Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsausgaben

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.1 Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 180 Die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt den steuerlichen Gewinn durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Das der Einnahmenüberschussrechnung zugrunde liegende Zu- und Abflussprinzip gilt mit folgenden Ausnahmen uneingeschränkt:[1] abnutzbare (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG) und nicht abnutzbare Anlagegüter sowie diesen gleich ges...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.2 Sonstige Steuern

Rz. 194 Bei den sonstigen Steuern lassen sich hinsichtlich der Behandlungsweise bei der steuerlichen Gewinnermittlung folgende Gruppen unterscheiden: ergebnisneutral zu behandelnde Steuern, Steuern, die das Schicksal der mit ihnen in direktem Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände teilen, und sofort erfolgswirksam zu behandelnde Steuern. Manche Steuern lassen sich hinsichtl...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.1 Ermittlung der ertragsabhängigen Steuern

Rz. 46 Zu den ertragsabhängigen Steuern zählen nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen.[1] Bei Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften sind dies Steuern vom Ertrag: Gewerbesteuer (GewSt) sowie ausländische Steuern, die materiell-inhaltlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag darstellen.[2] Rz. 47 Nach der h. M. sind nur die Steuern im ha...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.2 Gewerbesteuer

Rz. 10 Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist nach § 2 Abs. 1 GewStG "jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird." Ebenso wie bei der Körperschaftsteuer gibt es auch bei der Gewerbesteuer das Rechtsinstitut der Organschaft. Seit dem Erhebungszeitraum 2002 stimmen die Voraussetzungen für die gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft überein.[1] Re...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.2 Steuerliche Überleitungsrechnung (Tax Reconciliation)

Rz. 164 Ausgangspunkt der tax reconciliation (steuerliche Überleitungsrechnung) ist, dass der im Einzel- bzw. Konzernabschluss ausgewiesene Steueraufwand/-ertrag nicht oder nur unzureichend mit dem ausgewiesenen Ergebnis vor Steuern korrespondiert.[1] Daher fordert IAS 12.81 c, die Abweichungen zwischen dem ausgewiesenen Steueraufwand/ -ertrag und dem auf Basis des ausgewies...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.1 Körperschaftsteuer

Rz. 4 Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Körperschaften. Der Körperschaftsteuer unterliegen die juristischen Personen (§ 1 Abs. 1 Nrn. 1–4 KStG [1]), die nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) sowie die Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG). Ebenso könne...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.1 Ertragsteuern

Rz. 190 Die Gewerbesteuer ist gem. § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgabe und darf somit bei der Gewinnermittlung nicht abgezogen werden (Rz. 6 und Rz. 13). Das Abzugsverbot erstreckt sich sowohl auf Gewerbesteuerzahlungen als auch Gewerbesteuerrückstellungen. Dementsprechend dürfen steuerrechtlich auch keine Gewerbesteuerrückstellung für zu erwartende Mehrsteuern gebildet w...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.3 Exkurs: Behandlung steuerlicher Nebenleistungen, Steuerbußen und Steuerstrafen

Rz. 200 Für folgende steuerliche Nebenleistungen, Steuerbußen und Steuerstrafen besteht bei der steuerlichen Gewinnermittlung ein Abzugsverbot: Abzugsverbot der Zinsen auf hinterzogene Steuern nach § 235 AO und Zinsen nach § 233a AO, soweit diese nach § 235 Abs. 4 AO auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8a EStG); Abzugsverbot für Geldbußen, Or...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.2 Latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 68 Die Abgrenzung der latenten Steuern im HGB-Jahresabschluss ist zunächst in § 274 HGB geregelt. Gem. § 274a Nr. 4 HGB haben kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften (einschließlich kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften & Co) i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Steuerabgrenzung nach § 274 HGB.[1] Die Steuerabgrenzung nach § 274 HGB folgt dem temporären Abgren...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.1 Effektive Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 61 Für Kapitalgesellschaften (Rz. 56a)[1] ist die GuV-Gliederung des § 275 HGB grundsätzlich (vgl. auch § 276 HGB) verbindlich. Zu den unter Position Nr. 14 GKV bzw. Nr. 13 UKV auszuweisenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gehören nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen. Hierzu zählen derzeit bei Kapitalgesellschaften: Steuern vom Einkomm...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 3 Zur Bedeutung der neuen Freigrenzen-Regelung

§ 64 AO enthält für alle gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen eine interessante Freigrenzen-Regelung, die insgesamt vor allem für unzählige Vereine zu einer echten Vereinfachungsregelung und auch Steuerersparnis führen kann. Die Freigrenze von derzeit 50.000 Euro ab 2026 (45.000 Euro bis einschließlich 2025) gilt nur, wenn ein gemeinnütziger Verein bzw....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in der bis zum 31.3.2011 geltenden Fassung in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach ge...mehr

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Doppelbesteuerung / 4 Anrechnungsverfahren

Sieht ein DBA die Anrechnung im Ausland gezahlter Ertragsteuern vor, erwächst eine im Einzelfall oft sehr nachteilige Einschränkung daraus, dass eine Obergrenze zu beachten ist: Der Anrechnungsbetrag darf nicht höher sein als diejenige deutsche Einkommensteuer, die auf die ausländischen Einkünfte entfällt.[1] Um diese Obergrenze betragsmäßig zu ermitteln, muss die deutsche E...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.13 Elterngeld

Rz. 96 Elterngeld ist grundsätzlich vollständig als Einkommen zu berücksichtigen. Das LSG Hessen ist der Auffassung, dass sich die vollständige Anrechnung des Elterngeldes auf die Fürsorgeleistung Bürgergeld, soweit nicht vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen erzielt wurde, systematisch in die vom BVerfG gebilligte gesetzgeberische Ausgestaltung des Elterngeldes als ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerung / 2 Zuteilungsgrundsätze der DBA

Welcher Staat die jeweiligen Einkünfte von der Besteuerung freizustellen bzw. die ausländische Steuer anzurechnen hat, ist in verschiedenen DBA (also je nach dem beteiligten Staat und je nach der Art der Einkünfte) unterschiedlich geregelt. Auch dasselbe DBA sieht oft für verschiedene Einkünfte teils das Anrechnungs-, teils das Freistellungsverfahren vor. Dabei kann das Best...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.5.2 Pauschaler Ansatz von Stromkosten als Betriebsausgabe

Es kann vorkommen, dass der Unternehmer das Fahrzeug auch an einer privaten Ladevorrichtung (z. B. Steckdose auflädt). Hier kann der betriebliche Nutzungsanteil an den ansonsten privaten Stromkosten grundsätzlich mit Hilfe eines gesonderten Stromzählers (stationär oder mobil) nachgewiesen werden. Zum Nachweis des betrieblichen Nutzungsanteils an den ansonsten privaten Stromk...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.1 Allgemeines

Nach der 1 %-Regelung wird die Privatnutzung monatlich i. H. v. 1 % des Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs ermittelt. Die 1 % Regelung ist grundsätzlich nur anwendbar, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs nachweislich mehr als 50 % beträgt. Die Regelung ist auch für gemietete oder geleaste Fahrzeuge anwendbar, da die zivil- oder steuerrechtliche Zuordnung des Fahrzeug...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.4 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten

Sofern das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte/Tätigkeitsstätte bzw. für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung genutzt wird, ist zu beachten, dass der Wert, der die Entfernungspauschale übersteigt, das steuerpflichtige Einkommen erhöht (nichtabzugsfähige Betriebsausgaben).[1] Praxis-Beispiel Ermittlung der Nutzungsentnah...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 6.1 Nutzung für andere Einkunftsarten

Wird ein betriebliches Fahrzeug vom Unternehmer für Fahrten verwendet, die der Erzielung anderer Einkunftsarten dienen, z. B. zur Immobilienverwaltung, sind diese "außerbetrieblichen" Fahrten zusätzlich durch eine Entnahme in Höhe der insoweit verursachten Selbstkosten zu bewerten.[1] Im Rahmen der Ermittlung der privaten Einkunftsquelle stellt dieser Wert Werbungskosten ode...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Wird ein Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen.[1] Das Fahrzeug ist zwingend dem betrieblichen Vermögen zuzuordnen. Bei einer Zuordnung zum Betriebsvermögen wird das Kraftzeug im Anlagevermögen aktiviert. Sämtliche Kfz-Aufwendungen (z. B. Abschreibung, Reparaturen, Inspektionen, Benzin, KFZ-Versicherung, KFZ-Steu...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.8 Kostendeckelung

Bei der Listenpreismethode im Rahmen der 1 %-Regelung ist die Kostendeckelung zu beachten.[1] Sind die zusammengerechneten Werte nach der Listenpreismethode gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG inklusive der nicht abziehbaren Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte und Familienheimfahrten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG höher als die tatsächl...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.6 Dreiecksfahrten

Dreiecksfahrten sind Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, bei denen eine Einzelfahrt am Tag durch einen Mandantenbesuch unterbrochen wird (entweder Wohnung – Mandant – Büro – Wohnung oder Wohnung – Büro – Mandant – Wohnung). Nach Ansicht des BFH[1] sind Fahrten, die ein Steuerpflichtiger vor oder im Anschluss an einen Kundenbesuch zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte d...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.4 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte/Tätigkeitsstätte

Auch der Unternehmer muss sich im Rahmen seiner Fahrten von der Wohnung zur beruflichen Tätigkeit einer "ersten Betriebsstätte" zuordnen, die Finanzverwaltung hat hierzu detaillierte Zuordnungskriterien entwickelt.[1] Wird die private Nutzung vom Unternehmer nach der 1 %-Regelung ermittelt, sind neben dem festen Betrag i. H. v. 1 % des Listenpreises monatlich darüber hinaus a...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.3 Notwendiges Privatvermögen

Bei einer betrieblichen Nutzung des Kraftfahrzeugs unter 10 % liegt notwendiges Privatvermögen vor, [1] eine Aktivierung im Betriebsvermögen ist nicht möglich. Alle Aufwendungen, die mit dem Fahrzeug im Zusammenhang stehen, gelten als privat veranlasst und unterliegen einem Abzugsverbot. Möglich ist jedoch die Erfassung der betrieblich veranlassten Aufwendungen als Betriebsaus...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 1 Grundsätzliches

Die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das Teil eines Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 EStG eines Unternehmers oder Freiberuflers ist, unterliegt der Besteuerung als Entnahme nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG. Für jedes betriebliche Fahrzeug sind die Regeln zur Zuordnung zum Betriebsvermögen gesondert anzuwenden. Bei der Zuordnung eines Fahrzeugs zum Privatvermöge...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Bei einer betrieblichen Nutzung des Kraftfahrzeugs von 10 % bis einschließlich 50 % ist das Kraftfahrzeug Teil des gewillkürten Betriebsvermögens. [1] Es kann dann wahlweise im Ganzen als Betriebsvermögen aktiviert oder dem Privatvermögen zugeordnet werden. Bei Aktivierung im Betriebsvermögen sind – wie bei der Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen – alle mit dem Fahrzeug...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.3 Gesamtkosten des Fahrzeugs

Zu den Gesamtaufwendungen für das Fahrzeug gehören alle Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs dienen und zwangsläufig anfallen. Erfasst werden daher neben den von der Fahrleistung abhängigen Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe auch die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer, Absetzungen...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.3.1.2 Steuerliche Grundlagen bei betrieblich verstrickten Kryptowerten

Im Folgenden werden ausgewählte Transaktionen vorgestellt und einer steuerlichen Bewertung unterzogen. Z. B. kann Mining bzw. Forging zum steuerlichen Erwerb von Kryptowerten führen. Für diese Qualifikation ist die Definition des § 15 EStG entscheidend. Zu den Einkünften aus Mining bzw. Forging gehören sowohl Kryptowerte, die durch die Blockbildung erzeugt werden, als auch Kr...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.5 Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

Nutzt der Unternehmer das Fahrzeug für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, ist der private Nutzungswert i. H. v. 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer[1] je Wegstrecke der einfachen Fahrt zu erhöhen.[2] Allerdings kann die einfache Wegstrecke einer Familienheimfahrt pro Woche ab dem VZ 2026 steuermindernd mit 0,38 EUR[3] angesetzt wer...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5.3 Umsatzsteuer und Schätzungsmethode

Bei einer betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 %, liegt gewillkürtes Betriebsvermögen vor. Bei einer Zuordnung des Fahrzeugs zum Betriebsvermögen stellen die gesamten Fahrzeugaufwendungen Betriebsausgaben dar. Wird kein Fahrtenbuch geführt, kann die private Nutzung in diesen Fällen durch Schätzung der auf die private Nutzung entfallenden tatsächlichen Selbstkosten erfol...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.7 Fahrten zu mehreren Betriebsstätten

Für den Fall, dass ein Unternehmer von seiner Wohnung an jeweils verschiedenen Tagen zu mehreren Betriebsstätten des Unternehmens fährt, die unterschiedlich weit entfernt vom Wohnort liegen, kann aus Vereinfachungsgründen bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben die Entfernung zur nächst gelegenen Betriebsstätte als Maßstab gelten. Die Fahrten zur weiter entf...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.4.1 Allgemeine Lebenserfahrung spricht für private (Mit-)Nutzung

Wird ein Betriebs-Kfz nur betrieblich genutzt, sind sämtliche Kosten betrieblich veranlasst und damit abzugsfähige Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG. Nach der Rechtsprechung des BFH spricht jedoch die allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass ein Betriebsinhaber, dem ein betriebliches Fahrzeug zur Verfügung steht, dieses typischerweise nicht nur vereinzelt und gelegentl...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.2 Brutto-Listenpreis

Der private Nutzungswert des Fahrzeuges wird bei der 1 %-Regelung monatlich i. H. v. 1 % vom Brutto-Listenpreis ermittelt.[1] Listenpreis in diesem Sinne ist – auch bei gebraucht erworbenen oder geleasten Fahrzeugen – die auf volle hundert Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das genutzte Kraftfahrzeug im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zuzüglich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.2 Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben

Rz. 46 Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die KapESt. Sie können erst im anschließenden Veranlagungsverfahren geltend gemacht werden, sofern sie konkret nachgewiesen werden. Rz. 47 Ist der Gläubiger der Kapitalerträge beschränkt stpfl., dann gilt die ESt bzw. KSt durch den Steuerabzug als abgegolten, es sei denn, die Einkünfte sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Einlagen / 3.3 Aufwandseinlage in Form von Nutzungs- und Leistungseinlagen

Gegenstand einer Einlage kann grundsätzlich nur sein, was auch Bestandteil des Vermögensvergleichs nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG sein kann. Dazu zählen allein Wirtschaftsgüter, die in eine Bilanz aufgenommen werden können.[1] Nutzungen und Leistungen (z. B. Zinsvorteile, unentgeltliche Kraftfahrzeug-[2] oder Gebäudenutzung[3]) haben nicht die Eigenschaft von Wirtschaftsgütern,...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Einlagen / 3.2.3 Spezielle Regelung für eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile, also prinzipiell Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens, brauchten nach bisheriger Rechtslage[1] nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR betrug Waren die genannten Voraussetzungen erfüllt, stand die Bi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 4 Unternehmer-Ehegatte errichtet mit ganz oder teilweise geschenkten Mitteln auf eigenem Grundstück ein Gebäude

Die Vornahme von AfA auf entstandene Anschaffungs- oder Herstellungskosten setzt grundsätzlich voraus, dass der Steuerpflichtige die von ihm geltend gemachten Aufwendungen auch getragen hat.[1] Errichtet der Unternehmer-Ehegatte mit (ganz oder zum Teil) von seiner Ehefrau geschenkten Mitteln auf einem ihm allein gehörenden Grundstück ein Gebäude, das von ihm eigenbetrieblich ...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 5 Unternehmer-Ehegatte nutzt ein von seiner Ehefrau auf deren Grundstück errichtetes Gebäude für betriebliche Zwecke

Errichtet die Ehefrau auf einem eigenen zum Privatvermögen gehörenden Grundstück mit eigenen Mitteln allein ein Gebäude, das von ihrem Ehemann für betriebliche Zwecke – entgeltlich oder unentgeltlich – genutzt wird (Fall 3), gehört auch das Gebäude zum Privatvermögen der Ehefrau. In diesem Fall kann der Unternehmer-Ehegatte keine AfA geltend machen, da der Große Senat des BF...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 6 Unternehmer-Ehegatte beteiligt sich an Baukosten des im Eigentum des anderen Ehegatten stehenden Gebäudes

Trägt der Unternehmer-Ehegatte zum Teil, z. B. zur Hälfte (Fall 4), die Baukosten des von ihm zu 100 % betrieblich genutzten Gebäudes, das zivilrechtlich im Eigentum seiner Ehefrau steht, und ist keine besondere Vereinbarung feststellbar, wonach der Unternehmer-Ehegatte wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes ist, kommt es nicht zu einem Auseinanderfallen von zivilrechtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Einlagen / 3.4 Nutzungsvorteile

Eine Nutzung, die lediglich betriebliche Aufwendungen erspart, kann nicht Gegenstand einer Einlage sein. Das wird vom Großen Senat des BFH[1] aus dem Gesetzeswortlaut[2] hergeleitet. Danach kann Gegenstand einer Einlage nur sein, was auch Bestandteil des Betriebsvermögensvergleichs [3] ist. Hierzu zählen aber – mit Ausnahme der Rechnungsabgrenzungsposten[4] – nur Wirtschaftsg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 3.4 Spezialregelung für eigenbetrieblich genutzte Gebäudeteile von untergeordnetem Wert

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile, also prinzipiell Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens, brauchten nach bisheriger Rechtslage nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR betrug (§ 8 EStDV a. F.). Waren die genannten Voraussetzungen erfül...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.1 Neuere Rechtsprechung

Errichtet der Unternehmer-Ehegatte auf dem seiner Ehefrau gehörenden Grundstück mit eigenen Mitteln ein Gebäude, das er in seinem Betrieb nutzt (Fall 5), wird der andere Ehegatte zivilrechtlich Eigentümer des Gebäudes.[1] Gebäude sind wesentliche Bestandteile eines Grundstücks.[2] In mehreren Entscheidungen hat der BFH zu dieser Fallvariante Stellung genommen und seine frühe...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 3.1 Betriebliche Nutzung 100 %: Gebäude ist ein Wirtschaftsgut

Der Fall, dass der Unternehmer-Ehegatte auf einem ihm allein gehörenden Grundstück ein Gebäude errichtet, das von ihm zu 100 % eigenbetrieblich genutzt wird (Fall 1), ist einkommensteuerlich unproblematisch. Das Gebäude gehört zum notwendigen Betriebsvermögen und ist deshalb in Handels- und Steuerbilanz als Anlagevermögen mit seinen gesamten Herstellungskosten auszuweisen. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Einlagen / 7 Einlagen bei Einnahmenüberschussrechnung

Auch bei der Einnahmenüberschussrechnung dürfen sich außerbetrieblich veranlasste Wertzugänge nicht auf den Gewinn auswirken. Dies ergibt sich zum einen aus dem allgemeinen Grundsatz, dass außerbetriebliche Vorgänge den Gewinn nicht beeinflussen dürfen, zum anderen aus dem Grundsatz der Gesamtgewinngleichheit, wonach im Ganzen und auf Dauer gesehen die Einnahmenüberschussrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Einlagen / 3.2.2 Besonderheiten bei Einlage von Grundstücken

Bilanzsteuerrechtlich sind der Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits zwei selbständige Wirtschaftsgüter.[1] Hinzu kommen als selbständige Wirtschaftsgüter jedenfalls im Betriebsvermögen noch die Außenanlagen, z. B. Hof- und Platzbefestigungen, Straßenzufahrten, Befestigungen für Stell- oder Parkplätze, Umzäunungen von Betriebsgrundstücken und Grünanlagen. Di...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.3 Behandlung des Aufwandsverteilungspostens bei Beendigung der betrieblichen Nutzung

Der VIII. Senat des BFH[1] hat die Ansicht vertreten, dass in dem Fall, in dem ein Ehegatte einen Kellerraum des im hälftigen Miteigentum der Eheleute stehenden Einfamilienhauses als Lagerraum für seine Arztpraxis nutzt, die anteilig auf diesen Raum entfallenden stillen Reserven bei Veräußerung der Praxis nur zur Hälfte den Veräußerungsgewinn erhöhen, und zwar auch, wenn der...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Einlagen / 2 Folgen der Überführung in das Betriebsvermögen

Einlagen sind nach dem Gesetzeswortlaut des § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG "Wirtschaftsgüter" (Regelfall). Über den Gesetzeswortlaut hinaus gehören zu den Einlagen aber auch Nutzungen und Leistungen. Die Einlage eines Wirtschaftsguts hat zur Folge, dass das Wirtschaftsgut nunmehr zum Betriebsvermögen gehört und fortan betrieblichen Zwecken dient. Dementsprechend nimmt es am Betriebsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Einlagen / 3.1 Bareinlagen

Außer Frage steht, dass Bargeld als Wirtschaftsgut zu qualifizieren ist. Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG, der "Bareinzahlungen" explizit unter den Begriff "Wirtschaftsgut" fasst. Bareinlagen bestehen in der Zuführung liquider Mittel, insbesondere von Bargeld und Bankguthaben.[1] Auch die Tilgung einer Betriebsschuld sowie die Begleichung von Betriebsausgaben mit ...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 9 Ehegatten errichten auf einem gemeinsamen Grundstück ein vom Ehemann betrieblich genutztes Gebäude

Errichten Eheleute auf einem Grundstück, das ihnen je zur Hälfte gehört, ohne weitere Absprachen mit gemeinsamen Finanzierungsmitteln (je 50 %) ein Gebäude, das vom Ehemann zu 100 % für betriebliche Zwecke genutzt wird (Fall 7), wendet jeder der beiden Ehegatten die Hälfte der Herstellungskosten auf. In diesem Fall steht das Gebäude sowohl im zivilrechtlichen als auch wirtsch...mehr