Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2.2 Ehrenamtspauschale

Die steuerfreie Ehrenamtspauschale i. H. v. 960 EUR jährlich bzw. 80 EUR monatlich[1] gehört ebenfalls nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.[2] Bei der Prüfung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze ist wie folgt vorzugehen: Vom Betrag des für die versicherungs- und/oder beitragsrechtliche Beurteilung maßgeblichen Arbeitsentgelts wird der Betrag der Ehrenamtspauschale ...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1.1 Aus Geschäftsergebnis oder einer Arbeitsleistung des Vorjahres

Resultieren Einmalzahlungen aus dem Geschäftsergebnis oder einer besonderen Arbeitsleistung des Vorjahres, bleiben sie bei der Beurteilung der Beschäftigung außer Acht (z. B. eine individuelle Prämienzahlung). Die Zahlung kann daher zur Überschreitung der Entgeltgrenze führen, ohne den Status der Geringfügigkeit zu gefährden, da sie als gelegentliches bzw. unvorhersehbares Ü...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 6 Flexible Arbeitszeit

Sonstige flexible Arbeitszeitregelungen[1] zum Auf- und Abbau von Zeitguthaben sind auch bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung möglich. Zudem können auch Wertguthabenvereinbarungen getroffen werden, ohne dass sich der versicherungsrechtliche Status dadurch zwingend ändert. Es bleibt sowohl in der Arbeitsphase als auch in der Freistellungsphase be...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3 Werkstudenten

Beschäftigungsverhältnisse mit einem monatlichen Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs sind sowohl für den Arbeitgeber als auch für Studenten gleichermaßen attraktiv und im Regelfall einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorzuziehen. 5.3.1 Vorteile für den Arbeitgeber Für den Arbeitgeber sind Werkstudenten[1] eine wesentlich günstigere Beschäftigtengruppe als Vollzeitar...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 14 Entgeltunterlagen

Die Regelungen der Beitragsverfahrensverordnung und des Mindestlohngesetzes zur Führung von Entgeltunterlagen[1] gelten uneingeschränkt auch für geringfügig Beschäftigte. Der Arbeitgeber hat die für die Versicherungsfreiheit maßgebenden Angaben in den Entgeltunterlagen aufzuzeichnen. Nachweise über die erforderlichen Angaben sind zu den Entgeltunterlagen zu nehmen. Wichtig Ei...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 1.1 Höhe

Arbeitgeber von Minijobbern[1] sollten bei Arbeitsverträgen darauf achten, dass diese den Mindestlohn berücksichtigen. Anpassungsbedarf besteht in allen Fällen, bei denen eine arbeitsvertragliche Vergütung vereinbart wurde, der ab dem 1.1.2026 ein Stundenlohn von weniger als 13,90 EUR (2025: 12,82 EUR) zugrunde liegt. Darüber hinaus spielt auch der Faktor einer vertraglich v...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1.2 Ruhendes Beschäftigungsverhältnis

Einmalzahlungen sind bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts nur insoweit zu berücksichtigen, als sie aus der zu beurteilenden Beschäftigung resultieren. Werden hingegen einmalige Einnahmen aus ruhenden Beschäftigungsverhältnissen gezahlt, bleiben sie außer Betracht (z. B. bei Wehrdienst oder Elternzeit).mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Einmalzahlungen bzw. Sonderzuwendungen, die der Arbeitnehmer bei vorausschauender Betrachtung, mit hinreichender Sicherheit, mindestens einmal jährlich erwarten und als einen Teil seines Einkommens einplanen kann, sind bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze anteilmäßig zu berücksichtigen. Das gilt auch für Sonderzuwendungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht und über deren G...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abmeldung / 3 Beschäftigungsende nach Unterbrechung von länger als einem Monat

Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange die Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.[1] Beispiele hierfür können unbezahlter Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik oder Aussperrung sein. In diesen Fällen ist der Zeitraum bis zum Ende der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit Abgabegrun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mehrfachbeschäftigung / 1.1.2 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere Minijobs

Etwas anderes gilt, wenn neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs ausgeübt werden. In der Kranken- und Pflegeversicherung scheidet die Zusammenrechnung für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, und zwar immer für die Beschäftigung, die zeitlich zuerst aufgenommen wurde. Die anderen Nebenbeschäftigungen werden mit der versicherungspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 4.1 Mehrfachbeschäftigte

Die Regel- und Nettoarbeitsentgelte sind für jedes Beschäftigungsverhältnis zu errechnen. Die "individuelle kalendertägliche Brutto-/Nettolohnrelation" ist in den jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen erfahrungsgemäß unterschiedlich hoch. Daher sind die Hinzurechnungsbeträge zum Regelentgelt und zum Nettoarbeitsentgelt für die Einmalzahlungen aus jedem Beschäftigungsverhält...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 3 Beginn eines Störfalls

Der Störfall tritt grundsätzlich an dem Tag ein, an dem das Arbeitsentgelt aus dem Wertguthaben nicht vereinbarungsgemäß verwendet wird bzw. bei Eintritt der Insolvenz des Arbeitgebers die Beiträge aus dem Wertguthaben gezahlt werden. Darüber hinaus existieren weitere Sachverhalte, bei denen der Tag vorgegeben wird, an dem der Störfall beginnt.mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / Zusammenfassung

Überblick Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, für die der Arbeitgeber einen Beitrag zur Rentenversicherung zu entrichten hat, ist eine Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % möglich. Sie ist auch möglich, wenn aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung nur deshalb kein Rentenversicherungsbeitrag entrichtet wird, weil sich der Beschäftigte als Mitglied einer berufsständ...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2.3 Anwendung der 26-Wochen-Regelung

Beschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden dürfen im Laufe eines Jahres nicht mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage ausmachen, um das Werkstudentenprivileg anwenden zu dürfen. Die zeitliche Begrenzung wird nur noch angewendet, wenn die Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund des Werkstudentenprivilegs dem Grunde nach einzuräumen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / 4.5 Rentner in Minijobs

Geringfügige Beschäftigungen von Rentnern sind grundsätzlich versicherungsrechtlich nach den allgemein gültigen Grundsätzen zu beurteilen. Wie bei allen geringfügig entlohnt Beschäftigten sind ggf. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Eine Anrechnung des Arbeitsentgelts auf die Rente erfolgt nicht. Die nachfolgende Übersicht stellt die Auswirkungen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Student: Versicherungs- und... / Zusammenfassung

Überblick Studenten unterliegen in einer zeitlich befristet ausgeübten Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Versicherungs- und Beitragspflicht als Arbeitnehmer. Die Versicherungspflicht ist unter anderem davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt die Beschäftigung durchgeführt wird: In oder außerhalb der Semesterferien? Auch die Vorbeschäftigungszeiten müssen i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamteinkommen / 2.3.2 Berücksichtigung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags pro rata

Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören auch Betriebs- und Werksrenten, wenn sie auf Leistungen des Arbeitgebers beruhen sowie Versorgungsbezüge aus früheren Dienstleistungen. Der Versorgungsfreibetrag kann von den Versorgungsbezügen nicht abgezogen werden. Bei der Feststellung, ob das Arbeitsentgelt dem Gesamteinkommen hinzugerechnet wird, kann der Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 2.4 Beiträge/Umlagen

Für kurzfristige Beschäftigungen sind keine Sozialversicherungsbeiträge (Pauschalbeiträge) zu zahlen, und zwar auch dann nicht, wenn die kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt. Zur gesetzlichen Unfallversicherung fallen hingegen Beiträge an. Die Mittel zur Durchführung des Ausgleichs der Arbeitgeberaufwen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Türkei / 5 Freiwillige Versicherung in Deutschland

Das Ausscheiden aus der Versicherung wird im Verhältnis zu der Türkei nicht gleichgestellt. Dies führt dazu, dass eine freiwillige Versicherung nur möglich ist, wenn der ausländische Arbeitnehmer erstmals eine Beschäftigung in Deutschland aufnimmt oder seine bisherige Krankenversicherung durch die Beschäftigung in einem dieser Staaten beendet wurde und er eine Beschäftigung in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abfindung / 1.1 Arbeitsgerichtliche Festlegung: Beschäftigungsende

Wird eine Beschäftigung z. B. während der Probezeit arbeitergeberseitig gekündigt und werden im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens eine Abfindung und ein rechtliches Ende der Beschäftigung festgelegt, sind die Grundsätze zur Beurteilung von Abfindungen gemäß §§ 9 und 10 KSchG nicht anwendbar. Denn diese Abfindung wird für den Zeitraum zwischen tatsächlicher Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkstudent / 2.2 Einfluss auf die Familienversicherung

Auch wenn die Beschäftigung des Studenten selbst krankenversicherungsfrei ist, kann sie sich auf die kostenlose Familienversicherung des Studenten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auswirken. Um den Anspruch auf die Familienversicherung nicht zu verlieren, dürfen die monatlichen Einnahmen im Jahr 2026 regelmäßig insgesamt 565 EUR (2025: 535 EUR) nicht übers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alleinhandwerker / 1.1 Ausschlusstatbestände für das Alleinhandwerk

Sind Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt[1], steht das der Alleinhandwerkereigenschaft nicht entgegen. Die Rentenversicherungspflicht eines im Handwerksbetrieb Beschäftigten (mit Ausnahme der Lehrlinge und des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades) steht der Alleinhandwerkereigenschaft nur dann entgegen, wenn die Versicherungspflicht des Beschäftigten auf einer mehr ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befreiung von der Versicher... / 1.11 Wirkung

Die von der zuständigen Krankenkasse ausgesprochene Befreiung wirkt nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen jeweils nur bis zur Beendigung des die Befreiung auslösenden Versicherungspflichttatbestands.[1] Dies gilt insbesondere auch dann, wenn zwischenzeitlich aufgrund eines anderweitigen Tatbestands Krankenversicherungspflicht eingetreten ist (z. B. wegen ...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.2 Student ist mehr als 20 Stunden in der Woche beschäftigt

Überschreitet die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden, scheidet die Werkstudentenregelung grundsätzlich aus. Das hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt. Eine Ausnahme gibt es für das zeitlich befristete Überschreiten der 20-Stunden-Grenze durch Arbeitseinsätze am Wochenende, in den Abend- und Nachtstu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schüler / Zusammenfassung

Begriff Ein Schüler ist eine lernende Person, die von einer anderen Person (Lehrer), innerhalb eines organisierten Rahmens, wie z. B. der Schule, etwas lernt. Die Art des Schüler-Seins unterscheidet sich nach der Schulform (z. B. allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen). Bei der Beschäftigung von Schülern gelten besondere rechtliche Anforderungen. Dies trifft insbesondere im...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer / 3.5.3 Arbeitnehmer aus Abkommensstaaten

Ausländische Arbeitnehmer aus einem anderen Abkommensstaat, die in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in Deutschland grundsätzlich freiwillig versichert werden. Besondere Voraussetzungen Voraussetzung ist immer, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und der ausländische Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamteinkommen / 2.3.3 Einkommensgrenze bei Studenten

Bei der Feststellung des Gesamteinkommens im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung von Studenten, die eine mehr als geringfügige, aber nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V versicherungsfreie Beschäftigung ausüben (Werkstudenten), ist ebenfalls die allgemeine Einkommensgrenze des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Halbsatz 1 SGB V zu beachten. Bei einer auf Dauer angel...mehr

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Abmeldung / 5 Bezug von Entgeltersatzleistungen

Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung z. B. durch den Bezug von Krankengeld unterbrochen, ist eine Unterbrechungsmeldung zu erstatten und keine Abmeldung. Eine Abmeldung ist jedoch dann abzugeben, wenn die Beschäftigung während einer solchen Unterbrechung aufgelöst wird. Wird die Beschäftigung in dem auf das Ende der Entgeltfortzahlung folgenden Kalendermonat aufge...mehr

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Aushilfen / 2 Sozialversicherungsrecht

Im Sozialversicherungsrecht gibt es keine allgemeingültige Definition des Begriffs "Aushilfe". Als Aushilfe werden im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich Personengruppen beschrieben, die eine vorübergehende Beschäftigung ausüben. Da Aushilfen entgeltlich Beschäftigte sind, besteht in der Aushilfsbeschäftigung grundsätzlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freistellung von der Arbeit / 4 Unbezahlte Freistellung

Erfolgt während der Beschäftigung eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, fehlt es an der Entgeltlichkeit als Voraussetzung für die Versicherungspflicht. Allerdings wird auch ohne Entgeltzahlung zunächst für längstens einen Monat eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt unterstellt, solange das Beschäftigungsverhältnis fortdauert.[1] Entsprechend besteht auch die vorheri...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.1 Nahtloser Arbeitgeberwechsel

Wird die bisherige, wegen Überschreitens der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie Beschäftigung beendet und im unmittelbaren Anschluss eine neue Beschäftigung begonnen, gilt: Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung der neuen Beschäftigung sind keine Besonderheiten zu beachten. Der Arbeitgeber der neu aufgenommenen Beschäftigung beurteilt anhand der b...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schüler / 1 Eintritt von Versicherungspflicht

Schüler sind in einer Beschäftigung grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, sofern es sich um keine geringfügige Beschäftigung[1] handelt. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Schülern, die während des Schulbesuchs oder in den Ferien eine Beschäftigung ausüben, vollzieht sich damit grundsätzlich nach den Kriterien, d...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 1.2 Student ist kurzfristig beschäftigt

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist; bei einer Beschäftigung in einem landwirtschaftlichen Betrieb gilt eine zeitliche Grenze von 15 Wochen oder 90 Arbeitstagen. Vorbeschäftigungszeiten im selben Kalenderjahr sind anzurechnen. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Roll...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.1 Student ist bis zu 20 Stunden in der Woche beschäftigt

Wird neben dem Studium eine bzw. mehrere Beschäftigung(en) ausgeübt, die 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten, ist der Arbeitnehmer als Werkstudent kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei und rentenversicherungspflichtig. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle.[1] Praxis-Beispiel Anrechnung von Arbeitszeiten aus Nebenbeschäftigungen Ein Student arbeitet un...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1 Arbeitsvergütung

Die Arbeitsvergütung des geringfügig entlohnten Beschäftigten richtet sich grundsätzlich nach der der Vollzeitbeschäftigten. Ihm steht ein der verringerten Arbeitszeit entsprechender Anteil zu (sog. "pro-rata-temporis"-Grundsatz). Auch Tarifparteien sind an diese gesetzliche Vorgabe gebunden und können geringfügig entlohnte Beschäftigte nicht ohne sachlich gerechtfertigten G...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 9.4 Übergangsregelung für am 1.12.2012 bestehende Minijobs

Für bereits am 31.12.2012 bestehende geringfügig entlohnte Beschäftigungen gelten besondere Übergangsregelungen, da bis zum 31.12.2012 die rentenversicherungsrechtliche Beurteilung umgekehrt war. Die Minijobber waren rentenversicherungsfrei. Versicherungspflicht war nur auf Antrag möglich.mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 12.1 Rentenversicherungsfreie Minijobber

Ist der Arbeitnehmer auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit, erfolgt keine hälftige Beitragslastverteilung. Der Arbeitgeber hat vielmehr einen Betrag i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts als Beitrag zu tragen (Pauschalbeitrag). Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ist mit den weiteren Abgaben geringfügig entlohnter Beschäftigungen an die Minijob-Zentrale ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Student / Zusammenfassung

Begriff Student ist, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule) eingeschrieben (immatrikuliert) ist, um dort einem wissenschaftlichen Studium nachzugehen. Studenten stehen grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Versic...mehr

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Aushilfen / 1.1 Geltung des TVöD für Aushilfsarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Aushilfe ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich festgelegt. Während er in 2 gesetzlichen Regelungen enthalten ist, nämlich in § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Verkürzung der Kündigungsfrist und in § 1 NachwG, aber auch hier nicht definiert, sondern vorausgesetzt wird, kommt der Begriff im TVöD nicht vor. Das bedeutet aber nic...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 3.3 Ausnahmen vom generellen Verbot der Kinderarbeit

Das JArbSchG regelt Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Kinderarbeit [1] bzw. der Beschäftigung von Jugendlichen in Vollzeitschulpflicht[2] in § 5 Abs. 2 ff. bis § 7 JArbSchG. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Ausnahmen zum Beschäftigungsverbot des § 5 Abs. 1 JArbSchG, die in § 5 Abs. 2–4 JArbSchG vorgesehen sind, und die von einer behördlichen Entscheidung abhängi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hauptberuflich Selbstständige / 2.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten Beschäftigung nicht kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Beschäftigungen bleiben auch dann versicherungsfrei, wenn sie für sich gesehen grundsätzlich die Voraussetzungen für die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht erfüllen.[1] Diese Regelung erfüllt einen Schutzzweck für die Kranken- und Pflegeversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pensionär / 2.2.2 Nach Erreichen einer Altersgrenze

Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungsfrei, sofern sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen. Hinweis Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Die o. g. Personen können jedoch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um zusätzliche Rentenanwartschaften zu erwerben. Der Verzicht auf die Renten...mehr

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Flüchtling / 3.1 Beschäftigungserlaubnis

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung benötigen zur Aufnahme einer Beschäftigung eine Erlaubnis der Ausländerbehörde. In vielen Fällen ist zudem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Verfahrensablauf Grundsätzlich gilt, dass Personen mit den genannten Aufenthaltspapieren zunächst einer Wartefrist von mindestens 3 Monaten unterliegen, in der...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 1 Berücksichtigung des Mindestlohns bei Minijobs

1.1 Höhe Arbeitgeber von Minijobbern[1] sollten bei Arbeitsverträgen darauf achten, dass diese den Mindestlohn berücksichtigen. Anpassungsbedarf besteht in allen Fällen, bei denen eine arbeitsvertragliche Vergütung vereinbart wurde, der ab dem 1.1.2026 ein Stundenlohn von weniger als 13,90 EUR (2025: 12,82 EUR) zugrunde liegt. Darüber hinaus spielt auch der Faktor einer vertr...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 12 Beiträge zur Rentenversicherung

12.1 Rentenversicherungsfreie Minijobber Ist der Arbeitnehmer auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit, erfolgt keine hälftige Beitragslastverteilung. Der Arbeitgeber hat vielmehr einen Betrag i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts als Beitrag zu tragen (Pauschalbeitrag). Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ist mit den weiteren Abgaben geringfügig entlohnter Be...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2 Pauschalsteuer 2 % als Normalfall

2.1 Arbeitsentgeltgrenze Das an geringfügig Beschäftigte gezahlte Arbeitsentgelt kann mit dem Steuersatz von 2 % pauschal besteuert werden, wenn eine abhängige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherungsrechts vorliegt[1], das Arbeitsentgelt regelmäßig 603 EUR monatlich [2] nicht übersteigt und der Arbeitgeber im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum den pauschalen Beitrag zur Rentenver...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3 Pauschalbesteuerung 20 % als Ausnahme

3.1 Keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung Sind für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, entsteht für den Teilzeitbeschäftigten nicht unmittelbar eine individuelle Steuerpflicht. Zwar scheidet die 2 %-ige Lohnsteuerpauschalierung aus, der Arbeitgeber kann jedoch die Lohnsteuer mit 20 % pauschal erheben, wenn ...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 4 Verfahrensfragen

4.1 Lohnsteuerpauschalierung ohne Antrag zulässig Die Lohnsteuerpauschalierung ist nicht von einer ausdrücklichen Zulassung durch das Finanzamt abhängig. Der Arbeitgeber selbst hat das (Wahl-)Recht zur Pauschalierung. Dabei muss die Lohnsteuerpauschalierung nicht einheitlich für alle Betroffenen durchgeführt werden. Die Pauschalierung kann auf einen oder bestimmte Arbeitnehme...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 13 Pflichten

13.1 Arbeitgeber Der Arbeitgeber hat nach den gesetzlichen Bestimmungen jeden versicherungspflichtigen und jeden geringfügig Beschäftigten der zuständigen Einzugsstelle zu melden, alle von den Arbeitnehmern vorgelegten Befreiungsanträge von der Rentenversicherungspflicht anzuzeigen und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Hieraus erwächst für den Arbeitgeber die Verpfl...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3.3 Wechsel zwischen Pauschal- und Individualbesteuerung

3.3.1 Unterjähriger Wechsel zulässig Während des Kalenderjahres ist der Wechsel von der Lohnsteuerpauschalierung mit 20 % zum Lohnsteuerabzug nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder umgekehrt zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass dieser Wechsel durch das Arbeitsverhältnis veranlasst ist. So kann z. B. ein Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer vereinbaren, dass d...mehr