Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsgenossenschaft

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kommunikationskompetenz und... / 5.2 Was sind die auszugleichenden Interessen?

Um einen Ausgleich der Interessengegensätze zu finden, müssen zunächst die Interessen geklärt werden. Wie funktioniert das? Fragen Sie: "Aus welchen Gründen/Überlegungen/Erfahrungen heraus möchten Sie, dass …?" Bedenken Sie die Rückwirkungen auf andere Interessen. Erkennen Sie, dass alle Beteiligten vielfältige Interessen haben. Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (§§ 26ff SGB VII)

Rn. 37a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Der Begriff der (gesetzlichen) Unfallversicherung Nur diese befreit § 3 Nr 1 Buchst a EStG Fall 3 von der ESt. Das SGB VII, das sich mit der gesetzlichen Unfallversicherung befasst, enthält keine Legaldefinition der Unfallversicherung. § 1 SGB VII beschreibt vielmehr die Aufgaben der (gesetzlichen) Unfallversicherung: Mit allen geeigneten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Die Einnahme muss auf Leistungen eines Sozialleistungsträgers beruhen

Rn. 355 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 S 1 EStG stellt nicht jegliche solcher Einnahmen der Gastfamilie frei, sondern verlangt eine Kausalität: Die Einnahme muss beruhen "auf Leistungen des Leistungsträgers nach dem SGB". Rn. 356 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für den Fall, dass die Einnahme nicht auf Leistungen des Sozialleistungsträgers beruht, sieht § 3 Nr 10 S 2 EStG ei...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 4.3 Berechnung der Urlaubsrückstellung je Arbeitnehmer

Der zuvor berechnete "Tageswert des Gesamtaufwands des Arbeitgebers" (= Gesamtaufwand zur Erfüllung der vom Arbeitgeber geschuldeten Leistung aus dem Arbeitsverhältnis je Tag) ist mit der Zahl der am Bilanzstichtag offenen, nicht verfallenen Resturlaubstage des betrachteten Arbeitnehmers zu multiplizieren. In die Ermittlung sind nur die am Bilanzstichtag offenen, nicht verfal...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 5.3 Berechnung der Urlaubsrückstellung je Arbeitnehmer

Zur Berechnung der Rückstellung (je Arbeitnehmer) ist das Urlaubsentgelt je Arbeitnehmer durch die Zahl der anzusetzenden Arbeitstage des jeweiligen Arbeitnehmers zu dividieren. Das Ergebnis ist mit der Zahl der offenen, nicht verfallenen Resturlaubstage des Arbeitnehmers zum Bilanzstichtag zu multiplizieren. Die Restlaufzeit der Urlaubsrückstellung beträgt regelmäßig weniger...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 4.1 Ermittlung Gesamtaufwand zur Erfüllung der vom Arbeitgeber geschuldeten Leistung aus dem Arbeitsverhältnis

Für die Bestimmung des "Gesamtaufwands des Arbeitgebers zur Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis" sind alle Komponenten einzubeziehen, die im Jahr der Erfüllung nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung anfallen werden. Einzubeziehen sind jedoch nur solche Vergütungsbestandteile, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Beispiele

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 5.1 Ermittlung des Urlaubsentgelts

Nach der BFH-Rechtsprechung ist die Höhe der Rückstellung nach dem den betroffenen Arbeitnehmern zustehenden Urlaubsentgelt einschließlich der Lohnnebenkosten zu bemessen. Dabei ist das Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG zu berechnen, wobei an die Stelle des Urlaubsbeginns der Bilanzstichtag tritt, soweit nicht durch Tarif- oder Einzelvertrag besondere Vereinbarungen getroffen s...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Urlaubsrückstellung in der Handelsbilanz

Hans Groß ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der X-GmbH. Neben Hans Groß beschäftigt die X-GmbH noch 21 Mitarbeiter, von denen 3 Angestellte am 31.12.21 ihren Urlaub für das Wirtschaftsjahr 21 noch nicht vollständig genommen haben. Die X-GmbH hat die betroffenen Arbeitnehmer im Laufe des Wirtschaftsjahres 21 jeweils konkret und nachweisbar auf ihre bestehenden Urla...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 6 Wahlmöglichkeit: Durchschnitts- oder Individualberechnung

Die Berechnung der Urlaubsrückstellung kann entweder als Individualberechnung für jeden einzelnen Arbeitnehmer (wie bisher dargestellt) oder als Durchschnittsberechnung für die gesamte Belegschaft bzw. Teile der Belegschaft durchgeführt werden. Voraussetzung für die Anwendung sowohl der Individual- als auch der Durchschnittsberechnung ist, dass die einbezogenen Resturlaubstag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der steuerfreien Aufwandsentschädigungen

Rn. 476 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die folgende Liste ermöglicht den alphabetischen Zugang zu den wichtigsten Stichworten des Themas "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen": Abgeordneter s Rn 473 Ärztekammer s Rn 447 Außendienst bei Verwaltungsangehörigen s Rn 462 Auswärtiger Dienst s Rn 472 Bayerisches Rotes Kreuz s Rn 442, 447, 461 Berufsgenossenschaft s Rn 442 Be...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum gelten bei Alleinarbe... / 1.3 Verantwortung von Arbeitgeber und weiteren Funktionsträgern

Zu den Grundpflichten des Arbeitgebers gehört, Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu müssen Gefährdungen am Arbeitsplatz vermieden bzw. verringert werden (§ 4 ArbSchG). Für Alleinarbeit gilt: "Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, so hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Taiwan / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Taiwan nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Möglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mexiko / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Mexiko nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Möglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in den VAE nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Möglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Malaysia / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Malaysia nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Mögli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Katar / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Katar nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Möglichk...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Usbekistan / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Usbekistan nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Mög...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Belarus / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Belarus nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Möglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sri Lanka / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Sri Lanka nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Mögl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vietnam / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Vietnam nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Möglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Saudi-Arabien / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Saudi-Arabien nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Korea / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Korea um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Korea kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Albanien / 10 Unfallversicherung

Gelten nicht aufgrund des deutsch-albanischen Abkommens die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung, muss geprüft werden, ob es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung handelt. Ist dies der Fall, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Albanien kann eine Sachleistungsaushilfe ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Australien / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Australien um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Australien kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Uruguay / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Uruguay um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Uruguay kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
San Marino / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in San Marino kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Russland / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Russland kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Quebec / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Quebec um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Quebec kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Andorra / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Andorra kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztli...mehr

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USA / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in den USA um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in den USA kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Japan / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Japan um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Japan kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Monaco / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Monaco kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztlic...mehr

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Vatikanstadt und Heiliger S... / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in der Vatikanstadt kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Indien / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Indien um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Indien kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
China / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in China um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in China kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nordzypern / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Nordzypern kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Chile / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Chile um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Chile kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Philippinen / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung auf den Philippinen um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung auf den Philippinen kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kasachstan / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Kasachstan kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kanada / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Kanada um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Kanada kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Forst- und Waldarbeit / 5 Wichtiges Instrument im forstlichen Arbeitsschutz: Zertifizierungen

Auch im Wald greifen einschlägige staatliche Arbeitsschutzvorschriften, wie das Arbeitsschutzgesetz oder die Betriebssicherheitsverordnung sowie das Regelwerk der Unfallversicherungsträger zur sicheren Waldarbeit. Wer im Wald beschäftigt ist oder als Dienstleister Waldarbeiten ausführt, ist i. d. R. über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Laser: Gefährdungen und Sch... / 5.2 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)

Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung ist die nationale Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG "Künstliche optische Strahlung". Aufgrund der nationalen Verordnung werden die Berufsgenossenschaften ihre Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V 11 "Laserstrahlung" in absehbarer Zeit zurückziehen, da es keine Doppelregelung geben soll. 5.2.1 Gefährdungsbeurteilung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lock Out Tag Out (LOTO) / 1 Die Entstehung des LOTO-Systems

LOTO (Lock Out Tag Out) ist eine aus den USA stammende Vorgehensweise zum sicheren Trennen von Energiequellen. Insbesondere bei Instandhaltungsarbeiten an Maschinen und Anlagen kam es in der Vergangenheit des Öfteren zu Unfällen, die dadurch verursacht wurden, dass diese Anlagen oder Teile der Anlagen durch Unbefugte vorzeitig in Betrieb genommen wurden. Um derartige Unfälle...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Forst- und Waldarbeit / Zusammenfassung

Überblick Waldarbeiten gehören zu den gefährlichsten Arbeiten, nur in der Baubranche und im Bergbau ereignen sich noch mehr Unfälle als bei der Arbeit in der Forstwirtschaft. Im Jahresdurchschnitt von 2010 bis 2016 ereigneten sich jährlich rund 6.000 meldepflichtige Unfälle bei Wald- und Forstarbeiten in Deutschland, dabei gingen durchschnittlich 31 pro Jahr sogar tödlich au...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Psychologie der Arbeitssich... / 3.7 Beeinflussung von Verhalten

Eine Verhaltensbeeinflussung bzw. -veränderung kann bewirkt werden, indem die Vor- und Nachteile von arbeitssicherem und sicherheitswidrigem Verhalten herausgestellt und erlebbar gemacht werden oder – anders gesagt – indem erwünschtes Verhalten gezielt "belohnt" und unerwünschtes Verhalten gezielt "behindert" wird. 2 Strategien machen arbeitssicheres Verhalten wahrscheinlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lärm / 2 Maßnahmen

Der Unternehmer ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 LärmVibrationsArbSchV durchzuführen. Dabei müssen u. a. Art, Dauer und Ausmaß der Exposition durch Lärm von einer fachkundigen Person ermittelt werden, z. B. von der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Es gilt das Minimierungsgebot, d. h., Lärmbelastung am Arbeitsplatz ist zu verringern bzw. zu vermeiden. De...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lärm / 1 Gefahren

Menschen sind Lärm ausgesetzt, nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in ihrer Freizeit. Lärm kann sich auf Gehör bzw. Hörvermögen (aural) auswirken sowie zu physischen und psychischen Beeinträchtigungen (extra-aural) führen, d. h., er kann Stress verursachen (mögliche Lärm-Stress-Reaktionen sind z. B. Verengung der Blutgefäße, Erhöhung von Blutdruck, Herzfrequenz und Muskel...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherer Betrieb von Schmal... / 2.1 Bauliche Maßnahmen

Durch eine bauliche Maßnahme kann ein Schmalganglager räumlich abgetrennt werden. Bestimmungsgemäß halten sich keine Fußgänger in diesem Lager auf. Die bauliche Abtrennung (Mauern, Zäune etc.) muss mindestens 2,0 m hoch sein. Die Lastübergabestellen müssen derart gestaltet werden, dass sie von Personen weder unterschritten noch überstiegen werden können. Die Höhe der Lastüberg...mehr