Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsausgaben

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1 Allgemeines zu außerbilanziellen Korrekturen

Rz. 1 Der Begriff "außerbilanzielle Korrektur" beschreibt eine Technik. Er bildet die Klammer für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Vorgänge. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz (1. Stufe der Gewinnermittlung) erfolgen die außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.5 Bestechungsgelder

Rz. 135 Es gibt 2 Vorschriften, die zu einem Abzugsverbot von sog. Schmiergeldern führen (§ 160 AO; § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG).[1] In beiden Fällen kommt es zu einer außerbilanziellen Korrektur. § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG führt zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung, wenn die Zuwendung des Vorteils nach deutschem Recht strafbar ist. Nach dem IntBestG[2] und des EUBestG[3] erfüllen...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.6 Behandlung in der Buchführung

Rz. 49 Wie sich bereits aus dem Ausdruck der außerbilanziellen Korrektur ergibt, erfolgt ihre Berücksichtigung außerhalb der doppelten Buchführung. Es stellt sich also die Frage, wie das Rechnungswesen sicherstellen kann, dass das für die Erstellung der Steuererklärung erforderliche Datenmaterial zur Verfügung steht. Dies kann grundsätzlich über 2 Techniken erreicht werden. ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.3 Gesellschafterdarlehen einer natürlichen Person an eine Kapitalgesellschaft

Rz. 162 Gewährt eine natürliche Person einer Kapitalgesellschaft, an der er beteiligt ist, ein Gesellschafterdarlehen, ist zunächst festzustellen, ob dieses Darlehen zum Privat- oder Betriebsvermögen des Gläubigers gehört. Da im Privatvermögen nicht bilanziert wird, wird nur auf die betrieblichen Gesellschafterdarlehen eingegangen. Rz. 163 Seit 2015 gibt es in § 3c Abs. 2 Sat...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.3.1 Steuerliche Wertungen

Rz. 13a Handelsrechtlich führen unternehmerisch veranlasste Kosten zu Aufwand. Das Steuerrecht folgt dem nicht immer. Es gibt handelsrechtlichen Aufwand, der das zu versteuernde Einkommen nicht mindern soll, weil er politisch missbilligt wird oder eine Vermischung mit privaten Interessen vermutet wird. Dies gilt insbesondere für die nicht abziehbaren Betriebsausgaben, z. B. ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.10 Aufwendungen für satzungsmäßige Zwecke

Rz. 154 Das Abzugsverbot nach § 10 Nr. 1 KStG steht im systematischen Zusammenhang mit § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG und § 12 Nr. 1 EStG. Der gemeinsame Gedanke ist, dass die Einkommensverwendung den steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern darf. Praktische Bedeutung hat das Abzugsverbot nur für gemeinnützige Vereine und Stiftungen, da nur diese Satzungszwecke haben. Bei gewerblichen...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.3 Verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 238 Die vGA ist eine außerbilanzielle Korrektur, die ihre Wurzeln im Fremdvergleich hat. Sie wurde im Einzelnen in Rz. 113 ff. dargestellt. Die durch die vGA ausgelöste Hinzurechnung auf der Ebene der Körperschaft führt i. d. R. beim Gesellschafter zu einer korrespondierenden Entlastung aufgrund des Teileinkünfteverfahrens/der 95 %-Freistellung.[1] Außerdem kann es zu we...mehr

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Taxonomien: Änderungen in d... / 1 Änderungen in der aktuellen Taxonomie-Version 6.9

In Verbindung mit dem Schreiben vom 10.6.2025 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.9 vom 1.4.2025 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie in den Vorjahren unter www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.5 Schuldzinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG

Rz. 36a Schuldzinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG sind nichtabziehbare Betriebsausgaben und außerbilanziell zu kürzen. Die Rechtsfolge ist insoweit eindeutig. Rz. 36b Tatbestandlich ist zuvor eine Überentnahme festzustellen. Diese ist gegeben, wenn der Entnahmesaldo den Gewinn übersteigt. Es stellt sich wieder die Frage, ob nur der steuerbilanzielle Gewinn gemeint ist oder sich ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag befasst sich mit den umfangreichen und teilweise komplexen außerbilanziellen Korrekturvorschriften im Steuerrecht. Im Fokus des Beitrags stehen die für die Praxis relevantesten außerbilanziellen Korrekturvorschriften. Nach kurzen allgemeinen Erläuterungen zu außerbilanziellen Korrekturvorschriften wird auf die Kürzung von insbesondere steuerfreien Ei...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2 Teileinkünfteverfahren/§ 8b KStG Freistellung

Rz. 210 Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 3c II EStG) bzw. die 95 %-Freistellung (§ 8b KStG) versuchen, eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Körperschaft und Gesellschafter zu vermeiden, indem die Körperschaft nur[1] Körperschaftsteuer mit SolZ und Gewerbesteuer zahlt und beim Gesellschafter eine 40- bzw. 95 %ige Befreiung von Dividendenerträgen und Gewinnen au...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.1 Wirkung der Korrektur

Rz. 5 Die außerbilanziellen Korrekturen können sich erhöhend oder mindernd auf den steuerpflichtigen Gewinn auswirken. Eine außerbilanzielle Hinzurechnung findet insbesondere bei den nicht abziehbaren Betriebsausgaben Anwendung (z. B. § 4 Abs. 5 EStG; § 10 KStG) und führt zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Gewinns. Außerbilanzielle Kürzungen reduzieren den steuerpflicht...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.3.3 Verrechnungspreise

Rz. 168 In einem international tätigen Konzern stellt sich die Problematik der Einkünfteabgrenzung zwischen der Muttergesellschaft und den einzelnen Tochtergesellschaften in verschieden Ländern. Im Fall von unangemessenen Verrechnungspreisen können verschiedene Korrekturnormen greifen: Zu nennen sind insbesondere der § 1 AStG sowie die Vorschriften über die verdeckte Gewinna...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 11.7 Bereich Umweltschutz

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2.2 Steuerfreie vGA

Rz. 119 Es gibt Fälle, in denen die Hinzurechnung mit einer Kürzung korrespondiert, es also für die Körperschaft zu einer "steuerfreien" vGA kommt. Rz. 120 Praxis-Beispiel Beispiel Eine Kapitalgesellschaft veräußert eine Tochterkapitalgesellschaft (Buchwert 110; Teilwert bzw. Marktwert 200) für 160 an ihren Gesellschafter. I. H. d. Differenz zwischen dem Marktpreis und dem ver...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Körperschaft

Rz. 116 Die vGA löst Rechtsfolgen beim Gesellschafter und der Gesellschaft aus, die zu trennen sind. Zunächst kommt es zur Gewinnkorrektur bei der Körperschaft. Schließlich kommt es beim Gesellschafter zu einer Ausschüttung, die nach den Regeln der Abgeltungsteuer (§§ 32d, 43 Abs. 5 EStG), des Teileinkünfteverfahrens (§§ 3 Nr. 40, 3c Abs. 2 EStG) oder der 95 %-Freistellung n...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7.3 Rückstellung für latente Steuern

Rz. 151 Der mit der Bildung einer Rückstellung für latente Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB verbundene handelsrechtliche Aufwand ist steuerlich unbeachtlich. Latente Steuern gleichen die Steuereffekte aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz aus. Durch die Bildung von latenten Steuern zeigt die handelsrechtliche Bilanz eine Steuerb...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7.1 Personensteuern und Gewerbesteuer

Rz. 144 Eine Personensteuer liegt vor, wenn die individuellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Dies zeigt sich insbesondere in persönlichen Steuerbefreiungen und einem progressiven Tarif. Personensteuern sind daher die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Vermögensteuer und die Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zu den nic...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.1 Gesellschafterdarlehen an eine Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 158 Gewährt ein Mitunternehmer seiner Personengesellschaft ein Darlehen und verliert dieses Darlehen an Wert, realisiert der Mitunternehmer diesen Wertverlust erst, wenn er aus der Gesellschaft ausscheidet bzw. wenn die Gesellschaft liquidiert wird. Das handelsrechtliche Imparitätsprinzip wird durch den Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung zwischen Mitunternehme...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.1 Anwendungsbereich: Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 211 Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG) unterscheidet nicht zwischen Beteiligungen und Portfolioanteilen/Streubesitz. Das geltende Recht sieht keine Mindestbeteiligung für die Anwendung von § 3 Nr. 40 EStG vor. Rz. 212 Nach § 8b Abs. 4 KStG wird die 95 %-Freistellung nur noch gewährt, wenn zum Beginn des Veranlagungszeitraums eine unmittelbare Beteil...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.9.1 Keine Steuerabgrenzung für außerbilanzielle Korrekturen

Rz. 45 Für die Abgrenzung von latenten Steuern nach § 274 HGB ist es von entscheidender Bedeutung, ob der Unterschied zwischen dem handelsrechtlichen Bilanzansatz und dem steuerlichen auf einer zeitlichen, quasi-permanenten oder permanenten Differenz beruht. Zeitliche und quasi-permanente Unterschiede zwischen der Handelsbilanz und Steuerbilanz gleichen sich in der Totalperi...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.2 Gesellschafterdarlehen im Kapitalgesellschaftskonzern

Rz. 160 Mit § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG ist ein steuerliches Abzugsverbot für Wertminderungen aus Gesellschafterdarlehen und der Inanspruchnahme von Sicherheiten eingeführt worden, wenn der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist. Erfasst werden Darlehensforderungen und "Forderungen aus Rechtshandlungen, die einer Darlehensgewährung vergleichbar" sind (§ 8b Abs. 3 Satz 7...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.1 Erarbeitung von Richtlinien für die Abschlusserstellung

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.4 Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Rz. 34 Einzelunternehmer und natürliche Personen, die als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft beteiligt sind, können nach § 34a EStG ihre nicht entnommenen Gewinne mit einem Einkommensteuersatz i. H. v. 28,25 % versteuern. Zusätzlich kann die Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und die ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.4 vGA im Konzern/Schwestergesellschaften

Rz. 126 Im Konzern kann die vGA zu einem Bündel von außerbilanziellen Korrekturen führen. Die unausgewogene Leistungsbeziehung zwischen 2 Schwestergesellschaften führt zu einer vGA von Tochter I an die Mutter und gleichzeitig zu einer verdeckten Einlage der Mutter in die Tochter II. (vGA im Dreieck) Praxis-Beispiel Beispiel Die Mutterkapitalgesellschaft hat 2 100%ige Tochterka...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.8 Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Rz. 42 Insbesondere im Erbschaftsteuerrecht sind Unternehmen mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Seit 2009 wird der gemeine Wert für Einzelunternehmen, für Anteile an Mitunternehmerschaften und für Anteile an Kapitalgesellschaften nach den gleichen Regeln ermittelt (§§ 11 Abs. 2, 109 BewG). Vorrangig ist der gemeine Wert aus Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als ei...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.3 Verrechenbarer Verlust nach § 15a EStG

Rz. 32 § 15a EStG schränkt die Berücksichtigung von Verlusten bei einem nur beschränkt haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft ein.[1] Die Regelung knüpft für diese Zwecke an das bilanzielle Kapitalkonto des Mitunternehmers an. Aufgrund von außerbilanziellen Korrekturen kommt es nun zum Auseinanderfallen der Entwicklung des Kapitalkontos und des zuzurechnenden Ge...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.2.2 Außerbilanzielle Korrekturen

Rz. 10 Kennzeichen der außerbilanziellen Korrektur ist, dass ein Ertrag oder Aufwand der doppelten Buchführung für steuerliche Zwecke außerhalb dieses Systems, also außerhalb der Bilanz, "korrigiert" wird. Diese Korrekturen wirken sich sowohl in der Einkommen- und Körperschaftsteuer als auch in der Gewerbesteuer aus. Die "Korrektur" kann die Neutralisierung eines handelsrech...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.3 Gewinnanteil des Komplementärs der KGaA

Rz. 106 Der Komplementär einer KGaA muss seinen Gewinnanteil als persönlich haftender Gesellschafter, seine Geschäftsführervergütung und die Entgelte für die Überlassung von Wirtschaftsgütern und Hingabe eines Darlehens nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG versteuern. Steuerlich und handelsrechtlich ist der Gewinnanteil des Komplementärs kein Aufwand, sondern Gewinnverwendung. Damit ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.5 Veräußerungsgewinne

Rz. 225 Der Gewinn aus der Realisierung der stillen Reserven in den Anteilen einer Kapitalgesellschaft ist bei einer natürlichen Person als Gesellschafter mit Betriebsvermögen nur zu 40 % steuerpflichtig (§ 3 Nr. 40 a i. V. m. § 3c Abs. 2 EStG). Rz. 226 Der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist, wenn der Gesellschafter eine Körperschaft ist...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.6 Veräußerungsverluste/Teilwertabschreibung

Rz. 229 Veräußerungsverluste oder eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung werden bei einer natürlichen Person als Gesellschafter mit Betriebsvermögen nur zu 60 % erfasst, § 3c Abs. 2 EStG. Es kommt zu einer entsprechenden außerbilanziellen Hinzurechnung. Ist der Gesellschafter eine Körperschaft, ist der Veräußerungsverlust bzw. der Aufwand aus einer Teilwertabschreibun...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1.2 Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter

Rz. 250 Die körperschaftsteuerliche Organschaft setzt nicht voraus, dass der Organträger Inhaber aller Anteile an der Organgesellschaft ist. Da nach dem Gewinnabführungsvertrag der Organgesellschaft aber der gesamte Jahresüberschuss an den Organträger abgeführt werden muss, verlangt das Gesellschaftsrecht eine jährliche Ausgleichszahlung für Minderheitsgesellschafter, § 304 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.1 Festsetzungsverjährung/Bestandskraft gegenüber Bilanzzusammenhang

Rz. 28 Das steuerliche Zusammenspiel der verfahrensrechtlichen Vorschriften der Festsetzungsverjährung (§§ 169 ff. AO) und der Bestandskraft (§§ 172 ff. AO) einerseits und der bilanziellen Vorschrift des Bilanzzusammenhangs (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) andererseits ist seit langem umstritten.[1] Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG und der Rechtsprechung des BFH wird dem form...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 2.2 Buchungshinweise

Soweit Vereine Buchungssoftware einsetzen, ist auch dort die rechte Spalte mit Einnahmen und Ausgaben für den Bereich der wirtschaftlichen Betätigung vorgesehen und nutzbar – im Regelfall jahresbezogen, es sei denn, es besteht nach der Vereinssatzung ein abweichendes Wirtschaftsjahr (z. B. 1.7.–30.6.). Eine zentrale Vorgabe ist, dass für jede Buchung ein Beleg vorhanden sein ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 2.4 Zur Ausgaben/Betriebsausgabenseite

Schwieriger kann es dann werden, wenn es sich auf der Ausgabenseite um sog. gemischte Kosten/Aufwendungen handelt, wenn also erworbene Gegenstände auch gleichzeitig oder dauerhaft den anderen steuerbegünstigten Tätigkeitsbereichen nach dem Vereinszweck zugeordnet werden können. Praxis-Beispiel Für dieses Herbstfest kauft der Vorstand des Musikvereins eine größere Lichterkette...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.3.3.2 Ertragsteuerliche Folgen des Schadensersatzes

Ertragsteuerlich handelt es sich bei Schadensersatzleistungen dann um Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben, wenn die Namensrechtsverletzung in die betriebliche oder außerbetriebliche Sphäre fällt. Nur wenn mit der Namensverletzung der Name des Unternehmens, zu dem auch das Einzelunternehmen zählen kann, verletzt wird, kann diese Verletzung der betrieblichen Sphäre zugeord...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Besonderheit... / 4 Belege ersetzen keine Aufzeichnungen

Aufzeichnungen über Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben liegen nicht vor, wenn lediglich Belege gesammelt werden. Belege, wie Rechnungen, Quittungen oder Lieferscheine sind keine Aufzeichnungen und können nach Auffassung des BFH[1] den buchmäßigen Nachweis nicht ersetzen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Streitwert der Klageant... / IV. Mehrfachkündigungen

Rz. 68 Bei Mehrfachkündigungen[79] ist umstritten, ob und in welcher Höhe mehrere Kündigungen den Streitwert erhöhen. Die Beantwortung der Frage hängt wesentlich davon ab, ob § 42 Abs. 2 S. 1 GKG als absolute Höchstgrenze auch bei mehreren zeitnahen Kündigungen oder als Regelwert für jeden Beendigungstatbestand anzusehen ist. Rz. 69 Nach richtiger Auffassung ist für jede Künd...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Herstellungskosten / 2.1.3 Variable Gemeinkosten

In Abhängigkeit zur Erzeugnismenge variierende Gemeinkosten Gemeinkosten sollen unmittelbar (als Herstellungskosten) zugerechnet werden, die in Abhängigkeit von der Erzeugnismenge variieren.[1] Eine Aktivierung der Gemeinkosten kommt für Produkte in Betracht, wenn sie sachlich mit der Produktion des Betriebs zusammenhängen. Zu den Herstellungskosten der Erzeugnisse sollen nur...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Besonderheit... / 6.3 Schätzung auf Gutachten-Basis

In dem Urteil des FG Hamburg v. 29.8.2017[1] hat sich dieses mit der Schätzung auf Gutachten-Basis befasst. Die Aufzeichnungen eines Taxiunternehmers, der seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung[2] ermittelt hat, wiesen erhebliche Mängel auf. Aufgrund der Verletzung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten war im Rahmen einer Außenprüfung unstrittig eine Hinzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 6 Steuerliche Auswirkungen der Kapitalerhöhung

Bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen erhöht sich das Vermögen der GmbH. Die Kosten der Kapitalerhöhung sind Betriebsausgaben. Der Vermögenszugang unterliegt nicht der Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer. Bei der Einlage von Grundstücken entsteht Grunderwerbsteuer (3,5 %, in einigen Bundesländern bis zu 6,5 %), die von der GmbH zu zahlen ist. Die Gewährung von neuen Ges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Gewöhnliche Erhaltungskosten

Rz. 2 Gewöhnliche Erhaltungskosten (Abs. 1) sind die Kosten, die nach den rechtlichen und wirtschaftlichen Umständen des Nachlasses für die tatsächliche und rechtliche Erhaltung der Nachlassgegenstände regelmäßig aufgewendet werden müssen.[6] Diese Kosten sind sozusagen das Korrelat der dem Vorerben zugewiesenen Nutzungen. Sie sind daher, wie auch die Fruchtziehungskosten (§...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Besonderheit... / 9.2 Umsatzsteuerproblematik bei Trinkgeldern

Wird auf dem Quittungsbeleg ein höherer Betrag als der auf dem Taxameter errechnete ausgewiesen, schuldet der Unternehmer die Umsatzsteuer aus dem Bruttobetrag lt. Beleg.[1] Praxis-Beispiel Taxifahrer erhält Trinkgeld Ein Fahrgast rundet das Beförderungsentgelt laut Taxameter i. H. v. 18,50 EUR auf 20,00 EUR auf. Er verlangt eine Quittung. Erfahrungsgemäß wird der Taxifahrer in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer oder G... / 6 Steuerliche Behandlung der Abfindung

Die Abfindung an den ausscheidenden Gesellschafter stellt aus steuerlicher Sicht eine entgeltliche Anteilsveräußerung dar. Das ist immer dann zu rechtfertigen, wenn die veräußerte GmbH-Beteiligung zum Betriebsvermögen zählte. Versteuert werden muss aber nur der ggf. entstehende Veräußerungsgewinn (= Differenz von Anschaffungskosten der Beteiligung bzw. Veräußerungskosten ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.6.2 Gehälter, Mieten und Zinsen

Rz. 76 Wird das Vermögen einer Körperschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine andere Körperschaft übertragen (Verschmelzung), ändert sich an der steuerlichen Behandlung der an die Gesellschafter (Geschäftsführer) der übertragenden Körperschaft gezahlten Gehälter sowie Miet-, Pacht- und Darlehenszinsen nichts. Diese Zahlungen waren bei der übertragenden Körperschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.6.3 Pensionszusagen

Rz. 82 Gleiche Grundsätze gelten für Pensionszusagen an Gesellschafter.[1] Sind übertragender und übernehmender Rechtsträger Körperschaften, gehen die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sowie die entsprechenden Rückstellungen mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag auf den übernehmenden Rechtsträger über. Ab diesem Zeitpunkt sind die Rückstellungen bei dem übernehmenden R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.6.4 Aufsichtsratsvergütungen und Steuerabzug nach § 50a EStG

Rz. 88 Gilt für ein beschränkt steuerpflichtiges Aufsichtsratsmitglied bzw. den Berechtigten der sonstigen Vergütung die Rückwirkungsfiktion, weil er als natürliche Person übernehmender Rechtsträger oder Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft ist oder wird, fällt die Aufsichtsratsvergütung bzw. die sonstige Vergütung ab dem steuerlichen Rückwirkungszeitraum ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.7 Ausscheidende Gesellschafter

Rz. 89 Für Gesellschafter der übertragenden Körperschaft, die im Zug der Umwandlung ausscheiden und nicht Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers werden, gilt die steuerliche Rückwirkung nach § 2 Abs. 1 UmwStG nicht. Das betrifft sowohl den Fall, dass sie ihre Beteiligung an der übertragenden Körperschaft im Rückwirkungszeitraum veräußern, als auch den Fall, dass sie ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.4 Umfang der Ersatzpflicht/Schadensberechnung

Ist der Arbeitnehmer ganz oder mit einer bestimmten Quote zum Schadensersatz verpflichtet, so sind bei der Schadensberechnung grundsätzlich alle Nachteile zu berücksichtigen, die der Arbeitgeber infolge des pflicht- und/oder gesetzwidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers erlitten hat.[1] In aller Regel findet diese Schadenskompensation auf finanzieller Ebene statt. Das heißt, d...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Gesellschafter-Geschäftsführer insb. in der Einmann-GmbH

Rz. 123 Auch für den Alleingesellschafter-Geschäftsführer empfiehlt sich der Abschluss eines Geschäftsführervertrags. Dieser setzt nach h.M.[476] die Befreiung des Gesellschafter-Geschäftsführers von § 181 BGB voraus. Einer förmlichen Satzungsregel, dass der konkret benannte oder der jeweilige Alleingesellschafter von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sein soll, bedar...mehr