Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebskrankenkasse

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Sommer, SGB V § 152 Aussche... / 2.3 Verfahren (Abs. 3)

Rz. 8 Der Antrag ist durch den initiativberechtigten Arbeitgeber bei der Aufsichtsbehörde zu stellen (Satz 1). Diese entscheidet durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) und bestimmt den Zeitpunkt (§ 32 Abs. 2 Nr. 1 SGB X), zu dem das Ausscheiden wirksam wird (Satz 2). Die zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich danach, ob die Betriebskrankenkasse eine bundes- oder landesunm...mehr

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Sommer, SGB V § 166 Haftung... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Reicht das Vermögen einer aufgelösten (§ 153) oder geschlossenen (§ 159) Krankenkasse nicht aus, die Gläubiger zu befriedigen und die Versorgungsansprüche der Beschäftigten zu erfüllen, haften alle anderen Krankenkassen. Eine ausschließliche Haftung der Krankenkassen derselben Kassenart ist nicht vorgesehen. Die landwirtschaftliche Krankenversicherung bleibt von der Ha...mehr

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Sommer, SGB V § 153 Auflösung / 2.2 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 7 Der Antrag ist durch den initiativberechtigten Arbeitgeber bei der Aufsichtsbehörde zu stellen (Satz 1). Diese entscheidet durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) und bestimmt den Zeitpunkt (§ § 32 Abs. 2 Nr. 1 SGB X), zu dem die Auflösung wirksam wird (Satz 2). Die zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich danach, ob die Betriebskrankenkasse eine bundes- oder landesunm...mehr

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Sommer, SGB V § 145 Innungs... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Innungskrankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 Abs. 1). Zusammen mit Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Krankenversicherung der Landwirte, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und Ersatzkassen nehmen sie die Aufgaben der gegliederten Krankenversicherung wahr. Rz. 4 Träger einer Innungskrankenkasse sind Handw...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Freiwil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Abwicklung der Geschäfte, Haftung für Verpflichtungen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversich...mehr

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Sommer, SGB V § 148 Ersatzk... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Ersatzkassen als bundesunmittelbare Träger der Krankenversicherung sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 Abs. 1). Zusammen mit Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte und Deutsche Rentenversicherung Knapps...mehr

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Sommer, SGB V § 156 Vereini... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Krankenkassen (§ 4) können auf Antrag einer Krankenkasse mit anderen Krankenkassen derselben Kassenart vereinigt werden. Ausgenommen sind davon die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (landwirtschaftliche Krankenkasse; § 146) und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Knappschaft; § 147). Vorrangig ist eine freiwillige Vereinigung an...mehr

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Sommer, SGB V § 147 Deutsch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) ab 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Errichtung einer Betriebskrankenkasse). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb...mehr

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Sommer, SGB V § 165 Abwickl... / 3 Literatur

Rz. 12 Cranshaw, Schließung einer gesetzlichen Krankenkasse oder Insolvenzverfahren bei "Insolvenzreife"?, jurisPR-InsR 20/2016 Anm. 1. Fähnle, Die Schließung gesetzlicher Krankenkassen aus arbeitsrechtlicher Sicht, Diss. Universität Würzburg, Juristische Fakultät, 2016/2017, Würzburger rechtswissenschaftliche Schriften Bd. 99. Shmatenko, Die Schließung einer Betriebskrankenka...mehr

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Sommer, SGB V § 146 Landwir... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als bundesunmittelbarer Träger der Krankenversicherung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 Abs. 1). Zusammen mit Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und Ersatzkassen nimmt sie unter der...mehr

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Sommer, SGB V § 156 Vereini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung ...mehr

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Sommer, SGB V § 163 Vermeid... / 2.3 Vereinigung mit einer anderen Krankenkasse (Abs. 3)

Rz. 11 Stellt eine Aufsichtsbehörde im Benehmen mit dem GKV-Spitzenverband aufgrund einer Prognoseentscheidung fest, dass bei einer Krankenkasse nur durch die Vereinigung mit einer anderen Krankenkasse die Leistungsfähigkeit auf Dauer gesichert oder der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vermieden werden kann, ist der GKV-Spitzenverband Bund dazu vorschlagsbere...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Freiwil... / 2.1 Voraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 4 Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und Ersatzkassen können sich freiwillig innerhalb ihrer Kassenart oder Kassenarten übergreifend vereinigen (Satz 1). Dazu sind übereinstimmende Beschlüsse der Verwaltungsräte (§ 64 SGB IV) erforderlich. Die Fusion ist ein Akt der Selbstverwaltung (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 5. Aufl., § 155 R...mehr

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Sommer, SGB V § 162 Insolve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 160, 161, 169 und 170 gelten für die Verbände der Krankenkassen entsprechend. Die Regelung überträgt die Vorschriften über die sozialrechtliche Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen auf die Verbände der Krankenkassen, die bundes- oder landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Übertragung auf die Verbände ist insoweit sachgerecht, als sie...mehr

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Sommer, SGB V § 148 Ersatzk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Verfahren bei Errichtung einer Betriebskrankenkasse). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicher...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm bestimmt die Insolvenzfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen und beseitigt die ungleiche Behandlung zwischen landes- und bundesunmittelbaren Krankenkassen (Abs. 1). Bis zum Inkrafttreten der Vorschrift spielte das Insolvenzrecht faktisch keine Rolle, weil schon das im SGB V verankerte Instrument der Kassenschließung auf eine auf Dauer gesicherte Leistungsfäh...mehr

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Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Es werden Ausnahmen von der Zuständigkeit des medizinischen Dienstes (MDK) geregelt. Rz. 2 Durch das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz – EneuOG) v. 27.12.199...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2.1 Zuständigkeit der Landesschiedsämter

Rz. 14 Durch die Neustrukturierung ist für den Bereich der vertragsärztlichen Versorgung in Abs. 1 die Zuständigkeit der Landesschiedsämter geregelt. Die Landesschiedsämter für die vertragsärztliche Versorgung sind danach regional jeweils für den Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sachlich zuständig, die Landesschiedsämter für die vertragszahnärztliche Versorgung...mehr

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Sommer, SGB V § 143 Ortskra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ortskrankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 Abs. 1). Zusammen mit Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Krankenversicherung der Landwirte, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und Ersatzkassen nehmen sie die Aufgaben der gegliederten Krankenversicherung wahr. Rz. 2a Die Vorschrift knüpfte in der Ausgangsfass...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2.3 Besetzung und Amtsdauer der Schiedsämter

Rz. 18 Die Landesschiedsämter und die Bundesschiedsämter für die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung bestehen nach Abs. 5 Satz 1 aus je 4 Vertretern der Ärzte bzw. der Zahnärzte und 4 Vertretern der Krankenkassen sowie einem unparteiischen Vorsitzenden und 2 weiteren unparteiischen Mitgliedern. Jedes Schiedsamt ist demnach mit 11 Personen besetzt. Abweichend von dieser Regelbe...mehr

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Sommer, SGB V § 194a Modell... / 2.2 Einheitliche Vorbereitung und Durchführung des Modellprojekts (Abs. 2)

Rz. 9 Zur besseren Vergleichbarkeit sowie zur Erzielung belastbarer Evaluierungsergebnisse (vgl. § 194d) schreibt Abs. 2 Satz 1 verbindlich die gemeinsame und einheitliche Vorbereitung und Durchführung der Stimmabgabe per Online-Wahl vor. Dafür haben mehrere teilnehmende Krankenkassen eine Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Abs. 1a Satz 2 SGB X zu bilden. Auf diese Weise soll ber...mehr

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Sommer, SGB V § 392 IT-Sich... / 2.4 Branchenarbeitskreis (Abs. 4)

Rz. 9 Die Krankenkassen wirken verpflichtend in einem gemeinsamen bestehenden oder zu schaffenden Branchenarbeitskreis an der Entwicklung des branchenspezifischen Sicherheitsstandards für die informationstechnische Sicherheit der Krankenkassen (Abs. 3) mit (Satz 1). Sie werden im Arbeitskreis durch ihre Verbände und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverba...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Öffentlicher Dienst

Rz. 2 Für die Abgrenzung zwischen privater Wirtschaft (Betriebsverfassungsgesetz) und öffentlichem Dienst (Personalvertretungsgesetze) kommt es allein auf die formelle Rechtsform des Betriebs oder der Verwaltung an.[1] Alle Betriebe in privater Rechtsform (z. B. GmbH, Aktiengesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) unterliegen dem BetrVG. Das gilt auch, wenn sie der öf...mehr

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BGM für alle Unternehmensgr... / 2.1 Betriebliche Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) bezeichnet "alle Aktivitäten zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz".[1] BGF kann entweder der Einstieg in ein BGM oder – in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – die Methode der Wahl sein, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Wichtig Deutsches Siegel Unternehmensgesundheit Die Zertifizierun...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10. Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts … durch das GSG, NZS 1994, 1. Dürsche, Der satzungsmäßige Doppelsitz bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, NZS 1996, 65. Falk, Renaissance der Selbstverwaltung im GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetzes?, KrV 2004, 31. Finkenbusch...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.2 Satzungsbestimmung zur Versicherungsvermittlung (Abs. 1a)

Rz. 26 Der mit Wirkung ab 1.1.2004 eingefügte Abs. 1a enthält nunmehr eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für eine Satzungsregelung, nach der die Krankenkasse die Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge vorsehen und auf dieser Rechtsgrundlage dann auch Versicherungsvermittlung im weiteren Sinne betreiben kann. Nach bisherigem Recht war es den Krankenkassen r...mehr

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Sommer, SGB XI § 28 Leistun... / 2.3 Qualitätssicherung der Pflegeleistungen (Abs. 3)

Rz. 6 In § 28 Abs. 3 ist der Grundsatz der Qualitätssicherung geregelt. Dieser geht auf den Gesetzentwurf zum PflegeVG (BT-Drs. 12/5262) zurück. Allerdings ist die Bedeutung der Norm eher nachgeordnet, denn bereits in § 69 ist eine Legaldefinition des Sicherstellungsauftrags geschaffen worden. Weitere Regelungen zur Qualitätssicherung sind in § 84 Abs. 5 und §§ 112 bis 117 z...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.2 Sonderregelung für Betriebskrankenkassen (Abs. 2)

Rz. 9 Die Regelung in Abs. 2 Satz 1 und 2 betrifft nur Betriebskrankenkassen, die keine Öffnungsklausel haben. Da aber sehr viele Betriebskrankenkassen eine Öffnungsklausel haben, ist die praktische Bedeutung der Norm zurückgegangen. Das Gemeinsame dieser Versicherungsträger ist der Umstand, dass sie nur einen Arbeitgeber haben, der den Selbstverwaltungsorganen als sog. gebo...mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.3 Zinsschaden nach Abs. 2

Rz. 36 Hiernach hat die Einzugstelle Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu zahlen, wenn sie Beiträge, Zinsen auf Beiträge oder Säumniszuschläge schuldhaft nicht rechtzeitig weitergeleitet hat. Es soll jeweils der Schaden ausgeglichen werden, der dem jeweiligen Fremdversicherungsträger dadurch entsteht, dass die Einzugsstelle die Beiträge ...mehr

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Sommer, SGB V § 82 Grundsätze / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 82 bildet mit § 83 die Grundnormen für die vertragsärztliche Versorgung (Matthäus, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 82 Rz. 9). Die Vorschrift benennt die Gesamtverträge und macht den Inhalt der Bundesmantelverträge zum Bestandteil der Gesamtverträge. In der Praxis gibt es nur noch einen Bundesmantelvertrag. Die Vorschrift selbst ist nur eine Einweisungsvorschrift (Schröder,...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.3 Sonderregelung für Unfallkassen (Abs. 2a)

Rz. 12 Die Vorschrift des Abs. 2a gilt für die Unfallkassen der Länder und Gemeinden, die gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und kommunalen Bereich. Für die ehemalige Unfallkasse des Bundes und die frühere Eisenbahn-Unfallkasse gibt es nun die Unfallversicherung Bund und Bahn mit einer Sonderregelung in Abs. 7. Sie ergänzt die Paritätsregelung des Abs. 1 Nr. 1 hinsicht...mehr

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Jansen, SGB IV § 48 Vorschl... / 2.1.4 Freie Listen (Nr. 4)

Rz. 8 In allen Gruppen sind die Personen, die alle Eigenschaften der Gruppenzugehörigkeit besitzen, nicht nur über ihre Vereinigungen, sondern auch als Personen vorschlagsberechtigt, sofern sie die nach Abs. 2 erforderliche Zahl von Unterschriften beibringen. Die Möglichkeit dieser sog. freien Listen stellt ein Korrektiv des andernfalls in gewisser Weise bestehenden oder emp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 83 Gesamtve... / 2.3 Gesamtverträge nach dem Wohnortprinzip ab 2006

Rz. 7 Für eine Krankenkasse, deren Satzung regelt, dass sich der Kassenbezirk über ein Land hinaus erstreckt (vgl. § 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4), galt bereits mit Wirkung ab 1.1.2002 das Wohnortprinzip (vgl. § 83 Satz 1). Dazu zählte auch die Bundesknappschaft, die zum 1.10.2005 in Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See umbenannt worden ist (Art. 6 Nr. 7 i. V. m. Art....mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane, die im Sinne von Rahmenbestimmungen auch schon in der vorhergehenden Regelung des § 43 berührt worden ist. Sie regelt die Frage, welches bei den Sozialversicherungsinstitutionen die Träger der politischen Selbstverwaltung sind. In Abs. 1 Nr. 1 wird dabei der Grundsatz festgelegt, dass diese Träger...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 3 Literatur

Rz. 36 Abig, Übernahme von Fahrkosten durch die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland und Frankreich, BKK 2003, 148. Engelhard, Fahrkosten – Sachleistung oder Kostenerstattung, DOK 1991, 135. Ganse, Fahrkostenerstattung im Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung, KH 2004, 489. Philipp, Transportkosten bei Zusammenarbeit von chirurgischen Fachkliniken und Nachsorgeklini...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 3 Literatur

Rz. 22 Hümmer, Die Vereinbarkeit verpflichtender Früherkennungsuntersuchungen von Kindern mit Art. 6 GG, ZfL 2007, 46. Kunkel, Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen – Präventives Potenzial noch besser ausschöpfen!, BKK 2006, 390. Lampert, Prävention und Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche, KrV 2003, 17. Roolf, Neue Leistungen zum Kariesschutz bei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 21a ... / 2.3 Zuständige Stellen

Rz. 5 Zuständige Leistungsträger für die Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen (§ 46 Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Bei jeder Krankenkasse (AOK, BKK, IKK, See-KK, Landwirtschaftliche KK, Bundesknappschaft und Ersatzkassen) ist eine Pflegekasse errichtet (§ 46 SGB XI). Für die Durchführung der Pflegeversicherung ist jeweils die Pflegekasse zuständ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.7 Versicherungskonkurrenzen und Zuständigkeit

Rz. 111 Das SGB VI enthält keine Regelungen zur Versicherungskonkurrenz. Jedoch ist der Intention des Gesetzgebers (BT-Drs. 11/4424 und 11/4452) zu entnehmen, dass in Bezug auf dieselbe Tätigkeit grundsätzlich die Versicherungspflicht kraft Gesetzes (z. B. § 1) der Versicherungspflicht auf Antrag vorgeht (zur möglichen Mehrfachversicherung beim Aufeinandertreffen mehrerer Pf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Vergütung und... / 1.4 Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen

Bis zum 31.12.2005 wurden die Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschutzlohn und für Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld für Kleinbetriebe über ein Umlageverfahren nach dem Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG) erstattet. Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld unter Geltung des Ausgleichsverfahrens nach dem LFZG für verfassungswidrig erklärt hatte[1], wurd...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 5 Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Kranken- und pflegeversicherungsfreie Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK, IKK, BKK, TKK, BARMER GEK usw.) freiwillig versichert sind, erhalten einen einheitlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 402,41 EUR (7,3 % der Beitragsbemessungsgren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 7. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266 StGB (Untreue)

Rz. 32 Der Geschäftsleiter hat eine verantwortungsvolle Position, er kommt mit dem Vermögen der Gesellschaft in der Regel in Berührung. Der Straftatbestand der Untreue schützt das Vermögen. Dies kann das Vermögen der Gesellschaft, ausnahmsweise aber auch das eines Dritten sein. So kann die Gesellschaft selbst auch die Vermögensinteressen Dritter betreuen bzw. diese wahren. D...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas/Wärme für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Betriebskrankenkasse

Zusammenfassung Begriff Betriebskrankenkassen (BKK) können auf Initiative des Arbeitgebers errichtet werden. Voraussetzung ist, dass in dem Betrieb regelmäßig mindestens 5.000 Versicherungspflichtige beschäftigt werden, die Leistungsfähigkeit der BKK auf Dauer gesichert ist, die Mehrheit der im Betrieb Beschäftigten der Errichtung der Betriebskrankenkasse zustimmt und die Aufsich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Betriebskrankenkasse / Zusammenfassung

Begriff Betriebskrankenkassen (BKK) können auf Initiative des Arbeitgebers errichtet werden. Voraussetzung ist, dass in dem Betrieb regelmäßig mindestens 5.000 Versicherungspflichtige beschäftigt werden, die Leistungsfähigkeit der BKK auf Dauer gesichert ist, die Mehrheit der im Betrieb Beschäftigten der Errichtung der Betriebskrankenkasse zustimmt und die Aufsichtsbehörde ihre ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Betriebskrankenkasse / 2 Öffnung

Eine Betriebskrankenkasse kann sich durch entsprechende Satzungsregelung für Versicherte öffnen, die ohne diese Öffnungsklausel kein Wahlrecht zur Betriebskrankenkasse hätten. Die geöffnete Betriebskrankenkasse ist dann für alle ohne Rücksicht auf den Versichertenstatus oder die Betriebszugehörigkeit wählbar. Von dieser Option haben die meisten Betriebskrankenkassen Gebrauch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Betriebskrankenkasse / 3 Fusion

Sofern eine geöffnete Betriebskrankenkasse und eine nicht geöffnete Betriebskrankenkasse miteinander fusionieren, ist die neu entstehende Betriebskrankenkasse zwangsläufig auch geöffnet. Außerdem kann eine einmal vorgenommene Öffnung in keinem Fall mehr durch Satzungsregelung wieder rückgängig gemacht werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Betriebskrankenkasse / 1 Mitglieder

Mitglieder einer neu errichteten Betriebskrankenkasse können alle versicherungspflichtig Beschäftigten des Betriebs, als auch Familienangehörige der bei der Betriebskrankenkasse-Versicherten, sowie freiwillige Mitglieder aus den zuvor genannten Personenkreisen werden.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Damit löste die Arbeitsgemeinschaft "Medizinischer Dienst der Krankenversicherung" (MDK) den Vertrauensärztlichen Dienst (VäD) als sozialmedizinische Begutachtungs- und Beratungsinstituti...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 280 Finanzi... / 2.1 Finanzierung(Abs. 1)

Rz. 5 Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Aufgaben des MD werden von den Krankenkassen durch eine Umlage aufgebracht (Satz 1). Aufgaben des MD sind die gesetzlich zugewiesenen gutachterlichen Prüfaufgaben nach § 275 Abs. 1 bis 3b, § 275a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und §§ 275b, 275c. Umlagepflichtige Krankenkassen sind die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Grundlagen

Rn. 259 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 255 Abs. 2 Satz 3 gewährt – in Analogie zur steuerrechtlichen Regelung (vgl. aber HdR-E, HGB § 255, Rn. 265) – ein Aktivierungswahlrecht für die Kosten der allg. Verwaltung (vgl. Moxter, in: FS Schneider (1995), S. 445 (453)). Mit der Formulierung "Kosten der allgemeinen Verwaltung" wird zugleich klargestellt, dass Kosten, soweit sie aus e...mehr