Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3 Bestehen eines Betriebsrats

Rz. 13 Nach § 60 ist für die Errichtung einer JAV weiter Voraussetzung, dass in dem Betrieb ein Betriebsrat gebildet ist. Dies folgt bereits aus der Regelung des § 63 Abs. 2 BetrVG, wonach für die Bestellung des Wahlvorstands für die Wahl der JAV der Betriebsrat zuständig ist. Ein solcher ist damit denknotwendig Voraussetzung. Besteht kein Betriebsrat, ist eine JAV nicht zu b...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.3 Bestellung durch das Arbeitsgericht

Rz. 23 Gem. § 63 Abs. 3 BetrVG kann die Bestellung des Wahlvorstands auch durch das Arbeitsgericht erfolgen, wenn der Betriebsrat untätig bleibt. Voraussetzung ist auch hier, dass der Wahlvorstand 6 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der amtierenden JAV noch nicht bestellt ist. Im Fall vorzeitiger Neuwahlen gilt, dass die Bestellung des Wahlvorstands dann nicht rechtzeitig durch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.1 Wahlvorstand

Rz. 91 Erster Akt der Wahl zur JAV ist die Bestellung des Wahlvorstands. Sie hat grundsätzlich durch den Betriebsrat zu erfolgen. Abweichend kann die Bestellung auch durch den Gesamt- oder Konzernbetriebsrat sowie durch das Arbeitsgericht erfolgen.[1] Wird der Wahlvorstand vom Betriebsrat bestellt, so hat dies gem. § 63 Abs. 4 Satz 2 im vereinfachten Verfahren innerhalb eine...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.7.1.1 Aufstellung der Wählerliste

Rz. 38 Zu den wichtigsten wahlvorbereitenden Handlungen des Wahlvorstands gehört die Aufstellung der Wählerliste. Auf dieser sind – für jede Wahl der JAV neu – die (aktuellen) Wahlberechtigten getrennt nach Geschlechtern aufzulisten (§§ 38 i. V. m. 2 Abs. 1 Satz 1 WO BetrVG 2001). Der Wahlvorstand muss hierbei besonders sorgfältig vorgehen, denn die Wählerliste ist formelle ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt, dass in größeren Betrieben mit mehr als 50 jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten die JAV eigene Sprechstunden neben denen des Betriebsrats abhalten kann. Tut sie dies nicht, kann ein Mitglied der JAV gem. § 39 Abs. 2 BetrVG an den Sprechstunden des Betriebsrats teilnehmen. Rz. 2 Die Vorschrift ist zwingend und kann weder durch T...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3.4.1 Des Vorsitzenden

Rz. 27 Der Vorsitzende ist in erster Linie Mitglied der JAV. Allerdings obliegen ihm zusätzliche Befugnisse, Aufgaben und Zuständigkeiten, die das Gesetz ihm zuweist. Wichtigste Aufgabe des Vorsitzenden ist es, die Interessen der JAV im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit und der von ihr gefassten Beschlüsse gegenüber dem Betriebsrat zu vertreten. Keine Befugnis besteht ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Erreichen des Schwellenwerts

Rz. 4 Die Einrichtung eigener Sprechstunden der JAV gem. § 69 BetrVG setzt voraus, dass im Betrieb mehr als 50 Jugendliche oder Auszubildende i. S. d. § 60 BetrVG beschäftigt werden (Schwellenwert). Rz. 5 Wird dieser Schwellenwert vorübergehend unterschritten, schadet dies dann nicht, wenn er in absehbarer Zeit wieder erreicht wird. Ist dies nicht der Fall und bleibt es auf l...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3.2.2 Durchführung der Wahl

Rz. 20 Die Wahl erfolgt grundsätzlich in der konstituierenden Sitzung der JAV. Nähere Wahlvorschriften wie etwa bei der Wahl der JAV bestehen nicht. Auch eine mündliche Stimmabgabe ist möglich und zulässig, auf Antrag eines Mitglieds der JAV ist jedoch geheim abzustimmen. Rz. 21 Nur die Mitglieder der JAV sind wahlberechtigt, einschließlich der Kandidaten für den Vorsitz/die S...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3.2.1 Allgemeines

Rz. 19 Die Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter ist eine innere Angelegenheit der JAV. An ihr nehmen ausschließlich die Mitglieder der JAV teil. Die Wahl gehört zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der JAV. Wird sie nicht durchgeführt, handelt die JAV pflichtwidrig und kann unter den Voraussetzungen des § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 23 BetrVG aufgelöst werden.[1] E...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.3 Stimmberechtigung

Rz. 58 Der BR-Vorsitzende bzw. das beauftragte BR-Mitglied haben in den Sitzungen der JAV kein Stimmrecht.[1] An den Befugnissen des Betriebsrats zur Teilnahme an den Sitzungen der JAV ändert sich durch die Regelung in § 129 BetrVG bzw. § 30 BetrVG nichts. Das Teilnahmerecht des Vorsitzenden des Betriebsrats oder eines beauftragten Betriebsratsmitglieds besteht, wie ausgeführ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.5.1 Allgemeines

Rz. 34 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 1 BetrVG ist die Mitgliedschaft in der JAV ein Ehrenamt. Eine besondere Vergütung erhalten die Amtsträger mithin nicht für ihre Tätigkeit. Allerdings genießen sie einige Schutzrechte, die dazu dienen sollen, ihnen die Übernahme des Amts eines Mitglieds der JAV zu ermöglichen, zumindest aber zu erleichtern.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6.3 Mehrheitswahl

Rz. 83 Wird für die Wahl nur eine Vorschlagsliste eingereicht, enthalten die §§ 39 Abs. 3 i. V. m. 20 – 23 WO BetrVG 2001 besondere Vorschriften. In diesem Fall kann der Wähler seine Stimme nur für solche Bewerber abgeben, die in dieser Vorschlagsliste aufgeführt sind. Die Wahl findet nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt.[1] Auf dem Stimmzettel sind die einzelnen Bew...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.6.1 Allgemeines

Rz. 37 § 65 Abs. 1 BetrVG verweist auch auf § 37 Abs. 6 BetrVG. Danach haben Mitglieder des BR Anspruch darauf, von ihrer Arbeitspflicht unter Fortzahlung ihrer Vergütung freigestellt zu werden, wenn sie an erforderlichen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen teilnehmen. Dieses Recht steht über die genannte gesetzliche Verweisung auch den Mitgliedern der JAV zu.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4 Einzelheiten der Wahldurchführung im vereinfachten Verfahren

Rz. 90 Die nähere Ausgestaltung des vereinfachten Wahlverfahrens ist in § 14a BetrVG geregelt. Danach ist grundsätzlich zwischen der Wahl im 2- und im 1-stufigen Verfahren zu unterscheiden.[1] Für die Wahl zur JAV kommt, wenn das vereinfachte Wahlverfahren einschlägig ist, nur das einstufige Verfahren zur Anwendung. Dies liegt darin begründet, dass für die Wahl zur JAV im Bet...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.7.2 Erstattungsfähige Kosten und Aufwendungen

Rz. 43 Der Arbeitgeber hat sowohl die sachlichen als auch die persönlichen Kosten der Tätigkeit der JAV und seiner Mitglieder zu tragen. Bei den sachlichen Kosten handelt es sich i. d. R. um die sog. Geschäftsführungskosten, also alle Kosten, die zu einer sachgerechten und ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben der JAV erforderlich sind. Hierzu können auch die Kosten für ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.5.5 Verfahren bei nachträglicher schriftlicher Stimmabgabe

Rz. 108 Findet eine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe statt, muss der Wahlvorstand bis zu deren Ende die Wahlurne(n) versiegeln und aufbewahren (§§ 40, 36 Abs. 4, 34 Abs. 2 WO BetrVG 2001). Unmittelbar nach Ablauf der Frist für die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe öffnet der Wahlvorstand die bis dahin eingegangenen Wahlbriefe in einer öffentlichen Sitzung (§ 35 Ab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3 Vorsitz und Stellvertretung in der JAV

2.1.3.1 Allgemeines Rz. 18 § 65 Abs. 1 BetrVG verweist hinsichtlich der Wahl des Vorsitzenden und stellvertr. Vorsitzenden der JAV sowie deren Aufgabe auf die Regelung des § 26 BetrVG. Die Vorschrift ist zwingendes Recht und kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abbedungen werden. 2.1.3.2 Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter 2.1.3.2.1 Allgemei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3.4 Stellung und Aufgaben

2.1.3.4.1 Des Vorsitzenden Rz. 27 Der Vorsitzende ist in erster Linie Mitglied der JAV. Allerdings obliegen ihm zusätzliche Befugnisse, Aufgaben und Zuständigkeiten, die das Gesetz ihm zuweist. Wichtigste Aufgabe des Vorsitzenden ist es, die Interessen der JAV im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit und der von ihr gefassten Beschlüsse gegenüber dem Betriebsrat zu vertrete...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3.2 Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter

2.1.3.2.1 Allgemeines Rz. 19 Die Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter ist eine innere Angelegenheit der JAV. An ihr nehmen ausschließlich die Mitglieder der JAV teil. Die Wahl gehört zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der JAV. Wird sie nicht durchgeführt, handelt die JAV pflichtwidrig und kann unter den Voraussetzungen des § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 23 BetrVG a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.5 Rechtsstellung der Mitglieder der JAV

2.1.5.1 Allgemeines Rz. 34 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 1 BetrVG ist die Mitgliedschaft in der JAV ein Ehrenamt. Eine besondere Vergütung erhalten die Amtsträger mithin nicht für ihre Tätigkeit. Allerdings genießen sie einige Schutzrechte, die dazu dienen sollen, ihnen die Übernahme des Amts eines Mitglieds der JAV zu ermöglichen, zumindest aber zu erleichtern. 2...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.6 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

2.1.6.1 Allgemeines Rz. 37 § 65 Abs. 1 BetrVG verweist auch auf § 37 Abs. 6 BetrVG. Danach haben Mitglieder des BR Anspruch darauf, von ihrer Arbeitspflicht unter Fortzahlung ihrer Vergütung freigestellt zu werden, wenn sie an erforderlichen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen teilnehmen. Dieses Recht steht über die genannte gesetzliche Verweisung auch den Mitgliedern der ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.6.2 Voraussetzungen

2.1.6.2.1 Erforderlichkeit Rz. 38 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG ist Voraussetzung für den Anspruch, dass die Schulungsveranstaltung erforderlich ist. Nach der Rechtsprechung des BAG zu § 37 Abs. 6 BetrVG (BAG, Beschluss v. 17.11.2010, 7 ABR 113/09) ist die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Verhältniss...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5.1 Allgemeines

Rz. 57 Die Wahl der JAV erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen (vgl. § 39 WO BetrVG 2001).mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5.2 Vorschlagsberechtigung

Rz. 58 Gem. § 61 Abs. 1 i. V. m. § 14 Abs. 3 BetrVG sind vorschlagsberechtigt nur die jugendlichen und die zu ihrer Berufsausübung beschäftigten Arbeitnehmer des Betriebs.[1] Darüber hinaus sind die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften vorschlagsberechtigt.[2]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.1 Allgemeines

Rz. 112 Gem. § 63 Abs. 2 gilt für den Schutz und die Kosten der Wahl der JAV die Vorschrift des § 20 BetrVG über den Schutz und die Kosten der BR-Wahl entsprechend.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.3 Beendigung der Mitgliedschaft einzelner Mitglieder der JAV

2.1.1.3.1 Durch Ausschluss Rz. 10 Hat ein Mitglied der JAV grob die aus seinem Amt folgenden Pflichten verletzt, kann es auf Antrag vom Arbeitsgericht aus der JAV ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist nur wegen grober Verletzung der aus dem Amt als Mitglied der JAV folgenden Pflichten möglich, nicht dagegen wegen Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die gro...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.4 Bildung von Ausschüssen

2.1.4.1 Allgemeines Rz. 32 Seit der Reform des BetrVG durch das BetrVerf-ReformG 2001 verweist § 65 Abs. 1 auf § 28 Abs. 1 BetrVG. Damit besteht nun die Möglichkeit, dass in Betrieben mit mehr als 100 jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten Ausschüsse gebildet werden. Dadurch soll eine größere Effektivität der Arbeit insbesondere von großen JAV erreicht werde...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Allgemeines

Rz. 14 Für die Wahl zur JAV sind grundsätzlich dieselben Regelungen einschlägig wie für die Wahl zum Betriebsrat. Insbesondere gilt § 14 BetrVG n. F. i. V. m. den entsprechenden Regelungen in der Wahlordnung.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Auflösung der JAV und Beendigung der Mitgliedschaft

2.1.1.1 Allgemeines Rz. 4 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 23 Abs. 1 BetrVG besteht bei einem Verstoß gegen gesetzliche Pflichten die Möglichkeit, die JAV insgesamt aufzulösen oder einzelne Mitglieder auszuschließen. Ein entsprechender Antrag ist beim Arbeitsgericht zu stellen. Der Antrag ist zu begründen und muss auf eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten gestütz...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Nachrücken von Ersatzmitgliedern

2.1.2.1 Allgemeines Rz. 16 § 65 verweist auf § 25 BetrVG, der das Nachrücken von Ersatzmitgliedern im Fall des Ausscheidens eines Mitglieds aus der JAV regelt. 2.1.2.2 Verhältniswahl oder Mehrheitswahl Rz. 17 Bei der Frage, wer als Ersatzmitglied nachrückt, ist zu unterscheiden, ob die Wahl der JAV nach den Grundsätzen der Verhältniswahl oder der Mehrheitswahl stattgefunden hat...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3 Ausländische Arbeitnehmer

Rz. 13 Ausländische Arbeitnehmer eines Betriebs können in die JAV gewählt werden, wenn sie die übrigen, allgemeinen Voraussetzungen für die Wählbarkeit[1] erfüllen.[2]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.7 Kosten und Sachaufwand

2.1.7.1 Allgemeines Rz. 42 § 65 Abs. 1 verweist schließlich auch auf die Regelungen in §§ 40 und 41 BetrVG. Danach hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit der JAV entstehenden Kosten zu tragen und die erforderlichen Sachmittel zur Verfügung zu stellen (§ 40 BetrVG). Für die Arbeit der JAV dürfen keine Leistungen oder Beiträge erhoben werden (§ 41 BetrVG). 2.1.7.2 Erstattun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Allgemeines

Rz. 23 Zwar steht der JAV kein Recht zu, eine Sitzung des BR zu beantragen, allerdings kann sie verlangen, dass eine besondere, die Jugendlichen und Auszubildenden betreffende Angelegenheit in die Tagesordnung der nächsten BR-Sitzung aufgenommen wird. Dieses Recht räumt ihr die Regelung in § 67 Abs. 3 BetrVG ein.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5.3 Inhaltliche Anforderungen

Rz. 59 Gem. §§ 39 Abs. 1 i. V. m. 6 Abs. 2 WO BetrVG 2001 soll jede Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Bewerber aufweisen, wie in dem Wahlvorgang Mitglieder der JAV zu wählen sind. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine Sollvorschrift, sodass eine Vorschlagsliste auch dann gültig ist, wenn dort weniger Kandidaten benannt werden, als zu wählen sind. Gem. §§ 3...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Altersgrenze

Rz. 9 Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer eines Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden, zur JAV wählbar. Eine untere Altersgrenze gibt es nicht, sodass auch 16-jährige Arbeitnehmer oder Auszubildende gewählt werden können.[1] Minderjährige Arbeitnehmer benötigen für ihre Kandidatur keine Zustimmung i...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2 Inhalt

Rz. 48 Der Inhalt des Wahlausschreibens ist gesetzlich im Katalog des § 3 Abs. 2 WO BetrVG 2001 vorgegeben, der über § 38 WO BetrVG 2001 auch auf die Wahl der JAV Anwendung findet. Danach muss das Wahlausschreiben folgende Angaben enthalten: Datum des Erlasses Dieses Datum muss übereinstimmen mit dem Tag, an dem das Wahlausschreiben ausgehängt oder in elektronischer Form bekan...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.2 Auflösung der JAV

Rz. 5 Die JAV kann wegen grober Verletzung ihrer gesetzlichen Pflichten auf Antrag vom Arbeitsgericht aufgelöst werden. Erforderlich ist, dass die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAG, Beschluss v. 22.6.1993, 1 ABR 62/92 [1]). Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Eine grobe Pflichtverle...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.2 Feststellung der Mindestsitze

Rz. 15 Nach § 38 i. V. m. § 5 WOBetrVG 2001 hat der Wahlvorstand zunächst vor der Wahl festzustellen, welches Geschlecht im Betrieb in der Minderheit ist und sodann die Mindestsitze in der JAV für dieses Minderheitengeschlecht nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu ermitteln. Der Wahlvorstand muss also zunächst auf der Basis der am Tag des Erlasses des Wahlausschreibens ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 64 bestimmt zum einen den Zeitpunkt der Wahlen zur JAV (vgl. Abs. 1), zum anderen legt sie die Amtszeit fest (vgl. Abs. 2) und bestimmt, dass die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers in der JAV fortbesteht, auch wenn er während der laufenden Amtszeit das 25. Lebensjahr vollendet oder seine Berufsausbildung, unabhängig von seinem Alter, beendet und dami...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3.5 Streitigkeiten

Rz. 31 Das Arbeitsgericht hat im Beschlussverfahren nach § 2a, §§ 80 ff. ArbGG über Streitigkeiten betreffend die Wahl, Abberufung oder Zuständigkeit des Vorsitzenden oder seiner Stellvertreter zu entscheiden. Nach h. M. (BAG, Beschluss v. 8.4.1992, 7 ABR 71/91) kann die Wahl des Vorsitzenden des BR ebenso wie seiner Stellvertreter in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6.2.4 Benachrichtigung und Bekanntgabe der Gewählten

Rz. 81 Gem. §§ 39 Abs. 2 i. V. m. 17 WO BetrVG 2001 hat der Wahlvorstand die als Mitglieder der JAV Gewählten unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. Erklärt der Gewählte nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Zugang der Benachrichtigung gegenüber dem Wahlvorstand, dass er die Wahl ablehne, gilt die Wahl als angenommen. Lehnt der Gewählte die Wahl fristgem...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6.2.2 Stimmenauszählung

Rz. 78 Nach Abschluss der Stimmabgabe hat die Stimmenauszählung zu beginnen. Die Stimmabgabe ist abgeschlossen, wenn die im Wahlausschreiben festgesetzte Zeit abgelaufen ist. Sind für die Stimmabgabe mehrere Tage vorgesehen, ist sie am letzten Tag mit dem Ende des vorgesehenen Zeitraums abgeschlossen. Rz. 79 Die Stimmauszählung hat der Wahlvorstand gem. §§ 39 Abs. 2 i. V. m. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.4.1 Größe

Rz. 26 Die Größe des Wahlvorstands für die Wahl zur JAV ist gesetzlich nicht geregelt. Vielmehr bestimmt der Betriebsrat die Anzahl der Mitglieder nach pflichtgemäßem Ermessen.[1] In jedem Fall muss der Wahlvorstand aber aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern, mindestens jedoch 3 bestehen (vgl. § 63 Abs. 2 Satz 1). Nach § 16 Abs. 1 Satz 2 BetrVG kann der Betriebsrat die Za...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Da die JAV kein selbstständiges und gleichberechtigt neben dem BR stehendes Organ der Betriebsverfassung ist[1], obliegt auch die Wahrnehmung der Interessen der jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber nicht der JAV, sondern dem BR. Die Regelung in § 67 BetrVG soll sicherstellen, dass die JAV auf unterschiedliche Weise an den E...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Voraussetzungen

Rz. 24 Das Recht gem. § 67 Abs. 3 BetrVG besteht nur, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, bei deren Beratung die gesamte JAV ein Teilnahmerecht gem. § 67 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat.[1] Es muss sich also um eine Angelegenheit handeln, die Jugendliche oder Auszubildende besonders oder gar überwiegend betrifft. Rz. 25 Darüber hinaus muss die JAV die Angelegenheit in ihrem ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.1 Allgemeines

Rz. 109 Ebenso wie die Wahl des BR kann auch die Wahl der JAV angefochten werden. Gem. § 63 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 19 BetrVG ist Voraussetzung, dass gegen wesentliche Vorschriften des Wahlrechts, der Wählbarkeit und des Wahlverfahrens verstoßen worden ist. Insoweit gelten die Regelungen des § 19 BetrVG n. F. entsprechend, der ebenfalls durch das Betriebsrätemodernisierungs...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Zuständigkeit

Rz. 52 Aufgrund der Verweisung in § 65 Abs. 2 auf § 29 BetrVG hat die konstituierende Sitzung der JAV der Wahlvorstand einzuberufen. Bis zur Wahl eines Wahlleiters aus der Mitte der JAV wird diese Sitzung vom Vorsitzenden des Wahlvorstands geleitet. Alle weiteren Sitzungen beruft grundsätzlich der Vorsitzende der JAV ein, vgl. § 29 Abs. 2 Satz 1 BetrVG. Fraglich war bisher, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Teilnahmerecht des BR-Vorsitzenden

Rz. 17 Gem. § 69 Satz 4 ist der Vorsitzende oder ein anderes, damit beauftragtes Mitglied des Betriebsrats berechtigt, an den Sprechstunden der JAV beratend teilzunehmen. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht. Die Regelung soll sicherstellen, dass die Jugendlichen und Auszubildenden sachkundig beraten werden und der Betriebsrat sich Kenntnis von ihren Anliegen verschaffen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 59 Aufgrund der Verweisung in § 65 Abs. 1 BetrVG auf die Regelung des § 31 BetrVG kann ein Beauftragter einer Gewerkschaft an den Sitzungen der JAV einschließlich solcher, die als Video- oder Telefonkonferenz stattfinden, teilnehmen. Rz. 60 Umstritten ist, ob die Gewerkschaft in der JAV vertreten sein muss oder ob es ausreicht, wenn sie im BR vertreten ist.[1] Nach h. M. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Die Rechtsstellung

Rz. 14 Die JAV ist kein selbstständiges, neben dem Betriebsrat bestehendes Organ mit eigenen Vertretungsrechten (BAG, Beschluss v. 13.3.1991, 7 ABR 5/90 [1]). Sie hat deshalb kein Recht, unabhängig vom Betriebsrat oder an ihm vorbei die Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden gegenüber dem Arbeitgeber wahrzunehmen, auch nicht in Ausnahmefällen. Die Mitglied...mehr