Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.7 Aufgaben des Wahlvorstands

Rz. 36 Der Wahlvorstand hat die Wahl der JAV vorzubereiten, einzuleiten und durchzuführen. 4.2.7.1 Wahlvorbereitung Rz. 37 Zur Vorbereitung der Wahl gehört u. a. die Aufstellung der Wählerliste und in Betrieben zwischen i. d. R. 101 und 200 zur JAV Wahlberechtigten die Entscheidung darüber, ob eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur Wahl im vereinfachten Verfahren getroffen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Wahlberechtigung

2.1.1 Arbeitnehmer unter 18 Jahren Rz. 3 Nach § 61 Abs. 1 i. V. m. § 60 BetrVG sind alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren (aktiv) wahlberechtigt. Entscheidend ist das Alter am Tag der Wahl, bei einer sich über mehrere Tage hinziehenden Wahl kommt es auf das Alter am letzten Wahltag an. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer A vollendet am 10.10.2024 sein 18. Lebensjahr. Die Wah...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Die Größe der Jugend- und Auszubildendenvertretung

2.1 Allgemeines Rz. 3 Dem Gesetzestext in Abs. 1 ist die Zahl der Mitglieder der JAV unmittelbar zu entnehmen. Sie hängt ab von der Zahl der Beschäftigten eines Betriebs, wobei nur jugendliche Arbeitnehmer, also solche unter 18 Jahren, und die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten zu berücksichtigen sind. Sofern sich nicht genügend Arbeitnehmer zur Übernahme des Amtes eines...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Zeitpunkt der Wahlen

2.1 Grundsätze Rz. 4 § 64 Abs. 1 BetrVG schreibt für den Zeitpunkt der Wahlen einen festen, regelmäßigen Zeitraum vor. Insoweit gilt für die JAV nichts anderes als für den Betriebsrat. Die regelmäßige Amtszeit der JAV beträgt gem. Abs. 2 2 Jahre, mithin sind die Wahlen auch alle 2 Jahre durchzuführen. Rz. 5 Die Wahl der JAV ist während des gesetzlich festgelegten Zeitraums vom...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.4 Größe und Zusammensetzung des Wahlvorstands

4.2.4.1 Größe Rz. 26 Die Größe des Wahlvorstands für die Wahl zur JAV ist gesetzlich nicht geregelt. Vielmehr bestimmt der Betriebsrat die Anzahl der Mitglieder nach pflichtgemäßem Ermessen.[1] In jedem Fall muss der Wahlvorstand aber aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern, mindestens jedoch 3 bestehen (vgl. § 63 Abs. 2 Satz 1). Nach § 16 Abs. 1 Satz 2 BetrVG kann der Betri...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Wahlberechtigung und Wählbarkeit im Einzelnen

2.1 Wahlberechtigung 2.1.1 Arbeitnehmer unter 18 Jahren Rz. 3 Nach § 61 Abs. 1 i. V. m. § 60 BetrVG sind alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren (aktiv) wahlberechtigt. Entscheidend ist das Alter am Tag der Wahl, bei einer sich über mehrere Tage hinziehenden Wahl kommt es auf das Alter am letzten Wahltag an. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer A vollendet am 10.10.2024 sein 18....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Ausschluss der Wählbarkeit

2.2.4.1 Ausschluss infolge strafrechtlicher Verurteilung Rz. 14 Ebenso wie zum Betriebsrat ist die Wählbarkeit zur JAV ausgeschlossen, wenn der Wahlbewerber aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verloren hat.[1] 2.2.4.2 Ausschluss infolge Mitgliedschaft im Betriebsrat Rz. 15 Gem. § 61 Abs. 2 Satz 2 BetrVG ist in ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Recht auf Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats

2.1 Allgemeines Rz. 3 Nicht die JAV, sondern ausschließlich der BR ist zur Ausübung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten befugt.[1] Damit die JAV in Angelegenheiten, die sie betreffen, die Möglichkeit hat, auf Entscheidungen des BR Einfluss zu nehmen, nimmt sie mit abgestuften Beteiligungsrechten an den BR-Entscheidungen teil. § 67 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gibt der JAV das ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Maßgeblicher Stichtag

Rz. 5 Für die Größe einer JAV ist maßgeblich, wie viele Jugendliche und Auszubildende der Betrieb in der Regel am Tag des Erlasses des Wahlausschreibens beschäftigt. Ändert sich in der Zeit zwischen Erlass des Wahlausschreibens und Wahl die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer, bleibt es hinsichtlich der Größe der JAV bei der Zahl, die am Tag des Erlasses des Wahlausschrei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.6 Beginn und Beendigung des Wahlvorstandsamtes

Rz. 34 Das Amt des Wahlvorstandsmitglieds beginnt nach seiner Bestellung mit der Annahme des Amtes. Lehnt der Arbeitnehmer das Amt ab – eine Begründung für die Ablehnung muss er nicht geben –, liegt eine Amtsübernahme von vornherein nicht vor. Das jeweilige Bestellungsorgan (i. d. R. der Betriebsrat) muss dann auf einen anderen Arbeitnehmer zurückgreifen. Rz. 35 Das Amt des W...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.7.1 Wahlvorbereitung

Rz. 37 Zur Vorbereitung der Wahl gehört u. a. die Aufstellung der Wählerliste und in Betrieben zwischen i. d. R. 101 und 200 zur JAV Wahlberechtigten die Entscheidung darüber, ob eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur Wahl im vereinfachten Verfahren getroffen werden soll. In Betrieben mit 5 – 100 jugendlichen Arbeitnehmern oder Auszubildenden ist zwingend das vereinfachte...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.7.3 Wahldurchführung

Rz. 44 Rechtzeitig vor dem Tag der Stimmabgabe hat der Wahlvorstand die eigentliche Wahlhandlung vorzubereiten. Hierzu gehört u. a. das Anfertigen der Stimmzettel und der Wahlumschläge, die Versendung der Briefwahlunterlagen, die Beschaffung der Wahlurnen etc. Darüber hinaus hat er die Stimmabgabe zu kontrollieren[1], die Stimmen auszuzählen[2], die Wahlniederschrift anzufer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.3 Berichtigung oder Ergänzung

Rz. 49 Eine Berichtigung oder Ergänzung des Wahlausschreibens – z. B. weil die Zahl der zu wählenden Mitglieder der JAV oder die Mindestsitze des Minderheitengeschlechts falsch berechnet worden sind – kommt nur dann in Betracht, wenn der Wählerwille nicht über eine Einschränkung des Wahlrechts der Wahlberechtigten beeinflusst wird und das Wahlverfahren noch ordnungsgemäß abl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.5.4 Stimmenauszählung und weiteres Verfahren

Rz. 106 Findet keine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe statt, hat der Wahlvorstand unverzüglich nach Abschluss der Wahl die Wahlurne(n) zu öffnen und die Stimmen öffentlich auszuzählen. Wenn keine besonderen Gründe auftreten, muss der Wahlvorstand also unmittelbar am Ende der Wahlversammlung überleiten zu der Stimmenauszählung, ohne dass die Teilnehmer der Wahlversammlu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Rechtsfolge bei Nichtbeteiligung an der Beschlussfassung

Rz. 22 Wird die JAV an der Beschlussfassung des BR nicht beteiligt, obwohl ihr ein Stimmrecht gem. § 67 Abs. 2 zusteht, ist der Beschluss grundsätzlich unwirksam. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die unterbliebene Beteiligung der Mitglieder der JAV keinen Einfluss auf das Stimmergebnis gehabt hat. Dies ist z. B. der Fall, wenn der gefasste Beschluss einem Antrag der JAV ent...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3 Vereinfachtes Wahlverfahren kraft Vereinbarung

Rz. 89 Das vereinfachte Wahlverfahren findet darüber hinaus in Betrieben, in denen bis zu 200 zur JAV Wahlberechtigte beschäftigt werden, Anwendung, sofern Wahlvorstand und Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen haben. Fehlt eine solche, richtet sich die Wahl nach den Grundsätzen des regulären Wahlverfahrens.[1] Aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweisb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.4.1 Allgemeines

Rz. 98 Auch im vereinfachten Verfahren wird die JAV – ebenso wie im regulären Verfahren[1] – aufgrund von Wahlvorschlägen gewählt (§§ 40, 36 Abs. 5, 33 Abs. 1 Satz 1 WOBetrVG 2001). § 36 Abs. 5 WOBetrVG 2001 verweist weithin auf die Regeln für das reguläre Wahlverfahren und legt nur die Besonderheiten des vereinfachten Wahlverfahrens fest. Nachfolgend werden daher auch nur d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.3 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste

Rz. 97 Grundsätzlich gelten für den Einspruch gegen die Wählerliste im vereinfachten Wahlverfahren die gleichen Regelungen wie für das reguläre Wahlverfahren.[1] Zu beachten ist allerdings, dass Einsprüche im vereinfachten Wahlverfahren nur vor Ablauf von 3 Tagen ab Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich eingelegt werden können (§§ 40, 36 Abs. 1 Satz 3, 3...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 18 Der Wahlvorstand stellt die Zahl der zu wählenden JAV ebenso fest wie die Anzahl der auf das Minderheitsgeschlecht entfallenden Sitze. Darüber hinaus ist er für die Verteilung der Sitze zuständig. Meinungsverschiedenheiten über seine Entscheidung sind im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu klären (§ 2a, §§ 80 ff. ArbGG). Wird gegen die Regelungen des Abs. 1 ode...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.5.3 Wahl

Rz. 105 Die Wahl findet in der Wahlversammlung geheim und schriftlich statt. Die eigentliche Stimmabgabe entspricht der der regulären Wahl.[1] Auf den Stimmzetteln kann jeder Wahlberechtigte maximal so viele Bewerber ankreuzen, wie Mitglieder der JAV zu wählen sind. Gewählt werden kann grundsätzlich nur während der Wahlversammlung. Mit deren Ende ist die Wahl beendet, es sei ...mehr

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Internal Investigations: Re... / 5 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Grundsätzlich benötigt der Arbeitgeber im Rahmen einer internen Ermittlung keine vorherige Zustimmung des Betriebsrats. Aber Achtung: einige spezifische Ermittlungshandlungen und Maßnahmen, sind nur nach der Beteiligung des zuständigen Betriebsrats erlaubt. Als Beispiel dient die Auswertung elektronisch gespeicherter Aufzeichnungen von Arbeitnehmern, bei dem der Arbeitgeber ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum wird ein Brandschutzb... / 7 Schriftliche Bestellung und Aufgabenübertragung

Die Brandschutzbeauftragten werden vom Unternehmer schriftlich bestellt. Hierbei ist das Betriebsverfassungsgesetz bzw. Personalvertretungsgesetz zu beachten. In der Bestellung sind der Zuständigkeitsbereich, die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen zu definieren und festzulegen. Zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten gehört auch die notwendige Einweisung in die betriebli...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Organisation des betrieblic... / 3.2 Einbindung der Arbeitsschutzorganisation in die Unternehmensorganisation

Beim betrieblichen Arbeitsschutz gibt es verschiedene Organisationseinheiten des Betriebes sowie unterschiedliche Akteure, die relevant sind. Die Abb. 3 zeigt beispielhaft relevante Bereiche eines Unternehmens, die im Hinblick auf den betrieblichen Arbeitsschutz eine Rolle spielen. Diese Bereiche sind jedoch von der jeweiligen Unternehmensgröße und -struktur abhängig und kön...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bezahlter Sonderurlaub / Zusammenfassung

Begriff Bezahlter Sonderurlaub ist neben dem Erholungsurlaub eine weitere Abweichung von der Grundregel "ohne Arbeit kein Geld". Es handelt sich dabei aber nicht um einen Unterfall des Urlaubs nach dem BUrlG. Vielmehr soll Beschäftigten mit einem Sonderurlaub die Möglichkeit gegeben werden, besondere persönliche Anlässe zu begehen oder einschneidende persönliche Ereignisse z...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung von Verträgen (WEG) / 2.1 Grundsätze

Verwalter und insbesondere die Verwaltungsgesellschaften bedienen sich wie jedes andere gewerbliche Unternehmen Hilfspersonen, die für sie tätig werden. Im Rahmen der jeweiligen Arbeitsverhältnisse sind die Bestimmungen des Dienstvertrags- bzw. Arbeitsrechts zu beachten. Dies gilt selbstverständlich nicht nur bei der Anbahnung oder Einstellung und Durchführung des Arbeitsver...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung von Verträgen (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Kündigung hat eine doppelte Bedeutung in der Praxis des Wohnungseigentums. Zum einen kann es sich um die Kündigung des Verwaltervertrags handeln, zum anderen kommen Kündigungen vor allem in Verwaltungsunternehmen immer dann in Betracht, wenn Arbeitsverhältnisse mit den Angestellten beendet werden müssen. Im ersten Fall sind neben den Bestimmungen des bürgerlichen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Tz. 27 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Verschwiegenheitspflicht besteht grds. nicht innerhalb des Vorstands und nicht im Verhältnis zum AR. Den AR-Mitgliedern gegenüber ist der Vorstand zur unbedingten Offenheit verpflichtet, was sich aus der Berichtspflicht des Vorstands gegenüber dem AR nach § 90 AktG und ergänzenden Bestimmungen ergibt (vgl. OLG München, Urteil vom 14.03.20...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / 3.3 Weiterbeschäftigung von betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträgern

Der Arbeitgeber kann grundsätzlich nach freiem Belieben entscheiden, ob er mit einem Auszubildenden nach dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis eingehen will. Zum Schutz betriebsverfassungsrechtlicher Amtsträger wird dieser Grundsatz durch die Bestimmung des § 78a BetrVG eingeschränkt. Unter den persönlichen Geltungsbereich dieser Bestimmung fallen ...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / 5.2.1 Beendigungsstreitigkeiten

§ 111 Abs. 2 ArbGG enthält eine Sonderregelung für Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis nach den §§ 3 ff. BBiG. Soweit ein Schlichtungsausschuss gebildet ist, ist die Anrufung des Schlichtungsausschusses nach allgemeiner Auffassung zwingende Prozessvoraussetzung für die Klage.[1] Der von dem gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG auch für Beendigungsstreitigkeiten zuständig...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Gesetzliches Renteneintrittsalter als Altersgrenze

Für die Frage der Wirksamkeit einer Befristungsabrede ist auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht hingegen auf den Zeitpunkt des Fristablaufs abzustellen. Dementsprechend sind für die rechtliche Beurteilung die zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsgrundlagen maßgeblich. Eine Befristung des Arbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu welchem der Arbeitnehmer die gesetzliche...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.4.5 Rolle der Personal- und Schwerbehindertenvertretung

Der Eintritt der auflösenden Bedingung ist – ohne ausdrückliche tarifvertragliche Regelung – mangels einer entsprechenden gesetzlichen Rechtsgrundlage nicht von einer vorherigen Anhörung des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung oder einer sonst gebildeten Personalvertretung abhängig.[1] Insbesondere ist § 102 BetrVG nicht entsprechend auf die Mitteilung d...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / 3.1 Weiterarbeitsklauseln

Der Ausbildende ist ohne entsprechende kollektivrechtliche oder einzelvertragliche Regelung grundsätzlich nicht verpflichtet, mit dem Auszubildenden nach Ablauf des Berufsausbildungsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis einzugehen. Vereinbarungen über den Verbleib des Auszubildenden im Betrieb für die Zeit nach Abschluss seiner Ausbildung, sind unzulässig gemäß § 12 BBiG. Hierz...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: S... / 3.2 Fiktion eines Arbeitsverhältnisses bei Weiterarbeit

Beim Fehlen einer kollektivrechtlichen oder einzelvertraglichen Weiterarbeitsklausel endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Ablauf oder mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses bedarf es grundsätzlich einer rechtsgeschäftlichen Einigung der Parteien, die auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen kann. Wird der Auszub...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Finanzielle Aspekte des Arb... / 7.3 Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung stellt laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine betriebliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (als Vertreter der Arbeitnehmer) dar, die die Rechte und Pflichten der beiden Parteien festhält und für den Betrieb verbindliche Normen aufstellt. Gemäß § 88 BetrVG können freiwillige Betriebsvereinbarungen getroffen werden. Hierdurch könne...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Finanzielle Aspekte des Arb... / 7.2 Einbinden des Betriebsrats

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Somit ist es für einen Arbeitgeber nicht möglich, die Einrichtung von Schonarbeitsplätzen ohne die Beteiligung des Betriebsrats zu realisieren. Schließlich gehört die Mitgestaltung der Arbeitsbedingun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Finanzielle Aspekte des Arb... / Zusammenfassung

Überblick Schon Werner von Siemens hat festgestellt, dass die Verhütung von Unfällen keine Frage gesetzlicher Vorschriften ist, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft. Heutzutage ist es vermutlich müßig, sich über die Frage zu streiten, ob ein Unternehmen durch seinen eigenen Arbeitsschutz Geld verdienen kann. Es ist es sicherli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sicherheitsfachkräfte / 7 Betriebsrat

Sicherheitsfachkräfte haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten.[1] Bei der Bestellung der Sicherheitsfachkräfte hat der Betriebsrat ein Zustimmungsrecht. Dasselbe gilt bei der Abberufung der Sicherheitsfachkräfte oder bei der Erweiterung oder Einschränkung ihrer Aufgaben. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitbestimmungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstliche Intelligenz: Was wichtiger ist als das KI-Gesetz

Zusammenfassung Das EU-Gesetz über Künstliche Intelligenz (AI Act) ist vor allem für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen relevant. Ein Großteil der praktischen und rechtlichen Probleme beim Einsatz von KI wird hierdurch jedoch nicht geregelt. Diese müssen nach wie vor zwischen den Parteien ausgehandelt werden. Intern: Klare Regelungen Überall da, wo Mitarbeitenden ein Inter...mehr

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Geschenke und Zuwendungen i... / 2.4 Compliance-System und Implementierung

Für Arbeitgeber stellt sich die Frage, wie sie Compliance-Regelungen in das Arbeitsverhältnis aus taktischer Sicht implementieren sollten, damit sie für die Mitarbeiter verbindlich sind. Es kommt in Betracht, die Regelungen im Rahmen des Direktionsrechts einseitig anzuweisen (z. B. auf Basis einer Richtlinie bzw. Policy), durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit dem Be...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sprache im Arbeitsverhältnis / 5.2 Mitbestimmungsrecht

Dem Betriebsrat steht zumindest dann kein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG dahingehend zu, in welcher Sprache mit dem Betriebsrat kommuniziert wird, wenn die Übersetzung der Fremdsprache sichergestellt ist.[1] Wenn der Arbeitgeber eine einheitliche Sprachregelung im Betrieb einführen will, ist hierdurch die Ordnung des Betriebs betroffen und somit ein Mitbes...mehr

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Sprache im Arbeitsverhältnis / 5.3 Sprachliche Qualifizierung

Der für Betriebsratsmitglieder bestehende Anspruch auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen[1] kann sich je nach Einzelfall auch auf das Absolvieren von sprachlichen Fortbildungen erstrecken. Entscheidend ist, ob diese für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Da es sich bei der deutschen Sprache jedoch um eine grundlegende Fähigkeit handelt, vergleichbar mit Allg...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 6 Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 54 Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bleiben von § 9 TzBfG unberührt. Bedeutung können insofern § 87 BetrVG sowie § 99 BetrVG erlangen.[1] Rz. 55 Eine Mitbestimmung nach § 87 Nr. 2 BetrVG kommt nur dann in Betracht, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit dazu führt, dass die Arbeitszeitlage anderer Mitarbeiter verändert werden muss.[2] Kommt es im Anwendungsbereich...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 1 Energiesparen unter Einbezug der Mitarbeiter

Grundsätzlich ist es für Arbeitgeber möglich, im Wege des Direktionsrechts Mitarbeiter zu bestimmten Energiesparmaßnahmen zu verpflichten. Hier kommt beispielsweise in Betracht, dass Lichter beim Verlassen des Raumes ausgeschaltet werden müssen, Elektrogeräte nicht im Stand-By-Modus belassen werden dürfen, Maschinen und Anlagen besonders sparsam bedient werden müssen oder allgem...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.3 Entsprechend freier Arbeitsplatz

Rz. 20 Die bevorzugte Berücksichtigung i. S. d. § 9 TzBfG gilt nur im Fall eines entsprechend freien Arbeitsplatzes.[1] Ein Arbeitsplatz ist nach gebräuchlicher Auslegung die Beschäftigung in örtlich-räumlicher und zugleich in funktionaler Hinsicht. Er ist durch Art, Ort und Umfang der Tätigkeit gekennzeichnet.[2] Durch die unternehmerische Entscheidung, einen bestimmten Arb...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.2 Anzeige des Verlängerungswunschs

Rz. 13 Der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer muss den Wunsch nach einer Verlängerung seiner bisherigen Arbeitszeit angezeigt haben. Aus dieser Formulierung folgt, dass die Anzeige vor der Besetzung des freien Arbeitsplatzes geschehen sein muss. Hat sich der Arbeitgeber bereits für einen Bewerber entschieden, jedoch noch keinen Arbeitsvertrag mit diesem geschlossen, kann die ...mehr

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DIN 33430 in der Personalpr... / 5.3 Normative Verweisungen

Als normative Verweisungen werden BGB und StGB genannt. Mit Sicherheit muss man hier aber auf das BetrVG verweisen, da diese Norm etwas mit personellen Auswahlrichtlinien zu tun hat. Weiterhin ist auf die DIN 10075 (Psychische Belastungen am Arbeitsplatz) und die DIN 33407 (Anforderungsanalyse) zu verweisen.mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 3.2 Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

Rz. 39 Eine bevorzugte Berücksichtigung des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, der gestützt auf § 9 Satz 1 TzBfG die Verlängerung seiner Arbeitszeit begehrt, scheidet aus, wenn Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer dem Verlängerungsverlangen entgegenstehen (seit 1.1.2019: § 9 Satz 1 Nr. 3 TzBfG i. d. F. des Gesetzes vom 11.12.2018[1]). Dies betrifft...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / Zusammenfassung

Überblick In den letzten Jahren haben sich viele Unternehmen Gedanken zum Thema Energie gemacht, vor allem dazu, wie sie eingespart werden kann und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind. Dieser Trend dürfte sich auch zukünftig fortsetzen. In diesem Zusammenhang stellen sich zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen, die in diesem Beitrag beleuchtet werden. Zu...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 10.5 Mitbestimmung des Betriebsrats im Zusammenhang mit der EnSikuMaV

Wegen der konkreten Vorgaben der Verordnung zu nicht öffentlichen Arbeitsräumen bestand ein eher eingeschränktes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.[1] Dies insbesondere bei der Frage, in welchen Bereichen welche Arbeitsbelastung i. S. d. § 6 Abs. 1 EnSikuMaV vorliegt, aber auch bei der Gefährdungsbeurteilung [2] und etwaigen daraus abzuleitenden Maßnahmen. Sollte sich durc...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 3.6 Ungeeignete Instrumente

Folgende Instrumente eignen sich in der Praxis nicht zur kurzfristigen Personalkostenreduzierung: das Unterlassen des Abschlusses neuer Zielvereinbarungen (meist dürfte eine Pflicht vereinbart sein, jährlich neue Ziele zu verhandeln. Verweigert der Arbeitgeber solche Gespräche oder setzt unrealistische Ziele, kommt ein Ersatzanspruch des Arbeitnehmers in Betracht, der sich au...mehr