Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1.7 Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung

Das Entstehungsprinzip ist nicht nur bei der Beitragsberechnung, sondern auch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung zu beachten. Das gilt z. B. beim Jahresarbeitsentgelt in der Krankenversicherung, bei der Geringfügigkeitsgrenze, bei Fällen im Übergangsbereich – Midijob.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 ABC der juristischen Person des öffentlichen Rechts

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1.2 Mindestlohn

Die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung richtet sich nach dem arbeitsrechtlich geschuldetem (gesetzlich oder tariflich zustehendem) Arbeitslohn. Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn. Seit dem 1.1.2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 EUR[1] brutto pro Arbeitsstunde. Dieser Anspruch ist bei der sozial...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.2 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

DBA haben immer Vorrang vor innerstaatlichem Recht.[1] Bei Auslandstätigkeiten in DBA-Staaten regelt allein das DBA, ob die Arbeitseinkünfte für die Dauer des Auslandsaufenthalts in der Bundesrepublik oder in dem jeweiligen ausländischen Tätigkeitsstaat zu versteuern sind. Die Regelungen der einzelnen DBA sind zum Teil unterschiedlich, orientieren sich aber meistens an dem OE...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 ABC zur nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit

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Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.6 Höhe des freizustellenden Arbeitslohns

Ist der Arbeitslohn in Deutschland nach dem DBA freizustellen, weil die Voraussetzungen der 183-Tage-Regelung nicht vorliegen, ist zu prüfen, inwieweit die einzelnen Lohnbezüge der Auslands- bzw. Inlandstätigkeit zugeordnet werden können. Ist eine konkrete Zuordnung nicht möglich, wird der Arbeitslohn nach dem Verhältnis der tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr aufgetei...mehr

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Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 8 Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Gesetze

Soweit nicht das HAG selbst bestimmte arbeitsrechtliche Gesetze oder einzelne Vorschriften daraus für anwendbar erklärt, enthalten einige arbeitsrechtliche Gesetze ausdrückliche Regelungen für in Heimarbeit Beschäftigte. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BetrVG gelten als Arbeitnehmer im Sinne dieses Betriebsverfassungsrechts auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache f...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 4 Grenzgänger

Die sich am OECD-Musterabkommen orientierenden abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der einzelnen Länder besagen, dass sich die Besteuerung des Arbeitslohns nach dem Arbeitsortprinzip orientiert, also dem jeweiligen Tätigkeitsstaat obliegt. Dies gilt grundsätzlich auch für Grenzgänger . Das sind Arbeitnehmer, die im Grenzgebiet des einen Staats arbeiten und im Gre...mehr

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Auslandstätigkeit / 1.1 Ausstrahlung

Handelt es sich bei der Auslandstätigkeit um eine Ausstrahlung, sind die deutschen Rechtsvorschriften weiter anzuwenden. Eine Ausstrahlung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung für eine im Voraus begrenzte Tätigkeit ins Ausland entsandt wird. Der Arbeitnehmer unterliegt während dieser vorübergehenden Beschäftigung weiterhin d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslandstätigkeit / 1.2 Einstrahlung

Handelt es sich bei der Auslandstätigkeit um eine Einstrahlung, sind die deutschen Rechtsvorschriften nicht anzuwenden. Eine Einstrahlung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer während einer im Ausland bestehenden Beschäftigung für eine im Voraus begrenzte Tätigkeit nach Deutschland entsandt wird. Der Arbeitnehmer unterliegt während dieser vorübergehenden Beschäftigung weiterhin d...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 2 Familienangehörige

Rechtliche Grundlage für die Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrags ist § 205 Abs. 2 Satz 5 VVG. Eine Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrags ist auch für die Familienangehörigen eines privat krankenversicherten Beschäftigten möglich. Voraussetzung ist, dass dieser aus den oben genannten Gründen[1] krankenversicherungspflichtig wird und der Familiena...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1 Unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit

Die Probezeitvereinbarung wird überwiegend als unbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen mit der Regelung, dass ein bestimmter Anfangszeitraum als Probezeit gelten soll. Als solches ist es abzugrenzen von einem Arbeitsverhältnis, das befristet zum Zwecke der Erprobung abgeschlossen wird (echtes Probearbeitsverhältnis). Achtung Befristung muss ausdrücklich vereinbart werden S...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1.2 Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Beschäftigte werden unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung befreit.[1] Privat krankenversicherte Beschäftigte, die durch die Erhöhung der für sie geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze, durch Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung anlässlich der Elternzeit, durch Reduzierung der Arbeitszeit oder wegen des Übergangs in die ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Personengebundenheit und Delegationsmöglichkeiten

Rz. 196 Die Ausübung des Verwalteramtes wird in der Rechtsprechung immer wieder als personengebundene Angelegenheit bezeichnet.[163] Rz. 197 Die mit der Amtsstellung verbundenen Aufgaben sind im Wesentlichen vom bestellten Verwalter selbst auszuüben, sofern es sich bei diesem um eine natürliche Person handelt. Rz. 198 Die Bindung betrifft den jeweiligen Rechtsträger, sodass se...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Eigenes Verschulden

Rz. 331 Verschuldet ist die Pflichtverletzung, wenn sie mindestens fahrlässig, d.h. fahrlässig oder vorsätzlich, erfolgt. Rz. 332 Fahrlässig handelt ein Verwalter, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 1 S. 2 BGB). Maßstab ist dabei diejenige Sorgfalt, die ein durchschnittlicher und gewissenhafter Verwalter bei der zu erfüllenden Aufgabe aufge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Unerhebliche Verpflichtung

Rz. 41 Bei der Frage, ob eine Maßnahme zu einer nicht unerheblichen Verpflichtung führt, ist vorrangig auf finanzielle Aspekte abzustellen.[31] Daneben wird auch diskutiert, ob weitere Kriterien, heranzuziehen sind (hierzu siehe Rdn 46). Rz. 42 Nach der gesetzgeberischen Vorstellung soll sich die Frage nach der nicht unerheblichen Verpflichtung vor allem daran bemessen, wie h...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.5.2 Beendigung durch Ablauf der Probezeit (wirksame Befristung)

Mit dem Ablauf der Befristung endet das befristete Probearbeitsverhältnis automatisch.[1] In diesem Punkt liegt der Vorteil, der mit dem Abschluss eines befristeten Probearbeitsverhältnisses verbunden sein kann: Da es keiner Kündigung bedarf, kann auch der hieran anknüpfende besondere Kündigungsschutz nicht greifen. Das bedeutet konkret, dass eine Arbeitnehmerin, die während ...mehr

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Entgeltersatzleistung / 1.3 Bezugsdauer

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um 30 Monate erweiterten Rahmenfrist und dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat. Sie reicht von 3 Monaten bei einem 6-monatigen Versicherungspflichtverhältnis nach Erfüllung der verkürzten Anwartschaftszeit d...mehr

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Entgeltersatzleistung / 1.1.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslos i. S. v. § 137 SGB III sind Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen ("Beschäftigungslosigkeit"), sich aktiv darum bemühen, wieder eine Beschäftigung zu finden ("Eigenbemühungen") und Vermittlungsangeboten der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen ("Verfügbarkeit"). Eine ehrenamtliche Tätigkeit steht der Arbeitslosigkeit nicht entgegen, sofer...mehr

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Entgeltersatzleistung / 4.1 Mutterschutzlohn während eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Mutterschutzfristen

Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft, die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) normiert sind. Diese dienen dem Schutz der Gesundheit der werdenden Mutter und ihres ungeborenen Kindes. Für Beschäftigungsverbote außerhalb der Mutterschutzfristen[1] wird grundsätzlich zwischen dem tätigkeitsbezogenen, generellen Beschäftigungs...mehr

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Entgeltersatzleistung / Zusammenfassung

Begriff Arbeits- und sozialversicherungsrechtlich handelt es sich bei Entgeltersatzleistungen um Sozialleistungen, die von staatlichen oder sozialen Sicherungssystemen (z. B. Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit) erbracht werden. Sie bezwecken einen Ausgleich für den Umstand, dass der Arbeitslohn aus unterschiedlichen Gründen ganz oder teilweise nicht geleistet wird oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung / 4 Entgeltersatzleistungen bei Schwangerschaft und Geburt eines Kindes

Das gesetzlich normierte Mutterschutzrecht innerhalb des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) dient dazu, Müttern innerhalb bestimmter Schutzfristen während sowie nach der Schwangerschaft einen Gefahrenschutz, Arbeitsplatzschutz sowie einen Entgeltschutz zu gewährleisten. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung (Schutzfrist vor der Entbin...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung / 1 Arbeitgeberpflichten

Die Arbeitgeber wirken bei der Berechnung der Entgeltersatzleistungen durch die Sozialleistungsträger mit. Der Arbeitgeber muss dem Sozialleistungsträger Auskunft über die Art und Dauer der Beschäftigung geben[1] sowie das erzielte Arbeitsentgelt bescheinigen.[2] Die Entgeltbescheinigungen[3] sind per gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung aus systemgeprüften Progr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung / 4 Meldungen

Beträgt die Unterbrechung der Beschäftigung durch die Entgeltersatzleistung nicht mehr als einen Kalendermonat, ist keine Meldung erforderlich. Ansonsten muss der Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung abgeben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die für die Berechnung der Entgeltersatzleistungen, insbesondere Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld, erforderlichen Entgeltbesch...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 5 Checkliste zu Steuerfolgen bei Festen

Die Kernvorgabe: Es fängt mit der korrekten Erfassung und Verbuchung von Einnahmen aus dem eigenen gastronomischen Vereinsengagement an. Egal bei welcher Gelegenheit bzw. bei welchem Anlass, ob nun Wein oder Bier oder sonstige Getränke vom Verein verkauft werden, dies fällt auf jeden Fall in den sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO). Ebenso läuft es mit der Speise...mehr

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Entgeltersatzleistung / 1.1.2 Arbeitssuchend- und Arbeitslosmeldung

Grundsätzlich ist zwischen der Arbeitssuchendmeldung [1] und der Arbeitslosmeldung [2] zu unterscheiden. Die Arbeitssuchendmeldung i. S. v. § 38 SGB III dient dem Zweck, frühzeitig eine neue Beschäftigung zu finden und Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden. Die Agentur für Arbeit soll hierbei durch Vermittlungsangebote (frühzeitig) unterstützen (können). Sie erfolgt, wenn ein ...mehr

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Entgeltersatzleistung / 1.4 Sperrfrist

Eine Sperrfrist nach §§ 159 ff. SGB III tritt ein, wenn der Arbeitslose ohne wichtigen Grund versicherungswidrig handelt, z. B. durch: Eigenkündigung oder Mitwirkung an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ablehnung oder Abbruch zumutbarer Beschäftigungen, Maßnahmen oder Angebote Verspätete Arbeitssuchendmeldung[1] Eine Sperrfrist bezeichnet den Zeitraum, in dem der Anspruch ...mehr

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Au-pair-Beschäftigung

Zusammenfassung Begriff Au-pairs sind junge Erwachsene aus dem Ausland, die in einer Gastfamilie tätig sind. Im Vordergrund stehen die Betreuung der Kinder der Gastfamilie sowie leichte Haushaltsarbeiten gegen freie Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld. Die Au-pairs können im Gegenzug eine fremde Sprache erlernen bzw. vorhandene Sprachkenntnisse verbessern und Land und...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.1 Gewöhnliche Beschäftigung in mehreren Mitgliedsstaaten

Nach Art. 13 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 muss zunächst festgestellt werden, ob eine Person gewöhnlich in 2 oder mehr Mitgliedsstaaten beschäftigt ist. Eine Person gilt insbesondere dann als gewöhnlich in 2 oder mehr Mitgliedsstaaten tätig, wenn die Person unter Beibehaltung ihrer ursprünglichen Beschäftigung gleichzeitig eine weitere Beschäftigun...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.3 Wesentlicher Teil der Beschäftigung

Nach Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 muss ein wesentlicher Teil der Beschäftigung im Wohnstaat ausgeübt werden. Für die Prüfung werden die Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers berücksichtigt. Dann wird eine Gesamtbewertung vorgenommen. Ergibt sich aus der Gesamtbewertung ein Anteil von weniger als 25 % der B...mehr

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Au-pair-Beschäftigung / 2 Geringfügige Beschäftigung

Liegt kein Betreuungsverhältnis besonderer Art, sondern eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vor, kommt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung für Au-pairs grundsätzlich in Betracht. Bei Au-pairs sind die Regelungen für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten[1] anzuwenden, da ihre Beschäftigung durch einen privaten Haushalt begründet wird und die Tätigkeiten sonst...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3 Personen, die gewöhnlich in 2 oder mehr Mitgliedsstaaten eine Beschäftigung ausüben

In der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 wurde festgelegt, welchen Rechtsvorschriften eine Person unterliegt, die gewöhnlich in 2 oder mehr Mitgliedsstaaten eine Beschäftigung ausübt. 3.1 Gewöhnliche Beschäftigung in mehreren Mitgliedsstaaten Nach Art. 13 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 muss zunächst festgestellt werden, ob eine Pers...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 5 Gewöhnliche Beschäftigung und selbstständige Erwerbstätigkeit in verschiedenen Mitgliedsstaaten

In der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 wurde festgelegt, welchen Rechtsvorschriften eine Person unterliegt, die gewöhnlich in 2 oder mehr Mitgliedsstaaten eine Beschäftigung und eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt. 5.1 Anwendbare Rechtsvorschriften Gemäß Art. 13 Abs. 3 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 unterliegt eine Person,...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6 Beamtentätigkeit in einem Mitgliedsstaat und Beschäftigung und/oder selbstständige Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat

In der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 wurde festgelegt, welchen Rechtsvorschriften eine Person unterliegt, die neben einer Beamtentätigkeit ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit in einem anderen Staat ausübt. 6.1 Beamte im Sinne der Verordnung Nach der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gelten ...mehr

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Grenzgänger / 3 Sonstige Besonderheiten im Zusammenhang mit der Beschäftigung eines Grenzgängers

Durch den Einfluss des EU-Rechts gelten für Grenzgänger einige weitere Besonderheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung, die hier überblicksartig dargestellt werden. Erhält der Grenzgänger im Insolvenzfall des Arbeitgebers Insolvenzgeld nach § 167 Abs. 2 SGB III, kann bei dessen Berechnung eine fiktive Lohnsteuer nach inländischem Recht abgezogen werden, obwohl der Gren...mehr

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Brexit / 5.1.1 Beschäftigung eines Unionsbürgers im Vereinigten Königreich

Mit dem Brexit gilt auch die Freizügigkeit als eine der elementaren Grundfreiheiten der EU im Verhältnis zum Vereinigten Königreich nicht mehr. Grundsätzlich endete die Arbeitnehmerfreizügigkeit für britische Staatsbürger in Deutschland und für Deutsche im Vereinigten Königreich bereits mit Ablauf der Frist des Artikel 50 Abs. 3 EUV, also zum 29.3.2019. Jedoch haben alle Bet...mehr

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Brexit / 5.1.2 Beschäftigung britischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs haben britische Staatsbürger ihren EU-Bürger-Status verloren. Das Austrittsabkommen sowie die auf seiner Grundlage ergangene Umsetzung im Freizügigkeitsgesetz/EU sichern jedoch den am 31.12.2020 bestehenden Aufenthaltsstatus umfassend ab.[1] Die davon erfassten Personen mussten ihren Aufenthalt bis zum 30.6.2021 anzeigen, um ein Au...mehr

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Au-pair-Beschäftigung / 1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Das vom Europarat 1969 verabschiedete "Europäische Abkommen über die Au-Pair-Beschäftigung" enthält Rahmenvorschriften über die Lebens- und Arbeitsbedingungen, den Sprachunterricht, die soziale Sicherung sowie über die Rechte und Pflichten der Gastfamilie und des Au-pairs. Das Abkommen ist von der Bundesrepublik Deutschland nicht bestätigt worden und hat somit keinen Rechtsc...mehr

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Au-pair-Beschäftigung / 2 Vertrag

Das Au-Pair-Verhältnis ist in einem schriftlichen Vertrag zwischen der Gastfamilie und dem Au-Pair zu regeln.[1] Die Au-pair-Beschäftigung, deren Dauer zunächst nicht mehr als ein Jahr betragen darf, kann auf eine Dauer von bis zu 2 Jahren verlängert werden.[2] Von der Bundesagentur für Arbeit wird ein Mustervertrag für Au-Pair-Verhältnisse bereitgestellt.[3] Hierin werden die...mehr

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Au-pair-Beschäftigung / 1 Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Die Au-pair-Tätigkeiten müssen grundsätzlich im Einzelfall daraufhin geprüft werden, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird. Von einem Betreuungsverhältnis besonderer Art – und damit nicht von einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt – ist auszugehen, wenn ein Au-pair wie ein eigenes Kind in die Gastfamilie aufgenommen ist, ohne feste Arbeitszeit nur...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Au-pair-Beschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Au-pairs sind junge Erwachsene aus dem Ausland, die in einer Gastfamilie tätig sind. Im Vordergrund stehen die Betreuung der Kinder der Gastfamilie sowie leichte Haushaltsarbeiten gegen freie Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld. Die Au-pairs können im Gegenzug eine fremde Sprache erlernen bzw. vorhandene Sprachkenntnisse verbessern und Land und Leute kennenle...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Au-pair-Beschäftigung / Lohnsteuer

1 Lohnsteuerliche Behandlung Ob es sich bei einer Au-pair-Tätigkeit um ein lohnsteuerpflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, richtet sich ausschließlich nach den lohnsteuerrechtlichen Regelungen; die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist unmaßgeblich. Verrichtet die Au-pair übliche Hausarbeiten gegen ein Taschengeld, führt dies grundsätzlich nicht zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Au-pair-Beschäftigung / Sozialversicherung

1 Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Die Au-pair-Tätigkeiten müssen grundsätzlich im Einzelfall daraufhin geprüft werden, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird. Von einem Betreuungsverhältnis besonderer Art – und damit nicht von einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt – ist auszugehen, wenn ein Au-pair wie ein eigenes Kind in die Gastfamilie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Au-pair-Beschäftigung / Arbeitsrecht

1 Rechtliche Rahmenbedingungen Das vom Europarat 1969 verabschiedete "Europäische Abkommen über die Au-Pair-Beschäftigung" enthält Rahmenvorschriften über die Lebens- und Arbeitsbedingungen, den Sprachunterricht, die soziale Sicherung sowie über die Rechte und Pflichten der Gastfamilie und des Au-pairs. Das Abkommen ist von der Bundesrepublik Deutschland nicht bestätigt worde...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Au-pair-Beschäftigung / 1 Lohnsteuerliche Behandlung

Ob es sich bei einer Au-pair-Tätigkeit um ein lohnsteuerpflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, richtet sich ausschließlich nach den lohnsteuerrechtlichen Regelungen; die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist unmaßgeblich. Verrichtet die Au-pair übliche Hausarbeiten gegen ein Taschengeld, führt dies grundsätzlich nicht zu einem lohnsteuerpflichtigen...mehr

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Grenzgänger / 3 Anwendbare Rechtsvorschriften

Ein Grenzgänger, der in Deutschland beschäftigt ist und in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz wohnt, unterliegt den deutschen Rechtsvorschriften. Er ist versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie im Bereich der Arbeitsförderung. In umgekehrten Sachverhalten unterliegt der Grenzgänger den Rechtsvorschriften des Beschäftigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 5.3 Nichtrückkehr zum Wohnsitz

Berufliche Nichtrückkehrtage Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubezi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.9.2 Vorherrschender Sachverhalt

Für die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften muss in einigen Fallkonstellationen geprüft werden, ob sich Änderungen beim vorherrschenden Sachverhalt ergeben haben. Von einer Änderung im vorherrschenden Sachverhalt ist bei folgenden Tatbeständen auszugehen: Wechsel des Arbeitgebers Aufnahme einer oder mehrerer zusätzlicher Beschäftigungen Verlegung des Wohnsitzes in...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 5.1 Anwendbare Rechtsvorschriften

Gemäß Art. 13 Abs. 3 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 unterliegt eine Person, die gewöhnlich in verschiedenen Staaten eine Beschäftigung und eine selbstständige Tätigkeit ausübt, den Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Übt eine Person mehrere selbstständige Tätigkeiten und mehrere Beschäftigungen aus, erfolgt die Be...mehr

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Aushilfskräfte / Zusammenfassung

Begriff Ein juristisch exakter Begriff der Aushilfskraft existiert nicht. Aushilfskräfte (auch sog. "täglich befristete Arbeitnehmer", "befristete Tagesaushilfen" oder "Minijobber" genannt) sind Arbeitnehmer, die nur für eine im Voraus festgelegte kürzere Zeit und/oder in Teilzeit eingestellt werden, etwa zur Behebung eines vorübergehenden Bedarfs an Arbeitskräften, oder (au...mehr