Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebskrankenkasse

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 3 Literatur

Rz. 25 Bohlen-Schöning, Krankenkassen in Finanznot – Fusion, Schließung oder Insolvenz?, KrV 2009, 289. Gaßner/Hager, Die Schließung von Krankenkassen wegen Überschuldung, NZS 2004, 632. Schmatenko, Die Schließung einer Betriebskrankenkasse sowie ihre Auswirkungen auf Schuldverhältnisse, NZS 2018, 306. Steinmeyer, Krankenkassen zwischen Sozialrecht, Haftung und Insolvenz, NZS 2...mehr

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Sommer, SGB V § 166 Haftung... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Reicht das Vermögen einer aufgelösten (§ 153) oder geschlossenen (§ 159) Krankenkasse nicht aus, die Gläubiger zu befriedigen und die Versorgungsansprüche der Beschäftigten zu erfüllen, haften alle anderen Krankenkassen. Eine ausschließliche Haftung der Krankenkassen derselben Kassenart ist nicht vorgesehen. Die landwirtschaftliche Krankenversicherung bleibt von der Ha...mehr

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Sommer, SGB V § 147 Deutsch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) ab 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Errichtung einer Betriebskrankenkasse). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb...mehr

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Sommer, SGB V § 162 Insolve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 160, 161, 169 und 170 gelten für die Verbände der Krankenkassen entsprechend. Die Regelung überträgt die Vorschriften über die sozialrechtliche Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen auf die Verbände der Krankenkassen, die bundes- oder landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Übertragung auf die Verbände ist insoweit sachgerecht, als sie...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm bestimmt die Insolvenzfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen und beseitigt die ungleiche Behandlung zwischen landes- und bundesunmittelbaren Krankenkassen (Abs. 1). Bis zum Inkrafttreten der Vorschrift spielte das Insolvenzrecht faktisch keine Rolle, weil schon das im SGB V verankerte Instrument der Kassenschließung auf eine auf Dauer gesicherte Leistungsfäh...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2.1 Zuständigkeit der Landesschiedsämter

Rz. 14 Durch die Neustrukturierung ist für den Bereich der vertragsärztlichen Versorgung in Abs. 1 die Zuständigkeit der Landesschiedsämter geregelt. Die Landesschiedsämter für die vertragsärztliche Versorgung sind danach regional jeweils für den Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sachlich zuständig, die Landesschiedsämter für die vertragszahnärztliche Versorgung...mehr

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Sommer, SGB V § 143 Ortskra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ortskrankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 Abs. 1). Zusammen mit Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Krankenversicherung der Landwirte, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und Ersatzkassen nehmen sie die Aufgaben der gegliederten Krankenversicherung wahr. Rz. 2a Die Vorschrift knüpfte in der Ausgangsfass...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2.3 Besetzung und Amtsdauer der Schiedsämter

Rz. 18 Die Landesschiedsämter und die Bundesschiedsämter für die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung bestehen nach Abs. 5 Satz 1 aus je 4 Vertretern der Ärzte bzw. der Zahnärzte und 4 Vertretern der Krankenkassen sowie einem unparteiischen Vorsitzenden und 2 weiteren unparteiischen Mitgliedern. Jedes Schiedsamt ist demnach mit 11 Personen besetzt. Abweichend von dieser Regelbe...mehr

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Sommer, SGB V § 194a Modell... / 2.2 Einheitliche Vorbereitung und Durchführung des Modellprojekts (Abs. 2)

Rz. 9 Zur besseren Vergleichbarkeit sowie zur Erzielung belastbarer Evaluierungsergebnisse (vgl. § 194d) schreibt Abs. 2 Satz 1 verbindlich die gemeinsame und einheitliche Vorbereitung und Durchführung der Stimmabgabe per Online-Wahl vor. Dafür haben mehrere teilnehmende Krankenkassen eine Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Abs. 1a Satz 2 SGB X zu bilden. Auf diese Weise soll ber...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Öffentlicher Dienst

Rz. 2 Für die Abgrenzung zwischen privater Wirtschaft (Betriebsverfassungsgesetz) und öffentlichem Dienst (Personalvertretungsgesetze) kommt es allein auf die formelle Rechtsform des Betriebs oder der Verwaltung an.[1] Alle Betriebe in privater Rechtsform (z. B. GmbH, Aktiengesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) unterliegen dem BetrVG. Das gilt auch, wenn sie der öf...mehr

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BGM für alle Unternehmensgr... / 2.1 Betriebliche Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) bezeichnet "alle Aktivitäten zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz".[1] BGF kann entweder der Einstieg in ein BGM oder – in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – die Methode der Wahl sein, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Wichtig Deutsches Siegel Unternehmensgesundheit Die Zertifizierun...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10. Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts … durch das GSG, NZS 1994, 1. Dürsche, Der satzungsmäßige Doppelsitz bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, NZS 1996, 65. Falk, Renaissance der Selbstverwaltung im GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetzes?, KrV 2004, 31. Finkenbusch...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.2 Satzungsbestimmung zur Versicherungsvermittlung (Abs. 1a)

Rz. 26 Der mit Wirkung ab 1.1.2004 eingefügte Abs. 1a enthält nunmehr eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für eine Satzungsregelung, nach der die Krankenkasse die Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge vorsehen und auf dieser Rechtsgrundlage dann auch Versicherungsvermittlung im weiteren Sinne betreiben kann. Nach bisherigem Recht war es den Krankenkassen r...mehr

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Sommer, SGB XI § 28 Leistun... / 2.3 Qualitätssicherung der Pflegeleistungen (Abs. 3)

Rz. 6 In § 28 Abs. 3 ist der Grundsatz der Qualitätssicherung geregelt. Dieser geht auf den Gesetzentwurf zum PflegeVG (BT-Drs. 12/5262) zurück. Allerdings ist die Bedeutung der Norm eher nachgeordnet, denn bereits in § 69 ist eine Legaldefinition des Sicherstellungsauftrags geschaffen worden. Weitere Regelungen zur Qualitätssicherung sind in § 84 Abs. 5 und §§ 112 bis 117 z...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.2 Sonderregelung für Betriebskrankenkassen (Abs. 2)

Rz. 9 Die Regelung in Abs. 2 Satz 1 und 2 betrifft nur Betriebskrankenkassen, die keine Öffnungsklausel haben. Da aber sehr viele Betriebskrankenkassen eine Öffnungsklausel haben, ist die praktische Bedeutung der Norm zurückgegangen. Das Gemeinsame dieser Versicherungsträger ist der Umstand, dass sie nur einen Arbeitgeber haben, der den Selbstverwaltungsorganen als sog. gebo...mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.3 Zinsschaden nach Abs. 2

Rz. 36 Hiernach hat die Einzugstelle Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu zahlen, wenn sie Beiträge, Zinsen auf Beiträge oder Säumniszuschläge schuldhaft nicht rechtzeitig weitergeleitet hat. Es soll jeweils der Schaden ausgeglichen werden, der dem jeweiligen Fremdversicherungsträger dadurch entsteht, dass die Einzugsstelle die Beiträge ...mehr

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Sommer, SGB V § 82 Grundsätze / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 82 bildet mit § 83 die Grundnormen für die vertragsärztliche Versorgung (Matthäus, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 82 Rz. 9). Die Vorschrift benennt die Gesamtverträge und macht den Inhalt der Bundesmantelverträge zum Bestandteil der Gesamtverträge. In der Praxis gibt es nur noch einen Bundesmantelvertrag. Die Vorschrift selbst ist nur eine Einweisungsvorschrift (Schröder,...mehr

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Jansen, SGB IV § 48 Vorschl... / 2.1.4 Freie Listen (Nr. 4)

Rz. 8 In allen Gruppen sind die Personen, die alle Eigenschaften der Gruppenzugehörigkeit besitzen, nicht nur über ihre Vereinigungen, sondern auch als Personen vorschlagsberechtigt, sofern sie die nach Abs. 2 erforderliche Zahl von Unterschriften beibringen. Die Möglichkeit dieser sog. freien Listen stellt ein Korrektiv des andernfalls in gewisser Weise bestehenden oder emp...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.3 Sonderregelung für Unfallkassen (Abs. 2a)

Rz. 12 Die Vorschrift des Abs. 2a gilt für die Unfallkassen der Länder und Gemeinden, die gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und kommunalen Bereich. Für die ehemalige Unfallkasse des Bundes und die frühere Eisenbahn-Unfallkasse gibt es nun die Unfallversicherung Bund und Bahn mit einer Sonderregelung in Abs. 7. Sie ergänzt die Paritätsregelung des Abs. 1 Nr. 1 hinsicht...mehr

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Sommer, SGB V § 83 Gesamtve... / 2.3 Gesamtverträge nach dem Wohnortprinzip ab 2006

Rz. 7 Für eine Krankenkasse, deren Satzung regelt, dass sich der Kassenbezirk über ein Land hinaus erstreckt (vgl. § 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4), galt bereits mit Wirkung ab 1.1.2002 das Wohnortprinzip (vgl. § 83 Satz 1). Dazu zählte auch die Bundesknappschaft, die zum 1.10.2005 in Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See umbenannt worden ist (Art. 6 Nr. 7 i. V. m. Art....mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane, die im Sinne von Rahmenbestimmungen auch schon in der vorhergehenden Regelung des § 43 berührt worden ist. Sie regelt die Frage, welches bei den Sozialversicherungsinstitutionen die Träger der politischen Selbstverwaltung sind. In Abs. 1 Nr. 1 wird dabei der Grundsatz festgelegt, dass diese Träger...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 3 Literatur

Rz. 36 Abig, Übernahme von Fahrkosten durch die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland und Frankreich, BKK 2003, 148. Engelhard, Fahrkosten – Sachleistung oder Kostenerstattung, DOK 1991, 135. Ganse, Fahrkostenerstattung im Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung, KH 2004, 489. Philipp, Transportkosten bei Zusammenarbeit von chirurgischen Fachkliniken und Nachsorgeklini...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 21a ... / 2.3 Zuständige Stellen

Rz. 5 Zuständige Leistungsträger für die Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen (§ 46 Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Bei jeder Krankenkasse (AOK, BKK, IKK, See-KK, Landwirtschaftliche KK, Bundesknappschaft und Ersatzkassen) ist eine Pflegekasse errichtet (§ 46 SGB XI). Für die Durchführung der Pflegeversicherung ist jeweils die Pflegekasse zuständ...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 3 Literatur

Rz. 22 Hümmer, Die Vereinbarkeit verpflichtender Früherkennungsuntersuchungen von Kindern mit Art. 6 GG, ZfL 2007, 46. Kunkel, Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen – Präventives Potenzial noch besser ausschöpfen!, BKK 2006, 390. Lampert, Prävention und Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche, KrV 2003, 17. Roolf, Neue Leistungen zum Kariesschutz bei...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.7 Versicherungskonkurrenzen und Zuständigkeit

Rz. 111 Das SGB VI enthält keine Regelungen zur Versicherungskonkurrenz. Jedoch ist der Intention des Gesetzgebers (BT-Drs. 11/4424 und 11/4452) zu entnehmen, dass in Bezug auf dieselbe Tätigkeit grundsätzlich die Versicherungspflicht kraft Gesetzes (z. B. § 1) der Versicherungspflicht auf Antrag vorgeht (zur möglichen Mehrfachversicherung beim Aufeinandertreffen mehrerer Pf...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 1.4 Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen

Bis zum 31.12.2005 wurden die Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschutzlohn und für Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld für Kleinbetriebe über ein Umlageverfahren nach dem Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG) erstattet. Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld unter Geltung des Ausgleichsverfahrens nach dem LFZG für verfassungswidrig erklärt hatte[1], wurd...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 7. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266 StGB (Untreue)

Rz. 32 Der Geschäftsleiter hat eine verantwortungsvolle Position, er kommt mit dem Vermögen der Gesellschaft in der Regel in Berührung. Der Straftatbestand der Untreue schützt das Vermögen. Dies kann das Vermögen der Gesellschaft, ausnahmsweise aber auch das eines Dritten sein. So kann die Gesellschaft selbst auch die Vermögensinteressen Dritter betreuen bzw. diese wahren. D...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas/Wärme für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch ...mehr

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Sommer, SGB V § 280 Finanzi... / 2.1 Finanzierung(Abs. 1)

Rz. 5 Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Aufgaben des MD werden von den Krankenkassen durch eine Umlage aufgebracht (Satz 1). Aufgaben des MD sind die gesetzlich zugewiesenen gutachterlichen Prüfaufgaben nach § 275 Abs. 1 bis 3b, § 275a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und §§ 275b, 275c. Umlagepflichtige Krankenkassen sind die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, ...mehr

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Demografischer Wandel: Aufg... / 2.3 Gesundheit

Unternehmerische Verantwortung für die Gesundheit Lange Zeit wurde die Verantwortung für die Gesundheit und die Gesunderhaltung ausschließlich beim einzelnen Mitarbeiter gesehen. Kaum ein Unternehmen erkannte das Potenzial, das hinter einem betrieblichen Gesundheitsmanagement gestanden hätte. Nachdem das steigende Durchschnittsalter der Beschäftigten und die damit zusammenhän...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Grundlagen

Rn. 259 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 255 Abs. 2 Satz 3 gewährt – in Analogie zur steuerrechtlichen Regelung (vgl. aber HdR-E, HGB § 255, Rn. 265) – ein Aktivierungswahlrecht für die Kosten der allg. Verwaltung (vgl. Moxter, in: FS Schneider (1995), S. 445 (453)). Mit der Formulierung "Kosten der allgemeinen Verwaltung" wird zugleich klargestellt, dass Kosten, soweit sie aus e...mehr

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Sommer, SGB V § 106c Prüfun... / 2.1 Bildung und Rechtsstellung der Prüfungseinrichtungen

Rz. 5 Die Bildung der gemeinsamen Prüfungseinrichtungen (Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss) obliegt nach Abs. 1 Satz 1 den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkassen. Der Plural "Kassenärztliche Vereinigungen" betont die Regionalität der Wirtschaftlichkeitsprüfungen und die Bildung der gemeinsamen Prüfungseinric...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Gesetzliche Träger der Sozialversicherung

Rz. 17 Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung, einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und auf wirtschaftli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Leistungen der Arbeitsgemeinschaften i. S. d. § 219 SGB V gegenüber ihren Mitgliedern

Rz. 58 Leistungen von Arbeitsgemeinschaften, die Krankenkassen und ihre Verbände zur gegenseitigen Unterrichtung, Abstimmung, Koordinierung und Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben bilden können[1], sind nicht nach § 4 Nr. 15 Buchst. a UStG steuerfrei.[2] Das gilt auch für Arbeitsgemeinschaften, die Krankenkassen und ihre Verbände...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 15 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL.[1] Nach dieser Richtlinienvorschrift befreien die EU-Mitgliedstaaten "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen, die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffende...mehr

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§ 26 Umlagen U1 und U2, Loh... / E. Zuständigkeit und Verfahren

Rz. 10 Zuständig für die Durchführung des Ausgleichsverfahrens ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer Mitglied ist, auch wenn es sich um eine Betriebskrankenkasse oder eine Ersatzkasse handelt. Für Mini-Jobber ist die Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) zuständig. Die Umlagen entrichtet der Arbeitgeber zusammen mit den übrigen Abgaben ...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / VI. Ausgleichsverfahren zur Erstattung, Umlage U1

Rz. 52 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung wird Arbeitgebern ein Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) erstattet. Rz. 53 Das Ausgle...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / IV. Ausgleichsverfahren zur Erstattung

Rz. 31 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung werden den Arbeitgebern 100 % der Aufwendungen bei Mutterschaft erstattet, sog. Umlage U2. Rz. 32 Am Ausgleichsverfahr...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.7 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (Abs. 7 Satz 1)

Rz. 19 Den ursprünglich in § 4 Abs. 3 Satz 2 in der bis zum 31.3.2020 geltenden Fassung enthaltene Unterlassungsanspruch bezüglich unzulässiger Werbemaßnahmen hat der Gesetzgeber in Abs. 7 Satz 1 überführt und inhaltlich auf sämtliche Maßnahmen, die geeignet sind, das Interesse einer anderen Krankenkasse im Wettbewerb zu beeinträchtigen, erweitert. Zudem ist nicht nur – wie ...mehr

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Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.2 Unzulässigkeit unlauterer geschäftlicher Handlungen (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 stellt zunächst klar, dass unlautere geschäftliche Handlungen der Krankenkassen unzulässig sind, ohne dabei jedoch den Begriff der Unlauterkeit näher zu definieren. Auch den anderen Büchern des Sozialgesetzbuchs ist der Begriff der Unlauterkeit fremd. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll zur näheren Ausgestaltung der Unlauterkeit auf die Maßstäbe des UWG verwie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.2 Bewertung von Sachleistungsverpflichtungen

Rz. 381 Während die Bewertung der Rückstellung für eine Geldzahlungsverpflichtung mit dem (evtl. abgezinsten) Nennbetrag als Erfüllungsbetrag relativ einfach ist, ist dies bei Sachleistungsverpflichtungen nicht der Fall. Eine Sachleistungsverpflichtung liegt vor, wenn die Verbindlichkeit des Stpfl. nicht auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet ist, sondern auf die Lieferung ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 16 Aktuelle Fristen

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unrichtiges Verbuchen

Rz. 155 [Autor/Stand] Durch welche Handlung eine "Falschbuchung" vorgenommen werden kann, hängt davon ab, welche Buchführungsmethode in dem jeweiligen Betrieb angewandt wird. Die Tat ist vollendet, sobald die unrichtige Buchung erfolgt ist. Rz. 156 [Autor/Stand] Die Buchung muss in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sein, d.h. den aufzeichnungs- und buchführungspflichtigen Vorg...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.2.2 Betriebskrankenkassen

Rz. 13 Die Betriebskrankenkassen hatten und haben einen betrieblichen Bezug. Nach dem Recht der RVO und dem SGB V gehörten bis Ende 1995 die versicherungspflichtig Beschäftigten des Betriebes, für den die Betriebskrankenkasse errichtet war, dieser Krankenkasse an. Mit der Einführung der Wahlfreiheit sind Betriebskrankenkassen nur noch für in den Betrieben Beschäftigte und eh...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.2.3 Innungskrankenkassen

Rz. 15a Ähnlich wie die Betriebskrankenkassen hatten und haben die Innungskrankenkassen einen innungsbetrieblichen Bezug mit gesetzlicher Zuständigkeit für die dort Beschäftigten. Zusätzlich war jedoch der Bezug des Betriebsinhabers zur Innung erforderlich. Auch bei Innungskrankenkassen sind Vereinigungen (§ 155) möglich. Ebenso können sich Innungskrankenkassen wie Betriebsk...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002, 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010, 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000, 329. Bloch/Hansen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.1 Personenkreis

Rz. 9 Einbezogen in den Schutz der Familienversicherung sind der Ehegatte, seit dem 1.8.2001 der Lebenspartner, und die Kinder des Stammversicherten, wobei den eigenen leiblichen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen andere Personen als Kinder gleichgestellt sind (§ 10 Abs. 4). Die Eigenschaft als Kind ist erst mit der Geburt gegeben. Das ungeborene Kind kann daher nicht ...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.2 Prüfvereinbarungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Das Wort "Prüfvereinbarung" ergibt sich nicht aus dem Gesetzestext, wo von "vereinbaren" oder "Vereinbarung" die Rede ist, sondern ist von den regionalen Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung gebildet worden. Abs. 1 Satz 2 gibt lediglich einen rechtlichen Anhaltspunkt dafür, dass in einer Prüfvereinbarung Inhalt und Durchführung der Beratungen und Prüfungen sowie ...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 95 Barkow von Creytz, Familienversicherung aufgrund einer Behinderung, NZS 2023, 309. Baumeister, Gleichheitssatz und Saldierung von Vor- und Nachteilen, SGb 2004, 398. Felix, Die Familienversicherung auf dem Prüfstand – verfassungsrechtliche Überlegungen zu § 10 Abs. 3 SGB V, NZS 2003, 624. ders., Menschen mit Behinderungen in der Familienversicherung der Gesetzlichen Kran...mehr