Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 13 § 70 wird für Beitragszeiten vor 1992 sowie im Beitrittsgebiet durch die §§ 256 bis 262 (vgl. zu den ergänzenden/korrespondierenden Regelungen weitergehend auch GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 1.1) wie folgt ergänzt: durch § 256 für Zeiten einer beruflichen Ausbildung ohne Pflichtbeiträge (i. V. m. § 247 Abs. 2a), Beiträge für Anrechnungszeiten, Weh...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.3 Nichtdeutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 23 Die Regelung in Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 geht davon aus, dass die nicht deutschen Besatzungsmitglieder deutscher Schiffe für die Zeit ihrer Beschäftigung im Alterssicherungssystem ihres Heimatstaates versichert sind oder werden. Als deutsche Seeschiffe gelten gemäß § 13 Abs. 2 SGB IV alle zur Seefahrt bestimmten Schiffe, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen. Die...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.1 Mindestbewertung mit 0,025 Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 48 Um einen möglichen Zuschlag nach Abs. 4 ermitteln zu können, sind in einem ersten Schritt die Grundrentenbewertungszeiten zu ermitteln. Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate, die mit Grundrentenzeiten belegt sind, wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens 0,025 Entgeltpunkte betragen. Grundrentenbewertungszeiten sind...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.3 Zuständigkeit (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 36 Abs. 1 Satz 3 regelt die Zuständigkeit, über das Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 zu entscheiden; danach entscheidet das zuständige Bundesministerium bzw. die oberste Verwaltungsbehörde des Landes, in dem der Arbeitgeber, die Genossenschaft oder die Gemeinschaft ihren Sitz hat. Diese Gewährleistungsentscheidung ist zwingende Vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.4 Widerspruchslösung (Satz 3)

Rz. 48 Bei einer Befreiung auf Antrag von der Versicherungspflicht bei Personen für ihre geringfügige Beschäftigung gilt die Befreiung als erteilt, wenn die Einzugsstelle nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung des Arbeitgebers nach § 28a SGB IV dem Befreiungsantrag des Beschäftigten widerspricht.mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.1 Anspruch des Arbeitgebers auf Einbehalt des Arbeitnehmeranteils (Satz 1 und Satz 2)

Rz. 5 Der Arbeitgeber hat den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen (vgl. § 28e). Schuldner der Beiträge zur Sozialversicherung ist insofern ausschließlich der Arbeitgeber (BSG, Beschluss v. 30.3.2004,B 4 RA 24/02 R; BSG, Urteil v. 29.6.2000, B 4 RA 57/98 R; BGH, Urteil v. 16.5.2000, VI ZR 90/99; BFH, Urteil v. 15.6.2023, VI R 27/20; BAG, Urteil v. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.2 Ruhestandsbeamte und ihnen gleichgestellte Personen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 71 Die Vorschrift des Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 nimmt eine Gleichstellung der Versorgungsempfänger mit den Rentenbeziehern nach Nr. 1 vor. Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 bewirkt, dass alle Personen, die wegen Erreichens einer Altersgrenze eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder nach den Regelungen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.11 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Rz. 29a Für ein nach dem Beginn der Altersrente einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind Entgeltpunkte zu ermitteln, wenn kein nach § 194 hochgerechnetes Arbeitsentgelt verwendet wurde. Bei Verwendung eines hochgerechneten Arbeitsentgelts ist davon auszugehen, dass einmalig gezahltes Arbeitsentgelt in dem im Voraus bescheinigten Arbeitsentgelt bzw. in dem hochgerechneten Arbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.2.2 Gutschrift von Entgeltpunkten – Zusammentreffensregelung (Buchst. b)

Rz. 78 Abs. 3a Buchst. b sieht eine Gutschrift zusätzlicher Entgeltpunkte – je Kalendermonat 0,0278 – für die Fälle vor, in denen Kinderberücksichtigungs- und Kinderpflegezeiten für ein Kind mit entsprechenden Zeiten für ein weiteres Kind zusammenfallen. In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu (BT-Drs. 14/4595 S. 48): "Damit wird insbesondere der Situation derjenigen Rechn...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.6 Drucksachen

Rz. 15a Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz – 6. SGB IV-ÄndG) v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) – BT-Drs. 18/8487, BT-Drs. 18/9088, zum Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung der Prävention und Rehabili...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.3 Positivkatalog Ersatzzeiten (Satz 2)

Rz. 41 Zu den Grundrentenzeiten zählen nach Satz 2 auch Kalendermonate mit Ersatzzeiten. Ersatzzeiten sind in § 250 geregelt und zielen darauf ab, bei Versicherten rentenrechtliche Lücken zu schließen, wenn diese aufgrund außergewöhnlicher Umstände und politischer Ereignissen, die sie nicht zu vertreten haben, keine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben bzw. ke...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.2 Sonderregelungen (Abs. 1 Satz 5 und Satz 6)

Rz. 18 Der Befreiungstatbestand nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gilt gemäß Abs. 1 Satz 5 auch für Personen, die einen gesetzlich vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst für einen Beruf ausüben, für den vor dem 1.1.1995 bereits sowohl eine Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung als auch eine Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer bestan...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.3.1 Vorversicherung (1. Alt.)

Rz. 79 Die Regelung sieht in der Alternative 1 die Versicherungsfreiheit für die Personen vor, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung aus ihrer Versicherung erhalten haben. Der Gesetzgeber ist bei Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 davon ausgegangen, dass sich der betreffende Personenkreis eine an...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.3 Normzweck

Rz. 11 Die in § 5 enthaltenen Bestimmungen über die Versicherungsfreiheit, die als Ausnahmetatbestände eng auszulegen sind (BSG, Urteil v. 29.1.1981, 11 RA 22/80), normieren Ausnahmen von der Versicherungspflicht, weil bereits aufgrund anderer Umstände die Einbeziehung in den Schutzbereich der gesetzlichen Rentenversicherung entbehrlich ist. Es liegt nämlich eine anderweitig...mehr

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Job Ghosting / 7 Präventive Maßnahmen

Durch transparente und zeitnahe Kommunikation lassen sich Ghosting-Risiken wirksam reduzieren. Wichtige Maßnahmen sind: Klare Erwartungen kommunizieren: Zu Beginn des Bewerbungsprozesses sollten Recruiter den Ablauf, die nächsten Schritte und die Entscheidungskriterien transparent erklären. Das schafft Orientierung und vermittelt Wertschätzung. Zeitnahe Rückmeldungen: Arbeitgebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.8 Teilmonat

Rz. 26 Soweit Arbeitnehmerpflichtbeiträge nur für einen Teilmonat, z. B. wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, vorliegen, gilt die auf den Kalendertag bezogene Beitragsbemessungsgrenze (vgl. auch (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.5). Rz. 27 Praxis-Beispielmehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.1.2 Fremdrentenzeiten

Rz. 38 Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 FRG sind Anrechnungszeiten auch Zeiten, in denen eine in den §§ 15 und 16 FRG genannte Beschäftigung oder Tätigkeit durch Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit unterbrochen wurde. Diese Fremdrentenzeiten stellen ebenfalls Grundrentenzeiten dar.mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.2 Positivkatalog Grundrentenzeiten nach § 55 Abs. 2 (Satz 1 HS 2)

Rz. 40 Nach Satz 1 HS 2 gilt im Übrigen § 55 Abs. 2 entsprechend, sodass auch die dort beschriebenen Zeiten Grundrentenzeiten sind (GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 10.10.2024, Abschn. 3.). Soweit daher ein Anspruch auf Rente eine bestimmte Anzahl an Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit voraussetzt, zählen hierzu auch: freiwillige Beiträge, di...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.4 Nicht berücksichtigungsfähige Zuschläge

Rz. 57 Nicht zu berücksichtigen sind hingegen die Zuschläge an Entgeltpunkten nach § 76 (Zuschläge beim Versorgungsausgleich), nach § 76a (Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.5 Drucksachen

Rz. 7b Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) – BT-Drs 17/10773 S. 13 f., zum Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) – BR-Drs. 2/20, S. 24, 106; BT-Drs. 19/17586, S. 26, 94; BT-Drs. 19/19037, S. 19,...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.1 Formularbescheide

Rz. 65 Formularbescheide eines bundesweit zuständigen Versicherungsträgers unterliegen der umfassenden revisionsgerichtlichen Auslegungsbefugnis; auch ein solcher Befreiungsbescheid bezieht sich auf die konkret ausgeübte Beschäftigung (BSG, Urteil v. 13.12.2018, B 5 RE 3/18 R; BSG, Urteil v. 13.12.2018, B 5 RE 1/18 R, mit Anm. in SozSichplus 2019, Nr. 2, 6). Außerdem hat das...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Abs. 1 beinhaltet die unterschiedlichen Regelungsgegenstände über die Befreiungstatbestände. Abs. 1a regelt eine besondere Befreiungsmöglichkeit für Selbständige mit nur einem Auftraggeber nach § 2 Satz 1 Nr. 9. Abs. 1b beinhaltet die Befreiungsmöglichkeit für geringfügig Beschäftigte, für die seit dem 1.1.2013 – im Gegensatz zur früheren Rechtslage – Versicherungspfli...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.2 Rentenzuschläge bei Altersrenten (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 enthält den Grundsatz über die Berücksichtigung von Entgeltpunkte nach Rentenbeginn einer Altersrente. Nach Beginn einer Altersrente werden Entgeltpunkte nur für eine Zurechnungszeit i. S. v. § 59 und für Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach § 76d ermittelt. Damit manifestiert der Gesetzgeber ein zentrales Leitmotiv des Rentenrechts. Ein bereits einget...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.2 Körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen

Rz. 7 Körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen verursachen langfristige Einschränkungen der Gesundheit, die Menschen an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft (Rz. 11 ff.) hindern können. Diese sind wie folgt definiert: Körperliche Beeinträchtigungen: Einschränkungen der körperlichen Funktionen (z. B. Beweglichkeit, Kraft, Ausdauer). Es hand...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.1.1 § 51 Abs. 3a Satz 1

Rz. 35 Nach Satz 1 HS 1 sind durch den Verweis auf § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 bis 3 solche Zeiten, die für die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren bei einem Anspruch auf Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2 herangezogen werden können, gleichzeitig auch Grundrentenzeiten (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 10.10.2024, Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.3 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – generelles Ermittlungsverbot (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 regelt in Ausnahme von Abs. 1 bei den Altersrenten ein generelles Ermittlungsverbot von Entgeltpunkten bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (vgl. stellv.: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 1.9.2023, L 28 KR 432/21, Rz. 53). Bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bestimmt der Eintritt der Erwerbsminderung i. S. v. §§ 43, 45, 240 – a...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3.2 Begrenzung auf den jeweiligen Höchstwert nach Anlage 2b und der Grundsatz der additiven Bewertung (Satz 2)

Rz. 49 Für den Fall, dass neben den Kindererziehungszeiten weitere Entgeltpunkte – z. B. durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung – erworben worden sind, werden die Entgeltpunkte bis zum Höchstwert der Anl. 2b zum SGB VI (Beitragsbemessungsgrenze) addiert. Treffen daher Kindererziehungszeiten mit freiwilligen oder Pflichtbeiträgen zusammen, werden deren Entgeltpunkte...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2 Erstreckungswirkung (Satz 2)

Rz. 56 Vom Grundsatz nach Satz 1 macht Satz 2 eine Ausnahme. Danach kann sich eine einmal erteilte Befreiung auch auf eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit erstrecken. Die Erstreckungswirkung setzt voraus: vorangegangene Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2, andere versicherungspflichtige Tätigkeit in ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus zeitlich begr...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.3.2 Notwendige Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 9 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kommen immer dann in Betracht, wenn der behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Mensch aufgrund seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionseinschränkungen oder aufgrund seiner Sinnesbeeinträchtigungen nicht nur vorübergehend an der Ausübung seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gehindert wird ("Barr...mehr

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Sauer, SGB IX § 27 Verordnu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach § 26 sind die Rehabilitationsträger unter Federführung der BAR verpflichtet, im Rahmen der Selbstverwaltung und -verantwortung gemeinsam Empfehlungen zu vereinbaren, um die Erbringung von Teilhabeleistungen zu beschleunigen, qualitätsmäßig zu verbessern und zu vereinheitlichen. Die Vorschrift verfolgt als Ziel die Sicherstellung einer bedarfsorientierten, frühzeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.4 Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 eröffnet die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht für Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben. Der Begriff des Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben ist durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 4.12.2004 eingeführt worden und vollzieht damit die sprachliche Anpassung der Regelungen im SGB VI an...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.1.3 Sonstige (beamtenähnliche) Beschäftigte (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 28 Der nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 rentenversicherungsfreie Personenkreis erfasst alle nicht in einem Beamtenverhältnis im staatsrechtlichen Sinne stehenden Beschäftigten, soweit sie bei einem der genannten Arbeitgeber tätig sind. Zu den Arbeitgebern gemäß Nr. 2 zählen die genannten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Damit scheiden alle solche...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3.3 Berechnungsbeispiele – Bewertung von Kindererziehungszeiten

Rz. 54 Praxis-Beispiel Das Kind ist am 6.10.2011 geboren. Kindererziehungszeiten waren vom 1.11.2011 bis 31.10.2014. Die Versicherte hat am 1.6.2012 eine Beschäftigung aufgenommen:mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 125 Adamus, Bagatellprüfung beim Grundrentenzuschlag, Anmerkung zu: OLG Nürnberg, Beschluss vom 3.8.2022 – 7 UF 534/22, jurisPR-FamR 13/2023 Anm. 3. Altmann, BSG (v. 5.6.2025, B 5 R 3/24 R): Freiwillige Beiträge zählen nicht für die Grundrente, B+P 2026, 11. Armbruster/Fuchsloch, Die Grundrente – Meilenstein oder Stolperstein? – Ziele und Instrumente einer echten geschlech...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.8.6 Bindung an den Antrag (Satz 6)

Rz. 103 Der Antrag auf Aufhebung der Befreiung nach Satz 1 ist für die Dauer der Beschäftigungen bindend.mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.9 Praxishinweise

Rz. 104 Die Bundesländer haben zum Teil Runderlasse zur Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erlassen; so z. B. Niedersachsen. Auch finden sich teilweise Richtlinien der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger, so z. B. für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäfti...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.7 Verwaltungsvorschriften

Rz. 16 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 5 erfassen. Die GRA der DRV zu § 5: Versicherungsfreiheit hat den Stand 10.4.2024 und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de) eingesehen werden. Rz. 17 Außerdem best...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.8.3 Wirkung der Aufhebung der Befreiung (Satz 3)

Rz. 88 Die Aufhebung der Befreiung wirkt ab dem nächsten Monat, der auf den Monat der Antragstellung des Beschäftigten bei seinem Arbeitgeber folgt; Satz 3. Rz. 89 Die Wirkung kann aber nur dann eintreten, wenn die nach § 28i Satz 5 SGB IV zuständige Einzugsstelle nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Arbeitgebermeldung nach § 28a SGB IV widersprochen hat. Rz. 90 Das W...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.8.1 Einmal-Prinzip des Opt-in-Rechts (Satz 1)

Rz. 81 Satz 1 regelt das Einmal-Prinzip eines solchen Opt-in-Rechts. Auf Antrag des Beschäftigten kann eine solche Befreiung von der Versicherungspflicht nach Abs. 1b Satz 1 nur einmalig aufgehoben werden. Rz. 82 Die Aufhebung der Befreiung kann bei mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen nur einheitlich erklärt werden und ist nur für die Zukunft möglich (so ausdrückl...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.3 Durchsetzung, Zwangsvollstreckung und Abwehr des Anspruchs

Die Verbindung der Kündigungsschutzklage mit einer Klage auf Weiterbeschäftigung kommt in der Praxis häufig vor. Die Ursache liegt darin, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung mit dem Zugang einer fristlosen Kündigung oder dem Ablauf der Kündigungsfrist endet. Daran ändert auch die Erhebung der Kündigungsschutzklage zunächst nichts. Auch bei erst...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / Zusammenfassung

Überblick In der Praxis wird die Kündigungsschutzklage häufig mit einer Klage auf Weiterbeschäftigung verbunden. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung endet nämlich mit dem Zugang einer fristlosen Kündigung oder dem Ablauf der Kündigungsfrist. Daran ändert auch die Erhebung der Kündigungsschutzklage zunächst nichts. Ein Weiterbeschäftigungsanspruch für...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 5 Freistellung des Arbeitnehmers für die Dauer der Kündigungsfrist

Einseitige Freistellung nur in Ausnahmefällen Ein Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, gerichtet auf seine tatsächliche Beschäftigung, besteht auch für die Dauer der Kündigungsfrist. Das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt während der Kündigungsfrist grundsätzlich nicht das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers. Ein einseit...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1 Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch

Das BetrVG regelt in § 102 Abs. 5 BetrVG (und entsprechend § 85 Abs. 2 BPersVG) unter bestimmten Voraussetzungen als Folge des Widerspruchs der Arbeitnehmervertretung gegen eine Kündigung einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung schon während des Kündigungsschutzprozesses. Dieser Weiterbeschäftigungsanspruch stellt für den Arbeitnehmer hohe formale Anforderungen, führt ...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.4 Beschäftigungsverlangen und Rechtsfolgen

Der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seine Weiterbeschäftigung verlangt. Dies kann formfrei erfolgen. Die bloße Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist noch kein Weiterbeschäftigungsverlangen. Der Arbeitgeber hat zwar ein großes Interesse daran, bald zu erfahren, ob er den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen hat. Ei...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 3.2 Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Für den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch gilt: Nimmt der Arbeitnehmer nach einer Änderungskündigung das Änderungsangebot unter Vorbehalt an, kann er nicht auf vorläufige Weiterbeschäftigung zu den ursprünglichen Bedingungen klagen. Es besteht also kein allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch. Der Vorbehalt hat die Wirkung, dass die geänderten Bedingungen zunächst bis...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / Zusammenfassung

Begriff Anzeigepflichten des Arbeitgebers bestehen in verschiedenen, zumeist gesetzlich geregelten Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis auch öffentliche Interessen und Gemeinwohlinteressen betrifft bzw. ein besonderes, durch behördliche Aufsicht gesichertes Schutzbedürfnis seitens des Arbeitnehmers besteht. Die Anzeigepflichten dienen zum einen dazu, damit die Arbeitnehmer...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.1.2 Obsiegen im Kündigungsschutzprozess

Obsiegt der Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage, überwiegen seine Beschäftigungsinteressen. Die Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung ist zwar noch nicht rechtskräftig. Der Arbeitgeber hatte jedoch Gelegenheit, in einem ordentlichen Prozessverfahren die Kündigungsgründe vorzutragen und Beweismittel zu benennen. Führt die erstinstanzliche Würdigung dennoch da...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 3 Schwerbehinderte Menschen

Arbeitgeber, die zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind, haben die im SGB IX [1] normierten Anzeigepflichten zu beachten.[2] Nach § 163 Abs. 2 SGB IX hat der Arbeitgeber eine umfassende Anzeigepflicht gegenüber der für seinen Geschäfts- oder Unternehmenssitz zuständigen Agentur für Arbeit (und mittelbar dem Integrationsamt) bezüglich seiner Beschäftigu...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 4 Rückabwicklung des Beschäftigungsverhältnisses

Mit rechtskräftigem Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsrechtsstreit steht fest, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich ununterbrochen und unverändert fortbestanden hat. Wurde er zwischenzeitlich weiterbeschäftigt, geschah das rückblickend durchgängig auf der Grundlage des Arbeitsvertrags. Für Ausfallzeiten wegen Urlaubs oder Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer Anspru...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 4 Mutter- und Schwangerenschutz

Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist, hat der Arbeitgeber die Schwangerschaft und den Tag der Entbindung der Aufsichtsbehörde unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen.[1] Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Die Aufsichtsbehörde ist auch darüber zu informieren, dass eine Frau stillt, wenn bisher noch keine Schwange...mehr