Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebskrankenkasse

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / II. Beihilfeberechtigung des Ehegatten

Rz. 390 Ist ein unterhaltsberechtigter Ehegatte nach beamtenrechtlichen Vorschriften über seinen unterhaltspflichtigen Ehegatten beihilfeberechtigt, so endet diese Beihilfeberechtigung mit Rechtskraft der Ehescheidung.[591] Für die nicht krankenversicherten geschiedenen Ehegatten von Beamten, Richtern und Soldaten besteht kein Beitrittsrecht in der gesetzlichen Krankenversich...mehr

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Sommer, SGB V § 24f Entbindung / 2.1.3 Versorgung des Säuglings

Rz. 14 Bestandteil der stationären Entbindung ist auch die Unterkunft, Pflege und Verpflegung des Säuglings solange, wie sich die Mutter in der stationären Einrichtung befindet (BSG, Urteil v. 18.6.2014, B 3 KR 10/13 R). Dadurch soll eine Trennung zwischen Mutter und Kind gerade in den ersten Lebenstagen des Kindes vermieden werden (vgl. auch BSG, Urteil v. 12.11.1985, 3 RK ...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 3 Literatur

Rz. 6 Erftmeyer/Dudda, Die Aufgaben des Verwaltungsrates in der gesetzlichen Krankenversicherung, BKK 2008 S. 32. dies., Amtsenthebung und Entbindung von Kassenvorständen, KrV 2009 S. 197. Pfohl/Sichert/Otto, Die Pflicht zur Anzeige von Insolvenz (§ 171b Abs. 2 SGB V) – Bestand, Mangel und Folgen der Erklärung des Vorstands der Krankenkasse, NZS 2011 S. 8. Schüller, Die Haftung...mehr

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Jansen, SGB IV § 34 Satzung / 2.2 Zustandekommen der Satzung

Rz. 3 Die Versicherungsträger geben sich eine Satzung durch Beschluss des für die Setzung autonomen Rechts zuständigen Organs. Dies ist die Vertreterversammlung bzw. bei den in § 31 Abs. 3a genannten Krankenversicherungsträgern der Verwaltungsrat (§ 33 Abs. 1). Dabei ist jedoch der maßgebliche Einfluss des Vorstandes in der Praxis zu beachten, da der Satzungsentwurf von dies...mehr

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Jansen, SGB IV § 35 Vorstand / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gilt für alle Versicherungszweige außer im Bereich der Bundesagentur für Arbeit; jedoch stellt § 35a für den hauptamtlichen Vorstand der Orts-, Innungs-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen ab Januar 1996 eine Sonderregelung dar. Die dem ehrenamtlichen Vorstand übertragenen Aufgaben sind bei diesen Versicherungsträgern vom hauptamtlichen Vorstand übernomme...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.3 Wahl

Rz. 6 Eine der wichtigsten Aufgaben des Verwaltungsrates ist die Wahl des Vorstandes (Abs. 5). Dabei ist für die Wahl der Vorstandsmitglieder gemäß § 64 Abs. 2 die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich und ausreichend. Die Amtsdauer beträgt bis zu 6 Jahre, wobei die (mehrmalige) Wiederwahl möglich ist. Damit die Krankenkassen die Amtsdauer flexibel gestalten können, ...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 3 Literatur

Rz. 14 Bieback, Rechtliche Probleme von Organisationsstruktur und Selbstverwaltung der Unfallversicherung, Festschrift für Wolfgang Gitter 1995. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Hassel/Hopf/Hinne, Selbstverwaltung und Geschäftsführung als Träger des sozialen Fortschritts, in: Fe...mehr

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Argumentationsstrategien de... / 3.3 Mitarbeiterorientierte Argumentation

Die Gewinnung und Bindung von Fach-, Führungs- und Nachwuchskräften wird für viele Unternehmen immer schwieriger. Werden diese Herausforderungen nicht gemeistert, sind mittel- und langfristig Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr. Deshalb gewinnen Konzepte des Employer Branding (Arbeitgebermarkenbildung) eine immer größere Bedeutung. Durch die Umsetzung dieser Konzepte...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schichtarbeit / 3 Maßnahmen

Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeiter muss nach den "gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit" festgelegt werden (§ 6 Abs. 1 ArbZG). Schichtarbeit kann verträglicher gestaltet werden, wenn Schichtpläne optimiert werden. Dafür stehen Softwarelösungen zur Verfügung (z. B. BASS (www.baua.de), OPTISCHICHT ®). Wich...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schichtarbeit / 2 Gefahren

Obwohl Schichtarbeit nachts, an den Wochenenden und Feiertagen dem Beschäftigten mehr Geld einbringt und derartige Schichten deshalb beliebt sind, stehen dem hohe physische und psychische Belastungen gegenüber. Vor allem Nacht- oder Schichtarbeiter mit ungünstigen Schichtplänen tragen ein erhöhtes gesundheitliches Risiko. Häufig auftretende gesundheitliche Beeinträchtigungen ...mehr

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Mitarbeiter in die betriebl... / 3.3.3 Gesundheitszirkel

Gesundheitszirkel sind betriebliche Gesprächskreise. Maximal 10 bis 15 Teilnehmer (ausgewählte Mitarbeiter, Fachexperten und i. d. R. ein Betriebsratsmitglied) kommen dabei zusammen, um unter Anleitung eines Fachexperten (z. B. des Betriebsarztes oder eines Vertreters der Betriebskrankenkasse) gemeinsam die sie betreffenden gesundheitlichen Risiken (z. B. hohe Konzentrations...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufbau eines AMS gemäß NLA:... / 4.2 Schaffen geeigneter Strukturen und Verfahren

Die oberste Leitung sollte die Rahmenbedingungen festlegen, damit ein wirkungsvolles AMS auch möglich ist. Hierzu sollten gemäß dem nationalen Leitfaden Strukturen und Verfahren geschaffen werden, die sicherstellen, dass Arbeitsschutz auf allen Ebenen bekannt und akzeptiert sowie in allen Verantwortungsbereichen verankert ist, Zuständigkeiten, Verantwortung und Befugnisse von ...mehr

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Sommer, SGB XI § 52 Aufgabe... / 2.1 Organisation und Rechtsstellung der Landesverbände

Rz. 3 Das Gesetz enthält für die Einrichtung von Landesverbänden der Pflegekassen keine dem § 207 SGB V nachgebildete Vorschrift. Vielmehr überträgt der Gesetzgeber die Aufgaben der Landesverbände der Pflegekassen nach Abs. 1 Satz 1 den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung, namentlich den Landesverbänden der Ortskrankenkassen, den Landesverbänden der Betriebskr...mehr

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Sommer, SGB XI § 52 Aufgabe... / 2.3 Geltung des Wettbewerbsrechts

Rz. 7 Kurz erörtert werden soll die Frage der Geltung des europäischen und deutschen Wettbewerbsrechts im Hinblick auf die Tätigkeiten der Pflegekassen allgemein sowie der Landesverbände und dem Spitzenverband der Pflegekassen im Speziellen. Relevant kann dies u. a. beim Abschluss von Versorgungsverträgen mit ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen (vgl. § ...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 3.1 Gesundheitsförderliche Unternehmenskultur

Zitat Die Unternehmenskultur umfasst die gelebten Werte und allgemeinen Orientierungen der Organisation, welche implizit oder in sichtbarer und schriftlich definierter Form existieren können. Partnerschaftliche Unternehmenskulturen zeichnen sich durch einen hohen Stellenwert mitarbeiter- und kundenorientierter Werte aus, ergänzt durch bewusste Orientierungen an Prinzipien soz...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 50 Bundesversicherungsamt, So funktioniert der neue Risikostrukturausgleich im Gesundheitsfonds, veröffentlicht auf der Homepage des Bundesversicherungsamtes im Internet unter http://www.bundesversicherungsamt.de. Breyer/Zweifel/Kifmann, Gesundheitsökonomik, Berlin 2007. Cassel/Wasem, BT-Drs. 14/5681 v. 28.3.2001. Göpffarth/Greß/Jacobs/Wasem (Hrsg.), Jahrbuch Risikostruktur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.5 Ergänzende Landes- oder Einzelverträge zum Rahmenvertrag (Abs. 5)

Rz. 16 Die Formulierung in Abs. 5 Satz 1 der Vorschrift, dass ergänzende Verträge auf Landesebene geschlossen werden können, heißt, dass die möglichen Vertragspartner, die Krankenkassen oder ihre Verbände bzw. der Apotheker oder sein Landesapothekerverband, ein Dispositionsrecht haben. Vertragspartner eines ergänzenden Vertrages auf Landesebene sind einerseits die Krankenkass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.13 Vertragsoption zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern (Abs. 8)

Rz. 12 Nach Abs. 8 können die Krankenkassen oder ihre Verbände vertraglich mit den pharmazeutischen Unternehmern zusätzliche Rabatte auf freiwilliger Basis (vgl. "können … vereinbaren") ausmachen. Rechtlich handelt es sich um einen Vertrag, der durch übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten zustande kommt. Die Gleichsetzung der Begriffe der Vereinbarung und des Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.2 Geltungsbereich des Rahmenvertrages (Abs. 3)

Rz. 9 § 3 des Rahmenvertrages bezieht sich auf den Geltungsbereich des Vertrages. Nach Abs. 1 hat der Vertrag einerseits Rechtswirkung für die in § 4 aufgeführten gesetzlichen Krankenkassen, also für die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen, die Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenve...mehr

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Sommer, SGB V § 398 Strafvo... / 3 Literatur

Rz. 19 Harnisch, Das neue Insolvenzrecht in der GKV – eine juristische Zusammenfassung, BKK 2010 S. 110.mehr

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Sommer, SGB V § 55 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 26 Axer, Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen im vertragzahnärztlichen Abrechnungssystem, NZS 2006 S. 225. Bever-Breitenbach/Gabe, Festzuschüsse für Zahnersatz – Mehr Patientensouveränität oder nur höhere Belastung?, BKK 2006 S. 292. Boecken, Festzuschüsse bei Zahnersatz – insbesondere zu den Fragen ihrer Einbeziehung in die Gesamtvergütung und ihrer Budgetierung,...mehr

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Jansen, SGB IV § 90a Zustän... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Spezialnorm für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie konkretisiert für diesen Versicherungszweig die in Art. 87 Abs. 2 GG und § 90 getroffene Grundentscheidung über die Verteilung der Aufsichtskompetenzen zwischen Bund und Ländern. Die aufsichtsbehördliche Zuständigkeit richtet sich bei den Ortskrankenkassen gemäß Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 143 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 8 Abstandnahme bei Personengesellschaften gem. § 212 Abs. 1 SGB V (Abs. 4a und 8a)

Rz. 91b Die in § 212 Abs. 1 SGB V genannten Bundesverbände wurden kraft Gesetzes zum 1.1.2009 in GbR umgewandelt. Deren Gesellschafter sind die am 31.12.2008 vorhandenen Mitglieder des jeweiligen Bundesverbands, d. h. der Landesverbände der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen. Somit wechselt die Rechtsform des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen (BKK), des Bundesv...mehr

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Sommer, SGB V § 414 Übergan... / 3 Literatur

Rz. 6 Shmatenko, Die Schließung einer Betriebskrankenkasse sowie ihre Auswirkungen auf Schuldverhältnisse, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2018 S. 306.mehr

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Sommer, SGB V § 414 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 §§ 155, 171d Abs. 2 in der bis zum 31.3.2020 geltenden Fassung sahen bei der Auflösung oder Schließung einer Betriebs- oder Innungskrankenkasse ein gestuftes Haftungssystem (Haftungskaskade) vor. Zunächst hafteten nur die Krankenkassen derselben Kassenart wie die geschlossene Krankenkasse. Nach dem neuen Recht (nach dem GKV-FKG) haften hingegen unmittelbar alle anderen...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 36 Rechtsübergang / II. Beitragsregress vom 1.7.1983 bis zum 31.12.1983

Rz. 452 § 119 SGB X a.F. Übergang von Beitragsansprüchen Soweit der Schadensersatzanspruch eines Sozialversicherten, der der Versicherungspflicht unterliegt, den Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur Sozialversicherung umfasst, geht dieser auf den Leistungsträger über; dies gilt nicht, wenn und soweit der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortzahlt oder sonstige der Beitragspfl...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / Literaturtipps

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§ 38 Haftung der Unternehme... / 1. Pannenhilfe

Rz. 88 Verletzt sich ein Außenstehender bei der Pannenhilfe durch ein Verschulden des Fahrzeughalters, so stellt sich die Frage, ob seinen Schadensersatzansprüchen der Haftungsausschluss nach den §§ 104, 105 SGB VII entgegensteht. Dies ist der Fall, wenn für den Helfenden Unfallversicherungsschutz besteht und er sich in den "Fahrzeugbetrieb" eingegliedert hat. Wegen der inha...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / VI. Schädigung eines Familienangehörigen (§ 116 Abs. 6 SGB X)

Rz. 301 Die Vorschrift beinhaltet das sog. Familienprivileg, wonach der Forderungsübergang nach Abs. 1 ausgeschlossen ist, wenn bei nicht vorsätzlichen Schädigungen durch Familienangehörige diese mit dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen in häuslicher Gemeinschaft leben (§ 116 Abs. 6 S. 1 SGB X). Ein Ersatzanspruch nach Abs. 1 kann dann nicht geltend gemacht werden, w...mehr

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Jung, SGB VII § 186 Aufwend... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 legt fest, welche Vorschriften hinsichtlich der Umlage der Aufwendungen Anwendung finden, soweit die Sonderbestimmungen der Abs. 2 bis 4 nichts davon Abweichendes regeln (Satz 1). In diesem Zusammenhang gewährt der Gesetzgeber der Unfallversicherung Bund und Bahn das Recht, diesbezügliche Details in ihrer Satzung bestimmen zu können (Satz 2). Die benötigten Mitt...mehr

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Sommer, SGB V § 111c Versor... / 2.4 Beitritt zum Versorgungsvertrag

Rz. 19 Nach Abs. 2 Satz 1 können die Landesverbände der Krankenkassen eines anderen Bundeslandes und die Ersatzkassen einem Versorgungsvertrag für ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beitreten. Das Beitrittsrecht hängt davon ab, dass für die Behandlung der Versicherten ihrer Mitgliedskassen in der Rehabilitationseinrichtung ein Bedarf besteht. "Beitritt" zu...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.4 Versorgungs- und Vergütungsverträge auf Landesebene bzw. regionaler Ebene (Abs. 4)

Rz. 15 In Abs. 4 hat der Gesetzgeber das Recht, das vor dem 1.7.1997 aufgrund des § 132 a. F. galt, übernommen. Eine besondere, durch Verwaltungsakt auszusprechende Zulassung zur Versorgung sieht das Gesetz bei häuslicher Krankenpflege nicht vor. Soweit die Krankenkassen zur Gewährung der häuslichen Krankenpflege nicht selbst geeignete Personen anstellen (vgl. Abs. 4 Satz 13...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 111 Versorg... / 2.2 Vertragsparteien des Versorgungsvertrages

Rz. 3 Vertragsparteien sind gemeinsam die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen einerseits und die jeweilige Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung andererseits. Sie stehen sich als 2 Vertragsparteien gleichrangig gegenüber. Nach Abs. 2 Satz 1 schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen mit Wirkung für ihre Mitgliedskassen gemeinsam ...mehr

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Jung, SGB VII § 125 Zuständ... / 2.2 Sonstige Zuständigkeit (Abs. 1 Nr. 2 bis 9)

Rz. 4 Der Bund ist sowohl für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit ( § 2 Abs. 1 Nr. 1) als auch für die nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 Meldepflichtigen gemäß SGB II und III zuständiger Unfallversicherungsträger (Nr. 2). Die Aufwendungen für die Versicherung dieses Personenkreises hat die Bundesagentur zu erstatten (§ 186 Abs. 3). Rz. 5 Die Zuständigkeitsregelung für die Betr...mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.1.1 Prüfung der Krankenkassen und Arbeitsgemeinschaften (Satz 1)

Rz. 14 Die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der Krankenkassen und der von ihnen eingerichteten Arbeitsgemeinschaften (§ 219) werden mindestens alle 5 Jahre geprüft. Zuständig sind das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und die für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder. Die Prüfbehörden sind jeweils für die ihrer Aufsicht unte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Mitarbeiterbefragung im BGM... / 1 Mitarbeiterbefragungen im BGM

Die anonyme Mitarbeiterbefragung ist ein klassisches Analyseinstrument im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Neben der Fehlzeitenstatistik, der Arbeitsplatz- und Tätigkeitsanalyse sowie weiteren Methoden zur Sammlung von Informationen, nimmt die Mitarbeiterbefragung eine besondere Stellung ein. Die anonyme Mitarbeiterbefragung ist eines der bedeutendsten A...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.10 Familienorientierte Rehabilitation als Sonderform der Kinderrehabilitation (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 25 Gemäß § 15a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 haben Kinder Anspruch auf die Mitaufnahme der Familienangehörigen, wenn die Einbeziehung der Familie in den Rehabilitationsprozess notwendig ist. Gemeint ist hier nicht nur die Mitaufnahme einer Bezugsperson (vgl. Rz. 18), sondern eine echte "Rehabilitation für die beteiligten Familienmitglieder" - und zwar im Rahmen der Kinder- und Jug...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Arzneimitteln

Leitsatz 1. Das Entgelt für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Arzneimitteln durch eine gesetzliche Krankenkasse bemisst sich nach dem von dieser an die jeweilige Versandapotheke gezahlten – rabattierten – Betrag zuzüglich des von dem pharmazeutischen Unternehmer der Apotheke gezahlten Herstellerrabatts. 2. Die Berücksichtigung des Herstellerrabatts als Entgeltbestandteil...mehr

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Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 2.1 Zusammensetzung des Verwaltungsrates (Abs. 1)

Rz. 4 Die Norm legt die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Verwaltungsrates fest (Satz 1). Danach besteht der Verwaltungsrat aus einer fest definierten Zahl von 52 Mitgliedern. Für die Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen und die Innungskrankenkassen werden Versichertenvertreter und Arbeitgebervertreter gewählt (Satz 2). Für die Deutsche Rentenversicherun...mehr

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Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur Zusammensetzung des Verwaltungsrates und der Gewichtung der Stimmen bei dessen Beschlussfassungen (Abs. 1 und 2). Weiterhin werden Bestimmungen zum Verfahren der Wahl des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) sowie zur Wahl des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung getroffen (Abs. 3 bis ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 114 Landess... / 2.1 Bildung der Landesschiedsstelle

Rz. 3 Die übliche Rechtskonstruktion mit 2 Vertragsseiten, welche die Landesschiedsstelle bilden, kommt in Abs. 1 zum Ausdruck. Eine Vertragsseite stellen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen dar, die bei der Bildung der Landesschiedsstelle zu gemeinsamem Handeln verpflichtet sind. Ein Dispositionsrecht besteht nicht, die Krankenkassenseite insgesamt ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 114 Landess... / 2.5 Rechtsverordnungen zur Organisation der Landesschiedsstelle

Rz. 9 Nach Abs. 5 werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über die Zahl, die Bestellung, die Amtsdauer und die Amtsführung, die Erstattung der baren Auslagen und die Entschädigung für Zeitaufwand der Mitglieder der Schiedsstelle, die Geschäftsführung, das Verfahren, die Erhebung und die Höhe der Gebühren sowie über die Verteilung der Kosten...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelheiten zu nichtbegünstigten Personen

Rz. 40 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das VermBG begünstigt nicht:mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 8. Sozialversicherung und Kindergeld

Ähnliche Argumentationsmuster wie in dem vorangegangenen Abschnitt, bei dem es um die steuerlichen Rahmenbedingungen von Ehe und Familie ging, hat das BVerfG auch hinsichtlich der Kindergeldgewährung und der Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts verwandt und damit einen "Gleichklang" zwischen diesen das Familieneinkommen wesentlich bestimmenden Faktoren hergestellt. Spe...mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 2.2 Genehmigung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 3a Die Satzung und ihre Änderungen bedürfen als Wirksamkeitsvoraussetzung der Genehmigung der obersten Verwaltungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Landesverband seinen Sitz hat. Dabei handelt es sich um die Aufsichtsbehörde des Landesverbandes (§ 208 Abs. 1). Die Genehmigung ist ein staatliches Mitwirkungsrecht, das sich auf die Rechtskontrolle beschränkt....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
HilbertWolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesundheitsbericht / 1 Ziele des Gesundheitsberichtes

Der Gesundheitsbericht dient im Wesentlichen 3 Zielen: Systematische, kontinuierliche Information über das Krankheits- und Unfall-Geschehen im Unternehmen. Entscheidungsgrundlage, in welchen Bereichen des Betriebes weitere Maßnahmen durchgeführt werden sollen wie Gesundheitszirkel, Mitarbeiterbefragungen usw. Ein Vergleich der Arbeitsunfähigkeiten identifiziert Bereiche mit üb...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 2 B

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Sommer, SGB V § 142 Sachver... / 3 Literatur

Rz. 13 Eine Homepage mit den Gutachtern und der Gutachten des Sachverständigenrats ist unter www.svr-gesundheit.de abrufbar. Burger/Männel, Sachverständigenrat lotet Reformspielräume aus, BKK 2005 S. 306. Fälker/Stiel/Meyers-Middendorf, Weiterentwicklung des Gesundheitswesens, GSP 2003 S. 56. Henke, Gute Ideen setzen sich langfristig durch, DÄBl. 2006 S. A-306. Hinz, Kooperation...mehr