Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.2 Bestellung durch den Gesamtbetriebsrat oder den Konzernbetriebsrat

Rz. 21 Gem. § 63 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 3 Satz 1 BetrVG kann der Wahlvorstand, wenn der Betriebsrat untätig bleibt, vom Gesamtbetriebsrat oder, wenn ein solcher nicht besteht, vom Konzernbetriebsrat bestellt werden. Allerdings ist Voraussetzung für das Bestellungsrecht dieser Gremien, dass 6 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der amtierenden JAV noch kein Wahlvorstand bestell...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Auszubildende

Rz. 6 Wahlberechtigt sind darüber hinaus alle im Betrieb zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Darauf, ob sie das 25. Lebensjahr vollendet haben oder nicht, kommt es seit Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vom 14.6.2021 (s. o. § 1, Rz. 1) nicht mehr an. Auch derjenige, der das 25. Lebensjahr bereits vollendet hat, bleibt sowohl wahlberechtigt als auch w...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Dauer der Betriebszugehörigkeit

Rz. 12 Während gem. § 8 Abs. 1 BetrVG in den Betriebsrat nur gewählt werden kann, wer eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten aufzuweisen hat, besteht eine solche Beschränkung für die Wählbarkeit in die JAV nicht. Damit kann auch derjenige Arbeitnehmer, der jünger als 25 Jahre und erst am Tag der Wahl in den Betrieb eingetreten ist, in die JAV gewählt werden.[1] ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.3 Korrekturen nach Einspruch

Rz. 52 Gegen die Richtigkeit der Wählerliste kann gem. §§ 38 i. V. m. 4 Abs. 1 WO BetrVG 2001 vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich Einspruch eingelegt werden. Die Wählerliste ist unrichtig, wenn nicht wahlberechtigte Arbeitnehmer aufgeführt sind oder wahlberechtigte Arbeitnehmer fehlen. Sie ist ferner unrichtig, wenn Arbeitn...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4.2 Ausschluss infolge Mitgliedschaft im Betriebsrat

Rz. 15 Gem. § 61 Abs. 2 Satz 2 BetrVG ist in die JAV nicht wählbar, wer bereits Mitglied des Betriebsrats ist. Dieses Verbot der Doppelmitgliedschaft gilt nur für Betriebsratsmitglieder, nicht für Ersatzmitglieder des Betriebsrats. Letztere sind in die JAV wählbar, allerdings nur, solange sie nicht für ein verhindertes oder ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied in den Betrieb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.5.2 Zeitpunkt, Ort, Verdienstausfall

Rz. 104 Gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG findet auch im vereinfachten Verfahren die Wahlversammlung grundsätzlich während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert. Ausschlaggebend ist nicht die individuelle Arbeitszeit der einzelnen Arbeitnehmer, sondern die betriebliche Arbeitszeit. Kein Arbeitnehmer kann verlangen,...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 20 Das Arbeitsgericht hat im Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG zu entscheiden, wenn Meinungsverschiedenheiten darüber bestehen, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung einer eigenen Sprechstunde der JAV erfüllt sind. Gleiches gilt für Streitigkeiten über das Recht des Betriebsratsvorsitzenden bzw. eines beauftragten Betriebsratsmitglieds zur Teilnahme an den...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Einberufung auf Antrag

Rz. 53 Sowohl der Arbeitgeber als auch ein Viertel der JAV können gem. § 29 Abs. 3 BetrVG die Einberufung einer Sitzung beantragen. Der Vorsitzende der JAV ist verpflichtet, einem solchen Antrag stattzugeben und den beantragten Gegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Nach herrschender Meinung hat der BR kein die JAV bindendes Recht, die Einberufung einer Sitzung zu beantr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6.2.3 Wahlniederschrift

Rz. 80 Die Wahlniederschrift ist die schriftliche Feststellung des Wahlergebnisses. Der Inhalt ergibt sich aus §§ 39 Abs. 2 i. V. m. 16 Abs. 1 WO BetrVG 2001. Danach sind festzustellen: die Gesamtzahl der abgegebenen Wahlumschläge und die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen; die jeder Liste zugefallenen Stimmenzahlen; die berechneten Höchstzahlen; die Verteilung der berechnete...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.2 Kosten

Rz. 113 Die Kosten der Wahl hat der Arbeitgeber zu tragen. Er ist nicht berechtigt, das Arbeitsentgelt zu mindern, wenn die Arbeitnehmer zur Ausübung des Wahlrechts oder zur Betätigung im Wahlvorstand ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen können (§ 63 Abs. 2 i. V. m. § 20 Abs. 3 Satz 2 BetrVG). Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören auch sol...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Zeitpunkt der Bestellung

Rz. 16 Gem. § 63 Abs. 2 BetrVG ist der Wahlvorstand spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der JAV vom Betriebsrat zu bestellen. Geschieht dies nicht, greift die Regelung des § 63 Abs. 3 BetrVG. Danach kann, wenn der Betriebsrat den Wahlvorstand nicht bestellt, der Gesamtbetriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat den Wahlvorstand bestellen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Allgemeines

Rz. 86 Gem. § 63 Abs. 4 in der Fassung, die diese Regelung durch Art. 1 Nr. 12 a) BRModG erhalten hat, ist in Betrieben mit 5 – 100 (bisher: 5 – 50) der gem. § 61 zur JAV Wahlberechtigten die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren gem. § 14a BetrVG durchzuführen. Der Gesetzgeber wollte damit erreichen, dass die Bildung einer Interessenvertretung für die jugendlichen und zu ihre...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.5 Rechtliche Stellung der Mitglieder des Wahlvorstands

Rz. 32 Das Amt des Wahlvorstands ist ein Ehrenamt und damit unentgeltlich zu führen. Während ihrer Tätigkeit behalten die betriebsangehörigen Mitglieder des Wahlvorstands ihren Anspruch auf das volle Arbeitsentgelt, auch, wenn sie ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen können. Sie sind so zu stellen, wie sie gestanden hätten, wenn sie d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Voraussetzung

Rz. 11 Voraussetzung für die Anwendung des § 62 Abs. 3 ist, dass es unter den in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmern eines Betriebs ein Geschlecht gibt, das in der Minderheit ist. Ist die Zahl der jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Männer und Frauen gleich, ist der Minderheitenschutz nicht einschlägig. Maßgeblich ist die Zahl der tatsächlich beschäftigt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Wählbarkeit

Rz. 8 Für die Wählbarkeit in die JAV müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Zugehörigkeit zum Betrieb 25. Lebensjahr noch nicht vollendet oder zur Berufsausbildung beschäftigt und kein Verlust der Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, infolge strafrechtlicher Verurteilung und keine Mitgliedschaft im Betriebsrat und Eintragung in die Wählerliste, soweit der...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.6.2.2 Entscheidung des BR

Rz. 39 Über die Teilnahme eines Mitglieds der JAV hat der BR, nicht die JAV selbst zu entscheiden. Allerdings muss der BR die JAV bei seiner Entscheidung gem. § 67 Abs. 2 BetrVG [1] mit vollem Stimmrecht beteiligen.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Informationspflicht des Betriebsrats

Rz. 29 § 67 Abs. 2 Satz 2 BetrVG regelt, dass der BR dann, wenn er sich von sich aus mit einer Angelegenheit befassen will, die besonders Jugendliche und Auszubildende betrifft, diese zuvor der JAV zur Beratung zuleiten soll. I. d. R. geschieht dies durch den Vorsitzenden des BR, der dies im Rahmen der ordnungsgemäßen Vorbereitung der Sitzung zu veranlassen hat. Dadurch soll...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 51 § 65 Abs. 2 BetrVG gibt der JAV das Recht, eigene Sitzungen durchzuführen, und zwar nach Verständigung mit dem BR. Nicht erforderlich ist, dass der BR den Sitzungen zustimmt, die JAV hat ihn lediglich über die Sitzung vorab zu verständigen. Zweck der Regelung ist es, dem BR als dem maßgebenden betriebsverfassungsrechtlichen Organ Kenntnis von den Sitzungen der JAV zu ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.2 Inhalt

Rz. 51 Die Liste der nach § 61 BetrVG Wahlberechtigten ist getrennt nach Geschlechtern aufzustellen (§§ 38 i. V. m. 2 Abs. 1 Satz 1 WO BetrVG 2001). Auch, wenn das dritte Geschlecht nach herrschender Auffassung nicht unter "Geschlecht in der Minderheit" fällt[1] ist eine Person des dritten Geschlechts, die kandidiert, in der Wählerliste entsprechend auszuweisen. Dies gilt al...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3.3 Amtsdauer, Amtsniederlegung, Abberufung

Rz. 24 Grundsätzlich werden der Vorsitzende und seine Stellvertreter für die gesamte Wahlperiode der JAV, also für 2 Jahre, gewählt. Es ist jedoch zulässig, dass die JAV eine kürzere Amtsdauer beschließt. Rz. 25 Sowohl der Vorsitzende als auch seine Stellvertreter können das Amt jederzeit niederlegen. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende eindeutige und nicht widerrufbar...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Zuständigkeit der Sprechstunde

Rz. 8 Die Sprechstunde der JAV ist ausschließlich zuständig für Jugendliche und Auszubildende, nicht aber für sonstige Arbeitnehmer des Betriebs, die nicht zum Kreis der in § 60 BetrVG Genannten gehören. Die Jugendlichen und Auszubildenden können ihre Anliegen und Wünsche allerdings nicht nur in der Sprechstunde der JAV vorbringen, sondern auch in der Sprechstunde des Betrie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 56 Gem. § 65 Abs. 2 Satz 2 BetrVG haben der BR-Vorsitzende oder ein anderes beauftragtes BR-Mitglied das Recht, an allen Sitzungen der JAV teilzunehmen. Zum einen soll dadurch sichergestellt sein, dass der BR über die Belange und Probleme der JAV informiert wird, zum anderen, dass er die JAV in allen sich ihr stellenden Fragen sachkundig beraten kann. Der BR-Vorsitzende b...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Betriebszugehörigkeit

Rz. 4 Um eine JAV zu wählen, müssen mindestens 5 Jugendliche unter 18 Jahren oder Auszubildende in einem Betrieb beschäftigt sein. Der Begriff "Betrieb" ist in demselben Sinne zu verstehen wie bei der Bildung des Betriebsrats. Auf die Kommentierung zu §§ 1 und 4 BetrVG, wird verwiesen. Anders als beim Betriebsrat kommt es jedoch für die JAV auf die Dauer der Betriebszugehörig...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Aufgaben

Rz. 15 Aufgabe der JAV ist es, die besonderen Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer und der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sowohl gegenüber dem Betriebsrat als auch – gemeinsam mit dem Betriebsrat – gegenüber dem Arbeitgeber wahrzunehmen.[1] Sie kann sich aller Angelegenheiten annehmen, die für die jugendlichen und zur Ausbildung Beschäftigten des Betriebs von Be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Erneute Beschlussfassung

Rz. 13 Nach Ablauf der Wochenfrist hat der BR erneut über die Angelegenheit zu beschließen, und zwar darüber, ob der alte Beschluss aufgehoben, abgeändert oder aufrechterhalten werden soll. Mithin ist Gegenstand der Beschlussfassung nicht der ursprüngliche Antrag, sondern der angegriffene Beschluss.[1] Durch die erneute Beschlussfassung wird das Aussetzungsverfahren abgeschl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 In § 65 Abs. 1 und 2 sind Organisation und Geschäftsführung der JAV geregelt. Gem. Abs. 1 sind eine Reihe von Vorschriften des BetrVG, die für den BR gelten, entsprechend anzuwenden. Nach Abs. 2 hat die JAV das Recht, eigene Sitzungen abzuhalten, allerdings nur in Abstimmung mit dem BR. Rz. 2 Die Regelung ist durch das BetrVerf-ReformG 2001 geändert worden. Insbesondere...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Vorschrift, die durch das BetrVerf-ReformG 2001 ebenso wie durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz geändert worden ist, regelt die Grundsätze der Wahl zur JAV sowie der Bestellung und Aufgaben des Wahlvorstandes. Ergänzt wird sie durch §§ 38 ff. WO BetrVG 2001. Die Regelung ist zwingendes Recht; sie kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Vereinfachtes Wahlverfahren kraft Gesetzes

Rz. 87 Die Wahl hat stets im vereinfachten Wahlverfahren stattzufinden in Betrieben mit 5 – 100 der zur JAV wahlberechtigten Arbeitnehmer (s. o. Rz. 86). Rz. 88 Gem. § 14a Abs. 3 BetrVG findet – anders als im regulären Wahlverfahren – zwingend nur eine Wahlversammlung statt, auf der die JAV gewählt wird. Bei dieser Wahl gelten die allgemeinen Wahlgrundsätze[1], die Wahl finde...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 17 Über Streitigkeiten betreffend die Bildung einer JAV sowie ihre Zuständigkeit haben gem. § 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren zu entscheiden. Dies gilt auch für Streitigkeiten zwischen JAV und Betriebsrat, z. B. über die Beteiligungsrechte gem. § 67 BetrVG. Bei der JAV handelt es sich in derartigen Verfahren um eine nach § 10 Halbsatz ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.7.3 Geltendmachung von Ansprüchen

Rz. 44 Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Erstattung von Kosten und Aufwendungen gegenüber dem Arbeitgeber ist im Streitfall nicht Sache der JAV, sondern des BR. Dieser muss zuvor einen entsprechenden Beschluss fassen.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Überwiegende Betroffenheit

Rz. 17 Eine "überwiegende Betroffenheit" der jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten ist dann gegeben, wenn zahlenmäßig mehr jugendliche und auszubildende Arbeitnehmer von einem Beschluss betroffen werden als andere Arbeitnehmer. "Überwiegend" ist also rein quantitativ zu verstehen. Rz. 18 Darüber hinaus muss der zu fassende Beschluss einen kollektiven Charak...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Fortbestand der Mitgliedschaft

Rz. 10 § 64 Abs. 3 regelt, dass ein Mitglied der JAV, das im Laufe der Amtszeit sein 25. Lebensjahr vollendet, nicht wegen Verlustes der Wählbarkeit aus der JAV ausscheiden muss. Es bleibt vielmehr bis zum Ende der Amtszeit im Amt. Gleiches gilt aufgrund der Ergänzung des § 64 Abs. 3 durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz jetzt auch für den Fall der Beendigung der Beruf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 § 67 Abs. 2 BetrVG gewährt den Mitgliedern der JAV dann ein Stimmrecht im BR, wenn die von ihm zu fassenden Beschlüsse "überwiegend" jugendliche oder zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte betreffen. Dies gilt auch dann, wenn die JAV mehr Mitglieder hat als der BR.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.4.2.2 Einreichung der Wahlvorschläge und Prüfung

Rz. 100 Für das vereinfachte Wahlverfahren enthält die Wahlordnung eine andere, kürzere Einreichungsfrist als für das reguläre Verfahren. Während im regulären Verfahren die Wahlvorschläge vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen sind, reicht es im vereinfachten Verfahren aus, wenn die Wahlvorschläge beim Wahlvorstand bis 1 Woch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Stimmenbewertung

Rz. 21 Nur, soweit es darum geht festzustellen, ob ein Beschluss des BR bzw. eines Ausschusses die erforderliche Mehrheit bekommen hat, sind die Stimmen der JAV zu berücksichtigen. Für die Frage, ob der BR bzw. der Ausschuss beschlussfähig war, kommt es auf die Stimmen der JAV nicht an. Sind die Voraussetzungen für die Stimmberechtigung der JAV im Betriebsrat gem. § 67 Abs. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Folgen

Rz. 26 Sind alle Voraussetzungen erfüllt, muss der BR-Vorsitzende den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung der nächsten BR-Sitzung setzen. Diese Verpflichtung besteht allerdings nur, sofern der Antrag so rechtzeitig bei ihm eingeht, dass seine Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten Sitzung noch möglich und zumutbar ist. Ist dies nicht der Fall, ist der Ber...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Verfahren

2.1 Aussetzungsantrag Rz. 3 Voraussetzung für die Aussetzung eines BR-Beschlusses ist ein entsprechender Antrag. Antragsberechtigt ist die JAV. Rz. 4 Dem Aussetzungsantrag der JAV vorausgehen muss ein entsprechender Beschluss dieses Gremiums, einen Aussetzungsantrag zu stellen. Dieser Beschluss muss mit absoluter Mehrheit der Stimmen der JAV gefasst werden.[1] Rz. 5 Im Aussetzu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Das Wahlausschreiben

4.3.1 Allgemeines Rz. 45 Der Wahlvorstand muss das Wahlausschreiben spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe erlassen. Dieses Wahlausschreiben muss vom Vorsitzenden des Wahlvorstands und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Wahlvorstands unterschrieben sein (§§ 38 i. V. m. 3 Abs. 1 Satz 1 WO BetrVG 2001). Mit dem Erlass des Wahlausschreib...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 45 Der Wahlvorstand muss das Wahlausschreiben spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe erlassen. Dieses Wahlausschreiben muss vom Vorsitzenden des Wahlvorstands und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Wahlvorstands unterschrieben sein (§§ 38 i. V. m. 3 Abs. 1 Satz 1 WO BetrVG 2001). Mit dem Erlass des Wahlausschreibens gilt die Wahl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Arbeitnehmer unter 18 Jahren

Rz. 3 Nach § 61 Abs. 1 i. V. m. § 60 BetrVG sind alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren (aktiv) wahlberechtigt. Entscheidend ist das Alter am Tag der Wahl, bei einer sich über mehrere Tage hinziehenden Wahl kommt es auf das Alter am letzten Wahltag an. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer A vollendet am 10.10.2024 sein 18. Lebensjahr. Die Wahl zur JAV findet am 10.10.2024 sta...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6.2.1 Stimmabgabe

Rz. 73 Stehen mehrere Vorschlagslisten zur Auswahl, kann der Wähler seine Stimme nur für eine der als gültig anerkannten Listen abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln. Umschläge, in die die Stimmzettel eingelegt werden, sind, wie sich aus der aktuellen Fassung des § 11 Abs. 1 Satz 2 WO BetrV 2001 ergibt, nicht mehr erforderlich. § 11 ist durch die Ver...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Gem. § 62 Abs. 3 muss das bei den Jugendlichen und Auszubildenden in der Minderheit befindliche Geschlecht seinem zahlenmäßigen Verhältnis entsprechend in der JAV repräsentiert sein. Diese Regelung, die durch das BetrVerf-ReformG 2001 vom 23.7.2001[1] eingeführt worden ist, entspricht der Regelung in § 15 Abs. 2 BetrVG und ist im Gegensatz zu der bis dahin geltenden Re...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.2 Wahlausschreiben

Rz. 94 Besondere Bedeutung kommt im vereinfachten Verfahren dem Erlass des Wahlausschreibens zu. Mit ihm gilt die Wahl der JAV als eingeleitet. Aufgrund der Verkürzung der Fristen gem. § 63 Abs. 4 ist der Zeitdruck im vereinfachten Verfahren viel höher als im regulären Verfahren. Das Wahlausschreiben ist vom Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.4.2.3 Antrag auf nachträgliche schriftliche Stimmabgabe

Rz. 101 Im vereinfachten Wahlverfahren findet zwingend – anders als im regulären Wahlverfahren – nur eine Wahlversammlung statt. Es kann daher sein, dass einzelne wahlberechtigte Arbeitnehmer an der Teilnahme an dieser Wahlversammlung verhindert sind. Um zu gewährleisten, dass auch sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, hat der Gesetzgeber für das vereinfachte Wahlv...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 31 Das Arbeitsgericht hat im Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG über Streitigkeiten betreffend das Recht zur Teilnahme der JAV an den Sitzungen des BR und seiner Ausschüsse, betreffend das Stimmrecht und auch betreffend die Wirksamkeit von gefassten Beschlüssen zu entscheiden. Gleiches gilt für Streitigkeiten über die Aufnahme von Angelegenheiten in die Tagesord...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5.5 Bekanntmachung

Rz. 70 Nach Ablauf der Fristen für die Einreichung der Vorschlagslisten und nach Abschluss des Prüfungsverfahrens ermittelt der Wahlvorstand durch Los die Reihenfolge der Ordnungsnummern, die den eingereichten Vorschlagslisten zugeteilt werden (Liste 1, 2 etc.). Dieser Losentscheid hat in einer Sitzung des Wahlvorstands zu erfolgen, das Ergebnis ist in der Sitzungsniederschr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Beschluss der JAV

Rz. 6 Die Einrichtung einer eigenen Sprechstunde bedarf der vorherigen entsprechenden Beschlussfassung der JAV. Zu einem solchen Beschluss, der mit einfacher Mehrheit zu fassen ist, ist die JAV nicht verpflichtet. Sie kann, muss aber keine eigenen Sprechstunden einrichten.[1] Rz. 7 Hat die JAV einen entsprechenden Beschluss gefasst und liegen auch ansonsten die Voraussetzunge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.2 Ladung

Rz. 61 Nimmt ein Gewerkschaftsvertreter an den Sitzungen teil, hat der Vorsitzende der JAV der betreffenden Gewerkschaft Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der jeweiligen Sitzung rechtzeitig mitzuteilen. Die Teilnahmerechte des Beauftragten einer Gewerkschaft bleiben von § 129 BetrVG grundsätzlich unberührt, allerdings muss sichergestellt sein, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Personelle Voraussetzung

Rz. 9 Voraussetzung für die Wahl der JAV ist, dass i. d. R. mindestens 5 jugendliche oder auszubildende Arbeitnehmer beschäftigt werden. Jugendlicher Arbeitnehmer ist, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wer "Arbeitnehmer" ist, bestimmt sich nach der allgemeinen Regelung des § 5 BetrVG. Darüber hinaus sind alle zu ihrer Berufsausbildung im Betrieb Beschäftigten zu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Aussetzung

Rz. 9 Wurde ein ordnungs- und fristgemäßer Aussetzungsantrag gestellt, ist der entsprechende Beschluss auszusetzen. Konkret bedeutet dies, dass der Beschluss für die angegebene Dauer nicht durchzuführen ist; der Beschluss wird also lediglich suspendiert, nicht aufgehoben. Rz. 10 Die Aussetzung hat für die Dauer von einer Woche, gerechnet ab der BR-Sitzung, in der der Beschlus...mehr