszugehen, dass die bisherigen Gesellschafter dem eintretenden Gesellschafter nichts schenken werden. Bewusste...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.1 Betriebliche bzw. berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung, die steuerlich anzuerkennen ist, liegt vor, wenn der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer an seinem Tätigkeitsort eine Zweitwohnung hat, um seine Betriebs- oder Arbeitsstätte schneller erreichen zu können und eine Hauptwohnung, die den Lebensmittelpunkt darstellt. Hiernach kommen für Unternehmer für die Begründung der doppelten Haushaltsführung regelmäß...mehr

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Personengesellschaft, Eintr... / 5.2.3 Einbringung zum gemeinen Wert – Aufdeckung der stillen Reserven

Wenn von dem Wahlrecht des § 24 UmwStG kein Gebrauch gemacht wird, ist das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem gemeinen Wert in der Bilanz auszuweisen. Dadurch werden stillen Reserven aufgedeckt, die versteuert werden müssen. Bei Pensionsrückstellungen richtet sich die Bewertung für steuerliche Zwecke nach § 6 a EStG. Wird der gemeine Wert angesetzt, führt die Aufdeckung d...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5 Aufwendungen für Fahrten zwischen dem eigenen Hausstand und dem Beschäftigungsort: nur eine Fahrt pro Woche abzugsfähig

Bei einer doppelten Haushaltsführung ist nur eine Fahrt pro Woche beruflich bzw. betrieblich veranlasst. Für eine tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt pro Woche können 0,30 EUR je Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig Für die Jahre 2021 bis 2026 kann eine erhöhte Entfernungspauschale wie folgt geltend gemacht werden: Die ersten 20 km mit je 0,3...mehr

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Anschaffungskosten, Besonde... / 4.3 Unterscheidung selbstständiger und unselbstständiger Gebäudeteile

Neben den verschiedenen Möglichkeiten der Nutzung einzelner Gebäudeteile, ist auch zwischen selbstständigen und unselbstständigen Gebäudeteile zu unterscheiden. Die Unterscheidung ist notwendig, weil davon die Art der Abschreibung abhängt. Stellt ein Wirtschaftsgut ein unselbstständiges Wirtschaftsgut zum Gebäude dar, wird es über die Laufzeit des Gebäudes abgeschrieben und ...mehr

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Personengesellschaft, Eintr... / 5.2.1 Einbringung zum Buchwert (Buchwert = gemeiner Wert)

Die Situation ist dann einfach, wenn der Buchwert mit dem tatsächlichen Wert übereinstimmt und kein Firmenwert vorhanden ist. Durch die Einzahlung eines entsprechenden Kapitalanteils gehen die Anteile auf den neuen Gesellschafter über. Es werden keine Gewinne realisiert. Es liegt somit keine Situation i. S. d. § 24 UmwStG vor. Ein neuer Gesellschafter kann also in die Persone...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / aa) Die einzelnen Fälle

Rz. 176 Aus § 17 Abs. 1 S. 2 BNotO ergibt sich, dass der Notar von der Kostenerhebung bei unrichtiger Sachbehandlung absehen darf. Die Kostenprüfung dient deshalb auch dazu festzustellen, ob der Notar § 21 GNotKG richtig angewandt hat. Eine unrichtige Sachbehandlung des Notars im Sinne von § 21 Abs. 1 S. 1 GNotKG liegt nur vor[164]mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2.3 Definition des Betriebsvermögens

Bewertungsgegenstand nach § 2 Abs. 1 BewG ist grundsätzlich die sog. wirtschaftliche Einheit. Da es an einer präzisen gesetzlichen Abgrenzung des Begriffs der wirtschaftlichen Einheit fehlt, kann eine Abgrenzung nur über die Umschreibung des § 2 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BewG erfolgen. Hierbei ist insbesondere auf die Verkehrsanschauung abzustellen. Zu berücksichtigen sind au...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2 Allgemeine Bewertung des Betriebsvermögens und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Bei der Bewertung des Betriebsvermögens (gewerbliche Einzelunternehmen, Freiberuflerpraxen, Beteiligungen an Personengesellschaften) wie auch bei Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ist als steuerlicher Wert der gemeine Wert i. S. d. § 9 BewG anzusetzen. Dieser Wert soll nach § 11 Abs. 2 BewG – soweit kein Börsenkurs gegeben ist – wie folgt ermittelt werden: Vorrangig soll ...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2.1 Regelungen zur Feststellung der Werte des Betriebsvermögens und Anteilen an Kapitalgesellschaften

Der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (bei Personengesellschaften) wird grundsätzlich nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG gesondert festgestellt. Gleiches gilt nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG für Anteile an Kapitalgesellschaften nach § 11 Abs. 2 BewG. Von dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt ist aber nicht nur der Wert gesondert festzuste...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / Zusammenfassung

Überblick Wird Betriebsvermögen (Einzelunternehmen oder Anteile an einer Personengesellschaft) vererbt oder verschenkt, unterliegt der Vorgang der Erbschaftsteuer. Um den Vorgang der Erbschaftsteuer unterwerfen zu können, muss ein Wert für das Betriebsvermögen festgestellt werden. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist jeder Vermögensgegenstand grundsätzlich mit...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.4 Separat zu bewertende Vermögenspositionen

In die Wertermittlung des vereinfachten Ertragswertverfahrens sind bestimmte Vermögensteile und damit zusammenhängende Schulden nicht mit einzubeziehen, wenn sie aus dem zu bewertenden Unternehmen herausgelöst werden können, ohne die eigentliche Unternehmertätigkeit zu beeinträchtigen[1] – nicht betriebsnotwendiges Vermögen. Diese Vermögens- und Schuldpositionen werden mit i...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3 Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Der Gesetzgeber hatte 2009 erstmalig ein vereinfachtes Ertragswertverfahren in § 199 bis § 203 BewG vorgesehen, auf das ausdrücklich in § 11 Abs. 2 BewG hingewiesen wird. Darüber hinaus wird auch noch einmal ausdrücklich in § 199 Abs. 1 und Abs. 2 BewG der Anwendungsbereich dieses vereinfachten Ertragswertverfahrens bestätigt. Danach kann dieses Verfahren in den folgenden Fä...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 1 Grundlagen der Bewertung

Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften gingen nach den bis zum 31.12.2008 geltenden Bewertungsvorschriften mit systematisch völlig unterschiedlichen Werten in die Besteuerungsgrundlage bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ein. Bei börsennotierten Kapitalgesellschaften wurde der idealtypische gemeine Wert – der Börsenkurs – angesetzt. Bei Einzelunternehmen und...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung des Betriebsvermögens

Zusammenfassung Überblick Wird Betriebsvermögen (Einzelunternehmen oder Anteile an einer Personengesellschaft) vererbt oder verschenkt, unterliegt der Vorgang der Erbschaftsteuer. Um den Vorgang der Erbschaftsteuer unterwerfen zu können, muss ein Wert für das Betriebsvermögen festgestellt werden. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist jeder Vermögensgegenstand gr...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2.2 Allgemeine Regelungen über die Wertverhältnisse

Der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 11 Abs. 2 BewG ist immer unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag festzustellen, sog. Anteilswert. Dabei ist der Anteilswert nach den in § 11 Abs. 2 BewG getroffenen Bewertungsvorschriften zu ermitteln.[1] Entsprechendes gilt für den Wert des Betriebsvermögens (g...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2.2 Gemeiner Wert nach allgemeinen Bewertungsverfahren

Liegt kein Verkaufspreis vor, aus dem der gemeine Wert abzuleiten ist, ist der Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln. Dabei ist die Methode anzuwenden, die ein Erwerber der Bemessung des Kaufpreises zugrunde legen...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.4 Der Mindestwert

Unabhängig vom individuellen Bewertungsverfahren – soweit der Wert im vereinfachten Ertragswertverfahren oder einem anderen anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt worden ist – ist noch eine Untergrenze bei der Bewertung zu berücksichtigen: Mindestens ist die Summe der gemeinen Werte der Einzelwirtschaftsgüter und der sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der Schulden und so...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2.1 Bruttomethode

Wird das eingebrachte Betriebsvermögen in der steuerlichen Gesamthandsbilanz einer Personengesellschaft ohne Ergänzungsbilanzen mit dem gemeinen Wert angesetzt, führt dies beim Einbringenden und – soweit deren Kapitalkonten mitaufgestockt werden – bei den Altgesellschaftern zu einem Einbringungs-/Veräußerungsgewinn nach § 24 Abs. 3 UmwStG. Um dies zu vermeiden, sieht die sog...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4 Aufteilung des gemeinen Werts von Anteilen an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

In § 97 Abs. 1a BewG ist ein modifiziertes Verfahren zur Aufteilung des gemeinen Werts des Anteils an einer Personengesellschaft geregelt. Der festgestellte gemeine Wert wird in der Form aufgeteilt, dass dem Gesellschafter das jeweilige Kapitalkonto aus der Gesamthandsbilanz vorab zuzurechnen ist. Die Differenz zwischen der Summe der Kapitalkonten und dem festgestellten geme...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2. Die allgemeinen Bewertungsvorschriften

Nach § 12 Abs. 1 ErbStG ist grundsätzlich der erste Teil des Bewertungsgesetzes (§ 1 – § 16 BewG) anzuwenden, wenn eine Bewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer vorzunehmen ist. Dies gilt aber dann nicht, wenn ausdrücklich eine andere Bewertungsvorschrift vorgeschrieben ist. Praxis-Tipp § 12 ErbStG als Überleitungsvorschrift zu den Bewertungsvorschriften des BewG Bei E...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2 Grundsätze der Wertfeststellung

2.1 Regelungen zur Feststellung der Werte des Betriebsvermögens und Anteilen an Kapitalgesellschaften Der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (bei Personengesellschaften) wird grundsätzlich nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG gesondert festgestellt. Gleiches gilt nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG für Anteile an Kapitalgesellschaften nach § 11 Abs...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3 Die Bewertung

3.1 Sonderfall: Der Börsenkurs Ein Sonderfall der Bewertung liegt vor, wenn Anteile an einer Kapitalgesellschaft bewertet werden müssen, die an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt[1] zugelassen sind. In diesen Fällen ist der am Stichtag für dieses Wertpapier im regulierten Markt niedrigste notierte Kurs anzusetzen.[2] Wenn kein Kurs zum Bewertungsstichtag fe...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 4. Die Bewertungsvorschriften nach § 12 ErbStG

Bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer ist die Bereicherung des Erwerbers Grundlage der Besteuerung. Bei der Schenkung ist dies der Reinwert des Erwerbs. Beim Erwerb von Todes wegen ist der Wert des gesamten Vermögensanfalls abzüglich des Werts der abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten zu ermitteln.[1] Beide Werte sind nach § 12 ErbStG zu bestimmen. Die Vorschrift des § 12 ErbS...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.3 Kapitalisierungsfaktor

Weiterer Kernpunkt des vereinfachten Ertragswertverfahrens ist der Kapitalisierungszinssatz, der bei Ermittlung des Ertragswerts angesetzt wird. Während bei Einführung des vereinfachten Ertragswertverfahrens ein jährlich festzulegender Kapitalisierungszinssatz ausgehend von der langfristigen Rendite für längerfristige öffentliche Anleihen zzgl. eines Risikozuschlags von 4,5 ...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.1 Wahlrecht

Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil in eine Personengesellschaft eingebracht und wird der Einbringende dadurch Mitunternehmer der Gesellschaft, hat die aufnehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter mit dem gemeinen Wert anzusetzen.[1] Abweichend davon kann unter bestimmte...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2.1 Ableitung aus Verkäufen

Die Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen wird in der Praxis ohne größere Probleme ablaufen. Allerdings wird es der Ausnahmefall sein, da solche Vermögenswerte im Regelfall selten Gegenstand entgeltlicher Erwerbsvorgänge sein werden. Der Verkauf muss nach der ausdrücklichen Regelung des § 11 Abs. 2 BewG weniger als ein Jahr zurückliegen. Verkäufe, die erst nach dem Best...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.1 Ausgangsbasis: Nachhaltig erzielbarer Jahresertrag

Ausgangsgröße für die Bewertung ist der nachhaltig zu erzielende Jahresertrag. Dabei soll der in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Durchschnittsertrag die Beurteilungsgrundlage bilden. Grundsätzlich sind dafür die letzten 3 vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre heranzuziehen. Allerdings kann in begründeten Ausnahmefällen nach § 201 Abs. 2 Satz 2 BewG ...mehr