Fachbeiträge & Kommentare zu Berufung

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / d) Erstmaliges Tätigwerden im Berufungs- oder Revisionsverfahren

Die Regelung in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG erlangt insbesondere Bedeutung für einen bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt ohne Auftrags- bzw. Mandatsverhältnis (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG). Hier kommt es allein auf das erste Tätigwerden in einer weiteren gebührenrechtlichen Angelegenheit an, auf die sich die Beiordnung oder Bestellung erstreckt. Hierbei ist stets zu prüfen, welche ...mehr

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zfs 11/2025, Gutachterkoste... / 2 Aus den Gründen:

II. Das Vorbringen der Beklagten in 2. Instanz rechtfertigt keine andere Entscheidung. 1. Wie vom Amtsgericht seiner Entscheidung zutreffend zugrunde gelegt, stellt die BVSK-Honorarbefragung eine geeignete Schätzgrundlage im Rahmen von § 287 ZPO für die Berechnung des erstattungsfähigen Honorars dar. Die von der Berufung angeführte Abrechnung auf Basis des Zeitaufwands hält d...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / II. "Soweit"

Etwas problematisch ist es hier, dass der Kläger keinerlei Tatsachen vorgebracht hat, welcher Schaden ihm durch die – hier zu unterstellende – Schlechterfüllung des Anwaltsdienstvertrages in der Form der unterlassenen Beratung über die Einlegung einer Berufung entstanden sein sollen. Gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist nämlich die Festsetzung nur insoweit abzulehnen, "soweit" der ...mehr

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zfs 11/2025, Rechtsanwaltsv... / 2 Aus den Gründen:

[4] II. Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO nicht vorliegen. [5] 1. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, die Berufungsbegründungsfrist sei am 25.10.2022 abgelaufen, die erst am 26. Oktober eingegangene Berufungsbegründung mithin...mehr

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ZErb 11/2025, Zustimmung de... / 1 Gründe

A. Der Kläger verlangt von der Beklagten die Durchführung eines Grundstücksgeschäfts. Die Beklagte bestreitet die Wirksamkeit des Vertragsschlusses. Wegen des Sachverhalts wird auf die tatbestandlichen Feststellungen des LG verwiesen. Zusammengefasst: Die Beklagte ist bei angeordneter Testamentsvollstreckung die alleinige Erbin nach ihrem im Februar 2020 verstorbenen Lebensgef...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Anknüpfungspunkte

Das erstinstanzliche Verfahren und ein Rechtsmittelverfahren sind verschiedene Angelegenheiten (vgl. § 17 Nr. 1 RVG). Maßgebend ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der Zeitpunkt der jeweiligen unbedingten Auftragserteilung in der Angelegenheit. Im Falle der Bestellung oder Beiordnung eines Rechtsanwalts kommt es darauf an, ob eine Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhältnis (...mehr

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zfs 11/2025, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

II. 1. Die Berufung ist fristgerecht eingelegt worden. Allerdings fehlt es im Umfang einer Forderung von 164,64 EUR an einer den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügenden Begründung, so dass sie insoweit unzulässig ist. Danach muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren ...mehr

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zfs 11/2025, Gutachterkoste... / 1 Sachverhalt

I. Hinsichtlich des Sachverhalts wird gem. § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf die Feststellungen des angefochtenen Urteils verwiesen. Mit dem angefochtenen Urteil hat das Amtsgericht Leipzig der Klage der Klägerin auf Zahlung von Gutachterkosten i.H.v. 747,03 EUR aus abgetretenem Recht gegen die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung stattgegeben. Das Amtsgericht hält die von der Kläge...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

Im Ausgangsfall weist das LG Berlin II die Klage auf Kosten des Klägers ab. Dieses Urteil wird rechtskräftig. Rechtsanwalt A beantragt auch hier gem. § 11 Abs. 1 RVG die Festsetzung seiner Vergütung gegen den Kläger. Der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag gehörte Kläger wendet ein, Rechtsanwalt A hätte ihm raten müssen, gegen das landgerichtliche Urteil Berufung einzulegen....mehr

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zfs 11/2025, Schadensersatz... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger macht Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall am 6.6.2016 auf der L … zwischen … (Ort01) und … (Ort02) geltend. Der vom Beklagten zu 1 geführte und bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherte Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen … kollidierte bei dem Versuch, vor einer Linkskurve einen Bus zu überholen, frontal mit dem vom Kläger geführten Pk...mehr

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zfs 11/2025, Gutachterkoste... / 1 Sachverhalt

I. Die zulässige Berufung der Beklagten hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Das Urteil beruht weder auf einer Rechtsverletzung, noch rechtfertigen die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung, § 531 Abs. 1 ZPO. Die weiteren für die Zurückweisung der Berufung im Beschlussverfahren erforderlichen Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO l...mehr

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zfs 11/2025, Rechtsanwaltsv... / 1 Sachverhalt

[1] I. Die Klägerin nimmt die Beklagten nach einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz in Anspruch. [2] Das Landgericht hat die Klage mit Urt. v. 22.8.2022 abgewiesen. Das Urteil ist der Klägerin am 25.8.2022 zugestellt worden. Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin ist am 14. September, die Berufungsbegründung am 26.10.2022 (Mittwoch) bei Gericht eingegangen. Mit Verfü...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / c) Rechtsanwalt war bereits in der Vorinstanz tätig

War der Rechtsanwalt bereits in der Vorinstanz tätig, ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG für die Anwendung alten oder neuen Rechts auf die Vergütung des Anwalts für das Rechtsmittelverfahren allein darauf abzustellen, ob der unbedingte Auftrag für das Rechtsmittel vor oder nach dem Stichtag erteilt worden ist. Das gilt auch im Falle der Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhä...mehr

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FoVo 11/2025, Bestimmtheit ... / 1 Der Fall

Erbfall während des Prozesses mit mehreren Erben Die Gläubiger wenden sich mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen die Versagung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB). Vor dem LG hat der spätere Erblasser mit seiner Klage gegen mehrere Beklagte obsiegt. In dem Urteil auf Zahlung und Herausgabe wurde der Erblasser als Kläger bezeichnet. Im V...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / I. Außergebührenrechtliche Einwendungen

Hier hat der Kläger im Unterschied zur 1. Abwandlung auf den zugrunde liegenden Fall bezogene Tatsachen vorgetragen, die – ihre Richtigkeit unterstellt – den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts A durchaus beeinträchtigten können. Das Vorbringen des Klägers, Rechtsanwalt A hätte ihm zur Einlegung der Berufung raten müssen, stellt der Sache nach die Behauptung einer Schlechte...mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / 1. Widersprüchlichkeit der Argumentation

Richtig ist zwar, dass das Bruttoeinkommen von Unterhaltspflichtigen für das Unterhaltsrecht keinen brauchbaren Bemessungsmaßstab hergibt, da bei gleichem oder ähnlich hohen Bruttoeinkommen verschiedener Personen deren jeweiliges unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen aufgrund der in jedem Einzelfall vorzunehmenden unterschiedlichen Abzüge für Steuern, Alters- und Krankenv...mehr

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zfs 11/2025, Umfang der Rec... / 2 Aus den Gründen:

A. Der Kl. steht bereits kein Anspruch auf Deckungsschutz nach § 125 VVG, § 25 VRB 2014 zu. 1. Die Parteien haben eine "Mehrfahrzeug-Verkehrs-Rechtsschutz inkl. Personen-Verkehrs-Rechtsschutz" Versicherung mit dem u.a. in § 25 VRB 2014 festgelegten Inhalt abgeschlossen … Der Versicherungsschutz erfasst allerdings – anders als die Kl. und ihm folgend das LG meinen – den hier i...mehr

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zfs 11/2025, Beginn der Ver... / 1 Sachverhalt

[1] Der klagende Freistaat Bayern nimmt die Beklagten aus übergegangenem Recht seines Beamten L. auf Schadensersatz in Anspruch. [2] Der im Dienst des Klägers stehende Polizeibeamte L. erlitt am 9.10.2011 bei einem privaten Verkehrsunfall erhebliche Verletzungen. Die volle Haftung der Beklagten dem Grunde nach steht außer Streit. Mit Schreiben vom 13.10.2017 forderte der Kläg...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / II. Der vorzeitige Ausgleich des Zugewinns – die Vorarbeit

Wer im gerichtlichen Verfahren auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns nach §§ 1385, 1386 BGB einen Gestaltungsantrag (mit oder ohne Leistungsantrag) stellt und vorgerichtlich die Gegenseite nicht entsprechend aufgefordert hat, riskiert ein sofortiges Anerkenntnis nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 93 ZPO mit entsprechender Kostenfolge. Das Verfahren sollte also außergerichtlich ...mehr

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ZErb 11/2025, Kein Schweige... / 2 Anmerkung

Die Nachlassabwicklung ist in der Praxis untrennbar mit der Frage nach den Vermögensverhältnissen des Erblassers verbunden. Banken und andere Kreditinstitute sind regelmäßig Adressaten von Auskunfts- und Rechenschaftsansprüchen der Erben. Das LG Frankfurt am Main hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine vom Erblasser zu Lebzeiten vereinbarte "Vertraulichkeitsver...mehr

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zfs 11/2025, Gutachterkoste... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung ist überwiegend begründet. Ein über den seitens der Beklagten bezahlten Betrag hinausgehender Anspruch auf Erstattung von Sachverständigenkosten besteht – soweit es um das Sachverständigenhonorar selbst geht – nicht. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts kann die BSVK-Honorarberechnung in der vorliegenden Konstellation nicht als Berechnungsgrund...mehr

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AGS 11/2025, Strafverfahren... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensgebühr Nr. 4124 VV Soweit die Rechtspflegerin die Festsetzung der Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren Nr. 4124 VV abgelehnt hat, ist die Entscheidung zutreffend. Ein Berufungsverfahren ist nicht geführt worden, sodass auch keine Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Berufung VV entstehen konnten (zu den Gebühren im Berufungsverfahren Burhoff, ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2026 Keine Berufung auf Ersitzung

Gesetzestext Der Erbschaftsbesitzer kann sich dem Erben gegenüber, solange nicht der Erbschaftsanspruch verjährt ist, nicht auf die Ersitzung einer Sache berufen, die er als zur Erbschaft gehörend im Besitz hat. A. Allgemeines Rz. 1 Aus der Regelung des § 2026 BGB ergibt sich nach der h.M., dass der Erbschaftsanspruch einheitlich nach § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB der 30-jährigen Ver...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Berufung zu mehreren Erbteilen (S. 1)

Rz. 2 Ist der Erbe zu mehreren Erbteilen berufen, bestimmt sich seine Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten in Ansehung eines jeden Erbteils so, wie wenn die Erbteile verschiedenen Erben gehörten. Haftet nun ein Erbe bereits unbeschränkt, kann sich für ihn bei dem neuerlichen Erwerb eines weiteren Erbteils i.S.d. S. 1 eine völlig neue Situation ergeben, und zwar die Mögl...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) Wer zu mehreren Erbteilen berufen ist, kann, wenn die Berufung auf verschiedenen Gründen beruht, den einen Erbteil annehmen und den anderen ausschlagen. (2) 1Beruht die Berufung auf demselben Grund, so gilt die Annahme oder Ausschlagung des einen Erbteils auch für den anderen, selbst wenn der andere erst später anfällt. 2Die Berufung beruht auf demselben Grund auch dann,...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Der hypothetische Ersatzerbe

Rz. 11 Die Regelung des § 2069 BGB gilt nur für Abkömmlinge des Erblassers. Sie kann auch nicht anlog angewandt werden, wenn der Erblasser andere Verwandte oder ihm sonst nahestehende Personen eingesetzt hat.[31] In einem solchen Fall ist jedoch durch Auslegung zu ermitteln, ob in der Einsetzung des Erben zugleich die Kundgabe des Willens gesehen werden kann, die Abkömmlinge...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist angelehnt an diejenige des § 1951 BGB über die Berufung des Erben zu mehreren Erbteilen. Sie knüpft an die dortigen Unterscheidungen an und bestimmt, im Falle der Berufung des Erben zu mehreren Erbteilen, dass sich seine Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten in Ansehung eines jeden der Erbteile so bestimmt, wie wenn die Erbteile verschiedenen Erb...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Vorhandensein eines Verwandten

Rz. 2 Ein Verwandter i.S.d. § 1930 BGB ist dann vorhanden, wenn er zum Zeitpunkt des Erbfalls lebt (§ 1923 Abs. 1 BGB) oder bereits gezeugt ist und später lebend geboren wird (§ 1923 Abs. 2 BGB). Voraussetzung ist, dass einer Berufung zum gesetzlichen Erben kein Hindernis entgegensteht, d.h., dass der Verwandte also nicht vor oder nach dem Erbfall als Erbberechtigter weggefa...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Schon § 1944 Abs. 2 BGB macht deutlich, dass der Grund der Berufung für Annahme und Ausschlagung wesentliche Bedeutung hat. § 1948 BGB regelt insoweit konsequent, dass Berufungen zum gewillkürten oder gesetzlichen Erben getrennt angenommen oder ausgeschlagen werden können. In dieser Regelung spiegelt sich auch die erhebliche gestalterische Funktion von Annahme und Auss...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Kenntniserlangung von dem Berufungsgrund

Rz. 7 Abs. 2 S. 1 sieht neben der Kenntnis des Anfalls der Erbschaft auch ausdrücklich die Kenntnis des vorläufigen Erben vom Grund der Berufung vor. Berufungsgrund kann eine letztwillige Verfügung in Form des Testaments, gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags sowie die gesetzliche Erbfolge i.S.v. § 1948 BGB sein (str., vgl. zum Tatbestandsmerkmal des "Berufungsgrund...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / C. Erbenhaftung in der anwaltlichen Praxis – Beratungshinweise

Rz. 20 Für den Rechtsanwalt steht stets die Beratung in Bezug auf die Erbenhaftung im Mittelpunkt seiner Tätigkeit bei der Beratung des Erben. Betroffen sind vor allem diejenigen Fälle, in denen es um unternehmensrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Fragen geht. Die Beratung hat hier bei dem potenziellen Erben einzusetzen und Lösungsmöglichkeiten schon für die Lebzeiten z...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Wirkung der Ausschlagung

Rz. 6 Als Folge der Ausschlagung wird nach Abs. 2 der Vorerbe zum Vollerben, soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt hat. Wird die Ausschlagung erst nach Eintritt des Nacherbfalls erklärt, stellt sie das bereits weggefallene Erbrecht des Vorerben, § 2139 BGB, rückwirkend wieder her.[17] Die Erbschaft verbleibt den Erben des Vorerben, wenn dessen Tod den Nacherbfall herb...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2274 ff.... / A. Historie

Rz. 1 Während der Erbvertrag vielen germanischen Stämmen bekannt war, erfolgte die Berufung zum Erben im römischen Recht nur aufgrund der gesetzlichen Erbfolgeordnung oder einer testamentarischen Bestimmung; der Erbvertrag wurde dagegen wegen seiner Bindungswirkung missbilligt. Entsprechend gab es bei Aufnahme des Erbvertrages ins BGB Bedenken.[1] Da das römische Recht für d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen. (2) 1Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt. 2Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht. 3Auf den Lauf der Frist finden die für die ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Verweisung auf die Herausgabe nach dem Erbschaftsanspruch

Rz. 4 Auf den Herausgabeanspruch des für tot Erklärten sind nach Abs. 1 S. 1 alle Vorschriften über den Erbschaftsanspruch (§§ 2018 ff. BGB) entsprechend anwendbar. Insbesondere finden auch die §§ 2027, 2028 BGB über die Auskunftspflicht Anwendung, obwohl § 2031 BGB nur den "Anspruch auf Herausgabe" des Vermögens ausdrücklich erwähnt. Der Schutz des für tot Erklärten erforde...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2147 ff.... / D. Beschwerter

Rz. 28 Der Erbe oder ein Vermächtnisnehmer kann mit einem Vermächtnis beschwert werden (§ 2147 S. 1 BGB). Rz. 29 Der Erbe ist mit dem Vermächtnis beschwert, sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat (§ 2147 S. 2BGB). Die rechtliche Stellung des Erben (gesetzlicher Erbe, gewillkürter Erbe, Alleinerbe, Miterbe) ist unerheblich. Den Ersatzerben oder den unter einer aufsch...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / E. Prozessuales/Beweislast

Rz. 50 Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen im Errichtungszeitpunkt trifft grundsätzlich denjenigen, der sich auf die Wirksamkeit der Anordnung beruft, vielfach der betroffene Abkömmling selbst.[136] Ebenso kommen natürlich auch eine Berufung der Nacherben bzw. Nachvermächtnisnehmer oder des Testamentsvollstreckers (§§ 2336 Abs. 3, 2238 Abs. 2 S. 1 BGB) auf d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Erbrechtsanmaßung

Rz. 7 Während in objektiver Hinsicht vorausgesetzt wird, dass der Anspruchsgegner "etwas" erlangt hat, muss in subjektiver Hinsicht der Vermögensvorteil durch Anmaßung eines dem Anspruchsgegner nicht oder nicht in diesem Umfang [14] zustehenden Erb- oder Miterbenrechts erlangt sein. Erbschaftsbesitzer ist demnach, wer Erbschaftsgegenstände aufgrund einer Erbrechtsanmaßung erl...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Einzelfragen

Rz. 6 Die Einigung über einen Teilungsplan ist noch keine vollzogene Nachlassteilung.[15] Auch die Teilungsversteigerung nach §§ 180 ff. ZVG führt selbst dann nicht zu einer Nachlassteilung, wenn das Grundstück der einzige Nachlassgegenstand war, da der Erlös aus der Versteigerung als Surrogat zum Gegenstand des weiterhin ungeteilten Nachlasses wird.[16] Dagegen steht einer ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 2 Das Wahlrecht zwischen gesetzlichem Erbrecht aufgrund der §§ 1922 ff. BGB und gewillkürtem Erbrecht – sei es aufgrund Testaments oder Erbvertrages – beruht auf Abs. 1. Das Wahlrecht ist dahin ausgestaltet, dass wahlweise (nur) das gewillkürte Erbrecht ausgeschlagen werden kann, welches nach § 1937 BGB vorrangig ist. Voraussetzung des Wahlrechts nach Abs. 1 ist, dass de...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Vorliegen eines Entlassungsgrundes

Rz. 7 Voraussetzung, dass ein Testamentsvollstrecker durch das Nachlassgericht nach § 2227 BGB entlassen werden kann, ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes,[22] insbesondere eine Rz. 8 Grundvoraussetzung ist, dass zunächst der Testamentsvollstrecker ordnungsgemä...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Ersatzerbe oder Nacherbe

Rz. 5 Abs. 2 enthält wie Abs. 1 eine Auslegungsregel.[15] Angesichts der mit einer Nacherbschaft für den Vorerben verbundenen Belastungen ist bei Zweifeln darüber, ob jemand als Nach- oder als Ersatzerbe eingesetzt ist, von einer Ersatzerbenberufung auszugehen.[16] Die Anwendung dieser Regel setzt wiederum voraus, dass die konkrete Auslegung zu keinem eindeutigen Ergebnis ge...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Weitere Rechtsfolgen

Rz. 79 Nach Abs. 3 löst eine wirksame Anfechtung keinen Anspruch gem. § 122 BGB aus. D.h., dass im Falle der Anfechtung der Vertrauensschaden nicht ersetzt wird. Das, was jedoch aufgrund der angefochtenen Verfügung geleistet worden ist, ist kondizierbar. Derjenige, der etwas aufgrund einer angefochtenen Erbeinsetzung erlangt, ist Erbschaftsbesitzer. Er unterliegt somit der V...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Konstruktive Nacherbfolge

Rz. 1 Die §§ 2104, 2105 BGB ergänzen unvollständige letztwillige Verfügungen, denen zwar die Anordnung einer Vor- und Nacherbfolge, nicht aber die Person des Vor- bzw. des Nacherben zu entnehmen ist. Ist nur der Vorerbe benannt, so sind nach § 2104 BGB die gesetzlichen Erben des Erblassers als Nacherben berufen (sog. konstruktive Nacherbfolge). In gleicher Weise wird die Lüc...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Anwachsung und Erhöhung von Erbteilen (S. 2)

Rz. 4 S. 2 erfasst auch die "unechten" Fälle der Berufung zu mehreren Erbteilen, nämlich die Fälle der Anwachsung gem. §§ 2094, 2095 BGB nach Wegfall eines eingesetzten Erben und der Erhöhung nach § 1935 BGB bei Wegfall eines gesetzlichen Erben.[8] Die Haftungsbeschränkung hinsichtlich der Anwachsung oder der Erhöhung des Anteils kann dann, wenn der Erbe mit seinem ursprüngl...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 6 Ist der Widerruf wirksam erklärt, dann gilt die widerrufene letztwillige Verfügung im Zeitpunkt des Erbfalls (ganz oder teilweise) als beseitigt.[6] Das Erbrecht beruht auch dann auf dem späteren Widerrufstestament, wenn in diesem die widerrufsfreie Erbfolge erneut angeordnet wird. Wird daher in einem späteren handschriftlichen Testament eine Erbfolge bestimmt und dami...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Aufhebungsvertrag

Rz. 2 Durch den Aufhebungsvertrag kann der gesamte Erbvertrag, aber auch nur einzelne vertragsmäßige Verfügungen[1] aufgehoben werden, Abs. 1. Der Aufhebungsvertrag kann ausdrücklich als solcher geschlossen werden, er kann aber auch konkludent in dem Abschluss eines neuen Erbvertrages zwischen denselben Vertragsschließenden enthalten sein;[2] der Erbvertrag unter Ehegatten k...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Tatbestand

Rz. 2 Die Kürzung des Vermächtnisses muss aufgrund der Beschränkung der Haftung des Erben unter Beachtung der §§ 1990–1992 BGB, § 327 InsO erfolgen. Des Weiteren kann sich das verhältnismäßige Kürzungsrecht daraus ergeben, dass das Hauptvermächtnis wegen eines Pflichtteilsanspruchs (§§ 2318, 2322–2324 BGB) oder nach § 2187 BGB (Berufung auf Haftungsbeschränkungen) gekürzt wi...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Erbunwürdigkeitsgründe

Rz. 7 Geschützt werden soll die Testierfreiheit. Daher haben die Erbunwürdigkeitsgründe die Gemeinsamkeit, dass der Täter zumindest auch die Testierfreiheit des Erblassers angegriffen haben muss.[9] Die Aufzählung ist abschließend, so dass keine Analogien oder Erweiterung über Verwirkungsargumente möglich sind (vgl. Rdn 5). Ein schwerer Diebstahl z.B. führt weder zu einer Er...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Erleben des Erbfalls

Rz. 1 Aus der wenig geglückten[1] Verweisung in Abs. 1 auf § 1923 BGB folgt zunächst, dass Nacherbe nur werden kann, wer den Erblasser überlebt. Stirbt der Nacherbe vor dem Erbfall, wird seine Berufung in gleicher Weise gegenstandslos wie die eines vorversterbenden Vollerben.[2] An die Stelle des weggefallenen Nacherben tritt ggf. ein Ersatznacherbe (näher dazu siehe Rdn 7);...mehr