Fachbeiträge & Kommentare zu Berufung

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / c) Prozesskostenhilfeantrag in der Rechtsmittelinstanz

Rz. 313 Wird zunächst ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, ist der Rechtsmittelführer nach ständiger Rechtsprechung des BGH bis zur Entscheidung über seinen Antrag unverschuldet gehindert, das Rechtsmittel wirksam einzulegen, wenn er nach den jeweiligen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrages rechnen musste.[245] Dies gilt auch dann, wenn ne...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 5. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

a) Allgemeines Rz. 303 Ist eine Partei ohne ihr Verschulden gehindert, binnen der Notfrist von einem Monat (§ 517 ZPO) Berufung einzulegen, so ist ihr gemäß § 233 S. 1 ZPO auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Rz. 304 Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden. Die Frist beträgt einen Monat, wenn die Partei verhindert ...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / b) Fehler bei der Rechtsmittelbelehrung

Rz. 305 Die Gewährung der Wiedereinsetzung im Falle der fehlerhaften oder unvollständigen Rechtsbehelfsbelehrung setzt die Kausalität zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung voraus, für die bei einer anwaltlich nicht vertretenen Partei eine tatsächliche Vermutung spricht, die mitunter aber auch bei anwaltlicher Vertretung vorliegen kann.[235] Rz. 306 Bei einer f...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 1. Abänderungsinteresse

Rz. 267 Soweit es für die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels auf den Beschwerdewert ankommt, gelten die §§ 3 ff. ZPO; auch für Beschlussklagen (§ 44 WEG). Rz. 268 § 49 GKG ist nicht anwendbar. Die Norm betrifft ausschließlich den Gebührenstreitwert. Damit entspricht der Gebührenstreitwert bei Beschlussklagen (§ 44 WEG) regelmäßig nicht dem für die Zulässigkeit eines Rechtsmi...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Einschränkung der Bevollmächtigung durch die Gemeinschaftsordnung

Rz. 14 Allerdings kann die Gemeinschaftsordnung die Möglichkeit des Auftretens von Bevollmächtigten erheblich beschneiden. Dies kann zum einen im Hinblick auf die Form der Vollmacht geschehen, indem etwa eine schriftliche Urkunde vorzulegen ist.[33] Dies hat nicht die Unwirksamkeit der formlosen Vollmacht zur Folge, sondern nur die Möglichkeit, einen formlos bevollmächtigten...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / a) Revision

Rz. 323 Die Revision ist nur statthaft, wenn sie durch das Berufungsgericht zugelassen worden ist oder wenn sie das Revisionsgericht auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung zugelassen hat (§ 543 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Rz. 324 Ob das Oberlandesgericht über die Berufung entschieden hat, wenn ein Amtsgericht zu Unrecht seine Zuständigkeit verneint und daher das Landgericht in der Sa...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / E. Zuständigkeitsstreitigkeiten

Rz. 88 Die gerichtsinterne Zuständigkeit beim Amtsgericht bzw. Landgericht richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Geschäftsverteilungsplan. Da weder in den §§ 23a ff. GVG noch in § 72a GVG eine Pflicht zur Bildung von wohnungseigentumsrechtlichen Abteilungen bzw. Kammern normiert ist, kann das übergeordnete Gericht nur bestimmen, an welches Gericht die Klage zu rich...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Fristwahrung

Rz. 60 Soweit es um fristwahrende Handlungen und die damit verbundene Abwendung von Rechtsnachteilen geht, umfasst die gesetzliche Ermächtigung sowohl die Vertretung in Aktiv- als auch in Passivprozessen.[58] Rz. 61 Der Gesetzgeber hat sich für die ausdrückliche Nennung der Fristwahrung als Sonderfall zur "erforderlichen Abwendung eines Nachteils" entschieden, weil es sich "u...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / VII. Sofortige Beschwerde

Rz. 344 Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§§ 567–572 ZPO) ist gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amts- und Landgerichte statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist (§ 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) oder wenn es sich um solche Entscheidungen handelt, die eine mündliche Verhandlung nicht erfordern und durch die ein das Verfahren betreffen...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Allgemeines

Rz. 172 Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, die nach Maßgabe ihrer Einzelwirtschaftspläne festgelegten Vorschusszahlungen zu leisten. Die Beitragspflicht – hier die Leistung der finanziellen gemeinschaftsspezifischen Beiträge – wird erst durch Beschlussfassung begründet. Dies sind dann originäre Zahlungspflichten aufgrund der beschlossenen Vorschüsse auf der Basis der ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Beklagte (Klagegegnerin)

Rz. 30 Die Beklagte im Falle der Erhebung einer Beschlussklage ist die GdWE, d.h. der Verband. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Beschlussmängelklage (Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage) oder eine Beschlussersetzungsklage erhoben wird. Rz. 31 In den Gesetzesmaterialien heißt es hierzu: "Das Konzept des Entwurfs, Beschlussklagen gegen die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnu...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Zuständigkeit des Amtsgerichts, Abteilung für Wohnungseigentumssachen

Rz. 18 Die Entziehungsklage wurde mangels einer abweichenden Spezialregelung schon nach altem Recht als Streit unter Wohnungseigentümern nach § 43 Nr. 1 WEG a.F. angesehen.[23] Hieran hat das WEMoG nichts geändert. In der Folge ist die Klage nach § 17 Abs. 4 WEG stets nach § 23 Nr. 2c GVG vor den Amtsgerichten zu verhandeln. Es besteht die Möglichkeit der Berufung zum Landge...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / II. Streitgenössische Nebenintervention (§ 69 ZPO)

Rz. 67 Tritt ein Wohnungseigentümer einer Beschlussklage (hierzu siehe § 44 WEG Rdn 8 ff., 124 ff.) dem Rechtsstreit auf Seiten einer Partei bei, wird er zum streitgenössischen Nebenintervenienten (§ ZPO), weil § 44 Abs. 3 WEG eine Rechtskrafterstreckung auf die Wohnungseigentümer vorsieht. Rz. 68 Dem streitgenössischen Nebenintervenieten kommt eine Doppelstellung zu; er gilt...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 4. Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 300 Gem. § 232 ZPO hat jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Gerichts und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Dies gilt nicht in Verfahren, in denen sich die Parteien du...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Unterlassene Verkündung

Rz. 86 Da die Beschlussverkündung konstitutiv ist, kommt ohne sie kein Beschluss zustande. Nach Rechtsprechung des BGH zum altem Recht konnte die unterlassene Beschlussverkündung im Wege der Beschlussklage durch das Gericht nachgeholt werden.[206] Dass das WEMoG hieran etwas ändern wollte, ist nicht ersichtlich. Da die Ersetzung der Beschlussverkündung nur ein Minus zur Erse...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Wichtiger Grund; Abmahnung

Rz. 597 Für die außerordentliche, fristlose Kündigung bedarf es des Vorliegens eines wichtigen Grundes. Ein solcher setzt voraus, dass das zur Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen der GdWE und dem Verwalter so zerstört ist, dass eine künftige Zusammenarbeit nicht zumutbar ist. Rz. 598 Deshalb ist auch eine nach § 341 Abs. 2 BGB grundsätzlich vorgesehene ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Zuordnung der Kosten und Bindung von Sondernachfolger

Rz. 41 § 16 Abs. 2 S. 1 betrifft sämtliche Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit Ausnahme der Kosten (Nutzungen) baulicher Veränderungen. Die noch in § 16 Abs. 2 a.F. enthaltene, an § 748 BGB angelehnte gesetzliche Differenzierung zwischen Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums ist durch § 16 Abs. 2 S. 1 aufgegeben.[156] Für Kosten und Nutzungen baul...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Folgen der (unterbliebenen) Prozessverbindung

Rz. 184 Durch die Verbindung der Prozesse werden die Kläger – sofern über die Gültigkeit der Beschlüsse zu entscheiden ist – notwendige Streitgenossen. Der Erlass eines Teilurteils scheidet deshalb aus. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtstreit aufgrund von Insolvenz oder Tod einer Partei unterbrochen ist. Rz. 185 Infolge der Verbindung ist gemeinsam zu verhandeln, d.h. auch e...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit

Die Vereinbarung einer Probezeit bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zielt darauf ab, durch größtmögliche Abkürzung der Kündigungsfristen eine möglichst schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeiführen zu können, falls die Erprobung negativ verläuft. Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit um ein ganz normales Arbeitsverh...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Allgemeines und Verfahren

Rz. 84 § 45 S. 2 WEG regelt, dass auf die Versäumnis der materiell-rechtlichen Fristen die Regelungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, d.h. prozessrechtliche Regelungen, entsprechend anwendbar sind. Der vom Gesetzgeber gewählte Weg mag zwar dogmatisch nicht ohne Weiteres nachvollziehbar sein.[72] So erscheint es zunächst befremdlich, dass die Anwendbarkeit ein...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / cc) Entscheidungen in der Hauptsache und in Nebenverfahren

Rz. 81 Zur Frage, ob nur End- oder auch Nebenentscheidungen (etwa zum Streitwert, zu Rechtsmitteln im Vollstreckungsverfahren) oder gar verfahrensleitende Entscheidungen einzutragen sind, gibt das Gesetz keine Auskunft. Zwar redet es nur von "Urteilsformeln", was darauf hindeutet, dass nur Endentscheidungen einzutragen sind. Die Verwendung des Begriffs "Urteilsformel" beruht...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Verfahrenskosten

Rz. 299 Dem Verwalter kann eine Sondervergütung für die selbstständige gerichtliche Geltendmachung von Wohngeld (Klagepauschale) oder für die Begleitung des durch einen Rechtsanwalt geführten Prozesses (Prozessbegleitvergütung) versprochen werden; Vergütungsschuldnerin ist die Wohnungseigentümergemeinschaft (Verband) als Vertragspartnerin. Gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 können die E...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.6 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die Erprobung hinaus

Soll das Arbeitsverhältnis über den vereinbarten Endtermin fortgesetzt werden, so bedarf es grundsätzlich des Abschlusses eines neuen Arbeitsvertrags bzw. einer Vereinbarung darüber, dass das Arbeitsverhältnis (nunmehr als unbefristetes) fortgesetzt wird. Eine solche Vereinbarung kann auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen (konkludent). Das Gesetz sieht dies sogar a...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / III. Gewillkürte Prozessstandschaft

Rz. 48 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH darf jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm von dem Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen im Prozess geltend machen, sofern er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (gewillkürte Prozessstandschaft).[37] Schutzwürdig ist ein Interesse des Klägers nur dann, wenn der Beklagte durch die gewählte Art der P...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / II. Zuständigkeiten

Rz. 357 Die im 8. Buch der ZPO normierten Zuständigkeiten stellen gem. § 802 ZPO ausschließliche Gerichtsstände dar. Rz. 358 Ist die Zuständigkeit des Prozessgerichts vorgesehen (§§ 767, 887 Abs. 1, 888 Abs. 1, 890 Abs. 1 S. 1 ZPO), ist über die Gerichtsstände in § 43 WEG das jeweils entsprechende Amtsgericht zuständig. Rz. 359 Rechtsmittelgericht in Zwangsvollstreckungsverfah...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 8. Tenor und Wirkung des Entziehungsurteils

Rz. 43 Der Tenor des Entziehungsurteils lautet gemäß § 17 Abs. 4 WEG nach wie vor dahingehend, dass der Beklagte "zur Veräußerung seines Wohnungseigentums verurteilt wird". Dieser Ausspruch ist ein Titel, der die Vollstreckung nach den Regelungen des ZVG gestattet. Dabei genügt bereits die vorläufige Vollstreckbarkeit. Das Betreiben der Zwangsvollstreckung aus einem nur vorl...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / II. Rechtsmittel gegen die Streitwertfestsetzung

Rz. 398 Gegen den Beschluss, durch den der Wert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist, ist die Beschwerde statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt (§§ 63 Abs. 2, 68 Abs. 1 S. 1 GKG). Rz. 399 Der statthafte Rechtsbehelf gegen den Kostenansatz – z.B. im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens – ist die Erinnerung bzw. die sich hieran ansch...mehr

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Bauträgervertrag: Klage auf... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Die Kläger könnten die Vornahme der begehrten Bauleistungen aus ihren Bauträgerverträgen i. V. m. der Grundlagenurkunde verlangen. Es sei unerheblich, dass die Kläger nicht sämtliche noch fehlenden Bauleistungen einklagten. Es sei nicht erklärlich, warum es den Klägern verwehrt sein solle, einzelne für den Gesamterfolg erforderliche Teilleistu...mehr

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Beschlussersetzungsurteil: ... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 2 Häuser. Die ehemalige Bauträgerin K ist Sondereigentümerin einer Wohnung in einem der Häuser – dem Nebenhaus (weitere Wohnungen gibt es dort nicht). Im Haupthaus befinden sich 3 weitere Wohnungen. In einem Raum in diesem Haus finden sich alle technischen Versorgungseinrichtungen der Wohnungseigentumsanlage, auch die, die das Nebenha...mehr

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Bauträgervertrag: Klage auf... / 3 Das Problem

B ist eine Gesellschaft, die "Altbauten" ankauft, in Wohnungseigentum aufteilt und anschließend die Wohnungseigentumsrechte verkauft. So will sie es auch mit einem Mehrfamilienhaus in Berlin machen, das als Vorderhaus in geschlossener Bauweise um das Jahr 1900 errichtet wurde und über insgesamt 6 Geschosse (inklusive Kellergeschoss) sowie ein nicht ausgebautes Dachgeschoss v...mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Der Beschluss sei hinreichend bestimmt. Insbesondere fehle es dem Beschlussinhalt nicht an der gebotenen Klarheit, was die bei der künftigen Kostenverteilung zur Anwendung kommenden Flächen betreffe, auch wenn diese Flächen im Beschlusstext selbst nicht ausdrücklich aufgeführt seien. Denn der Beschluss nehme die in "Testaten" ermittelten Fläch...mehr

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Verfolgung von Ansprüchen: ... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes namens und in Vollmacht der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Verfolgung von Mängelgewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen gegenüber den verantwortlichen Bauunternehmen und dem Architekten wird abgelehnt." Gegen diesen Beschluss wendet sich Wohnungseigentümer K. Zugleich erhebt e...mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer bestimmen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG mit Wirkung vom 1.1.2024 einen neuen Umlageschlüssel für die Erhaltungskosten und die Erhaltungsrücklage. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Das AG weist die Klage ab. Der Beschluss sei hinreichend bestimmt, der gewählte Umlageschlüssel nicht willkürlich. Auch im Hinblick auf die angewandte Berec...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.1 Gebührentatbestand, Kostenverzeichnis

Rz. 29 In Teil 7 des Kostenverzeichnisses (KV GKG), Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, sind die Gebühren in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit geregelt. Wenn im Einzelfall kein Gebührentatbestand vorliegt, ist das Verfahren gerichtsgebührenfrei (vgl. BSG, Beschluss v. 7.9.2010, B 1 KR 1/10 D zum Analogieverbot bei Gerichtskosten; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v....mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.4.2 Beschwerdeverfahren

Rz. 48 Beschwerdeberechtigt sind der Antragsteller und die Staatskasse. Der Gegner des Antragstellers ist im Fall der Stattgabe nicht beschwerdeberechtigt (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.4.2011, I-24 W 33/11). Die Beschwerde eines Antragstellers gegen einen die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnenden erstinstanzlichen Beschluss des Prozessgerichts ist nur eingeschränkt ...mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.6 Verfahren

Rz. 15 Die (Verschuldens-)Kosten nach § 192 Abs. 1 Satz 1 können durch eine instanzbeendende Entscheidung oder einen Beschluss verhängt werden. Die Verhängung einer Verzögerungsgebühr nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kann nicht vor der Beendigung des Verfahrens durch Beschluss erfolgen (LSG Thüringen, Beschluss v. 9.4.2014, L 6 KR 297/14 B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss ...mehr

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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.3.8 Zuständigkeit, § 584 ZPO

Rz. 25 § 584 ZPO regelt ausschließlich die örtliche und sachliche Zuständigkeit bei Wiederaufnahmeklagen. Grundsätzlich ist das Gericht zuständig, dessen Urteil oder mit einem Urteil gleichzusetzende Entscheidung mit der Wiederaufnahmeklage angegriffen wird. Wenn die Entscheidung eines Landessozialgerichts als Berufungsgericht oder Beschwerdegericht angegriffen wird, ist das ...mehr

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Jansen, SGG § 185 Fälligkei... / 2.1 Fälligkeit

Rz. 2 Die Pauschgebühr wird mit Erledigung des Rechtsstreits fällig (zum Entstehungszeitpunkt vgl. Komm. zu § 184 Rz. 11). Die Fälligkeit begründet die Zahlungspflicht des Gebührenschuldners. Der Zeitpunkt der Fälligkeit hat Bedeutung für die Höhe der Gebühr (§ 186) und für die Frage der Verjährung. Die Rechtskraft der Erledigung braucht nicht eingetreten zu sein. Rz. 3 Eine ...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.3 Hinreichende Erfolgsaussicht

Rz. 25 Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass für die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Erfolgsaussicht (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) besteht. Prozesskostenhilfe darf verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist. Die Anforderungen an die...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.3.1 Kosten des Gerichtsverfahrens

Rz. 17 Die außergerichtlichen Kosten müssen sich auf den erledigten Rechtsstreit beziehen. Hierzu gehören Aufwendungen, die für ein Prozesskostenhilfeverfahren, ein Beweissicherungsverfahren, ein Verfahren der Zuständigkeitsbestimmung, ein Verfahren vor dem Güterichter sowie für Verfahren der Urteilsergänzung oder- berichtigung entstanden sind. Die Kosten eines selbstständig...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.4.1 Bewilligungsverfahren

Rz. 39 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug besonders (§ 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Sie wird für jedes Verfahren und jede Instanz gesondert bewilligt. Dies erfordert in einem neuen Rechtszug erneut die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen. Unter einem Rechtszug i. S. v. § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist der Gebührenrechtszug i. S. v. § 35 GKG zu verste...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / V. Verlustigerklärung des Rechtsmittels

Rz. 134 Eine Berufung kann gemäß § 64 Abs. 6 ArbGG, § 516 ZPO ohne Einwilligung des Berufungsbeklagten bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurückgenommen werden. Die Zurücknahme der Berufung hat nach § 64 Abs. 6 ArbGG, § 516 Abs. 3 S. 1 ZPO zwei Folgen. Sie führt zum Verlust des eingelegten Rechtsmittels und zur Verpflichtung, die durch das Rechtsmittel entstandenen Kost...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / D. Gebühren in der zweiten Instanz

Rz. 126 Gemäß § 64 Abs. 2 ArbGG kann Berufung beim Landesarbeitsgericht nur eingelegt werden, wenn sie in dem Urteil des Arbeitsgerichts zugelassen worden ist, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt,[83] wenn es in den Rechtsstreitigkeiten um das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses geht oder wenn es sich um ein Versä...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 4. Beratung zu Rechtsmitteln

Rz. 42 Nach der Entstehungsgeschichte der Vorschrift für die Erstberatung ist § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 nicht für den Rat eines Berufungsanwalts anwendbar. Rz. 43 Über die Möglichkeit, ein Rechtsmittel einzulegen, belehren die Arbeitsgerichte (§ 9 Abs. 5 S. 1 ArbGG). Wenn der Mandant seinen erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten nach den Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels ...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / III. Verfahren vor dem Berufungsgericht

Rz. 138 Für das zweitinstanzliche Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht bleibt es bei der Regelung der ZPO. Insbesondere ist § 97 ZPO zu beachten, wonach ein ohne Erfolg eingelegtes Rechtsmittel der Partei zur Last fällt, die es eingelegt hat. Wenn der Rechtsmittelführer aufgrund neuen Vorbringens obsiegt, können ihm dennoch gemäß § 97 Abs. 2 ZPO die Kosten des Rechtsmittel...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / A. Allgemeines

Rz. 1 Das RVG und das Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG kennen nur fünf Gebühren; die Einigungsgebühr, die Beratungsgebühr, die Geschäftsgebühr, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr. Das RVG ist in neun Abschnitte gegliedert und hat zwei Anlagen. Der erste Abschnitt enthält die Allgemeinen Vorschriften. Dort steht in § 2 Abs. 1, dass sich die Gebühren grundsätzlich nac...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / XII. Arbeitspapiere

Rz. 113 Nach alter Rechtsprechung war für den Streit um Arbeitspapiere ein einmaliger Betrag von 250 EUR oder 500 EUR anzusetzen.[120] Nach dem Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (I. Nr. 3 und I. Nr. 7 des Streitwertkatalogs) ist für den Streit um Abrechnungen 5 %, um Arbeitspapiere 10 % der Monatsvergütung für jedes herausverlangte Arbeitspapier anzusetzen. Rz....mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / II. Regeln der vorläufigen Vollstreckbarkeit

Rz. 51 Die Regeln zur vorläufigen Vollstreckbarkeit von arbeitsgerichtlichen Urteilen tragen dazu bei, dass es sinnvoll ist, parallel zum Kündigungsschutz auch Zahlungsansprüche zu verfolgen. Arbeitsgerichtliche Urteile sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar (§ 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG). Allerdings gibt es eine Gefährdungshaftung nach § 717 Abs. 2 ZPO. Wenn der Ar...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / II. Terminsgebühr

Rz. 131 Die Terminsgebühr beträgt gemäß Nr. 3202 VV 1,2 Gebühren. Die Anmerkung zu Nr. 3104 VV über das Entstehen/Nichtentstehen der Terminsgebühr gilt entsprechend (Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 3202 VV). Nach Nr. 3203 reduziert sich die Terminsgebühr auf 0,5 bei Wahrnehmung nur eines Termins, in dem eine Partei, im Berufungsverfahren der Berufungskläger, nicht erschienen ode...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / A. Gesonderte Angelegenheit

Rz. 1 Der Streitwert ist in der arbeitsrechtlichen Angelegenheit bedeutsam für das Einlegen von Rechtsmitteln und für die Berechnung von Gerichts- und Anwaltskosten. Der im erstinstanzlichen Urteil festgesetzte Streitwert (§ 61 Abs. 1 ArbGG) ist nur für das Einlegen einer Berufung bedeutsam.[1] Für die Berechnung von Gerichts- und Anwaltskosten hat der Urteilsstreitwert im a...mehr