Fachbeiträge & Kommentare zu Berufung

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Ausnahmen von der Begrenzung (S. 2 und 3)

Rz. 3 Der Erblasser kann lediglich nach S. 2 anordnen, dass die Verwaltung bis zum Tode des Erben oder des Testamentsvollstreckers oder bis zum Eintritt eines anderen Ereignisses in der Person des einen oder anderen fortdauern soll. Hierdurch ist eine Durchbrechung des vorgenannten Grundsatzes gegeben. Bei quasi "unsterblichen" juristischen Personen als Erben nach S. 3 i.V.m...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Fristbeginn durch Bekanntgabe des Testaments

Rz. 9 Unabhängig von der tatsächlichen Kenntnis vom Inhalt einer letztwilligen Verfügung bestimmt Abs. 2 S. 2, dass die Ausschlagungsfrist frühestens mit der Bekanntgabe der letztwilligen Verfügung beginnt. Eine frühere Kenntnis des Inhalts der letztwilligen Verfügung löst die Frist nicht aus.[32] Nach § 348 FamFG steht es dem Nachlassgericht frei, zwischen einem Verkündungs...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Übersicht über die wichtigsten Auskunftsansprüche des Erben

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Rechtsfolgen/Vorteile der Ausübung des Wahlrechts

Rz. 3 In der Rechtsfolge der Ausübung des Wahlrechts steht die Berufung zum gesetzlichen Erben, die als Vorteile den Erhalt des Voraus nach § 1932 BGB oder von Ausgleichsansprüchen nach § 2050 BGB mit sich bringen kann.[6] Beim Ehegattentestament kann der Überlebende seine Bindung nach § 2271 Abs. 2 BGB (wechselseitige Verfügung) beseitigen.[7] Im Übrigen bleiben jedoch etwa...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.1 Berufung auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags

Rz. 25 Auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags (z. B. nach §§ 105, 117, 118, 134, 138 BGB) kann sich jede Partei jederzeit berufen. Wurde der fehlerhafte Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt, führt die Berufung auf die Nichtigkeit dazu, dass das Arbeitsverhältnis ex nunc (d. h. ab jetzt und nicht ex tunc, d. h. rückwirkend) als nichtig angesehen wird, für die Vergangenh...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.6 Zusammentreffen von Kündigungsgründen

Rz. 373 Kommen mehrere verhaltensbedingte Kündigungsgründe in Betracht, ist zunächst jeder Kündigungsgrund auf seine Eignung zu prüfen. Rz. 374 Bei einer Kündigung, die auf mehrere Gründe gestützt wird, ist zunächst zu prüfen, ob jeder Sachverhalt für sich allein geeignet ist, die Kündigung zu begründen. Erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Wirksamkeit d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.2.1 Gesetzlich vorgeschriebene Form

Rz. 115 Nach § 125 Satz 1 BGB ist die Kündigungserklärung nichtig, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten wurde (zur Frage, ob die Berufung auf die Formnichtigkeit im Einzelfall ausgeschlossen ist, vgl. Rz. 120).[1] Rz. 116 Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform. Dazu muss die Urkunde nach § 126 Abs. 1 BGB von dem Aussteller eigenhändig durch ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.6.9 Rationalisierung

Rz. 791 Rationalisierungsmaßnahmen können zum Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten führen und betriebsbedingte Kündigungen rechtfertigen. Als Rationalisierungsmaßnahmen kommen eine Vielzahl organisatorischer oder technischer Änderungen in Betracht. In der Praxis wird der Begriff der Rationalisierung jedoch häufig nur als Schlagwort genutzt und stellt im Rahmen eines Kündi...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Entscheidungserheblicher Zeitpunkt

Rz. 456 Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Kündigung ist auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung abzustellen. Treten also nach Zugang der Kündigung neue Tatsachen auf, die einen eigenständigen Kündigungsgrund bilden, können sie zur Rechtfertigung der bereits ausgesprochenen Kündigung grds. nicht herangezogen werden. Soll eine Kündigung auf Tatsachen gestützt werd...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

Rz. 764 Das Kündigungsschutzgesetz findet auch auf die Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst uneingeschränkt Anwendung. Auch der öffentliche Arbeitgeber darf einen Arbeitsvertrag aus betriebsbedingten Gründen daher nur dann kündigen, wenn aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung und der nachfolgenden Umsetzung die Beschäftigungsmöglichkeit entfallen ist und die Kün...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.1 Berechnung der Wartezeit

Rz. 227 Der Arbeitnehmer hat die Wartezeit erfüllt, wenn sein Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung länger als 6 Monate in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens bestanden hat. Rz. 228 Die Frist wird anhand der §§ 187 Abs. 2 Satz 1, 188 Abs. 2 BGB berechnet. Demnach wird der 1. Tag des Arbeitsverhältnisses entsprechend der allgemeinen Verkehrsan...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.4 Ausschluss des Kündigungsschutzgesetzes (§ 21 Abs. 5)

Rz. 39 Auf eine Kündigung nach § 21 Abs. 4 ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, einer sozialen Rechtfertigung nach § 1 KSchG bedarf die Kündigung daher nicht. Dies hat für den Arbeitgeber die positive Folge, dass er das Vorliegen einer sozialen Rechtfertigung der Kündigung durch verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Gründe nicht nachweisen muss. Der gekündi...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 19 Die Vorschrift des § 26 ist im Gegensatz zur Vorgängervorschrift des § 18 MuSchG a. F. nicht sanktionsbewehrt, Verstöße hiergegen stellen keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten dar. Rz. 20 Verstöße des Arbeitgebers gegen § 26 lösen keine Schadensersatzansprüche der betroffenen Arbeitnehmerinnen aus. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift, ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.2 Zweckbefristung

Rz. 27 Nach der aktuellen Fassung des § 21 Abs. 3 ist eine Zweckbefristung ausdrücklich möglich, wenn sich die Dauer der Befristung für die Ersatzkraft den in den Abs. 1 und 2 genannten Zwecken entnehmen lässt und der Vertragszweck schriftlich eindeutig vereinbart wird.[1] Eine Befristung ist daher etwa "bis zum Ablauf der Elternzeit" möglich, eine entsprechende arbeitsvertr...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / IV. Muster: Berufung

Rz. 88 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.24: Berufung An das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. In der Verwaltungsstreitsache _________________________ – Kläger – – Berufungskläger – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen das Land Hessen hier handelnd durch _________________________ Aktenzeichen: _________________________ le...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Berufung in vollem Umfang

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 374 Anders als bei der Staatsanwaltschaft ist eine Begründung der Berufung durch den Verteidiger oder Angeklagten im Gegensatz zur Revision nicht vorgeschrieben. Liegen allerdings die Voraussetzungen einer Annahmeberufung nach § 313 Abs. 1 StPO vor, ist eine Begründung indes ausnahmelos anzuempfehlen. Im Übrigen kann die Begründung innerhalb der ...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 1. Berufung

Rz. 79 Die Berufung ist nur gegeben, wenn sie zugelassen wird. Nach § 124 Abs. 1 VwGO steht den Beteiligten die Berufung gegen Endurteile einschließlich Teilurteile sowie gegen Zwischenurteile zu, wenn sie vom VG oder OVG zugelassen wird. § 124 Abs. 2 VwGO regelt abschließend die Zulassungsgründe. Rz. 80 Das VG lässt die Berufung in dem Urteil zu, wenn die Rechtssache grundsä...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Begründung der Berufung

a) Berufung in vollem Umfang aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 374 Anders als bei der Staatsanwaltschaft ist eine Begründung der Berufung durch den Verteidiger oder Angeklagten im Gegensatz zur Revision nicht vorgeschrieben. Liegen allerdings die Voraussetzungen einer Annahmeberufung nach § 313 Abs. 1 StPO vor, ist eine Begründung indes ausnahmelos anzuempfehlen. Im Übrigen kann d...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Einlegung der Berufung (§ 312 StPO)

Rz. 372 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.56: Einlegung der Berufung (§ 312 StPO) An das Amtsgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ lege ich gegen das Urteil des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ Berufung ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Beschränkte Berufung

Rz. 376 Die beschränkte Berufung ist in kostenrechtlicher Hinsicht interessant, denn hat sie in ihrem beschränkten Rahmen vollumfänglich Erfolg, sind die notwendigen Auslagen der Beteiligten der Staatskasse aufzuerlegen, § 473 Abs. 3 StPO. aa) Typischer Sachverhalt Rz. 377 Herr A wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde ihm di...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Berufung

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 254 Gem. § 511 ZPO findet die Berufung gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile statt. Endurteile sind sämtliche Urteile, durch die der Prozess für die Instanz entschieden ist. Hierzu gehören auch Anerkenntnis-, Verzichts-, Vorbehalts-, Teil- und Ergänzungsurteile sowie Urteile im Eilverfahren.[189] Zwischenurteile sind mit der Berufung...mehr

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§ 41 Strafrecht / III. Berufung

1. Einlegung der Berufung Rz. 368 Die Berufung[181] ist ein umfassendes Rechtsmittel, das sich gegen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil richtet und zur Nachprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein höheres Gericht führt. Sie ist gem. § 312 StPO zulässig gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts, sowie gegen die Urteile des Jugendrichter...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / VI. Berufung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 169 Eine der Parteien ist durch das erstinstanzliche Urteil unterlegen und möchte dies in zweiter Instanz überprüfen lassen. Insbesondere bei Urteilen von Amts- und Landgerichten, die nicht über eine Fachkammer verfügen, ist dies ein häufig zu gehender Weg, da für Arzthaftungssachen in der nächsten Instanz bei Landgerichten sehr häufig Fachkammern...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Berufung, §§ 312 ff. StPO

Rz. 93 Die Berufung gem. § 312 ff. StPO führt, ihre Zulässigkeit vorausgesetzt, im Umfang der Anfechtung zu einer Neuverhandlung der Sache über alle Tat- und Rechtsfragen.[169]mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Begründung einer auf das Strafmaß beschränkten Berufung

Rz. 382 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.59: Begründung einer auf das Strafmaß beschränkten Berufung An das Amtsgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache/dem Berufungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ wird die mit Schriftsatz vom _________________________ eingelegte...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Berufungsbegründung bei Berufung in vollem Umfang

Rz. 375 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.57: Berufungsbegründung bei Berufung in vollem Umfang An das Amtsgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache/dem Berufungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ wird die mit Schriftsatz vom _________________________ eingelegte Beruf...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Einlegung der Berufung

Rz. 811 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.79: Einlegung der Berufung An das Landesarbeitsgericht _________________________ Berufung des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger und Berufungskläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die xy-GmbH _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und V...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Einlegung der Berufung

Rz. 368 Die Berufung[181] ist ein umfassendes Rechtsmittel, das sich gegen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil richtet und zur Nachprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein höheres Gericht führt. Sie ist gem. § 312 StPO zulässig gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts, sowie gegen die Urteile des Jugendrichters und des Jugendschöffeng...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Berufung

Rz. 783 Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Berufung sind in § 64 ArbGG geregelt. Die Berufung[1305] wird durch Einreichung der Berufungsschrift beim Berufungsgericht eingelegt. Die Berufungsfrist[1306] beträgt nach § 66 ArbGG einen Monat. Sie ist eine Notfrist. Sie beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. Fehlt es an der Zustellung eine...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 254 Gem. § 511 ZPO findet die Berufung gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile statt. Endurteile sind sämtliche Urteile, durch die der Prozess für die Instanz entschieden ist. Hierzu gehören auch Anerkenntnis-, Verzichts-, Vorbehalts-, Teil- und Ergänzungsurteile sowie Urteile im Eilverfahren.[189] Zwischenurteile sind mit der Berufung nur angreifbar, soweit ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Anschlussberufung

Rz. 255 Gem. § 524 ZPO kann der Berufungsbeklagte sich der Berufung anschließen, selbst wenn er auf die Berufung verzichtet hat oder wenn die für ihn geltende Berufungsfrist verstrichen ist. Hierdurch soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, das angefochtene Urteil auch zu seinen Gunsten zu ändern. Voraussetzung ist jedoch, dass der sich Anschließende mehr erreichen will als...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 374 Anders als bei der Staatsanwaltschaft ist eine Begründung der Berufung durch den Verteidiger oder Angeklagten im Gegensatz zur Revision nicht vorgeschrieben. Liegen allerdings die Voraussetzungen einer Annahmeberufung nach § 313 Abs. 1 StPO vor, ist eine Begründung indes ausnahmelos anzuempfehlen. Im Übrigen kann die Begründung innerhalb der von § 317 StPO gesetzten ...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 378 Gemäß § 318 S. 1 StPO kann die Berufung auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden, wobei die Erklärung, dass die Strafe zu hoch sei, regelmäßig eine Beschränkung auf den Strafausspruch enthält. Voraussetzung ist, dass der angefochtene Teil tatsächlich und rechtlich selbstständig beurteilt werden kann. Eine Abänderung des angefochtenen Teils ist nur möglich, we...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 369 Als Berufungseinlegung wird jede Erklärung angesehen, die deutlich erkennen lässt, dass der Beschwerdeführer das erstinstanzliche Urteil anfechten will. Das Wort "Berufung" muss nicht verwendet werden. Das Rechtsmittel der Berufung führt zu einer Neuverhandlung vor dem Berufungsgericht, in der auf Grundlage des Eröffnungsbeschlusses über alle Tat- und Rechtsfragen ne...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / IX. Anmerkungen zum Muster

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§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Anwaltsgebühren

Rz. 257 Im Berufungsverfahren erhöht sich die Verfahrensgebühr auf eine 1,6 Gebühr, Nr. 3200 RVG-VV. Grds. darf der Berufungsbeklagte unmittelbar nach Einlegung der Berufung einen beim Berufungsgericht zugelassenen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen. Die bisher strittige Frage, ob der Berufungsbeklagte Kostenerstattung hierfür erlangen kann, wenn die Berufung erklärter...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 383 Die Revision[190] richtet sich als Rechtsmittel gegen eine noch nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und ist ausschließlich auf die rechtliche Nachprüfung beschränkt, ob das vorinstanzliche Gericht materielles oder formelles Recht falsch angewendet hat.[191] Eine Neuverhandlung der Sache in tatsächlicher Hinsicht ist im Revisionsrechtszug ausgeschlossen. Da...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Strafmaßberufung

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 381 Herr A wurde wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, obwohl er bereits einen Großteil des Schadens wiedergutgemacht hatte. Rechtsanwalt R möchte erreichen, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. bb) Muster: Begründung einer auf das Strafmaß beschränkten Berufung Rz. 382 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm ü...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Rechtsmittel

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Berufungsschrift

Rz. 258 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.66: Berufungsschrift An das Oberlandesgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ – Kläger und Berufungskläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen _________________________ – Beklagter und Berufungsbeklagter – Prozessbevollmächtigte des 1. Rech...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 377 Herr A wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis unter gleichzeitiger Anordnung einer Sperre entzogen. Aus der Urteilsbegründung ergibt sich, dass bei der Strafzumessung offensichtlich von einem zu hohen Monatseinkommen des Herrn A ausgegangen wurde. Das Amtsgericht hat ferner nicht berücksichtig...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 381 Herr A wurde wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, obwohl er bereits einen Großteil des Schadens wiedergutgemacht hatte. Rechtsanwalt R möchte erreichen, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / G. Muster: Verfassungsbeschwerde (betr. zivilrechtliche Entscheidung)

Rz. 31 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 49.1: Verfassungsbeschwerde (betr. zivilgerichtliche Entscheidung) An das Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 76131 Karlsruhe Per beA: DE.Justiz.7d4147c6–325e-40a5–84d7–20619a1a65fc.4ca0 Verfassungsbeschwerde In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde _________________________ – Beschwerdeführer – Prozessbevol...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Berufungsbeschränkung und -begründung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs (§§ 312, 318, 317 StPO)

Rz. 380 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.58: Berufungsbeschränkung und -begründung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs (§§ 312, 318, 317 StPO) An das Amtsgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache/dem Berufungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ wird die mit Schriftsa...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 424 Die Adhäsionsentscheidung kann vom Angeklagten auch ohne den strafrechtlichen Teil des Urteils gem. § 406a Abs. 2 StPO mit dem sonst zulässigen Rechtsmittel (Berufung oder Revision) angefochten werden. Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen zur Berufung und Revision. Eine Berufungsbegründung ist zwar nicht zwingend erforderlich, hier aber zu empfehlen, weil andern...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 229 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.56: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand An das Landgericht _________________________ Berufung und Wiedereinsetzungsantrag In dem Rechtsstreit _________________________ – Kläger und Berufungsbeklagter – gegen _________________________ – Beklagter und Berufungskläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwä...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 4. Prozessvertretung

Rz. 85 Bei der Einlegung der Revision und der Beschwerde gegen deren Nichtzulassung sowie bei Einlegung der Berufung und für den Antrag auf Zulassung der Berufung sowie bei Einlegung der Beschwerde nach § 146 VwGO muss sich der Antragsteller durch einen Rechtsanwalt (bzw. Hochschullehrer) vertreten lassen (§ 67 Abs. 4 VwGO). Zur Prozessvertretung vgl. Rdn 35.mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 27 Die Agentur für Arbeit ist befugt, eine Sperrzeit gem. § 159 SGB III [106] festzustellen, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung gegeben hat, ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben[107] (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe – § 159 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 SGB III). Gem. § 159 Abs....mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 4. Muster: Klage und Eilrechtsschutz gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25a AufenthG

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.3: Klage und Eilrechtsschutz gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25a AufenthG Verwaltungsgericht Potsdam Friedrich-Ebert-Straße 32 14469 Potsdam per beA Klage und einstweiliger Rechtsschutz der _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _____...mehr