Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsausgaben

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Allgemein

Wichtig § 35a EStG Steuerermäßigungen für Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die rund um den eigenen Haushalt erbracht werden, können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden. Überblick Zusammenveranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage ab.mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.7 Aufwendungen für GWG/Auflösung Sammelposten → Zeilen 36 und 37

Für Wirtschaftsgüter mit AK bis zu 1.000 EUR (netto ohne Umsatzsteuer) gibt es folgende Möglichkeiten: Sammelpostenmethode Bildung eines Sammelpostens für Wirtschaftsgüter mit AK bis zu 1.000 EUR; Verteilung über 5 Jahre oder: Abschreibung ohne Sammelposten Sofortabschreibung oder lineare Abschreibung für Wirtschaftsgüter mit AK bis zu 800 EUR. Die Wahl der Methode kann für ein J...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 8 Sonstige→ Zeilen 99-112

Außerordentliche Einkünfte → Zeile 99 Sind in Ihrem Gewinn sog. außerordentliche Einkünfte enthalten wie z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten oder Ausgleichszahlungen, die Sie als Handelsvertreter erhalten haben, dann tragen Sie diese in Zeile 96 ein. Das können auch Steuererstattungen aufgrund einer vorangega...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.1 Werbungskosten allgemein

Begriff der Werbungskosten Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 54–56), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder n...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.1 Typisierte Einzelfälle

Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9 Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eigenbelastun...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebseinnahm...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

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Anlage Energetische Maßnahm... / 2 Voraussetzungen

Die Steuerermäßigung kann in der Anlage Energetische Maßnahmen beantragt werden (§ 35c EStG, Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung bzw. ESanMV, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung v. 19.12.2022, BGBl 2022 I S. 2414). S. auch BMF, Schreiben v. 14.1.2021, IV C 1 – S 2296-c/20/10004:006, BStBl 2021 I S. 103. Für energetische Maßnahmen kann der Steuerpflichtige nach ...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 58-98

Grundlagen Der Gewinn oder Verlust, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften. Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragt wird Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 5 Fondsbesteuerung

Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsächlich ve...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 9 Veranlagungsoptionen

Günstigerprüfung → Anlage KAP Zeile 4 Erträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung grds. außer Betracht. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, dass diese Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind (Günstigerprüfung). Der Antrag muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden (BFH, Urteil v. 28.7.20...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 8.5 Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG

Als Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG gilt der niedrigere Betrag aus den Zeilen 25 bzw. 29. Dieser ist in Zeile 96 der Anlage EÜR zu übertragen und wirkt sich ggf. auf den steuerpflichtigen Gewinn/Verlust aus. Checkliste Anlage EÜRmehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.2 Bildung des Investitionsabzugsbetrags → Zeile 88

Als begünstigte Wirtschaftsgüter kommen nur bewegliche Wirtschaftsgüter in Betracht. Nicht begünstigt ist der geplante Erwerb bzw. die Herstellung von unbeweglichen (Gebäude) und immateriellen Gütern (Praxis-/Geschäftswerte, Lizenzen, Patente, Finanzanlagen) sowie der geplante Erwerb eines GbR-Anteils (BFH, Beschluss v. 7.12.2023, IV R 11/21). Das zu beschaffende Wirtschaftsg...mehr

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Unbeschränkter Betriebsausgabenabzug von Sponsoringaufwendungen

Leitsatz Zu den Betriebsausgaben gehören Aufwendungen von Sponsoren zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte seines Unternehmens werben will. Sachverhalt Die Klägerin - eine GmbH - schloss im Jahr 2011 mit einem als gemeinnützig anerkannten Verein einen Sponsoringvertrag. Sie verpflichtete sich dazu, den Verein unter anderem durch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.7 Rechtsfolge partielles Abzugsverbot

Die Regelung ist so ausgestaltet, dass sich das Abzugsverbot nach der ertragsteuerlichen Belastung beim Empfänger richtet (von 100 % Abzugsverbot bei einer Ertragsteuerbelastung beim Empfänger von 0 % bis zu einem Abzugsverbot von 0 % bei einer Ertragsteuerbelastung beim Empfänger von 25 % oder mehr). Die entsprechende Formel in § 4j Abs. 3 EStG a. F., nach der der nicht abz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9.5 Verhältnis zum Steueroasenabwehrgesetz

Grundsätze § 8 des StAbwG enthält ein allgemeines Betriebsausgabenabzugsverbot für Zahlungen in Steueroasenländer, soweit es sich um Geschäftsbeziehungen bzw. Geschäftsvorgänge i. S. d. § 7 StAbwG handelt, d. h. betroffen sind die Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungsverhältnisse, die Steuerpflichtige in oder mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet unterhal...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4 Begünstigung durch eine "schädliche" Präferenzregelung

§ 4j EStG setzt als weiteren Tatbestand eine niedrige Besteuerung der Einnahmen beim Gläubiger (verbundene Person) aufgrund einer Präferenzregelung (wie z. B. Patentbox) voraus. Nicht erfasst werden Zahlungen, die beim Empfänger aufgrund des (auch für die übrigen Einkünfte geltenden) Regelsteuersatzes niedrig besteuert werden. Eine niedrige Besteuerung liegt bei einem Steuer...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12 Kritikpunkte

Sowohl in der Verbandsanhörung als auch der aktuellen Literatur[1] werden vielfältige Kritikpunkte gegen die Regelung vorgebracht. Dies sind vor allem: Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip Mit dem Abzugsverbot des § 4j EStG wird tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben für Lizenzen, Konzessionen etc. unter bestimmten Bedingungen der steuermindernde Abzug vom Gewinn versag...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.1 Betriebsausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 129 Nach § 3c Abs. 1 EStG sind Betriebsausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, nicht abziehbare Betriebsausgaben. Betriebsausgaben, die mit nicht steuerbaren Einnahmen zusammenfallen, wie dies z. B. die Kosten der Kapitalerhöhung oder früher die Kosten im Zusammenhang mit der Investitionszulage der Fall ist, werden vom Abzugsverbot ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.4 Betriebsausgaben im Teileinkünfteverfahren/bei 95 %-Freistellung

Rz. 221 Die klassischen mit einem Anteil an einer Kapitalgesellschaft zusammenhängenden Betriebsausgaben sind die durch die Anschaffung des Anteils verursachten Finanzierungskosten. Die Behandlung der laufenden Betriebsausgaben ist für Gesellschafter, die natürliche Personen sind, und für Kapitalgesellschaften mit "Schachtel-" oder "Streubesitzbeteiligung" unterschiedlich ge...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.7 Umkehreffekte aus nicht abziehbaren Betriebsausgaben

Rz. 98 Handelsrechtliche Aufwendungen, die steuerlich nicht anerkannt werden, bezeichnet man als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (z. B. § 4 Abs. 5 EStG; § 10 KStG). Sie sind außerbilanziell hinzuzurechnen. Wurden nicht abziehbare Betriebsausgaben in unzutreffender Höhe geleistet, kann es in Folgeperioden zu einer Erstattung kommen. 2.2.7.1 Kein allgemeiner Korrespondenzgr...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2 Hinzurechnung nicht/beschränkt abziehbarer Betriebsausgaben

Rz. 128 Die nicht abziehbaren Betriebsausgaben sind der "Klassiker" unter den außerbilanziellen Korrekturen. Wie sich an der Vielzahl der unterschiedlichen Normen zeigt, haben sie ganz unterschiedliche Ursachen und sind über die verschiedenen Gesetze verteilt. 3.2.1 Betriebsausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen Rz. 129 Nach § 3c Abs. 1 EStG sind Betriebsausgaben,...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.2 Die außerbilanziellen Korrekturen in der Kerntaxonomie

Rz. 55 Viele außerbilanzielle Korrekturen werden im Berichtsbestandteil "Steuerliche Gewinnermittlung" der Kerntaxonomie erfasst. Dieser Berichtsbestandteil ist für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ein Mussfeld.[1] Die Kapitalgesellschaften sind nicht verpflichtet, diesen Abschnitt auszufüllen,[2] da sie die entsprechenden Angaben zu den nicht abziehbaren Betrieb...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7.2 Umsatzsteuer

Rz. 148 Die Umsatzsteuer auf Entnahmen bzw. die Vorsteuer für bestimmte nicht abziehbare Betriebsausgaben sind nicht abziehbar. Zunächst ist festzuhalten, dass die Umsatzsteuer auf eine Entnahme (§ 3 Abs. 1b und 9a i. V. m. §§ 3a, 10 Abs. 4 UStG) bzw. der Ausschluss der Vorsteuer für bestimmte nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 15 Abs. 1a UStG) zu einem Aufwand führt.[1] D...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.9 Sponsoring

Rz. 153 Steuerlich können Aufwendungen für Sponsoring zu Betriebsausgaben, steuerbegünstigten Spenden, also Sonderausgaben, oder Ausgaben der privaten Lebensführung führen. Betriebsausgaben liegen nur vor, wenn der Sponsor einen wirtschaftlichen Vorteil, insbesondere Werbungsleistungen erhält.[1] Sind die Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung als Betriebsausgabe nicht er...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.2 "Private Lebensführung"

Rz. 130 Eine große Gruppe der nicht abziehbaren Betriebsausgaben betrifft den Bereich, in dem eine Verquickung von betrieblicher Veranlassung und privater Lebensführung vermutet wird. Zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt ein betrieblicher Anlass gegeben ist. § 4 Abs. 5 Satz 3 i. V. m § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG begründet ein Abzugsverbot für sog. gemischte Aufwendungen. Zu den ve...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.12 Zuführungen zu Pensions- und Unterstützungskassen

Rz. 156 Grundsätzlich sind die Beiträge zu den Pensions- und Unterstützungskassen Betriebsausgaben. Nach §§ 4c Abs. 2, 4d Abs. 1 Satz 2 EStG kann es allerdings zu nicht abziehbaren Betriebsausgaben kommen.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7 Steueraufwand

Rz. 143 Nach § 12 Nr. 3 EStG bzw. § 10 Nr. 2 KStG sind Personensteuern, die Umsatzsteuern auf Entnahmen und bestimmte Vorsteuerbeträge einschließlich der jeweiligen steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) nicht abziehbare Betriebsausgaben. Zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben gehört auch die Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG). Außerdem ergibt sich ein Abzugsverbot fü...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.7.1 Kein allgemeiner Korrespondenzgrundsatz

Rz. 99 Ein allgemeiner Grundsatz, dass Rückzahlungen von Aufwendungen, die sich nicht steuermindernd ausgewirkt haben, nicht zu Betriebseinnahmen führen, besteht nicht.[1] Der BFH hat entschieden, dass die Erstattung nicht abziehbarer Betriebsausgaben durch einen Dritten zu steuerpflichtigen Betriebseinnahmen führt, wenn sie beim Erstattungsempfänger betrieblich veranlasst i...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.9 Zusammenfassung

Rz. 234 Die sich aus der Anwendung des (Teil-)Freistellungsverfahrens ergebenden außerbilanziellen Korrekturen werden in Tab. 5 zusammengefasst:mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.9.2 Außerbilanzielle Korrekturen als Treiber der Konzernsteuerquote

Rz. 47 Die Konzernsteuerquote ergibt sich aus dem Anteil der Ertragsteuern unter der Berücksichtigung von latenten Steuereffektenam Jahresergebnis vor Steuern. Gerade kapitalmarktorientierte Unternehmen bemühen sich um eine niedrige Konzernsteuerquote. Es gilt also, die sog. Treiber der Konzernsteuerquote zu reduzieren. Dies sind insbesondere außerbilanzielle Korrekturen. Abb...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.3 Zinsen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 140 Der dritte wesentliche Bereich, in dem es zu einer Beschränkung des Schuldzinsabzuges kommt, sind die Finanzierungszinsen, die mit steuerfreien Einnahmen in Zusammenhang stehen, § 3c Abs. 1 EStG. Relevant ist § 3c Abs. 1 EStG insbesondere für Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit einer nach DBA freigestellten ausländischen Betriebsstätte anfallen. Die Behandlung von ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13 Wertberichtigung von Gesellschafterdarlehen

Rz. 157 Der Aufwand aus einer Teilwertabschreibung auf Gesellschafterdarlehen führt beim Gesellschafter nicht immer zu einer abzugsfähigen Betriebsausgabe. Es ist danach zu unterscheiden, ob das Darlehen einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft gewährt wird, der Gesellschafter ein Kapitalgesellschafter oder eine natürliche Person ist und da...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.7.2 Erstattung von Steuern und Bußgeldern

Rz. 101 Auch wenn der BFH keinen allgemeinen Grundsatz der Art anerkennt, dass der Rückfluss von nicht abziehbaren Betriebsausgeben steuerfrei und außerbilanziell zu kürzen ist, gibt es doch anerkannte Fälle, in denen die Erstattung einer nicht abziehbaren Betriebsausgabe steuerfrei ist. Die Erstattung eines Bußgeldes und die Rückzahlung von zu viel gezahlter Steuer sind auß...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3 Hinzurechnungen

Rz. 108 Die außerbilanziellen Hinzurechnungen sind von großer praktischer Bedeutung. Sie lassen sich in 4 Gruppen aufteilen: Gewinnverwendung und Entnahme, nicht abziehbare Betriebsausgaben, Gewinnzuschläge und beschränkte Verlustberücksichtigung. Die nicht abziehbare Betriebsausgabe ist der Prototyp der außerbilanziellen Korrektur. Es gibt auch den umgekehrten Ansatz, in dem ein...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2 Kürzungen

Rz. 66 Die außerbilanziellen Kürzungen lassen sich im Wesentlichen in 2 Untergruppen aufteilen: Die Kürzung von nicht steuerbaren und die Kürzung von steuerfreien Vermögensmehrungen. Die Unterscheidung, ob es sich um eine steuerfreie oder nicht steuerbare Vermögensmehrung handelt, ist für die Problematik des beschränkten Betriebsausgabenabzugs nach § 3c Abs. 1 EStG von Bedeut...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.3 Verletzung der besonderen Aufzeichnungspflicht

Rz. 131 Für die nicht abziehbaren Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nrn 1–4, 6b und 7 EStG besteht eine gesonderte Aufzeichnungspflicht, § 4 Abs. 7 EStG. Wird der gesonderten Aufzeichnung nicht nachgekommen, führt die Verletzung der Aufzeichnungspflicht zu einem selbstständigen Abzugsverbot und einer entsprechenden außerbilanziellen Hinzurechnung. Die Finanzverwaltung l...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.5 Steuerzinsen

Rz. 142 Zinsen auf Steuernachzahlungen[1] und Zinsen auf hinterzogene Steuern[2] sind nicht abziehbare Betriebsausgaben. Weitere Einzelheiten hierzu folgen im nächsten Abschnitt.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.1 Kein Zinsabzug bei "Überentnahme"

Rz. 138a Zinsen, die auf einer sog. Überentnahme beruhen, sind nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4a EStG).[1] Die Überentnahme ist steuerbilanziell ohne außerbilanzielle Korrekturen zu ermitteln. Die steuerbilanzielle Überentnahme führt dann zu nicht abziehbaren Schuldzinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG, die außerbilanziell hinzuzurechnen sind.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.4 Strafen und Ordnungswidrigkeiten

Rz. 132 Geldstrafen unterliegen einem Abzugsverbot nach § 12 Nr. 4 EStG bzw. § 10 Nr. 3 KStG. Dies gilt grundsätzlich auch für Geldstrafen, die von einem ausländischen Gericht verhängt werden. Das Abzugsverbot gilt allerdings nicht, wenn die Strafe wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung (ordre public) widerspricht.[1] Rz. 133 Geldbußen sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 8...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.2 Zinsschranke

Rz. 139 Die Grundregel der Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a, § 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) besagt, dass der Zinsabzug auf 30 % des steuerlichen EBITDA beschränkt ist. Alle außerbilanziellen Korrekturen der steuerlichen Gewinnermittlung und auch alle Abweichungen gem. § 60 Abs. 2 EStDV wirken sich auf die Ermittlung des steuerlichen EBITDA aus (§ 4h Abs. 3 Satz 1 EStG). Übersteigen di...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.3 Dividenden und vGA

Rz. 219 Dividenden (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG) und verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) werden beim Gesellschafter identisch behandelt. Bei natürlichen Personen ist 40 % der Ausschüttung einschließlich der Kapitalertragsteuer außerbilanziell zu kürzen, (§ 3 Nr. 40 Satz 1d) i. V. m. Satz 2 EStG. Bei einer Körperschaft ist der gesamte Beteiligungs...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6 Eingeschränkter Schuldzinsenabzug

Rz. 138 Der Abzug von Schuldzinsen wird in vielen Bereichen eingeschränkt. 3.2.6.1 Kein Zinsabzug bei "Überentnahme" Rz. 138a Zinsen, die auf einer sog. Überentnahme beruhen, sind nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4a EStG).[1] Die Überentnahme ist steuerbilanziell ohne außerbilanzielle Korrekturen zu ermitteln. Die steuerbilanzielle Überentnahme führt dann zu nicht ab...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.8 Parteispenden

Rz. 152 Parteispenden sind im betrieblichen Bereich nicht abziehbar (§ 4 Abs. 6 EStG). Es kommt insoweit zu einer außerbilanziellen Korrektur. Privat veranlasste Parteispenden sind nach §§ 10b Abs. 2, 34g EStG zu berücksichtigen.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.7.3 Wertaufholung von nicht abziehbaren Teilwertabschreibungen

Rz. 102 Das Problem des Umkehreffekts stellt sich auch im Fall einer Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung, die steuerlich nicht anerkannt wurde. Hierbei ist zunächst an die Teilwertabschreibung auf Anteile an Kapitalgesellschaften zu denken, die seit der Einführung des § 3c Abs. 2 EStG bzw. des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG nur noch zum Teil bzw. gar nicht mehr steuerlich...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1 Korrektur von Gewinnverwendung und Entnahmen

Rz. 109 Die Verwendung des Gewinns darf den steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern. Dieser Grundsatz wird vom Gesetz an verschiedenen Stellen aufgenommen. Es spannt sich ein Bogen von der Entnahme und offenen Gewinnausschüttung über die vGA zu einigen nicht abziehbaren Betriebsausgaben, die der privaten Lebensführung zugeordnet werden. 3.1.1 Entnahmen Rz. 110 Wird der Gewinn d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.3 Fazit zu den außerbilanziellen Korrekturen in der E-Bilanz

Rz. 58 Es ist unglücklich, dass ein Teil der nicht abziehbaren Betriebsausgaben in dem Bereich "Steuerliche Gewinnermittlung" angegeben werden muss und andere dann in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeschlüsselt werden. Die "Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einschl. anteilige Schuldzinsen" werden schließlich als ein "davon"-Ausweis zum "Ergebnis der gewöhnlich...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.11 Hälftige Vergütung für Überwachungsorgane

Rz. 155 Nach § 10 Nr. 4 KStG ist die Hälfte der "Vergütungen jeder Art", die an Mitglieder eines Aufsichtsrates bzw. an eine mit der "Überwachung der Geschäftsleitung" beauftragte Person fließen, nicht abziehbar. Die Hälfte dieser Vergütungen ist also außerbilanziell wieder hinzuzurechnen.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.4 Zinsen als Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben

Rz. 141 Außerdem gibt es die Hinzurechnung von Zinsen bei einer Mitunternehmerschaft, also Sonderbetriebseinnahmen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG). Diese Hinzurechnung erfolgt im Sonderbetriebsvermögen. Bei der Mitunternehmerschaft kommt es nicht zu einer außerbilanziellen Korrektur.mehr