Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 17.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 19.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.2 Recht auf Information über unbefristete Arbeitsplätze und auf Aus- und Weiterbildung (§§ 18, 19 TzBfG)

Gemäß § 18 Abs. 1 TzBfG hat der Arbeitgeber die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, den Arbeitnehmern zugänglicher Stelle im Betrieb und Unternehmen erfolgen. Mit dem anlässlich der Umsetzung des Art. 12 der Arbeitsbedingungen-Richtlini...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.3 Ärzte in der Weiterbildung (ÄArbVrtG)

Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) enthält spezialgesetzliche Regelungen über die Ausgestaltung von befristeten Arbeitsverträgen mit Ärzten in der Weiterbildung. Es definiert, wann ein sachlicher Grund zur Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Arzt vorliegt, auf welche Zeiten der Vertrag befristet werden darf, welche Zeiten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Integrationsamt / 9 Präventionsverfahren

Bei erkennbaren personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhältnis, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Schwierigkeiten und alle in Betracht kommenden inner- und außerbetrieblichen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung mit den innerbetrieblichen Funktionsträgern...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3 Freier Mitarbeiter

Rz. 47 Möglich ist es auch, dass Dienste eines Mitarbeiters in Anspruch genommen werden, der aber kein Arbeitnehmer ist. Für den Arbeitgeber kann dies günstig sein: Kündigungsschutz besteht nicht, Sozialabgaben ebenso nicht. Das Problem, den Begriff des Arbeitnehmers zu definieren, stellt sich daher nicht nur im Arbeitsrecht, sondern in ähnlicher Form auch im Sozialversicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Historische Entwicklung

Rz. 3 Die Suche nach einem verhältnismäßigen Ausgleich zwischen Arbeitnehmerschutz und Unternehmerfreiheit prägte die Entwicklung des Kündigungsschutzes. Ein materieller Kündigungsschutz im Sinne eines Erfordernisses sachlicher, die Kündigung rechtfertigender Gründe findet sich erstmals in dem Betriebsrätegesetz (BRG) vom 4.2.1920. Nach diesem Gesetz konnte der Arbeitnehmer,...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Kreislaufwirtschaft – Umset... / Zusammenfassung

Vorausdenkende Unternehmen stellen sich der Herausforderung, Produkte herzustellen, die repariert, erweitert resp. erneuert werden können, indes bereits bestehende Komponenten wieder- oder weiterzuverwenden. Damit verbunden sind Ziele, die positive ökonomische, soziale, ökologische und volkswirtschaftliche Auswirkungen auslösen werden. Wichtig ist neben der Einbindung aller,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / Zusammenfassung

Überblick Im Zentrum dessen, was bei der Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf Basis eines befristeten Arbeitsvertrags zu beachten ist, steht die vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu treffende Befristungsabrede. Wird der Arbeitnehmer daraufhin für die Laufzeit seines Vertrags im Betrieb tätig, gelten unter den Parteien im Prinzip dieselben Rechte und Pflichten, wie in jede...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3.6 Muster

Rz. 23 Muster Sehr geehrte(r) Frau/Herr… leider sehen wir uns gezwungen, Ihr Arbeitsverhältnis mit … vom … ordentlich und fristgerecht zum … aus dringenden betrieblichen Gründen i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu kündigen. Zu unserem Bedauern ist diese Maßnahme bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im betrieblichen Interesse geboten und beruht auf …[z. B. Umstruk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 5 Weiterbeschäftigungsanspruch des erstinstanzlich obsiegenden Arbeitnehmers

Seit der Entscheidung des Großen Senats des BAG vom 27.2.1985[1] hat der Arbeitnehmer auch für den Fall der nicht offensichtlich unwirksamen Kündigung einen Weiterbeschäftigungsanspruch über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei der fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses, wenn er im Kündigungsprozess er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3 Betriebsverfassungsrechtlicher Status des befristet Beschäftigten

Befristet beschäftigte Arbeitnehmer sind während der Dauer ihrer Beschäftigung ganz normale Arbeitnehmer i. S. d. Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Sie haben das aktive und passive Wahlrecht und sind nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit wählbar. Wird der Arbeitnehmer in den Betriebsrat gewählt, so hindert dies allerdings nicht den Ablauf seines befristeten Arbeitsverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Integrationsamt / 4 Ausnahmen

Keine Anwendung finden die Kündigungsschutzvorschriften nach § 173 SGB IX bei schwerbehinderten Menschen, deren Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als 6 Monate besteht oder deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art besti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Schwellenwert: Mindestzahl an Beschäftigten

Rz. 15 Dies gilt mit Ausnahme der §§ 4–7 KSchG und § 13 Abs. 1 Sätze 1 und 2 KSchG für die Vorschriften des 1. Abschnitts jedoch nur, sofern die in § 23 Abs. 1 Sätze 2–4 KSchG vorgeschriebene Mindestzahl an Beschäftigten nicht unterschritten wird. Demgegenüber finden die §§ 4–7 KSchG und § 13 Abs. 1 Sätze 1 und 2 KSchG sowie der 2. Abschnitt unabhängig von der Anzahl der Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.1 Befristung

Rz. 37 Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft aus zu dem Zeitpunkt, auf den es hin befristet war, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Befristung von Arbeitsverhältnissen kann daher eingesetzt werden, um den Kündigungsschutz zu umgehen. Diese Gefahr hat auch der Gesetzgeber gesehen. Kündigungsschutz und unbeschränkte Befristungsmöglichkeit schließen einander aus. Das Pro...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3.5 Höherer oder niedrigerer Abfindungsbetrag

Rz. 18 Ob der gesetzliche Anspruch des § 1a KSchG auch dann entsteht, wenn der Arbeitgeber zwar auf § 1a KSchG hinweist, aber eine niedrigere oder höhere Abfindung als in Abs. 2 festgelegt anbietet, ist als Kernfrage der Gestaltbarkeit die wohl wichtigste der in Zusammenhang mit § 1a KSchG auftretenden Fragen. Auch hier findet sich in der Literatur die gesamte Bandbreite mögl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Befristete Verträge besonders geschützten Personen

Bei befristeten Verträgen mit Schwangeren und anderen vergleichbar geschützten Personengruppen ist zu unterscheiden: Wird der Tatbestand des besonderen Kündigungsschutzes wie z. B. des § 17 MuSchG erst nach Abschluss des befristeten Arbeitsverhältnisses verwirklicht, wird die Arbeitnehmerin also erst während der Laufzeit des befristeten Arbeitsverhältnisses schwanger, so ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werbungskosten / 2.1 Tatsächliche Aufwendungen

Werbungskosten führen nur insoweit zu einer Minderung der Lohn- bzw. Einkommensteuer, als sie den Pauschbetrag von 1.230 EUR übersteigen.[1] Um einen zu hohen Lohnsteuerabzug zu vermeiden, können sie als Freibetrag eingetragen werden, wenn die geltend gemachten Werbungskosten zusammen mit den weiteren abziehbaren Beträgen insgesamt 600 EUR übersteigen. Übt der Arbeitnehmer n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auswirkungen einer Fortbild... / 1.1 Beschäftigung wird an das Studium angepasst

Wenn Mitarbeiter von ihren Arbeitgebern zum Besuch einer Fachschule, Fachhochschule oder Universität veranlasst werden und die Firma ganz oder teilweise die Kosten für die Fortbildung übernimmt, bleibt das Arbeitsverhältnis erhalten. Das Arbeitsentgelt wird entweder in bisheriger Höhe oder in gekürztem Umfang weitergezahlt. Während der Ferien wird zumeist (wieder) voll gearb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3 Arbeitszeitkonto in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung

In einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mit einem Stundenlohnanspruch und schwankender Arbeitszeit kann ein verstetigtes, also gleichbleibendes Arbeitsentgelt gezahlt werden. Die geleisteten Arbeitsstunden werden über ein Arbeitszeitkonto geführt. Eine entsprechende Vereinbarung muss neben dem Aufbau von Zeitguthaben auch deren tatsächlichen Abbau ermöglichen. 3.1 Gesta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 6 Übertragung des Guthabens bei Beendigung der Beschäftigung

Bei Beendigung einer Beschäftigung besteht die Möglichkeit, ein in diesem Beschäftigungsverhältnis aufgebautes Guthaben zu erhalten und nicht auflösen zu müssen. Bei der Übertragung des Guthabens an den neuen Arbeitgeber tritt der neue Arbeitgeber an die Stelle des alten Arbeitgebers und übernimmt im Weg der Schuldübernahme die Verpflichtungen aus der Zeitwertkontenvereinbaru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.2 Auswirkungen beim Überschreiten der Entgeltgrenze

Die vorgenommene versicherungsrechtliche Beurteilung bleibt grundsätzlich für die Vergangenheit maßgebend, wenn sich die erwartete Arbeitszeit infolge nicht sicher voraussehbarer Umstände im Laufe der Beschäftigung als unzutreffend erweist. Bedeutsam sind dann die Sachverhalte, in denen der Arbeitnehmer bereits vor Ablauf des für die versicherungsrechtliche Beurteilung maßge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.17 Ausländische Arbeitnehmer

Bei der Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern ist zunächst zu beachten, dass das Arbeitsverhältnis nicht etwa mit Auslaufen des Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung "automatisch" endet. Insbesondere der Überlegung, das Arbeitsverhältnis könnte gemäß § 134 BGB nichtig werden, hat das BAG eine Absage erteilt.[1] Soll das Arbeitsverhältnis mit dem ausländis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / 5 Ausgleichsabgabe

Beschäftigt der Arbeitgeber nicht die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen, muss eine Ausgleichsabgabe entrichtet werden. Die Ausgleichsabgabe beträgt auf der Grundlage von § 160 SGB IX je Monat und unbesetztem Pflichtplatz ab dem Erhebungsjahr 2024[1] 140 EUR, wenn die Beschäftigungsquote zwischen 3 % und unter 5 % liegt, 245 EUR, wenn sie zwischen 2 % und unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 4.1 Versicherungsrechtliche Regelungen

In der Ansparphase einer flexiblen Arbeitszeitregelung liegt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vor. Insoweit ergeben sich keine Besonderheiten hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung. Soweit die Höhe des Arbeitsentgelts für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Bedeutung ist (höherverdienende Arbeitnehmer oder geringfügig entlohnte Beschäftigung), b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saisonarbeitskraft / 1.3 Sozialversicherungspflicht ausländischer Arbeitnehmer aus Drittstaaten

Ausländische Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die in Deutschland beschäftigt sind, unterliegen grundsätzlich der inländischen Sozialversicherungspflicht. Mit Ausnahme der Unfallversicherung besteht diese Versicherungspflicht aber dann nicht, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahrs nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage umfasst und nicht berufsmäßig ausgeübt wi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auswirkungen einer Fortbild... / 1.2 Beurlaubung

Nach den weiteren, von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen[1] kommt Krankenversicherungsfreiheit als Student im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V jedenfalls nicht für solche Personen in Betracht, die für die Dauer ihres Studiums unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses beurlaubt werden und während der Semesterferien im bisherigen Betrieb arbeiten. Diese Personen s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auswirkungen einer Fortbild... / Zusammenfassung

Überblick Eine Fortbildung erfolgt in vielen Fällen aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse und stellt keinen Arbeitslohn dar. Inzwischen bleiben Weiterbildungsleistungen durch den Arbeitgeber gesetzlich steuerfrei. Das gilt auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern dienen. Die Beitragspflicht in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 2.1 Ausgleich durch Freistellung

Bei Abweichungen der tatsächlichen Arbeitszeit von der vertraglich geschuldeten (Kern-) Arbeitszeit im Rahmen einer sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelung stellt sich in Zeiten der vollständigen Verringerung der Arbeitszeit (Freistellung) unter Fortzahlung eines verstetigten Arbeitsentgelts die Frage, ob von einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt auszugehen ist. Mit Einfü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.2 Arbeitsablehnung

Rz. 22 Ein versicherungswidriges Verhalten stellt es nach § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGB III auch dar, wenn der bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete Arbeitnehmer oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Definition und Berechnungsg... / 2.6 Kein Solidaritätszuschlag bei Pauschsteuer von 2 %

Wird die Lohnsteuer für das Arbeitsentgelt einer geringfügigen Beschäftigung mit dem einheitlichen Pauschsteuersatz von 2 % erhoben, ist kein Solidaritätszuschlag zusätzlich zur Pauschsteuer zu berechnen. In dem einheitlichen Pauschsteuersatz ist der Solidaritätszuschlag bereits mit einem Anteil von 5 % enthalten.[1] 5,5 % Solidaritätszuschlag bei Lohnsteuerpauschalierung mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saisonarbeitskraft / 3 Lohnsteuerpauschalierung

Alternativ besteht in vielen Fällen die Möglichkeit zur Pauschalierung der Lohnsteuer. Für Saisonarbeiter in der Land- und Forstwirtschaft kann der Arbeitslohn mit 5 % pauschaliert werden.[1] Die Pauschalierung ist aber nur zulässig, wenn die Aushilfskraft in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb tätig ist, ausschließlich typische land- und forstwirtschaftliche Tätigke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.3 Herbeiführen der Arbeitslosigkeit (Kausalität)

Rz. 14 Die Rechtsprechung verlangt bei § 159 SGB III eine mehrstufige Kausalitätsprüfung. Der Eintritt einer Sperrzeit setzt zunächst ein arbeitsvertragswidriges Verhalten voraus. Dieses Verhalten muss kausal für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses geworden sein. Darüber hinaus muss die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses ihrerseits Ursache für den Eintritt der Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saisonarbeitskraft / 1.1 Ausländische Saisonarbeitskräfte aus den EWR-Staaten

Für ausländische Arbeitskräfte aus EWR-Staaten gelten die Regelungen der EU-Verordnungen. Danach ist für die Sozialversicherung immer nur ein Staat zuständig. Bei Arbeitnehmern, die gleichzeitig in 2 Staaten einer Beschäftigung nachgehen, ist in der Regel das Recht des Wohnstaates maßgebend, wenn sie dort einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausüben. So sind z. B. Erntehel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saisonarbeitskraft / 3 "Begrenztes" Arbeitsverhältnis

Nach einem Urteil des BAG kann es auch zulässig sein, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis die Arbeits- und Vergütungspflicht auf die Saison zu begrenzen.[1] Die Vereinbarung einer auf die Badesaison begrenzten Beschäftigung im unbefristeten Arbeitsvertrag eines in einem Freibad beschäftigten Arbeitnehmers kann jedenfalls dann wirksam sein, wenn für den Arbeitnehmer auße...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.20 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 – Zeitlich begrenzte Haushaltsmittel

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags aufgrund zeitlich begrenzter Haushaltsmittel sachlich gerechtfertigt. Die Kontur dieses Befristungsgrunds ist unscharf. Als sachlicher Rechtfertigungsgrund weitgehend anerkannt ist dieser Aspekt allein im Bereich des öffentlichen Dienstes.[1] Die Gesetzesformulierung könnte von einem privaten Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Herausforde... / 5.2.3 Beispiele für Aspekte im Rahmen der Berichtspflichten

In den ESRS S1, Anlage A.1-A.4 werden in mehreren Tabellen zahlreiche Beispiele aufgeführt, die im Nachhaltigkeitsbericht für verschiedene Aspekte der eigenen Belegschaft angeben werden können. Im Folgenden werden diese Beispiele im Wesentlichen in einer Tabelle zusammengefasst und zur besseren Übersicht auf einen Blick dargestellt: Tabelle Nr. 2: Beispiele für Angaben mit H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / 10 Schwerbehindertenvertretung

Als Schwerbehindertenvertretung ist eine Vertrauensperson bei ständiger Beschäftigung von wenigstens 5 schwerbehinderten Menschen zu ihrer Interessenvertretung zu wählen.[1] Die Schwerbehindertenvertretung ist von Arbeitgeber und Betriebsrat vor jeder Entscheidung, die Schwerbehinderte betrifft, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und bei Entscheidungen über die Einste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.16 Überbrückung bis zur Einstellung eines anderen Arbeitnehmers/Leiharbeitnehmers

Die für einen späteren Zeitpunkt geplante anderweitige Besetzung des Arbeitsplatzes kann die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers bis zu diesem Zeitpunkt sachlich rechtfertigen. Das gilt nach der vor dem Inkrafttreten des TzBfG im Jahr 2001 ergangenen Rechtsprechung des BAG jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber mit dem anderen, als Dauerbesetzung vorgesehenen Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.6 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 – Anschlussbeschäftigung an Ausbildung oder Studium

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG stellt es einen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags dar, wenn ein Arbeitnehmer im Anschluss an eine Ausbildung befristet beschäftigt wird, um ihm den Übergang in ein Arbeitsverhältnis zu erleichtern. Mit diesem Regelbefristungsgrund will der Gesetzgeber zum einen den tariflichen Regelungen in vielen Wirtschaftsbereiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.2 Befristete Arbeitsverhältnisse

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen müssen die Zeitwertkontenvereinbarungen vorsehen, dass die sich während der Beschäftigung ergebenden Guthaben bei normalem Ablauf während der Dauer des befristeten Dienstverhältnisses, d. h. innerhalb der vertraglich vereinbarten Befristung, durch Freistellung ausgeglichen werden können.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saisonarbeitskraft / 2.1 Sozialversicherung

Ist die Beschäftigung aufgrund der Kurzfristigkeit versicherungsfrei, sind die üblichen Meldungen an die Minijob-Zentrale[1] abzugeben. Besteht hingegen Versicherungspflicht, geht die Anmeldung an die gewählte Krankenkasse. Dann ist die Eigenschaft als Saisonarbeiter bei der Anmeldung bzw. bei der kombinierten An- und Abmeldung entsprechend zu kennzeichnen. Hierfür ist ein b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saisonarbeitskraft / 3 Obligatorische Anschlussversicherung

Für Saisonarbeitnehmer kommt abweichend von der üblichen Regelung die obligatorische Anschlussversicherung nur nach einer ausdrücklichen Beitrittserklärung des Betroffenen zustande. Die Erklärung ist innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Beschäftigung schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Ein Wohnsitz oder der ständige Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.16 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 – Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Ein in der Person des Arbeitnehmers liegender sachlicher Befristungsgrund i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG ist nach der Rechtsprechung u. a. gegeben, wenn ein Arbeitnehmer aus sozialen Gründen vorübergehend beschäftigt wird, um z. B. die Zeit bis zum Beginn einer bereits feststehenden anderen Beschäftigung, des Wehrdienstes oder eines Studiums überbrücken zu können. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.18 Soziale Gründe

Das BAG hat wiederholt anerkannt, dass der soziale Überbrückungszweck eines Arbeitsvertrags dessen Befristung sachlich rechtfertigen kann.[1] Praxis-Beispiel Überwindung von Übergangsschwierigkeiten Der Arbeitgeber bietet seinem wirksam gekündigten Arbeitnehmer zur Überwindung von Übergangsschwierigkeiten aus sozialen Gründen einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag. Vorausset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / 4 Beschäftigungspflicht

Private und öffentliche Arbeitgeber müssen auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sofern sie über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen.[1] Der Arbeitgeber ist grundsätzlich frei in der Auswahl der schwerbehinderten Menschen und auch der Arbeitsplätze, die er in Erfüllung der Beschäftigungspflicht besetzen will. Jedoch müssen sich unter d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Herausforde... / 5.2.1 Ziel und Aufbau der Berichtspflichten nach der ESRS S1

Das Ziel des ESRS S1 ist es, Berichtspflichten für folgende Risiken und Chancen festzulegen:[1] Wesentliche Auswirkungen des Unternehmens auf seine eigene Belegschaft, wie beispielsweise positive und negative Auswirkungen oder tatsächliche und potenzielle Auswirkungen Durchführung und Ergebnisse der Maßnahmen, die zur Verhinderung, Minderung oder Behebung von Auswirkungen und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / 6 Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten

Bis zum 31.3. hat der Arbeitgeber jährlich der Agentur für Arbeit für das vorausgegangene Kalenderjahr Anzeige zu erstatten, insbesondere über die Zahl der zu berücksichtigenden Arbeitsplätze, die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen, Gleichgestellten und sonstigen anrechnungsfähigen Personen (z. B. Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen) sowie über die geschu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saisonarbeitskraft / 1.2 Arbeitnehmer aus Staaten mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen

Sofern im bilateralen Sozialversicherungsabkommen eine mit der EU-Verordnung vergleichbare Regelung über die alleinige Zuständigkeit eines Vertragsstaates enthalten ist, gelten die oben beschriebenen Regelungen analog. Allerdings nur für die vom Abkommen erfassten Sozialversicherungszweige.[1] Für die anderen Zweige gilt das Territorialitätsprinzip, sodass das deutsche Recht...mehr