Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.1.1 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Rz. 3 Das PflegeZG definiert den Begriff des Arbeitnehmers nicht, es setzt ihn voraus. Arbeitnehmer ist nach der einheitlichen arbeitsrechtlichen Begriffsbestimmung, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen gegen Entgelt zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (§ 611a BGB). [1] Um welch...mehr

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FoVo 03/2026, Die Zusammenrechnung bei der Pfändung von Arbeitseinkommen

Einkommen: Naturalleistungen und Mehrfachbeschäftigung Nicht immer wird das Arbeitseinkommen vom Arbeitgeber nur in Geld entrichtet und nicht immer hat ein Schuldner lediglich ein Arbeitseinkommen. Vielmehr kann sich der Gläubiger der Situation gegenüber sehen, dass der Schuldner neben seinem Arbeitseinkommen in Geld noch Naturalleistungen des Arbeitgebers erhält. Waren es fr...mehr

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FoVo 03/2026, Die nachträgliche Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen nach § 850e ZPO

Wird Arbeitseinkommen gepfändet, folgt nicht selten die Enttäuschung mit der Drittschuldnerauskunft: Der Schuldner ist zwar bei dem Drittschuldner beschäftigt, erhält aber ein Arbeitseinkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze oder es gibt vorrangige Gläubiger. Wer dann nicht aufsteckt, sondern weiter ermittelt, wird so manches Mal belohnt, indem eine weitere Teilzeitbeschäf...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.3 Wesentlicher Teil der Beschäftigung

Nach Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 muss ein wesentlicher Teil der Beschäftigung im Wohnstaat ausgeübt werden. Für die Prüfung werden die Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers berücksichtigt. Dann wird eine Gesamtbewertung vorgenommen. Ergibt sich aus der Gesamtbewertung ein Anteil von weniger als 25 % der B...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.1 Gewöhnliche Beschäftigung in mehreren Mitgliedsstaaten

Nach Art. 13 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 muss zunächst festgestellt werden, ob eine Person gewöhnlich in 2 oder mehr Mitgliedsstaaten beschäftigt ist. Eine Person gilt insbesondere dann als gewöhnlich in 2 oder mehr Mitgliedsstaaten tätig, wenn die Person unter Beibehaltung ihrer ursprünglichen Beschäftigung gleichzeitig eine weitere Beschäftigun...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3 Personen, die gewöhnlich in 2 oder mehr Mitgliedsstaaten eine Beschäftigung ausüben

In der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 wurde festgelegt, welchen Rechtsvorschriften eine Person unterliegt, die gewöhnlich in 2 oder mehr Mitgliedsstaaten eine Beschäftigung ausübt. 3.1 Gewöhnliche Beschäftigung in mehreren Mitgliedsstaaten Nach Art. 13 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 muss zunächst festgestellt werden, ob eine Pers...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 5 Gewöhnliche Beschäftigung und selbstständige Erwerbstätigkeit in verschiedenen Mitgliedsstaaten

In der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 wurde festgelegt, welchen Rechtsvorschriften eine Person unterliegt, die gewöhnlich in 2 oder mehr Mitgliedsstaaten eine Beschäftigung und eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt. 5.1 Anwendbare Rechtsvorschriften Gemäß Art. 13 Abs. 3 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 unterliegt eine Person,...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6 Beamtentätigkeit in einem Mitgliedsstaat und Beschäftigung und/oder selbstständige Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat

In der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 wurde festgelegt, welchen Rechtsvorschriften eine Person unterliegt, die neben einer Beamtentätigkeit ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit in einem anderen Staat ausübt. 6.1 Beamte im Sinne der Verordnung Nach der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gelten ...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.9.2 Vorherrschender Sachverhalt

Für die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften muss in einigen Fallkonstellationen geprüft werden, ob sich Änderungen beim vorherrschenden Sachverhalt ergeben haben. Von einer Änderung im vorherrschenden Sachverhalt ist bei folgenden Tatbeständen auszugehen: Wechsel des Arbeitgebers Aufnahme einer oder mehrerer zusätzlicher Beschäftigungen Verlegung des Wohnsitzes in...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 5.1 Anwendbare Rechtsvorschriften

Gemäß Art. 13 Abs. 3 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 unterliegt eine Person, die gewöhnlich in verschiedenen Staaten eine Beschäftigung und eine selbstständige Tätigkeit ausübt, den Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Übt eine Person mehrere selbstständige Tätigkeiten und mehrere Beschäftigungen aus, erfolgt die Be...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 1 Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten

Für eine Person, die in mehreren Mitgliedsstaaten gleichzeitig bzw. abwechselnd erwerbstätig bzw. selbstständig tätig ist, werden die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewandt.[1] Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Anwendung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen und sachlichen Geltungsbereich gibt.[2] Be...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.2 Unbedeutende Tätigkeiten

Bei der Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften werden Tätigkeiten nicht berücksichtigt, die als unbedeutende Tätigkeiten angesehen werden. Dies sind Tätigkeiten die weniger als 5 % der Vergütung oder weniger als 5 % der Arbeitszeit umfassen. Praxis-Beispiel Unbedeutende Tätigkeiten Ein Arbeitnehmer arbeitet für ein französisches Unternehmen in Deutschland. Jede Woch...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.6 Gleichzeitiger Bezug von Entgeltersatzleistungen in einem anderen Staat

Bei Personen, die in einem Mitgliedsstaat eine Entgeltersatzleistung infolge/ aufgrund einer Tätigkeit erhalten, wird davon ausgegangen, dass die bisherige Beschäftigung/ Tätigkeit weiter ausgeübt wird. Sollte die Person zudem in einem anderen Staat weiterhin beschäftigt bzw. selbständig tätig sein, dann gelten die Regelungen für die Mehrfachbeschäftigten uneingeschränkt wei...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.5 Anwendbare Rechtsvorschriften

Ist ein Arbeitnehmer u. a. in seinem Wohnstaat tätig und übt dort den wesentlichen Teil seiner Beschäftigung aus, so gelten für den Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften des Wohnstaates. Übt ein gewöhnlich in 2 oder mehreren Mitgliedsstaaten beschäftigter Arbeitnehmer nicht den wesentlichen Teil seiner Tätigkeit im Wohnstaat aus, gelten folgende Zuständigkeitsregelungen: Übt de...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.9 Anzuwendende Rechtsvorschriften

3.9.1 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 durch zum Teil neu bestimmte Stellen. Es gilt folgende Zuordnung: Wohnt ein in mehreren Staaten beschäftigter Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat, stellt der zuständige Trä...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6.1 Beamte im Sinne der Verordnung

Nach der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gelten für Beamte die Rechtsvorschriften des Staates, dem die ihn beschäftigte Verwaltungseinheit angehört.mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6.2 Anwendbare Rechtsvorschriften

Eine Person, die in einem Staat als Beamter beschäftigt ist und in einem oder mehreren anderen Staaten beschäftigt und/oder selbstständig tätig ist, unterliegt den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, dem die Verwaltungseinheit, die den Beamten beschäftigt, angehört. Von dieser Zuordnung gibt es keine Ausnahmen.mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 7.1.1 Unterbrechung

Eine Unterbrechung der gewöhnlichen Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn die gewöhnlich in mehreren Staaten erwerbstätige Person für einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum die Beschäftigung im Vereinigten Königreich beendet, die Voraussetzungen für eine gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten nicht mehr vorliegen, die Person zwar weiterhin in mehreren Staaten gewöhnlich er...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.10 Dialogverfahren

Die Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt immer vorläufig. Der vom Träger getroffenen Festlegung können die ausländischen Behörden innerhalb von 2 Monaten widersprechen. Der Informationsaustausch erfolgt nach einem festgelegten Verfahren.[1] In umgekehrten Sachverhalten kann auch die deutsche Krankenkasse der von einem ausländischen Träger getroffenen Festl...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 5.2 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften und Dialogverfahren

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei gewöhnlich in 2 oder mehr Staaten beschäftigten Personen.[1] Das Dialogverfahren ist ebenfalls gleich.[2]mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6.3 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften und Dialogverfahren

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei gewöhnlich in 2 oder mehreren Staaten beschäftigten Personen.[1] Das Dialogverfahren ist ebenfalls gleich.[2]mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 2.1 Abgrenzung Mehrfachbeschäftigung/ Entsendung

Die Kontinuität ist das wichtigste Abgrenzungskriterium zwischen einer Entsendung und einer Mehrfachbeschäftigung (gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Ländern). Es muss die Frage gestellt werden, ob die Beschäftigung dauerhaft, kurzfristig oder vorübergehender Art ist. Im Regelfall liegt eine Entsendung vor, wenn die Tätigkeit nur vorübergehend ausgeübt wird. Werden ber...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.7 Seeleute

Für Seeleute gilt das Flaggenrechtsprinzip. Es gelten somit die Rechtsvorschriften des Staates, dessen Flagge am Schiff geführt wird. Maßgeblich ist die Eintragung in das Seeschifffahrtsregister und/oder im sog. zweiten Schiffsregister. Im Rahmen des europäischen Rechts gibt es hiervon folgende Abweichungen: Wohnt ein Seemann in einem Staat, in dem der Unternehmenssitz ist und...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / Zusammenfassung

Begriff Eine Person, die in mehreren Mitgliedsstaaten eine Beschäftigung bzw. eine selbstständige Tätigkeit ausübt, unterliegt im Rahmen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Grundsätzlich gilt das Territorialitätsprinzip nach § 3 SGB IV für alle ...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.4 Sitz des Arbeitgebers

Ein Kriterium für die Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften ist der Sitz des Arbeitgebers. In der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 wurde dieser definiert und klargestellt. Der Sitz des Arbeitgebers ist der satzungsmäßige Sitz oder die Niederlassung, an dem die wesentlichen Entscheidungen des Unternehmens getroffen und die Handlungen zu dessen zentraler Ver...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.8 Flug- und Kabinenbesatzungsmitglieder

Für Personen, die eine Tätigkeit als Flug- oder Kabinenbesatzungsmitglied ausüben, ist die Feststellung der zeitlichen Ausübung der Tätigkeit in den einzelnen Mitgliedsstaaten sehr zeitaufwendig. Die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 sowie die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 [1] wurden aus diesem Grunde ergänzt. Für Mitglieder des Flug- und Kabine...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.9.3 Anwendung der Verordnung (EWG) 1408/1971

Ist im Einzelfall die Verordnung (EWG) über soziale Sicherheit Nr. 1408/1971 anzuwenden, bestimmt die deutsche Krankenkasse die anzuwendenden Rechtsvorschriften. Sind die deutschen Rechtsvorschriften maßgeblich, stellt die Krankenkasse die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften E 101 aus.mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 7.2 Vom Abkommen über Handel und Zusammenarbeit erfasste Sachverhalte

Sachverhalte nach dem 31.12.2020 Vom Abkommen über Handel und Zusammenarbeit werden Sachverhalte erfasst, in denen eine Person gewöhnlich in mehreren Staaten erwerbstätig ist und diese Beschäftigung zu irgendeinem Zeitpunkt nach dem 31.12.2020 beginnt. Die Regelungen nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit sind mit den Regelungen nach den Verordnungen (EG) über Sozial...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.9.1 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 durch zum Teil neu bestimmte Stellen. Es gilt folgende Zuordnung: Wohnt ein in mehreren Staaten beschäftigter Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat, stellt der zuständige Träger im Wohnstaat den für die Person zuständigen Staat f...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Beschäftigung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Monatliche Verdienstgrenze Umlagesätze Mehrere Beschäftigungsverhältnisse 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 8.1 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Ein Arbeitnehmer kann mehrere Minijobs nebeneinander ausüben. Solange die Summe der Arbeitslöhne aus den Minijobs die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen, können sie als geringfügig entlohnte Beschäftigungen abgerechnet werden. Liegt die Summe der Arbeitslöhne aus mehreren Minijobs über der Geringfügigkeitsgrenze, tritt ab dem Tag der Überschreitung Versicherungspflicht...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 8 Jobkombinationen bei mehreren nebeneinander ausgeübten Beschäftigungen

Die Jobkombinationen können unterschiedlich ausfallen und haben auch unterschiedliche sozialversicherungs- und steuerrechtliche Auswirkungen. 8.1 Mehrere geringfügige Beschäftigungen Ein Arbeitnehmer kann mehrere Minijobs nebeneinander ausüben. Solange die Summe der Arbeitslöhne aus den Minijobs die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen, können sie als geringfügig entlohnte...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 10.1 Auszubildende, Studenten und Praktikanten

Die vorgenannten Regelungen gelten uneingeschränkt auch für Studenten, mit denen der Unternehmer einen Minijob vereinbart. Liegt das monatliche Arbeitsentgelt über der Geringfügigkeitsgrenze von 603 EUR, ist der Student nur rentenversicherungspflichtig. Er wird als Werkstudent abgerechnet. Bei Studenten besteht keine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitsl...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 9.2 Lohnfortzahlung bei Minijobs

Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern sind verpflichtet, die Umlage U1 zu zahlen. Nach 4 Wochen ununterbrochener Beschäftigung erwirbt auch der Minijobber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dieser Anspruch besteht für längstens 42 Tage. Erkrankt der Minijobber, erstattet die Knappschaft-Bahn-See (Minijobzentrale) die Aufwendungen für die L...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 3.1 Vorteile der vollen Rentenversicherungspflicht für Arbeitnehmer in Unternehmen

Da der Arbeitgeber für einen Minijobber bereits den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts zahlt, ist nur die geringe Differenz zum allgemeinen Beitragssatz von 18,6 % auszugleichen. Das sind 3,6 % Eigenanteil für den Minijobber. Bei einer Befreiung von der Versicherungspflicht zahlt der Arbeitgeber nur den Pauschalbeitrag zur Rentenversiche...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 5.1 Arbeitnehmer muss den Minijob nicht in seiner Einkommensteuererklärung angeben, wenn er pauschal versteuert wurde

Der Minijob ist ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis mit einem Monatslohn von maximal 603 EUR (für 2026). Mit der Vereinbarung eines Minijobs kann erreicht werden, dass mit der pauschalen Lohnsteuer von 2 % die Besteuerung abgeschlossen ist, d. h., der Verdienst aus dem Minijob wird nicht in die Einkommensteuererklärung einbezogen. Der Minijob kann mit einem Hauptarbeitsverhältnis...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 9 Auswirkungen bei Krankenversicherung und Lohnfortzahlung

9.1 Familienversicherung Die Familienversicherung gibt es für Familienangehörige des Arbeitnehmers, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Diese Familienversicherung bleibt bestehen, wenn der ansonsten nicht erwerbstätige Ehegatte einen Minijob ausübt. 9.2 Lohnfortzahlung bei Minijobs Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern sin...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Monatliche Verdienstgrenze Umlagesätze Mehrere Beschäftigungsverhältnissemehr

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Minijobs, geringfügige Besc... / 9.1 Familienversicherung

Die Familienversicherung gibt es für Familienangehörige des Arbeitnehmers, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Diese Familienversicherung bleibt bestehen, wenn der ansonsten nicht erwerbstätige Ehegatte einen Minijob ausübt.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 10 Besonderheiten bei Studenten, Schülern, Rentnern

10.1 Auszubildende, Studenten und Praktikanten Die vorgenannten Regelungen gelten uneingeschränkt auch für Studenten, mit denen der Unternehmer einen Minijob vereinbart. Liegt das monatliche Arbeitsentgelt über der Geringfügigkeitsgrenze von 603 EUR, ist der Student nur rentenversicherungspflichtig. Er wird als Werkstudent abgerechnet. Bei Studenten besteht keine Versicherung...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 3 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und Befreiungsmöglichkeit

Der Arbeitgeber zahlt für seinen Minijobber die Rentenversicherung mit einem pauschalen Satz von 15 %. Der Minijobber, der rentenversicherungspflichtig ist, stockt den Rentenversicherungsbeitrag auf den normalen Beitragssatz auf. Die geringe Differenz von derzeit 3,6 % zum allgemeinen Beitragssatz von 18,6 % trägt der Arbeitnehmer. Der Minijobber kann sich jedoch von der Vers...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 5 Vorteile bei einem Minijob

5.1 Arbeitnehmer muss den Minijob nicht in seiner Einkommensteuererklärung angeben, wenn er pauschal versteuert wurde Der Minijob ist ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis mit einem Monatslohn von maximal 603 EUR (für 2026). Mit der Vereinbarung eines Minijobs kann erreicht werden, dass mit der pauschalen Lohnsteuer von 2 % die Besteuerung abgeschlossen ist, d. h., der Verdienst aus...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 8.2 Hauptbeschäftigung und Minijob

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit (ab 1.1.2026 603,01 EUR) darf nur ein Minijob ausgeübt werden. Jeder weitere Minijob wird mit der sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit zusammengerechnet und unterliegt dann der Sozialversicherungspflicht (Ausnahme: Arbeitslosenversicherung). Der Minijob, den der Arbeitnehmer zuerst aufgenommen hat, wird pausc...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 8.3 Beginn der Versicherungspflicht bei mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

Bei mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, bei denen die Summe der Arbeitsentgelte über der Geringfügigkeitsgrenze liegt , tritt Versicherungspflicht ein. Praxis-Tipp Schriftliche Bestätigung des Arbeitnehmers einholen, dass kein weiteres Beschäftigungsverhältnis vorliegt Beschäftigt der Unternehmer einen Arbeitnehmer mit einem Arbeitslohn bis zur Geringfügigkeits...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 3.2 Was bei Arbeitnehmern in Privathaushalten gilt

Die Regelungen gelten auch für Minijobber in Privathaushalten. Hier beträgt der Eigenanteil 13,6 % (Beitragsdifferenz zwischen dem Arbeitgeberanteil von 5 % und dem vollen Beitragssatz von 18,6 %). Der Eigenanteil liegt somit deutlich über dem der Minijobs im gewerblichen Bereich. Stellt der Minijobber einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflich...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 7.1 Pauschale Lohnsteuer von 2 % für Arbeitnehmer mit einem Minijob

Zahlt der Arbeitgeber den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 %, hat er die Möglichkeit, die Lohnsteuer pauschal mit 2 % vom Arbeitsentgelt zu berechnen.[1] Eine individuelle Versteuerung erfolgt dann nicht. Vorteil: In der 2 %igen Pauschalsteuer sind die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und auch die Kirchensteuer enthalten (der 2 %ige Pauschalsteuersatz ist auch...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 7.3 Besteuerung nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen

Der Arbeitgeber kann in Abstimmung mit seinem Arbeitnehmer auf einen pauschalen Abzug der Lohnsteuer verzichten und stattdessen die Lohnsteuer nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen abrechnen. Die Merkmale für den Lohnsteuerabzug muss der Arbeitgeber elektronisch abrufen. Nachteil: Der Arbeitnehmer muss den Arbeitslohn in seine Einkommensteuererklärung einbeziehen. Die H...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 11 Informationen, die mit dem Lohnkonto aufzubewahren sind

Der Arbeitgeber muss zur Beurteilung des Arbeitsverhältnisses Informationen erhalten, die ihm nur der Arbeitnehmer geben kann. Mündliche Auskünfte reichen als Absicherung des Arbeitgebers nicht aus. Nach der Beitragsverfahrensverordnung ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, sich die Informationen schriftlich geben zu lassen. Der Minijobber ist gesetzlich verpflichtet, die n...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 10.2 Schüler: So wird der Arbeitslohn sozialversicherungsrechtlich eingestuft

Beschäftigt der Unternehmer Schüler, z. B. während der Ferien, fallen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an. Dies gilt jedoch nur für Schüler allgemein bildender Schulen, wie Haupt- oder Realschulen und Gymnasien, nicht aber bei Schülern eines Abendgymnasiums. In der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind Schüler wie alle anderen Arbeitnehmer zu behandeln. Ve...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Für Minijobber fallen 30 % pauschale Abgaben an (15 % Rentenversicherung, 13 % Kr...mehr