Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 62 Im Hinblick auf Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der JAV gilt § 33 Abs. 1 und 2 BetrVG entsprechend. Nur die Mitglieder der JAV sind stimmberechtigt, nicht das teilnehmende BR-Mitglied oder der teilnehmende Vertreter einer Gewerkschaft. Das gilt auch für Sitzungen, die als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Grundsätze

Rz. 4 § 64 Abs. 1 BetrVG schreibt für den Zeitpunkt der Wahlen einen festen, regelmäßigen Zeitraum vor. Insoweit gilt für die JAV nichts anderes als für den Betriebsrat. Die regelmäßige Amtszeit der JAV beträgt gem. Abs. 2 2 Jahre, mithin sind die Wahlen auch alle 2 Jahre durchzuführen. Rz. 5 Die Wahl der JAV ist während des gesetzlich festgelegten Zeitraums vom 1.10. bis 30....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 13 Der Minderheitenschutz greift nach der gesetzlichen Regelung erst bei der Verteilung der Sitze, mithin bei der Wahl, nicht bereits bei der Aufstellung der Vorschlagslisten und der Wahlvorschläge ein. Es ist damit nach wie vor zulässig, reine Frauen- ebenso wie reine Männerlisten oder gemischte Listen einzureichen.[1] Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Vorschlagsl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.4.2.1 Kandidatur auf mehreren Vorschlägen

Rz. 99 Anders als im regulären Wahlverfahren (vgl. oben Rz. 59) ist im vereinfachten Wahlverfahren eine Mehrfachkandidatur zulässig, denn §§ 40, 36 Abs. 5 Satz 2 WO BetrVG 2001 verweisen nicht auf die entsprechende Verbotsnorm des § 6 Abs. 7 WOBetrVG 2001. Es hat daher keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der Wahlvorschläge, wenn ein Kandidat auf mehreren Wahlvorschläge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.7.2 Wahleinleitung

Rz. 43 Der Wahlvorstand hat gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Wahl unverzüglich einzuleiten. Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern" (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB). Hierzu gehört zum einen der Erlass des Wahlausschreibens[1], zum anderen die Korrektur der Wählerliste, sofern erforderlich[2], sowie die Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge.[3]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.3 Nichtigkeit der Wahl

Rz. 111 Die Wahl der JAV kann – ebenso wie auch die Wahl des BR – nichtig sein, wenn gegen allgemeine Grundsätze einer jeden Wahl in einem solchen Maße verstoßen wurde, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt (BAG, Beschluss v. 19.11.2003, 7 ABR 25/03 [1]).mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten

Rz. 8 Gem. § 62 Abs. 2, der § 15 Abs. 1 BetrVG nachgebildet ist, soll sich die JAV aus Vertretern der verschiedenen Beschäftigungsarten und Ausbildungsberufen zusammensetzen. Ziel dieser Sollvorschrift ist es, die Arbeit der JAV sachkundig zu gestalten und sicherzustellen, dass möglichst alle im Betrieb ausgeübten Beschäftigungsarten und Ausbildungsberufe mit ihrem jeweilige...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4.1 Ausschluss infolge strafrechtlicher Verurteilung

Rz. 14 Ebenso wie zum Betriebsrat ist die Wählbarkeit zur JAV ausgeschlossen, wenn der Wahlbewerber aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verloren hat.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 17 Das Arbeitsgericht hat im Beschlussverfahren gem. § 2a, §§ 80 ff. ArbGG über Streitigkeiten, die sich aus Aussetzungsanträgen oder aus der Aussetzung ergeben, zu entscheiden. Ggf. kommt auch der Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht, z. B. um die Aussetzung des Beschlusses zu sichern oder eine rechtzeitige neue Beschlussfassung zu gewährleisten.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.6.4 Streitigkeiten

Rz. 41 Über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen hat das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren zu entscheiden. Der BR ist in einem solchen Verfahren antrags- und beteiligungsbefugt, sofern die Rechtmäßigkeit des von ihm gefassten Beschlusses im Streit ist.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.7.1.2 Entscheidung über vereinfachtes Verfahren und Vereinbarung mit Arbeitgeber

Rz. 42 In der ersten Sitzung des Wahlvorstands muss mit der Aufstellung der Wählerliste auch ermittelt werden, ob der Betrieb i. d. R. 101 – 200 zur JAV wahlberechtigte Arbeitnehmer hat. Ist dies der Fall, ist es gem. § 14a Abs. 5 BetrVG möglich, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass die JAV statt im allgemeinen Verfahren im sog. vereinfachten Wahlverfahren gewählt wird. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2.2 Verhältniswahl oder Mehrheitswahl

Rz. 17 Bei der Frage, wer als Ersatzmitglied nachrückt, ist zu unterscheiden, ob die Wahl der JAV nach den Grundsätzen der Verhältniswahl oder der Mehrheitswahl stattgefunden hat.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.5 Durchführung der Wahl

5.4.5.1 Allgemeines Rz. 103 Die Wahl der JAV findet nach dem einstufigen vereinfachten Verfahren auf einer Wahlversammlung statt. Der Begriff wurde eigens für das vereinfachte Wahlverfahren neu in das Betriebsverfassungsgesetz eingeführt (vgl. §§ 14a, 17a BetrVG). Über die Wahlversammlung selbst enthalten Gesetz und Wahlordnung nur wenige Bestimmungen. 5.4.5.2 Zeitpunkt, Ort, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5.4 Prüfung und Beanstandung

4.5.4.1 Allgemeines Rz. 64 § 7 WO BetrVG 2001, der gem. § 39 Abs. 1 Satz 2 WO BetrVG 2001 auch auf die Wahl der JAV anzuwenden ist, regelt die Prüfung der Vorschlagslisten. Nach Abs. 1 ist der Wahlvorstand verpflichtet, dem Überbringer der Vorschlagsliste bzw. dem Listenvertreter den Zeitpunkt der Einreichung schriftlich zu bestätigen. Er hat darüber hinaus die eingereichten ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Durchführung von eigenen Sitzungen

3.1 Allgemeines Rz. 51 § 65 Abs. 2 BetrVG gibt der JAV das Recht, eigene Sitzungen durchzuführen, und zwar nach Verständigung mit dem BR. Nicht erforderlich ist, dass der BR den Sitzungen zustimmt, die JAV hat ihn lediglich über die Sitzung vorab zu verständigen. Zweck der Regelung ist es, dem BR als dem maßgebenden betriebsverfassungsrechtlichen Organ Kenntnis von den Sitzun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Stimmrecht im Betriebsrat

3.1 Allgemeines Rz. 16 § 67 Abs. 2 BetrVG gewährt den Mitgliedern der JAV dann ein Stimmrecht im BR, wenn die von ihm zu fassenden Beschlüsse "überwiegend" jugendliche oder zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte betreffen. Dies gilt auch dann, wenn die JAV mehr Mitglieder hat als der BR.[1] 3.2 Überwiegende Betroffenheit Rz. 17 Eine "überwiegende Betroffenheit" der jugendlichen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Wahlanfechtung

6.1 Allgemeines Rz. 109 Ebenso wie die Wahl des BR kann auch die Wahl der JAV angefochten werden. Gem. § 63 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 19 BetrVG ist Voraussetzung, dass gegen wesentliche Vorschriften des Wahlrechts, der Wählbarkeit und des Wahlverfahrens verstoßen worden ist. Insoweit gelten die Regelungen des § 19 BetrVG n. F. entsprechend, der ebenfalls durch das Betriebsräte...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Einberufung der Sitzung

3.2.1 Zuständigkeit Rz. 52 Aufgrund der Verweisung in § 65 Abs. 2 auf § 29 BetrVG hat die konstituierende Sitzung der JAV der Wahlvorstand einzuberufen. Bis zur Wahl eines Wahlleiters aus der Mitte der JAV wird diese Sitzung vom Vorsitzenden des Wahlvorstands geleitet. Alle weiteren Sitzungen beruft grundsätzlich der Vorsitzende der JAV ein, vgl. § 29 Abs. 2 Satz 1 BetrVG. Fr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzungen für die Einrichtung eigener Sprechstunden

2.1 Erreichen des Schwellenwerts Rz. 4 Die Einrichtung eigener Sprechstunden der JAV gem. § 69 BetrVG setzt voraus, dass im Betrieb mehr als 50 Jugendliche oder Auszubildende i. S. d. § 60 BetrVG beschäftigt werden (Schwellenwert). Rz. 5 Wird dieser Schwellenwert vorübergehend unterschritten, schadet dies dann nicht, wenn er in absehbarer Zeit wieder erreicht wird. Ist dies ni...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Vorschlagsrecht

3.1 Allgemeines Rz. 10 Die Wahl zur JAV erfolgt gem. § 39 WO BetrVG 2001 aufgrund von Wahlvorschlägen. In der Vorschlagsliste sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung sowie der Ausbildungsberuf anzugeben (§ 39 Abs. 1 Satz 3, § 6 Abs. 3 Satz 1 WO BetrVG 2001). Rz. 11 Gem. § 63 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 14 Abs. 4 Sätze 1, 2 BetrVG a. F. musste jeder Wahlvor...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Wahlverfahren

4.1 Allgemeines Rz. 14 Für die Wahl zur JAV sind grundsätzlich dieselben Regelungen einschlägig wie für die Wahl zum Betriebsrat. Insbesondere gilt § 14 BetrVG n. F. i. V. m. den entsprechenden Regelungen in der Wahlordnung. 4.2 Der Wahlvorstand 4.2.1 Vorbemerkung Rz. 15 Das zentrale Gremium bei der Wahl der JAV ist der Wahlvorstand. Ihm obliegen nahezu alle Aufgaben bei der Dur...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.1 Vorbemerkung

Rz. 15 Das zentrale Gremium bei der Wahl der JAV ist der Wahlvorstand. Ihm obliegen nahezu alle Aufgaben bei der Durchführung der Wahl. Deshalb steht seine Bestellung am Anfang jeder Wahl zur JAV.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Kosten der Wahl und Wahlschutz

7.1 Allgemeines Rz. 112 Gem. § 63 Abs. 2 gilt für den Schutz und die Kosten der Wahl der JAV die Vorschrift des § 20 BetrVG über den Schutz und die Kosten der BR-Wahl entsprechend. 7.2 Kosten Rz. 113 Die Kosten der Wahl hat der Arbeitgeber zu tragen. Er ist nicht berechtigt, das Arbeitsentgelt zu mindern, wenn die Arbeitnehmer zur Ausübung des Wahlrechts oder zur Betätigung im ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Teilnahmerecht des Betriebsrats

3.3.1 Allgemeines Rz. 56 Gem. § 65 Abs. 2 Satz 2 BetrVG haben der BR-Vorsitzende oder ein anderes beauftragtes BR-Mitglied das Recht, an allen Sitzungen der JAV teilzunehmen. Zum einen soll dadurch sichergestellt sein, dass der BR über die Belange und Probleme der JAV informiert wird, zum anderen, dass er die JAV in allen sich ihr stellenden Fragen sachkundig beraten kann. Der...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Teilnahmerecht eines Beauftragten einer Gewerkschaft

3.4.1 Allgemeines Rz. 59 Aufgrund der Verweisung in § 65 Abs. 1 BetrVG auf die Regelung des § 31 BetrVG kann ein Beauftragter einer Gewerkschaft an den Sitzungen der JAV einschließlich solcher, die als Video- oder Telefonkonferenz stattfinden, teilnehmen. Rz. 60 Umstritten ist, ob die Gewerkschaft in der JAV vertreten sein muss oder ob es ausreicht, wenn sie im BR vertreten is...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Der Wahlvorstand

4.2.1 Vorbemerkung Rz. 15 Das zentrale Gremium bei der Wahl der JAV ist der Wahlvorstand. Ihm obliegen nahezu alle Aufgaben bei der Durchführung der Wahl. Deshalb steht seine Bestellung am Anfang jeder Wahl zur JAV. 4.2.2 Zeitpunkt der Bestellung Rz. 16 Gem. § 63 Abs. 2 BetrVG ist der Wahlvorstand spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der JAV vom Betriebsrat zu bestellen....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Beschlussfähigkeit

Rz. 63 Die JAV ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Organisation und Geschäftsführung

2.1 Entsprechend anwendbare Vorschriften des BetrVG Rz. 3 § 65 Abs. 1 erklärt eine ganze Reihe von Vorschriften des BetrVG, die die Organisation und Geschäftsführung des BR betreffen, für anwendbar. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Regelungsbereiche: 2.1.1 Auflösung der JAV und Beendigung der Mitgliedschaft 2.1.1.1 Allgemeines Rz. 4 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6 Die Wahl

4.6.1 Allgemeines Rz. 72 Die Wahlordnung kennt für das reguläre Wahlverfahren 2 Varianten, die Verhältniswahl und die Mehrheitswahl.[1] 4.6.2 Verhältniswahl 4.6.2.1 Stimmabgabe Rz. 73 Stehen mehrere Vorschlagslisten zur Auswahl, kann der Wähler seine Stimme nur für eine der als gültig anerkannten Listen abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln. Umschläge, i...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6.2 Verhältniswahl

4.6.2.1 Stimmabgabe Rz. 73 Stehen mehrere Vorschlagslisten zur Auswahl, kann der Wähler seine Stimme nur für eine der als gültig anerkannten Listen abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln. Umschläge, in die die Stimmzettel eingelegt werden, sind, wie sich aus der aktuellen Fassung des § 11 Abs. 1 Satz 2 WO BetrV 2001 ergibt, nicht mehr erforderlich. § 1...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Zusammensetzung nach Geschlechtern

3.2.1 Allgemeines Rz. 9 Gem. § 62 Abs. 3 muss das bei den Jugendlichen und Auszubildenden in der Minderheit befindliche Geschlecht seinem zahlenmäßigen Verhältnis entsprechend in der JAV repräsentiert sein. Diese Regelung, die durch das BetrVerf-ReformG 2001 vom 23.7.2001[1] eingeführt worden ist, entspricht der Regelung in § 15 Abs. 2 BetrVG und ist im Gegensatz zu der bis d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.4 Wahlvorschläge

5.4.4.1 Allgemeines Rz. 98 Auch im vereinfachten Verfahren wird die JAV – ebenso wie im regulären Verfahren[1] – aufgrund von Wahlvorschlägen gewählt (§§ 40, 36 Abs. 5, 33 Abs. 1 Satz 1 WOBetrVG 2001). § 36 Abs. 5 WOBetrVG 2001 verweist weithin auf die Regeln für das reguläre Wahlverfahren und legt nur die Besonderheiten des vereinfachten Wahlverfahrens fest. Nachfolgend werd...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Verfahren

3.2.3.1 Allgemeines Rz. 13 Der Minderheitenschutz greift nach der gesetzlichen Regelung erst bei der Verteilung der Sitze, mithin bei der Wahl, nicht bereits bei der Aufstellung der Vorschlagslisten und der Wahlvorschläge ein. Es ist damit nach wie vor zulässig, reine Frauen- ebenso wie reine Männerlisten oder gemischte Listen einzureichen.[1] Zu berücksichtigen ist allerding...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.4.2 Besonderheiten im vereinfachten Wahlverfahren

5.4.4.2.1 Kandidatur auf mehreren Vorschlägen Rz. 99 Anders als im regulären Wahlverfahren (vgl. oben Rz. 59) ist im vereinfachten Wahlverfahren eine Mehrfachkandidatur zulässig, denn §§ 40, 36 Abs. 5 Satz 2 WO BetrVG 2001 verweisen nicht auf die entsprechende Verbotsnorm des § 6 Abs. 7 WOBetrVG 2001. Es hat daher keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der Wahlvorschläge, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 12 Über Streitigkeiten betreffend den Zeitpunkt der Wahlen zur JAV, vorzeitige Neuwahlen sowie die Amtszeit der JAV entscheidet das Arbeitsgericht gem. § 2a, §§ 80 ff. ArbGG im Beschlussverfahren.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 50 Die Aufstellung der Wählerliste ist eine der wichtigsten Wahlvorbereitungshandlungen, weil sie Grundlage für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit ist.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Streitigkeiten

Rz. 17 Die Entscheidung darüber, ob jemand gem. § 61 wahlberechtigt oder wählbar zur JAV ist, obliegt dem Wahlvorstand. Zuständig für Streitigkeiten über die Entscheidung des Wahlvorstands ist das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§§ 2a, 80 ff. ArbGG).mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Antragsrecht der JAV im Betriebsrat

4.1 Allgemeines Rz. 23 Zwar steht der JAV kein Recht zu, eine Sitzung des BR zu beantragen, allerdings kann sie verlangen, dass eine besondere, die Jugendlichen und Auszubildenden betreffende Angelegenheit in die Tagesordnung der nächsten BR-Sitzung aufgenommen wird. Dieses Recht räumt ihr die Regelung in § 67 Abs. 3 BetrVG ein. 4.2 Voraussetzungen Rz. 24 Das Recht gem. § 67 Ab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechtern

3.1 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten Rz. 8 Gem. § 62 Abs. 2, der § 15 Abs. 1 BetrVG nachgebildet ist, soll sich die JAV aus Vertretern der verschiedenen Beschäftigungsarten und Ausbildungsberufen zusammensetzen. Ziel dieser Sollvorschrift ist es, die Arbeit der JAV sachkundig zu gestalten und sicherzustellen, dass möglichst alle im Betrieb ausgeübten Beschäftigungsart...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Wahlgrundsätze

2.1 Allgemeines Rz. 2 Die Wahl zur JAV ist geheim und unmittelbar. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Wahlgrundsätze der freien und gleichen Wahl (BAG, Beschluss v. 6.12.2000, 7 ABR 34/99, AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972).[1] 2.2 Verhältniswahl Rz. 3 Grundsätzlich erfolgt die Wahl zur JAV nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Dies folgt aus § 63 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 14 ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Die Wählerliste

4.4.1 Allgemeines Rz. 50 Die Aufstellung der Wählerliste ist eine der wichtigsten Wahlvorbereitungshandlungen, weil sie Grundlage für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit ist.[1] 4.4.2 Inhalt Rz. 51 Die Liste der nach § 61 BetrVG Wahlberechtigten ist getrennt nach Geschlechtern aufzustellen (§§ 38 i. V. m. 2 Abs. 1 Satz 1 WO BetrVG 2001). Auch, wenn das dritte Geschlecht nach h...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5 Die Wahlvorschläge

4.5.1 Allgemeines Rz. 57 Die Wahl der JAV erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen (vgl. § 39 WO BetrVG 2001). 4.5.2 Vorschlagsberechtigung Rz. 58 Gem. § 61 Abs. 1 i. V. m. § 14 Abs. 3 BetrVG sind vorschlagsberechtigt nur die jugendlichen und die zu ihrer Berufsausübung beschäftigten Arbeitnehmer des Betriebs.[1] Darüber hinaus sind die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften vorschl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2 Pflicht zur Teilnahme

Rz. 57 Der BR-Vorsitzende oder das beauftragte BR-Mitglied ist nicht verpflichtet, an den Sitzungen der JAV einschließlich denen, die virtuell stattfinden, auch tatsächlich teilzunehmen. Allerdings kann es einen Verstoß gegen das Gebot der Zusammenarbeit zwischen BR und JAV darstellen, wenn der BR-Vorsitzende bzw. das beauftragte BR-Mitglied ständig den Sitzungen der JAV fer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Vereinfachtes Wahlverfahren

5.1 Allgemeines Rz. 86 Gem. § 63 Abs. 4 in der Fassung, die diese Regelung durch Art. 1 Nr. 12 a) BRModG erhalten hat, ist in Betrieben mit 5 – 100 (bisher: 5 – 50) der gem. § 61 zur JAV Wahlberechtigten die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren gem. § 14a BetrVG durchzuführen. Der Gesetzgeber wollte damit erreichen, dass die Bildung einer Interessenvertretung für die jugendlic...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Streitigkeiten

Rz. 115 Über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Wahl ebenso wie mit der Bestellung und der Zusammensetzung des Wahlvorstands hat das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG zu entscheiden.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Die Voraussetzungen im Einzelnen

2.2.1 Personelle Voraussetzung Rz. 9 Voraussetzung für die Wahl der JAV ist, dass i. d. R. mindestens 5 jugendliche oder auszubildende Arbeitnehmer beschäftigt werden. Jugendlicher Arbeitnehmer ist, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wer "Arbeitnehmer" ist, bestimmt sich nach der allgemeinen Regelung des § 5 BetrVG. Darüber hinaus sind alle zu ihrer Berufsausbildu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung

3.5.1 Allgemeines Rz. 62 Im Hinblick auf Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der JAV gilt § 33 Abs. 1 und 2 BetrVG entsprechend. Nur die Mitglieder der JAV sind stimmberechtigt, nicht das teilnehmende BR-Mitglied oder der teilnehmende Vertreter einer Gewerkschaft. Das gilt auch für Sitzungen, die als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden. 3.5.2 Beschlussfähigkei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6.1 Allgemeines

Rz. 72 Die Wahlordnung kennt für das reguläre Wahlverfahren 2 Varianten, die Verhältniswahl und die Mehrheitswahl.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzungen für die Errichtung

2.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 5 Gem. § 60 Abs. 1 BetrVG n. F. (= neue Fassung seit dem 18.6.2021 mit Inkrafttreten des BRModG, s. o. 1.) ist eine JAV zu wählen, wenn in einem Betrieb i. d. R. mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden. Entscheidend ist, dass im Betrie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3 Zuständigkeit für die Bestellung

4.2.3.1 Bestellung durch den Betriebsrat Rz. 17 Gem. § 63 Abs. 2 Satz 1 obliegt die Bestellung des Wahlvorstands grundsätzlich dem Betriebsrat des Betriebs, in dem die JAV zu wählen ist (s. dazu die Kommentierung zu § 60 BetrVG). Weder die noch amtierende JAV noch die JugAzubi-Versammlung können den Wahlvorstand bestellen.[1] Allerdings hat die JAV bei der Bestellung des Wahl...mehr